Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Buchhandlungspreis
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Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Buchhandlungspreis
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6254
21. Wahlperiode 05.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ronald Gläser, Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin
Erwin Renner, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich
und der Fraktion der AfD
Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Buchhandlungspreis
Anfang März 2026 strich der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien
(BKM), Dr. Wolfram Weimer, drei linke Buchhandlungen von der
Vorschlagsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis 2025. Grund seien
„verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, die zu den Buchläden vorlägen. Bei diesen
handele es sich um den „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, die
„Rote Straße“ in Göttingen, und „The Golden Shop“ in Bremen (www.welt.de/
politik/deutschland/article69a86bfe906b538390b66445/
extremismusverdachtweimer-streicht-laut-bericht-drei-buchlaeden-von-jury-liste-fuer-buchhandelspr
eis.html). Einige Tage später sagte der BKM mit Verweis auf die folgende
öffentliche Debatte die Veranstaltung zur Preisverleihung auf der Leipziger
Buchmesse ab (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verleihung-des-deutsche
n-buchhandlungspreises-wird-abgesagt-2409946).
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 jährlich an inhabergeführte
Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland verliehen (www.deutscher-buchhandl
ungspreis.de/der-preis/). Das Preisgeld wird aus dem Bundeshaushalt
finanziert.
Aus Sicht der Fragesteller gilt es sicherzustellen, dass keine Buchhandlungen
prämiert werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen
oder bekämpfen. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis schließt die
grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit keineswegs das Recht auf staatliche
Finanzierung ein (Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen
Bundestages: „Rahmenbedingungen staatlicher Kunstförderung“, Kapitel 4
„Kunstfreiheit“, www.bundestag.de/resource/blob/1134040/WD-3-077-25.pdf). Im
Gegenteil: Die Bundesregierung ist nach dem Demokratieprinzip verpflichtet, die
Verwendung von Fördergeldern stets auf ihre Demokratieverträglichkeit zu
überprüfen. Es darf keine staatliche Prämierungslandschaft entstehen, bei der
der Bürger und Steuerzahler gewissermaßen den Kampf gegen sich selbst
finanziert.
Die nachfolgend genannten Buchhandlungen „Artemis“ (2025), „BiBaBuZe“
(2015, 2016, 2020, 2022, 2024, 2025), die „Karl-Marx-Buchhandlung“ (2016,
2018, 2025), „Land in Sicht“ (2015, 2016, 2019, 2023, 2025) und die
„Buchhandlung im Schanzenviertel“ (2016, 2017, 2021) gehören allesamt zu den
Preisträgern des Deutschen Buchhandlungspreises (www.deutscher-buchhandlu
ngspreis.de/preisverleihung/archiv/). Bei Letzterer wurde die Bundesförderung
„wegen der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnisse“
bereits vor einiger Zeit eingestellt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 20
auf Bundestagsdrucksache 21/2876).
Die Fragesteller weisen ausdrücklich auf die Verfahrensregeln des Deutschen
Buchhandlungspreises hin, die eine Rückforderung der Prämien vorsehen,
wenn es sich nachträglich erweist, dass die Teilnahmekriterien nicht
eingehalten worden sind: „Zu Unrecht erhaltene Prämien können […] zurückgefordert
werden.“ Dies gelte insbesondere für Prämien, die „aufgrund unzutreffender
Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen“
ausgezahlt wurden (vgl. „Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln ‚
Deutscher Buchhandlungspreis‘ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien“, Nummer 4, „Auswahlentscheidung“, www.deutscher-buchhandl
ungspreis.de/wp-content/uploads/2025/07/Teilnahmebedingungen_Dt-Buchhan
dlungspreis-2025.pdf).
Das ist nach Auffassung der Fragesteller sicherlich bei der Unterstützung von
linksradikalen Veranstaltungen, die zur Gewalt gegen staatliche Organe
aufrufen, oder bei der Unterstützung von linksradikal eingestellten Gruppen der Fall.
Institutionelle Förderungen des Bundes wie die des Deutschen
Buchhandlungspreises unterliegen generell der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die bei
Verstößen gegen die Förderbedingungen eine Rückforderung der Fördermittel
bestimmt (§ 44 BHO i. V. m. Nummer 8 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung [VV-BHO] zu § 44 Absatz 1 sowie § 48 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG]).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aufgrund welcher Kriterien hat die Bundesregierung die Jury für den
Buchhandlungspreis ausgewählt (www.deutscher-buchhandlungspreis.de/j
ury/)?
a) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass bei der
Jury eine politische Neutralität gegeben ist?
b) Wurden die Jury-Mitglieder hinsichtlich einer Nähe zu
extremistischen Bestrebungen überprüft?
2. Hat die Bundesregierung überprüft, ob die Jury die
Teilnahmeberechtigung der preisgekrönten Buchhandlungen geprüft hat, wenn ja, wie lautet
das Ergebnis der Überprüfung, und wenn nein, wieso nicht?
3. Wer ist für die Auswahl der Juroren der Jury des Deutschen
Buchhandlungspreises im Amt des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
verantwortlich?
4. Haben die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur
schwankenden Weltkugel“ sowie „Artemis“, „BiBaBuZe“, „Karl Marx
Buchhandlung“ und „Land in Sicht“ neben den dotierten Auszeichnungen
des Buchhandlungspreises weitere Bundesmittel erhalten, und wenn ja, in
welcher Höhe (bitte nach Buchhandlung und Förderprogramm getrennt
auflisten)?
5. Haben die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur
schwankenden Weltkugel“ sowie „Artemis“, „BiBaBuZe“, „Karl Marx
Buchhandlung“ und „Land in Sicht“ neben den dotierten Auszeichnungen
des Buchhandlungspreises nach Kenntnis der Bundesregierung
Landesmittel erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Buchhandlung
und Förderprogramm getrennt auflisten)?
6. Welche Buchhandlungen erhielten eine Förderung im Rahmen des
Bundesförderprogramms „Neustart Kultur“ (bitte einzeln auflisten)?
a) Von welchen Institutionen bzw. Stellen haben sie die Fördermittel
erhalten?
b) Wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass es über
„Neustart Kultur“ keine staatliche Förderung politischen Extremismus
gegeben hat?
7. Welches Verfahren wurde angewendet, damit die „Buchhandlung im
Schanzenviertel“ keine weiteren Bundesmittel erhält (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller)?
a) Wurde dieses Verfahren auch auf die in Frage 5 genannten sieben
Buchhandlungen angewendet, wenn ja, warum wurden diese nicht
vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Erweiterung des bei der
„Buchhandlung im Schanzenviertel“ erfolgten Verfahrens?
8. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Vermeidung der Förderung
linksradikaler Institutionen oder Strukturen über Förderprogramme, Preise
oder auf sonstigem Wege durch den Bundesbeauftragten für Kultur und
Medien, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
9. Wird die Bundesregierung die ausgezahlten Fördermittel bzw. Preisgelder
an die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ wieder zurückfordern (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
10. Wird die Bundesregierung die ausgezahlten Fördermittel bzw. Preisgelder
an die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur
schwankenden Weltkugel“ gemäß Nummer 4 der Teilnahmebedingungen
des Deutschen Buchhandlungspreises wieder zurückfordern (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
11. Haben die Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises in den letzten
zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung jugendgefährdende
Literatur oder sonstige Medien, die auf dem Index der Bundeszentrale für
Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bzw. der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) stehen, zum Verkauf angeboten oder
beworben, und wenn ja, um welche Preisträger handelt es sich (bitte mit
Namen und Jahr auflisten)?
Berlin, den 28. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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