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Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen (Antwort zu Drs. 21/3499)

dip / drucksache 27.08.2026 · WP 21 · 21/7756 · Antwort · Original ↗

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Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen (Antwort zu Drs. 21/3499) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7756 21. Wahlperiode 27.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3499 – Wissenschaftskooperation mit der Ukraine und Unterstützung beim Wiederaufbau von Forschungsinfrastrukturen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r : Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat auch das dortige Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationssystem schwer getroffen. Wie drastisch und existenziell diese Bedrohung ist, zeigte sich unter anderem in der Nacht auf den 2. Juli 2026, als ein massiver russischer Drohnen- und Raketenangriff auf Kyjiw das traditionsreiche, einhundert Jahre alte O.V. Palladin-Institut für Biochemie der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine schwer beschädigte (www.science.org/co ntent/article/major-ukraine-research-center-damaged-russian-strikes). Zwei der vier Institutsgebäude wurden weitgehend zerstört, Labore brannten aus oder wurden durch Löschwasser geflutet, und durch den flächendeckenden Stromausfall droht der unwiederbringliche Verlust jahrelanger Forschungsarbeit, darunter wertvolle Zelllinien zur Antikörperproduktion. Russlands Krieg hat die ukrainische Forschung schwer getroffen: Russische Angriffe haben Universitätsgebäude zerstört, Forschungsgelder wurden in die Verteidigung umgeleitet, und viele Akademikerinnen und Akademiker haben das Land verlassen. Der Haushalt der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine sank zwischen 2021 und 2023 um 48 Prozent (https://sciencebusiness.net/i nternational-news/europe-agrees-plan-reconstruct-ukrainian-rd). Zugleich ging die Zahl der im Land tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits im Jahr 2022 um 20 Prozent zurück; mehr als 1 500 traten dem Militär bei, und 70 wurden getötet. Während der zivile Forschungs- und Innovationssektor in der Ukraine großen Herausforderungen gegenübersteht, ist im Bereich der Verteidigungs- und Dual-Use-Technologien eine bemerkenswerte Innovationsdynamik zu verzeichnen, die durch die Kriegslage erzwungen wurde. Vor diesem Hintergrund hat die International Coalition for Science, Research and Innovation in Ukraine im Rahmen der Ukraine- Wiederaufbaukonferenz die „Danziger Erklärung“ (Gdańsk Declaration) am 26. Juni 2026 verabschiedet (https://research-and-innovation.ec.europa.eu/document/download/ ba6590f5-3c39-443a-8b46-56b60138c69f_en?filename=gdan%CC%81sk-dec laration-science-research-innovation-ukraine.pdf). Das Abkommen wurde von der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), unterzeichnet. Die Erklärung formuliert unter anderem das ambitionierte Ziel, die ukrainischen R&I (Research Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 27. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. and Innovation)-Ausgaben langfristig an die EU-Benchmark von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) heranzuführen und das Land tiefer in den Europäischen Forschungsraum zu integrieren. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller steht die Bundesrepublik Deutschland, als einer der wichtigsten Partner der Ukraine im Wissenschaftsbereich, in der Verantwortung, dieses multilaterale Bekenntnis nun mit konkreten operativen und finanziellen Maßnahmen zu unterlegen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Deutschland ist einer der größten Unterstützer des ukrainischen Forschungs- und Innovationssystems. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges mit zahlreichen zusätzlichen Maßnahmen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation und zur Unterstützung der Ukraine beim Wiederaufbau im Sinne von „build back better“. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) investiert mehr als 110 Mio. Euro bis zum Jahr 2029. Das BMFTR ist Gründungsmitglied der Internationalen Koalition für Wissenschaft, Forschung und Innovation in der Ukraine (Internationale Koalition). Zu den Mitgliedern der Internationalen Koalition gehören Forschungsministerien aus zahlreichen europäischen Ländern (einschl. Deutschland) sowie weitere (Forschungs-)Organisationen und Einrichtungen. Von deutscher Seite gehört neben dem BMFTR u. a. auch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen der Internationalen Koalition an. Die Internationale Koalition hat im Rahmen der Konferenz für den Wiederaufbau der Ukraine (Ukraine Recovery Conference – URC) am 26. Juni 2026 die „Danziger Erklärung“ unterzeichnet. Mit der gemeinsamen Erklärung setzen sich die Mitglieder der Internationalen Koalition dafür ein, dass Forschung und Innovation eine zentrale Rolle im Rahmen der Bemühungen um den Wiederaufbau der Ukraine einnehmen. Demnach sollen die Initiativen im Rahmen der internationalen Koalition die Ukraine dabei unterstützen, nach Kriegsende erhebliche Fortschritte in Richtung des Investitionsziels von 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung zu erzielen. Damit soll auch die Integration der Ukraine in die Europäische Union (EU) und den Europäischen Forschungsraum vorangetrieben werden.  1. Wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung seit Beginn des russischen Gesamtinvasionskrieges 2022 jährlich bis zum Stichtag 1. Juli 2026 spezifisch für die Unterstützung des ukrainischen Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationssystems bereitgestellt (bitte nach Einzelplänen, Haushaltsjahren und den jeweils geförderten Programmlinien aufschlüsseln)? Mitteleinsatz der Bundesregierung in der Wissenschafts- und Innovationskooperation mit der Ukraine vom Kriegsbeginn bis zum Stichtag 30. Juni 2026. Als Stichtag wird der 30. Juni 2026 gewählt, da die Zahlen quartalsweise vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erhoben werden. Einzelplan Maßnahme Haushaltsjahr Summe [T€] 2022 [T€] 2023 [T€] 2024 [T€] 2025 [T€] 30. Juni 2026 [T€] seit Kriegsbeginn bis zum Stichtag 30 Bundesausbildungsförderungs- gesetz (BAföG) (Zuschüsse) 4.783 11.052 19.155 32.306 * 67.296 30 BAföG (Darlehen) 2.933 5.936 9.771 16.099 * 34.739 Einzelplan Maßnahme Haushaltsjahr Summe [T€] 2022 [T€] 2023 [T€] 2024 [T€] 2025 [T€] 30. Juni 2026 [T€] seit Kriegsbeginn bis zum Stichtag 30 Fördermaßnahme "Integration der Länder der Östlichen Partnerschaft in den Europäischen Forschungsraum – Bridge2ERA EaP" (2019) 45 69 114 30 Fördermaßnahme "zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft [...] im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen - BRIDGE2ERA-EaP" (2023) 5 6 11 30 Sondervorhaben in den Bereichen Bildung und Forschung 737 1.101 180 2.018 30 Fördermaßnahme "zur Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit mit der Ukraine" (2019) 88 88 30 Projekte im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit mit der Ukraine (2023) 104 478 108 690 30 Fördermaßnahme "Zuwendungen für den Aufbau deutsch- ukrainischer Exzellenzkerne in der Ukraine" (2019; angepasst 2022): Konzeptphase 611 237 41 889 30 Fördermaßnahme "Zuwendungen für den Aufbau deutsch- ukrainischer Exzellenzkerne in der Ukraine" (2019; angepasst 2022): Implementierungsphase 853 2.466 828 4.147 30 Fördermaßnahme "Kooperation Grüner Wasserstoff mit der Ukraine, Zentralasien und Südkaukasus" (2021) 15 130 183 46 374 30 Auftrag deutsch-ukrainischer Forschungskoordinator vor Ort in der Ukraine 54 77 68 55 33 287 30 Fördermaßnahme "zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen" (2023) 65 65 30 Fördermaßnahme "Unterstützungsinitiative Gleichstellungsplan - UI- Gleich" (2024) 3 14 17 Einzelplan Maßnahme Haushaltsjahr