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Den Deutschen Verlagspreis ersatzlos streichen - Keine staatliche Prämierung von Verlagen, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8555 · Antrag · Original ↗

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Den Deutschen Verlagspreis ersatzlos streichen - Keine staatliche Prämierung von Verlagen, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8555 21. Wahlperiode 13.10.2026 Antrag der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Alexis L. Giersch, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Manuel Krauthausen, Knuth Meyer-Soltau, Iris Nieland, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Lars Schieske, Martina Uhr, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Den Deutschen Verlagspreis ersatzlos streichen – Keine staatliche Prämierung von Verlagen, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der seit 2019 vergebene „Deutsche Verlagspreis“ hat sich zu einem staatlichen Subventionsinstrument entwickelt, das wiederholt linksextreme Publikationen und Verlage prämiert. Das Verfahren der Auswahl und Vergabe leidet unter unauflösbaren strukturellen Mängeln: Die Berufung der Jury erfolgt intransparent, das Gremium, deren Zusammensetzung Zweifel an einer hinreichend pluralen Perspektivenvielfalt aufwirft, spiegelt vorrangig ein links-aktivistisches Milieu wider. Eine objektive Bewertung hunderter Verlagsprogramme durch ein politisch berufenes Gremium ist praktisch unmöglich. In der Vergabepraxis der vergangenen Jahre – insbesondere 2025 sowie erneut bei der Preisträgerauswahl des Jahres 2026 – wurden wiederholt Verlage ausgezeichnet, deren Programme Schriften mit affirmativem Bezug zum Linksextremismus, zu militanten Antifa-Strukturen, zur Verharmlosung terroristischer Gruppen wie den „Revolutionären Zellen“ oder gar Ratschläge zur gewaltsamen Konfrontation mit Sicherheitsbehörden umfassen. Die im Vergabereglement formulierten Ausschlusskriterien für verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende oder strafbare Inhalte haben sich als wirkungslos erwiesen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verweigert eine wirksame programmübergreifende Prüfung und bestätigt die Vorauswahl der Jury selbst bei vorliegenden Hinweisen auf extremistische Inhalte pauschal. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Eine Verwendung von Steuermitteln zugunsten von Verlagen, die staats- und verfassungsfeindliche Publikationen herausgeben oder vertreiben, widerspricht dem in § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zwingend geforderten erheblichen Bundesinteresse. Der Deutsche Verlagspreis ist in seiner Konzeption nicht reformierbar. Jeder Versuch einer staatlichen Kuration von Verlagsprogrammen birgt die stete Gefahr politischer Willkür, interessensgesteuerten Bevorzugung und einer unzulässigen Einmischung des Staates in die Verlagswelt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Auszahlung sämtlicher für das Jahr 2026 vorgesehener Prämien- und Preisgelder zu stoppen; 2. den Deutschen Verlagspreis im Bundeshaushalt für das Jahr 2027 sowie in allen künftigen Haushaltsplänen und der Finanzplanung des Bundes ersatzlos zu streichen (insbesondere in Einzelplan 04, Titel 683 25); 3. die in den vergangenen Vergabejahren – insbesondere 2025 – an Verlage ausgezahlten Preisgelder umfassend rechtlich daraufhin zu prüfen, ob die Empfänger durch die Verbreitung verfassungsfeindlicher, gewaltverherrlichender oder strafbarer Inhalte gegen die geltenden Teilnahmebedingungen verstoßen haben, und unberechtigt erlangte Steuergelder nach Kapitel VI der Verfahrensregeln konsequent und vollumfänglich zurückzufordern; 4. von jeglichen Ersatzförderungen, Nachfolgepreisen oder sonstigen staatlichen Selektionsprogrammen im Bereich des Verlagswesens abzusehen und die verfassungsmäßig garantierte Freiheit und Vielfalt der Literaturlandschaft dem pluralistischen Wettbewerb des Marktes und der Lesergunst zu überlassen. Berlin, den 13. Oktober 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Aufgabe staatlicher Kulturpolitik muss es sein, die historisch gewachsenen Grundlagen des Gemeinwesens zu konsolidieren und das Bewusstsein des Eigenen zu bewahren. Stattdessen wird die staatliche Kultur- und Medienförderung seit Jahren zunehmend als Instrument einer gesellschaftlichen Transformation zur Überwindung alles Tradierten und Deutschen begriffen. Förderprogramme werden zudem gezielt genutzt, um linke Vorfeldstrukturen zu finanzieren. Kulturpolitik degeneriert so vom einenden Bindeglied zu einem Hebel gesellschaftlicher Spaltung1. Der seit 2019 vergebene ‚Deutsche Verlagspreis‘ ist ein exemplarisches Beispiel für diese Fehlentwicklung. Das Förderinstrument wurde von der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit dem Ziel initiiert, die ‚hervorragende Arbeit unabhängiger Verlage in Deutschland‘ zu unterstützen; in den Bundeshaushalten 2025 und 1 Vgl. BT-Drucksache 20/6226, https://dserver.bundestag.de/btd/20/052/2005226.pdf V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2026 waren dafür jeweils 2 Millionen Euro veranschlagt (Einzelplan 04, Titel 683 25). Die Auszeichnung erfolgt in gestaffelten Prämienstufen von 18.000 Euro, 24.000 Euro sowie Spitzenpreisen von je 50.000 Euro2. Die Praxis der vergangenen