Erklärung von Gülistan Yüksel (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Gülistan Yüksel (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO
Ich stimme dem Sicherheitspaket heute im Deutschen Bundestag zu. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind das Ergebnis harter Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition. Die Entscheidung zur Zustimmung ist mir als Sozialdemokratin nicht leichtgefallen. Es ist verständlich, dass nach so einem grausamen Anschlag wie dem Terroranschlag in Solingen viele Menschen in Deutschland Unsicherheit verspüren und sich politische Maßnahmen wünschen, die mehr Sicherheit schaffen. Diese Verunsicherung müssen wir als Gesetzgeber ernst nehmen. Das verpflichtet uns zugleich dazu, politische Maßnahmen vorzuschlagen, die wirklich zu mehr Sicherheit beitragen und nicht Aktionismus sind. Mehr Sicherheit können wir nur schaffen, wenn wir die Hintergründe von Anschlägen wie in Solingen ehrlich benennen und die tatsächlichen Ursachen für solche Taten bekämpfen. Deshalb kann ich unterstützen, dass wir mit den Gesetzentwürfen das Waffenrecht verschärfen, Terrorfinanzierung unterbinden und die Islamismusprävention ausbauen. Gleichzeitig wurden mit den zwei Gesetzentwürfen des Sicherheitspakets inhaltlich asylrechtliche Maßnahmen mit der Bekämpfung von Terror verknüpft. Diese Verknüpfung lehne ich ab. Sicherheitspolitische Fragen dürfen nicht unzulässig mit Migrationspolitik vermischt werden.
Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen habe ich mich in den letzten Wochen in die Debatte und im Bundestag eingebracht. Für mich persönlich sind die Änderungen im Migrationsbereich besonders sensibel. Hier konnte ich dem ursprünglichen Gesetzentwurf nicht zustimmen, was ich auch deutlich kommuniziert habe. In den Verhandlungen konnten noch Kompromisse in der Ampel erzielt werden.
Insbesondere bei den Leistungsausschlüssen für Dublin-Fälle haben wir für gesetzliche Klarstellung gesorgt: Die vorgesehene Regelung greift nur in den Fällen, in denen die Personen die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit haben, in den für sie zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren und dort ihr Asylverfahren fortsetzen zu können. Es sind Hilfen vorgesehen, damit die Personen tatsächlich in den anderen, zuständigen EU-Mitgliedstaat reisen können. Bis zur Ausreise sind Überbrückungshilfen vorgesehen. Wir wollen mit dem Leistungsausschluss keine Obdachlosigkeit von Asylsuchenden, für die ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, hervorrufen. Sie sollen die ihnen zustehenden Leistungen in dem zuständigen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können. Dafür muss aber auch feststehen, dass sie zügig dorthin zurückkehren können und keine Hürden für die Rückkehr bestehen, die nicht in der Verantwortung der Geflüchteten liegen. In diesen Fällen tritt der Leistungsausschluss nicht ein. Zudem haben wir die Härtefallregelung wieder nahezu auf den Status quo zurückgesetzt, das heißt die angedachten Verschärfungen fast durchgehend gestrichen. Damit kann in Einzelfällen weiterhin bei einer besonderen Härte entsprechend reagiert und weiterreichende Leistungen als lediglich zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Ausreise gewährt werden.
Auch bei den Regelungen für die biometrischen Befugnisse wurden noch viele Verbesserungen zur Absicherung eines verhältnismäßigen Einsatzes erreicht, wenn auch nicht alle meine Bedenken mit den Änderungsanträgen aus dem Weg geräumt werden.
Ich stimme dem Sicherheitspaket heute zu, weil ich es nach den Änderungen für vertretbar halte, und ich erkenne an, dass nach der öffentlichen Anhörung und den Nachverhandlungen gute Kompromisse erzielt werden konnten.
Relationen
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