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Verteilung der Bundesförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption (Antwort zu Drs. 21/8544)

dip / drucksache 29.10.2026 · WP 21 · 21/8845 · Antwort · Original ↗

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Verteilung der Bundesförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption (Antwort zu Drs. 21/8544) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8845 21. Wahlperiode 29.10.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/8544 – Verteilung der Bundesförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 12. November 2025 verabschiedete das Bundeskabinett die neue Fassung der Gedenkstättenkonzeption, die vom Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, vorgelegt wurde. Sie löste damit die alte Fassung von 2008 ab (https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/gedenkstaettenkon zeption, letzter Zugriff am 29. September 2026). Im Mittelpunkt der Gedenkstättenkonzeption stehen dabei die Schaffung eines Finanzierungsrahmens für das Gedenken an die Opfer der Diktaturen des Nationalsozialismus (NS) und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), „der kritisch- reflektierte Umgang mit Täter- und Mittäterschaft, die zeitgemäße Vermittlung in einer diverser und digitaler gewordenen Gesellschaft, der Erhalt der historischen Bausubstanz und der sonstigen Sachzeugnisse sowie die weitere Erforschung der orts-, opfer- und täterbezogenen Geschichte“ (vgl. https://kultursta atsminister.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aufarbeiten/260805_Geden kst%C3%A4ttenkonzeption_barrierefrei_CDR.pdf, S. 6, letzter Zugriff am 29. September 2026). Am 10. August 2026 teilte der Kulturstaatsminister mit, dass „den Gedenkstätten zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur“ im Jahr 2027 zusätzlich 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon würden 5 Mio. Euro auf Projektförderungen und weitere 5 Mio. Euro auf die institutionelle Stärkung der vom Bund geförderten Gedenkstätten entfallen (www. bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/-gedaechtnisstuetzen-unserer-gesellscha ft-kulturstaatsminister-weimer-staerkt-gedenkstaetten-mit-zehn-millionen-eur o-zusaetzlich-2449282, letzter Zugriff am 29. September 2026). Obwohl die Gedenkstättenkonzeption des Bundes die unterschiedlichen Institutionen und Bereiche der institutionellen Förderung und Projektförderung zur Erinnerung und Aufarbeitung der NS- und der SED-Diktatur benennt, wird diese Systematik im Bundeshaushalt nicht entsprechend abgebildet. Aus den einzelnen Haushaltstiteln lässt sich daher nicht ohne Weiteres nachvollziehen, welche Mittel jeweils der Aufarbeitung der NS-Herrschaft und welche der Aufarbeitung der SED-Diktatur zuzurechnen sind (vgl. Einzelplan 4, Bundestagsdrucksache 21/7300, S. 98). Dies erschwert insbesondere eine vergleichende Betrachtung der finanziellen Ausstattung beider Bereiche und damit die Beurteilung, in welchem Verhältnis die hierfür bereitgestellten Bundesmit- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 28. Oktober 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tel zueinanderstehen. Nach Ansicht der Fragesteller bedarf es daher einer transparenten Aufschlüsselung der institutionellen Förderungen und Projektförderungen nach den beiden in der Gedenkstättenkonzeption behandelten Bereichen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Neben der Unvergleichbarkeit der beiden Herrschaftssysteme muss beachtet werden, dass Einrichtungen zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus, die institutionell oder projektbezogen gefördert werden, in allen Ländern ansässig sind. Einrichtungen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur haben mit Ausnahme der Grenzmuseen ihren Standort ausschließlich in den ostdeutschen Ländern, sodass es insgesamt weniger dieser Einrichtungen gibt. Viele Einrichtungen in Ostdeutschland vermitteln sowohl die Geschichte der staatlichen Verbrechen im Nationalsozialismus als auch in der SBZ und DDR (u. a. Justizgedenkstätten sowie ehem. Konzentrationslager, die auch als Speziallager genutzt wurden). Weil die institutionell geförderten Einrichtungen Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Stiftung Sächsische Gedenkstätten und Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora sowohl an den Nationalsozialismus erinnern als auch an die Verbrechen in der SBZ und DDR, können die Mittel für diese Stiftungen nicht einzelnen Verfolgungsbereichen zugeordnet werden. Zudem werden Projektmittel gemäß der Gedenkstättenkonzeption auf einen entsprechenden Antrag hin gewährt. Die daraufhin gegebenenfalls ausgereichten Summen für die NS- bzw. SED-Aufarbeitung sind somit auch vom Antragsaufkommen abhängig und können deshalb variieren. 