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Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96 Herr Staatssekretär Körper, wenn ein Erlass wie der damalige Volmer-Erlass des Auswärtigen Amtes zu so viel Kritik führt – sowohl von Bundesinnenminister Schily als auch von Landesinnenminister Beckstein –, hielten Sie es dann nicht für besser, wenn man bei der Anwendung dieses Erlasses nicht drei Jahre gewartet hätte, sondern vielleicht in einem kürzeren Turnus immer wieder einmal in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt überprüft hätte, ob dieser Erlass – wie es tatsächlich leider geschehen ist – zu einem starken Missbrauch bei Visumerteilungen führt? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Binninger, ich glaube, bei dieser Diskussion und Debatte wird ein Fehler gemacht. Der Volmer-Erlass hat nichts damit zu tun, auf die Einzelfallprüfung zu verzichten, was Reiseziel, Reisezweck und Rückkehrbereitschaft anbelangt. Das ist nach der Erlasslage im Übrigen ausdrücklich noch einmal festgestellt worden. Es war auch Gegenstand des Briefwechsels zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Den gibt es doch gar nicht! Frau Müller hat doch gesagt: Den gibt es gar nicht!) – Bitte? – Frau Müller hat richtig gestellt, wie diese Geschichte einzuordnen ist. Der Bundesinnenminister hat am 10., 12. oder 13. März 2000 in einem diesbezüglichen Brief die Frage gestellt, inwieweit dies schengen-konform ist bzw. nicht. Das bedurfte einer Klärung. Beispielsweise in der Innenausschusssitzung, die ich zitiert habe, oder – ich kann mich gut daran erinnern – im Menschenrechtsausschuss damals am 22. März 2000 war exakt dies der Gegenstand, nämlich zu klären, was im Grunde genommen mit dieser Erlasslage gemeint ist und welche Auswirkungen dies auf das formale Verfahren und den Vollzug des Verfahrens hat. Der Vollzug des Verfahrens im Hinblick auf diese Einzelfallprüfung steht in keinem Zusammenhang. Das wurde damals am 22. März 2000 – das war meines Wissens im Menschenrechtsausschuss – deutlich ge-macht. Es gab keinerlei Kritik aus den Reihen irgendeiner Fraktion. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wurde einstimmig begrüßt!)

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