KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit
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KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Interessenvertretung für den Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Auswirkungen der Klimakrise, der Biodiversitätskrise sowie weiterer globaler Umweltveränderungen, einschließlich für den Schutz auf gesunde Lebenschancen zukünftiger Generationen, für die globale Bevölkerung. Eintreten für ambitionierte Klimaschutzpolitik und -maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des Pariser Klimaabkommens (1,5-Grad-Entwicklungspfade), sowie für Maßnahmen in den Bereichen Energie- und Wämreerzeugung, Verkehr und Landwirtschaft/Enährung. Zielvorgaben und konkrete Regelungen zur schnellen Senkung der Treibhausgasemissionen, welche durch die Gesundheitsversorgung entstehen. Maßnahmen, Aktionspläne und Strategien in der Klimaanpassung gegenüber gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise, insbesondere Maßnahmen im Gesundheitsbereich und in sozialen Einrichtungen, Eintreten für einen besonderen Schutz vulnerabler Gruppen. Vertretung des Rechts auf saubere Luft und eine gesunde Umwelt, für gerechte Gesundheitschancen für alle Menschen. Vertreten von Forderungen zum Arbeitsschutz vor gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise, zum betrieblichen Gesundheitsmanagement/-gesundheitsförderung und zur Prävention in den Bereichen Bewegung und Ernährung. Eintreten für die Förderung vorwiegend pflanzlicher Ernährung. Strategien zur Prävention, aber auch zur besseren Diagnose und Therapie von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit der Klimakrise und anderen globalen Umweltveränderungen.
Die Interessenvertretung wird ausgeübt durch Stellungnahmen, darunter auch Stellungnahmen in formellen Beteiligungsverfahren, durch Informations- und Diskussionsveranstaltungen, öffentliche Briefe sowie durch direkte Gespräche mit den Abgeordneten, den Mitarbeitenden der Fraktionen bzw. der Abgeordneten sowie mit Mitarbeitenden in den Bundesministerien.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Stadtentwicklung; Verkehrsinfrastruktur; Pflege; Verkehrspolitik; Gesundheitsversorgung; Erneuerbare Energien; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Personenverkehr; Gesundheitsförderung; Klimaschutz; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Artenschutz/Biodiversität
Regelungsvorhaben:
- Hitzeschutz im Baurecht stärken: Verankerung von gesundheitlichem Hitzeschutz als Anforderung im Baurecht
- Umsetzung der Nationalen Ernährungsstrategie für ein klimagerechtes und gesundes Ernährungssystem: Förderung pflanzenbasierter Ernährung zur Verbesserung der Gesundheit und zur Reduktion der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und anderer Umweltschäden - besonders Förderung pflanzenbasierter Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung; größere Chancengleichheit auf gesunde Ernährungsumgebungen über die gesamte Lebenszeit; Reduktion von Ernährungsarmut; Reduktion von Lebensmittelabfällen
- Starke Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie zum Schutz der Gesundheit: Wir fordern eine Implementierung strengerer Grenzwerte für Luftschadstoffe aus der EU Luftqualitätsrichtlinie, eine zügige Umsetzung in deutsches Recht, die Bundesregierung soll zudem keine Fristverlängerung für Deutschland beantragen (Ausnahmeregelungen für Mitgliedstaaten in Artikel 18 um 10 Jahre). Die Bundesregierung soll ein konkretes Datum vorschlagen, bis zu dem die Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie den WHO-Leitlinien angepasst werden müssen. Luftqualitätspläne (Artikel 19, Anhang VIII) müssen als Instrument verpflichtend bleiben. Monitoring und Information der Bevölkerung müssen ausreichend sein.
