Versorgungssicherheit garantieren - Stilllegung von Erdgasspeichern stoppen und strategische Reserve einrichten
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Versorgungssicherheit garantieren - Stilllegung von Erdgasspeichern stoppen und strategische Reserve einrichten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8551
21. Wahlperiode 13.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Dirk
Brandes, Enrico Komning, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Manfred
Schiller, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Carsten Becker, Dr. Christoph
Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias
Ebenberger, Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor
Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Martina Kempf, Kurt Kleinschmidt,
Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Knuth Meyer-Soltau, Arne Raue, Dr. Rainer
Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle,
Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Versorgungssicherheit garantieren – Stilllegung von Erdgasspeichern stoppen
und strategische Reserve einrichten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Geopolitische Verwundbarkeit des Gasmarktes
Die Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland und Europa bleibt
strukturell anfällig für geopolitische Krisen und militärische überregionale Konflikte.
Die weitreichende Zerstörung europäischer Pipeline-Infrastrukturen infolge des
Krieges zwischen Russland und der Ukraine, anhaltende Lieferstopps sowie die
notwendigen Sanktionen und Abnahmeverbote gegenüber russischen
Energieträgern- und Anbietern haben die Importarchitektur dauerhaft verändert. Hinzu
kommen globale Bedrohungslagen, wie die Einschränkung der Durchfahrt von
Schiffen durch die Straße von Hormus durch das iranische Regime. Da diese Meerenge
das Nadelöhr für weltweite Lieferungen an verflüssigtem Erdgas (LNG) –
insbesondere aus Katar – darstellt, führen dortige Spannungen unmittelbar zu globalen
Angebotsverknappungen und extremen Preisspitzen.1 Neben preisbedingten
wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen droht bei länger anhaltender
Angebotsverknappung auch physische Knappheit von Erdgas auf dem deutschen Markt.
2. Dringlichkeit der nationalen strategischen Notfall-Gasreserve
Vor diesem Hintergrund ist die reguläre, marktorientierte saisonale
Einspeicherung von Erdgas, die lediglich dem Ausgleich von Verbrauchsspitzen im Winter
dient, als alleiniges Instrument der Krisenvorsorge unzureichend. Die Relevanz
einer krisenfesten Gasversorgung verschärft sich durch die energiepolitischen
Pläne der Bundesregierung zur Errichtung einer Gaskraftwerksreserve drastisch.
1 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Um den beschleunigten Wegfall der steuerbaren Leistung aus Kohlekraftwerken
im Zuge des Kohleausstiegs aufzufangen, ist das deutsche Stromnetz in Zeiten
geringer Stromproduktion aus Windenergie- und PV-Anlagen bzw. sogenannten
„Erneuerbarer Energien“ („Dunkelflauten“) künftig immer stärker auf
Gaskraftwerke angewiesen. 2 Ein plötzlicher Gasmangel gefährdet somit zusätzlich
unmittelbar die Stabilität der Stromnetze.
Der Bundestag hat die im April 2026 angekündigte Einrichtung einer
eigenständigen, staatlich kontrollierten strategischen Notfall-Gasreserve zur Kenntnis
genommen3. Diese bisher nicht umgesetzte Reserve muss unabhängig von
kommerziellen Marktzyklen dauerhaft vorgehalten werden, um unvorhersehbare,
plötzliche Lieferausfälle physisch abzufedern. Der Neubau von geologischen
Untergrundspeichern ist jedoch sehr kapitalintensiv, planungsrechtlich langwierig und
zeitaufwändig. Er steht somit im Widerspruch zur Dringlichkeit der aktuellen
Bedrohungslage.
