Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen (Antwort zu Drs. 21/3499)
Text
Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen (Antwort zu Drs. 21/3499)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7756
21. Wahlperiode 27.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3499 –
Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim
Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r :
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die
Ukraine hat auch das dortige Wissenschafts-, Forschungs- und
Innovationssystem schwer getroffen. Wie drastisch und existenziell diese Bedrohung ist,
zeigte sich unter anderem in der Nacht auf den 2. Juli 2026, als ein massiver
russischer Drohnen- und Raketenangriff auf Kyjiw das traditionsreiche,
einhundert Jahre alte O.V. Palladin-Institut für Biochemie der Nationalen
Akademie der Wissenschaften der Ukraine schwer beschädigte (www.science.org/co
ntent/article/major-ukraine-research-center-damaged-russian-strikes). Zwei
der vier Institutsgebäude wurden weitgehend zerstört, Labore brannten aus
oder wurden durch Löschwasser geflutet, und durch den flächendeckenden
Stromausfall droht der unwiederbringliche Verlust jahrelanger
Forschungsarbeit, darunter wertvolle Zelllinien zur Antikörperproduktion. Russlands Krieg
hat die ukrainische Forschung schwer getroffen: Russische Angriffe haben
Universitätsgebäude zerstört, Forschungsgelder wurden in die Verteidigung
umgeleitet, und viele Akademikerinnen und Akademiker haben das Land
verlassen. Der Haushalt der Nationalen Akademie der Wissenschaften der
Ukraine sank zwischen 2021 und 2023 um 48 Prozent (https://sciencebusiness.net/i
nternational-news/europe-agrees-plan-reconstruct-ukrainian-rd). Zugleich
ging die Zahl der im Land tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
bereits im Jahr 2022 um 20 Prozent zurück; mehr als 1 500 traten dem Militär
bei, und 70 wurden getötet. Während der zivile Forschungs- und
Innovationssektor in der Ukraine großen Herausforderungen gegenübersteht, ist im
Bereich der Verteidigungs- und Dual-Use-Technologien eine bemerkenswerte
Innovationsdynamik zu verzeichnen, die durch die Kriegslage erzwungen
wurde. Vor diesem Hintergrund hat die International Coalition for Science,
Research and Innovation in Ukraine im Rahmen der Ukraine-
Wiederaufbaukonferenz die „Danziger Erklärung“ (Gdańsk Declaration) am 26. Juni 2026
verabschiedet (https://research-and-innovation.ec.europa.eu/document/download/
ba6590f5-3c39-443a-8b46-56b60138c69f_en?filename=gdan%CC%81sk-dec
laration-science-research-innovation-ukraine.pdf). Das Abkommen wurde von
der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR), unterzeichnet. Die Erklärung
formuliert unter anderem das ambitionierte Ziel, die ukrainischen R&I (Research
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 27. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
and Innovation)-Ausgaben langfristig an die EU-Benchmark von 3 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) heranzuführen und das Land tiefer in den
Europäischen Forschungsraum zu integrieren. Aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller steht die Bundesrepublik Deutschland, als einer der
wichtigsten Partner der Ukraine im Wissenschaftsbereich, in der Verantwortung, dieses
multilaterale Bekenntnis nun mit konkreten operativen und finanziellen
Maßnahmen zu unterlegen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Deutschland ist einer der größten Unterstützer des ukrainischen Forschungs-
und Innovationssystems. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine seit
Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges mit zahlreichen
zusätzlichen Maßnahmen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und
Innovation und zur Unterstützung der Ukraine beim Wiederaufbau im Sinne
von „build back better“. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt (BMFTR) investiert mehr als 110 Mio. Euro bis zum Jahr 2029.
Das BMFTR ist Gründungsmitglied der Internationalen Koalition für
Wissenschaft, Forschung und Innovation in der Ukraine (Internationale Koalition). Zu
den Mitgliedern der Internationalen Koalition gehören Forschungsministerien
aus zahlreichen europäischen Ländern (einschl. Deutschland) sowie weitere
(Forschungs-)Organisationen und Einrichtungen. Von deutscher Seite gehört
neben dem BMFTR u. a. auch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen der
Internationalen Koalition an. Die Internationale Koalition hat im Rahmen der
Konferenz für den Wiederaufbau der Ukraine (Ukraine Recovery Conference –
URC) am 26. Juni 2026 die „Danziger Erklärung“ unterzeichnet. Mit der
gemeinsamen Erklärung setzen sich die Mitglieder der Internationalen Koalition
dafür ein, dass Forschung und Innovation eine zentrale Rolle im Rahmen der
Bemühungen um den Wiederaufbau der Ukraine einnehmen. Demnach sollen
die Initiativen im Rahmen der internationalen Koalition die Ukraine dabei
unterstützen, nach Kriegsende erhebliche Fortschritte in Richtung des
Investitionsziels von 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und
Entwicklung zu erzielen. Damit soll auch die Integration der Ukraine in die
Europäische Union (EU) und den Europäischen Forschungsraum vorangetrieben
werden.
1. Wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung seit Beginn des
russischen Gesamtinvasionskrieges 2022 jährlich bis zum Stichtag 1. Juli
2026 spezifisch für die Unterstützung des ukrainischen Wissenschafts-,
Forschungs- und Innovationssystems bereitgestellt (bitte nach
Einzelplänen, Haushaltsjahren und den jeweils geförderten Programmlinien
aufschlüsseln)?
Mitteleinsatz der Bundesregierung in der Wissenschafts- und
Innovationskooperation mit der Ukraine vom Kriegsbeginn bis zum Stichtag 30. Juni 2026.
Als Stichtag wird der 30. Juni 2026 gewählt, da die Zahlen quartalsweise vom
Bundesministerium der Finanzen (BMF) erhoben werden.
Einzelplan
Maßnahme Haushaltsjahr Summe [T€]
2022
[T€]
2023
[T€]
2024
[T€]
2025
[T€]
30. Juni
2026
[T€]
seit
Kriegsbeginn bis zum
Stichtag
30 Bundesausbildungsförderungs-
gesetz (BAföG) (Zuschüsse)
4.783 11.052 19.155 32.306 * 67.296
30 BAföG (Darlehen) 2.933 5.936 9.771 16.099 * 34.739
Einzelplan
Maßnahme Haushaltsjahr Summe [T€]
2022
[T€]
2023
[T€]
2024
[T€]
2025
[T€]
30. Juni
2026
[T€]
seit
Kriegsbeginn bis zum
Stichtag
30 Fördermaßnahme "Integration der
Länder der Östlichen Partnerschaft
in den Europäischen
Forschungsraum – Bridge2ERA EaP" (2019)
45 69 114
30 Fördermaßnahme "zur
Vorbereitung gemeinsamer Anträge
deutscher Forschungseinrichtungen und
ihrer Partner aus den Ländern
der Östlichen Partnerschaft [...]
im Rahmen der europäischen
Forschungsrahmenprogramme und
weiterer europäischer
Forschungsinitiativen - BRIDGE2ERA-EaP"
(2023)
5 6 11
30 Sondervorhaben in den Bereichen
Bildung und Forschung
737 1.101 180 2.018
30 Fördermaßnahme "zur Förderung
der Wissenschaftlich-Technischen
Zusammenarbeit mit der Ukraine"
(2019)
88 88
30 Projekte im Rahmen der Richtlinie
zur Förderung der
Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit
mit der Ukraine (2023)
104 478 108 690
30 Fördermaßnahme "Zuwendungen
für den Aufbau deutsch-
ukrainischer Exzellenzkerne in der
Ukraine" (2019; angepasst 2022):
Konzeptphase
611 237 41 889
30 Fördermaßnahme "Zuwendungen
für den Aufbau deutsch-
ukrainischer Exzellenzkerne in der
Ukraine" (2019; angepasst 2022):
Implementierungsphase
853 2.466 828 4.147
30 Fördermaßnahme "Kooperation
Grüner Wasserstoff mit der
Ukraine, Zentralasien und Südkaukasus"
(2021)
15 130 183 46 374
30 Auftrag deutsch-ukrainischer
Forschungskoordinator vor Ort in der
Ukraine
54 77 68 55 33 287
30 Fördermaßnahme "zur Etablierung
nachhaltiger gemeinsamer
Partnerstrukturen" (2023)
65 65
30 Fördermaßnahme
"Unterstützungsinitiative Gleichstellungsplan - UI-
Gleich" (2024)
3 14 17
Einzelplan
Maßnahme Haushaltsjahr Summe [T€]
2022
[T€]
2023
[T€]
2024
[T€]
2025
[T€]
30. Juni
2026
[T€]
seit
Kriegsbeginn bis zum
Stichtag
30 Zuwendung über den Deutschen
Akademischen Austauschdienst
e.V. und die Alexander von
Humboldt-Stiftung einschließlich
der Förderung ukrainischer
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
in Form von Stipendien
10.782 21.837 6.179 5.453 6.007 50.258
30;
ab 2026:
60
Einrichtung eines unabhängigen
Think Tank, der die Ukraine dabei
unterstützt, zukunftssichere
energie- und klimapolitische
Entscheidungen im Vorfeld einer EU-
Mitgliedschaft zu treffen
161 1.043 1.341 ** 2.545
30 Förderung der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) für
satzungsgemäße Zwecke
2.976 7.450 3.930 2.584 2.200 19.140
Summe 23.009 47.935 41.454 61.038 9.242 182.678
* Zahlen für das laufende Kalenderjahr liegen noch nicht vor.
