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Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 598/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 598/26 13.10.26 Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung Die Ministerpräsidentin Schwerin, 13. Oktober 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die Tagesordnung der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Manuela Schwesig Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Energiepreisentlastung Der Bundesrat fasst folgende Entschließung: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Energiepreise insgesamt und im Besonderen für Heizöl seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten deutlich gestiegen sind und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen dadurch aktuell erheblich belastet werden. 2. Der Bundesrat weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass mit Beginn der Heizperiode im Oktober ein erheblicher Teil der jährlichen Heizölmenge beschafft wird. Haushalte und Unternehmen, die auf leichtes Heizöl angewiesen sind, haben dabei regelmäßig keine Möglichkeit, kurzfristig auf einen anderen Energieträger auszuweichen. Preissteigerungen beim Heizöl wirken sich zudem unmittelbar aus, da Heizölkundinnen und -kunden grundsätzlich den zum Zeitpunkt der Beschaffung geltenden Marktpreis entrichten. 3. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, als Beitrag zur Stabilisierung der Märkte Öl und Ölprodukte aus den nationalen Reserven freizugeben. Um den Preisdruck auf besonders betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam und nachhaltig zu mindern, sind jedoch weitergehende Maßnahmen erforderlich. 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, gezielte Ausgleichsregelungen zur Abmilderung von Energiepreissprüngen für besonders Betroffene zu prüfen und zeitnah einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen. 5. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung kurzfristig die rechtlichen Voraussetzungen für einen Direktauszahlungsmechanismus schaffen will, so dass für Geringverdienende und einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner im Verlauf des Winters bedarfsabhängig die Möglichkeit bestünde, gezielte Unterstützung bei den Energiekosten zu gewähren. 6. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe werden gebeten, bei der aktuellen Heizmittelbeschaffung den Zugang zu bereits vorhandenen Unterstützungsleistungen im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme durch ergänzende Informationen und Beratungen zu erleichtern. 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung bei der Ausgestaltung ergänzender Energiepreisentlastungsmaßnahmen sicherzustellen, dass die Gegenfinanzierung aus dem Bundeshaushalt erfolgt und Entlastungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie bei den betroffenen Unternehmen tatsächlich ankommen. Begründung: Die befristete Absenkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin soll Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft angesichts der infolge der Auseinandersetzungen im Nahen Osten deutlich gestiegenen Energiepreise entlasten. Eine vergleichbare Preisentwicklung ist auch bei Heizstoffen zu verzeichnen. Beim Bezug von leichtem Heizöl haben sich die Preise im Vergleich zum Vorjahr zum Teil verdoppelt. Von den gestiegenen Heizölpreisen sind insbesondere Haushalte betroffen, die nicht an ein Fernwärme- oder Gasnetz angeschlossen sind und für die ein kurzfristiger Umstieg auf eine andere Heizungsart nicht möglich oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Dies gilt in besonderem Maße für Haushalte mit niedrigen Einkommen in ländlichen Regionen. Auch kleine und mittlere Unternehmen können durch steigende Heizölpreise erheblich belastet werden. Mit Beginn der Heizperiode im Oktober wird regelmäßig ein erheblicher Teil der jährlichen Heizölmenge beschafft. Um ähnlich wie bei Treibstoffen eine Abmilderung der externen Preissprünge zu erreichen, müssen auch hierfür möglichst kurzfristig wirksame und gezielte Entlastungen geschaffen werden. Ausgleichsregelungen wie Direktzahlungen an besonders Betroffene könnten zu einer Entlastung bei den Heizkosten von Geringverdienenden und Rentnerinnen und Rentnern im Verlauf des Winters eingesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung, insbesondere die Voraussetzungen der Gewährung, die Höhe der Unterstützungsleistungen, deren Finanzierung und Einhaltung unionsrechtlichen Anforderungen, bleibt einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Drucksache 598/26 - 2 -

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