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Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/1993

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.

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Text

Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/1993 Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kauder, ich möchte nicht versäumen, vorwegzustellen, dass dieser Gesetzentwurf heute hier im wahrsten Sinne des Wortes durchgepeitscht wird. (Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Er ist trotzdem gut!) Erst am Montag fand eine Sachverständigenanhörung statt; wegen der Einspruchsfrist mussten am Dienstag vorgezogene Sitzungen des Innen- und des Rechtsausschusses stattfinden. Wir haben bis heute nicht einmal ein Protokoll der Sachverständigenanhörung vorliegen. (Dirk Manzewski [SPD]: Kein Wort ist von Ihnen gekommen!) Die Mehrheit von Ihnen hat es offenbar trotzdem schon ausgewertet. Ich möchte Ihnen jedenfalls deutlich sagen, dass das uns, der Opposition, nicht möglich gewesen ist. (Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Anwesenheit wäre gut gewesen!) Ich halte es vor dem Hintergrund, dass die potenziellen Opfer von sexualisierter Gewalt wirklichen Schutzes bedürfen – das ist überhaupt keine Frage –, für einen Skandal, wenn man nur einzelne Punkte herausgreift und vor allen Dingen darauf setzt, wegzuschließen. Sie, Herr Kauder, haben das zwar eben hier dementiert; ich bin aber der Meinung, dass genau das jetzt passiert: Vor allen Dingen will man die Leute wegschließen, sie zu immer längeren Haftstrafen verurteilen. Über wirkliche Abhilfe wird aber nicht ernsthaft diskutiert und schon gar nicht beraten, auch aufgrund der Fragestellung bei der Anhörung am Montag, die leider sehr eingeengt war. Ulla Jelpke(Dirk Manzewski [SPD]: Frau Kollegin, wir haben im Rechtsausschuss ausgiebig darüber debattiert! Seltsamerweise hat sich kein Vertreter Ihrer Fraktion geäußert!) – Sie wissen selber, dass es nur einzelne Punkte gab, die angesprochen werden konnten. Wir reden hier über 40 bis 50 Personen, bei denen durch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung die Zeit des Freiheitsentzugs verlängert werden könnte. Ob damit erreicht wird, dass es auch nur ein Opfer sexualisierter Gewalt weniger gibt, ist pure Spekulation. Denn im Gegensatz zu Deutschland gibt es in anderen Staaten, wie zum Beispiel den USA, Forschung und qualifizierte Studien darüber – davon kann man bei uns kaum sprechen –, wie mit Sexualstraftätern im Vollzug umgegangen wird. Es gibt bei uns auch nur wenige Studien über Therapien. Das sage ich Ihnen übrigens als Strafvollzugshelferin, die 22 Jahre für Gefangene und mit Gefangenen gearbeitet hat. Fragt man die Anstaltsleiter, wer denn vom Richter im Urteil eine Therapie verschrieben bekommen hat, erfährt man, dass es fast alle sind. Aber nur ein Bruchteil davon bekommt wirklich eine Therapie. Ich meine, es gehört dazu, dass ein Resozialisierungsprogramm diese Dinge bewertet, von der Forschung ausgewertet wird und Veränderungen aufzeigt. Eine Auswertung der Rückfallquote therapierter Straftäter zeigt ganz deutlich, dass sie signifikant sinkt. Sie könnte weiter sinken, wenn der Strafvollzug bei seinen Aufgaben andere Schwerpunkte setzen würde. Dass er das nicht kann – Sie wissen, dass der Strafvollzug im Moment auf der Länderebene verantwortet wird –, wissen Sie. Hier muss man ganz deutlich sagen: Psychotherapie und ähnliche Dinge fallen dem Rotstift zum Opfer. Das kann nicht im Sinne der Sache sein. Statt hier gegenzusteuern, betont der Gesetzentwurf einseitig die Kontrollfunktion der an die Haft anschließenden Führungsaufsicht. Dadurch werden andere, sinnvolle Neuerungen konterkariert. Sie heben die Schweigepflicht der Therapeuten zum Teil auf. Sie schaffen ohne sachlichen Grund die Möglichkeit lebenslanger Führungsaufsicht. Sie verschärfen auf absurde Weise das Sonderstrafrecht des § 145 a Strafgesetzbuch. Die Koalition will nachträgliche Sicherungsverwahrung auch dann ermöglichen, wenn sie zum Zeitpunkt der erstmaligen Verurteilung eines Straftäters noch nicht möglich war. Damit hebeln Sie den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz auf und verstoßen gegen elementare Rechtsgrundsätze. (Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Haben Sie ein bisschen Ahnung von dem, worüber Sie sprechen?) Ich fasse zusammen: Während sich der Strafvollzug weiter verschlechtert, werden Sicherungsverwahrung und eine rein kontrollierende Führungsaufsicht ausge-weitet. Mit anderen Worten: Es geht im Strafvollzug schon längst nicht mehr um Resozialisierung, sondern um Wegsperren und Kontrolle. Es geht nicht um psychosoziale Betreuung und therapeutische Angebote, sondern um noch mehr und immer längeren Freiheitsentzug. Damit nimmt man den Betroffenen noch die letzte Perspektive, die sie haben: eines Tages wieder in Freiheit und selbstbestimmt leben zu können. (Daniela Raab [CDU/CSU]: Was sagen Sie den Opfern, Frau Jelpke? Erzählen Sie denen das Gleiche?) Diesem wichtigen Resozialisierungsauftrag haben Sie hier zugestimmt; diesen muss man einklagen. Das Prinzip „wegsperren statt resozialisieren“ entspringt im Übrigen der Ideologie einer konflikt- und kriminalitätsfreien Volksgemeinschaft. Die geistigen Urheber der Sicherungsverwahrung – das wissen Sie; das hat auch ein Sachverständiger gesagt – waren die Nazis. Aus gutem Grund hat die DDR diese Sonderregelung damals abgeschafft. – Ja, so ist es.

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