** Die erste Auszahlung erfolgte nach dem Stichtag. Der Soll-Wert für das Jahr 2026 beträgt 1.147 T€.
2. In welchem Umfang wurden die seit 2022 aufgelegten akademischen
Sonderprogramme (wie das DAAD (Deutscher Akademische
Austauschdienst)-Programm „Zukunft Ukraine“ oder Sonderausschreibungen der
Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Alexander-von-Humboldt-
Stiftung) im laufenden Haushaltsjahr 2026 finanziert, und wie sieht die
budgetäre Planung des BMFTR für diese Linien im Haushaltsjahr 2027
aus?
Die Budgetplanungen für akademische Sonderprogramme zur Unterstützung
des Wissenschaftssystems der Ukraine entwickelten sich in den genannten
Organisationen und Zeiträumen wie folgt:
– Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH): Für das Ukraine-
Sonderprogramm des BMFTR, befristet auf die Jahre 2022/2023, erfolgte für das Jahr
2026 keine weitere Budgetplanung. Für das Ukraine-Sonderprogramm des
AA (Auswahl und Vergabe 2022) fielen im Jahr 2026 Mittel i.H.v.
7.226 Euro an.
– Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Die Sonderprogramme
„Zukunft Ukraine“ (gefördert durch das Auswärtige Amt) und „Ukraine
Digital“ (gefördert durch das BMFTR) sind ausgelaufen. Das BMFTR fördert
das Vorhaben „Deutsch-Ukrainisches Hochschulnetzwerk (DUHN)“ seit
Juli des Jahres 2025 bis Juni des Jahres 2029 mit insgesamt 24 Mio. Euro,
davon 6 Mio. Euro jeweils in den Jahren 2026 und 2027.
– Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Für das Jahr 2026 wurden von
der DFG bisher – nach Stand vom 17. August 2026 – rund 2,2 Mio. Euro
zur Unterstützung ukrainischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
u. a. im Sonderprogramm Ukraine bewilligt. Die Summe wird sich im
Verlauf des weiteren Jahres voraussichtlich noch erhöhen, wenn weitere
Bewilligungen für Anträge mit Förderbeginn im Jahr 2026 ausgesprochen
werden.
3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das
Gesamtausmaß der physischen Zerstörung wissenschaftlicher Infrastrukturen in der
Ukraine (Institute, Großgeräte, Bibliotheken), und in welchem
finanziellen oder materiellen Umfang (z. B. durch Bereitstellung von
Notstromaggregaten, Laborersatzgeräten oder Reagenzien) hat sich die
Bundesrepublik Deutschland bisher konkret an der akuten Nothilfe oder dem
Wiederaufbau von R&I-Gebäuden beteiligt?
Die Bundesregierung stützt ihre Erkenntnisse zum Ausmaß der Zerstörung
wissenschaftlicher Infrastrukturen auf das von den Vereinten Nationen, der EU und
der Weltbank gemeinsam mit dem ukrainischen Wirtschaftsministerium
regelmäßig veröffentlichte „Rapid Damage and Needs Assessment“. Dieser Bericht
steht im Internet zur öffentlichen Verfügung.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat Unterstützung in Höhe von rd. 1,1 Mio. EUR zum Wiederaufbau
von R&I-Gebäuden geleistet. Unter den begünstigten Institutionen sind drei
Universitäten und ein Kinderkrankenhaus.
4. Welche unmittelbaren politischen oder finanziellen Verpflichtungen leitet
die Bundesregierung aus der Unterzeichnung der Danziger Erklärung
(Gdańsk Declaration) am 26. Juni 2026 für ihr eigenes zukünftiges
Handeln ab?
