pervormance international GmbH
Text
pervormance international GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Interessenvertretung dient der politischen und fachlichen Förderung des Einsatzes von Kühltextilien, insbesondere Kühlwesten und weiterer Kühlkleidung, zum Schutz vor Hitze. Dazu werden Informationen, fachliche Einschätzungen und Empfehlungen in politische Entscheidungsprozesse eingebracht. Ziel ist insbesondere die Berücksichtigung von Kühltextilien in Hitzeaktionsplänen von Bund, Ländern, Städten und Kommunen, die Erstattungsfähigkeit für vulnerable Gruppen durch die Krankenkassen sowie die Empfehlung des Einsatzes von Kühlwesten im Arbeitsschutz für Beschäftigte bei hohen Temperaturen ab 26 Grad.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsförderung
Regelungsvorhaben:
- Berücksichtigung von Kühltextilien in bundesrechtlich relevanten Vorgaben des Hitzeschutzes: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung oder Weiterentwicklung bundesrechtlicher Regelungen und bundesrechtlich relevanter Vorgaben zum Hitzeschutz in Bezug auf die Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen des BMUKN, Kühltextilien, insbesondere Kühlwesten und weitere geeignete Kühlkleidung sowie Hitzenotfallkoffer, als mögliche Maßnahme zur Reduktion hitzebedingter Gesundheitsbelastungen ausdrücklich berücksichtigt werden. Angestrebt wird insbesondere die Einbeziehung solcher Maßnahmen in bundesrechtlich veranlasste oder fachrechtlich maßgebliche Vorgaben für Hitzeaktionspläne und Hitzeschutzkonzepte.
- Bundesrechtliche Grundlage für die Erstattungsfähigkeit von Kühltextilien schaffen: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung oder Weiterentwicklung bundesrechtlicher Regelungen, die eine Erstattungsfähigkeit von Kühltextilien, insbesondere Kühlwesten und weiterer geeigneter Kühlkleidung, für vulnerable Gruppen ermöglichen. Angestrebt wird eine rechtliche Grundlage über das Bundesministerium für Gesundheit, nach der Kühltextilien bei hitzebedingten gesundheitlichen Belastungen oder besonderen gesundheitlichen Risiken unter gesetzlich festzulegenden Voraussetzungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt werden können.
- Berücksichtigung von Kühlwesten im bundesrechtlichen Arbeitsschutz bei Hitze: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung oder Weiterentwicklung bundesrechtlicher arbeitsschutzbezogener Regelungen und Vorgaben, damit Kühlwesten als Maßnahme des Hitzeschutzes am Arbeitsplatz ausdrücklich berücksichtigt werden. Angestrebt wird insbesondere, dass bei hohen Raum- oder Umgebungstemperaturen, insbesondere ab 26 Grad Celsius, eine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von Kühlwesten als geeignete Schutzmaßnahme für Beschäftigte geschaffen oder weiterentwickelt wird (Empfehlungen der ASR A5.1 durch den Ausschuss für Arbeitsstätten, BMAS).
Relationen
Keine Relationen.