Verteilung der Bundesförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption (Antwort zu Drs. 21/8544)
Text
Verteilung der Bundesförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption (Antwort zu Drs. 21/8544)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8845
21. Wahlperiode 29.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8544 –
Verteilung der Bundesförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. November 2025 verabschiedete das Bundeskabinett die neue Fassung
der Gedenkstättenkonzeption, die vom Staatsminister für Kultur und Medien,
Wolfram Weimer, vorgelegt wurde. Sie löste damit die alte Fassung von 2008
ab (https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/gedenkstaettenkon
zeption, letzter Zugriff am 29. September 2026). Im Mittelpunkt der
Gedenkstättenkonzeption stehen dabei die Schaffung eines Finanzierungsrahmens für
das Gedenken an die Opfer der Diktaturen des Nationalsozialismus (NS) und
der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), „der kritisch-
reflektierte Umgang mit Täter- und Mittäterschaft, die zeitgemäße Vermittlung in
einer diverser und digitaler gewordenen Gesellschaft, der Erhalt der
historischen Bausubstanz und der sonstigen Sachzeugnisse sowie die weitere
Erforschung der orts-, opfer- und täterbezogenen Geschichte“ (vgl. https://kultursta
atsminister.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aufarbeiten/260805_Geden
kst%C3%A4ttenkonzeption_barrierefrei_CDR.pdf, S. 6, letzter Zugriff am
29. September 2026).
Am 10. August 2026 teilte der Kulturstaatsminister mit, dass „den
Gedenkstätten zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur“ im
Jahr 2027 zusätzlich 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon
würden 5 Mio. Euro auf Projektförderungen und weitere 5 Mio. Euro auf die
institutionelle Stärkung der vom Bund geförderten Gedenkstätten entfallen (www.
bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/-gedaechtnisstuetzen-unserer-gesellscha
ft-kulturstaatsminister-weimer-staerkt-gedenkstaetten-mit-zehn-millionen-eur
o-zusaetzlich-2449282, letzter Zugriff am 29. September 2026).
Obwohl die Gedenkstättenkonzeption des Bundes die unterschiedlichen
Institutionen und Bereiche der institutionellen Förderung und Projektförderung zur
Erinnerung und Aufarbeitung der NS- und der SED-Diktatur benennt, wird
diese Systematik im Bundeshaushalt nicht entsprechend abgebildet. Aus den
einzelnen Haushaltstiteln lässt sich daher nicht ohne Weiteres nachvollziehen,
welche Mittel jeweils der Aufarbeitung der NS-Herrschaft und welche der
Aufarbeitung der SED-Diktatur zuzurechnen sind (vgl. Einzelplan 4,
Bundestagsdrucksache 21/7300, S. 98). Dies erschwert insbesondere eine
vergleichende Betrachtung der finanziellen Ausstattung beider Bereiche und damit
die Beurteilung, in welchem Verhältnis die hierfür bereitgestellten Bundesmit-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 28. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tel zueinanderstehen. Nach Ansicht der Fragesteller bedarf es daher einer
transparenten Aufschlüsselung der institutionellen Förderungen und
Projektförderungen nach den beiden in der Gedenkstättenkonzeption behandelten
Bereichen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Neben der Unvergleichbarkeit der beiden Herrschaftssysteme muss beachtet
werden, dass Einrichtungen zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus, die
institutionell oder projektbezogen gefördert werden, in allen Ländern ansässig
sind. Einrichtungen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur haben mit Ausnahme
der Grenzmuseen ihren Standort ausschließlich in den ostdeutschen Ländern,
sodass es insgesamt weniger dieser Einrichtungen gibt. Viele Einrichtungen in
Ostdeutschland vermitteln sowohl die Geschichte der staatlichen Verbrechen im
Nationalsozialismus als auch in der SBZ und DDR (u. a. Justizgedenkstätten
sowie ehem. Konzentrationslager, die auch als Speziallager genutzt wurden).
