Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Drucksache 16/7467
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10 a und 10 b: Drucksache 16/7467 –.
Text
Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Drucksache 16/7467
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dem Ausgangspunkt Ihres Antrags, Frau Stokar, ist
durchaus zuzustimmen.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Wunderbar!)
Auch ich sage: Der Bundestag ist über die Zunahme von
Gewaltdelikten in unserer Gesellschaft besorgt.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Herr Grindel, Sie lernen!)
Richtig ist ebenfalls, dass bei Straftaten immer schneller
zu Waffen gegriffen wird. Verbrechen in Deutschland
werden brutaler. Alles das weisen die
Kriminalitätsstatistiken aus.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fürchte,
wir springen bei weitem zu kurz, wenn wir glauben,
dieses Problem allein mit einem schärferen Waffengesetz
lösen zu können.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der
FDP – Silke Stokar von Neuforn [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich auch
nicht gesagt! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Sie haben nicht zugehört!)
Die Koalition – Sie haben es angesprochen – berät
gerade in diesen Wochen eine Verbesserung des
Waffenrechts. Aber ich will deutlich machen, dass zunehmender
Brutalität gerade auch bei jüngeren Straftätern mit einer
Vielzahl von Maßnahmen begegnet werden muss, auch
solchen, die die Grünen in der Vergangenheit immer
abgelehnt haben. Nehmen wir als Beispiel nur das
Jugendstrafrecht. Es widerspricht dem Erziehungsgedanken
meines Erachtens überhaupt nicht, wenn wir schon bei
der ersten Straftat mit einer deutlichen Sanktion des
Staates reagieren. Wer als Jugendlicher mit Waffen
hantiert, gewalttätig wird und andere verletzt, muss eben mit
einer Kurzzeitarreststrafe belegt werden.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Warum nehmen Sie ihm die
Waffe nicht weg? – Jerzy Montag [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie doch mal
zum Thema, Herr Kollege!)
Die Strafe muss tatangemessen sein. Eine klare Reaktion
des Staates, sozusagen ein Schuss vor den Bug, kann
dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts
durchaus entsprechen.
Frau Stokar, reden wir nicht drum herum – es ist
wahr –: Leider ist auch bei Verdächtigen mit
Migrationshintergrund eine massive Brutalisierung bei der
Begehung von Straftaten festzustellen. Es gehört deshalb
auch zur Generalprävention, den Ausländern bei unsklarzumachen, dass es zum Ende des Aufenthalts führt
und sie abgeschoben werden, wenn sie mit Waffen
Straftaten begehen.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Reden Sie doch über das
Waffengesetz!)
Die Große Koalition hat auch für diese Fälle – für ein
härteres Vorgehen gegen jugendliche Intensivtäter – die
Weichen gestellt.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Herr Grindel, darüber reden wir jetzt
nicht!)
Auch das ist eine Notwendigkeit, um brutaleren
Verbrechen in Deutschland entgegenzutreten.
(Beifall bei der CDU/CSU – Silke Stokar von
Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Gleich reden wir über Deutschkurse!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Stokar, beim
Kampf gegen Waffen auf unseren Straßen und Plätzen
müssen wir für praktikable Maßnahmen sorgen. Sie
haben die Gesetzesinitiative des Landes Berlin
angesprochen; sie wird auch im Antrag der Grünen erwähnt.
Darin wird ein Verbot des Führens von Messern gefordert.
Dabei haben eine Reihe von Ländern und das BKA
erhebliche Bedenken, weil sie davon ausgehen, dass es zu
Abgrenzungsproblemen kommt: Was ist mit Messern
von Weinrebenschneidern, Gärtnern, Jagdgehilfen und
Tauchern, was ist mit Küchenmessern usw.?
Etwas Entscheidendes haben Sie nicht erwähnt – das
muss man deutlich sagen –: Viele Messer, Hieb- und
Stichwaffen, Butterfly- und Springmesser, auch die von
Ihnen angesprochenen szenetypischen Waffen, die vor
Diskotheken verwendet wurden, sind bereits heute
verboten. Hier gibt es keine Defizite.
Deshalb sind die Maßnahmen, die Sie vom
Bundesinnenminister einfordern, unnötig.
Dagegen ist es in der Tat entscheidend – Sie haben es
angesprochen –, dass wir hier im Bundestag vor kurzem
mit einer vorgezogenen Änderung des Waffengesetzes
den Ländern die Möglichkeit eröffnet haben, bestimmte
Orte zur waffenfreien Zone zu erklären. In der Tat hat
Hamburg im Bereich der Reeperbahn davon Gebrauch
gemacht. Da frage ich mich natürlich: Warum macht das
Berlin nicht auch?
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Wo denn?)
Berlin fordert Scheinlösungen. Da, wo Berlin etwas
machen könnte, handelt es nicht. Das ist widersprüchlich
und keine gute Sicherheitspolitik.
(Beifall bei der CDU/CSU – Silke Stokar von
Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo
soll Berlin die Schilder aufstellen? Wissen Sie
das auch?)
Reinhard GrindelIch möchte deutlich machen: Das Waffenrecht kann
als flankierende Maßnahme die Eindämmung von
Gewaltdelikten unterstützen, aber nicht die in Ihrem Antrag
angesprochenen Vollzugsdefizite beseitigen. Zudem hat
das Waffenrecht nicht die Aufgabe, das Gewaltmonopol
des Staates zu sichern.
