Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/73
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/73
Nein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhebung der
Altersgrenze auf 67 Jahre tritt nicht heute in Kraft und
auch nicht morgen oder übermorgen, wie von Kritikern
immer wieder suggeriert wird. In den nächsten fünf
Dr. Ralf BrauksiepeJahren ändert sich beim Renteneintrittsalter überhaupt
nichts.
(Dirk Niebel [FDP]: Jawohl! Sagen Sie es
doch: Die Rente ist sicher!)
Erst ab dem Jahr 2012 beginnen wir sehr behutsam
damit, das Renteneintrittsalter um einen Monat pro Jahr zu
erhöhen. Das heißt, im Jahre 2023, also in 17 Jahren,
haben wir ein um ein Jahr höheres Renteneintrittsalter als
heute. Dann wird es bei 66 Jahren liegen. Danach geht es
in größeren Schritten weiter. Das ist ein behutsamer und
kalkulierbarer Weg.
Richtig ist, dass uns die heutige Situation auf dem
Arbeitsmarkt für die Menschen über 50 Jahre noch nicht
zufrieden stellen kann. Aber auch hier sind wir auf dem
richtigen Weg. Wenn man sich die Quote der
Beschäftigung der 55- bis 64-Jährigen, wie sie im EU-Vergleich
gemessen wird, vor Augen führt, stellt man fest: Noch
vor drei Jahren lag sie in Deutschland bei unter 40
Prozent. Heute liegt diese Quote bei uns bei 45,4 Prozent, in
der alten EU 15 bei 44,1 Prozent und in der EU 25 bei
42,5 Prozent. Das heißt, was die Beschäftigung Älterer
angeht, sind wir schon jetzt klar über dem EU-
Durchschnitt. Dieser Trend ist positiv. Wir haben uns
vorgenommen, im Jahr 2010 – bis dahin wird sich beim
Renteneintrittsalter nichts geändert haben – 50 Prozent zu
erreichen. Auf diesem Weg sind wir.
Im November dieses Jahres waren 97 000 weniger
über 50-Jährige arbeitslos gemeldet als vor einem Jahr.
Wir sind also auf einem positiven Weg, was die
Beschäftigung Älterer angeht. Wir werden diesen Weg
gemeinsam weitergehen. Schon im Jahr 2012 wird die
Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt völlig anders verlaufen.
Jeder, der mit diesem Thema seriös umgeht, weiß, dass
der Arbeitsmarkt des Jahres 2029 völlig anders aussehen
wird als der heutige. Deswegen sind diese Maßnahmen
sachgerecht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Wir haben in vielen wichtigen Detailfragen deutlich
gemacht, dass wir eine Reform durchführen müssen, die
finanzielle Solidität und soziale Gerechtigkeit
miteinander verbindet. Beides ist notwendig. Von diesem Prinzip
haben wir uns leiten lassen, als es um die Frage ging:
Wie gehen wir mit dem runden Dutzend verschiedener
Rentenarten um, die es von der Rente für
Schwerbehinderte über die Rente für langjährig unter Tage
beschäftigte Bergleute bis hin zur Witwen- und Witwerrente
gibt? Wir haben uns dabei von dem Grundsatz leiten
lassen, jeweils parallel zur Regelaltersrente bis zum Jahr
2029 einen Anstieg um zwei Jahre vorzunehmen.
Wir haben in drei Bereichen Ausnahmen gemacht.
Der Erste betrifft die Menschen, die 45 Jahre gearbeitet
haben, also besonders langjährig Versicherte. Wir
stellen sicher, dass diejenigen, die 45 Beitragsjahre
aufzuweisen haben, weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge
in Rente gehen können. Da mag mancher sagen, das sei
unsystematisch. Wahr ist, das ist etwas Neues. Wir sagen
damit klipp und klar: Beitragsleistung ist notwendig, die
Sozialversicherung lebt von den Beiträgen. Eine lang-jährige Beitragszahlung bedeutet auch etwas im
Hinblick auf die Lebensleistung. Das muss in den sozialen
Sicherungssystemen honoriert werden. Das hat etwas
mit sozialer Gerechtigkeit zu tun und deswegen machen
wir das so.
Weil wir diejenigen, die Familienarbeit leisten, nicht
schlechter stellen wollen, weil wir Beitragsleistung und
Familienleistung gleichstellen wollen, haben wir gesagt:
Diejenigen, die Kinder erziehen, bekommen diese Zeit
angerechnet; diejenigen, die Angehörige pflegen,
bekommen das angerechnet.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Was ist, wenn jemand lange
erwerbslos war? Wird das auch angerechnet?)