Weil die institutionell geförderten Einrichtungen Stiftung Brandenburgische
Gedenkstätten, Stiftung Sächsische Gedenkstätten und Stiftung Gedenkstätten
Buchenwald und Mittelbau-Dora sowohl an den Nationalsozialismus erinnern
als auch an die Verbrechen in der SBZ und DDR, können die Mittel für diese
Stiftungen nicht einzelnen Verfolgungsbereichen zugeordnet werden. Zudem
werden Projektmittel gemäß der Gedenkstättenkonzeption auf einen
entsprechenden Antrag hin gewährt. Die daraufhin gegebenenfalls ausgereichten
Summen für die NS- bzw. SED-Aufarbeitung sind somit auch vom
Antragsaufkommen abhängig und können deshalb variieren.
1. Welche im Bundeshaushalt veranschlagten institutionellen Förderungen
und Projektförderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung der
Gedenkstättenkonzeption des Bundes zuzurechnen (bitte jeweils nach
Kapitel, Titel, Zuwendungsempfänger, Förderzweck und die Höhe der für das
Haushaltsjahr 2027 vorgesehenen Bundesmittel aufschlüsseln)?
Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des
weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende
Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist.
2. Welche der in Frage 1 erfragten institutionellen Förderungen und
Projektförderungen ordnet die Bundesregierung jeweils
a) der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft,
b) der Aufarbeitung der SED-Diktatur und
c) keinem der beiden Bereiche eindeutig zu (bitte jeweils unter Angabe
der Fördersumme aufschlüsseln)?
Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des
weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende
Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie hoch ist nach Angaben der Bundesregierung die Gesamtsumme der
im Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen institutionellen Förderungen und
Projektförderungen, die im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption
a) der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und
b) der Aufarbeitung der SED-Diktatur zuzurechnen sind?
Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des
weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende
Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist.
4. Welche Projektförderungen des Bundes sind im Haushaltsjahr 2027 den in
der Gedenkstättenkonzeption genannten Aufgabenfeldern zur
Aufarbeitung
a) der nationalsozialistischen Herrschaft und
b) der SED-Diktatur zuzurechnen
(bitte nach Zuwendungsempfänger, Projekt, Haushaltstitel und
Fördersumme aufschlüsseln)?
Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des
weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende
Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist.
5. Wie hat sich nach Angaben der Bundesregierung die Höhe der
Bundesmittel für institutionelle Förderungen und Projektförderungen im Rahmen der
Gedenkstättenkonzeption seit 2008 entwickelt (bitte jährlich getrennt nach
Mitteln für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und
der SED-Diktatur sowie nach institutioneller Förderung und
Projektförderung aufschlüsseln)?
Es wird auf die Tabellen 2 und 3* verwiesen.
6. In welchem finanziellen Verhältnis standen nach Angaben der
Bundesregierung seit 2008 die Bundesmittel für die Aufarbeitung der
nationalsozialistischen Herrschaft zu den Bundesmitteln für die Aufarbeitung der
SED-Diktatur?
7. Aus welchen Gründen werden die Bundesmittel für die im Rahmen der
Gedenkstättenkonzeption geförderten Einrichtungen und Projekte im
Bundeshaushalt nicht durchgängig getrennt nach der Aufarbeitung der
nationalsozialistischen Herrschaft und der SED-Diktatur ausgewiesen?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Rahmen der
Gedenkstättenkonzeption gewährten institutionellen Förderungen und Projektförderungen
künftig im Bundeshaushalt so auszuweisen, dass die jeweiligen
finanziellen Aufwendungen für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen
Herrschaft und der SED-Diktatur unmittelbar nachvollzogen und miteinander
verglichen werden können, und wenn nein, warum nicht?
Eine getrennte Ausweisung der Bundesmittel nach NS- und SED-Aufarbeitung
im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption ist auch weiterhin nicht geplant.
