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Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2721)

dip / drucksache 26.02.2026 · WP 21 · 21/4353 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2721) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4353 21. Wahlperiode 26.02.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Johannes Wagner, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2721 – Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren A. Problem Die antragstellende Fraktion verweist in ihrem Antrag auf die UN- Kinderrechtskonvention, die allen Kindern das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit zuspricht, wozu auch der Zugang zu Gesundheitsdiensten gehört. Diesem Recht sei auch Deutschland verpflichtet. B. Lösung Die antragstellende Fraktion fordert, die Schaffung der notwendigen strukturellen, finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland unabhängig von Herkunft, Wohnort oder sozialem Status die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Zur Umsetzung dieser Forderung wurde eine umfangreicher Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrages. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2721 abzulehnen. Berlin, den 25. Februar 2026 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Julia-Christina Stange Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Julia-Christina Stange I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 39. Sitzung am 12. November 2025 den Antrag auf Drucksache 21/2721 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er die Vorlage zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller erklärten, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sei das Fundament für eine starke, zukunftsfähige Gesellschaft. Investitionen in die Kindergesundheit legten den Grundstein für das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit kommender Generationen. Strukturelle Defizite, Personalmangel, wirtschaftliche Fehlanreize und zunehmende Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten gefährdeten jedoch die Qualität und Verlässlichkeit der Versorgung der Kinder. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, sondern benötigten eine auf ihre besonderen körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung. Die aktuellen Entwicklungen zeigten Handlungsbedarf: Neben der drohenden Ausdünnung der stationären Versorgung von Kindern und Lieferengpässen bei Kindermedikamenten müssten auch die Bedarfsplanung für auf Kinder spezialisierte Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nachhaltige Aufstellung der Frühen Hilfen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sozialpädiatrischen Zentren sowie in Integrierten Notfallzentren und die Fachkräftesituation in der Kinderkrankenpflege in den Blick genommen werden. Allerdings würden Haushaltsmittel in relevanten Bereichen gekürzt. So werde im Haushalt 2026 das Budget für das Programm „Mental Health Coaches“ reduziert. Kinder und Jugendliche dürften aufgrund von Sparmaßnahmen, bürokratischen Hürden oder unklarer Zuständigkeiten nicht schlechter versorgt werden als Erwachsene. Die Antragsteller forderten daher, die Kindergesundheit in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken und sicherzustellen, dass jedes Kind die Chance auf ein gesundes Aufwachsen und eine selbstbestimmte Zukunft habe. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 17. Sitzung am 25. Februar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2721 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 20. Sitzung am 3. Dezember 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/2721 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in der 28. Sitzung am 28. Januar 2026 statt. Als sachverständige Organisationen waren eingeladen: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD). Als Einzelsachverständige waren eingeladen: Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser (Universitätsklinikum Essen, Klinik für Kinderheilkunde), Prof. Heidrun Thaiss (Technische Universität München), Julia Venzke (Mitinitiatorin der Petition „Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“), Rita Zöllner (Vereinigung der Pflegenden in Bayern). Auf die Stellungnahmen auf den Ausschussdrucksachen 21(14)61(1-4) wird verwiesen. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 29. Sitzung am 25. Februar 2026 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/2721 fortgesetzt und abgeschlossen. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag auf Drucksache 21/2721 abzulehnen. Fraktionsmeinungen Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die Anhörung zu dem Antrag ergeben habe, dass die Diskussion um die Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf jeden Fall weitergeführt werden müsse. Man bemängele, dass in dem Antrag keine Aussage zur Finanzierung der Vorschläge gemacht werde und sei in einigen Punkten anderer Meinung. Die Fraktion der CDU/CSU wolle beispielsweise beim Thema Schulgesundheitsfachkräfte noch einmal mit den Ländern in die Diskussion gehen und sehe Handlungsbedarf bei der einfacheren Bewilligung von Hilfsmitteln, beispielsweise durch Sozialpädiatrische Zentren. Man sei bei der dauerhaften Ausweitung der Kinderkrankentage eher zurückhaltend und im Bereich der pädiatrischen Weiterbildung fordere man eine Gleichstellung mit den Hausärzten. Vor dem Hintergrund einer Umfrage nach der lediglich 18 Prozent der Bürgerinnen und Bürger glaubten, die Politik sei in der Lage, das, was sie formuliert habe, auch umsetzen zu könne, sei des umso wichtiger, dass man auch in Zukunft weiter im Gespräch bleibe, im Thema vorankomme und konkrete Lösungen und faktische Verbesserungen schaffe, auf die man sich gemeinsam einigen könne. Den Antrag werde man aber ablehnen. Die Fraktion der AfD führte aus, der Antrag überschreite deutlich die Zuständigkeiten des Bundes und verletze das föderale Prinzip. Viele der geforderten Maßnahmen, etwa im Bereich der frühen Hilfen, der Schulgesundheit oder der Organisation der sozialpädagogischen Zentren, würden in die Verantwortung der Länder und Kommunen fallen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle mit dem Antrag den Zentralstaat ausbauen und die Länderkompetenzen aushöhlen. Sie greife mit den Forderungen nach staatlicher Einflussnahme auf die ärztliche Selbstverwaltung in die bewährten Strukturen des Gesundheitswesens ein. Damit würde die Eigenverantwortung der freien Berufe abgeschwächt und die Tür für staatliche Steuerung und Bevormundung geöffnet. Man lehne den Antrag daher ab. Die Fraktion der SPD betonte, dass man das zentrale Anliegen des Antrages ausdrücklich teile und dass Kindergesundheit ein Kinderrecht sei, das stärker in das Zentrum der gesundheitspolitischen Entscheidungen rücken müsse. Die Anhörung habe die Herausforderungen in diesem Bereich verdeutlicht, man bemängele aber, dass der Antrag in seiner Ausgestaltung nicht zielgerichtet genug sei. Man benötige eher eine abgestimmte Gesamtstrategie, die systematisch in die laufenden Reformprozesse eingebettet sein müsse, anstatt einer Bündelung zahlreicher berechtigter Einzelanliegen wie der Antrag sie vornehme. Zudem stünden diese Anliegen häufig bereits in einem engen Zusammenhang mit bereits laufenden Gesetzesvorhaben, wie der Krankhaus- oder Notfallreform oder auch der Pflegefachkräftegewinnung und der Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsstrukturen. Zentrale Fragen der Finanzierung, der Einbindung von Bund und Ländern oder der gezielten Weiterentwicklung bestehender Reforminstrumente blieben in dem Antrag unbeantwortet. Man wolle Kindergesundheit nicht als Sammelbegriff für gute Einzelprojekte, sondern als Querschnittsaufgabe verstanden wissen. Daher werde man den Antrag ablehnen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass die Expertenanhörung Ende Januar gezeigt habe, dass nicht nur die Expertinnen und Experten von dem Großteil, wenn nicht sogar von allen Maßnahmen im Antrag überzeugt seien. So habe der Prof. Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gesagt, die Maßnahmen des Antrags brächten einen Fortschritt für die Optimierung der Versorgung und Verbesserung der Kindergesundheit. Auch viele der Ausschussmitglieder hätten sich sehr positiv zu einzelnen Punkten im Antrag geäußert. Man solle die Chance nutzen, die sich durch die Verschiebung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) ergeben habe, um aktiv zu werden. Man bitte daher das Ministerium und die Koalition, insbesondere die Punkte der Leistungsgruppen und der unteren Grenzverweildauer in das KHAG aufzunehmen. Es sei nicht gut, wenn die Kinder- und Jugendgesundheit im Krankenhausreformanpassungsgesetz herabgestuft werden würden. Man bitte aus diesem Grunde um Zustimmung zum Antrag und um Berücksichtigung der Inhalte des Antrages bei der Nachbesserung des KHAG. Die Fraktion Die Linke führte aus, es gebe in dem Antrag durchaus Punkte, denen man zustimmen könne wie die Beibehaltung des Wahlrechts auf spezialisierte pädiatrische Pflegeausbildung. Allerdings erschöpfe sich die Zustimmung darin, dass alle Fraktionen nur den pauschalen Forderungen zustimmen könnten. Man sei sich einig, dass Kindergesundheit gestärkt und die Strukturen und Ressourcen verbessert werden müssten. Wenn es aber um konkrete Forderungen gehe, habe man unterschiedliche Ansichten. So stelle sich die Fraktion Die Linke beispielweise die Frage, warum das Thema Grenzverweildauer in Kliniken in dem Antrag nur einseitig betrachtet werde, wenn es doch die Kinder auch vor vorzeitiger ökonomisch motivierter Entlassung schütze. In diesem Zusammenhang denke man auch, dass Evaluierungsergebnisse der Hybrid-DRGs bei Kindern und Jugendlichen erst einmal abgewartet werden müssten, bevor man sie wieder einführe. Daher werde man sich in der Summe dem Antrag enthalten. Berlin, den 25. Februar 2026 Julia-Christina Stange Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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