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Rede von Lutz Heilmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 23: Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag:.

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Rede von Lutz Heilmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag Durchhalten ist Ihre Parole, meine Damen und Herrn von der Koalition. In zentralen Fragen bekommen Sie nichts auf die Reihe. Das Umweltgesetzbuch droht wie der zweite Teil Ihres sogenannten Klimapakets zu floppen. Die von Ihnen eingeleitete Anhörung der Verbände und der Länder ist nichts als Augenwischerei. Hier wollen Sie ein Vorankommen vortäuschen, das es gar nicht gibt. Fakt ist, dass zentrale Elemente des Umweltgesetzbuches innerhalb der Regierung immer noch nicht abgestimmt sind. Es ist schon ein einmaliger Vorgang, dass sich die Länder nun aussuchen können, wie sie es denn gerne hätten. Das ist Wünsch-dir-was-Politik. Die FDP – die sich auch viel wünscht – bestätigt mit ihrem Antrag wieder einmal, dass sie der parlamentarische Arm der Wirtschaftsverbände ist. Ich werde mich aber jetzt nicht mit der Vorhabensgenehmigung auseinandersetzen, sondern mit dem ebenso umstrittenen Naturschutzrecht im Umweltgesetzbuch. Hier ist es vor allem das Landwirtschaftsministerium, das blockiert, wo es nur geht. Herr Seehofer scheint alles daranzusetzen, den Naturschutz so weit auszuhöhlen, dass die Landwirte im wahrsten Sinne freie Bahn haben. Während sich die Bundeskanzlerin auf der Bonner Biodiversitätskonferenz als überzeugte Ökologin präsentierte und sogar ein paar Millionen lockermachte, setzt ihr Minister und Fraktionskollege Seehofer alles daran, den Naturschutz in Deutschland zu beerdigen. Vielleicht ist das nur bayerisches Wahlkampfgetöse. Der zweite große Blockierer im Natur- und Umweltschutz ist wohl nicht zufällig der andere CSU-Minister. Im Bundesrat blockiert Bayern noch ungenierter. Ich hoffe, dass die bayerischen Wählerinnen und Wähler der CSU den fälligen Denkzettel verpassen. Diese bayerische Landesregierung gehört endlich abgewählt. Anscheinend hatten die Blockierer bereits Erfolg: Der vorliegende Entwurf bedeutet eine erhebliche Abschwächung des Naturschutzes. Dabei ist die Wunschliste aus dem Hause Seehofer noch lang und noch gar nicht ab-schließend geklärt. Das betrifft die Eingriffsregelung, und das betrifft den Artenschutz. Beginnen möchte ich aber mit § 1, in dem üblicherweise die Ziele des Gesetzes festgelegt werden. Wenigstens das müsste noch hinzukriegen sein, denke ich mir. Aber bereits hier zeigt sich, wie wenig Ihnen der Naturschutz wert ist. Die Ziele werden aufgeführt; das ist in Ordnung, auch wenn da ruhig ein wenig mehr drin stehen dürfte. Aber sie wollen die Abwägung dieser Ziele mit anderen Interessen: mit Interessen der Landwirtschaft, des Verkehrs, der Industrie usw. ebenfalls als Ziel festlegen. Die Abwägung ist das Ziel. Das ist nicht nur juristisch Quatsch – der Weg zum Erreichen der Ziele wird üblicherweise in den folgenden Paragrafen konkretisiert –, das ist für den Naturschutz auch im höchsten Maße gefährlich. Wenn die Abwägung mit anderen Interessen ein gleichberechtigtes Ziel ist, schwindet die Bedeutung der eigentlichen Ziele, sie stehen dann von vornherein unter dem Damoklesschwert der Abwägung. Alle weiteren Paragrafen, die das Erreichen der Ziele festlegen, stehen unter Vorbehalt, sind praktisch nicht mehr viel wert. Das bedeutet eine massive Schwächung des Naturschutzes. Das ist Ihr Offenbarungseid im Naturschutz! Frau Merkel, Ihre in Bonn zugesagten 500 Millionen sind für mich eine moderne Form des Ablasshandels. Sie beruhigen Ihr schlechtes Gewissen, machen aber munter weiter wie bisher mit Ihrer die Natur zerstörenden Politik. Nun zur Eingriffsregelung. Nach der bisherigen Eingriffsregelung müssen Schädigungen an der Tier- und Pflanzenwelt real, das heißt, tatsächlich ausgeglichen werden. Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer möchte dies gerne abschaffen. Statt eines realen Ausgleichs soll ein moderner Ablasshandel entstehen. Natur kaputt, Geld gezahlt – alles paletti. So geht das aber nicht; denn irgendwann ist von der Natur nicht mehr viel übrig. Da nützt Geld dann auch nichts mehr. Damit ist der Kern der bewährten Eingriff-Ausgleich-Regelung bedroht. Das Landwirtschaftsministerium lässt den Lobbyverbänden freie Hand beim Zerstören der Natur – trotz der gerade zu Ende gegangenen UN-Biodiversitätskonferenz in Bonn. Nun zur SPD. Ich möchte an die Diskussionen um die Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom letzten Jahr erinnern. Unsere Kritik war, dass es nur für die nach dem europäischen Recht geschützten Arten ein hohes Schutzniveau gibt. Die national geschützten Arten werden zu „Freiwild“. Die SPD hat damals gesagt, die Kleine Novelle sei dafür nicht der richtige Ort, weil damit nur das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt werde. Das solle aber mit dem Umweltgesetzbuch nachgeholt werden. Wir haben im Referentenentwurf einmal nachgeschaut. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die SPD Wort gehalten hat: Durch einen einzigen zusätzlichen Halbsatz sind nun auch national geschützte Arten vor der Vernichtung durch Land- und Forstwirtschaft einigermaßen gefeit. Wenn man aber genau liest, sieht man, dass nur ein ganz kleiner Teil dieser Arten geschützt wird. Sie schaffen eine Zweiklassengesellschaft bei national geschützten Arten. Wie bisher wird zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden; so weit, so gut. Innerhalb der besonders geschützten Arten soll es nun aber besonderere und weniger besondere geben. DieZu Protokoll gegebene Reden Lutz Heilmannbisherige Definition lautete, dass besonders geschützte Arten solche heimischen Arten seien, die im Inland durch menschlichen Zugriff in ihrem Bestand gefährdet sind. Nun gibt es einen zweiten exklusiven Club der Arten. Der umfasst nur die Arten, für die Deutschland – wer auch immer das definieren soll – in hohem Maße verantwortlich ist. Nur für diese Arten soll es Einschränkungen für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft geben. Diese Arten umfassen aber nur cirka 10 Prozent der derzeit besonders geschützten Arten. Die anderen 90 Prozent können von der Landwirtschaft beliebig vernichtet werden. Denn die andere einschränkende Bedingung, die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft, ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Die wird noch schlechter, als sie ohnehin schon ist. 90 Prozent der national geschützten Arten sollen also der Landwirtschaft ausgeliefert werden. Die Artenvernichtung wird also fast ungehindert weitergehen. Das Schlimme ist, dass noch diese Definition der besonders geschützten Arten umstritten ist. Da der vorliegende Entwurf die Fassung enthält, die den Wünschen des BMU entspricht, kann sich das noch weiter verschlechtern. Dann bleibt von Ihrer Ankündigung, liebe SPD, vielleicht gar nichts mehr übrig. Ich fasse zusammen: Mit diesem Gesetz schaden Sie dem Naturschutz. Die Eingriffsregelung steht vor dem Aus, die nationalen Arten bleiben Freiwild – und das ganze Gesetz steht unter Vorbehalt. So sieht fortschrittlicher Naturschutz nicht aus; das ist ein klarer Rückschritt.

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