3. Drohender Verlust bayerischer Speicherkapazitäten
Gleichzeitig führt die veränderte Importstruktur mit einem hohen Anteil an
kontinuierlich fließendem LNG zu einer spürbaren Verringerung des Preisspreads
zwischen den Sommer- und Wintermonaten. Die historische Marktlogik, nach der
Gashändler im Sommer günstig einkaufen, um im Winter mit Gewinn bei höheren
Marktpreisen auszuspeichern, ist ökonomisch kaum noch tragfähig.4 Dieses
veränderte Marktumfeld und die hohen regulatorischen Befüllungsauflagen führen
zu einem Marktversagen bei der kommerziellen Speichernutzung im
süddeutschen Raum. In Konsequenz haben die Betreiber die Stilllegung der beiden
bayerischen Erdgasspeicher Breitbrunn (am Chiemsee) 5 und Wolfersberg (Landkreis
Ebersberg)6 für das Frühjahr 2027 beantragt. Mit einer Gesamtkapazität von
zusammen über 15 Terawattstunden (TWh)7,8 droht der irreversible Verlust von fast
der Hälfte der regionalen Gasspeicherkapazitäten in Bayern.
4. Energiewirtschaftliche Logik der Umwidmung
Es ist energiewirtschaftlich, volkswirtschaftlich und sicherheitspolitisch
widersinnig, bestehende, voll funktionsfähige und strategisch hervorragend
angebundene Untergrund-Porenspeicher in Süddeutschland dauerhaft stillzulegen und gar
zurückzubauen, während der Bund zeitgleich nach Kapazitäten für eine neu zu
schaffende strategische Notfallreserve sucht. Die für den kommerziellen Markt
unattraktiv gewordenen Standorte Breitbrunn und Wolfersberg bieten die ideale
physische und geologische Infrastruktur, um die staatliche Notfallreserve ohne
zeitliche Verzögerung und unter Vermeidung von Milliardeninvestitionen für
Neubauten aufzunehmen. Da sich die Uniper SE als Muttergesellschaft der
Speicherbetreiberin zu über 99 Prozent im Bundeseigentum befindet, steht der
Erdgasspeicher Breitbrunn faktisch bereits unter staatlicher Kontrolle.9 Eine staatlich
initiierte Umwidmung dieser Speicher sichert die kritische Infrastruktur im Süden
der Bundesrepublik und überführt die vom Markt fallengelassenen Kapazitäten in
eine dauerhafte Sicherheitsarchitektur für die Erdgasversorgung.
2 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-stromversorgungssicherheit-2430320
3 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-reiche-plant-die-einfuehrung-einer-staatli-
chen-gasreserve/100215811.html
4 https://www.berliner-zeitung.de/article/314-euro-verlust-je-mwh-bei-gasspeichern-jetzt-reagiert-die-
bundesnetzagentur-10359091
5 https://www.uniper.energy/news/de/uniper-energy-storage-hat-die-stilllegung-des-erdgasspeichers-bre
itbrunn-beantragt
6 https://www.bayernugs.de/
7 https://www.uniper.energy/de/energiespeicherung-uniper
8 https://www.bayernugs.de/en/information/key-data/
9 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/12/2022-
12-22-einstieg-bund-bei-uniper-vollzogen.html
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) unverzüglich ein
regulatorisches Moratorium für die beantragten Stilllegungen der Erdgasspeicher
Breitbrunn und Wolfersberg zu erlassen. Die Anträge der Betreiber sind so
lange auszusetzen, bis das finale Konzept für die nationale strategische
Notfall-Gasreserve vorliegt und die Eignung dieser beiden Standorte
abschließend geprüft ist. Eine irreversible Verwahrung oder ein Rückbau der ober-
und unterirdischen Infrastruktur ist zwingend zu verhindern;
2. ihre Rolle als aktuelle Mehrheitseigentümerin der Uniper SE aktiv zu nutzen
und im Rahmen der Hauptversammlung sowie über die Bundesvertreter im
Aufsichtsrat darauf hinzuwirken, dass die Uniper Energy Storage GmbH
(UST) den Stilllegungsantrag für den Erdgasspeicher Breitbrunn
unverzüglich zurückzieht. Zudem ist sicherzustellen, dass die laufende
Reprivatisierung und der geplante Rückzug des Bundes auf eine Sperrminorität von 25
Prozent plus eine Aktie bis zum Jahr 202810 so ausgestaltet werden, dass die
