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Versorgungssicherheit garantieren - Stilllegung von Erdgasspeichern stoppen und strategische Reserve einrichten

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8551 · Antrag · Original ↗

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Versorgungssicherheit garantieren - Stilllegung von Erdgasspeichern stoppen und strategische Reserve einrichten Deutscher Bundestag Drucksache 21/8551 21. Wahlperiode 13.10.2026 Antrag der Abgeordneten Raimond Scheirich, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Dirk Brandes, Enrico Komning, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Manfred Schiller, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Martina Kempf, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Knuth Meyer-Soltau, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Versorgungssicherheit garantieren – Stilllegung von Erdgasspeichern stoppen und strategische Reserve einrichten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Geopolitische Verwundbarkeit des Gasmarktes Die Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland und Europa bleibt strukturell anfällig für geopolitische Krisen und militärische überregionale Konflikte. Die weitreichende Zerstörung europäischer Pipeline-Infrastrukturen infolge des Krieges zwischen Russland und der Ukraine, anhaltende Lieferstopps sowie die notwendigen Sanktionen und Abnahmeverbote gegenüber russischen Energieträgern- und Anbietern haben die Importarchitektur dauerhaft verändert. Hinzu kommen globale Bedrohungslagen, wie die Einschränkung der Durchfahrt von Schiffen durch die Straße von Hormus durch das iranische Regime. Da diese Meerenge das Nadelöhr für weltweite Lieferungen an verflüssigtem Erdgas (LNG) – insbesondere aus Katar – darstellt, führen dortige Spannungen unmittelbar zu globalen Angebotsverknappungen und extremen Preisspitzen.1 Neben preisbedingten wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen droht bei länger anhaltender Angebotsverknappung auch physische Knappheit von Erdgas auf dem deutschen Markt. 2. Dringlichkeit der nationalen strategischen Notfall-Gasreserve Vor diesem Hintergrund ist die reguläre, marktorientierte saisonale Einspeicherung von Erdgas, die lediglich dem Ausgleich von Verbrauchsspitzen im Winter dient, als alleiniges Instrument der Krisenvorsorge unzureichend. Die Relevanz einer krisenfesten Gasversorgung verschärft sich durch die energiepolitischen Pläne der Bundesregierung zur Errichtung einer Gaskraftwerksreserve drastisch. 1 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Um den beschleunigten Wegfall der steuerbaren Leistung aus Kohlekraftwerken im Zuge des Kohleausstiegs aufzufangen, ist das deutsche Stromnetz in Zeiten geringer Stromproduktion aus Windenergie- und PV-Anlagen bzw. sogenannten „Erneuerbarer Energien“ („Dunkelflauten“) künftig immer stärker auf Gaskraftwerke angewiesen. 2 Ein plötzlicher Gasmangel gefährdet somit zusätzlich unmittelbar die Stabilität der Stromnetze. Der Bundestag hat die im April 2026 angekündigte Einrichtung einer eigenständigen, staatlich kontrollierten strategischen Notfall-Gasreserve zur Kenntnis genommen3. Diese bisher nicht umgesetzte Reserve muss unabhängig von kommerziellen Marktzyklen dauerhaft vorgehalten werden, um unvorhersehbare, plötzliche Lieferausfälle physisch abzufedern. Der Neubau von geologischen Untergrundspeichern ist jedoch sehr kapitalintensiv, planungsrechtlich langwierig und zeitaufwändig. Er steht somit im Widerspruch zur Dringlichkeit der aktuellen Bedrohungslage. 3. Drohender Verlust bayerischer Speicherkapazitäten Gleichzeitig führt die veränderte Importstruktur mit einem hohen Anteil an kontinuierlich fließendem LNG zu einer spürbaren Verringerung des Preisspreads zwischen den Sommer- und Wintermonaten. Die historische Marktlogik, nach der Gashändler im Sommer günstig einkaufen, um im Winter mit Gewinn bei höheren Marktpreisen auszuspeichern, ist ökonomisch kaum noch tragfähig.4 Dieses veränderte Marktumfeld und die hohen regulatorischen Befüllungsauflagen führen zu einem Marktversagen bei der kommerziellen Speichernutzung im süddeutschen Raum. In Konsequenz haben die Betreiber die Stilllegung der beiden bayerischen Erdgasspeicher Breitbrunn (am Chiemsee) 5 und Wolfersberg (Landkreis Ebersberg)6 für das Frühjahr 2027 beantragt. Mit einer Gesamtkapazität von zusammen über 15 Terawattstunden (TWh)7,8 droht der irreversible Verlust von fast der Hälfte der regionalen Gasspeicherkapazitäten in Bayern. 