Beim Waffenrecht geht es um einen verhältnismäßigen
Ausgleich zwischen den anerkannten Interessen derer,
die Waffen legal besitzen, einerseits – Jäger, Schützen
und Sammler historischer Waffen – und dem Interesse am
Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
andererseits. Deshalb gelten schon heute sehr strenge
Regelungen für den Erwerb und den Besitz von Waffen, die mit
dem neuen Waffenrecht – Kollegin Fograscher, da sind
wir uns einig – nicht geändert werden sollen.
Beispielsweise haben wir schon in der Vergangenheit
richtige Entscheidungen getroffen, indem wir das
öffentliche Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen
waffenscheinpflichtig gemacht haben. Das hat zu einer
Reduzierung der Verkaufszahlen um rund 90 Prozent
geführt. Damit hat es sich unter Sicherheitsgesichtspunkten
bewährt. Insofern hat das Waffenrecht einen Beitrag zur
Bekämpfung der Gewaltkriminalität geleistet.
Lassen Sie mich mit Blick auf die Diskussion im
Sommer eine Anmerkung zur Frage einer Altersgrenze
für den Waffenerwerb machen – Sie sprechen das in
Ihrem Antrag an –: Sie wissen ganz genau, dass der
Bundesinnenminister entschieden hat, dass wir, die
Koalition, die Altersgrenzen für den Erwerb von Waffen nicht
ändern. Das ist klar. Gleichwohl möchte ich, auch mit
Blick auf die Debatte, die dazu geführt worden ist,
festhalten: Ich finde es ungerecht und in der Sache nicht
gerechtfertigt, Schützen und Schützenvereine unter eine
Art Generalverdacht zu stellen. Um das klar zu sagen:
Das ist nicht in Ordnung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie
bei Abgeordneten der SPD)
Ihre Forderung verträgt sich nicht mit den wohlfeilen
Reden, die auch viele Ihrer Kollegen halten, wenn sie zu
den Schützenvereinen und zu den
Kreisschützenverbandstagen gehen und dort zu Recht auf die Bedeutung
der Schützenvereine für das kulturelle Leben im Dorf
und für die Jugendarbeit hinweisen. Ich erlebe die
Schützenvereine in meinem Wahlkreis – ich möchte das vor
dem Forum des Deutschen Bundestages einmal sagen –
als besonnene, umsichtige und die Sicherheit wahrende
Institutionen. Sie sorgen insbesondere dafür, dass gerade
Jugendliche beim Umgang mit der Waffe Vorsicht,
Konzentration und Respekt lernen und dann auch walten
lassen. Das ist wesentlich besser, als irgendwo mit
Softairwaffen herumzuballern.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch darauf
hinweisen, dass 97 Prozent aller Straftaten, bei denen
Waffen eine Rolle spielen, mit illegalen Waffen verübt
werden. Insofern hat das Waffenrecht an dieser Stelle nur
eine begrenzte Wirkungsmöglichkeit.
Richtig ist, Frau Stokar – da stimme ich Ihnen zu –,
wenn in dem Antrag die Problematik der Anscheinswaf-fen angesprochen wird: Von diesen Anscheinswaffen
geht ein Drohpotenzial aus, weil sie zu kriminellen
Zwecken eingesetzt werden können. Hinzu kommt, dass die
Polizeibeamten die täuschend echt wirkenden
Nachbildungen im Einsatz mit echten Schusswaffen
verwechseln und dann in einer vermeintlichen Notwehrsituation
von der Dienstwaffe Gebrauch machen könnten – mit
verheerenden Folgen.
Deswegen sage ich Ihnen: Die Koalition wird mit der
Änderung des Waffenrechts alles rechtsstaatlich
Vertretbare beschließen, damit künftig keinerlei Gefahr von
Anscheins- und Softairwaffen ausgeht. Diese Waffen sind
kein Spielzeug; sie sind gefährlich. Wir wollen, dass sie
möglichst aus dem öffentlichen Straßenbild
verschwinden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Details
Ihres Antrags werden wir in der Tat – Sie haben das
angesprochen – im Rahmen der Waffenrechtsänderung
behandeln. Nehmen Sie als Beispiel die Regelungen für
Erbwaffen. Was Sie hierfür vorschlagen, ist schlicht
verfassungswidrig und bringt auch keine Sicherheit.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das werden wir ja sehen!)
Wir werden dafür sorgen, dass diese Waffen mit
Blockiersystemen versehen werden. Das ist die gebotene
Lösung, wie man dem Problem begegnen kann.
Ein letzter Gedanke zur auch von Ihnen
angesprochenen waffenrechtlichen Einstufung von Metallrohren,
Baseballschlägern und Motorradketten: Das Problem der
missbräuchlichen Verwendung von Alltagsgegenständen
löst man nicht mit dem Waffenrecht. Entscheidend ist
etwas völlig anderes. Hinter jeder Waffe steckt ein Mensch,
der sie einsetzt. Das ist das entscheidende Problem. Da
müssen wir ansetzen. Mit Erziehung, mit Bildung, mit
Förderung einer Kultur des Hinsehens und – ja, auch das
fordere ich – einem starken Staat, der entschlossen
handelt. Darauf kommt es an.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD – Silke Stokar von Neuforn
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist
Sicherheitsverweigerung, was Sie machen!)