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ISSN 0722-8333
Tabelle 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544
Institutionelle Förderungen / Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3
BHO nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes (GSK) gemäß RegE 2027
Bereich* Kapitel Titel Erl.
Zif.
Zuwendungsempfänger
Förderzweck
Höhe im RegE
2027
SED 0452 685
61
1.1 Stiftung zur
Aufarbeitung der
SED-Diktatur
GSK 8.397.000 €
NS/SED 0452 685
61
1.3.1 Stiftung
Gedenkstätten
Buchenwald und
Mittelbau-Dora
GSK 4.855.000 €
NS 0452 685
61
1.3.2 Gedenkstätte Haus
der Wannsee-
Konferenz
GSK 1.626.000 €
NS 0452 685
61
1.3.3 Stiftung Topographie
des Terrors
GSK 3.328.000 €
NS 0452 685
61
1.3.4 Gedenkstätte
Deutscher
Widerstand
GSK 5.532.000 €
NS/SED 0452 685
61
1.3.5 Stiftung
Brandenburgische
Gedenkstätten und
Leistikowstraße
GSK 3.958.000 €
SED 0452 685
61
1.3.6 Deutsch-Deutsches-
Museum
Mödlareuth
GSK 365.000 €
SED 0452 685
61
1.3.7 Stiftung
Gedenkstätte Berlin-
Hohenschönhausen
GSK 2.236.000 €
NS/SED 0452 685
61
1.3.8 Stiftung Sächsische
Gedenkstätten
GSK 1.718.000 €
NS 0452 685
61
1.3.9 Stiftung Denkmal für
die ermordeten
Juden Europas
GSK 5.501.000 €
SED 0452 685
61
1.3.10 Stiftung Berliner
Mauer
GSK 2.445.000 €
NS 0452 685
61
1.3.12 Stiftung Hamburger
Gedenkstätten / KZ-
Gedenkstätte
Neuengamme
GSK 1.684.000 €
NS 0452 685
61
1.3.13 Stiftung Bayerische
Gedenkstätten /
Dachau und
Flossenbürg
GSK 2.033.000 €
NS 0452 685
61
1.3.14 Stiftung
niedersächsische
GSK 2.077.000 €
Tabelle 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544
Gedenkstätten /
Bergen-Belsen
SED 0452 685
61
1.3.16 Gedenkstätte
Deutsche Teilung
Marienborn
GSK 206.000 €
SED 0452 685
61
1.3.17 Gedenkstätten
Geschlossener
Jugendwerkhof
Torgau
GSK 145.000 €
NS 0452 685
61
1.4.2 Historische Stätte
Karlshorst
GSK 1.890.000 €
Gesamtförderung nach Bereich getrennt für institutionelle Förderung 2027
Bereich* Kapitel Titel Gesamtförderung
gemäß RegE 2027
NS 0452 685 61 23.671.000 €
SED 0452 685 61 13.794.000 €
NS/SED 0452 685 61 10.531.000 €
Projektförderungen im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption des Bundes
(bisher bewilligt) im Jahr 2027
Referat Kapitel Titel Erl.
Zif.
Zuwendungsempfänger
Förderzweck
Höhe im
Haushaltsjahr
2027
NS 0452 68561 2.8 Dokumentationszentrum
„denk.mal Hannoverscher
Bahnhof"
GSK 347.800,00 €
NS 0452 68561 2.8 Stadt Frankenberg; Errichtung
der Gedenkstätte
"Konzentrationslager
Sachsenburg
GSK 1.137.000,00 €
NS 0452 68561 2.8 Stadt Holstein in Neustadt, Cap-
Arcona-
Dokumentationszentrum.
Gedenken – Erinnern – Lernen,
Neustadt in Holstein
GSK 363.731,63 €
NS 0452 68561 2.8 Museen der Stadt Nürnberg
"Erweiterung der
Dauerausstellung Memorium
Nürnberger Prozesse, insb.
