Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen - Qualität sichern und bezahlbar gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1549)
Text
Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen - Qualität sichern und bezahlbar gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1549)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8609
21. Wahlperiode 14.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1549 –
Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität
sichern und bezahlbar gestalten
A. Problem
Die Pflege ist aus Sicht der Antragsteller nicht zukunftssicher und steht vor
enormen demografischen und finanziellen Herausforderungen. Wegen der steigenden
Zahl an Pflegebedürftigen und einem akuten Mangel an Fachkräften gerieten
daher sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Finanzierbarkeit für
Pflegebedürftige und Sozialkassen massiv unter Druck.
B. Lösung
Die Antragsteller fordern durch verschiedene Maßnahmen sicherzustellen, dass
die Beitragssätze der sozialen Pflege-Pflichtversicherung in der jetzigen Höhe
festgeschrieben werden können. Zudem werden systematische
Umstrukturierungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert, um Bürokratie
abzubauen.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/1549 abzulehnen.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Tanja Machalet
Vorsitzende
Simone Fischer
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Simone Fischer
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 11. September 2025 den Antrag auf Drucksache 21/1549
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er die Vorlage zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Forschung, Technologie,
Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Pflege ist aus Sicht der Antragsteller nicht zukunftssicher und steht vor enormen demografischen und
finanziellen Herausforderungen. Die Antragsteller fordern daher, die Pflege zukunftssicher auszugestalten. Die
Akademisierung in der Pflege ist demnach genau wie die Einführung der generalisierten Pflegeausbildung eine
Fehlentwicklung, die es zu korrigieren gilt. Gefordert wird, zu den getrennten Berufsausbildungen von Gesundheits-
und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zurückzukehren, die sich bestens bewährt hätten. Statt
der Akademisierung gelte es, das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem zu stärken. Es sei sicherzustellen,
dass die Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung in der jetzigen Höhe festgeschrieben werden könnten.
Zudem werden systematische Umstrukturierungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert, um Bürokratie
abzubauen. So sollten etwa die beiden gesetzlichen Versicherungen organisatorisch zusammengeführt werden.
Versicherungsfremde Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung müssten vollständig aus dem Haushalt
finanziert werden. Zudem gelte es, die häusliche Pflege durch Privatpersonen anstelle von Pflegediensten
finanziell aufzuwerten. Die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal müssten weiter verbessert werden. Außerdem
sollten private Pflegezusatzversicherungen stärker gefördert werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 50. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1549 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 39. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1549 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 31. Sitzung am 14. Oktober
2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1549 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 31.
Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/1549 zu empfehlen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 20. Sitzung am 3. Dezember 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf
Drucksache 21/1549 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Eine Anhörung
hat nicht stattgefunden.
In seiner 59. Sitzung am 14. Oktober 2026 hat er die Beratungen abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf
Drucksache 21/1549 abzulehnen.
Fraktionsmeinungen
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. Sie betonte, dass der Antrag reale Probleme benenne, die
Finanzierung und Umsetzung jedoch vielfach unkorrekt seien. Eine pauschale Rückverlagerung der
Pflegeverantwortung auf Familien sei keine tragfähige Antwort auf den demografischen Wandel. Eine gesetzliche
Festschreibung der Beitragssätze ohne belastbare Gegenfinanzierung sei finanzpolitisch unseriös, und die
Zusammenführung von Sozialer- und Privater Pflegeversicherung käme einer Zwangsenteignung von Privatversicherungen
gleich. Zudem zeugten die Forderungen nach Pflegepersonaluntergrenzen von systemischer Unkenntnis, da selbst
einheitliche Pflegegerade unterschiedlich arbeitsintensiv seien und Qualität nicht herbeiprüfbar sei.
Pflegehilfskräfte seien entsprechend ihrer Qualifikation einzusetzen, wobei die fachliche Verantwortung und
Patientensicherheit maßgeblich bleiben müssten.
Die Fraktion der AfD warb um Zustimmung und stellte heraus, dass eine zukunftssichere und bezahlbare Pflege
angestrebt werde. Die familiäre Pflege sei durch steuerliche Anreize, flexible Unterstützung und weniger
Bürokratie zu stärken. Gleichzeitig seien bessere Arbeitsbedingungen in der professionellen Pflege zu schaffen, wobei
die generalisierte Pflegeausbildung kritisch gesehen werde und eine Rückkehr zu praxisorientierten, getrennten
Ausbildungswegen erfolgen müsse. Die Pflegeversicherung bleibe eine Teilversicherung; statt
Beitragserhöhungen seien mehr Eigenverantwortung, private Vorsorge und eine stärkere Beteiligung der Kommunen zu fördern.
Versicherungsfremde Leistungen müssten zudem aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Die Fraktion der SPD lehnte den Antrag ab. Sie betonte, dass der Antrag eine bessere häusliche Pflege und
bessere Arbeitsbedingungen fordere, gleichzeitig jedoch die Beitragssätze einfrieren wolle. Eine belastbare
Gegenfinanzierung fehle, und es bleibe ungeklärt, woher die Steuermittel für die Finanzierung versicherungsfremder
Leistungen aus dem Bundeshaushalt stammten. Die Annahme, die Kommunen besäßen ausreichende finanzielle
Spielräume, sei nicht nachvollziehbar. Durch den Fokus auf familiäre Eigenverantwortung und private
Zusatzversicherungen werde die Absicherung zu stark von persönlichen Möglichkeiten abhängig gemacht. Insgesamt
biete der Antrag keine nachhaltige Finanzierungsperspektive.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie stellte klar, dass die
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht geeignet seien, die Pflege zukunftssicher und bezahlbar zu gestalten. Die Verantwortung
werde vorrangig auf die Familien verlagert, was primär pflegende Angehörige treffe und damit überwiegend
Frauen. Die Finanzierungsquellen seien unzureichend, wodurch Leistungskürzungen oder höhere Eigenanteile die
Folge wären. Das Solidarprinzip werde durch Wahltarife und private Zusatzversicherungen geschwächt. Die
Abschaffung der Pflegekammern sowie die Rückkehr zu getrennten Ausbildungsgängen seien abzulehnen, da die
generalistische Ausbildung den Bedarfen in der aktuellen Versorgungssituation entspreche. Durch die im Antrag
geforderte Absenkung von Qualifikationsanforderungen werde die Versorgungsqualität gefährdet.
Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ab. Sie betonte, dass der Antrag keine Antworten zur Senkung der
steigenden Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern liefere. Es sei unklar, wie bei eingefrorenen Beitragssätzen
mehr Personal und die Aufwertung der häuslichen Pflege finanziert werden solle. Die Annahme, Kommunen
könnten Finanzierungslücken auffangen sei nicht nachvollziehbar. Die familiäre Eigenverantwortung zu betonen,
wie es die AfD tut, werde der tatsächlichen Belastung und Bedarfen Pflegebedürftiger und deren pflegender An-
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
gehöriger nicht gerecht. Der Fokus auf private Zusatzversicherungen und Wettbewerb widerspreche dem Ziel
einer bezahlbaren Pflege vollständig.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Simone Fischer
Berichterstatterin
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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