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Zielgerichtete Wohngeldförderung unverändert beibehalten und Anpassung zum 1. Januar 2027 umsetzen

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8386 · Antrag · Original ↗

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Zielgerichtete Wohngeldförderung unverändert beibehalten und Anpassung zum 1. Januar 2027 umsetzen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8386 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann, Dr. Paul Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Steffen Kotré, Dirk Brandes, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Mathias Weiser, Adam Balten, Manfred Schiller, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke Finger, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Lars Haise, Stefan Henze, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Reinhard Mixl, Arne Raue, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr und der Fraktion der AfD Zielgerichtete Wohngeldförderung unverändert beibehalten und Anpassung zum 1. Januar 2027 umsetzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Subjektförderung über das Wohngeld stellt das zentrale und zielgerichtete Instrument dar, um Haushalten die Finanzierung von angemessenem Wohnraum zu ermöglichen. Das gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Wohngeld stellt einen Förderungsanspruch auf bezahlbaren Wohnraum dar und ist nicht wie beim Wohnberechtigungsschein für den Sozialen Wohnungsbau ein Anrecht auf nicht verfügbare Wohnungen. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Wohnungsmarkt- und Mietkostenprobleme ist das Wohngeld in der bestehenden Form weiterzuführen und geplante Gesetzesänderungen mit dem Ziel von Wohngeldkürzungen sind einzustellen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. von sämtlichen Vorhaben, eine Kürzung des Wohngeldes vorzunehmen Abstand zu nehmen, und das Wohngeldgesetz in der aktuellen Fassung beizubehalten und die zum 1. Januar 2027 anstehende Anpassung der Wohngeldhöhe vollständig umzusetzen; 2. den Evaluierungsbericht zur Wohngeldreform unverzüglich nach Vorlage dem Bundestag vorzulegen und erst diese Ergebnisse als Grundlage für alle weiteren Reformschritte zu nutzen und mögliche Änderungen insb. auf Vereinfachungen im Antragsverfahren zu beschränken; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3. zeitnah ein kontinuierliches, digital gestütztes Wohngeld-Monitoring einzurichten und hierüber laufend (mindestens quartalsweise) aktuelle, nach Bundesländern und Kreisen differenzierte Zahlen und Statistiken zu den Wohngeldempfängern, den durchschnittlichen Auszahlungsbeträgen sowie den Bearbeitungszeiten der Wohngeldstellen im Internet barrierefrei zu veröffentlichen und 4. dringend notwendige Maßnahmen zur Reduzierung der Miet- und Wohnnebenkosten insb. über den Verzicht auf das Gebäudeenergiegesetz, die CO2- Steuer zu ergreifen und gemeinsam mit den Bundesländern die Abschaffung überzogener bauordnungsrechtlicher Bauvorschriften umzusetzen. Berlin, den 6. Oktober 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Im Fünften Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024 ist ausführlich die Notwendigkeit des Wohngeldes dokumentiert worden. Es wird festgestellt, dass das Wohngeld sozialpolitisch sehr treffsicher und marktkonform ist, da es nach dem individuellen Bedarf der Haushalte und den regional unterschiedlichen Wohnkosten differenziert ausgestaltet ist. Es lässt zum einen den privaten Haushalten bezüglich der Wohnung eine Wahlfreiheit, setzt aber andererseits sozialpolitisch erwünschte Verhaltensanreize. Eine Reduzierung des Wohngeldes kann dazu führen, dass es für viele Betroffene sich nicht mehr lohnt, einer bezahlten Berufstätigkeit nachzugehen, aus dem Berufsleben auszuscheiden und in das Bürgergeld zu wechseln und damit die vollständige Übernahme von Miet- und Heizkosten bezahlt zu bekommen. Eine Reduzierung des Wohngeldes würde insb. untere- und mittlere Einkommensschichten, die durch ihre