Für die ersten drei Jahre der Erziehung eines Kindes
wird angenommen, der Durchschnittsbeitrag sei
eingezahlt worden. Durch die Einbeziehung der
Kinderberücksichtigungszeiten werden im Grunde zehn Jahre pro
Kind angerechnet, wenn festgestellt wird, wie lange
jemand versichert war. Dies ist nach meiner festen
Überzeugung eine notwendige Ausnahme. Ich bin dankbar,
dass unser Koalitionspartner diesem Wunsch, den wir in
die Koalitionsverhandlungen eingebracht haben, gefolgt
ist, dass wir das gemeinsam verabreden konnten. Das
war ein langjähriges Ziel der Union und ich darf sagen,
es war auch ein langjähriges Ziel der Christlich-
Demokratischen Arbeitnehmerschaft, eine solche Ausnahme
für besonders langjährig Versicherte zu schaffen. Ich bin
froh, dass wir dies vereinbart haben.
Wir haben eine weitere Ausnahme verabredet für
langjährig Versicherte, die vor dem 67. Lebensjahr in
Rente gehen wollen. Das ist bisher schon möglich – mit
versicherungsmathematisch korrekten Abschlägen –,
allerdings in einem kürzeren Korridor. Wir werden dafür
sorgen, dass es weiterhin möglich ist, mit 63 Jahren in
Rente zu gehen; bei der Rente mit 67 dann mit
versicherungsmathematisch korrekten Abschlägen für vier Jahre.
Damit kommen wir auch einem Wunsch der Tarifpartner
nach mehr Flexibilität nach. Diese Regelung ist für die
Rentenversicherung langfristig kostenneutral.
Uns ist darüber hinaus klar: Es wird bei allem
Fortschritt bei der Humanisierung der Arbeitsverhältnisse
immer Menschen geben, die nicht bis 67 arbeiten
können. Deswegen brauchen wir auf Dauer das Instrument
der Erwerbsminderungsrente; auch dazu bekennen wir
uns ausdrücklich. Heute geht jemand, der nicht mehr
voll arbeiten kann, mit ungefähr 50 Jahren in die
Erwerbsminderungsrente. All diejenigen, die in einem
solchen Alter in Erwerbsminderungsrente gehen, bleiben so
gestellt, wie sie sind: Sie werden so behandelt, als hätten
sie bis 60 gearbeitet, das heißt, die so genannten
Zurechnungszeiten bleiben unverändert, für diese Menschen
ändert sich nichts. Auch für all diejenigen, die langjährig
versichert sind, wird es möglich sein, wenn sie später in
Erwerbsminderungsrente gehen, die volle
Erwerbsminderungsrente zu beanspruchen. Das heißt, für langjährig
Versicherte wird es im Alter von 63 Jahren weiterhin die
Dr. Ralf Brauksiepevolle Erwerbsminderungsrente geben. Wir bekennen uns
dazu. Auch wenn der Grundsatz der Heraufsetzung um
zwei Jahre auch bei dieser Rentenart gilt, haben wir weit
reichende Ausnahmen geschaffen, um der Lebens- und
Beschäftigungssituation derer gerecht zu werden, die
nicht so lange arbeiten können. Die Starken für die
Schwachen, das ist das Prinzip der solidarischen
Rentenversicherung. Die, die nicht mehr können, werden
aufgefangen von der Solidargemeinschaft derer, die länger
arbeiten können. Das ist das bewährte Prinzip der
Rentenversicherung. Das erhalten wir aufrecht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Diese Rentenreform auf den Weg zu bringen, war in
der Tat nur gegen massive Widerstände möglich; das ist
wahr. Der Begriff der Jahrhundertreform ist politisch
viel zu häufig strapaziert worden. Deswegen will ich
davon bewusst nicht sprechen. Aber sicherlich schreiben
wir ein Stück Sozialgeschichte, wenn wir heute die
Weichen für einen Übergangszeitraum von 23 Jahren stellen,
um dann die Grundlage für eine durchschnittliche
Rentenbezugsdauer von 18 Jahren zu haben.
Das war – das ist schon angesprochen worden – nur
gegen massive Widerstände möglich. Wichtige und
mächtige Menschen haben sich dagegen ausgesprochen.