4. Energiewirtschaftliche Logik der Umwidmung Es ist energiewirtschaftlich, volkswirtschaftlich und sicherheitspolitisch widersinnig, bestehende, voll funktionsfähige und strategisch hervorragend angebundene Untergrund-Porenspeicher in Süddeutschland dauerhaft stillzulegen und gar zurückzubauen, während der Bund zeitgleich nach Kapazitäten für eine neu zu schaffende strategische Notfallreserve sucht. Die für den kommerziellen Markt unattraktiv gewordenen Standorte Breitbrunn und Wolfersberg bieten die ideale physische und geologische Infrastruktur, um die staatliche Notfallreserve ohne zeitliche Verzögerung und unter Vermeidung von Milliardeninvestitionen für Neubauten aufzunehmen. Da sich die Uniper SE als Muttergesellschaft der Speicherbetreiberin zu über 99 Prozent im Bundeseigentum befindet, steht der Erdgasspeicher Breitbrunn faktisch bereits unter staatlicher Kontrolle.9 Eine staatlich initiierte Umwidmung dieser Speicher sichert die kritische Infrastruktur im Süden der Bundesrepublik und überführt die vom Markt fallengelassenen Kapazitäten in eine dauerhafte Sicherheitsarchitektur für die Erdgasversorgung. 2 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-stromversorgungssicherheit-2430320 3 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-reiche-plant-die-einfuehrung-einer-staatli- chen-gasreserve/100215811.html 4 https://www.berliner-zeitung.de/article/314-euro-verlust-je-mwh-bei-gasspeichern-jetzt-reagiert-die- bundesnetzagentur-10359091 5 https://www.uniper.energy/news/de/uniper-energy-storage-hat-die-stilllegung-des-erdgasspeichers-bre itbrunn-beantragt 6 https://www.bayernugs.de/ 7 https://www.uniper.energy/de/energiespeicherung-uniper 8 https://www.bayernugs.de/en/information/key-data/ 9 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/12/2022- 12-22-einstieg-bund-bei-uniper-vollzogen.html V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) unverzüglich ein regulatorisches Moratorium für die beantragten Stilllegungen der Erdgasspeicher Breitbrunn und Wolfersberg zu erlassen. Die Anträge der Betreiber sind so lange auszusetzen, bis das finale Konzept für die nationale strategische Notfall-Gasreserve vorliegt und die Eignung dieser beiden Standorte abschließend geprüft ist. Eine irreversible Verwahrung oder ein Rückbau der ober- und unterirdischen Infrastruktur ist zwingend zu verhindern; 2. ihre Rolle als aktuelle Mehrheitseigentümerin der Uniper SE aktiv zu nutzen und im Rahmen der Hauptversammlung sowie über die Bundesvertreter im Aufsichtsrat darauf hinzuwirken, dass die Uniper Energy Storage GmbH (UST) den Stilllegungsantrag für den Erdgasspeicher Breitbrunn unverzüglich zurückzieht. Zudem ist sicherzustellen, dass die laufende Reprivatisierung und der geplante Rückzug des Bundes auf eine Sperrminorität von 25 Prozent plus eine Aktie bis zum Jahr 202810 so ausgestaltet werden, dass die strategisch relevanten Gasspeicher-Infrastrukturen vor dem finalen Anteilsverkauf dauerhaft in das Eigentum der öffentlichen Hand (z. B. durch Übertragung an eine staatliche Infrastrukturgesellschaft) überführt oder über langfristige, unkündbare Nutzungsrechte für die strategische Notfall-Gasreserve gesichert werden; 3. die geplante strategische Notfall-Gasreserve regulatorisch so auszugestalten, dass sie explizit auch die Brennstoffversorgung der neuen Gaskraftwerksreserve absichert. Bei der Ermittlung des notwendigen Reservevolumens ist der spezifische Erdgasbedarf zur Aufrechterhaltung der steuerbaren Stromleistung (insbesondere zur Überbrückung von Dunkelflauten) im süddeutschen Raum vollumfänglich einzupreisen; 4. dem Deutschen Bundestag frühestmöglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorzulegen, der die rechtliche und finanzielle Grundlage für die Umwidmung marktnaher Gasspeicher in rein staatlich kontrollierte Sicherheitsreserven