Summe [T€] 2022 [T€] 2023 [T€] 2024 [T€] 2025 [T€] 30. Juni 2026 [T€] seit Kriegsbeginn bis zum Stichtag 30 Zuwendung über den Deutschen Akademischen Austauschdienst e.V. und die Alexander von Humboldt-Stiftung einschließlich der Förderung ukrainischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Form von Stipendien 10.782 21.837 6.179 5.453 6.007 50.258 30; ab 2026: 60 Einrichtung eines unabhängigen Think Tank, der die Ukraine dabei unterstützt, zukunftssichere energie- und klimapolitische Entscheidungen im Vorfeld einer EU- Mitgliedschaft zu treffen 161 1.043 1.341 ** 2.545 30 Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für satzungsgemäße Zwecke 2.976 7.450 3.930 2.584 2.200 19.140 Summe 23.009 47.935 41.454 61.038 9.242 182.678 * Zahlen für das laufende Kalenderjahr liegen noch nicht vor. ** Die erste Auszahlung erfolgte nach dem Stichtag. Der Soll-Wert für das Jahr 2026 beträgt 1.147 T€.  2. In welchem Umfang wurden die seit 2022 aufgelegten akademischen Sonderprogramme (wie das DAAD (Deutscher Akademische Austauschdienst)-Programm „Zukunft Ukraine“ oder Sonderausschreibungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Alexander-von-Humboldt- Stiftung) im laufenden Haushaltsjahr 2026 finanziert, und wie sieht die budgetäre Planung des BMFTR für diese Linien im Haushaltsjahr 2027 aus? Die Budgetplanungen für akademische Sonderprogramme zur Unterstützung des Wissenschaftssystems der Ukraine entwickelten sich in den genannten Organisationen und Zeiträumen wie folgt: – Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH): Für das Ukraine- Sonderprogramm des BMFTR, befristet auf die Jahre 2022/2023, erfolgte für das Jahr 2026 keine weitere Budgetplanung. Für das Ukraine-Sonderprogramm des AA (Auswahl und Vergabe 2022) fielen im Jahr 2026 Mittel i.H.v. 7.226 Euro an. – Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Die Sonderprogramme „Zukunft Ukraine“ (gefördert durch das Auswärtige Amt) und „Ukraine Digital“ (gefördert durch das BMFTR) sind ausgelaufen. Das BMFTR fördert das Vorhaben „Deutsch-Ukrainisches Hochschulnetzwerk (DUHN)“ seit Juli des Jahres 2025 bis Juni des Jahres 2029 mit insgesamt 24 Mio. Euro, davon 6 Mio. Euro jeweils in den Jahren 2026 und 2027. – Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Für das Jahr 2026 wurden von der DFG bisher – nach Stand vom 17. August 2026 – rund 2,2 Mio. Euro zur Unterstützung ukrainischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler u. a. im Sonderprogramm Ukraine bewilligt. Die Summe wird sich im Verlauf des weiteren Jahres voraussichtlich noch erhöhen, wenn weitere Bewilligungen für Anträge mit Förderbeginn im Jahr 2026 ausgesprochen werden.  3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Gesamtausmaß der physischen Zerstörung wissenschaftlicher Infrastrukturen in der Ukraine (Institute, Großgeräte, Bibliotheken), und in welchem finanziellen oder materiellen Umfang (z. B. durch Bereitstellung von Notstromaggregaten, Laborersatzgeräten oder Reagenzien) hat sich die Bundesrepublik Deutschland bisher konkret an der akuten Nothilfe oder dem Wiederaufbau von R&I-Gebäuden beteiligt? Die Bundesregierung stützt ihre Erkenntnisse zum Ausmaß der Zerstörung wissenschaftlicher Infrastrukturen auf das von den Vereinten Nationen, der EU und der Weltbank gemeinsam mit dem ukrainischen Wirtschaftsministerium regelmäßig veröffentlichte „Rapid Damage and Needs Assessment“. Dieser Bericht steht im Internet zur öffentlichen Verfügung. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat Unterstützung in Höhe von rd. 1,1 Mio. EUR zum Wiederaufbau von R&I-Gebäuden geleistet. Unter den begünstigten Institutionen sind drei Universitäten und ein Kinderkrankenhaus.  