Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Herr Staatssekretär Körper, wenn ein Erlass wie der
damalige Volmer-Erlass des Auswärtigen Amtes zu so
viel Kritik führt – sowohl von Bundesinnenminister
Schily als auch von Landesinnenminister Beckstein –,
hielten Sie es dann nicht für besser, wenn man bei der
Anwendung dieses Erlasses nicht drei Jahre gewartet
hätte, sondern vielleicht in einem kürzeren Turnus
immer wieder einmal in Abstimmung mit dem
Auswärtigen Amt überprüft hätte, ob dieser Erlass – wie es
tatsächlich leider geschehen ist – zu einem starken
Missbrauch bei Visumerteilungen führt?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Binninger, ich glaube, bei dieser
Diskussion und Debatte wird ein Fehler gemacht. Der
Volmer-Erlass hat nichts damit zu tun, auf die
Einzelfallprüfung zu verzichten, was Reiseziel, Reisezweck und
Rückkehrbereitschaft anbelangt. Das ist nach der
Erlasslage im Übrigen ausdrücklich noch einmal festgestellt
worden. Es war auch Gegenstand des Briefwechsels
zwischen dem Bundesinnenministerium und dem
Auswärtigen Amt.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Den gibt es
doch gar nicht! Frau Müller hat doch gesagt:
Den gibt es gar nicht!)
– Bitte? – Frau Müller hat richtig gestellt, wie diese
Geschichte einzuordnen ist.
Der Bundesinnenminister hat am 10., 12. oder
13. März 2000 in einem diesbezüglichen Brief die Frage
gestellt, inwieweit dies schengen-konform ist bzw. nicht.
Das bedurfte einer Klärung. Beispielsweise in der
Innenausschusssitzung, die ich zitiert habe, oder – ich kann
mich gut daran erinnern – im Menschenrechtsausschuss
damals am 22. März 2000 war exakt dies der
Gegenstand, nämlich zu klären, was im Grunde genommen mit
dieser Erlasslage gemeint ist und welche Auswirkungen
dies auf das formale Verfahren und den Vollzug des
Verfahrens hat. Der Vollzug des Verfahrens im Hinblick auf
diese Einzelfallprüfung steht in keinem Zusammenhang.
Das wurde damals am 22. März 2000 – das war meines
Wissens im Menschenrechtsausschuss – deutlich ge-macht. Es gab keinerlei Kritik aus den Reihen
irgendeiner Fraktion.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das wurde einstimmig begrüßt!)