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Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen - Qualität sichern und bezahlbar gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1549)

dip / drucksache 14.10.2026 · WP 21 · 21/8609 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen - Qualität sichern und bezahlbar gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1549) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8609 21. Wahlperiode 14.10.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1549 – Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten A. Problem Die Pflege ist aus Sicht der Antragsteller nicht zukunftssicher und steht vor enormen demografischen und finanziellen Herausforderungen. Wegen der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen und einem akuten Mangel an Fachkräften gerieten daher sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Finanzierbarkeit für Pflegebedürftige und Sozialkassen massiv unter Druck. B. Lösung Die Antragsteller fordern durch verschiedene Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beitragssätze der sozialen Pflege-Pflichtversicherung in der jetzigen Höhe festgeschrieben werden können. Zudem werden systematische Umstrukturierungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert, um Bürokratie abzubauen. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1549 abzulehnen. Berlin, den 14. Oktober 2026 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Simone Fischer Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Simone Fischer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 11. September 2025 den Antrag auf Drucksache 21/1549 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er die Vorlage zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Pflege ist aus Sicht der Antragsteller nicht zukunftssicher und steht vor enormen demografischen und finanziellen Herausforderungen. Die Antragsteller fordern daher, die Pflege zukunftssicher auszugestalten. Die Akademisierung in der Pflege ist demnach genau wie die Einführung der generalisierten Pflegeausbildung eine Fehlentwicklung, die es zu korrigieren gilt. Gefordert wird, zu den getrennten Berufsausbildungen von Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zurückzukehren, die sich bestens bewährt hätten. Statt der Akademisierung gelte es, das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem zu stärken. Es sei sicherzustellen, dass die Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung in der jetzigen Höhe festgeschrieben werden könnten. Zudem werden systematische Umstrukturierungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert, um Bürokratie abzubauen. So sollten etwa die beiden gesetzlichen Versicherungen organisatorisch zusammengeführt werden. Versicherungsfremde Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung müssten vollständig aus dem Haushalt finanziert werden. Zudem gelte es, die häusliche Pflege durch Privatpersonen anstelle von Pflegediensten finanziell aufzuwerten. Die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal müssten weiter verbessert werden. Außerdem sollten private Pflegezusatzversicherungen stärker gefördert werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat in seiner 50. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1549 zu empfehlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 39. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1549 zu empfehlen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 31. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1549 zu empfehlen. Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 31. Sitzung am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1549 zu empfehlen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 20. Sitzung am 3. Dezember 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/1549 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Eine Anhörung hat nicht stattgefunden. In seiner 59. Sitzung am 14. Oktober 2026 hat er die Beratungen abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/1549 abzulehnen. Fraktionsmeinungen Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. Sie betonte, dass der Antrag reale Probleme benenne, die Finanzierung und Umsetzung jedoch vielfach unkorrekt seien. Eine pauschale Rückverlagerung der Pflegeverantwortung auf Familien sei keine tragfähige Antwort auf den demografischen Wandel. Eine gesetzliche Festschreibung der Beitragssätze ohne belastbare Gegenfinanzierung sei finanzpolitisch unseriös, und die Zusammenführung von Sozialer- und Privater Pflegeversicherung käme einer Zwangsenteignung von Privatversicherungen gleich. Zudem zeugten die Forderungen nach Pflegepersonaluntergrenzen von systemischer Unkenntnis, da selbst einheitliche Pflegegerade unterschiedlich arbeitsintensiv seien und Qualität nicht herbeiprüfbar sei. Pflegehilfskräfte seien entsprechend ihrer Qualifikation einzusetzen, wobei die fachliche Verantwortung und Patientensicherheit maßgeblich bleiben müssten. Die Fraktion der AfD warb um Zustimmung und stellte heraus, dass eine zukunftssichere und bezahlbare Pflege angestrebt werde. Die familiäre Pflege sei durch steuerliche Anreize, flexible Unterstützung und weniger Bürokratie zu stärken. Gleichzeitig seien bessere Arbeitsbedingungen in der professionellen Pflege zu schaffen, wobei die generalisierte Pflegeausbildung kritisch gesehen werde und eine Rückkehr zu praxisorientierten, getrennten Ausbildungswegen erfolgen müsse. Die Pflegeversicherung bleibe eine Teilversicherung; statt Beitragserhöhungen seien mehr Eigenverantwortung, private Vorsorge und eine stärkere Beteiligung der Kommunen zu fördern. Versicherungsfremde Leistungen müssten zudem aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Die Fraktion der SPD lehnte den Antrag ab. Sie betonte, dass der Antrag eine bessere häusliche Pflege und bessere Arbeitsbedingungen fordere, gleichzeitig jedoch die Beitragssätze einfrieren wolle. Eine belastbare Gegenfinanzierung fehle, und es bleibe ungeklärt, woher die Steuermittel für die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus dem Bundeshaushalt stammten. Die Annahme, die Kommunen besäßen ausreichende finanzielle Spielräume, sei nicht nachvollziehbar. Durch den Fokus auf familiäre Eigenverantwortung und private Zusatzversicherungen werde die Absicherung zu stark von persönlichen Möglichkeiten abhängig gemacht. Insgesamt biete der Antrag keine nachhaltige Finanzierungsperspektive. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie stellte klar, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht geeignet seien, die Pflege zukunftssicher und bezahlbar zu gestalten. Die Verantwortung werde vorrangig auf die Familien verlagert, was primär pflegende Angehörige treffe und damit überwiegend Frauen. Die Finanzierungsquellen seien unzureichend, wodurch Leistungskürzungen oder höhere Eigenanteile die Folge wären. Das Solidarprinzip werde durch Wahltarife und private Zusatzversicherungen geschwächt. Die Abschaffung der Pflegekammern sowie die Rückkehr zu getrennten Ausbildungsgängen seien abzulehnen, da die generalistische Ausbildung den Bedarfen in der aktuellen Versorgungssituation entspreche. Durch die im Antrag geforderte Absenkung von Qualifikationsanforderungen werde die Versorgungsqualität gefährdet. Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ab. Sie betonte, dass der Antrag keine Antworten zur Senkung der steigenden Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern liefere. Es sei unklar, wie bei eingefrorenen Beitragssätzen mehr Personal und die Aufwertung der häuslichen Pflege finanziert werden solle. Die Annahme, Kommunen könnten Finanzierungslücken auffangen sei nicht nachvollziehbar. Die familiäre Eigenverantwortung zu betonen, wie es die AfD tut, werde der tatsächlichen Belastung und Bedarfen Pflegebedürftiger und deren pflegender An- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. gehöriger nicht gerecht. Der Fokus auf private Zusatzversicherungen und Wettbewerb widerspreche dem Ziel einer bezahlbaren Pflege vollständig. Berlin, den 14. Oktober 2026 Simone Fischer Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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