schafft. Dieses Modell muss beinhalten: a. Ein Entschädigungs- und Betriebsmodell: Die Betreiber (Uniper Energy Storage / Bayernugs) bzw. die Eigentümer der Lagerstätten (NAFTA Speicher11) sind für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur und den operativen Betrieb fair zu vergüten (z. B. über ein staatlich garantiertes Entgelt- oder Kosten-Plus-Modell), da eine Refinanzierung über den regulären Markt („Sommer-Winter-Spread“) nicht mehr möglich ist. b. Die rechtliche Trennung vom Markt: Das in Breitbrunn und Wolfersberg gelagerte Gas ist als reine Systemreserve zu deklarieren. Es darf nicht am regulären Handelsmarkt teilnehmen, sondern wird ausschließlich auf Anweisung der Bundesregierung oder der BNetzA in definierten Krisen- und Notfallszenarien (Gasmangellage, akute Gefährdung der Stromnetzstabilität) freigegeben; 10 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/12/2022- 12-22-einstieg-bund-bei-uniper-vollzogen.html 11 https://nafta-speicher.de/de V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 5. die finanziellen Mittel für den Ankauf des erforderlichen Kissengases (sofern vertraglich notwendig), für die Beschaffung des strategischen Arbeitsgases sowie für die laufenden Betriebskosten der Speicheranlagen im Bundeshaushaltsgesetz abzusichern. Eine Umlage dieser reinen Sicherheits- und Vorsorgekosten auf die regulären Endverbraucher-Netzentgelte ist zur Vermeidung von zusätzlichen Belastungen für Bürger und Wirtschaft zu vermeiden; 6. zu prüfen, inwieweit das deutsche Gasspeichersystem über die rein staatlich kontrollierten Standorte hinaus nach dem Vorbild Frankreichs12 um ein System einer flächendeckenden, dezentralen nationalen Gasreserve ergänzt werden kann. Dieses System soll eine dauerhafte Mindestfüllmenge auf alle bestehenden Gasspeicher im Bundesgebiet verteilen, wobei die Betreiber für das Vorhalten dieser Reserve eine staatliche finanzielle Entschädigung erhalten und eine Einspeisung in das Marktnetz streng an eine vorherige behördliche Freigabe im nationalen Notfall gekoppelt ist. Hierfür ist auch ein geeignetes Gesamtspeichervolumen für die gesamte deutsche strategische Gasreserve zu ermitteln. Neben der Ermittlung des erforderlichen Gesamtspeichervolumens ist das regulatorische Umfeld so zu gestalten, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine perspektivische Reprivatisierung der Speicher an private Betreiber möglich machen; 7. die wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten für einen vollständigen Erlass der Netzentgelte sowie einen Erlass der Konvertierungsumlage bei der Befüllung bzw. Entleerung von Gasspeichern zu prüfen, hierzu eine entsprechende Stellungnahme und Empfehlung an die Bundesnetzagentur zu richten und dem Bundestag zeitnah einen Gesetzesentwurf zur Anpassung der regulatorischen Leitlinien im EnWG vorzulegen, sofern dies zur Flankierung dieser Maßnahme erforderlich ist. Berlin, den 12. Oktober 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die deutsche Energieversorgung durchläuft einen historischen Strukturwandel. Veränderten Lieferketten sowie der gesetzliche Ausstieg aus der Kernenergie und der Kohleverstromung machen eine Neubewertung der nationalen Resilienzstrategie zwingend erforderlich. Erdgas wird neben der Funktion als wichtigster Energieträger für den Wärmemarkt mindestens kurz und mittelfristig zum systemkritischen Fundament der Stromnetzstabilität. Gleichzeitig versagen die etablierten Marktmechanismen: Durch den kontinuierlichen Zufluss von LNG bricht der bisherige saisonale Preisspread ein, wodurch die kommerzielle Speicherung für private Akteure unrentabel wird. Die Folge ist die drohende, irreversible Stilllegung kritischer Erdgas-Speicherinfrastruktur im süddeutschen Raum. Für die Erdgasspeicher Breitbrunn und Wolfersberg wurden Anträge auf Stilllegung eingereicht. Gleichzeitig bleibt das Risiko geopolitisch ausgelöster Angebotsverknappung und extremer Preisfluktuationen bei Erdgas bestehen. Da diese Risiken im Gegensatz zu saisonalen Schwankungen weder regelmäßig noch vorhersehbar sind, ist ein privatwirtschaftliches Vorsorgemodell auf Basis von Marktpreisen hierfür kaum machbar. 