strategisch relevanten Gasspeicher-Infrastrukturen vor dem finalen
Anteilsverkauf dauerhaft in das Eigentum der öffentlichen Hand (z. B. durch
Übertragung an eine staatliche Infrastrukturgesellschaft) überführt oder über
langfristige, unkündbare Nutzungsrechte für die strategische Notfall-Gasreserve
gesichert werden;
3. die geplante strategische Notfall-Gasreserve regulatorisch so auszugestalten,
dass sie explizit auch die Brennstoffversorgung der neuen
Gaskraftwerksreserve absichert. Bei der Ermittlung des notwendigen Reservevolumens ist der
spezifische Erdgasbedarf zur Aufrechterhaltung der steuerbaren
Stromleistung (insbesondere zur Überbrückung von Dunkelflauten) im süddeutschen
Raum vollumfänglich einzupreisen;
4. dem Deutschen Bundestag frühestmöglich einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorzulegen, der die rechtliche
und finanzielle Grundlage für die Umwidmung marktnaher Gasspeicher in
rein staatlich kontrollierte Sicherheitsreserven schafft. Dieses Modell muss
beinhalten:
a. Ein Entschädigungs- und Betriebsmodell: Die Betreiber (Uniper
Energy Storage / Bayernugs) bzw. die Eigentümer der Lagerstätten
(NAFTA Speicher11) sind für die Bereitstellung der technischen
Infrastruktur und den operativen Betrieb fair zu vergüten (z. B. über ein
staatlich garantiertes Entgelt- oder Kosten-Plus-Modell), da eine
Refinanzierung über den regulären Markt („Sommer-Winter-Spread“) nicht
mehr möglich ist.
b. Die rechtliche Trennung vom Markt: Das in Breitbrunn und
Wolfersberg gelagerte Gas ist als reine Systemreserve zu deklarieren. Es darf
nicht am regulären Handelsmarkt teilnehmen, sondern wird
ausschließlich auf Anweisung der Bundesregierung oder der BNetzA in
definierten Krisen- und Notfallszenarien (Gasmangellage, akute Gefährdung
der Stromnetzstabilität) freigegeben;
10 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/12/2022-
12-22-einstieg-bund-bei-uniper-vollzogen.html
11 https://nafta-speicher.de/de
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
5. die finanziellen Mittel für den Ankauf des erforderlichen Kissengases (sofern
vertraglich notwendig), für die Beschaffung des strategischen Arbeitsgases
sowie für die laufenden Betriebskosten der Speicheranlagen im
Bundeshaushaltsgesetz abzusichern. Eine Umlage dieser reinen Sicherheits- und
Vorsorgekosten auf die regulären Endverbraucher-Netzentgelte ist zur Vermeidung
von zusätzlichen Belastungen für Bürger und Wirtschaft zu vermeiden;
6. zu prüfen, inwieweit das deutsche Gasspeichersystem über die rein staatlich
kontrollierten Standorte hinaus nach dem Vorbild Frankreichs12 um ein
System einer flächendeckenden, dezentralen nationalen Gasreserve ergänzt
werden kann. Dieses System soll eine dauerhafte Mindestfüllmenge auf alle
bestehenden Gasspeicher im Bundesgebiet verteilen, wobei die Betreiber für
das Vorhalten dieser Reserve eine staatliche finanzielle Entschädigung
erhalten und eine Einspeisung in das Marktnetz streng an eine vorherige
behördliche Freigabe im nationalen Notfall gekoppelt ist. Hierfür ist auch ein
geeignetes Gesamtspeichervolumen für die gesamte deutsche strategische
Gasreserve zu ermitteln. Neben der Ermittlung des erforderlichen
Gesamtspeichervolumens ist das regulatorische Umfeld so zu gestalten, dass die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine perspektivische Reprivatisierung der
Speicher an private Betreiber möglich machen;
7. die wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten für einen vollständigen
Erlass der Netzentgelte sowie einen Erlass der Konvertierungsumlage bei der
Befüllung bzw. Entleerung von Gasspeichern zu prüfen, hierzu eine
entsprechende Stellungnahme und Empfehlung an die Bundesnetzagentur zu richten
und dem Bundestag zeitnah einen Gesetzesentwurf zur Anpassung der
regulatorischen Leitlinien im EnWG vorzulegen, sofern dies zur Flankierung
dieser Maßnahme erforderlich ist.