Jahre hat jedoch offengelegt, dass dieser Preis die Grundsätze staatlicher Neutralität und solider Haushaltsführung systematisch untergräbt: Die Auswahl der Preisträger liegt bei einer durch den Kulturstaatsminister berufenen Jury, deren Zusammensetzung seit Jahren eine einseitige linke bis linksradikale Ausrichtung aufweist. Statt weltanschaulicher Vielseitigkeit reproduziert das Gremium das Weltbild eines Milieus. Dies führt zu einer staatlich finanzierten Selbstalimentation: Interessenkonflikte – etwa, wenn Jurymitglieder für Verlage votieren, bei denen sie selbst als Autoren tätig sind – werden in der Praxis nicht wirksam unterbunden3. Die Vergabepraxis belegt ebenfalls, dass mit Steuermitteln wiederholt Verlage ausgezeichnet wurden, deren Verlagsprogramme Publikationen mit staatsfeindlichem, gewaltaffinem oder linksextremistischem Gehalt umfassen: Zu den Prämierten 2025 zählten unter anderem der Unrast Verlag, der Verbrecher Verlag und die Edition Nautilus. Der Unrast Verlag vertreibt unter anderem die an Jugendliche gerichtete Broschüre „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“4, die operative Anleitungen zu Vermummung, DNA-Vermeidung, Bekennerbriefen und zum Straßenkampf gegen die Polizei enthält, einschließlich des Einsatzes von Pyrotechnik und Flaschenwürfen bei Hausbesetzungen. Bei der Edition Nautilus und dem Verbrecher Verlag fanden sich Aufrufe zu militanten Aktionen sowie Veröffentlichungen linksextremer Outing-Plattformen. Trotz scharfer öffentlicher Kritik setzt sich diese Praxis 2026 ungebrochen fort. Recherchen des Magazins GLUT belegen, dass für 2026 erneut einschlägige Verlage ausgewählt wurden: Assoziation A (mit Publikationen ehemaliger Mitglieder der terroristischen „Revolutionären Zellen“), der Schmetterling Verlag (mit Schriften zur militanten „radikalen Antifa“) und der Querverlag (mit Schriften zum „feministischen Umsturz“)5. Obwohl das Regelwerk des Preises Verlage ausschließt, deren Programme jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, verfassungsfeindliche oder strafbare Schriften umfassen6, ignoriert das Haus des Kulturstaatsministers substantielle Kontrolle. Auf Presseanfragen erklärte eine Ministeriumssprecherin, es hätten „keine konkreten Anhaltspunkte für ein weitergehendes Prüfverfahren7“ vorgelegen. Die im Reglement verankerten Ausschlusskriterien verkommen damit zur reinen Absichtserklärung. Die Förderung dieser Verlage widerspricht den haushaltsrechtlichen Grundsätzen eklatant. Gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Zuwendungen nur gewährt werden, wenn der Bund an der Erfüllung der Zwecke ein erhebliches Interesse hat. Es ist ausgeschlossen, dass die Finanzierung von Verlagen, die die Sicherheitskräfte des Staates diffamieren, Anleitungen zur Strafvereitelung publizieren oder terroristische Akteure romantisieren, im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt. Bereits mit dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 21/2539 („Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren – Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen“) wurde die Bundesregierung detailliert mit den untragbaren Missständen der Vergabe 2025 konfrontiert. Gefordert wurden unter anderem eine Neuausrichtung der Jurybesetzung, die Gewährleistung weltanschaulicher Heterogenität, eine transparente Kriterienanwendung, eine wirksame Ausschlussprüfung extremistischer Verlagsprogramme sowie die Rückforderung zu Unrecht ausgezahlter Prämien. Die seitherigen Entwicklungen, insbesondere die Nominierungspraxis für das Vergabejahr 2026, beweisen jedoch unmissverständlich: Eine Reformierung des Deutschen Verlagspreises ist nicht möglich. Eine vom BKM berufene externe Fachjury ist prinzipiell weder in der Lage noch gewillt, hunderte Bewerbungen und tausende Verlagstitel programmübergreifend auf verfassungsfeindliche oder strafrechtliche Relevanz zu durchleuchten respektive diese als solche einzuordnen. Das Vergabeverfahren bleibt zwangsläufig anfällig für ideologische Netzwerke und Klientelwirtschaft. 2 https://www.deutscher-verlagspreis.de/der-preis 3 Vgl. BT-Drucksache 21/2539, https://dserver.bundestag.de/btd/21/025/2102539.pdf 4 Kollektiv Schulschluss, 2., aktualisierte Auflage, Unrast Verlag, 18.04.2023, ISBN 978-3-89771-220-1 5 https://www.glut-magazin.de/artikel/weimer-verlagspreis-linksradikale-verlage-antifa 6 https://www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf 7 https://www.glut-magazin.de/artikel/weimer-verlagspreis-linksradikale-verlage-antifa V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Weigerung der Bundesregierung, die im eigenen Regelwerk festgeschriebenen Ausschlusskriterien für verfassungsfeindliche Schriften überhaupt anzuwenden, zeigt, dass selbst klare parlamentarische Mahnungen ins Leere laufen. Das BKM agiert hierbei nicht als Kontrollinstanz, sondern als Schutzpatron einer hochproblematischen Vergabepraxis. Da sich der Reformansatz der Drucksache 21/2539 angesichts der beharrlichen Realitätsverweigerung der Bundesregierung als praktisch wirkungslos erwiesen hat, bleibt als einzig gebotene Konsequenz nur die vollständige, unverzügliche und ersatzlose Streichung des Deutschen Verlagspreises aus dem Bundeshaushalt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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