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Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Drucksache 16/7467

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10 a und 10 b: Drucksache 16/7467 –.

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Text

Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Drucksache 16/7467 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Ausgangspunkt Ihres Antrags, Frau Stokar, ist durchaus zuzustimmen. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wunderbar!) Auch ich sage: Der Bundestag ist über die Zunahme von Gewaltdelikten in unserer Gesellschaft besorgt. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Herr Grindel, Sie lernen!) Richtig ist ebenfalls, dass bei Straftaten immer schneller zu Waffen gegriffen wird. Verbrechen in Deutschland werden brutaler. Alles das weisen die Kriminalitätsstatistiken aus. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fürchte, wir springen bei weitem zu kurz, wenn wir glauben, dieses Problem allein mit einem schärferen Waffengesetz lösen zu können. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Silke Stokar von Neuforn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich auch nicht gesagt! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie haben nicht zugehört!) Die Koalition – Sie haben es angesprochen – berät gerade in diesen Wochen eine Verbesserung des Waffenrechts. Aber ich will deutlich machen, dass zunehmender Brutalität gerade auch bei jüngeren Straftätern mit einer Vielzahl von Maßnahmen begegnet werden muss, auch solchen, die die Grünen in der Vergangenheit immer abgelehnt haben. Nehmen wir als Beispiel nur das Jugendstrafrecht. Es widerspricht dem Erziehungsgedanken meines Erachtens überhaupt nicht, wenn wir schon bei der ersten Straftat mit einer deutlichen Sanktion des Staates reagieren. Wer als Jugendlicher mit Waffen hantiert, gewalttätig wird und andere verletzt, muss eben mit einer Kurzzeitarreststrafe belegt werden. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Warum nehmen Sie ihm die Waffe nicht weg? – Jerzy Montag [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie doch mal zum Thema, Herr Kollege!) Die Strafe muss tatangemessen sein. Eine klare Reaktion des Staates, sozusagen ein Schuss vor den Bug, kann dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts durchaus entsprechen. Frau Stokar, reden wir nicht drum herum – es ist wahr –: Leider ist auch bei Verdächtigen mit Migrationshintergrund eine massive Brutalisierung bei der Begehung von Straftaten festzustellen. Es gehört deshalb auch zur Generalprävention, den Ausländern bei unsklarzumachen, dass es zum Ende des Aufenthalts führt und sie abgeschoben werden, wenn sie mit Waffen Straftaten begehen. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie doch über das Waffengesetz!) Die Große Koalition hat auch für diese Fälle – für ein härteres Vorgehen gegen jugendliche Intensivtäter – die Weichen gestellt. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Herr Grindel, darüber reden wir jetzt nicht!) Auch das ist eine Notwendigkeit, um brutaleren Verbrechen in Deutschland entgegenzutreten. (Beifall bei der CDU/CSU – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gleich reden wir über Deutschkurse!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Stokar, beim Kampf gegen Waffen auf unseren Straßen und Plätzen müssen wir für praktikable Maßnahmen sorgen. Sie haben die Gesetzesinitiative des Landes Berlin angesprochen; sie wird auch im Antrag der Grünen erwähnt. Darin wird ein Verbot des Führens von Messern gefordert. Dabei haben eine Reihe von Ländern und das BKA erhebliche Bedenken, weil sie davon ausgehen, dass es zu Abgrenzungsproblemen kommt: Was ist mit Messern von Weinrebenschneidern, Gärtnern, Jagdgehilfen und Tauchern, was ist mit Küchenmessern usw.? Etwas Entscheidendes haben Sie nicht erwähnt – das muss man deutlich sagen –: Viele Messer, Hieb- und Stichwaffen, Butterfly- und Springmesser, auch die von Ihnen angesprochenen szenetypischen Waffen, die vor Diskotheken verwendet wurden, sind bereits heute verboten. Hier gibt es keine Defizite. Deshalb sind die Maßnahmen, die Sie vom Bundesinnenminister einfordern, unnötig. Dagegen ist es in der Tat entscheidend – Sie haben es angesprochen –, dass wir hier im Bundestag vor kurzem mit einer vorgezogenen Änderung des Waffengesetzes den Ländern die Möglichkeit eröffnet haben, bestimmte Orte zur waffenfreien Zone zu erklären. In der Tat hat Hamburg im Bereich der Reeperbahn davon Gebrauch gemacht. Da frage ich mich natürlich: Warum macht das Berlin nicht auch? (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wo denn?) Berlin fordert Scheinlösungen. Da, wo Berlin etwas machen könnte, handelt es nicht. Das ist widersprüchlich und keine gute Sicherheitspolitik. (Beifall bei der CDU/CSU – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo soll Berlin die Schilder aufstellen? Wissen