Rede von Gabriele Fograscher (SPD) – Drucksache 16/7467
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10 a und 10 b: Drucksache 16/7467 –.
Text
Rede von Gabriele Fograscher (SPD) – Drucksache 16/7467
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen
brauchen keine Aufforderung der Grünen, um
Verschärfungen oder Verbesserungen des bestehenden
Waffenrechts durchzusetzen.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Die brauchten sie schon immer!)
Ich finde, wir sollten zu dem stehen, was wir in der
letzten Legislaturperiode gemacht haben. Das
Waffenrecht ist damals neu geregelt worden. Die Systematik
und die Struktur sind verbessert worden, und das Gesetz
ist im Interesse einer besseren Vollziehbarkeit in einigen
Teilen verschärft worden. Das hat zur Stärkung der
inneren Sicherheit geführt.
Tragisch war allerdings, dass der Amoklauf an der
Erfurter Schule an dem Tag stattfand, an dem wir im Bundes-
Gabriele Fograschertag dieses Gesetz beraten haben. Über den Bundesrat
sind dann nochmals Verschärfungen des Gesetzes
vorgenommen worden.
Solch brutale Amokläufe und andere Gewalttaten – da
stimme ich Ihnen zu – sind immer wieder Anlass, um
Verschärfungen des Waffenrechts zu fordern. Ich stimme
den Antragstellern dahin gehend zu – das gilt im
Übrigen für alle hier –, dass alles getan werden muss, um die
Zunahme von Gewaltdelikten wie „Messerattacken mit
tödlichem Ausgang oder schwere Körperverletzungen“
einzudämmen. Dazu bedarf es vielfältiger
Anstrengungen in den Kommunen, in den Ländern, beim Bund, aber
auch in der Zivilgesellschaft. Die Forderung nach einer
Verschärfung des Waffengesetzes kann das Problem
allein nicht lösen.
Verbote bzw. schärfere Gesetze müssen auch vollzogen,
durchgesetzt und kontrolliert werden. Daran fehlt es oft.
In Ihrem Antrag fordern Sie – das ist schon
angesprochen worden –, das Tragen von Waffen, Messern,
Baseballschlägern, Metallrohren, Motorradketten und
anderen gefährlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit
grundsätzlich zu verbieten. Dieser Aufzählung müsste
man zahllose Gegenstände des Alltags, die als Waffe
benutzt werden können, hinzufügen.
Die Polizei kann bereits heute zur Gefahrenabwehr
einschreiten. Für Demonstrationen, Sportstadien,
Schulen und Orte mit besonderem Gefahrenpotenzial können
Verbote erlassen werden. Das geschieht ja auch. In
diesem Jahr haben wir eine Regelung verabschiedet, die das
Tragen von Waffen an Brennpunkten gewaltbereiter
Szenen verbietet. Hamburg hat in dieser Woche als erstes
Bundesland von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Ich
finde, man muss jetzt erst einmal abwarten, welche
Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht werden.
Aufgrund dieser Erfahrungen kann man dann weiter
gehende Regelungen beschließen.
Das gilt im Übrigen auch für Ihre Forderung nach
Einführung eines Waffenscheins für Gas- und
Schreckschusswaffen. Auch dieses Thema ist schon genannt
worden. Die Regelung, die wir mit dem Waffengesetz
2003 beschlossen haben, der sogenannte kleine
Waffenschein, hat dazu geführt, dass der Verkauf dieser Waffen
um 90 Prozent zurückgegangen ist. Ich finde, auch diese
Regelung hat sich bewährt.
Regelungsbedarf sehen wir bei den Anscheinswaffen
und dem sogenannten Erbenprivileg. Bei den
Anscheinswaffen weist das geltende Recht eine Lücke auf, die aus
Gründen der inneren Sicherheit beseitigt werden muss.
Das Führen von Anscheinswaffen soll grundsätzlich
verboten werden; denn von diesen Waffen geht ein
erhebliches Drohpotenzial aus, das zu kriminellen Zwecken
benutzt werden kann. Die Polizei kann diese täuschend
echt wirkenden Nachbildungen im Einsatz nicht von
echten Schusswaffen unterscheiden, was in Notwehrsitua-tionen verheerende Folgen haben kann. Diese Gefahr
geht auch von Anscheinswaffen aus, die zum Beispiel in
einem Holster getragen werden. Deshalb werden wir
auch das verdeckte Führen dieser Waffen verbieten.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Und warum nicht den Erwerb? –
Gegenruf des Abg. Reinhard Grindel [CDU/
CSU]: Weil das rechtlich problematisch ist!)
Notwendig ist auch eine Neufassung des sogenannten
Erbenprivilegs. Kann der Erbe einer Schusswaffe ein
Bedürfnis nachweisen, ist er zuverlässig und persönlich
geeignet, so wird diese Waffe entsprechend jeder
käuflich erworbenen Waffe behandelt. Kann der Erbe dieses
Bedürfnis nicht nachweisen, muss er dafür sorgen, dass
die Waffe schussunfähig gemacht wird. Dazu wird die
Waffe künftig nicht mehr unumkehrbar zerstört werden
müssen, sondern sie wird mithilfe eines
Blockiersystems, das inzwischen von der Industrie entwickelt
worden ist, schussunfähig gemacht. Damit wird die Waffe
nicht mehr zerstört, sondern ihr Wert bleibt erhalten.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird,
wie von Ihnen gefordert, auch das
Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen umgesetzt; dabei geht es
zum Beispiel um die Markierung und Nachverfolgung
von Schusswaffen. Weitere Forderungen Ihres Antrags
werden bzw. sind schon umgesetzt. So sind bestimmte
Messertypen – auch dies wurde hier schon angesprochen –
und – im Antrag der Grünen fehlt das; wir werden das
regeln – sogenannte Taser, also
Distanzelektroimpulsgeräte, verboten worden.
Ich bin sehr für ein strenges und restriktives
Waffengesetz und befürworte die Ächtungskampagne, die im
Übrigen schon seit März 2005 läuft. Ich bin aber gegen
immer neue Auflagen für den legalen Waffenbesitz. Die
große Mehrheit der Personen, die Waffen besitzt, geht
mit ihnen verantwortungsvoll und zuverlässig um. Das
Problem sind in den meisten Fällen von Kriminalität
nicht die Waffen, die legal erworben wurden und für den
Jagd- und Schießsport benutzt werden. Sorgen machen
uns die illegal erworbenen Waffen – hier ist die
Dunkelziffer extrem hoch –, die sich in den Händen von
Kriminellen befinden. Diese Waffen werden wir auch durch
noch so strenge Regelungen im Waffenrecht nicht
erfassen können.
In allen Diskussionen über Waffenverbote und über
mehr Sicherheit für die Bevölkerung sollten wir darauf
achten, dass der legale Waffenbesitz nicht kriminalisiert
wird. Wir sollten uns nicht immer neue Vorschriften
ausdenken, die in der Realität nicht umsetzbar und nicht
kontrollierbar sind. Solche überzogenen, unrealistischen
Forderungen finden sich im Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen.
Ein solcher Vorschlag ist, Waffen zentral in
Schützenheimen aufzubewahren. Dieser Vorschlag ist einfach
untauglich. Die Aufbewahrung von Schusswaffen in den
Waffenschränken der Besitzer ist sicherer als die
Aufbewahrung im massenhaft bestückten Waffendepot eines
Schützenvereins in einem Dorf.
Gabriele FograscherWir lehnen Ihren Antrag ab, laden Sie aber ein, sich
an den anstehenden Beratungen konstruktiv und
pragmatisch zu beteiligen.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)