AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin
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AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der gemeinnützige Verein AKTIN e.V. setzt sich für die Verbesserung der Kommunikation- und Informationstechnik (Digitalisierung) in der Intensiv- und Notfallmedizin ein. Ziel des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Notfall-, Akut- und Intensivmedizin durch Optimierung der Datenlage. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, führt der AKTIN e.V. Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, erstellt direkte Anschreiben und Positionspapiere, lädt ggf. zu Veranstaltungen und Workshops mit klinischen und wissenschaftlichen Fachexpert*innen ein
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- Unterstützung und Optimierung des Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten: Bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für die Nutzung von Routinedaten aus der akut-, intensiv- und notfallmedizinischen Versorgung. Insbesondere Stärkung der Eigen- und Verbundforschung mit Routinedaten und Restproben.
Entbürokratisierung durch Abstimmung der Prozesse mit den Datenschutzaufsichtsbehörden.
- Schaffung eines Medizinregistergesetzes: Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann. Das Registergesetz soll gerade für die Patient*innen im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einschluss von Patienten, die Verlinkbarkeit der Daten und die Unterstützungs- und Begleitstrukturen für Register verbessern.
- Änderung des Medizinforschungsgesetzes: Stärkung der Arzneimittelforschung in Deutschland und Verkürzung der Zeiten bis zur Umsetzung von Studien durch Mustervertragsklauseln.
Stärkung der koordinierenden Aufgaben des Arbeitskreises der medizinischen Ethik-Kommissionen. Gegen die Bildung einer spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren und für die Stärkung der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen. Hier unterstützt AKTIN e.V. die Stellungnahme des Arbeitskreises der medizinischen Ethik-Kommissionen (AKEK) und die gemeinsame Stellungnahme der deutschen Hochschulmedizin, des Netzwerks Universitätsmedizin, der TMF und des Netzwerks der Koordinierungszentren für klinische Studien.
- Gesetz zur Reform der Notfallversorgung: Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt
in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und
Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der
Notfallversorgung vom 22. April 2026.
Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der
Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern
112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ),
eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den
Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als
Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Unterstützung des Referentenentwurfs eines GeDiG: Zur Änderung des SGB V sehen wir es als wichtig an, konsequent die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation zu erleichtern und gleichzeitig rechtliche Klarheit sowie praktikable Umsetzungsbedingungen zu schaffen.
- Revision von MDR und IVDR: Die Verordnung (EU) 2017/745 sowie die Verordnung (EU) 2017/746 wurden eingeführt, um Patientensicherheit zu erhöhen, Innovation zu fördern und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die aktuellen Regelungen in wesentlichen Punkten ihr Ziel verfehlen und stattdessen neue Hürden errichten – insb. für die translationale Forschung in der Universitätsmedizin und für die akademische Verbundforschung und für die Anwendung in der medizinischen Versorgung. In der Interessenvertretung sollen daher Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln – hin zu einem System, das Patientensicherheit mit Innovationsfähigkeit und Forschungsfreiheit in Einklang bringt.
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Keine Relationen.