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Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesarchivs über die Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs für den Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2025

dip / drucksache 26.11.2025 · WP 21 · 21/3000 · Unterrichtung · Original ↗

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Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesarchivs über die Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs für den Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2025 [Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesarchivs über die Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs für den Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2025 Seite Inhaltsverzeichnis Vorwort  ............................................................................................................... 5 1 Rahmenbedingungen für die weitere Integration der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv   ....................................... 7 1.1 Anpassung der Organisationsstruktur  .................................................... 7 1.2 Haushalt  ................................................................................................. 7 2 Beratungsgremium  .............................................................................. 8 3 Standortentwicklung des Bundesarchivs einschließlich der regionalen Entwicklung der Außenstellen des Stasi- Unterlagen- Archivs  .............................................................................. 9 3.1 Archivstandorte und Außenstellen  ......................................................... 9 3.2 Weiterentwicklung der Dienststelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichtenberg (Archivzentrum zur SED-Diktatur) im Kontext der Weiterentwicklung des Campus für Demokratie   .......................... 10 4 Archivbestände  ................................................................................... 10 4.1 Überlieferungsformen und Arbeitsschwerpunkte  ................................ 10 4.2 Erschließung  ........................................................................................ 12 4.3 Digitalisierung  ..................................................................................... 14 4.4 Bereitstellung und Recherchen; KI-gestützte Karteikartenerkennung   ................................................... 14 4.5 Bestandserhaltung  ................................................................................ 16 4.6 Sichtung und Rekonstruktion zerrissener Unterlagen  ......................... 17 Deutscher Bundestag 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000 26.11.2025 Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ______________________________________________________________________________________________ Zugeleitet mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 26. November 2025 gemäß § 2 Nummer 11 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. 5 Verwendung der Unterlagen  ............................................................. 17 5.1 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft aus, Einsicht in und Heraus gabe von Unterlagen sowie auf Bekanntgabe von Namen ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheits dienstes  .......................... 18 5.1.1 Antragstellung  ...................................................................................... 18 5.1.2 Anträge als Dritte  ................................................................................. 19 5.1.3 Anträge naher Angehöriger Vermisster und Verstorbener  ................... 19 5.1.4 Bearbeitung und Bearbeitungszeiten  ................................................... 19 5.1.5 Eilbedürftigkeit von Anträgen  ............................................................. 20 5.1.6 Bekanntgabe von Namen  ..................................................................... 20 5.1.7 Bürgerberatung  .................................................................................... 20 5.2 Verwendung von Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen   ....................................................................... 21 5.2.1 Ersuchen zur Rehabilitierung von Betroffenen und zur Wiedergutmachung erlittenen Unrechts  .............................................. 21 5.2.2 Verwendung für Zwecke der Straf verfolgung und Gefahrenabwehr   .................................................................................. 22 5.2.3 Verwendung von nicht personen bezogenen Unterlagen   ..................... 22 5.2.4 Überprüfung von Personen   ................................................................. 22 5.2.4.1 Abgeordnete, Mitglieder kommuna ler Vertretungen, sonstige kommunale Funktionsträgerinnen und Funktions träger sowie Regierungsmitglieder   ............................................................... 22 5.2.4.2 Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter   .................................................................... 23 5.2.4.3 Mitarbeitende öffentlicher Stellen in Leitungspositionen, von der öffentlichen Hand bestellte Mitglieder von Vertretungs- und Aufsichtsorganen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst in tatsachen gestützten Verdachtsfällen   ................................................... 23 5.2.4.4 Beratungsgremium nach § 39 StUG; Bundesarchiv, SED-Opferbeauftragte, Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und deren Mitarbeitende; Beschäftigte, ehrenamtliche Mitarbeitende und Gremienmitglieder in Aufarbeitungseinrichtungen   ............................................................... 