Sie das auch?) Reinhard GrindelIch möchte deutlich machen: Das Waffenrecht kann als flankierende Maßnahme die Eindämmung von Gewaltdelikten unterstützen, aber nicht die in Ihrem Antrag angesprochenen Vollzugsdefizite beseitigen. Zudem hat das Waffenrecht nicht die Aufgabe, das Gewaltmonopol des Staates zu sichern. Beim Waffenrecht geht es um einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen den anerkannten Interessen derer, die Waffen legal besitzen, einerseits – Jäger, Schützen und Sammler historischer Waffen – und dem Interesse am Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung andererseits. Deshalb gelten schon heute sehr strenge Regelungen für den Erwerb und den Besitz von Waffen, die mit dem neuen Waffenrecht – Kollegin Fograscher, da sind wir uns einig – nicht geändert werden sollen. Beispielsweise haben wir schon in der Vergangenheit richtige Entscheidungen getroffen, indem wir das öffentliche Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen waffenscheinpflichtig gemacht haben. Das hat zu einer Reduzierung der Verkaufszahlen um rund 90 Prozent geführt. Damit hat es sich unter Sicherheitsgesichtspunkten bewährt. Insofern hat das Waffenrecht einen Beitrag zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität geleistet. Lassen Sie mich mit Blick auf die Diskussion im Sommer eine Anmerkung zur Frage einer Altersgrenze für den Waffenerwerb machen – Sie sprechen das in Ihrem Antrag an –: Sie wissen ganz genau, dass der Bundesinnenminister entschieden hat, dass wir, die Koalition, die Altersgrenzen für den Erwerb von Waffen nicht ändern. Das ist klar. Gleichwohl möchte ich, auch mit Blick auf die Debatte, die dazu geführt worden ist, festhalten: Ich finde es ungerecht und in der Sache nicht gerechtfertigt, Schützen und Schützenvereine unter eine Art Generalverdacht zu stellen. Um das klar zu sagen: Das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Ihre Forderung verträgt sich nicht mit den wohlfeilen Reden, die auch viele Ihrer Kollegen halten, wenn sie zu den Schützenvereinen und zu den Kreisschützenverbandstagen gehen und dort zu Recht auf die Bedeutung der Schützenvereine für das kulturelle Leben im Dorf und für die Jugendarbeit hinweisen. Ich erlebe die Schützenvereine in meinem Wahlkreis – ich möchte das vor dem Forum des Deutschen Bundestages einmal sagen – als besonnene, umsichtige und die Sicherheit wahrende Institutionen. Sie sorgen insbesondere dafür, dass gerade Jugendliche beim Umgang mit der Waffe Vorsicht, Konzentration und Respekt lernen und dann auch walten lassen. Das ist wesentlich besser, als irgendwo mit Softairwaffen herumzuballern. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass 97 Prozent aller Straftaten, bei denen Waffen eine Rolle spielen, mit illegalen Waffen verübt werden. Insofern hat das Waffenrecht an dieser Stelle nur eine begrenzte Wirkungsmöglichkeit. Richtig ist, Frau Stokar – da stimme ich Ihnen zu –, wenn in dem Antrag die Problematik der Anscheinswaf-fen angesprochen wird: Von diesen Anscheinswaffen geht ein Drohpotenzial aus, weil sie zu kriminellen Zwecken eingesetzt werden können. Hinzu kommt, dass die Polizeibeamten die täuschend echt wirkenden Nachbildungen im Einsatz mit echten Schusswaffen verwechseln und dann in einer vermeintlichen Notwehrsituation von der Dienstwaffe Gebrauch machen könnten – mit verheerenden Folgen. Deswegen sage ich Ihnen: Die Koalition wird mit der Änderung des Waffenrechts alles rechtsstaatlich Vertretbare beschließen, damit künftig keinerlei Gefahr von Anscheins- und Softairwaffen ausgeht. Diese Waffen sind kein Spielzeug; sie sind gefährlich. Wir wollen, dass sie möglichst aus dem öffentlichen Straßenbild verschwinden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Details Ihres Antrags werden wir in der Tat – Sie haben das angesprochen – im Rahmen der Waffenrechtsänderung behandeln. Nehmen Sie als Beispiel die Regelungen für Erbwaffen. Was Sie hierfür vorschlagen, ist schlicht verfassungswidrig und bringt auch keine Sicherheit. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden wir ja sehen!) Wir werden dafür sorgen, dass diese Waffen mit Blockiersystemen versehen werden. Das ist die gebotene Lösung, wie man dem Problem begegnen kann. Ein letzter Gedanke zur auch von Ihnen angesprochenen waffenrechtlichen Einstufung von Metallrohren, Baseballschlägern und Motorradketten: Das Problem der missbräuchlichen Verwendung von Alltagsgegenständen löst man nicht mit dem Waffenrecht. Entscheidend ist etwas völlig anderes. Hinter jeder Waffe steckt ein Mensch, der sie einsetzt. Das ist das entscheidende Problem. Da müssen wir ansetzen. Mit Erziehung, mit Bildung, mit Förderung einer Kultur des Hinsehens und – ja, auch das fordere ich – einem starken Staat, der entschlossen handelt. Darauf kommt es an. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Sicherheitsverweigerung, was Sie machen!)

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