Schutz kritischer Transportinfrastruktur und strategische Abhängigkeit von China und anderen autoritären Staaten
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Schutz kritischer Transportinfrastruktur und strategische Abhängigkeit von China und anderen autoritären Staaten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5351
21. Wahlperiode 15.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Dr. Konstantin von
Notz, Dr. Alaa Alhamwi, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas
Audretsch, Marlene Schönberger, Claudia Müller, Omid Nouripour und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schutz kritischer Transportinfrastruktur und strategische Abhängigkeit von
China und anderen autoritären Staaten
Im Februar 2026 wurde bekannt, dass die chinesische Staatsreederei COSCO
Shipping 80 Prozent der Anteile an der Hamburger Spedition Konrad Zippel
Spediteur GmbH & Co. KG übernimmt. Das Bundeskartellamt hat die
Übernahme geprüft und genehmigt; wettbewerbsrechtliche Bedenken wurden
demnach nicht festgestellt (vgl. https://table.media/china/news/cosco-staatsreederei-
schielt-auf-hamburger-spedition). Das Bundeskartellamt betonte allerdings
selbst, dass lediglich wettbewerbliche Auswirkungen geprüft wurden und
sicherheitspolitische Aspekte der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung durch
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgen www.bundeskartell
amt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2026/02_20_2026_Cosc
o_Zippel.html?nn=52004.
Während COSCO Shipping vor allem den Transport von Containern auf dem
Seeweg organisiert, ist Konrad Zippel Spediteur GmbH & Co. KG auf die
Organisation des Weitertransports der Waren ins Binnenland spezialisiert.
Die Übernahme fügt sich in die bestehende Präsenz der chinesischen Reederei
im Hamburger Hafen und entsprechende Übernahmeversuche ein, die in der
Vergangenheit dazu führten, dass bestehende gesetzliche Regelungen
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit diskutiert und zum Teil auch reformiert wurden.
COSCO Shipping, die zu den größten Containerreedereien der Welt zählt, hält
bereits eine Minderheitsbeteiligung von 24,99 Prozent am Containerterminal
HHLA Container Terminal Tollerort der Hamburger Hafen und Logistik AG.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Anhörung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums (PKGr) warnen die Präsidentin und die Präsidenten der
Nachrichtendienste des Bundes regelmäßig vor den sicherheitspolitischen Gefahren,
die von verschiedenen autoritären Staaten für unsere Demokratie ausgehen
(vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916626). In diesem
Zusammenhang warnte der Präsident a. D. des unter anderem für die
Spionageabwehr zuständigen Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas
Haldenwang, auch und gerade mit Blick auf strategische Übernahmeversuche
autoritärer Staaten im Bereich unserer kritischen Infrastrukturen davor, die Aktivitäten
Chinas angesichts des Agierens anderer Staaten sicherheitspolitisch aus dem
Blick zu verlieren. So prägte Thomas Haldenwang das in der Sicherheitsszene
mittlerweile zum geflügelten Wort gewordene „Russland ist der Stum, China ist
der Klimawandel“ (vgl. ebd.) und verwies auf das extrem strategische
Vorgehen der Volksrepublik China beim Ein- bzw. Aufkauf auch von Teilen
deutscher und europäischer kritischer Infrastrukturen, die zum Teil offenkundig
auch Spionagezwecken und der umfassenden Analyse von innereuropäischen
und weltweiten Warenströmen dient.
Vor dem Hintergrund aller bisheriger Erfahrungen und deutlichen Warnungen
deutscher Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, genauso aber bereits
erfolgter gesetzgeberischer Nachjustierungen stellen sich verschiedene Fragen,
unter anderem dazu, wo die Bundesregierung Schutzlücken sieht und wie sie
konkret gedenkt, unsere kritischen Infrastrukturen vor entsprechenden
Übernahmeversuchen möglichst effektiv zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern handelt es sich bei der Spedition Konrad Zippel Spediteur GmbH
& Co. KG um ein Unternehmen, das nach der KRITIS-Rechtsverordnung
des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-KritisV)
bisher als kritische Infrastruktur gilt, bzw. inwiefern handelt es sich nicht
um ein solch eingestuftes Unternehmen, falls das Unternehmen bisher nicht
als KRITIS (kritiche Infrastrukturen) eingestuft, erwartet die
Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der NIS-2- und CER (Critical Entities
Resilience)-Richtlinie und durch die Vorlage entsprechender
Umsetzungsgesetze bzw. noch vorzulegender Verordnungen, dass das Unternehmen
bzw. die nun in Rede stehenden Unternehmensteile zukünftig als KRITIS
eingestuft werden?