harte, tägliche Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit dieses Landes leisten, bestrafen. In der Folge kann dies zu somit zu kontraproduktiven Folgen für andere Sozialleistungen führen, indem es zu einem Anreiz schafft, aus dem Arbeitsleben in das Bürgergeld umzusteigen. Dies würde z.B. auch die für das Wohngeld ebenfalls verantwortlichen Kommunen zusätzlich belasten, vor allem über die Kosten der Unterkunft (ca. 6-7 Mrd. Euro/Jahr) und die Jobcenter-Verwaltungskosten (ca. 1,2 Mrd. Euro/Jahr). Mit der dauerhaften Heizkostenkomponente wurde eine Berücksichtigung der Heizkosten bei der Wohngeldberechnung eingeführt. Mit der Klimakomponente wurden die Höchstbeträge der maximal zu berücksichtigenden Bruttokaltmiete erhöht, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass hohe Investitionen für energetische Sanierungen zu Mietsteigerungen führen können, die davor nicht ausreichend vom Wohngeldsystem abgemildert wurden (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz). Mit den Anpassungen an der Wohngeldformel wurden das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes nochmals gesteigert und die enthaltenen Arbeitsanreize verbessert. Die politisch verursachte Kostenexplosion und der Versuch ihrer sog. sozialen Abfederung soll nun von denselben politischen Akteuren wieder gestrichen werden. Die neuen Elemente der Wohngeld-Plus-Reform haben dazu geführt, dass auch deutlich über die bisherigen Einkommensgrenzen hinaus Wohngeld bezogen werden kann und die Entlastungswirkung bei allen Haushalten im Wohngeldbezug deutlich größer ausfällt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Zu 1. Es besteht aufgrund der weiterhin gestiegenen Miet- und Wohnnebenkosten eine Notwendigkeit zur Fortführung des Wohngeldgesetzes und ein Anpassungsbedarf beim Wohngeld, sodass die gesetzlich vorgesehene Anpassung zum 1.1.2027 umzusetzen ist. Gründe für eine Aussetzung bestehen nicht. Zu 2. Derzeit findet eine Evaluierung der Wohngeldreform 2023 statt, deren Projektabschluss in diesem Jahr erwartet wird. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sind abzuwarten und zu bewerten, bevor Gesetzesänderung vorgenommen werden sollen. Zu 3. Die Anzahl der Haushalte mit Mietzuschuss ist von rund 537.000 Haushalten im Jahr 2021 auf rund 1.064.000 Haushalte im Jahr 2023 angestiegen. Im Jahr 2023 bezogen rund 397.000 Familien mit rund 883.000 Kindern unter 18 Jahren Wohngeld. Die Zahl der Wohngeldempfänger ist bis zum Jahresende 2024 auf über 1,2 Mio. gestiegen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Wohngeld/aktuell-wohn- geld.html). Weitere aktualisierte, offizielle Zahlen zu den Wohngeldempfängern liegen nicht vor. Die Zahl der Wohngeldempfänger ist jedoch gegenüber den Haushaltsplanungen weiter gestiegen, sodass eine überplanmäßige Anpassung der Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für den laufenden Haushalt erforderlich wurde (Bundestagsdrucksache 20/6320). Zum Zeitpunkt der Wohngeld-Plus- Reform-2023 schätzte das ifo-Institut den potenziellen Berechtigtenkreis auf bis zu ca. 7,3 Millionen Haushalte – damit würden 3 von 4 anspruchsberechtigten Haushalten trotz Berechtigung keinen Antrag stellen (BT- Drucksache 20/13768) und somit aktuell den Haushalt - noch - nicht belasten. Als Entscheidungsgrundlage für einen Handlungsbedarf zum Wohngeldgesetz sind dem Bundestag zeitnah aktualisierte Daten zur Verfügung zu stellen. Zu 4. Bereits jetzt sollte anstelle einer Diskussion über eine Reduzierung der Wohngeldförderung bei einer Reduzierung der Miet- und Wohnnebenkosten angesetzt werden. Die Steigerung von Bestandsmieten und Neuvermietungen werden wesentlich durch hohe Kosten für Unterhaltung und Neubau verursacht. Eine Senkung der Wohngeldaufwendungen hat deshalb bei den, auch politisch verursachten, Kosten anzusetzen, die die Mietsteigerungen verursachen. Die Abschaffung der CO2-Steuer ist vorrangig anzugehen ebenso wie der Verzicht auf das sog. Gebäudemodernisierungsgesetz. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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