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Rede von Gabriele Fograscher (SPD) – Drucksache 16/7467

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10 a und 10 b: Drucksache 16/7467 –.

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Rede von Gabriele Fograscher (SPD) – Drucksache 16/7467 Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen brauchen keine Aufforderung der Grünen, um Verschärfungen oder Verbesserungen des bestehenden Waffenrechts durchzusetzen. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die brauchten sie schon immer!) Ich finde, wir sollten zu dem stehen, was wir in der letzten Legislaturperiode gemacht haben. Das Waffenrecht ist damals neu geregelt worden. Die Systematik und die Struktur sind verbessert worden, und das Gesetz ist im Interesse einer besseren Vollziehbarkeit in einigen Teilen verschärft worden. Das hat zur Stärkung der inneren Sicherheit geführt. Tragisch war allerdings, dass der Amoklauf an der Erfurter Schule an dem Tag stattfand, an dem wir im Bundes- Gabriele Fograschertag dieses Gesetz beraten haben. Über den Bundesrat sind dann nochmals Verschärfungen des Gesetzes vorgenommen worden. Solch brutale Amokläufe und andere Gewalttaten – da stimme ich Ihnen zu – sind immer wieder Anlass, um Verschärfungen des Waffenrechts zu fordern. Ich stimme den Antragstellern dahin gehend zu – das gilt im Übrigen für alle hier –, dass alles getan werden muss, um die Zunahme von Gewaltdelikten wie „Messerattacken mit tödlichem Ausgang oder schwere Körperverletzungen“ einzudämmen. Dazu bedarf es vielfältiger Anstrengungen in den Kommunen, in den Ländern, beim Bund, aber auch in der Zivilgesellschaft. Die Forderung nach einer Verschärfung des Waffengesetzes kann das Problem allein nicht lösen. Verbote bzw. schärfere Gesetze müssen auch vollzogen, durchgesetzt und kontrolliert werden. Daran fehlt es oft. In Ihrem Antrag fordern Sie – das ist schon angesprochen worden –, das Tragen von Waffen, Messern, Baseballschlägern, Metallrohren, Motorradketten und anderen gefährlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit grundsätzlich zu verbieten. Dieser Aufzählung müsste man zahllose Gegenstände des Alltags, die als Waffe benutzt werden können, hinzufügen. Die Polizei kann bereits heute zur Gefahrenabwehr einschreiten. Für Demonstrationen, Sportstadien, Schulen und Orte mit besonderem Gefahrenpotenzial können Verbote erlassen werden. Das geschieht ja auch. In diesem Jahr haben wir eine Regelung verabschiedet, die das Tragen von Waffen an Brennpunkten gewaltbereiter Szenen verbietet. Hamburg hat in dieser Woche als erstes Bundesland von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Ich finde, man muss jetzt erst einmal abwarten, welche Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht werden. Aufgrund dieser Erfahrungen kann man dann weiter gehende Regelungen beschließen. Das gilt im Übrigen auch für Ihre Forderung nach Einführung eines Waffenscheins für Gas- und Schreckschusswaffen. Auch dieses Thema ist schon genannt worden. Die Regelung, die wir mit dem Waffengesetz 2003 beschlossen haben, der sogenannte kleine Waffenschein, hat dazu geführt, dass der Verkauf dieser Waffen um 90 Prozent zurückgegangen ist. Ich finde, auch diese Regelung hat sich bewährt. Regelungsbedarf sehen wir bei den Anscheinswaffen und dem sogenannten Erbenprivileg. Bei den Anscheinswaffen weist das geltende Recht eine Lücke auf, die aus Gründen der inneren Sicherheit beseitigt werden muss. Das Führen von Anscheinswaffen soll grundsätzlich verboten werden; denn von diesen Waffen geht ein erhebliches Drohpotenzial aus, das zu kriminellen Zwecken benutzt werden kann. Die Polizei kann diese täuschend echt wirkenden Nachbildungen im Einsatz nicht von echten Schusswaffen unterscheiden, was in Notwehrsitua-tionen verheerende Folgen haben kann. Diese Gefahr geht auch von Anscheinswaffen aus, die zum Beispiel in einem Holster getragen werden. Deshalb werden wir auch das verdeckte Führen dieser Waffen verbieten. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und warum nicht den Erwerb? – Gegenruf des Abg. Reinhard Grindel [CDU/ CSU]: Weil das rechtlich problematisch ist!) Notwendig ist auch eine Neufassung des sogenannten Erbenprivilegs. Kann der Erbe einer Schusswaffe ein Bedürfnis nachweisen, ist er zuverlässig und persönlich geeignet, so wird diese Waffe entsprechend jeder käuflich erworbenen Waffe behandelt. Kann der Erbe dieses Bedürfnis nicht nachweisen, muss er dafür sorgen, dass die Waffe schussunfähig gemacht wird. Dazu wird die Waffe künftig nicht mehr unumkehrbar zerstört werden müssen, sondern sie wird mithilfe eines Blockiersystems, das inzwischen von der Industrie entwickelt worden ist, schussunfähig gemacht. Damit wird die Waffe nicht mehr zerstört, sondern ihr Wert bleibt erhalten. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird, wie von Ihnen gefordert, auch das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen umgesetzt; dabei geht es zum Beispiel um die Markierung und Nachverfolgung von Schusswaffen. Weitere Forderungen Ihres Antrags werden bzw. sind schon umgesetzt. So sind bestimmte Messertypen – auch dies wurde hier schon angesprochen – und – im Antrag der Grünen fehlt das; wir werden das regeln – sogenannte Taser, also Distanzelektroimpulsgeräte, verboten worden. Ich bin sehr für ein strenges und restriktives Waffengesetz und befürworte die Ächtungskampagne, die im Übrigen schon seit März 2005 läuft. Ich bin aber gegen immer neue Auflagen für den legalen Waffenbesitz. Die große Mehrheit der Personen, die Waffen besitzt, geht mit ihnen verantwortungsvoll und zuverlässig um. Das Problem sind in den meisten Fällen von Kriminalität nicht die Waffen, die legal erworben wurden und für den Jagd- und Schießsport benutzt werden. Sorgen machen uns die illegal erworbenen Waffen – hier ist die Dunkelziffer extrem hoch –, die sich in den Händen von Kriminellen befinden. Diese Waffen werden wir auch durch noch so strenge Regelungen im Waffenrecht nicht erfassen können. In allen Diskussionen über Waffenverbote und über mehr Sicherheit für die Bevölkerung sollten wir darauf achten, dass der legale Waffenbesitz nicht kriminalisiert wird. Wir sollten uns nicht immer neue Vorschriften ausdenken, die in der Realität nicht umsetzbar und nicht kontrollierbar sind. Solche überzogenen, unrealistischen Forderungen finden sich im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Ein solcher Vorschlag ist, Waffen zentral in Schützenheimen aufzubewahren. Dieser Vorschlag ist einfach untauglich. Die Aufbewahrung von Schusswaffen in den Waffenschränken der Besitzer ist sicherer als die Aufbewahrung im massenhaft bestückten Waffendepot eines Schützenvereins in einem Dorf. Gabriele FograscherWir lehnen Ihren Antrag ab, laden Sie aber ein, sich an den anstehenden Beratungen konstruktiv und pragmatisch zu beteiligen. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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