2. Bis wann gedenkt die Bundesregierung die in Frage 1 genannten
Verordnungen vorzulegen und Klarheit, auch mit Blick auf derzeit diskutierte
Übernahmen und die Möglichkeit, diese über das Außenwirtschaftsgesetz
(AWG) zu verwehren, zu schaffen, inwiefern läuft in Bezug auf diese
Übernahme von Konrad Zippel Spediteur GmbH & Co. KG durch Cosco ein
Investitionsprüfverfahren?
a) Wann hat das Investitionsprüfverfahren gestartet, und bis wann soll es
laufen?
b) Welche Bundesministerien bzw. Behörden sind in dieses
Investitionsprüfverfahren eingebunden, und wie wird dies jeweils bewertet?
c) Sollte bislang kein Investitionsprüfverfahren laufen, warum nicht, und
was sind die konkreten Gründe dafür, dass ein solches Verfahren bisher
nicht eingeleitet wurde?
d) Falls die Bundesregierung hier keine Details nennen kann, wie
begründet sie das öffentliche Interesse an einer transparenten Prüfung in
diesem Fall?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die mit der Anteilsübernahme der
Konrad Zippel Spediteur GmbH & Co. KG einhergehende Kontrolle einer
chinesischen Staatsreederei auf die Transportinfrastruktur (von Hafen bis
Hinterland), sensible Datenströme sowie Logistikwege Deutschlands aus
Sicht der Wirtschafts- und Versorgungssicherheit, hält die Bundesregierung
die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zur Verhinderung strategischer
Übernahmen auch und gerade durch autoritäre Staaten wie China für
ausreichend, und/oder welche konkreten Schutzlücken hat sie identifiziert, und
wie will sie diese bis wann und durch welche konkreten Nachjustierungen
abstellen?
4. Welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung aus der 80-prozentigen
Übernahme der Spedition Konrad Zippel durch das chinesische
Staatsunternehmen COSCO für die Ausgestaltung der im Industrial Accelerator Act
(IAA) vorgesehenen FDI (Foreign Direct Investment)-Konditionierung ab,
und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Entscheidung, dass im Bereich der Produktion strategischer Güter durch den
IAA künftig eine 49-Prozent-Obergrenze (sowie Joint-Venture-Pflichten)
für ausländische Investoren gelten soll, während in der für diese Güter
essenziellen Logistik- und Hinterlandinfrastruktur weiterhin 80-Prozent-
Übernahmen durch denselben staatlichen Akteur zugelassen werden?
5. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die
logistische Anbindung (Hinterlandinfrastruktur) als integraler Bestandteil
der strategischen Wertschöpfungsketten in den Anwendungsbereich des
IAA aufgenommen wird, und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung aus dem Fall Zippel/COSCO für die derzeit
anstehende nationale Umsetzung der novellierten EU-FDI-Screening-Verordnung in
das nationale Außenwirtschaftsrecht (AWG bzw.
Außenwirtschaftsverordnung (AWV))?
a) Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass die in der
novellierten EU-Verordnung explizit hervorgehobenen Risikofaktoren –
insbesondere Investoren, die von einem fremden Staat kontrolliert werden,
sowie der drohende Zugriff auf sensible Informationen (wie
Logistikdaten) – im nationalen Prüfverfahren zu einer strengeren Handhabung bei
der Übernahme kritischer Transportinfrastruktur führen?
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung durch solche Übernahmen die in
der EU-Verordnung besonders geschützten Transeuropäischen
Verkehrsnetze (TEN-V) gefährdet, und welche nationalen Vorkehrungen
werden bei der anstehenden AWG/AWV-Novelle getroffen, um diese
EU-Projekte vor dem strategischen Zugriff autoritärer Staaten zu
schützen?
Berlin, den 25. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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