Integration neuester
Forschungen sowie Umsetzung
GSK 70.000,00 €
Tabelle 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544
inklusiver
Ausstellungsprinzipien"
NS 0452 68561 2.8 Stiftung Brandenburgische
Gedenkstätten "Projekt
Verfolgung durch Formular"
GSK 176.026,50 €
SED 0452 68561 2.8 SBMD Speziallager GSK 859.000,00 €
Gesamtförderung nach Bereich getrennt für Projektförderung
(bisher bewilligt) im Jahr 2027
Bereich* Kapitel Titel Förderung im
Haushaltsjahr 2027
NS 0452 685 61 2.094.558 €
SED 0452 685 61 859.000 €
NS/SED 0452 685 61 0
* NS/SED: Förderungen, die nicht eindeutig den einzelnen Bereichen zuordenbar sind
Tabelle 2 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544
Entwicklung der institutionellen Förderung / Zuschüsse an Einrichtungen
gemäß § 26 Abs. 3 BHO seit 2008 (SOLL-Ansatz)
Jahr NS SED NS/SED *
2008 6.551.000 € 3.434.000 € 5.334.000 €
2009 10.082.000 € 3.990.000 € 5.218.000 €
2010 10.809.000 € 4.505.000 € 5.496.000 €
2011 10.809.000 € 4.120.000 € 5.496.000 €
2012 10.774.000 € 4.692.000 € 5.745.000 €
2013 10.864.000 € 5.310.000 € 5.745.000 €
2014 11.282.000 € 5.423.000 € 5.930.000 €
2015 11.365.000 € 5.550.000 € 5.984.000 €
2016 11.684.000 € 6.274.000 € 6.150.000 €
2017 14.345.000 € 7.357.000 € 6.515.000 €
2018 15.854.000 € 7.546.000 € 6.559.000 €
2019 15.261.000 € 8.837.000 € 7.160.000 €
2020 17.609.000 € 9.879.000 € 7.263.000 €
2021 18.433.000 € 10.449.000 € 7.275.000 €
2022 19.236.000 € 12.394.000 € 7.500.000 €
2023 20.204.000 € 12.640.000 € 7.912.000 €
2024 20.792.000 € 12.795.000 € 8.863.000 €
2025 21.707.000 € 12.806.000 € 8.863.000 €
2026 21.713.000 € 13.381.000 € 8.996.000 €
RegE
2027
23.671.000 € 13.794.000 € 10.531.000 €
* Förderungen, die nicht eindeutig den einzelnen Bereichen zuordenbar sind
Tabelle 3 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544
Entwicklung der Projektförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption
seit 2008
Jahr NS SED NS/SED *
2008 385.625 € 376.000 € 0 €
2009 2.967.161 € 281.500 € 0 €
2010 4.773.221 € 947.100 € 0 €
2011 1.980.281 € 747.430 € 667.505 €
2012 1.997.303 € 453.200 € 522.709 €
2013 4.064.781 € 923.545 € 307.909 €
2014 4.155.564 € 1.047.720 € 19.177 €
2015 4.097.556 € 858.679 € 0 €
2016 1.295.874 € 40.000 € 0 €
2017 1.667.268 € 74.950 € 0 €
2018 1.397.700 € 330.300 € 0 €
2019 3.028.654 € 201.750 € 106.793 €
2020 800.188 € 107.858 € 163.250 €
2021 999.297 € 1.074.233 € 33.963 €
2022 1.438.501 € 718.647 € 144.787 €
2023 2.495.526 € 536.241 € 130.000 €
2024 2.121.895 € 1.228.913 € 0 €
2025 2.025.512 € 373.000 € 0 €
2026 3.333.705 € 631.000 € 0 €
2027 ** 2.094.558 € 859.000 € 0 €
* Förderungen, die nicht eindeutig den einzelnen Bereichen zuordenbar sind
** bisher bewilligt
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