Berlin, den 12. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die deutsche Energieversorgung durchläuft einen historischen Strukturwandel. Veränderten Lieferketten sowie
der gesetzliche Ausstieg aus der Kernenergie und der Kohleverstromung machen eine Neubewertung der
nationalen Resilienzstrategie zwingend erforderlich. Erdgas wird neben der Funktion als wichtigster Energieträger für
den Wärmemarkt mindestens kurz und mittelfristig zum systemkritischen Fundament der Stromnetzstabilität.
Gleichzeitig versagen die etablierten Marktmechanismen: Durch den kontinuierlichen Zufluss von LNG bricht
der bisherige saisonale Preisspread ein, wodurch die kommerzielle Speicherung für private Akteure unrentabel
wird. Die Folge ist die drohende, irreversible Stilllegung kritischer Erdgas-Speicherinfrastruktur im süddeutschen
Raum. Für die Erdgasspeicher Breitbrunn und Wolfersberg wurden Anträge auf Stilllegung eingereicht.
Gleichzeitig bleibt das Risiko geopolitisch ausgelöster Angebotsverknappung und extremer Preisfluktuationen bei
Erdgas bestehen. Da diese Risiken im Gegensatz zu saisonalen Schwankungen weder regelmäßig noch vorhersehbar
sind, ist ein privatwirtschaftliches Vorsorgemodell auf Basis von Marktpreisen hierfür kaum machbar.
12 https://www.uniper.energy/sites/default/files/2026-05/Compass%20Le-
xecon%20f%C3%BCr%20Uniper%20-%20Studie%20Gasspeicherregulierung%20-
%20Mai%202026%20%28Executive%20Summary%29.pdf
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Es ist die Kernaufgabe des Staates, dieses Marktversagen zu korrigieren. Anstatt mit immensem finanziellem und
zeitlichem Aufwand neue Speicher für die angekündigte strategische Notfallreserve zu bauen, muss die
öffentliche Hand bestehende, voll funktionsfähige Kapazitäten sichern und hierfür umwidmen. Die Nutzung der
bayerischen Speicher Breitbrunn und Wolfersberg für eine staatliche Gasreserve ist das volkswirtschaftlich
vernünftigste und sicherheitspolitisch gebotene Instrument zur Gewährleistung der nationalen Gasversorgungssicherheit.
Dies hat auch die Bundesregierung zum Teil erkannt, die im April 2026 erklärte, die Einrichtung einer nationalen
Gasreserve in Erwägung zu ziehen und prüfen zu wollen.13 Bisher wurden jedoch seitens der Bundesregierung
außer der Beauftragung eines Gutachtens keinerlei Maßnahmen ergriffen, während die Betreiber die Stilllegung
der beiden Bayerischen Gasspeicher Breitbrunn und Wolfersberg zu Anfang 2027 beantragt haben.
Zu II.1. (Stilllegungsmoratorium):
Sobald ein Speicher einmal bergrechtlich verwahrt und mit Beton oder Spezialflüssigkeiten versiegelt ist, ist eine
Wiederinbetriebnahme technisch unmöglich oder mit enormen Kosten verbunden. Ein sofortiges Moratorium
friert den Status quo rechtlich ein und verhindert, dass voll funktionsfähige Technologie weiter zerstört wird,
während der politische Entscheidungsprozess in Berlin noch läuft.