- Integration von Präventions- und Nachhaltigkeitszielen: Gesundheitsförderung und Prävention, wie sie im SGB V beschrieben sind, sollten stärker mit Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit abgeglichen werden, etwa in Bezug auf Ernährungsberatung, die sowohl auf gesundheitliche Vorteile als auch auf die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks abzielen sollte. Auch die Schaffung gesunder Lebensumgebungen als Ziel des SGB XI (Pflegeversicherung) kann in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen große positive Nebeneffekte erzielen. Präventive und rehabilitative Maßnahmen und Programme auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs sollten wo immer möglich Co-Benefits zwischen Gesundheitsförderung und Umweltschutz erzielen, indem sie mit klar definierten Anforderungen hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit verknüpft werden.
- Stärkung des ÖGD und Stärkung von Prävention durch die Ausgestaltung des BIÖG: Die Aufgaben und Zuständigkeiten des BIÖG sowie seine Steuerungsfunktionen sollen so ausgestaltet werden, dass der ÖGD gestärkt wird. Prävention soll langfristig durch das Wirken des BIÖG eine Priorität in der Gesundheitsversorgung erhalten. Planetary Health Aspekte sollen in der Arbeit des BIÖG gestärkt werden.
- Internationale Kimapolitik: Entsprechend der Declaration on Climate and Health verpflichtet sich die Bundesregierung, Gesundheitsaspekte stärker in der internationalen Klimapolitik zu berücksichtigen. Die Einhaltung umfasst, Gesundheitsaspekten im Rahmen der einschlägigen Prozesse des Pariser Abkommens und der UNFCCC zu berücktsichtlgen aber auch Klimaaspekte in globalen Gesundheitsprogrammen zu verankern, wo dies relevant und angemessen ist. Gesundheit soll ebenso bei der Gestaltung der NDCs (National festgelegte Beiträge) unter der UNFCCC, bei langfristigen Entwicklungsstrategien für niedrige Treibhausgasemissionen, bei nationalen Anpassungsplänen zu berücksichtigen. Zudem soll die Bundesregierung mit anderen Gesundheitsministerien regelmäßig in Austausch zu all diesen Punkten treten.
- Klimaanpassung im Arbeitsschutz vollumpfänglich als Aufgabe integrieren: Im Arbeitsschutz muss Klimaanpassung vollumfänglich integriert werden. Arbeitszeitgesetz: Anpassung in Hinblick auf sich verändernde klimatische Bedingungen, insbesondere Hitze, Arbeitsschutzgesetz: Änderungen in Bezug auf klimabedingte Risiken, die sich durch den Klimawandel ändern z.B. Klimaverordnung einführen, Bundesimmissionschutzgesetz in Bezug auf Lärm durch Verlagerung der Arbeitszeiten bei Hitze (Ausweitung der Nicht-Ruhezeiten); ggf. SGB VII hinsichtlich gesetzlicher Unfallversicherung – Klimaschutz und Klimaanpassung sollten integriert werden.
- Wirksame Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Ernährung: Finanzielle Anreize verändern: Steuern und Subventionen sollten so umgestaltet werden, dass sie eine gesunde und umweltfreundliche Ernährungsweise erleichtern. I Standards in der Gemeinschaftsverpflegung: Schaffung von effektiven Anreizen und verbindlichen Qualitätsstandards für das Verpflegungsangebot. I Ernährung im Gesundheitssektor verankern und stärken: Stärkung von Strukturen und Prozessen im Gesundheitssektor, die das präventive und therapeutische Potential von Ernährung fördern und nutzen – sowohl für die individuelle als auch für die planetare Gesundheit. Grundnahrungsmittel sollten entsprechend der wichtigsten gesunden Lebensmittelgruppen in den DGE-Empfehlungen definiert werden.