4. Welche unmittelbaren politischen oder finanziellen Verpflichtungen leitet die Bundesregierung aus der Unterzeichnung der Danziger Erklärung (Gdańsk Declaration) am 26. Juni 2026 für ihr eigenes zukünftiges Handeln ab? Mit der Danziger Erklärung bekennen sich die Mitglieder der Internationalen Koalition für Wissenschaft, Forschung und Innovation in der Ukraine dazu, dass Forschung und Innovation eine zentrale Rolle im Rahmen der Bemühungen um den Wiederaufbau der Ukraine einnehmen. Damit soll auch die Integration der Ukraine in die EU und den Europäischen Forschungsraum vorangetrieben werden. Eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung ergibt sich aus der Erklärung nicht.  5. Durch welche konkreten bilateralen oder im Rahmen der EU koordinierten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung die Ukraine dabei zu unterstützen, die in der Erklärung anvisierte Zielmarke von 3 Prozent des BIP für F&E (Forschung und Entwicklung)-Ausgaben schrittweise nach Kriegsende zu erreichen? Als Gründungsmitglied der Internationalen Koalition unterstützt die Bundesregierung die Anstrengungen der Ukraine, das in der Europäischen Union vereinbarte Ziel einer Forschungs- und Entwicklungsquote am BIP von 3 Prozent zu erreichen. Wie dies praktisch geschieht, ist eine Angelegenheit der ukrainischen Regierung. Die bilateralen Förderprogramme des BMFTR tragen aber dazu bei, die Absorptionsfähigkeit des ukrainischen Wissenschaftssystems zu verbessern. Seit Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine im Jahr 2022 bis ins Jahr 2029 investiert das BMFTR rund 110 Mio. Euro in die Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich Forschung und Wissenschaft. Deutschland ist damit in diesem Bereich nach der Europäischen Union der größte bilaterale Unterstützer der Ukraine.  6. In welchen der drei im Zuge der Danziger Konferenz aktivierten Arbeitsgruppen (Communities of Interest zu den Themen: 1. Gerätespenden, 2. Diaspora und Internationalisierung, 3. Regionale Entwicklung durch R&I) übernimmt die Bundesregierung bzw. das BMFTR die Federführung oder eine aktive Mitarbeit (https://research-and-innovation.ec.europ a.eu/news/all-research-and-innovation-news/members-international-coali tion-science-research-and-innovation-ukraine-sign-gdansk-declaration-2 026-07-02_en?prefLang=de)? In den Communities of Interest wird die konkrete wissenschaftliche Arbeit koordiniert. Mitglieder sind Forschungsinstitute und -organisationen. Die in der Internationalen Koalition vertretenen Forschungsministerien begleiten die Arbeit der Communities of Interest in den Technical Meetings und dem High- Level-Steering Committee der Internationalen Koalition.  7. Inwieweit plant die Bundesregierung, deutsche staatliche Entwicklungsbanken, insbesondere die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)- Bankengruppe, in die Umsetzung der Danziger Erklärung einzubinden, um gezielt Finanzierungslinien für den Wiederaufbau zerstörter Forschungsinfrastrukturen in der Ukraine bereitzustellen? Die Einbindung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Bankengruppe in die Umsetzung der Danziger Erklärung ist seitens der Bundesregierung aktuell nicht vorgesehen.  8. Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung, um neben staatlichen Mitteln auch privates Kapital und den Privatsektor für gemeinsame markt- und anwendungsorientierte Forschungs- und Innovationsprojekte mit der Ukraine zu mobilisieren? Fördermaßnahmen des BMFTR sind grundsätzlich offen für die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowohl auf deutscher als auch ukrainischer Seite. Die BMZ-finanzierte Plattform Wiederaufbau Ukraine unterstützt u. a. die deutsche Privatwirtschaft, private Stiftungen, Investoren und Wissenschaftsakteure beim Zugang zu ukrainischen Akteuren und der Anbahnung von Innovationsprojekten, z. B. durch Netzwerk- und Fachveranstaltungen zu Themen wie „Social Impact Bonds“, „Catalytic Funding“ oder eine Arbeitsgruppe zu „Impact Investing“. Darüber hinaus unterstützt die Plattform die Fraunhofer Zukunftsstiftung bei der Anbahnung von Innovationsprojekten der angewandten Forschung durch Vermittlung an ukrainische Partner.  