1. Welche im Bundeshaushalt veranschlagten institutionellen Förderungen und Projektförderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes zuzurechnen (bitte jeweils nach Kapitel, Titel, Zuwendungsempfänger, Förderzweck und die Höhe der für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehenen Bundesmittel aufschlüsseln)? Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist. 2. Welche der in Frage 1 erfragten institutionellen Förderungen und Projektförderungen ordnet die Bundesregierung jeweils a) der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft, b) der Aufarbeitung der SED-Diktatur und c) keinem der beiden Bereiche eindeutig zu (bitte jeweils unter Angabe der Fördersumme aufschlüsseln)? Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 3. Wie hoch ist nach Angaben der Bundesregierung die Gesamtsumme der im Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen institutionellen Förderungen und Projektförderungen, die im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption a) der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und b) der Aufarbeitung der SED-Diktatur zuzurechnen sind? Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist. 4. Welche Projektförderungen des Bundes sind im Haushaltsjahr 2027 den in der Gedenkstättenkonzeption genannten Aufgabenfeldern zur Aufarbeitung a) der nationalsozialistischen Herrschaft und b) der SED-Diktatur zuzurechnen (bitte nach Zuwendungsempfänger, Projekt, Haushaltstitel und Fördersumme aufschlüsseln)? Es wird auf die Tabelle 1* verwiesen, für die der unter dem Vorbehalt des weiteren parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens stehende Regierungsentwurf 2027 die Grundlage ist. 5. Wie hat sich nach Angaben der Bundesregierung die Höhe der Bundesmittel für institutionelle Förderungen und Projektförderungen im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption seit 2008 entwickelt (bitte jährlich getrennt nach Mitteln für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und der SED-Diktatur sowie nach institutioneller Förderung und Projektförderung aufschlüsseln)? Es wird auf die Tabellen 2 und 3* verwiesen. 6. In welchem finanziellen Verhältnis standen nach Angaben der Bundesregierung seit 2008 die Bundesmittel für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft zu den Bundesmitteln für die Aufarbeitung der SED-Diktatur? 7. Aus welchen Gründen werden die Bundesmittel für die im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption geförderten Einrichtungen und Projekte im Bundeshaushalt nicht durchgängig getrennt nach der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und der SED-Diktatur ausgewiesen? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption gewährten institutionellen Förderungen und Projektförderungen künftig im Bundeshaushalt so auszuweisen, dass die jeweiligen finanziellen Aufwendungen für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Herrschaft und der SED-Diktatur unmittelbar nachvollzogen und miteinander verglichen werden können, und wenn nein, warum nicht? Eine getrennte Ausweisung der Bundesmittel nach NS- und SED-Aufarbeitung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption ist auch weiterhin nicht geplant. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Tabelle 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544 Institutionelle Förderungen / Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes (GSK) gemäß RegE 2027 Bereich* Kapitel Titel Erl. Zif. Zuwendungsempfänger Förderzweck Höhe im RegE 2027 SED 0452 685 61 1.1 Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur GSK 8.397.000 € NS/SED 0452 685 61 1.3.1 Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora GSK 4.855.000 € NS 0452 685 61 1.3.2 Gedenkstätte Haus der Wannsee- Konferenz GSK 1.626.000 € NS 0452 685 61 1.3.3 Stiftung Topographie des Terrors GSK 3.328.000 € NS 0452 685 61 1.3.4 Gedenkstätte Deutscher Widerstand GSK 5.532.000 € NS/SED 0452 685 61 1.3.5 Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und Leistikowstraße GSK 3.958.000 € SED 0452 685 61 1.3.6 Deutsch-Deutsches- Museum Mödlareuth GSK 365.000 € SED 0452 685 61 1.3.7 Stiftung Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen GSK 2.236.000 € NS/SED 