Den Deutschen Verlagspreis ersatzlos streichen - Keine staatliche Prämierung von Verlagen, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen
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Den Deutschen Verlagspreis ersatzlos streichen - Keine staatliche Prämierung von Verlagen, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8555
21. Wahlperiode 13.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner,
Ronald Gläser, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich,
Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch,
Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Alexis L. Giersch, Udo Theodor
Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt,
Heinrich Koch, Achim Köhler, Manuel Krauthausen, Knuth Meyer-Soltau, Iris
Nieland, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Lars Schieske, Martina
Uhr, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Den Deutschen Verlagspreis ersatzlos streichen – Keine staatliche Prämierung von
Verlagen, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der seit 2019 vergebene „Deutsche Verlagspreis“ hat sich zu einem staatlichen
Subventionsinstrument entwickelt, das wiederholt linksextreme Publikationen
und Verlage prämiert.
Das Verfahren der Auswahl und Vergabe leidet unter unauflösbaren strukturellen
Mängeln: Die Berufung der Jury erfolgt intransparent, das Gremium, deren
Zusammensetzung Zweifel an einer hinreichend pluralen Perspektivenvielfalt
aufwirft, spiegelt vorrangig ein links-aktivistisches Milieu wider. Eine objektive
Bewertung hunderter Verlagsprogramme durch ein politisch berufenes Gremium ist
praktisch unmöglich.
In der Vergabepraxis der vergangenen Jahre – insbesondere 2025 sowie erneut
bei der Preisträgerauswahl des Jahres 2026 – wurden wiederholt Verlage
ausgezeichnet, deren Programme Schriften mit affirmativem Bezug zum
Linksextremismus, zu militanten Antifa-Strukturen, zur Verharmlosung terroristischer
Gruppen wie den „Revolutionären Zellen“ oder gar Ratschläge zur gewaltsamen
Konfrontation mit Sicherheitsbehörden umfassen.
Die im Vergabereglement formulierten Ausschlusskriterien für
verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende oder strafbare Inhalte haben sich als wirkungslos
erwiesen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
verweigert eine wirksame programmübergreifende Prüfung und bestätigt die
Vorauswahl der Jury selbst bei vorliegenden Hinweisen auf extremistische Inhalte
pauschal.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Eine Verwendung von Steuermitteln zugunsten von Verlagen, die staats- und
verfassungsfeindliche Publikationen herausgeben oder vertreiben, widerspricht dem
in § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zwingend geforderten erheblichen
Bundesinteresse.
Der Deutsche Verlagspreis ist in seiner Konzeption nicht reformierbar. Jeder
Versuch einer staatlichen Kuration von Verlagsprogrammen birgt die stete Gefahr
politischer Willkür, interessensgesteuerten Bevorzugung und einer unzulässigen
Einmischung des Staates in die Verlagswelt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Auszahlung sämtlicher für das Jahr 2026 vorgesehener Prämien- und
Preisgelder zu stoppen;
2. den Deutschen Verlagspreis im Bundeshaushalt für das Jahr 2027 sowie
in allen künftigen Haushaltsplänen und der Finanzplanung des Bundes
ersatzlos zu streichen (insbesondere in Einzelplan 04, Titel 683 25);
3. die in den vergangenen Vergabejahren – insbesondere 2025 – an Verlage
ausgezahlten Preisgelder umfassend rechtlich daraufhin zu prüfen, ob die
Empfänger durch die Verbreitung verfassungsfeindlicher,
gewaltverherrlichender oder strafbarer Inhalte gegen die geltenden
Teilnahmebedingungen verstoßen haben, und unberechtigt erlangte Steuergelder nach
Kapitel VI der Verfahrensregeln konsequent und vollumfänglich
zurückzufordern;
4. von jeglichen Ersatzförderungen, Nachfolgepreisen oder sonstigen
staatlichen Selektionsprogrammen im Bereich des Verlagswesens abzusehen
und die verfassungsmäßig garantierte Freiheit und Vielfalt der
Literaturlandschaft dem pluralistischen Wettbewerb des Marktes und der
Lesergunst zu überlassen.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Aufgabe staatlicher Kulturpolitik muss es sein, die historisch gewachsenen Grundlagen des Gemeinwesens zu
konsolidieren und das Bewusstsein des Eigenen zu bewahren. Stattdessen wird die staatliche Kultur- und
Medienförderung seit Jahren zunehmend als Instrument einer gesellschaftlichen Transformation zur Überwindung alles
Tradierten und Deutschen begriffen. Förderprogramme werden zudem gezielt genutzt, um linke Vorfeldstrukturen
zu finanzieren. Kulturpolitik degeneriert so vom einenden Bindeglied zu einem Hebel gesellschaftlicher
Spaltung1.
Der seit 2019 vergebene ‚Deutsche Verlagspreis‘ ist ein exemplarisches Beispiel für diese Fehlentwicklung. Das
Förderinstrument wurde von der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit dem Ziel initiiert, die
‚hervorragende Arbeit unabhängiger Verlage in Deutschland‘ zu unterstützen; in den Bundeshaushalten 2025 und
1 Vgl. BT-Drucksache 20/6226, https://dserver.bundestag.de/btd/20/052/2005226.pdf
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
2026 waren dafür jeweils 2 Millionen Euro veranschlagt (Einzelplan 04, Titel 683 25). Die Auszeichnung erfolgt
in gestaffelten Prämienstufen von 18.000 Euro, 24.000 Euro sowie Spitzenpreisen von je 50.000 Euro2.