Mit der Danziger Erklärung bekennen sich die Mitglieder der Internationalen
Koalition für Wissenschaft, Forschung und Innovation in der Ukraine dazu,
dass Forschung und Innovation eine zentrale Rolle im Rahmen der
Bemühungen um den Wiederaufbau der Ukraine einnehmen. Damit soll auch die
Integration der Ukraine in die EU und den Europäischen Forschungsraum
vorangetrieben werden. Eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung ergibt sich aus der
Erklärung nicht.
5. Durch welche konkreten bilateralen oder im Rahmen der EU
koordinierten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung die Ukraine dabei zu
unterstützen, die in der Erklärung anvisierte Zielmarke von 3 Prozent des
BIP für F&E (Forschung und Entwicklung)-Ausgaben schrittweise nach
Kriegsende zu erreichen?
Als Gründungsmitglied der Internationalen Koalition unterstützt die
Bundesregierung die Anstrengungen der Ukraine, das in der Europäischen Union
vereinbarte Ziel einer Forschungs- und Entwicklungsquote am BIP von 3 Prozent
zu erreichen. Wie dies praktisch geschieht, ist eine Angelegenheit der
ukrainischen Regierung. Die bilateralen Förderprogramme des BMFTR tragen aber
dazu bei, die Absorptionsfähigkeit des ukrainischen Wissenschaftssystems zu
verbessern. Seit Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine im Jahr 2022
bis ins Jahr 2029 investiert das BMFTR rund 110 Mio. Euro in die
Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich Forschung und Wissenschaft. Deutschland ist
damit in diesem Bereich nach der Europäischen Union der größte bilaterale
Unterstützer der Ukraine.
6. In welchen der drei im Zuge der Danziger Konferenz aktivierten
Arbeitsgruppen (Communities of Interest zu den Themen: 1. Gerätespenden,
2. Diaspora und Internationalisierung, 3. Regionale Entwicklung durch
R&I) übernimmt die Bundesregierung bzw. das BMFTR die
Federführung oder eine aktive Mitarbeit (https://research-and-innovation.ec.europ
a.eu/news/all-research-and-innovation-news/members-international-coali
tion-science-research-and-innovation-ukraine-sign-gdansk-declaration-2
026-07-02_en?prefLang=de)?
In den Communities of Interest wird die konkrete wissenschaftliche Arbeit
koordiniert. Mitglieder sind Forschungsinstitute und -organisationen. Die in der
Internationalen Koalition vertretenen Forschungsministerien begleiten die
Arbeit der Communities of Interest in den Technical Meetings und dem High-
Level-Steering Committee der Internationalen Koalition.
7. Inwieweit plant die Bundesregierung, deutsche staatliche
Entwicklungsbanken, insbesondere die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-
Bankengruppe, in die Umsetzung der Danziger Erklärung einzubinden, um
gezielt Finanzierungslinien für den Wiederaufbau zerstörter
Forschungsinfrastrukturen in der Ukraine bereitzustellen?
Die Einbindung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Bankengruppe in
die Umsetzung der Danziger Erklärung ist seitens der Bundesregierung aktuell
nicht vorgesehen.
8. Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung, um neben
staatlichen Mitteln auch privates Kapital und den Privatsektor für
gemeinsame markt- und anwendungsorientierte Forschungs- und
Innovationsprojekte mit der Ukraine zu mobilisieren?
Fördermaßnahmen des BMFTR sind grundsätzlich offen für die Beteiligung
von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowohl auf deutscher als auch
ukrainischer Seite. Die BMZ-finanzierte Plattform Wiederaufbau Ukraine
unterstützt u. a. die deutsche Privatwirtschaft, private Stiftungen, Investoren und
Wissenschaftsakteure beim Zugang zu ukrainischen Akteuren und der
Anbahnung von Innovationsprojekten, z. B. durch Netzwerk- und
Fachveranstaltungen zu Themen wie „Social Impact Bonds“, „Catalytic Funding“ oder eine
Arbeitsgruppe zu „Impact Investing“. Darüber hinaus unterstützt die Plattform die
Fraunhofer Zukunftsstiftung bei der Anbahnung von Innovationsprojekten der
angewandten Forschung durch Vermittlung an ukrainische Partner.