- Fortführung des Unterausschusses Globale Gesundheit: Der Unterausschuss Globale Gesundheit wurde erstmals in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Rahmen des Gesundheitsausschusses eingerichtet. In der 20. Wahlperiode wurde er fortgeführt und deutlich gestärkt – als gemeinsamer Unterausschuss des Ausschusses für Gesundheit und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Globale Gesundheit steht in enger Verbindung mit einer Vielzahl von Themenfeldern und Interdependenzen und ist daher für die meisten Ausschüsse des Deutschen Bundestages sowie für zahlreiche Bundesministerien von wesentlicher Relevanz. Der UA hat bislang einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung zentraler Ziele geleistet und wichtige Entwicklungen vorangebracht, deren konsequente und kontinuierliche Weiterverfolgung erforderlich ist.
- Aufsetzen eines Klimaschutz-Sofortprogramms um nationale und internationale Klimaziele zu erreichen: Ein umfassendes Klimaschutzsofortprogramm zur Einhaltung der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele muss vorgelegt werden, um die menschliche Gesundheit in Deutschland vor Klimafolgen zu schützen. Vorausschauender und nachhaltiger gesundheitlicher Hitzeschutz beginnt mit der langfristigen Eindämmung der Klimakrise. Deutschland ist verfassungsrechtlich und durch internationale Abkommen verpflichtet, das Klima und damit die Menschen zu schützen. Deutschland befindet sich jedoch noch nicht auf Kurs. Für einen gesundheitsförderlichen und sozial gerechten Klimaschutz sind entschlossene Maßnahmen notwendig. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt und ein gesundheitsförderliches, langfristiges und sozial gerechtes Klimaschutzprogramm vorlegt.
- Integration von Hitzeschutz als Aufgabe im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz: Hitze muss als zentrale Herausforderung im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz integriert werden.
Insbesondere der Schutz und die Reaktionsfähigkeit des Gesundheitssystems bei entsprechenden Gefahrenlagen muss durch die Bundesländer in den Katastrophenschutz integriert werden. Dazu gehören die schnelle und flexible Anpassung der Versorgung in Krisen- und Katastrophensituationen, die Verbesserung der Reichweite von Warnmeldungen, die Verbesserung des Kenntnisstandes der Bevölkerung über extremwetterbedingte Gesundheitsgefahren sowie Präventions- und Schutzmöglichkeiten. Die Umsetzung eines Katastrophen- und Hitzeschutzes, der Schwangere, Neugeborene und Kinder mitdenkt: Beispielsweise durch die Schaffung gesonderter Schutzräume für Frauen und Familien mit hohen hygienischen Standards.
- Sektorenübergreifende Gesamtstrategie für gesundheitlichen Hitzeschutz: Gesundheitlicher Hitzeschutz betrifft nicht nur den Gesundheits- und Pflegesektor, sondern viele Bereiche des täglichen Lebens – von der Kita über die Schule und den Arbeitsplatz bis hin zum Sportverein. Deshalb ist es notwendig, den Hitzeschutzplan für Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/BMG_Hitzeschutzplan.pdf zu einer ebenen- und sektorenübergreifenden Gesamtstrategie für gesundheitlichen Hitzeschutz weiterzuentwickeln. Auch der gesetzliche Regelungsrahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz muss sektorenübergreifend bewertet und kohärent angepasst werden.
- Kommunalen Hitzeschutz durch Bundesmittel stärken: Die Entwicklung, Umsetzung und Anpassung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit muss als verbindlicher Teil der Klimaanpassungskonzepte als kommunale Aufgabe gesetzlich verankert werden. Damit kommunale Hitzeaktionspläne wirkungsvoll umgesetzt werden können, bedarf es der finanziellen und personellen Unterstützung der Kommunen durch die Länder und den Bund sowie umsetzungsorientierter Vernetzungs- und Beratungsangebote. Der öffentliche Gesundheitsdienst kann hierbei als Knotenpunkt und steuernde Einheit wirken.