Die Praxis der vergangenen Jahre hat jedoch offengelegt, dass dieser Preis die Grundsätze staatlicher Neutralität
und solider Haushaltsführung systematisch untergräbt:
Die Auswahl der Preisträger liegt bei einer durch den Kulturstaatsminister berufenen Jury, deren
Zusammensetzung seit Jahren eine einseitige linke bis linksradikale Ausrichtung aufweist. Statt weltanschaulicher Vielseitigkeit
reproduziert das Gremium das Weltbild eines Milieus. Dies führt zu einer staatlich finanzierten
Selbstalimentation: Interessenkonflikte – etwa, wenn Jurymitglieder für Verlage votieren, bei denen sie selbst als Autoren tätig
sind – werden in der Praxis nicht wirksam unterbunden3.
Die Vergabepraxis belegt ebenfalls, dass mit Steuermitteln wiederholt Verlage ausgezeichnet wurden, deren
Verlagsprogramme Publikationen mit staatsfeindlichem, gewaltaffinem oder linksextremistischem Gehalt umfassen:
Zu den Prämierten 2025 zählten unter anderem der Unrast Verlag, der Verbrecher Verlag und die Edition Nautilus.
Der Unrast Verlag vertreibt unter anderem die an Jugendliche gerichtete Broschüre „Tipps & Tricks für Antifas
und Antiras“4, die operative Anleitungen zu Vermummung, DNA-Vermeidung, Bekennerbriefen und zum
Straßenkampf gegen die Polizei enthält, einschließlich des Einsatzes von Pyrotechnik und Flaschenwürfen bei
Hausbesetzungen. Bei der Edition Nautilus und dem Verbrecher Verlag fanden sich Aufrufe zu militanten Aktionen
sowie Veröffentlichungen linksextremer Outing-Plattformen.
Trotz scharfer öffentlicher Kritik setzt sich diese Praxis 2026 ungebrochen fort. Recherchen des Magazins GLUT
belegen, dass für 2026 erneut einschlägige Verlage ausgewählt wurden: Assoziation A (mit Publikationen
ehemaliger Mitglieder der terroristischen „Revolutionären Zellen“), der Schmetterling Verlag (mit Schriften zur
militanten „radikalen Antifa“) und der Querverlag (mit Schriften zum „feministischen Umsturz“)5.
Obwohl das Regelwerk des Preises Verlage ausschließt, deren Programme jugendgefährdende,
gewaltverherrlichende, verfassungsfeindliche oder strafbare Schriften umfassen6, ignoriert das Haus des Kulturstaatsministers
substantielle Kontrolle. Auf Presseanfragen erklärte eine Ministeriumssprecherin, es hätten „keine konkreten
Anhaltspunkte für ein weitergehendes Prüfverfahren7“ vorgelegen. Die im Reglement verankerten
Ausschlusskriterien verkommen damit zur reinen Absichtserklärung.
Die Förderung dieser Verlage widerspricht den haushaltsrechtlichen Grundsätzen eklatant. Gemäß § 23 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Zuwendungen nur gewährt werden, wenn der Bund an der Erfüllung der
Zwecke ein erhebliches Interesse hat. Es ist ausgeschlossen, dass die Finanzierung von Verlagen, die die
Sicherheitskräfte des Staates diffamieren, Anleitungen zur Strafvereitelung publizieren oder terroristische Akteure
romantisieren, im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt.
Bereits mit dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 21/2539 („Den Deutschen Verlagspreis grundlegend
reformieren – Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen“) wurde die
Bundesregierung detailliert mit den untragbaren Missständen der Vergabe 2025 konfrontiert. Gefordert wurden unter
anderem eine Neuausrichtung der Jurybesetzung, die Gewährleistung weltanschaulicher Heterogenität, eine
transparente Kriterienanwendung, eine wirksame Ausschlussprüfung extremistischer Verlagsprogramme sowie die
Rückforderung zu Unrecht ausgezahlter Prämien.
Die seitherigen Entwicklungen, insbesondere die Nominierungspraxis für das Vergabejahr 2026, beweisen jedoch
unmissverständlich: Eine Reformierung des Deutschen Verlagspreises ist nicht möglich.
Eine vom BKM berufene externe Fachjury ist prinzipiell weder in der Lage noch gewillt, hunderte Bewerbungen
und tausende Verlagstitel programmübergreifend auf verfassungsfeindliche oder strafrechtliche Relevanz zu
durchleuchten respektive diese als solche einzuordnen. Das Vergabeverfahren bleibt zwangsläufig anfällig für
ideologische Netzwerke und Klientelwirtschaft.
2 https://www.deutscher-verlagspreis.de/der-preis
3 Vgl. BT-Drucksache 21/2539, https://dserver.bundestag.de/btd/21/025/2102539.pdf
4 Kollektiv Schulschluss, 2., aktualisierte Auflage, Unrast Verlag, 18.04.2023, ISBN 978-3-89771-220-1
5 https://www.glut-magazin.de/artikel/weimer-verlagspreis-linksradikale-verlage-antifa
6 https://www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf
7 https://www.glut-magazin.de/artikel/weimer-verlagspreis-linksradikale-verlage-antifa
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Weigerung der Bundesregierung, die im eigenen Regelwerk festgeschriebenen Ausschlusskriterien für
verfassungsfeindliche Schriften überhaupt anzuwenden, zeigt, dass selbst klare parlamentarische Mahnungen ins
Leere laufen. Das BKM agiert hierbei nicht als Kontrollinstanz, sondern als Schutzpatron einer
hochproblematischen Vergabepraxis.
Da sich der Reformansatz der Drucksache 21/2539 angesichts der beharrlichen Realitätsverweigerung der
Bundesregierung als praktisch wirkungslos erwiesen hat, bleibt als einzig gebotene Konsequenz nur die vollständige,
unverzügliche und ersatzlose Streichung des Deutschen Verlagspreises aus dem Bundeshaushalt.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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