9. Wie koordiniert die Bundesregierung ihre nationalen Förderinstrumente
mit den anderen internationalen Gebern und multilateralen
Entwicklungsbanken innerhalb des neu geschaffenen Steuerungsmechanismus
(Regular Consultation Mechanism) der Koalition?
Das BMFTR vertritt die Bundesregierung in der Internationalen Koalition. Im
Rahmen der Internationalen Koalition erfolgt regelmäßig ein Austausch über
aktuelle und geplante Fördermaßnahmen.
10. Welche bestehenden Programme der Bundesregierung unterstützen
ukrainische Universitäten gezielt beim Aufbau von modernen
Wissenschaftsmanagementstrukturen (Grant Offices), um deren Fähigkeit zur
eigenständigen Einwerbung und Administration von EU-Drittmitteln (z. B. im
Rahmen von Horizon Europe) zu stärken?
Alle Fördermaßnahmen zur Kooperation mit ukrainischen Partnern sind auch
darauf angelegt, die Integration ukrainischer Wissenschaftsakteure in den
Europäischen Forschungsraum zu unterstützen.
11. Wie viele ukrainische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen haben
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 bis 2026 als
Hauptkoordinatoren an Projekten des Programms Horizon Europe
teilgenommen, und in wie vielen dieser Fälle waren deutsche Einrichtungen
als Konsortialpartner beteiligt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Daten zur
Beteiligung am Programm Horizon Europe werden von der Europäischen
Kommission erhoben.
12. Welche technischen, rechtlichen und finanziellen Vorkehrungen trifft die
Bundesregierung, um ukrainischen Forscherinnen und Forschern
innerhalb der Ukraine einen systematischen und kostenfreien digitalen
Fernzugriff auf deutsche Großforschungsanlagen zu ermöglichen, und
inwieweit existieren hierzu bereits Pilotprojekte?
Die Bundesregierung ist in diesem Bereich innerhalb der Ukraine mit
ukrainischen Forscherinnen und Forschern nicht tätig.
13. Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, die Ukraine bei der
rechtlichen und administrativen Anpassung ihres Wissenschaftssystems
an die Standards des Europäischen Forschungsraums beratend zu
unterstützen, und wenn ja, welche Beratungsmandate wurden hierzu erteilt?
Die bilateralen Fördermaßnahmen mit der Ukraine tragen dazu bei, die
strukturellen Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Transfer in der
Ukraine auch im Hinblick auf eine Integration in den Europäischen
Forschungsraum zu verbessern. Besonders in den Fokus nimmt dies die am
14. April 2026 veröffentlichte Förderrichtlinie „Deutsch-Ukrainische
Partnerschaften zur strukturellen Stärkung des ukrainischen Forschungs- und
Innovationssystems". Mit der Maßnahme unterstützt die Bundesregierung Projekte, die
Strukturen für Forschung, Entwicklung sowie Wissens- und
Technologietransfer verbessern und gemeinsame Innovationspotenziale erschließen.
14. Wie unterstützt die Bundesregierung den Aufbau von wissenschaftlichen
Beratungsmechanismen und wissenschaftlichen Beiräten in der Ukraine,
um evidenzbasierte Regierungsentscheidungen während des
Wiederaufbaus zu stärken?
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) berät im Auftrag des BMZ
das ukrainische Wirtschaftsministerium, Abteilung für technische Regulierung,
bei der Reform des Metrologiesystems und der Erstellung einer
Metrologiestrategie und unterstützt damit den EU-Beitrittsprozess der Ukraine in Bezug auf
Qualitätsinfrastruktur (Kapitel 1 und ACAA). Die Unterstützung bei der
Integration der ukrainischen Metrologieinstitute in die europäischen
metrologischen Fachnetzwerke European Association of National Metrology Institutes
und Western European Legal Metrology Cooperation trägt dazu bei, sich
europäischen best practices anzunähern und evidenzbasierte
Regierungsentscheidungen während des Wiederaufbaus und im Rahmen der EU-Beitrittsprozesses
zu stärken. In diesem Zusammenhang hat die PTB das ukrainische
Wirtschaftsministerium zur Schaffung eines Beirates beraten.
15. Welche spezifischen wissenschaftlichen Kooperationen fördert der Bund,
um die Ukraine gezielt bei der Erfüllung der wissenschafts- und
technologiepolitischen Auflagen im Rahmen ihres EU-Beitrittsprozesses zu
unterstützen?