Ich nenne als Beispiele den DGB-Chef Michael
Sommer, den FDP-Chef Guido Westerwelle, den IG-
Metall-Chef Jürgen Peters und den FDP-Generalsekretär
Dirk Niebel. Sie alle haben sich gegen die Rente mit 67
ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund gilt mein
besonderer Dank der Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem
Vizekanzler und zuständigen Minister Franz Müntefering
sowie den Kolleginnen und Kollegen aus den
Koalitionsfraktionen, dass wir diesem Druck nicht
nachgegeben haben, sondern diesen notwendigen Beschluss
gemeinsam gegen Widerstände auf den Weg gebracht
haben. Wir werden das auch weiterhin gegen
Widerstände tun.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Widerstand kam leider auch von der FDP. Das wissen
Sie, Herr Kolb, am besten. Sie haben auf Ihrem letzten
Bundesparteitag den Antrag eingebracht, das reguläre
Renteneintrittsalter solle auf 67 Jahre heraufgesetzt
werden. Das haben Sie damit begründet, dass die FDP den
Mut haben und sich zu notwendigen Reformschritten
bekennen solle. Dafür haben Sie leider keine Mehrheit
bekommen, keine Mehrheit für Mut, keine Mehrheit für
notwendige Reformschritte in der FDP. Das ist schade,
auch für Sie, Herr Kolb. Aber Sie können beruhigt sein:
Wir als große Koalition ergreifen auch gegen
Widerstände unpopuläre Maßnahmen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Sätze
zum Thema „50 plus“ sagen. Trotz der positiven
Entwicklung, die wir haben, sind wir als Gesetzgeber
aufgefordert, das, was wir tun können, auch in Zukunft zu tun,
um diesen Prozess zu flankieren. Das Programm„50 plus“ bedeutet mehr als der Gesetzentwurf, den wir
vorlegen. „50 plus“ ist etwas, was in den Köpfen der
Menschen stattfinden muss. Es muss allen klar sein, dass
ein über 50-Jähriger nicht zum alten Eisen gehört,
sondern noch rund eineinhalb Jahrzehnte zu arbeiten hat.
Deswegen gibt es schon jetzt eine Reihe von
gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung
Älterer. Es gibt aber nicht nur Gesetze. Wir auf
Bundesebene nehmen auch Geld in die Hand. Das
Bundesarbeitsministerium fördert 62 Modellprojekte in
Deutschland. Nach mir spricht noch die Kollegin
Schewe-Gerigk. Auch in unserem Wahlkreis – wir sind
im selben Wahlkreis tätig – gibt es ein solches Projekt.
Es wird Geld des Bundes in die Hand genommen, um
die Wirtschaft, um die Länder und um die Kommunen
stärker in diesen Prozess einzubinden.
Zusätzlich tun wir mit bundesgesetzgeberischen
Maßnahmen nun noch etwas, um diesen Prozess anzustoßen.
Darüber hinaus regeln wir die EU-rechtskonforme
befristete Beschäftigung Älterer neu, und zwar in einer
Weise, die Flexibilität schafft, wie das sonst im
Befristungsrecht an keiner Stelle der Fall ist. Unsere
Erwartung ist, dass die Unternehmen von diesen
Möglichkeiten Gebrauch machen und in Zukunft noch verstärkt
ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen.
Wir haben den Weg in diesem
Gesetzgebungsverfahren noch vor uns. Ich sage ganz deutlich: Wir sind dafür
offen, diese gesetzlichen Maßnahmen, wenn es den
Bedarf gibt, noch anzureichern und Anhörungen und
Diskussionen dazu durchzuführen.
Wir von der Union wollen – auch das sage ich ganz
deutlich – für ältere Arbeitslosengeld-I-Empfänger, so
wie es der Minister vorgeschlagen hat, die
Entgeltsicherung verbessern, damit mehr Menschen nach kurzer
Arbeitslosigkeit wieder in Beschäftigung kommen. Wir
von der CDU/CSU wollen gleichzeitig einen
Kombilohn für über 50-jährige Arbeitslosengeld-II-Bezieher,
um auch die Menschen, bei denen es, aus welchem
Grund auch immer, nicht geklappt hat, sie wieder schnell
in Arbeit zu bringen, nicht aufzugeben. Auch ältere
Langzeitarbeitslose brauchen eine Perspektive in
unserem Land. Das hat etwas mit unserem christlichen
Verständnis zu tun, niemanden aufzugeben und am
Wegesrand stehen zu lassen. Deswegen werden wir in dieser
Frage auch weiterhin aktiv werden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Also: Wir haben wichtige Reformvorhaben vorgelegt,
um die Renten zu konsolidieren und um zu einer
gerechten Verteilung der Lasten aus der demografischen
Entwicklung zwischen Rentenempfängern, Beitragszahlern
und Steuerzahlern zu kommen. Lassen Sie uns
gemeinsam konstruktiv diesen Weg weitergehen im Interesse
der arbeitenden Menschen und derer, die als
Rentnerinnen und Rentner den Lohn für ihre Lebensleistung von
uns mit Recht erwarten.
Herzlichen Dank.