9. Wie koordiniert die Bundesregierung ihre nationalen Förderinstrumente mit den anderen internationalen Gebern und multilateralen Entwicklungsbanken innerhalb des neu geschaffenen Steuerungsmechanismus (Regular Consultation Mechanism) der Koalition? Das BMFTR vertritt die Bundesregierung in der Internationalen Koalition. Im Rahmen der Internationalen Koalition erfolgt regelmäßig ein Austausch über aktuelle und geplante Fördermaßnahmen. 10. Welche bestehenden Programme der Bundesregierung unterstützen ukrainische Universitäten gezielt beim Aufbau von modernen Wissenschaftsmanagementstrukturen (Grant Offices), um deren Fähigkeit zur eigenständigen Einwerbung und Administration von EU-Drittmitteln (z. B. im Rahmen von Horizon Europe) zu stärken? Alle Fördermaßnahmen zur Kooperation mit ukrainischen Partnern sind auch darauf angelegt, die Integration ukrainischer Wissenschaftsakteure in den Europäischen Forschungsraum zu unterstützen. 11. Wie viele ukrainische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 bis 2026 als Hauptkoordinatoren an Projekten des Programms Horizon Europe teilgenommen, und in wie vielen dieser Fälle waren deutsche Einrichtungen als Konsortialpartner beteiligt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Daten zur Beteiligung am Programm Horizon Europe werden von der Europäischen Kommission erhoben. 12. Welche technischen, rechtlichen und finanziellen Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um ukrainischen Forscherinnen und Forschern innerhalb der Ukraine einen systematischen und kostenfreien digitalen Fernzugriff auf deutsche Großforschungsanlagen zu ermöglichen, und inwieweit existieren hierzu bereits Pilotprojekte? Die Bundesregierung ist in diesem Bereich innerhalb der Ukraine mit ukrainischen Forscherinnen und Forschern nicht tätig. 13. Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, die Ukraine bei der rechtlichen und administrativen Anpassung ihres Wissenschaftssystems an die Standards des Europäischen Forschungsraums beratend zu unterstützen, und wenn ja, welche Beratungsmandate wurden hierzu erteilt? Die bilateralen Fördermaßnahmen mit der Ukraine tragen dazu bei, die strukturellen Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Transfer in der Ukraine auch im Hinblick auf eine Integration in den Europäischen Forschungsraum zu verbessern. Besonders in den Fokus nimmt dies die am 14. April 2026 veröffentlichte Förderrichtlinie „Deutsch-Ukrainische Partnerschaften zur strukturellen Stärkung des ukrainischen Forschungs- und Innovationssystems". Mit der Maßnahme unterstützt die Bundesregierung Projekte, die Strukturen für Forschung, Entwicklung sowie Wissens- und Technologietransfer verbessern und gemeinsame Innovationspotenziale erschließen. 14. Wie unterstützt die Bundesregierung den Aufbau von wissenschaftlichen Beratungsmechanismen und wissenschaftlichen Beiräten in der Ukraine, um evidenzbasierte Regierungsentscheidungen während des Wiederaufbaus zu stärken? Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) berät im Auftrag des BMZ das ukrainische Wirtschaftsministerium, Abteilung für technische Regulierung, bei der Reform des Metrologiesystems und der Erstellung einer Metrologiestrategie und unterstützt damit den EU-Beitrittsprozess der Ukraine in Bezug auf Qualitätsinfrastruktur (Kapitel 1 und ACAA). Die Unterstützung bei der Integration der ukrainischen Metrologieinstitute in die europäischen metrologischen Fachnetzwerke European Association of National Metrology Institutes und Western European Legal Metrology Cooperation trägt dazu bei, sich europäischen best practices anzunähern und evidenzbasierte Regierungsentscheidungen während des Wiederaufbaus und im Rahmen der EU-Beitrittsprozesses zu stärken. In diesem Zusammenhang hat die PTB das ukrainische Wirtschaftsministerium zur Schaffung eines Beirates beraten. 