Verteilung der Bundesförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption
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Verteilung der Bundesförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8544
21. Wahlperiode 14.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Verteilung der Bundesförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption
Am 12. November 2025 verabschiedete das Bundeskabinett die neue Fassung
der Gedenkstättenkonzeption, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer
vorgelegt wurde. Sie löste damit die alte Fassung von 2008 ab (https://kultursta
atsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/gedenkstaettenkonzeption, letzter
Zugriff am 29. September 2026). Im Mittelpunkt der Gedenkstättenkonzeption
stehen dabei die Schaffung eines Finanzierungsrahmens für das Gedenken an
die Opfer der Diktaturen des Nationalsozialismus (NS) und der Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands (SED), „der kritisch-reflektierte Umgang mit
Täter- und Mittäterschaft, die zeitgemäße Vermittlung in einer diverser und
digitaler gewordenen Gesellschaft, der Erhalt der historischen Bausubstanz und
der sonstigen Sachzeugnisse sowie die weitere Erforschung der orts-, opfer-
und täterbezogenen Geschichte“ (vgl. https://kulturstaatsminister.de/fileadmin/
user_upload/Downloads/Aufarbeiten/260805_Gedenkst%C3%A4ttenkonzeptio
n_barrierefrei_CDR.pdf, S. 6, letzter Zugriff am 29.09.2026).
Am 10. August 2026 teilte der Kulturstaatsminister mit, dass „den
Gedenkstätten zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur“ im Jahr
2027 zusätzlich zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon
würden fünf Millionen Euro auf Projektförderungen und weitere fünf Millionen
Euro auf die institutionelle Stärkung der vom Bund geförderten Gedenkstätten
entfallen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/-gedaechtnisstuetzen-uns
erer-gesellschaft-kulturstaatsminister-weimer-staerkt-gedenkstaetten-mit-
zehnmillionen-euro-zusaetzlich-2449282, letzter Zugriff am 29. September 2026).
Obwohl die Gedenkstättenkonzeption des Bundes die unterschiedlichen
Institutionen und Bereiche der institutionellen Förderung und Projektförderung zur
Erinnerung und Aufarbeitung der NS- und der SED-Diktatur benennt, wird
diese Systematik im Bundeshaushalt nicht entsprechend abgebildet. Aus den
einzelnen Haushaltstiteln lässt sich daher nicht ohne Weiteres nachvollziehen,
welche Mittel jeweils der Aufarbeitung der NS-Herrschaft und welche der
Aufarbeitung der SED-Diktatur zuzurechnen sind (vgl. Einzelplan 4,
Bundestagsdrucksache 21/7300, S. 98). Dies erschwert insbesondere eine vergleichende
Betrachtung der finanziellen Ausstattung beider Bereiche und damit die
Beurteilung, in welchem Verhältnis die hierfür bereitgestellten Bundesmittel
zueinanderstehen. Nach Ansicht der Fragesteller bedarf es daher einer transparenten
Aufschlüsselung der institutionellen Förderungen und Projektförderungen nach
den beiden in der Gedenkstättenkonzeption behandelten Bereichen.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche im Bundeshaushalt veranschlagten institutionellen Förderungen und
Projektförderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung der
Gedenkstättenkonzeption des Bundes zuzurechnen (bitte jeweils nach Kapitel,
Titel, Zuwendungsempfänger, Förderzweck und Höhe der für das
Haushaltsjahr 2027 vorgesehenen Bundesmittel aufschlüsseln)?
2. Welche der in Frage 1 genannten institutionellen Förderungen und
Projektförderungen ordnet die Bundesregierung jeweils
a) der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft,
b) der Aufarbeitung der SED-Diktatur und
c) keinem der beiden Bereiche eindeutig zu (bitte jeweils unter Angabe der
Fördersumme aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist nach Angaben der Bundesregierung die Gesamtsumme der im
Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen institutionellen Förderungen und
Projektförderungen, die im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption
a) der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und
b) der Aufarbeitung der SED-Diktatur zuzurechnen sind?
4. Welche Projektförderungen des Bundes sind im Haushaltsjahr 2027 den in
der Gedenkstättenkonzeption genannten Aufgabenfeldern zur Aufarbeitung
a) der nationalsozialistischen Herrschaft und
b) der SED-Diktatur zuzurechnen (bitte nach Zuwendungsempfänger,
Projekt, Haushaltstitel und Fördersumme aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich nach Angaben der Bundesregierung die Höhe der
Bundesmittel für institutionelle Förderungen und Projektförderungen im Rahmen der
Gedenkstättenkonzeption seit 2008 entwickelt (bitte jährlich getrennt nach
Mitteln für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und der
SED-Diktatur sowie nach institutioneller Förderung und Projektförderung
aufschlüsseln)?
6. In welchem finanziellen Verhältnis standen nach Angaben der
Bundesregierung seit 2008 die Bundesmittel für die Aufarbeitung der
nationalsozialistischen Herrschaft zu den Bundesmitteln für die Aufarbeitung der SED-
Diktatur?
7. Aus welchen Gründen werden die Bundesmittel für die im Rahmen der
Gedenkstättenkonzeption geförderten Einrichtungen und Projekte im
Bundeshaushalt nicht durchgängig getrennt nach der Aufarbeitung der
nationalsozialistischen Herrschaft und der SED-Diktatur ausgewiesen?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Rahmen der
Gedenkstättenkonzeption gewährten institutionellen Förderungen und Projektförderungen
künftig im Bundeshaushalt so auszuweisen, dass die jeweiligen finanziellen
Aufwendungen für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft
und der SED-Diktatur unmittelbar nachvollzogen und miteinander
verglichen werden können, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 9. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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