Schriftliche Frage 2 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Bearbeitungszeiten für Anträge auf Akteneinsicht im Stasi-Unterlagen-Archiv insbesondere mit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 2 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Bearbeitungszeiten für Anträge auf Akteneinsicht im Stasi-Unterlagen-Archiv insbesondere mit…
Frage 2 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Bearbeitungszeiten für Anträge auf Akteneinsicht im Stasi-Unterlagen-Archiv insbesondere mit Blick auf Fälle mit Rehabilitierungsbezug oder sofern Antragssteller angegebenen haben, dass Sie die Unterlagen brauchen, um Ansprüche nach den Unrechtsbereinigungsgesetzen geltend machen zu können, und wie hat sich die Bearbeitungszeit nach Einschätzung der Bundesregierung seit 2020 entwickelt (bitte nach Jahren und nach den Antragskategorien Privatpersonen, Forschung und Medien und Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 26. Oktober 2026:
Die Bundesregierung misst der zeitnahen Bearbeitung von Anträgen beim Bundesarchiv-Stasi-Unterlagen-Archiv (StUA), insbesondere in Bezug auf Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsfälle, einen hohen Stellenwert bei. Das StUA bearbeitet diese im Rahmen der Möglichkeiten schnellstmöglich. An das StUA gerichtete Ersuchen zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung werden dabei prioritär behandelt. Die Geltendmachung von Ansprüchen nach den SED- Unrechtsbereinigungsgesetzen ist nicht an die Beibringung von Unterlagen gebunden, die das StUA im Rahmen von Anträgen auf persönliche Akteneinsicht zur Verfügung stellt. In einem Rehabilitierungsverfahren richten die zuständigen Stellen in der Regel nach den §§ 19 ff. StUG ein entsprechendes Ersuchen an das StUA, in dessen Rahmen ihnen die für den Zweck der Rehabilitierung/Wiedergutmachung benötigten MfS-Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften am 1. Juli 2025 hat sich der Eingang von Ersuchen zur Rehabilitierung/Wiedergutmachung im Vergleich zu 2024 nahezu verdoppelt auf 4.612 Ersuchen 2025. Nachfolgend wird die Entwicklung bei den erfragten Kategorien mit den kurzfristig verfügbaren Informationen näher erläutert. Anträge auf persönliche Akteneinsicht Anträge auf persönliche Akteneinsicht werden beim StUA grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. § 12 Absatz 3 StUG sieht vor, Anträge zu Zwecken der Rehabilitierung, Wiedergutmachung, zur Abwehr einer Gefährdung des Persönlichkeitsrechts oder zur Entlastung vom Vorwurf einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst mit Vorrang zu behandeln. Daneben werden erstmalig gestellte Anträge zur eigenen Person von über 80jährigen sowie solche von Personen mit schwerer und schwerster Erkrankung bevorzugt in die Bearbeitungsfolge eingeordnet. Ergeben die Recherchen keine Erfassung des Antragstellers durch das MfS oder werden lediglich Karteikarten ermittelt, erfolgt eine Auskunft nach drei bis sechs Monaten. Bei Vorliegen von auszuwertendem Aktenmaterial haben sich die maximalen Bearbeitungszeiten gegenüber 2020 mit 1,5 Jahren bis 2025 mit 1,25 Jahren verkürzt. Anträge von Forschung und Medien Die Anzahl der von Medienvertretern und aus der Forschung sowie der politischen Bildung eingegangenen Anträge ist seit 2020 mit geringen Schwankungen gleichbleibend. Durchschnittlich erreichen das Stasi- Unterlagen-Archiv hier jährlich ca. 1.130 Anträge, davon rund drei Viertel aus Forschung und Bildung. Rund 75 Prozent dieser Anträge und ca. 90 Prozent der Medienanträge konnten in einer Frist von weniger als 12 Monaten bearbeitet werden. Ersuchen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen Das Themenspektrum der Ersuchen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen umfasst die in den §§ 19 bis 26 StUG genannten Zwecke, wie z. B. die Überprüfung von Personen, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, Renten- und Ordensangelegenheiten. Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich stark, so dass eine genauere Darstellung hier nicht möglich ist. Einige Zwecke, so die Sicherheitsüberprüfungen, sind prioritär zu bearbeiten. Die Anzahl der eingegangenen Anfragen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen (ohne Ersuchen zur Rehabilitierung/ Wiedergutmachung) ist 2025 gegenüber 2020 um ca. 35 Prozent auf 6.554 Fälle zurückgegangen. Angesichts der restriktiven Zugangsregelungen im Stasi- Unterlagengesetz (StUG) und der historischen Beschaffenheit der Unterlagen können diese nicht automatisiert durchsucht werden, sondern erfordern komplexe Recherchen durch Fachpersonal. Hinzu kommt die dezentrale Aufbewahrung der Unterlagen, die ggf. Recherchen auch an mehreren Orten durch unterschiedliches Personal verursacht. Trotz der zuletzt steigenden Entwicklung der Ersuchen zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung wurden die internen Bearbeitungsziele des Bundesarchivs-Stasi- Unterlagen-Archivs (StUA) beibehalten. Durch stete Anpassung der Prozesse an die sich verändernden Nutzungsersuchen sollen weiter Verbesserungen für die Antragstellenden erreicht werden.
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