12 https://www.uniper.energy/sites/default/files/2026-05/Compass%20Le- xecon%20f%C3%BCr%20Uniper%20-%20Studie%20Gasspeicherregulierung%20- %20Mai%202026%20%28Executive%20Summary%29.pdf V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Es ist die Kernaufgabe des Staates, dieses Marktversagen zu korrigieren. Anstatt mit immensem finanziellem und zeitlichem Aufwand neue Speicher für die angekündigte strategische Notfallreserve zu bauen, muss die öffentliche Hand bestehende, voll funktionsfähige Kapazitäten sichern und hierfür umwidmen. Die Nutzung der bayerischen Speicher Breitbrunn und Wolfersberg für eine staatliche Gasreserve ist das volkswirtschaftlich vernünftigste und sicherheitspolitisch gebotene Instrument zur Gewährleistung der nationalen Gasversorgungssicherheit. Dies hat auch die Bundesregierung zum Teil erkannt, die im April 2026 erklärte, die Einrichtung einer nationalen Gasreserve in Erwägung zu ziehen und prüfen zu wollen.13 Bisher wurden jedoch seitens der Bundesregierung außer der Beauftragung eines Gutachtens keinerlei Maßnahmen ergriffen, während die Betreiber die Stilllegung der beiden Bayerischen Gasspeicher Breitbrunn und Wolfersberg zu Anfang 2027 beantragt haben. Zu II.1. (Stilllegungsmoratorium): Sobald ein Speicher einmal bergrechtlich verwahrt und mit Beton oder Spezialflüssigkeiten versiegelt ist, ist eine Wiederinbetriebnahme technisch unmöglich oder mit enormen Kosten verbunden. Ein sofortiges Moratorium friert den Status quo rechtlich ein und verhindert, dass voll funktionsfähige Technologie weiter zerstört wird, während der politische Entscheidungsprozess in Berlin noch läuft. Zu II.2. (Eigentümerrechte und Reprivatisierung): Es ist politisch und wirtschaftlich widersinnig, wenn ein Unternehmen, das sich zu über 99 Prozent in der Hand des deutschen Steuerzahlers befindet, die Schließung des größten bayerischen Gasspeichers vorantreibt, während die Bundesregierung zeitgleich denselben Steuerzahler für den Neubau staatlicher Reserven belasten will. Der Bund besitzt hier direkten Einfluss, um Entscheidungen der Betreiberebene zu stoppen, die nicht im Interesse der Versorgungssicherheit Deutschlands sind. Da der Bund jedoch aufgrund von Auflagen der EU-Kommission im Zuge der Rettung von 2022 dazu verpflichtet ist, seine Anteile bis Ende 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren, drängt die Zeit. Wird die Speicherinfrastruktur in Breitbrunn vor dem Verkauf nicht rechtzeitig aus dem Konzern herausgelöst oder rechtlich abgesichert, droht im Zuge der Reprivatisierung der dauerhafte Verlust des staatlichen Zugriffs auf diese systemkritische Anlage. Die Kosten für den Steuerzahler, die Anlage zum Teil einer staatlichen Notfallvorsorge zu machen könnten hierdurch erheblich steigen. Die Privatisierung des operativen Energiehandels von Uniper darf nicht zur Reduktion der physischen Versorgungssicherheit im süddeutschen Raum führen. Die Umwidmung zur staatlichen Reserve muss zwingend vor dem Abschluss des Reprivatisierungsprozesses rechtlich fixiert sein. Zu II.3. (Integration in die Kraftwerksstrategie): Das Volumen der Notfallreserve darf nicht mehr rein nach dem historischen Heizbedarf berechnet werden. Die Bundesregierung muss mathematisch simulieren, wie viel Gas die neuen Gaskraftwerke im ungünstigsten Szenario (z. B. eine dreiwöchige europaweite Dunkelflaute im Januar) benötigen, um die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Zu II.4. (Gesetzentwurf / Speicher-Erhaltungs-Modell): Private Eigentümer wie NAFTA Speicher und Betreiber wie Uniper oder Bayernugs können nicht gezwungen werden, dauerhaft Verluste zu schreiben. Das EnWG muss so angepasst werden, dass die Anlagen im Auftrag des Staats für die Notfallvorsorge weiterbetrieben werden. Ein Kosten-Plus-Modell stellt sicher, dass die Betreiber ihre Betriebskosten plus eine faire, staatlich garantierte Rendite für die Bereitstellung der Infrastruktur erhalten. Gleichzeitig verhindert die strikte Markttrennung, dass dieses staatliche Gas zu Spekulationszwecken genutzt wird und die Preise verzerrt. Zu II.5. (Finanzierung): Der Schutz der kritischen Infrastruktur und die Abwehr geopolitischer Erpressungsversuche sind Kernaufgaben der