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Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)

dip / rede 13.03.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181) Inwiefern setzt sich das Auswärtige Amt für die Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zwischen der türkischen Regierung und der Arbeiterpartei Kurdistans (kurdisch Partiya Karkerên Kurdistan, PKK) ein, auch im Hinblick darauf, dass „Geschehnisse und krisenhafte Entwicklungen in der Türkei stets unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Bundesrepublik haben“ (Broschüre „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz, Seite 26)? Lassen Sie mich zunächst nochmals unterstreichen: Die Haltung der Bundesregierung zur PKK bleibt eindeutig: Sie ist in Deutschland seit 1993 verboten und als terroristische Vereinigung anerkannt. Dies vorausgeschickt setzt die Bundesregierung sich nachdrücklich für eine Lösung des seit vielen Jahrzehnten bestehenden und hochkomplexen Kurdenkonflikts ein. Diese Botschaft tragen wir nicht nur in Gesprächen an die türkische Regierung heran, sondern stehen auch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen in Kontakt, die nach Wegen suchen, gesellschaftliche Brücken zu bauen. Auch im Wege der Projektarbeit unterstützt die Bundesregierung diese Bemühungen. Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer (DIE LINKE): Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind aktuell in der Türkei aus mutmaßlich politischen Gründen bzw. unrechtmäßig inhaftiert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Drohungen der türkischen Regierung, deutsche Urlauberinnen und Urlauber, gegen die der türkische Geheimdienst belastendes Material gesammelt habe, bei ihrer Einreise in die Türkei verhaften zu wollen ( www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Koennen-wir-bald-keinen-Urlaub-mehr-in-der-Tuerkei-machen/-/id=47428/did=5027438/1i35guf/index.html , abgerufen am 6. März 2019)? Insgesamt sind in der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung 50 deutsche Staatsangehörige inhaftiert. Eine eindeutige Einordnung in Verhaftungen aus „politischen“ Gründen und „nicht-politischen“ Gründen ist nicht möglich. Nicht in jedem Fall sind die den Verhaftungen zugrunde liegenden Vorwürfe anhand der der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse bewertbar. Das gilt insbesondere bei kurzzeitigen Festnahmen. Eine Aussage über die genaue Bezifferung wäre daher zweifelhaft und würde der Vielfalt der Haftfälle politischer und humanitärer Relevanz nicht gerecht. Außerdem ließe die Bezifferung einer Gruppe von aus „politischen Gründen“ Inhaftierten Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu. Dies ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu vermeiden. Zu den Äußerungen des türkischen Innenministers Süleyman Soylu hat Bundesaußenminister Maas sich am vergangenen Donnerstag in aller Deutlichkeit geäußert. Reise- und Sicherheitshinweise wurden überarbeitet. Darüber hinaus werden wir die Lage in der Türkei sehr genau beobachten und entscheiden, ob weitere Schritte geboten sind, um deutsche Reisende vor möglichen Risiken zu bewahren. Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer (DIE LINKE): Wie ist der aktuelle Stand bei den bilateralen Regierungskonsultationen zwischen Deutschland und Namibia im Hinblick auf den künftigen Umgang mit der historischen Verantwortung Deutschlands für den Völkermord an den Herero und Nama 1904 bis 1908, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Nachkommen der von dem Völkermord direkt betroffenen indigenen Bevölkerungsgruppen einzubeziehen, damit zum Beispiel die Restitution von geraubten Kulturgütern nicht zusätzliche innergesellschaftliche Auseinandersetzungen in Namibia provoziert, wie dies kürzlich bei zwei Objekten aus dem Bestand des baden-württembergischen Linden-Museums festzustellen war ( www.spiegel.de/politik/ausland/namibia-geraubte-kolonialgueter-sollen-zurueckgegeben-werden-a-1255050.html , abgerufen am 6. März 2019)? Die Bundesregierung führt mit der Regierung der Republik Namibia Gespräche über eine zukunftsgerichtete Aufarbeitung der gemeinsamen Kolonialvergangenheit. Diese verlaufen konstruktiv. Vertreter der besonders betroffenen Volksgruppen Herero und Nama werden beim Verhandlungsprozess eng einbezogen und sind bei allen Verhandlungsrunden vertreten. Die Rückgabe der Objekte durch das Land Baden-Württemberg wurde in Namibia weitgehend als weiteres Zeichen der deutschen Bemühungen um die Aufarbeitung der Vergangenheit wahrgenommen und geschätzt. Die Rückgabe wurde durch Bevölkerung und Regierung mit großer Anteilnahme verfolgt; weitere Kooperationen zwischen Baden-Württemberg und Namibia sollen folgen. Antwort

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