Rede von Lutz Heilmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 23: Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag:.
Text
Rede von Lutz Heilmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag
Durchhalten ist Ihre Parole, meine Damen und Herrn
von der Koalition. In zentralen Fragen bekommen Sie
nichts auf die Reihe. Das Umweltgesetzbuch droht wie
der zweite Teil Ihres sogenannten Klimapakets zu
floppen. Die von Ihnen eingeleitete Anhörung der Verbände
und der Länder ist nichts als Augenwischerei. Hier
wollen Sie ein Vorankommen vortäuschen, das es gar nicht
gibt. Fakt ist, dass zentrale Elemente des
Umweltgesetzbuches innerhalb der Regierung immer noch nicht
abgestimmt sind. Es ist schon ein einmaliger Vorgang, dass
sich die Länder nun aussuchen können, wie sie es denn
gerne hätten. Das ist Wünsch-dir-was-Politik.
Die FDP – die sich auch viel wünscht – bestätigt mit
ihrem Antrag wieder einmal, dass sie der
parlamentarische Arm der Wirtschaftsverbände ist.
Ich werde mich aber jetzt nicht mit der
Vorhabensgenehmigung auseinandersetzen, sondern mit dem ebenso
umstrittenen Naturschutzrecht im Umweltgesetzbuch.
Hier ist es vor allem das Landwirtschaftsministerium, das
blockiert, wo es nur geht. Herr Seehofer scheint alles
daranzusetzen, den Naturschutz so weit auszuhöhlen, dass
die Landwirte im wahrsten Sinne freie Bahn haben.
Während sich die Bundeskanzlerin auf der Bonner
Biodiversitätskonferenz als überzeugte Ökologin präsentierte und
sogar ein paar Millionen lockermachte, setzt ihr Minister
und Fraktionskollege Seehofer alles daran, den
Naturschutz in Deutschland zu beerdigen. Vielleicht ist das nur
bayerisches Wahlkampfgetöse. Der zweite große
Blockierer im Natur- und Umweltschutz ist wohl nicht zufällig
der andere CSU-Minister. Im Bundesrat blockiert Bayern
noch ungenierter. Ich hoffe, dass die bayerischen
Wählerinnen und Wähler der CSU den fälligen Denkzettel
verpassen. Diese bayerische Landesregierung gehört
endlich abgewählt.
Anscheinend hatten die Blockierer bereits Erfolg: Der
vorliegende Entwurf bedeutet eine erhebliche
Abschwächung des Naturschutzes. Dabei ist die Wunschliste aus
dem Hause Seehofer noch lang und noch gar nicht ab-schließend geklärt. Das betrifft die Eingriffsregelung,
und das betrifft den Artenschutz. Beginnen möchte ich
aber mit § 1, in dem üblicherweise die Ziele des Gesetzes
festgelegt werden. Wenigstens das müsste noch
hinzukriegen sein, denke ich mir. Aber bereits hier zeigt sich, wie
wenig Ihnen der Naturschutz wert ist. Die Ziele werden
aufgeführt; das ist in Ordnung, auch wenn da ruhig ein
wenig mehr drin stehen dürfte. Aber sie wollen die
Abwägung dieser Ziele mit anderen Interessen: mit Interessen
der Landwirtschaft, des Verkehrs, der Industrie usw.
ebenfalls als Ziel festlegen. Die Abwägung ist das Ziel.
Das ist nicht nur juristisch Quatsch – der Weg zum
Erreichen der Ziele wird üblicherweise in den folgenden
Paragrafen konkretisiert –, das ist für den Naturschutz auch im
höchsten Maße gefährlich. Wenn die Abwägung mit
anderen Interessen ein gleichberechtigtes Ziel ist, schwindet
die Bedeutung der eigentlichen Ziele, sie stehen dann von
vornherein unter dem Damoklesschwert der Abwägung.
Alle weiteren Paragrafen, die das Erreichen der Ziele
festlegen, stehen unter Vorbehalt, sind praktisch nicht
mehr viel wert. Das bedeutet eine massive Schwächung
des Naturschutzes. Das ist Ihr Offenbarungseid im
Naturschutz!