15. Welche spezifischen wissenschaftlichen Kooperationen fördert der Bund, um die Ukraine gezielt bei der Erfüllung der wissenschafts- und technologiepolitischen Auflagen im Rahmen ihres EU-Beitrittsprozesses zu unterstützen? Es gibt keine spezifischen wissenschaftlichen Kooperationen, die vom Bund gefördert werden, um die Ukraine gezielt bei der Erfüllung der wissenschafts- und technologiepolitischen Auflagen im Rahmen ihres EU-Beitrittsprozesses zu unterstützen. 16. Wie viele ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden mit Stand vom 1. Juli 2026 über öffentlich finanzierte Stipendien oder Arbeitsverträge an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Brücken- und Notfallstipendien) gefördert (bitte nach Bundesländern und dem Geschlecht der Geförderten aufschlüsseln)? Eine Gesamtübersicht zu den von den Bundesländern an öffentlichen Hochschulen beschäftigten ukrainischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Stipendien oder Arbeitsverträge) liegt der Bundesregierung nicht vor; auch die Gefördertenstatistik aus dem Jahr 2026 des DAAD liegt zum Stichtag 1. Juli 2026 nicht vor. Zum besagten Stichtag liegen zur Alexander von Humboldt- Stiftung sowie zur DFG folgende Daten vor: – AvH: Insgesamt 70 ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden durch Stipendien an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Brücken- und Notfallstipendien) gefördert. Bundesland M W insgesamt Baden-Württemberg 2 5 7 Bayern 1 9 10 Berlin 2 4 6 Brandenburg 2 2 Hamburg 1 4 5 Hessen 3 3 Mecklenburg-Vorpommern 1 1 Niedersachsen 1 7 8 Nordrhein-Westfalen 2 6 8 Rheinland-Pfalz 1 1 2 Saarland 1 1 Sachsen 1 10 11 Sachsen-Anhalt 3 1 4 Schleswig-Holstein 1 1 Thüringen 1 1 Insgesamt 17 53 70 – DFG: Anhand der derzeit auswertbaren Daten der DFG-Antragsdatenbank ergeben sich folgende Zahlen zu den am Stichtag 1. Juli 2026 geförderten Stellen ukrainischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland: Bundesland Anzahl geförderter Stellen insgesamt davon Frauen Männer Baden-Württemberg 3 – 3 Bayern 4 1 3 Berlin 2 2 – Brandenburg 2 2 – Bremen 1 1 – Hamburg – – – Hessen 1 1 – Mecklenburg-Vorpommern – – – Niedersachsen 2 – 2 Nordrhein-Westfalen 7 3 4 Rheinland-Pfalz 2 – 2 Saarland – – – Sachsen 6 4 2 Sachsen-Anhalt 3 1 2 Schleswig-Holstein – – – Thüringen – – – Insgesamt 33 15 18 17. Welche empirischen Erkenntnisse oder Umfragen liegen der Bundesregierung zu den Rückkehrabsichten der seit Beginn des russischen Angriffskrieges nach Deutschland gekommenen ukrainischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund das Risiko einer dauerhaften Abwanderung wissenschaftlicher Fachkräfte aus der Ukraine und des damit verbundenen Verlusts von Forschungs- und Innovationskapazitäten? Zu Rückkehrabsichten der in Deutschland arbeitenden ukrainischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhebt die Bundesregierung keine Umfragen. 18. In welcher Form stimmen sich das BMFTR und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ab, um sicherzustellen, dass der Wiederaufbau von Bildungs- und Forschungskapazitäten eine prioritäre Rolle in der nationalen Gesamtwiederaufbaustrategie für die Ukraine einnimmt? Die verantwortlichen Referate des BMFTR und des BMZ stehen hierzu in Kontakt. 19. Welche bürokratischen, zollrechtlichen oder exportkontrollrechtlichen Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit beim Transfer von ausgesonderten, aber voll funktionsfähigen wissenschaftlichen Geräten und Sachspenden aus den Beständen deutscher Universitäten in die Ukraine, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Hemmnisse abzubauen? Sind die zum Export in die Ukraine vorgesehenen Güter in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 821/2021 erfasst, ist vor dem Export eine Genehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzuholen. Im Rahmen der Ausfuhrabfertigung überwacht der Zoll die Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Beschränkungen. In dem Zusammenhang zu beachten sind insbesondere die Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung und der Verordnung (EU) 2021/821 (EU‑Dual use-Verordnung) sowie die Einschränkungen nach der Verordnung (EU) Nr. 