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Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/73

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/73 Nein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre tritt nicht heute in Kraft und auch nicht morgen oder übermorgen, wie von Kritikern immer wieder suggeriert wird. In den nächsten fünf Dr. Ralf BrauksiepeJahren ändert sich beim Renteneintrittsalter überhaupt nichts. (Dirk Niebel [FDP]: Jawohl! Sagen Sie es doch: Die Rente ist sicher!) Erst ab dem Jahr 2012 beginnen wir sehr behutsam damit, das Renteneintrittsalter um einen Monat pro Jahr zu erhöhen. Das heißt, im Jahre 2023, also in 17 Jahren, haben wir ein um ein Jahr höheres Renteneintrittsalter als heute. Dann wird es bei 66 Jahren liegen. Danach geht es in größeren Schritten weiter. Das ist ein behutsamer und kalkulierbarer Weg. Richtig ist, dass uns die heutige Situation auf dem Arbeitsmarkt für die Menschen über 50 Jahre noch nicht zufrieden stellen kann. Aber auch hier sind wir auf dem richtigen Weg. Wenn man sich die Quote der Beschäftigung der 55- bis 64-Jährigen, wie sie im EU-Vergleich gemessen wird, vor Augen führt, stellt man fest: Noch vor drei Jahren lag sie in Deutschland bei unter 40 Prozent. Heute liegt diese Quote bei uns bei 45,4 Prozent, in der alten EU 15 bei 44,1 Prozent und in der EU 25 bei 42,5 Prozent. Das heißt, was die Beschäftigung Älterer angeht, sind wir schon jetzt klar über dem EU- Durchschnitt. Dieser Trend ist positiv. Wir haben uns vorgenommen, im Jahr 2010 – bis dahin wird sich beim Renteneintrittsalter nichts geändert haben – 50 Prozent zu erreichen. Auf diesem Weg sind wir. Im November dieses Jahres waren 97 000 weniger über 50-Jährige arbeitslos gemeldet als vor einem Jahr. Wir sind also auf einem positiven Weg, was die Beschäftigung Älterer angeht. Wir werden diesen Weg gemeinsam weitergehen. Schon im Jahr 2012 wird die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt völlig anders verlaufen. Jeder, der mit diesem Thema seriös umgeht, weiß, dass der Arbeitsmarkt des Jahres 2029 völlig anders aussehen wird als der heutige. Deswegen sind diese Maßnahmen sachgerecht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben in vielen wichtigen Detailfragen deutlich gemacht, dass wir eine Reform durchführen müssen, die finanzielle Solidität und soziale Gerechtigkeit miteinander verbindet. Beides ist notwendig. Von diesem Prinzip haben wir uns leiten lassen, als es um die Frage ging: Wie gehen wir mit dem runden Dutzend verschiedener Rentenarten um, die es von der Rente für Schwerbehinderte über die Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute bis hin zur Witwen- und Witwerrente gibt? Wir haben uns dabei von dem Grundsatz leiten lassen, jeweils parallel zur Regelaltersrente bis zum Jahr 2029 einen Anstieg um zwei Jahre vorzunehmen. Wir haben in drei Bereichen Ausnahmen gemacht. Der Erste betrifft die Menschen, die 45 Jahre gearbeitet haben, also besonders langjährig Versicherte. Wir stellen sicher, dass diejenigen, die 45 Beitragsjahre aufzuweisen haben, weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Da mag mancher sagen, das sei unsystematisch. Wahr ist, das ist etwas Neues. Wir sagen damit klipp und klar: Beitragsleistung ist notwendig, die Sozialversicherung lebt von den Beiträgen. Eine lang-jährige Beitragszahlung bedeutet auch etwas im Hinblick auf die Lebensleistung. Das muss in den sozialen Sicherungssystemen honoriert werden. Das hat etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun und deswegen machen wir das so. Weil wir diejenigen, die Familienarbeit leisten, nicht schlechter stellen wollen, weil wir Beitragsleistung und Familienleistung gleichstellen wollen, haben wir gesagt: Diejenigen, die Kinder erziehen, bekommen diese Zeit angerechnet; diejenigen, die Angehörige pflegen, bekommen das angerechnet. