Schriftliche Frage 51 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 bis 59 der Außenwirtschaftsverordnung, die Unternehmen der Hafen-, Schienen- oder Hinterl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 51 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 bis 59 der Außenwirtschaftsverordnung, die Unternehmen der Hafen-, Schienen- oder Hinterl…
Frage 51 (Tobias Matthias Peterka, AfD):
Wie viele Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 bis 59 der Außenwirtschaftsverordnung, die Unternehmen der Hafen-, Schienen- oder Hinterlandlogistik in Deutschland betreffen, waren am 1. Oktober 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, und bei wie vielen dieser Verfahren hatte der unmittelbare Erwerber seinen Sitz in der Volksrepublik China bzw. wurde er unmittelbar oder mittelbar von einem Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China oder von einer staatlichen Stelle der Volksrepublik China kontrolliert (vgl. www.handelsblatt.com/po litik/deutschland/logistik-bund-stoppt-chinesisch e-uebernahme-am-hamburger-hafen/10026019 9.html und www.verkehrsrundschau.de/nachricht en/transport-logistik/bund-untersagt-zippel-mehrh eitsverkauf-an-cosco-3914224, jeweils abgerufen am 15. Oktober 2026)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 19. Oktober 2026:
Es gab zum Stichtag 1. Oktober 2026 drei laufende Investitionsprüfverfahren aus dem Bereich Hafen-, Schienen- oder Hinterlandlogistik. Bei zwei Verfahren handelt es sich um Erwerber, die in der Volksrepublik China ihren Sitz haben.
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