Zu II.2. (Eigentümerrechte und Reprivatisierung):
Es ist politisch und wirtschaftlich widersinnig, wenn ein Unternehmen, das sich zu über 99 Prozent in der Hand
des deutschen Steuerzahlers befindet, die Schließung des größten bayerischen Gasspeichers vorantreibt, während
die Bundesregierung zeitgleich denselben Steuerzahler für den Neubau staatlicher Reserven belasten will. Der
Bund besitzt hier direkten Einfluss, um Entscheidungen der Betreiberebene zu stoppen, die nicht im Interesse der
Versorgungssicherheit Deutschlands sind.
Da der Bund jedoch aufgrund von Auflagen der EU-Kommission im Zuge der Rettung von 2022 dazu verpflichtet
ist, seine Anteile bis Ende 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren, drängt die Zeit. Wird die
Speicherinfrastruktur in Breitbrunn vor dem Verkauf nicht rechtzeitig aus dem Konzern herausgelöst oder
rechtlich abgesichert, droht im Zuge der Reprivatisierung der dauerhafte Verlust des staatlichen Zugriffs auf diese
systemkritische Anlage. Die Kosten für den Steuerzahler, die Anlage zum Teil einer staatlichen Notfallvorsorge
zu machen könnten hierdurch erheblich steigen. Die Privatisierung des operativen Energiehandels von Uniper
darf nicht zur Reduktion der physischen Versorgungssicherheit im süddeutschen Raum führen. Die Umwidmung
zur staatlichen Reserve muss zwingend vor dem Abschluss des Reprivatisierungsprozesses rechtlich fixiert sein.
Zu II.3. (Integration in die Kraftwerksstrategie):
Das Volumen der Notfallreserve darf nicht mehr rein nach dem historischen Heizbedarf berechnet werden. Die
Bundesregierung muss mathematisch simulieren, wie viel Gas die neuen Gaskraftwerke im ungünstigsten
Szenario (z. B. eine dreiwöchige europaweite Dunkelflaute im Januar) benötigen, um die Stromversorgung
aufrechtzuerhalten.
Zu II.4. (Gesetzentwurf / Speicher-Erhaltungs-Modell):
Private Eigentümer wie NAFTA Speicher und Betreiber wie Uniper oder Bayernugs können nicht gezwungen
werden, dauerhaft Verluste zu schreiben. Das EnWG muss so angepasst werden, dass die Anlagen im Auftrag des
Staats für die Notfallvorsorge weiterbetrieben werden. Ein Kosten-Plus-Modell stellt sicher, dass die Betreiber
ihre Betriebskosten plus eine faire, staatlich garantierte Rendite für die Bereitstellung der Infrastruktur erhalten.
Gleichzeitig verhindert die strikte Markttrennung, dass dieses staatliche Gas zu Spekulationszwecken genutzt
wird und die Preise verzerrt.
Zu II.5. (Finanzierung):
Der Schutz der kritischen Infrastruktur und die Abwehr geopolitischer Erpressungsversuche sind Kernaufgaben
der nationalen Sicherheit. Die Kosten hierfür dürfen nicht versteckt auf die Netzentgelte der ohnehin stark
belasteten Endverbraucher und Industriebetriebe abgewälzt werden. Die Finanzierung muss transparent und krisenfest
über den Bundeshaushalt abgewickelt werden.