23 5.2.4.5 Sicherheits- und Zuverlässigkeits überprüfungen   ............................... 23 5.2.4.6 Rentenangelegenheiten   ....................................................................... 24 5.2.4.7 Ordensangelegenheiten   ....................................................................... 24 5.2.5 Nutzung des Zentralen Einwohner registers der ehemaligen DDR  ...... 24 5.3 Anträge für die Forschung zum Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung sowie für Zwecke der politischen Bildung sowie von Presse, Rundfunk und Film  .................................. 24 5.3.1 Aufarbeitung des NS-Diktatur  ............................................................. 25 5.3.2 Extremismus und Minderheiten  ........................................................... 25 Seite – 2 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 – 5.3.3 Grenze und Flucht   ............................................................................... 26 5.3.4 Kunst  .................................................................................................... 26 5.3.5 Haft und Militär  ................................................................................... 26 5.3.6 Ministerium für Staatssicherheit  .......................................................... 27 5.3.7 Bezirke   ................................................................................................ 27 5.3.8 Westarbeit und Medien  ........................................................................ 27 5.3.9 Medizin   ............................................................................................... 28 5.3.10 Kultur  ................................................................................................... 28 5.4 Rechtsstreitigkeiten  .............................................................................. 28 6 Forschung  ........................................................................................... 29 6.1 Die Forschung im Stasi-Unterlagen-Archiv  ........................................ 29 6.2 Abgeschlossene und publizierte Forschungsprojekte   ......................... 29 6.2.1 Die DDR im Blick der Stasi. Die geheimen Berichte an die SED-Führung 1954, 1966, 1970, 1972, 1982 und 1985  ........... 29 6.2.2 Die Stasi und die innerdeutschen Grenzübergangsstellen 1961–1989. Eine kommentierte Edition ausgewählter Dokumente  .... 30 6.2.3 Geheimdienste, Politik und Krisen im Kalten Krieg  ........................... 30 6.2.4 „Kristallhart gegenüber allen Feinden“. Die DDR-Staatsanwaltschaft und das MfS im politischen Strafprozess  ............................................ 30 6.2.5 Die Hauptamtlichen. Fotografische Einblicke und biografische Skizzen aus den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit  ............. 31 6.2.6 Alles Wissen Wollen. Die Stasi und ihre Dokumente. Katalog zur Wanderausstellung   ........................................................................ 31 6.3 Laufende Forschungsprojekte   ............................................................. 31 6.3.1 Editionen   ............................................................................................. 31 6.3.2 Ablagen, Vorgangskategorien, Informationssysteme  .......................... 32 6.3.3 Diensteinheiten des MfS  ...................................................................... 32 6.3.4 Audio-visuelle Quellen  ........................................................................ 34 6.4 Forschungskolloquium  ........................................................................ 34 6.5 Wissenschaftliche Tagung  .................................................................... 34 6.6 Spezialbibliothek  ................................................................................. 35 7 Unterrichtung und Vermittlung  ....................................................... 35 7.1 Archivpädagogik und politisch- historische Bildungsarbeit   ................ 35 7.1.1. Bildungsveranstaltungen auf dem Campus für Demokratie   ............... 35 7.1.2 Historisch-politische Bildungsarbeit in der Region  ............................. 36 7.1.3 Neue Materialien für den Schulunterricht   .......................................... 37 7.2 Ausstellungen und Kooperationen  ....................................................... 37 Seite – 3 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 3 – 7.3 Campus für Demokratie  ....................................................................... 40 7.3.1 Ausstellung „Einblick ins Geheime“  ................................................... 40 7.3.2 Veranstaltungen am Campus für Demokratie  ...................................... 41 7.4 Veranstaltungen in den Regionen  ........................................................ 42 7.5 Das Stasi-Unterlagen-Archiv in den Medien und im Internet   ............ 44 7.5.1 Medienarbeit  ........................................................................................ 44 7.5.2 Digitale Kommunikation und Internet  ................................................. 45 7.5.2.1 Gemeinsame Website von Bundesarchiv und Stasi-Unterlagen-Archiv  ...................................................................... 45 7.5.2.2 Stasi-Mediathek  ................................................................................... 45 7.5.2.3 Social-Media-Aktivitäten  .................................................................... 