Frau Merkel, Ihre in Bonn zugesagten 500 Millionen
sind für mich eine moderne Form des Ablasshandels. Sie
beruhigen Ihr schlechtes Gewissen, machen aber munter
weiter wie bisher mit Ihrer die Natur zerstörenden Politik.
Nun zur Eingriffsregelung. Nach der bisherigen
Eingriffsregelung müssen Schädigungen an der Tier- und
Pflanzenwelt real, das heißt, tatsächlich ausgeglichen
werden. Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer möchte
dies gerne abschaffen. Statt eines realen Ausgleichs soll
ein moderner Ablasshandel entstehen. Natur kaputt, Geld
gezahlt – alles paletti. So geht das aber nicht; denn
irgendwann ist von der Natur nicht mehr viel übrig. Da
nützt Geld dann auch nichts mehr. Damit ist der Kern der
bewährten Eingriff-Ausgleich-Regelung bedroht. Das
Landwirtschaftsministerium lässt den Lobbyverbänden
freie Hand beim Zerstören der Natur – trotz der gerade zu
Ende gegangenen UN-Biodiversitätskonferenz in Bonn.
Nun zur SPD. Ich möchte an die Diskussionen um die
Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom
letzten Jahr erinnern. Unsere Kritik war, dass es nur für die
nach dem europäischen Recht geschützten Arten ein
hohes Schutzniveau gibt. Die national geschützten Arten
werden zu „Freiwild“. Die SPD hat damals gesagt, die
Kleine Novelle sei dafür nicht der richtige Ort, weil damit
nur das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt
werde. Das solle aber mit dem Umweltgesetzbuch
nachgeholt werden. Wir haben im Referentenentwurf einmal
nachgeschaut. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob
die SPD Wort gehalten hat: Durch einen einzigen
zusätzlichen Halbsatz sind nun auch national geschützte Arten
vor der Vernichtung durch Land- und Forstwirtschaft
einigermaßen gefeit. Wenn man aber genau liest, sieht man,
dass nur ein ganz kleiner Teil dieser Arten geschützt wird.
Sie schaffen eine Zweiklassengesellschaft bei national
geschützten Arten. Wie bisher wird zwischen besonders
und streng geschützten Arten unterschieden; so weit, so
gut. Innerhalb der besonders geschützten Arten soll es
nun aber besonderere und weniger besondere geben. DieZu Protokoll gegebene Reden
Lutz Heilmannbisherige Definition lautete, dass besonders geschützte
Arten solche heimischen Arten seien, die im Inland durch
menschlichen Zugriff in ihrem Bestand gefährdet sind.
Nun gibt es einen zweiten exklusiven Club der Arten. Der
umfasst nur die Arten, für die Deutschland – wer auch
immer das definieren soll – in hohem Maße verantwortlich ist.
Nur für diese Arten soll es Einschränkungen für Land-,
Forst- und Fischereiwirtschaft geben. Diese Arten
umfassen aber nur cirka 10 Prozent der derzeit besonders
geschützten Arten. Die anderen 90 Prozent können von der
Landwirtschaft beliebig vernichtet werden.
Denn die andere einschränkende Bedingung, die gute
fachliche Praxis der Landwirtschaft, ist das Papier nicht
wert, auf dem sie steht. Die wird noch schlechter, als sie
ohnehin schon ist. 90 Prozent der national geschützten
Arten sollen also der Landwirtschaft ausgeliefert werden.
Die Artenvernichtung wird also fast ungehindert
weitergehen. Das Schlimme ist, dass noch diese Definition der
besonders geschützten Arten umstritten ist. Da der
vorliegende Entwurf die Fassung enthält, die den Wünschen
des BMU entspricht, kann sich das noch weiter
verschlechtern. Dann bleibt von Ihrer Ankündigung, liebe
SPD, vielleicht gar nichts mehr übrig.
Ich fasse zusammen: Mit diesem Gesetz schaden Sie
dem Naturschutz. Die Eingriffsregelung steht vor dem
Aus, die nationalen Arten bleiben Freiwild – und das
ganze Gesetz steht unter Vorbehalt. So sieht
fortschrittlicher Naturschutz nicht aus; das ist ein klarer Rückschritt.