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was ist, wenn jemand lange erwerbslos war? Wird das auch angerechnet?) Für die ersten drei Jahre der Erziehung eines Kindes wird angenommen, der Durchschnittsbeitrag sei eingezahlt worden. Durch die Einbeziehung der Kinderberücksichtigungszeiten werden im Grunde zehn Jahre pro Kind angerechnet, wenn festgestellt wird, wie lange jemand versichert war. Dies ist nach meiner festen Überzeugung eine notwendige Ausnahme. Ich bin dankbar, dass unser Koalitionspartner diesem Wunsch, den wir in die Koalitionsverhandlungen eingebracht haben, gefolgt ist, dass wir das gemeinsam verabreden konnten. Das war ein langjähriges Ziel der Union und ich darf sagen, es war auch ein langjähriges Ziel der Christlich- Demokratischen Arbeitnehmerschaft, eine solche Ausnahme für besonders langjährig Versicherte zu schaffen. Ich bin froh, dass wir dies vereinbart haben. Wir haben eine weitere Ausnahme verabredet für langjährig Versicherte, die vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen wollen. Das ist bisher schon möglich – mit versicherungsmathematisch korrekten Abschlägen –, allerdings in einem kürzeren Korridor. Wir werden dafür sorgen, dass es weiterhin möglich ist, mit 63 Jahren in Rente zu gehen; bei der Rente mit 67 dann mit versicherungsmathematisch korrekten Abschlägen für vier Jahre. Damit kommen wir auch einem Wunsch der Tarifpartner nach mehr Flexibilität nach. Diese Regelung ist für die Rentenversicherung langfristig kostenneutral. Uns ist darüber hinaus klar: Es wird bei allem Fortschritt bei der Humanisierung der Arbeitsverhältnisse immer Menschen geben, die nicht bis 67 arbeiten können. Deswegen brauchen wir auf Dauer das Instrument der Erwerbsminderungsrente; auch dazu bekennen wir uns ausdrücklich. Heute geht jemand, der nicht mehr voll arbeiten kann, mit ungefähr 50 Jahren in die Erwerbsminderungsrente. All diejenigen, die in einem solchen Alter in Erwerbsminderungsrente gehen, bleiben so gestellt, wie sie sind: Sie werden so behandelt, als hätten sie bis 60 gearbeitet, das heißt, die so genannten Zurechnungszeiten bleiben unverändert, für diese Menschen ändert sich nichts. Auch für all diejenigen, die langjährig versichert sind, wird es möglich sein, wenn sie später in Erwerbsminderungsrente gehen, die volle Erwerbsminderungsrente zu beanspruchen. Das heißt, für langjährig Versicherte wird es im Alter von 63 Jahren weiterhin die Dr. Ralf Brauksiepevolle Erwerbsminderungsrente geben. Wir bekennen uns dazu. Auch wenn der Grundsatz der Heraufsetzung um zwei Jahre auch bei dieser Rentenart gilt, haben wir weit reichende Ausnahmen geschaffen, um der Lebens- und Beschäftigungssituation derer gerecht zu werden, die nicht so lange arbeiten können. Die Starken für die Schwachen, das ist das Prinzip der solidarischen Rentenversicherung. Die, die nicht mehr können, werden aufgefangen von der Solidargemeinschaft derer, die länger arbeiten können. Das ist das bewährte Prinzip der Rentenversicherung. Das erhalten wir aufrecht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Diese Rentenreform auf den Weg zu bringen, war in der Tat nur gegen massive Widerstände möglich; das ist wahr. Der Begriff der Jahrhundertreform ist politisch viel zu häufig strapaziert worden. Deswegen will ich davon bewusst nicht sprechen. Aber sicherlich schreiben wir ein Stück Sozialgeschichte, wenn wir heute die Weichen für einen Übergangszeitraum von 23 Jahren stellen, um dann die Grundlage für eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 18 Jahren zu haben. Das war – das ist schon angesprochen worden – nur gegen massive Widerstände möglich. Wichtige und mächtige Menschen haben sich dagegen ausgesprochen. Ich nenne als Beispiele den DGB-Chef Michael Sommer, den FDP-Chef Guido Westerwelle, den IG- Metall-Chef Jürgen Peters und den FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. Sie alle haben sich gegen die Rente mit 67 ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund gilt mein besonderer Dank der Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem Vizekanzler und zuständigen Minister Franz Müntefering sowie den Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, dass wir diesem Druck nicht nachgegeben haben, sondern diesen notwendigen Beschluss gemeinsam gegen Widerstände auf den Weg gebracht haben. Wir werden das auch weiterhin gegen Widerstände tun. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Widerstand kam leider auch von der FDP. Das wissen Sie, Herr Kolb, am besten. Sie haben auf Ihrem letzten Bundesparteitag den Antrag eingebracht, das reguläre Renteneintrittsalter solle auf 67 Jahre heraufgesetzt werden. Das haben Sie damit begründet, dass die FDP den Mut haben und sich zu notwendigen Reformschritten bekennen solle. Dafür haben Sie leider keine Mehrheit bekommen, keine Mehrheit für Mut, keine Mehrheit für notwendige Reformschritte in der FDP. Das ist schade, auch für Sie, Herr Kolb. Aber Sie können beruhigt sein: Wir als große Koalition ergreifen auch gegen Widerstände unpopuläre Maßnahmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Sätze zum Thema „50 plus“ sagen. Trotz der positiven Entwicklung, die wir haben, sind wir als Gesetzgeber aufgefordert, das, was wir tun können, auch in Zukunft zu tun, um diesen Prozess zu flankieren. Das Programm„50 plus“ bedeutet mehr als der Gesetzentwurf, den wir vorlegen. „50 plus“ ist etwas, was in den Köpfen der Menschen stattfinden muss. Es muss allen klar sein, dass ein über 50-Jähriger nicht zum alten Eisen gehört, sondern noch rund eineinhalb Jahrzehnte zu arbeiten hat. Deswegen gibt es schon jetzt eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung Älterer. Es gibt aber nicht nur Gesetze. Wir auf Bundesebene nehmen auch Geld in die Hand. Das Bundesarbeitsministerium fördert 62 Modellprojekte in Deutschland. Nach mir spricht noch die Kollegin Schewe-Gerigk. Auch in unserem Wahlkreis – wir sind im selben Wahlkreis tätig – gibt es ein solches Projekt. Es wird Geld des Bundes in die Hand genommen, um die Wirtschaft, um die Länder und um die Kommunen stärker in diesen Prozess einzubinden. Zusätzlich tun wir mit bundesgesetzgeberischen Maßnahmen nun noch etwas, um diesen Prozess anzustoßen. Darüber hinaus regeln wir die EU-rechtskonforme befristete Beschäftigung Älterer neu, und zwar in einer Weise, die Flexibilität schafft, wie das sonst im Befristungsrecht an keiner Stelle der Fall ist. Unsere Erwartung ist, dass die Unternehmen von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen und in Zukunft noch verstärkt ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen. Wir haben den Weg in diesem Gesetzgebungsverfahren noch vor uns. Ich sage ganz deutlich: Wir sind dafür offen, diese gesetzlichen Maßnahmen, wenn es den Bedarf gibt, noch anzureichern und Anhörungen und Diskussionen dazu durchzuführen. Wir von der Union wollen – auch das sage ich ganz deutlich – für ältere Arbeitslosengeld-I-Empfänger, so wie es der Minister vorgeschlagen hat, die Entgeltsicherung verbessern, damit mehr Menschen nach kurzer Arbeitslosigkeit wieder in Beschäftigung kommen. Wir von der CDU/CSU wollen gleichzeitig einen Kombilohn für über 50-jährige Arbeitslosengeld-II-Bezieher, um auch die Menschen, bei denen es, aus welchem Grund auch immer, nicht geklappt hat, sie wieder schnell in Arbeit zu bringen, nicht aufzugeben. Auch ältere Langzeitarbeitslose brauchen eine Perspektive in unserem Land. Das hat etwas mit unserem christlichen Verständnis zu tun, niemanden aufzugeben und am Wegesrand stehen zu lassen. Deswegen werden wir in dieser Frage auch weiterhin aktiv werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Also: Wir haben wichtige Reformvorhaben vorgelegt, um die Renten zu konsolidieren und um zu einer gerechten Verteilung der Lasten aus der demografischen Entwicklung zwischen Rentenempfängern, Beitragszahlern und Steuerzahlern zu kommen. Lassen Sie uns gemeinsam konstruktiv diesen Weg weitergehen im Interesse der arbeitenden Menschen und derer, die als Rentnerinnen und Rentner den Lohn für ihre Lebensleistung von uns mit Recht erwarten. Herzlichen Dank.

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