- Nationale Strategie zum Schutz vor Hitzedom-Ereignissen: Trotz wachsender globaler Hitzekatastrophen bleibt Deutschland unzureichend auf extreme Hitzeereignisse – insbesondere sogenannte „Hitzedome“ – vorbereitet. Bei einem Hitzedom bildet eine besonders stark ausgeprägte Hochdruckzone in der Atmosphäre eine „Kuppel“, die die Hitze über einem bestimmten Gebiet einschließt. In der hiesigen Risiko- und Katastrophenplanung sind sie dennoch bisher kaum berücksichtigt. Extreme Hitzewellen müssen als Naturkatastrophen definiert werden, um rechtlich wie organisatorisch den Weg für angemessene Schutzmaßnahmen freizugeben. Im Katastrophenfall könnten beispielsweise Krisenstäbe aktiviert werden. Es braucht eine ressortübergreifende Zusammenarbeit von Gesundheits-, Umwelt- und Innenministerium, DWD, Katastrophenschutzbehörden und kommunalen Trägern.
- Überarbeitung der Ökodesign-Verordnungen zum Schutz der Gesundheit: Die Verordnungen 2015/1189, 2015/1187 und 2015/1189 basierend auf der EU-Ökodesign-Richtlinie müssen nach der Überarbeitung der Richtlinie 2024 dringend angepasst werden. Für die Verbrennung solider Brennstoffe (Biomasse, Kohle) müssen strengere Grenzwerte für Schadstoffe gelten, um die Gesundheit aller Menschen in Europa zu schützen.
- Gesundheitsfördernde Gebäude und Städteplanung: Gebäude sollten energieeffizient und emissionsarm sein und durch gute Belüftung, natürliches Licht, thermischen Komfort und klimagerechte Merkmale, die Hitzestress und Umweltverschmutzung reduzieren, die Gesundheit unterstützen.
Die Aktivierung und Wiederverwendung leerstehender Gebäude reduziert die Zersiedelung und Emissionen und schafft gleichzeitig Wohnraum, Dienstleistungen und Gemeinschaftsräume, die das soziale Wohlergehen und gesündere Nachbarschaften fördern.
Die Erhaltung offener und grüner Korridore ermöglicht die Luftzirkulation, verbessert die Luftqualität, reduziert die städtische Hitze und senkt die Gesundheitsrisiken während Hitzewellen.
Zirkuläre und resiliente Planung reduziert den Ressourcenverbrauch und Abfall.
- Verbot des privaten Gebrauchs von Pyrotechnik und Feuerwerk zu Silvester: Verbot des privaten Kaufs und Gebrauchs von Pyrotechnik zu Silvester. § 22 Abs. 1 Satz 1 – „Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2021 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig“ und § 23 Abs. 2 Satz 2 – „Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“ streichen.
- Herstellerabgabe auf Süßgetränke: Das Ziel ist die Unterstützung des Bundeskanzlers beziehungsweise der Bundesregierung für die Einführung einer nach dem Zuckergehalt gestaffelte Herstellerabgabe auf Süßgetränke.
- Nationale Pharma-Strategie: Das strategische Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums soll ergänzt werden um klare Klima- und Nachhaltigkeitsziele speziell für die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Arzneimitteln
- Novellierung der Approbationsordnungen für Ärzt:innen, Apotheker:innen u.a.: In den zu novellierenden Approbationsordnungen für Ärzt:innen, Apotheker:innen, Psychotherapeut:innen und Zahnärzt:innen sollen Nachhaltigkeitsthemen und Planetary Health als Querschnittsthemen in allen relevanten Fachbereichen integriert und damit langfristig in der Ausbildung von Mediziner:innen und Therapeut:innen verankert werden
- Umsetzung EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Bei der Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in deutsches Recht soll einer erweiterten Herstellerverantwortung Rechnung getragen werden. Die Ausgestaltung der Herstellerbeiträge soll gestaffelt nach Gefährlichkeit/Substituierbarkeit erfolgen; zudem soll eine Mitfinanzierung für essenzielle/generische Arzneimittel umgesetzt werden.
- Hitzeschutz finanziell absichern und gerecht gestalten: Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Desweiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.
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