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Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028-2034

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 600/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028-2034 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 600/26 13.10.26 Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Hessen Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028-2034 Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, 13. Oktober 2026 Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Staatssekretärin An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Länder Niedersachsen, Brandenburg und Hessen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028-2034 zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Veronika Dicke Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028-2034 Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass Forschung und Innovation von herausragender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität Europas sind und hebt in diesem Kontext die besondere Bedeutung des 10. Rahmenprogramms für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028-2034 hervor. 2. Der Bundesrat betont, dass die Assoziierung von Drittstaaten zu den EU- Forschungsrahmenprogrammen ein unverzichtbares Instrument für die internationale Vernetzung des europäischen Forschungsraums darstellt. 3. Der Bundesrat unterstreicht, dass Israel seit 1996 durchgehend an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen beteiligt ist und würdigt die erfolgreiche Zusammenarbeit in einer Vielzahl gemeinsamer Forschungsprojekte. 4. Der Bundesrat betont, dass Israel über herausragende wissenschaftliche und technologische Kompetenzen verfügt und die Kooperation zur Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Souveränität Europas beiträgt. 5. Der Bundesrat hebt hervor, dass die israelischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Orte freier Forschung und Lehre, des kritischen und unabhängigen Denkens sind. Sie stehen für einen offenen wissenschaftlichen Diskurs sowie für wissenschaftliche Exzellenz und internationale Kooperation. 6. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Assoziierung Israels auch zum 10. EU- Forschungsrahmenprogramm unangetastet bleiben muss. Eine Aussetzung oder Einschränkung der Beteiligung israelischer Einrichtungen lehnt der Bundesrat entschieden ab. 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, die Assoziierung Israels auch im 10. EU- Forschungsrahmenprogramm in vollem Umfang fortzuführen. Begründung: Die Europäische Kommission hat dem Rat der Europäischen Union im Juli 2025 vorgeschlagen, Israel aus dem laufenden EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa teilweise auszuschließen. Konkret sollte eine Beteiligung Israels am Programm EIC Accelerator ausgesetzt werden. Der Vorschlag der Kommission ist bislang in der politischen Vorprüfung im Rat aufgrund des Fehlens einer quali izierten Mehrheit nicht weiterverfolgt worden. Der nach wie vor anhängige Kommissionsvorschlag sowie die fortlaufenden politischen Diskussionen, insbesondere mit Bezug auf eine eingeschränkte Beteiligung Israels am 10. EU-Forschungsrahmenprogramm 2028-2034, wird mit großer Sorge betrachtet. Die Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union sind die zentralen Triebfedern für den Fortschritt und die wissenschaftliche Exzellenz des Forschungsstandortes Europa. Die Assoziierung von Drittstaaten ist in diesem Kontext ein bedeutendes Instrument für den Ausbau der europäischen Spitzenforschung und die Unabhängigkeit der Europäischen Union in strategisch bedeutenden Bereichen. Israelische Forschungseinrichtungen sind führend in strategisch wichtigen Forschungsfeldern wie KI-Technologie, Quantenforschung, Biotechnologie und Gesundheitsforschung. Allein im Zeitraum des 8. Forschungsrahmenprogramms 2014- 2020 („Horizon 2020“) nahmen israelische Institutionen an insgesamt 1694 Projekten teil und warben dabei Förderungen von insgesamt 1,3 Milliarden Euro ein. Ein partieller Ausschluss Israels würde der Forschungslandschaft in Deutschland und Europa durch den Verlust von technischem Wissen, geistigem Eigentum, Versuchsinfrastruktur sowie durch die Gefährdung langfristiger gemeinsamer Forschungskooperationen erheblichen Schaden zufügen und die notwendige Planbarkeit und Verlässlichkeit europäischer Forschungsförderung gefährden. Drucksache 600/26 - 2 -

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