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Schriftliche Frage 63 von Mirco Hanker (AfD): Warum wird überschüssiges Sanitätsmaterial im Wert von bis zu 500.000 Euro jährlich, dessen Lagerung, Beseitigung oder Vernichtung Kosten ve…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 63 von Mirco Hanker (AfD): Warum wird überschüssiges Sanitätsmaterial im Wert von bis zu 500.000 Euro jährlich, dessen Lagerung, Beseitigung oder Vernichtung Kosten ve… Frage 63 (Mirco Hanker, AfD): Warum wird überschüssiges Sanitätsmaterial im Wert von bis zu 500.000 Euro jährlich, dessen Lagerung, Beseitigung oder Vernichtung Kosten verursacht (Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027, Einzelplan 14: Bundesministerium der Verteidigung – BMVg, Kapitel 1407 sonstiger Betrieb der Bundeswehr, Einnahmen, Haushaltsvermerk Nummer 9) aus Beständen der Bundeswehr nicht rechtzeitig vor Ablauf von dessen zulässiger Verwendungsdauer an die inländischen Einrichtungen der medizinischen Daseinsfürsorge bzw. inländische öffentliche oder zivile Hilfsorganisationen, z. B. Krankenhäuser, Träger der Rettungsdienste, Obdachlosenhilfen etc. unentgeltlich abgegeben, sondern stattdessen aus wie auch immer gearteten Zwecken humanitärer Hilfen im Ausland, im Rahmen der Official Development Assistance ODA, unentgeltlich durch das BMVg zur Verfügung gestellt, und in welcher Höhe des Materialwertes wird bzw. wurde Sanitätsmaterial im Sinne der Fragestellung entsorgt, weil der Ablauf der Verwendungsdauer bereits eingetreten ist, dieses somit bereits unbrauchbar wurde (bitte den Materialwert zuzüglich der Entsorgungs- oder Vernichtungskosten für ausgesondertes Sanitätsmaterial nach Arten der Materialbestände und darin nach den Endbeständen für das Jahr 2025, bzw. stichtagbezogen für das Jahr 2026 gliedern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 15. Oktober 2026: Sanitätsmaterial im Sinne des in der Frage genannten Haushaltsvermerks sind ausschließlich medizinische Geräte, die grundsätzlich verwertet und nicht vernichtet werden. Über den Bedarf hinausgehendes Sanitätsmaterial steht grundsätzlich nicht zur Verfügung. Bereits ausgesondertes oder zur Aussonderung anstehendes Sanitätsmaterial kann neben inländischen Verwertungswegen auch unentgeltlich nach Haushaltsvermerk Nr. 9 Kapitel 1407 sonstiger Betrieb der Bundeswehr des Einzelplan 14 ins Ausland abgegeben werden. Notwendig ist dafür eine externe Anfrage auf unentgeltliche Abgabe des entsprechenden Materials. Im Jahr 2025 erfolgten Abgaben von Sanitätsmaterial mit einem Materialwert in Höhe von 30.663 Euro im Sinne des genannten Haushaltsvermerkes, im Jahr 2026 bis zum Stichtag 12. September 2026 in Höhe von 24.081,52 Euro.

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