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Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Buchhandlungspreis

dip / drucksache 05.06.2026 · WP 21 · 21/6254 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Buchhandlungspreis Deutscher Bundestag Drucksache 21/6254 21. Wahlperiode 05.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Buchhandlungspreis Anfang März 2026 strich der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram Weimer, drei linke Buchhandlungen von der Vorschlagsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis 2025. Grund seien „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, die zu den Buchläden vorlägen. Bei diesen handele es sich um den „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, die „Rote Straße“ in Göttingen, und „The Golden Shop“ in Bremen (www.welt.de/ politik/deutschland/article69a86bfe906b538390b66445/ extremismusverdachtweimer-streicht-laut-bericht-drei-buchlaeden-von-jury-liste-fuer-buchhandelspr eis.html). Einige Tage später sagte der BKM mit Verweis auf die folgende öffentliche Debatte die Veranstaltung zur Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse ab (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verleihung-des-deutsche n-buchhandlungspreises-wird-abgesagt-2409946). Der Deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 jährlich an inhabergeführte Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland verliehen (www.deutscher-buchhandl ungspreis.de/der-preis/). Das Preisgeld wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Aus Sicht der Fragesteller gilt es sicherzustellen, dass keine Buchhandlungen prämiert werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen oder bekämpfen. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis schließt die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit keineswegs das Recht auf staatliche Finanzierung ein (Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen Bundestages: „Rahmenbedingungen staatlicher Kunstförderung“, Kapitel 4 „Kunstfreiheit“, www.bundestag.de/resource/blob/1134040/WD-3-077-25.pdf). Im Gegenteil: Die Bundesregierung ist nach dem Demokratieprinzip verpflichtet, die Verwendung von Fördergeldern stets auf ihre Demokratieverträglichkeit zu überprüfen. Es darf keine staatliche Prämierungslandschaft entstehen, bei der der Bürger und Steuerzahler gewissermaßen den Kampf gegen sich selbst finanziert. Die nachfolgend genannten Buchhandlungen „Artemis“ (2025), „BiBaBuZe“ (2015, 2016, 2020, 2022, 2024, 2025), die „Karl-Marx-Buchhandlung“ (2016, 2018, 2025), „Land in Sicht“ (2015, 2016, 2019, 2023, 2025) und die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ (2016, 2017, 2021) gehören allesamt zu den Preisträgern des Deutschen Buchhandlungspreises (www.deutscher-buchhandlu ngspreis.de/preisverleihung/archiv/). Bei Letzterer wurde die Bundesförderung „wegen der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnisse“ bereits vor einiger Zeit eingestellt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/2876). Die Fragesteller weisen ausdrücklich auf die Verfahrensregeln des Deutschen Buchhandlungspreises hin, die eine Rückforderung der Prämien vorsehen, wenn es sich nachträglich erweist, dass die Teilnahmekriterien nicht eingehalten worden sind: „Zu Unrecht erhaltene Prämien können […] zurückgefordert werden.“ Dies gelte insbesondere für Prämien, die „aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen“ ausgezahlt wurden (vgl. „Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln ‚ Deutscher Buchhandlungspreis‘ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“, Nummer 4, „Auswahlentscheidung“, www.deutscher-buchhandl ungspreis.de/wp-content/uploads/2025/07/Teilnahmebedingungen_Dt-Buchhan dlungspreis-2025.pdf). Das ist nach Auffassung der Fragesteller sicherlich bei der Unterstützung von linksradikalen Veranstaltungen, die zur Gewalt gegen staatliche Organe aufrufen, oder bei der Unterstützung von linksradikal eingestellten Gruppen der Fall. Institutionelle Förderungen des Bundes wie die des Deutschen Buchhandlungspreises unterliegen generell der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die bei Verstößen gegen die Förderbedingungen eine Rückforderung der Fördermittel bestimmt (§ 44 BHO i. V. m. Nummer 8 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung [VV-BHO] zu § 44 Absatz 1 sowie § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG]). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Aufgrund welcher Kriterien hat die Bundesregierung die Jury für den Buchhandlungspreis ausgewählt (www.deutscher-buchhandlungspreis.de/j ury/)? a) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass bei der Jury eine politische Neutralität gegeben ist? b) Wurden die Jury-Mitglieder hinsichtlich einer Nähe zu extremistischen Bestrebungen überprüft?  2. Hat die Bundesregierung überprüft, ob die Jury die Teilnahmeberechtigung der preisgekrönten Buchhandlungen geprüft hat, wenn ja, wie lautet das Ergebnis der Überprüfung, und wenn nein, wieso nicht?  3. Wer ist für die Auswahl der Juroren der Jury des Deutschen Buchhandlungspreises im Amt des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verantwortlich?  4. Haben die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur schwankenden Weltkugel“ sowie „Artemis“, „BiBaBuZe“, „Karl Marx Buchhandlung“ und „Land in Sicht“ neben den dotierten Auszeichnungen des Buchhandlungspreises weitere Bundesmittel erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Buchhandlung und Förderprogramm getrennt auflisten)?  5. Haben die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur schwankenden Weltkugel“ sowie „Artemis“, „BiBaBuZe“, „Karl Marx Buchhandlung“ und „Land in Sicht“ neben den dotierten Auszeichnungen des Buchhandlungspreises nach Kenntnis der Bundesregierung Landesmittel erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Buchhandlung und Förderprogramm getrennt auflisten)?  6. Welche Buchhandlungen erhielten eine Förderung im Rahmen des Bundesförderprogramms „Neustart Kultur“ (bitte einzeln auflisten)? a) Von welchen Institutionen bzw. Stellen haben sie die Fördermittel erhalten? b) Wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass es über „Neustart Kultur“ keine staatliche Förderung politischen Extremismus gegeben hat?  7. Welches Verfahren wurde angewendet, damit die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ keine weiteren Bundesmittel erhält (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wurde dieses Verfahren auch auf die in Frage 5 genannten sieben Buchhandlungen angewendet, wenn ja, warum wurden diese nicht vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen, und wenn nein, warum nicht? b) Plant die Bundesregierung eine Erweiterung des bei der „Buchhandlung im Schanzenviertel“ erfolgten Verfahrens?  8. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Vermeidung der Förderung linksradikaler Institutionen oder Strukturen über Förderprogramme, Preise oder auf sonstigem Wege durch den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  9. Wird die Bundesregierung die ausgezahlten Fördermittel bzw. Preisgelder an die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ wieder zurückfordern (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? 10. Wird die Bundesregierung die ausgezahlten Fördermittel bzw. Preisgelder an die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur schwankenden Weltkugel“ gemäß Nummer 4 der Teilnahmebedingungen des Deutschen Buchhandlungspreises wieder zurückfordern (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? 11. Haben die Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung jugendgefährdende Literatur oder sonstige Medien, die auf dem Index der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bzw. der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stehen, zum Verkauf angeboten oder beworben, und wenn ja, um welche Preisträger handelt es sich (bitte mit Namen und Jahr auflisten)? Berlin, den 28. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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