Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028-2034
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Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2028-2034
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 600/26
13.10.26
Antrag
der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Hessen
Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel
zum 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der
Europäischen Union für den Zeitraum 2028-2034
Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, 13. Oktober 2026
Bevollmächtigte des Landes
Niedersachsen beim Bund
Staatssekretärin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Länder Niedersachsen, Brandenburg und Hessen haben beschlossen, dem
Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum
10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen
Union für den Zeitraum 2028-2034
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026
aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Dicke
Entschließung des Bundesrates: Assoziierung des Staates Israel zum
10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union
für den Zeitraum 2028-2034
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass Forschung und Innovation von herausragender
Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität
Europas sind und hebt in diesem Kontext die besondere Bedeutung des 10.
Rahmenprogramms für Forschung und Innovation der Europäischen Union für
den Zeitraum 2028-2034 hervor.
2. Der Bundesrat betont, dass die Assoziierung von Drittstaaten zu den EU-
Forschungsrahmenprogrammen ein unverzichtbares Instrument für die
internationale Vernetzung des europäischen Forschungsraums darstellt.
3. Der Bundesrat unterstreicht, dass Israel seit 1996 durchgehend an den
europäischen Forschungsrahmenprogrammen beteiligt ist und würdigt die
erfolgreiche Zusammenarbeit in einer Vielzahl gemeinsamer Forschungsprojekte.
4. Der Bundesrat betont, dass Israel über herausragende wissenschaftliche und
technologische Kompetenzen verfügt und die Kooperation zur
Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Souveränität Europas beiträgt.
5. Der Bundesrat hebt hervor, dass die israelischen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen Orte freier Forschung und Lehre, des kritischen und
unabhängigen Denkens sind. Sie stehen für einen offenen wissenschaftlichen
Diskurs sowie für wissenschaftliche Exzellenz und internationale Kooperation.
6. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Assoziierung Israels auch zum 10. EU-
Forschungsrahmenprogramm unangetastet bleiben muss. Eine Aussetzung oder
Einschränkung der Beteiligung israelischer Einrichtungen lehnt der Bundesrat
entschieden ab.
7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck dafür
einzusetzen, die Assoziierung Israels auch im 10. EU-
Forschungsrahmenprogramm in vollem Umfang fortzuführen.
Begründung:
Die Europäische Kommission hat dem Rat der Europäischen Union im Juli 2025
vorgeschlagen, Israel aus dem laufenden EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont
Europa teilweise auszuschließen. Konkret sollte eine Beteiligung Israels am Programm
EIC Accelerator ausgesetzt werden. Der Vorschlag der Kommission ist bislang in der
politischen Vorprüfung im Rat aufgrund des Fehlens einer quali izierten Mehrheit nicht
weiterverfolgt worden. Der nach wie vor anhängige Kommissionsvorschlag sowie die
fortlaufenden politischen Diskussionen, insbesondere mit Bezug auf eine eingeschränkte
Beteiligung Israels am 10. EU-Forschungsrahmenprogramm 2028-2034, wird mit großer
Sorge betrachtet.
Die Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union sind die zentralen
Triebfedern für den Fortschritt und die wissenschaftliche Exzellenz des
Forschungsstandortes Europa. Die Assoziierung von Drittstaaten ist in diesem Kontext
ein bedeutendes Instrument für den Ausbau der europäischen Spitzenforschung und die
Unabhängigkeit der Europäischen Union in strategisch bedeutenden Bereichen.
Israelische Forschungseinrichtungen sind führend in strategisch wichtigen
Forschungsfeldern wie KI-Technologie, Quantenforschung, Biotechnologie und
Gesundheitsforschung. Allein im Zeitraum des 8. Forschungsrahmenprogramms 2014-
2020 („Horizon 2020“) nahmen israelische Institutionen an insgesamt 1694 Projekten
teil und warben dabei Förderungen von insgesamt 1,3 Milliarden Euro ein. Ein partieller
Ausschluss Israels würde der Forschungslandschaft in Deutschland und Europa durch
den Verlust von technischem Wissen, geistigem Eigentum, Versuchsinfrastruktur sowie
durch die Gefährdung langfristiger gemeinsamer Forschungskooperationen erheblichen
Schaden zufügen und die notwendige Planbarkeit und Verlässlichkeit europäischer
Forschungsförderung gefährden.
Drucksache 600/26 - 2 -
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