0452 685 61 1.3.8 Stiftung Sächsische Gedenkstätten GSK 1.718.000 € NS 0452 685 61 1.3.9 Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas GSK 5.501.000 € SED 0452 685 61 1.3.10 Stiftung Berliner Mauer GSK 2.445.000 € NS 0452 685 61 1.3.12 Stiftung Hamburger Gedenkstätten / KZ- Gedenkstätte Neuengamme GSK 1.684.000 € NS 0452 685 61 1.3.13 Stiftung Bayerische Gedenkstätten / Dachau und Flossenbürg GSK 2.033.000 € NS 0452 685 61 1.3.14 Stiftung niedersächsische GSK 2.077.000 € Tabelle 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544 Gedenkstätten / Bergen-Belsen SED 0452 685 61 1.3.16 Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn GSK 206.000 € SED 0452 685 61 1.3.17 Gedenkstätten Geschlossener Jugendwerkhof Torgau GSK 145.000 € NS 0452 685 61 1.4.2 Historische Stätte Karlshorst GSK 1.890.000 € Gesamtförderung nach Bereich getrennt für institutionelle Förderung 2027 Bereich* Kapitel Titel Gesamtförderung gemäß RegE 2027 NS 0452 685 61 23.671.000 € SED 0452 685 61 13.794.000 € NS/SED 0452 685 61 10.531.000 € Projektförderungen im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption des Bundes (bisher bewilligt) im Jahr 2027 Referat Kapitel Titel Erl. Zif. Zuwendungsempfänger Förderzweck Höhe im Haushaltsjahr 2027 NS 0452 68561 2.8 Dokumentationszentrum „denk.mal Hannoverscher Bahnhof" GSK 347.800,00 € NS 0452 68561 2.8 Stadt Frankenberg; Errichtung der Gedenkstätte "Konzentrationslager Sachsenburg GSK 1.137.000,00 € NS 0452 68561 2.8 Stadt Holstein in Neustadt, Cap- Arcona- Dokumentationszentrum. Gedenken – Erinnern – Lernen, Neustadt in Holstein GSK 363.731,63 € NS 0452 68561 2.8 Museen der Stadt Nürnberg "Erweiterung der Dauerausstellung Memorium Nürnberger Prozesse, insb. Integration neuester Forschungen sowie Umsetzung GSK 70.000,00 € Tabelle 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544 inklusiver Ausstellungsprinzipien" NS 0452 68561 2.8 Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten "Projekt Verfolgung durch Formular" GSK 176.026,50 € SED 0452 68561 2.8 SBMD Speziallager GSK 859.000,00 € Gesamtförderung nach Bereich getrennt für Projektförderung (bisher bewilligt) im Jahr 2027 Bereich* Kapitel Titel Förderung im Haushaltsjahr 2027 NS 0452 685 61 2.094.558 € SED 0452 685 61 859.000 € NS/SED 0452 685 61 0 * NS/SED: Förderungen, die nicht eindeutig den einzelnen Bereichen zuordenbar sind Tabelle 2 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544 Entwicklung der institutionellen Förderung / Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO seit 2008 (SOLL-Ansatz) Jahr NS SED NS/SED * 2008 6.551.000 € 3.434.000 € 5.334.000 € 2009 10.082.000 € 3.990.000 € 5.218.000 € 2010 10.809.000 € 4.505.000 € 5.496.000 € 2011 10.809.000 € 4.120.000 € 5.496.000 € 2012 10.774.000 € 4.692.000 € 5.745.000 € 2013 10.864.000 € 5.310.000 € 5.745.000 € 2014 11.282.000 € 5.423.000 € 5.930.000 € 2015 11.365.000 € 5.550.000 € 5.984.000 € 2016 11.684.000 € 6.274.000 € 6.150.000 € 2017 14.345.000 € 7.357.000 € 6.515.000 € 2018 15.854.000 € 7.546.000 € 6.559.000 € 2019 15.261.000 € 8.837.000 € 7.160.000 € 2020 17.609.000 € 9.879.000 € 7.263.000 € 2021 18.433.000 € 10.449.000 € 7.275.000 € 2022 19.236.000 € 12.394.000 € 7.500.000 € 2023 20.204.000 € 12.640.000 € 7.912.000 € 2024 20.792.000 € 12.795.000 € 8.863.000 € 2025 21.707.000 € 12.806.000 € 8.863.000 € 2026 21.713.000 € 13.381.000 € 8.996.000 € RegE 2027 23.671.000 € 13.794.000 € 10.531.000 € * Förderungen, die nicht eindeutig den einzelnen Bereichen zuordenbar sind Tabelle 3 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 21/8544 Entwicklung der Projektförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption seit 2008 Jahr NS SED NS/SED * 2008 385.625 € 376.000 € 0 € 2009 2.967.161 € 281.500 € 0 € 2010 4.773.221 € 947.100 € 0 € 2011 1.980.281 € 747.430 € 667.505 € 2012 1.997.303 € 453.200 € 522.709 € 2013 4.064.781 € 923.545 € 307.909 € 2014 4.155.564 € 1.047.720 € 19.177 € 2015 4.097.556 € 858.679 € 0 € 2016 1.295.874 € 40.000 € 0 € 2017 1.667.268 € 74.950 € 0 € 2018 1.397.700 € 330.300 € 0 € 2019 3.028.654 € 201.750 € 106.793 € 2020 800.188 € 107.858 € 163.250 € 2021 999.297 € 1.074.233 € 33.963 € 2022 1.438.501 € 718.647 € 144.787 € 2023 2.495.526 € 536.241 € 130.000 € 2024 2.121.895 € 1.228.913 € 0 € 2025 2.025.512 € 373.000 € 0 € 2026 3.333.705 € 631.000 € 0 € 2027 ** 2.094.558 € 859.000 € 0 € * Förderungen, die nicht eindeutig den einzelnen Bereichen zuordenbar sind ** bisher bewilligt

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