nationalen Sicherheit. Die Kosten hierfür dürfen nicht versteckt auf die Netzentgelte der ohnehin stark belasteten Endverbraucher und Industriebetriebe abgewälzt werden. Die Finanzierung muss transparent und krisenfest über den Bundeshaushalt abgewickelt werden. Zu II.6. (Prüfung einer dezentralen nationalen Gasreserve nach französischem Vorbild): 13 https://www.deutschlandfunk.de/bundesregierung-erwaegt-einrichtung-von-notfall-gasreserve-108.html V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die vorgeschlagene Prüfung orientiert sich am bewährten Modell Frankreichs, um die Resilienz der deutschen Gasversorgung auf eine breitere, dezentrale und krisenfeste Basis zu stellen. Während die Umwidmung spezifischer Standorte wie Breitbrunn und Wolfersberg als rein staatliche Notfallreserven (Siehe II.4.) den akuten regionalen Schutz im süddeutschen Raum sichert, adressiert die Prüfung des französischen Modells14 die systemische Vorsorge im gesamten Bundesgebiet. Durch die Verpflichtung aller Betreiber bestehender Gasspeicher zur permanenten Vorhaltung einer strategischen Mindestfüllmenge wird das Risiko von Engpässen räumlich verteilt. Da diese Mindestbestände dem regulären Markt entzogen und strikt an eine staatliche Freigabe im Notfall gekoppelt sind, wird spekulatives Leeren der Speicher in Hochpreisphasen wirksam unterbunden. Der staatliche Ausgleich für die entgangene Marktnutzung stellt dabei ein faires und auch europarechtlich konformes Entschädigungsmodell dar. Die Verknüpfung beider Ansätze – punktuelle staatliche Sicherheitsreserven und eine flächendeckende, finanzierte Mindestbefüllung im Bestand – sichert Bürger und Wirtschaft maximal gegen unvorhersehbare geopolitische oder technische Lieferausfälle ab. Über die reine Krisenvorsorge hinaus schafft dieser Ansatz die notwendigen Rahmenbedingungen für ein stabiles, marktwirtschaftliches Umfeld. Durch die Kombination aus verlässlicher staatlicher Kompensation und klar definierten Pflichten wird das Betreiben von Gasspeichern in Deutschland auch für private Akteure wieder kalkulierbar und wirtschaftlich attraktiv. Dies legt das Fundament dafür, die staatlich kontrollierten Speicher perspektivisch zu reprivatisieren, ohne dabei Abstriche bei der nationalen Versorgungssicherheit machen zu müssen. Zu II.7. (Erlass der Netzentgelte bei Befüllung der Gasspeicher) Die zuverlässige und schnelle Befüllung der Gasspeicher ist eine Grundvoraussetzung für die deutsche und europäische Versorgungssicherheit. Die Initiative Energien Speichern (INES) und die Gasspeicher-Betreiber weisen zu Recht darauf hin, dass die aktuellen Netzentgelte beim Einspeichern eine erhebliche ökonomische Barriere darstellen. Sie verteuern die Speicherbefüllung künstlich, verzerren den Wettbewerb, da für eingespeichertes Gas doppelt Netzentgelte anfallen. Ebenso verteuert die Konvertierungsumlage die Gasspeicherung. Diese Kosten belasten letztlich die Endverbraucher. Ein dauerhafter Erlass dieser Entgelte schafft die notwendigen wirtschaftlichen Anreize für Marktteilnehmer, Speicher frühzeitig und umfassend zu befüllen, um Preisspitzen in den Wintermonaten effektiv abzufedern.15 Da die Bundesnetzagentur seit dem EuGH-Urteil von 2021 die exklusive Regulierungskompetenz für Netzentgelte besitzt, kann der Gesetzgeber diese Befreiung nicht mehr direkt verordnen. Ein politisches Signal durch eine explizite Empfehlung der Bundesregierung ist daher sinnvoll, um das notwendige Festlegungsverfahren bei der Behörde anzustoßen. Sollte die bestehende Systematik des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einem solchen Erlass entgegenstehen, muss die Bundesregierung dem Bundestag zeitnah eine Anpassung der gesetzlichen Leitlinien vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Regulierungsordnung das öffentliche Interesse an der Versorgungssicherheit rechtssicher abbilden kann. 14 https://www.iea.org/articles/france-natural-gas-security-policy 15 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/gas-so-soll-der-fuellstand-der-gasspeicher-rasch-erhoeht-werden/100251609.html V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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