Es gibt keine spezifischen wissenschaftlichen Kooperationen, die vom Bund
gefördert werden, um die Ukraine gezielt bei der Erfüllung der wissenschafts-
und technologiepolitischen Auflagen im Rahmen ihres EU-Beitrittsprozesses
zu unterstützen.
16. Wie viele ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden
mit Stand vom 1. Juli 2026 über öffentlich finanzierte Stipendien oder
Arbeitsverträge an deutschen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (Brücken- und Notfallstipendien) gefördert (bitte
nach Bundesländern und dem Geschlecht der Geförderten
aufschlüsseln)?
Eine Gesamtübersicht zu den von den Bundesländern an öffentlichen
Hochschulen beschäftigten ukrainischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
(Stipendien oder Arbeitsverträge) liegt der Bundesregierung nicht vor; auch die
Gefördertenstatistik aus dem Jahr 2026 des DAAD liegt zum Stichtag 1. Juli
2026 nicht vor. Zum besagten Stichtag liegen zur Alexander von Humboldt-
Stiftung sowie zur DFG folgende Daten vor:
– AvH: Insgesamt 70 ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
werden durch Stipendien an deutschen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (Brücken- und Notfallstipendien) gefördert.
Bundesland M W insgesamt
Baden-Württemberg 2 5 7
Bayern 1 9 10
Berlin 2 4 6
Brandenburg 2 2
Hamburg 1 4 5
Hessen 3 3
Mecklenburg-Vorpommern 1 1
Niedersachsen 1 7 8
Nordrhein-Westfalen 2 6 8
Rheinland-Pfalz 1 1 2
Saarland 1 1
Sachsen 1 10 11
Sachsen-Anhalt 3 1 4
Schleswig-Holstein 1 1
Thüringen 1 1
Insgesamt 17 53 70
– DFG: Anhand der derzeit auswertbaren Daten der DFG-Antragsdatenbank
ergeben sich folgende Zahlen zu den am Stichtag 1. Juli 2026 geförderten
Stellen ukrainischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in
Deutschland:
Bundesland Anzahl
geförderter
Stellen
insgesamt
davon
Frauen Männer
Baden-Württemberg 3 – 3
Bayern 4 1 3
Berlin 2 2 –
Brandenburg 2 2 –
Bremen 1 1 –
Hamburg – – –
Hessen 1 1 –
Mecklenburg-Vorpommern – – –
Niedersachsen 2 – 2
Nordrhein-Westfalen 7 3 4
Rheinland-Pfalz 2 – 2
Saarland – – –
Sachsen 6 4 2
Sachsen-Anhalt 3 1 2
Schleswig-Holstein – – –
Thüringen – – –
Insgesamt 33 15 18
17. Welche empirischen Erkenntnisse oder Umfragen liegen der
Bundesregierung zu den Rückkehrabsichten der seit Beginn des russischen
Angriffskrieges nach Deutschland gekommenen ukrainischen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor, und wie bewertet sie vor diesem
Hintergrund das Risiko einer dauerhaften Abwanderung wissenschaftlicher
Fachkräfte aus der Ukraine und des damit verbundenen Verlusts von
Forschungs- und Innovationskapazitäten?
Zu Rückkehrabsichten der in Deutschland arbeitenden ukrainischen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhebt die Bundesregierung keine
Umfragen.
18. In welcher Form stimmen sich das BMFTR und das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ab, um
sicherzustellen, dass der Wiederaufbau von Bildungs- und
Forschungskapazitäten eine prioritäre Rolle in der nationalen
Gesamtwiederaufbaustrategie für die Ukraine einnimmt?
Die verantwortlichen Referate des BMFTR und des BMZ stehen hierzu in
Kontakt.
19. Welche bürokratischen, zollrechtlichen oder exportkontrollrechtlichen
Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit beim
Transfer von ausgesonderten, aber voll funktionsfähigen wissenschaftlichen
Geräten und Sachspenden aus den Beständen deutscher Universitäten in
die Ukraine, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Hemmnisse
abzubauen?