Zu II.6. (Prüfung einer dezentralen nationalen Gasreserve nach französischem Vorbild):
13 https://www.deutschlandfunk.de/bundesregierung-erwaegt-einrichtung-von-notfall-gasreserve-108.html
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die vorgeschlagene Prüfung orientiert sich am bewährten Modell Frankreichs, um die Resilienz der deutschen
Gasversorgung auf eine breitere, dezentrale und krisenfeste Basis zu stellen. Während die Umwidmung
spezifischer Standorte wie Breitbrunn und Wolfersberg als rein staatliche Notfallreserven (Siehe II.4.) den akuten
regionalen Schutz im süddeutschen Raum sichert, adressiert die Prüfung des französischen Modells14 die
systemische Vorsorge im gesamten Bundesgebiet. Durch die Verpflichtung aller Betreiber bestehender Gasspeicher zur
permanenten Vorhaltung einer strategischen Mindestfüllmenge wird das Risiko von Engpässen räumlich
verteilt. Da diese Mindestbestände dem regulären Markt entzogen und strikt an eine staatliche Freigabe im Notfall
gekoppelt sind, wird spekulatives Leeren der Speicher in Hochpreisphasen wirksam unterbunden. Der staatliche
Ausgleich für die entgangene Marktnutzung stellt dabei ein faires und auch europarechtlich konformes
Entschädigungsmodell dar. Die Verknüpfung beider Ansätze – punktuelle staatliche Sicherheitsreserven und eine
flächendeckende, finanzierte Mindestbefüllung im Bestand – sichert Bürger und Wirtschaft maximal gegen
unvorhersehbare geopolitische oder technische Lieferausfälle ab.
Über die reine Krisenvorsorge hinaus schafft dieser Ansatz die notwendigen Rahmenbedingungen für ein
stabiles, marktwirtschaftliches Umfeld. Durch die Kombination aus verlässlicher staatlicher Kompensation und klar
definierten Pflichten wird das Betreiben von Gasspeichern in Deutschland auch für private Akteure wieder
kalkulierbar und wirtschaftlich attraktiv. Dies legt das Fundament dafür, die staatlich kontrollierten Speicher
perspektivisch zu reprivatisieren, ohne dabei Abstriche bei der nationalen Versorgungssicherheit machen zu
müssen.
Zu II.7. (Erlass der Netzentgelte bei Befüllung der Gasspeicher)
Die zuverlässige und schnelle Befüllung der Gasspeicher ist eine Grundvoraussetzung für die deutsche und
europäische Versorgungssicherheit. Die Initiative Energien Speichern (INES) und die Gasspeicher-Betreiber
weisen zu Recht darauf hin, dass die aktuellen Netzentgelte beim Einspeichern eine erhebliche ökonomische
Barriere darstellen. Sie verteuern die Speicherbefüllung künstlich, verzerren den Wettbewerb, da für eingespeichertes
Gas doppelt Netzentgelte anfallen. Ebenso verteuert die Konvertierungsumlage die Gasspeicherung. Diese
Kosten belasten letztlich die Endverbraucher. Ein dauerhafter Erlass dieser Entgelte schafft die notwendigen
wirtschaftlichen Anreize für Marktteilnehmer, Speicher frühzeitig und umfassend zu befüllen, um Preisspitzen in
den Wintermonaten effektiv abzufedern.15
Da die Bundesnetzagentur seit dem EuGH-Urteil von 2021 die exklusive Regulierungskompetenz für
Netzentgelte besitzt, kann der Gesetzgeber diese Befreiung nicht mehr direkt verordnen. Ein politisches Signal durch
eine explizite Empfehlung der Bundesregierung ist daher sinnvoll, um das notwendige Festlegungsverfahren bei
der Behörde anzustoßen. Sollte die bestehende Systematik des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einem
solchen Erlass entgegenstehen, muss die Bundesregierung dem Bundestag zeitnah eine Anpassung der gesetzlichen
Leitlinien vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Regulierungsordnung das öffentliche Interesse an der
Versorgungssicherheit rechtssicher abbilden kann.
14 https://www.iea.org/articles/france-natural-gas-security-policy
15 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/gas-so-soll-der-fuellstand-der-gasspeicher-rasch-erhoeht-werden/100251609.html
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