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Zuwanderung in das Gesundheitssystem begrenzen - Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum - Orientierung am dänischen Modell (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1750)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2603 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Zuwanderung in das Gesundheitssystem begrenzen - Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum - Orientierung am dänischen Modell (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1750) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2603 21. Wahlperiode 05.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1750 – Zuwanderung in das Gesundheitssystem begrenzen – Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell A. Problem Die antragstellende Fraktion bemängelt, die Rechtslage zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern, denn geflüchtete Personen erhielten eine über die Sicherung akuter Notsituationen hinausgehende medizinische Versorgung. Dies könne Fehlanreize erzeugen und eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Asylsystems bedingen. B. Lösung Die antragstellende Fraktion schlägt vor, dass binnen sechs Monaten ein Gesetz vorgelegt werden soll, das medizinische Leistungen für Ausländer auf akute Notfälle und lebensnotwendige Behandlungen beschränkt. Weitergehende Leistungen sollen gestrichen, zentralisiert und genehmigungspflichtig werden. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1750 abzulehnen. Berlin, den 5. November 2025 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Sascha van Beek Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Sascha van Beek I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 28. Sitzung am 25. September 2025 den Antrag auf Drucksache 21/1750 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er die Vorlage zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion sieht in der derzeitigen medizinischen Versorgung von Asylbewerbern eine Überschreitung des verfassungsrechtlich notwendigen Maßes, die Fehlanreize und Missbrauch des Asylsystems begünstige. Ziel des Antrags ist, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf akute Notfälle, Schmerzbehandlungen und lebensbedrohliche Maßnahmen zu beschränken. Nicht notwendige Behandlungen – etwa chronische Krankheiten, Zahnbehandlungen, Vorsorge, Impfungen oder Psychotherapien – sollen grundsätzlich entfallen und nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Nach dem Vorbild Dänemarks soll die Versorgung stärker staatlich kontrolliert und zentralisiert werden, weiterführende Behandlungen sollen einer Genehmigungspflicht unterliegen. Abgelehnte Asylbewerber und Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus sollen nur Anspruch auf Notfallhilfe haben, Personen ohne Arbeitsbereitschaft zudem vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung soll innerhalb von sechs Monaten einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylblG) entsprechend einschränkt. Die Umsetzung soll in enger Abstimmung mit den Ländern erfolgen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat in seiner 15. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1750 zu empfehlen. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1750 zu empfehlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1750 zu empfehlen Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1750 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 8. Sitzung am 8. Oktober 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksacke 21/1750 aufgenommen. Der Antrag der Fraktion der AfD, zur Drucksache 21/1750 eine öffentliche Anhörung durchzuführen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 17. Sitzung am 5. November 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/1750 abgeschlossen. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/1750 abzulehnen. Fraktionsmeinungen Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, den Antrag abzulehnen, weil die entsprechende gewohnte Differenzierung zwischen der notwendigen Versorgung und der jeweiligen Zuständigkeit von Bund und Ländern nicht gegeben sei. Zudem offenbare der Antrag ein anderes Werteverständnis. Die Fraktion der AfD führte aus, dass der Antrag vorsehe, das jetzige Niveau der medizinischen Versorgung von in Deutschland nicht erwerbstätigen Ausländern auf das verfassungsrechtlich notwendige Minimum zu reduzieren. Dies solle durch eine Orientierung am dänischen Modell erreicht werden, wo die medizinische Versorgung dieses Personenkreises auf Notfallversorgung, Schmerzlinderung und nicht aufschiebbare Behandlungen begrenzt sei. Darüber hinaus seien Asylsuchende in Dänemark nicht in das öffentliche Gesundheitssystem eingebunden, sondern ihre Versorgung werde zentralisiert in staatlich kontrollierten Einrichtungen durch die Einwanderungsbehörde organisiert. Unter anderem Norwegen, Belgien, Frankreich, die Schweiz und Schweden würden sich bereits am dänischen Modell orientierten. Deutschland müsse das gesundheitspolitische Rad nicht neu erfinden und eine Orientierung an den europäischen Nachbarn wäre problemlösend. Die Fraktion der SPD betonte, der Antrag ignoriere Deutschlands völkerrechtliche und grundgesetzliche Verpflichtung zur Wahrung der Menschenwürde und des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes sowie internationales und europäisches Flüchtlingsrecht verlange eine menschenwürdige Mindestversorgung. Eine Begrenzung auf reine Notfallhilfe widerspreche dem Sozialstaatsprinzip und höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Einführung einer Genehmigungspflicht für weitergehende Versorgung verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, führe zu unnötiger Bürokratie und gefährde die Gesundheit vulnerabler Gruppen. Die Forderung sei sozialpolitisch unverantwortlich und gefährde die Gesundheit von Geflüchteten und Zugewanderten sowie die öffentliche Gesundheit insgesamt. Der Antrag sei verfassungswidrig und werde deshalb abgelehnt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass der Antrag verfassungswidrig, völkerrechtswidrig, unionsrechtswidrig und unmenschlich sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne ihn daher natürlich ab. Man schließe sich der Argumentation an, dass gerade durch die Infragestellung von Impfungen oder der Behandlung von Infektionskrankheiten natürlich alle gefährdet würden. Dies könne und dürfe man nicht zulassen. Die Fraktion Die Linke kritisierte bereits den Titel des Antrags als irreführend. Es sei zudem klarzustellen, dass es kein verfassungsrechtlich gebotenes Minimum gebe, da der UN-Sozialpakt das Höchstmaß an Gesundheit verlange. Da nach SGB V die GKV lediglich notwendige Leistungen übernehme, würden geringere Leistungen weniger als das Notwendige abdecken. Daraus folge für Die Linke, dass alle den gleichen Zugang zur gesetzlichen Versicherung bekommen sollten. Anders als die Fraktion der AfD es darstelle, seien das deutsche und dänische System bereits heute ähnlich, in beiden die menschenrechtskonforme Behandlung von Asylsuchenden infrage gestellt werde und Nichtmediziner über Behandlungen entschieden. Zudem sei die Verwendung des Begriffs „Ausländer“ falsch, da die meisten in Deutschland lebenden Ausländer in die Versicherung einzahlten, der Antrag sich aber nur auf Geflüchtete beziehe. Der Antrag werde abgelehnt. Berlin, den 5. November 2025 Sascha van Beek Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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