Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/1993
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.
Text
Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/1993
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr
Kauder, ich möchte nicht versäumen, vorwegzustellen,
dass dieser Gesetzentwurf heute hier im wahrsten Sinne
des Wortes durchgepeitscht wird.
(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen]
[CDU/CSU]: Er ist trotzdem gut!)
Erst am Montag fand eine Sachverständigenanhörung
statt; wegen der Einspruchsfrist mussten am Dienstag
vorgezogene Sitzungen des Innen- und des
Rechtsausschusses stattfinden.
Wir haben bis heute nicht einmal ein Protokoll der
Sachverständigenanhörung vorliegen.
(Dirk Manzewski [SPD]: Kein Wort ist von
Ihnen gekommen!)
Die Mehrheit von Ihnen hat es offenbar trotzdem schon
ausgewertet. Ich möchte Ihnen jedenfalls deutlich sagen,
dass das uns, der Opposition, nicht möglich gewesen ist.
(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]:
Anwesenheit wäre gut gewesen!)
Ich halte es vor dem Hintergrund, dass die
potenziellen Opfer von sexualisierter Gewalt wirklichen Schutzes
bedürfen – das ist überhaupt keine Frage –, für einen
Skandal, wenn man nur einzelne Punkte herausgreift und
vor allen Dingen darauf setzt, wegzuschließen. Sie, Herr
Kauder, haben das zwar eben hier dementiert; ich bin
aber der Meinung, dass genau das jetzt passiert: Vor
allen Dingen will man die Leute wegschließen, sie zu
immer längeren Haftstrafen verurteilen. Über wirkliche
Abhilfe wird aber nicht ernsthaft diskutiert und schon
gar nicht beraten, auch aufgrund der Fragestellung bei
der Anhörung am Montag, die leider sehr eingeengt war.
Ulla Jelpke(Dirk Manzewski [SPD]: Frau Kollegin, wir
haben im Rechtsausschuss ausgiebig darüber
debattiert! Seltsamerweise hat sich kein
Vertreter Ihrer Fraktion geäußert!)
– Sie wissen selber, dass es nur einzelne Punkte gab, die
angesprochen werden konnten.
Wir reden hier über 40 bis 50 Personen, bei denen
durch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung die
Zeit des Freiheitsentzugs verlängert werden könnte. Ob
damit erreicht wird, dass es auch nur ein Opfer
sexualisierter Gewalt weniger gibt, ist pure Spekulation. Denn
im Gegensatz zu Deutschland gibt es in anderen Staaten,
wie zum Beispiel den USA, Forschung und qualifizierte
Studien darüber – davon kann man bei uns kaum
sprechen –, wie mit Sexualstraftätern im Vollzug
umgegangen wird. Es gibt bei uns auch nur wenige Studien über
Therapien.
Das sage ich Ihnen übrigens als Strafvollzugshelferin,
die 22 Jahre für Gefangene und mit Gefangenen
gearbeitet hat. Fragt man die Anstaltsleiter, wer denn vom
Richter im Urteil eine Therapie verschrieben bekommen hat,
erfährt man, dass es fast alle sind. Aber nur ein Bruchteil
davon bekommt wirklich eine Therapie. Ich meine, es
gehört dazu, dass ein Resozialisierungsprogramm diese
Dinge bewertet, von der Forschung ausgewertet wird
und Veränderungen aufzeigt.
Eine Auswertung der Rückfallquote therapierter
Straftäter zeigt ganz deutlich, dass sie signifikant sinkt.
Sie könnte weiter sinken, wenn der Strafvollzug bei
seinen Aufgaben andere Schwerpunkte setzen würde. Dass
er das nicht kann – Sie wissen, dass der Strafvollzug im
Moment auf der Länderebene verantwortet wird –,
wissen Sie. Hier muss man ganz deutlich sagen:
Psychotherapie und ähnliche Dinge fallen dem Rotstift zum Opfer.
Das kann nicht im Sinne der Sache sein.
Statt hier gegenzusteuern, betont der Gesetzentwurf
einseitig die Kontrollfunktion der an die Haft
anschließenden Führungsaufsicht. Dadurch werden andere,
sinnvolle Neuerungen konterkariert. Sie heben die
Schweigepflicht der Therapeuten zum Teil auf. Sie schaffen
ohne sachlichen Grund die Möglichkeit lebenslanger
Führungsaufsicht. Sie verschärfen auf absurde Weise das
Sonderstrafrecht des § 145 a Strafgesetzbuch.
Die Koalition will nachträgliche
Sicherungsverwahrung auch dann ermöglichen, wenn sie zum Zeitpunkt
der erstmaligen Verurteilung eines Straftäters noch nicht
möglich war. Damit hebeln Sie den
verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz auf und verstoßen gegen
elementare Rechtsgrundsätze.
(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Haben Sie
ein bisschen Ahnung von dem, worüber Sie
sprechen?)
Ich fasse zusammen: Während sich der Strafvollzug
weiter verschlechtert, werden Sicherungsverwahrung
und eine rein kontrollierende Führungsaufsicht ausge-weitet. Mit anderen Worten: Es geht im Strafvollzug
schon längst nicht mehr um Resozialisierung, sondern
um Wegsperren und Kontrolle. Es geht nicht um
psychosoziale Betreuung und therapeutische Angebote, sondern
um noch mehr und immer längeren Freiheitsentzug.
Damit nimmt man den Betroffenen noch die letzte
Perspektive, die sie haben: eines Tages wieder in Freiheit und
selbstbestimmt leben zu können.
(Daniela Raab [CDU/CSU]: Was sagen Sie
den Opfern, Frau Jelpke? Erzählen Sie denen
das Gleiche?)
Diesem wichtigen Resozialisierungsauftrag haben Sie
hier zugestimmt; diesen muss man einklagen.
Das Prinzip „wegsperren statt resozialisieren“
entspringt im Übrigen der Ideologie einer konflikt- und
kriminalitätsfreien Volksgemeinschaft. Die geistigen
Urheber der Sicherungsverwahrung – das wissen Sie; das hat
auch ein Sachverständiger gesagt – waren die Nazis. Aus
gutem Grund hat die DDR diese Sonderregelung damals
abgeschafft.
– Ja, so ist es.
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