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 20. Wie bewertet die Bundesregierung das Innovationspotenzial des ukrainischen Start-up- und Tech-Sektors (insbesondere Drohnentechnologie, KI, IT) für den Wissenstransfer nach Deutschland, und gibt es gemeinsame Innovationscluster? Die Ukraine verfügt auf vielen Gebieten über eine beachtliche Forschungsexpertise und eine dynamische Start-up-Landschaft. Das BMFTR hat das in der Fördermaßnahme „Deutsch-ukrainische Partnerschaften zur strukturellen Stärkung des ukrainischen Forschungs- und Innovationssystems“ aufgegriffen. 21. Welche konkreten Programme zum Ausbau psychologischer und psychotherapeutischer Versorgung in der Ukraine unterstützt die Bundesregierung, und welche Kooperationen mit ukrainischen Partnerinstitutionen existieren bereits? Im Zeitraum der Jahre Mai 2024 bis Oktober 2025 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit ein Schulungsprojekt zur Diagnostik und Behandlung kriegsbedingter, mentaler Störungen bei ukrainischen Kindern/Jugendlichen finanziert. Kriegsbedingt leiden in der Ukraine mehrere tausend Kinder/ Jugendliche an mentalen Störungen, die nahezu alle mit massiven Schlafstörungen assoziiert sind. Diese wiederum verschlimmern die psychischen Belastungen. In mehreren, aufeinander aufbauenden Schulungskursen sollten möglichst viele ukrainische Kinderärzte, Kinderpsychiater, Kinderpsychologen und Kindergesundheitspflegende in grundlegende Diagnostik- und Behandlungsmaßnahmen von kindlichen/jugendlichen Schlafstörungen geschult werden, um als Ausbildungsmultiplikatoren kurzfristig eingesetzt werden zu können. Das BMZ finanzierte im Rahmen der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ folgende konkrete Programme in dem genannten Interventionsbereich: – Das Programm „Genderresponsive Ansätze für Mentale Gesundheit und Psychosoziale Unterstützung (MHPSS) in der Ukraine“ (Durchführungsorganisation: GIZ). Seit dem Jahr 2023 arbeitet das Programm mit 33 ukrainischen Partnerorganisationen und -institutionen zusammen. Kooperationen bestehen im Rahmen des Projektes u. a. mit dem Ministerium für Veteranenangelegenheiten, der National University of Kyiv-Mohyla Academy (NaUK-MA), dem Forest Glade Resource Centre und diversen weiteren Nichtregierungsorganisationen. – Das Programm „Supporting Solutions: Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine“ (KfW/ Norwegian Refugee Council). Das Programm kooperiert v. a. mit Bildungseinrichtungen. Das BMZ finanzierte im Rahmen der „Strukturbildenden Übergangshilfe“ folgendes konkretes Programm im Interventionsbereich: Das Programm „Kinder- und jugendzentrierter Wiederaufbau“ (Durchführungsorganisation: KfW/UNICEF). Das Projekt kooperiert mit Public Health- Einrichtungen und dem Ministerkabinett der Ukraine. Sowohl in der humanitären Hilfe als auch im Portfolio für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung fördert das Auswärtige Amt eine Vielzahl von Projekten, die Komponenten und Einzelmaßnahmen im Bereich psychologische und psychotherapeutische Versorgung beinhalten. Die Unterstützung umfasst etwa therapeutische Maßnahmen für Binnenvertriebene oder niedrigschwellige Hilfstelefone für Menschen, die in frontnahen Regionen leben. 22. In welcher Form stimmen sich das BMFTR und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ab, um den sicherheitspolitischen Wissenstransfer des ukrainischen Start-up- und Tech-Sektors zu fördern und zu strukturieren? Der Wissenstransfer aus der Ukraine ist ein relevantes Thema für Gespräche zwischen dem BMFTR und dem BMVg. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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