Sind die zum Export in die Ukraine vorgesehenen Güter in Anhang I der
Verordnung (EU) Nr. 821/2021 erfasst, ist vor dem Export eine Genehmigung
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzuholen. Im Rahmen
der Ausfuhrabfertigung überwacht der Zoll die Einhaltung
außenwirtschaftsrechtlicher Beschränkungen. In dem Zusammenhang zu beachten sind
insbesondere die Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung und
der Verordnung (EU) 2021/821 (EU‑Dual use-Verordnung) sowie die
Einschränkungen nach der Verordnung (EU) Nr. 2022/263 über restriktive
Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion
bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch
die Russische Föderation. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
20. Wie bewertet die Bundesregierung das Innovationspotenzial des
ukrainischen Start-up- und Tech-Sektors (insbesondere Drohnentechnologie, KI,
IT) für den Wissenstransfer nach Deutschland, und gibt es gemeinsame
Innovationscluster?
Die Ukraine verfügt auf vielen Gebieten über eine beachtliche
Forschungsexpertise und eine dynamische Start-up-Landschaft. Das BMFTR hat das in der
Fördermaßnahme „Deutsch-ukrainische Partnerschaften zur strukturellen
Stärkung des ukrainischen Forschungs- und Innovationssystems“ aufgegriffen.
21. Welche konkreten Programme zum Ausbau psychologischer und
psychotherapeutischer Versorgung in der Ukraine unterstützt die
Bundesregierung, und welche Kooperationen mit ukrainischen Partnerinstitutionen
existieren bereits?
Im Zeitraum der Jahre Mai 2024 bis Oktober 2025 wurde vom
Bundesministerium für Gesundheit ein Schulungsprojekt zur Diagnostik und Behandlung
kriegsbedingter, mentaler Störungen bei ukrainischen Kindern/Jugendlichen
finanziert. Kriegsbedingt leiden in der Ukraine mehrere tausend Kinder/
Jugendliche an mentalen Störungen, die nahezu alle mit massiven Schlafstörungen
assoziiert sind. Diese wiederum verschlimmern die psychischen Belastungen. In
mehreren, aufeinander aufbauenden Schulungskursen sollten möglichst viele
ukrainische Kinderärzte, Kinderpsychiater, Kinderpsychologen und
Kindergesundheitspflegende in grundlegende Diagnostik- und Behandlungsmaßnahmen
von kindlichen/jugendlichen Schlafstörungen geschult werden, um als
Ausbildungsmultiplikatoren kurzfristig eingesetzt werden zu können.
Das BMZ finanzierte im Rahmen der Sonderinitiative „Geflüchtete und
Aufnahmeländer“ folgende konkrete Programme in dem genannten
Interventionsbereich:
– Das Programm „Genderresponsive Ansätze für Mentale Gesundheit und
Psychosoziale Unterstützung (MHPSS) in der Ukraine“
(Durchführungsorganisation: GIZ). Seit dem Jahr 2023 arbeitet das Programm mit 33
ukrainischen Partnerorganisationen und -institutionen zusammen. Kooperationen
bestehen im Rahmen des Projektes u. a. mit dem Ministerium für
Veteranenangelegenheiten, der National University of Kyiv-Mohyla Academy
(NaUK-MA), dem Forest Glade Resource Centre und diversen weiteren
Nichtregierungsorganisationen.
– Das Programm „Supporting Solutions: Unterstützung von
Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine“ (KfW/
Norwegian Refugee Council). Das Programm kooperiert v. a. mit
Bildungseinrichtungen.
Das BMZ finanzierte im Rahmen der „Strukturbildenden Übergangshilfe“
folgendes konkretes Programm im Interventionsbereich:
Das Programm „Kinder- und jugendzentrierter Wiederaufbau“
(Durchführungsorganisation: KfW/UNICEF). Das Projekt kooperiert mit Public Health-
Einrichtungen und dem Ministerkabinett der Ukraine.
Sowohl in der humanitären Hilfe als auch im Portfolio für Krisenprävention,
Stabilisierung und Friedensförderung fördert das Auswärtige Amt eine Vielzahl
von Projekten, die Komponenten und Einzelmaßnahmen im Bereich
psychologische und psychotherapeutische Versorgung beinhalten. Die Unterstützung
umfasst etwa therapeutische Maßnahmen für Binnenvertriebene oder
niedrigschwellige Hilfstelefone für Menschen, die in frontnahen Regionen leben.
22. In welcher Form stimmen sich das BMFTR und das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) ab, um den sicherheitspolitischen
Wissenstransfer des ukrainischen Start-up- und Tech-Sektors zu fördern und zu
strukturieren?
Der Wissenstransfer aus der Ukraine ist ein relevantes Thema für Gespräche
zwischen dem BMFTR und dem BMVg.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen (Antwort)