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Registereintrag R007165 (natürliche Person)

lobbyregister / register_entry 16.12.2024 · Original ↗

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Registereintrag R007165 (natürliche Person) Tätigkeit: Privatperson Für die Bundestagswahl 2025 erfragte das von mir entwickelte Projekt „Was ist eine Frau?" auf der Website https://www.was-ist-eine-frau.de von Bundestagsmitgliedern und sich zur Wahl stellenden Kandidaten aller Parteien die Beantwortung der Frage, was eine Frau ist, über ein einfaches Multiple-Choice-Formular. Ein offener Brief wurde an Abgeordnete und Kandidaten gesendet. Wählerinnen und Wähler erhielten Anregungen und Materialien, mit denen sie diese Frage selbst an ihre Kandidaten und Abgeordneten stellen und mit ihnen ins Gespräch kommen konnten. Das Projekt basiert auf dem Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2, der den Staat zur „tatsächliche(n) Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" verpflichtet und darauf, „auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken. Für die Umsetzung dieser Verpflichtung müssen die Abgeordneten des Bundestags eine klare Definition davon haben, was eine Frau ist. Das Projekt wird als Dialogplattform für Frauenrechte weitergeführt. Es dokumentiert Vorfälle, übt Medienkritik, veröffentlicht Recherchen und einen Newsletter und stellt offene Briefe zur Verfügung, die Bürgerinnen und Bürger an Abgeordnete des Deutschen Bundestages, an Gremien der Länder und an weitere Stellen senden können. Darüber hinaus richte ich eigene offene Briefe und Stellungnahmen an Abgeordnete, Fraktionen und Ausschüsse des Deutschen Bundestages sowie an die Bundesregierung. Unter https://www.grundgesetz-schuetzen.de betreibe ich eine Kampagne gegen die Aufnahme der „sexuellen und geschlechtlichen Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes und für den Erhalt des geschlechtsbasierten Schutzes von Mädchen und Frauen. Dort werden eine Briefvorlage für Zuschriften an Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie eine Petition bereitgestellt. Interessenbereiche: Meinungs- und Pressefreiheit; Opferschutz; Kriminalitätsbekämpfung; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Strafrecht; Gesundheitsversorgung; Zivilrecht; Politisches Leben, Parteien; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Diversitätspolitik; Familienpolitik Regelungsvorhaben: - Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen: Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet. - Änderung des Konversionstherapieverbot: Aus dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen sollte "Geschlechtsidentität" gestrichen und der Passus in Paragraph 1, Absatz 3 entfernt werden. - Grundgesetz Artikel 2 und 3 schützen: Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2 und 3 sollten weiterhin den Schutz von Mädchen und Frauen aufgrund des Geschlechts sicherstellen. Die Aufnahme von "sexueller und geschlechtlicher Identität" soll verhindert werden. In Grundgesetz Artikel 2, Absatz 1 soll der zweite Teil "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" erhalten bleiben zum Schutz von Mädchen und Frauen. - Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen: Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden. - Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel geschlechtsdifferenziert ausgestalten: Zum Themenkomplex liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6584) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) vor. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich dagegen, dass die Geschlechterperspektive unberücksichtigt bleibt: Der Regierungsentwurf bezeichnet seine Regelungen ausdrücklich als geschlechtsneutral, obwohl Frauen und Mädchen die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sind. Abgelehnt wird zudem die im Antrag geforderte gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ziel ist eine geschlechtsdifferenzierte Ausgestaltung der Umsetzung. - Informationsfreiheitsgesetz erhalten: Der Koalitionsausschuss hat am 02.07.2026 in Punkt 32 seines Reformprogramms beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken; die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf schriftliche Fragen (BT-Drs. 21/7180) bestätigt. Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern ist in Vorbereitung. Das Projekt „Was ist eine Frau" setzt sich für den Erhalt des Gesetzes ein, weil Informationsfreiheitsanfragen ein niedrigschwelliges Mittel sind, um Missstände zulasten der Rechte von Mädchen und Frauen aufzudecken – etwa die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen. - Rechtsstatus und parlamentarische Kontrolle des Deutschen Instituts für Menschenrechte klarstellen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das Deutsche Institut für Menschenrechte als staatlich mandatierte Einrichtung oder als Nichtregierungsorganisation handelt, dem Parlament überlassen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) fordert, die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts gesetzlich zu verankern und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen eine Verankerung ohne vorherige Klärung des Rechtsstatus und setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung sowie eine wirksame parlamentarische Kontrolle ein. Nach den Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt" legt das Institut CEDAW und die Istanbul-Konvention transgenderideologisch aus.

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