Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung
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Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 598/26
13.10.26
Antrag
der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der
Energiepreisentlastung
Die Ministerpräsidentin Schwerin, 13. Oktober 2026
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland haben
beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der
Energiepreisentlastung
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die Tagesordnung der
1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung
Der Bundesrat fasst folgende Entschließung:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Energiepreise insgesamt und im Besonderen
für Heizöl seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten
deutlich gestiegen sind und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
Unternehmen dadurch aktuell erheblich belastet werden.
2. Der Bundesrat weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass mit Beginn der
Heizperiode im Oktober ein erheblicher Teil der jährlichen Heizölmenge beschafft
wird. Haushalte und Unternehmen, die auf leichtes Heizöl angewiesen sind, haben
dabei regelmäßig keine Möglichkeit, kurzfristig auf einen anderen Energieträger
auszuweichen. Preissteigerungen beim Heizöl wirken sich zudem unmittelbar aus,
da Heizölkundinnen und -kunden grundsätzlich den zum Zeitpunkt der
Beschaffung geltenden Marktpreis entrichten.
3. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, als Beitrag zur
Stabilisierung der Märkte Öl und Ölprodukte aus den nationalen Reserven
freizugeben. Um den Preisdruck auf besonders betroffene Verbraucherinnen und
Verbraucher wirksam und nachhaltig zu mindern, sind jedoch weitergehende Maßnahmen
erforderlich.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, gezielte Ausgleichsregelungen
zur Abmilderung von Energiepreissprüngen für besonders Betroffene zu prüfen
und zeitnah einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.
5. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung kurzfristig die rechtlichen
Voraussetzungen für einen Direktauszahlungsmechanismus schaffen will, so dass
für Geringverdienende und einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner im
Verlauf des Winters bedarfsabhängig die Möglichkeit bestünde, gezielte
Unterstützung bei den Energiekosten zu gewähren.
6. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe werden gebeten, bei der aktuellen
Heizmittelbeschaffung den Zugang zu bereits vorhandenen Unterstützungsleistungen im
Rahmen der sozialen Sicherungssysteme durch ergänzende Informationen und
Beratungen zu erleichtern.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung bei der Ausgestaltung ergänzender
Energiepreisentlastungsmaßnahmen sicherzustellen, dass die Gegenfinanzierung
aus dem Bundeshaushalt erfolgt und Entlastungen bei den Verbraucherinnen und
Verbrauchern sowie bei den betroffenen Unternehmen tatsächlich ankommen.
Begründung:
Die befristete Absenkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin soll Bürgerinnen und
Bürger sowie die Wirtschaft angesichts der infolge der Auseinandersetzungen im Nahen
Osten deutlich gestiegenen Energiepreise entlasten. Eine vergleichbare
Preisentwicklung ist auch bei Heizstoffen zu verzeichnen. Beim Bezug von leichtem Heizöl haben sich
die Preise im Vergleich zum Vorjahr zum Teil verdoppelt.
Von den gestiegenen Heizölpreisen sind insbesondere Haushalte betroffen, die nicht an
ein Fernwärme- oder Gasnetz angeschlossen sind und für die ein kurzfristiger Umstieg
auf eine andere Heizungsart nicht möglich oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Dies
gilt in besonderem Maße für Haushalte mit niedrigen Einkommen in ländlichen Regionen.
Auch kleine und mittlere Unternehmen können durch steigende Heizölpreise erheblich
belastet werden.
Mit Beginn der Heizperiode im Oktober wird regelmäßig ein erheblicher Teil der jährlichen
Heizölmenge beschafft. Um ähnlich wie bei Treibstoffen eine Abmilderung der externen
Preissprünge zu erreichen, müssen auch hierfür möglichst kurzfristig wirksame und
gezielte Entlastungen geschaffen werden.
Ausgleichsregelungen wie Direktzahlungen an besonders Betroffene könnten zu einer
Entlastung bei den Heizkosten von Geringverdienenden und Rentnerinnen und Rentnern
im Verlauf des Winters eingesetzt werden.
Die konkrete Ausgestaltung, insbesondere die Voraussetzungen der Gewährung, die
Höhe der Unterstützungsleistungen, deren Finanzierung und Einhaltung
unionsrechtlichen Anforderungen, bleibt einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren
vorbehalten.
Drucksache 598/26 - 2 -
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