46 8 Zusammenarbeit mit der Bundes beauftragten für die Opfer der SED- Diktatur beim Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragte)  .................................................................... 46 9 Internationales  ................................................................................... 47 Anhang  .............................................................................................................. 51 Abkürzungsverzeichnis  ................................................................................... 81 Seite – 4 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – Vorwort Zu den zentralen Ereignissen und wichtigsten Ergebnissen der Friedlichen Revolution von 1989/90 gehörte die Sicherung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR durch mutige Bürgerinnen und Bürger. So konnten die Stasi-Unterlagen weitgehend vor der Vernichtung bewahrt werden in dem sicheren Bewusstsein, dass diese Unterlagen von größtem Wert sein würden für die Aufarbeitung von SED-Diktatur und Stasi-Terror im Allgemeinen wie für die Aufklärung zigtausendfacher Einzelschicksale und auch für die Rehabilitation der Opfer der SED-Diktatur im Besonderen. Dass die Unterlagen 1990 nicht gleich – wie die zentralen staatlichen Archive der DDR – dem Bundesarchiv als dem Gedächtnis der deutschen Gesellschaft übereignet wurden, war dem Umstand geschuldet, dass der Fokus im Umgang mit diesen Unterlagen noch nicht auf einer historisch-wissenschaftlichen Erforschung der SED-Diktatur liegen konnte, sondern Aufklärung und Aufarbeitung im Vordergrund standen. Dafür war die eigens geschaffene Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes besser geeignet als ein historisches Archiv. In drei Jahrzehnten haben die Beauftragten Joachim Gauck, Marianne Birthler und Roland Jahn und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Aufgabe mit großem Erfolg gemeistert. Roland Jahn hat seit 2011 eine Entwicklung angestoßen, die die Frage des dauerhaften Erhalts der Stasi-Unterlagen als einer zentralen Quelle zur Geschichte der DDR stärker in das Zentrum des öffentlichen Bewusstseins rückte. Parallel zu der unverändert notwendigen Aufgabe der Aufarbeitung und Schicksalsklärung wurde nun die Erhaltung der Unterlagen als Kulturgut als eigenständige Aufgabe und dringende Notwendigkeit wahrgenommen. Im Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion in Parlament und Zivilgesellschaft übertrug der Deutsche Bundestag die Verantwortung für die Bewahrung der Stasi-Unterlagen ebenso wie für die Weiterführung der bisherigen Aufgaben der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) per Gesetz auf das Bundesarchiv. Seit dem 17. Juni 2021 sind die Stasi-Unterlagen ein integraler Bestandteil des Bundesarchivs. Mit der formalen Übertragung der Verantwortlichkeit wurde ein Transformationsprozess angestoßen, der sowohl das Bundesarchiv als auch die ehemalige Stasi- Unterlagen-Behörde vor erhebliche Herausforderungen gestellt hat und bis heute stellt. So bedeutete das Hinzukommen der Stasi-Unterlagen nach der Übernahme der zentralen staatlichen Archive der DDR im Jahre 1990 den zweitgrößten Archivgutzuwachs in der Geschichte des Bundesarchivs, dessen Bestände mit dem 17. Juni 2021 von ca. 430 laufenden Kilometern auf über 540 laufende Kilometer Schriftgut anwuchsen. Die genuin fachliche Verpflichtung des Bundesarchivs zur materiellen Sicherung, zur inhaltlichen Erschließung und auch zur Digitalisierung des Archivguts des Bundes bezieht nun die Stasi-Unterlagen vollumfänglich mit ein. Dazu müssen Restaurierungs- und Digitalisierungswerkstätten eingerichtet bzw. ausgebaut werden. Archivische IT-Anwendungen müssen so überarbeitet werden, dass sie möglichst auch für die IT-gestützte, archivische Verwaltung der Stasi-Unterlagen passen. Neue Magazine werden zu errichten sein. Für die Stasi-Unterlagen-Behörde bedeutete die Transformation zum Bereich Stasi- Unterlagen-Archiv des Bundesarchivs, dass den genannten genuin archivfachlichen Aspekten nun ein viel höheres Gewicht zukommt. Dabei blieb das Aufgabenportfolio in Bezug auf die Bearbeitung von Anträgen und Ersuchen, die Forschung und die Unterrichtung der Öffentlichkeit unverändert erhalten. Auch hat das 2021 geänderte Stasi-Unterlagen-Gesetz Aufträge explizit ausformuliert, die bis dato eher als „implizite“ Aufgaben des BStU aufgefasst wurden, denen aber nun vom Gesetzgeber eine deutlich höhere Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Dazu gehört die virtuelle Rekonstruktion der noch durch die Stasi zerrissenen Unterlagen. In diesem Zusammenhang spielt auch die Umgestaltung der Standortstruktur des früheren BStU und – 5 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 5 – die damit verbundene Neuverteilung von Verantwortlichkeiten auf sechs Archivstandorte und acht Außenstellen ohne Archiv eine wichtige Rolle. Diese Aufgaben sind nun gemeinsame Aufgaben und Herausforderungen des Bundesarchivs. Sicher darf nach vier Jahren nicht erwartet werden, dass Bundesarchiv und Stasi-Unterlagen-Archiv schon ein Amalgam bilden, in dem die früheren Unterschiede nicht mehr sichtbar sind. Aber der fachliche Wille und die hohe Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen aus beiden „Herkunftsbehörden“, das neue und größere Bundesarchiv aktiv zu gestalten, haben bereits bemerkenswerte Fortschritte erzielen lassen. Die beiden früheren Verwaltungen funktionieren bereits als eine. Die archivischen Fachabteilungen arbeiten – nachdem an vielen Stellen unterschiedliche Auffassungen und Arbeitsweisen zunächst erkannt und dann harmonisiert werden mussten – zunehmend enger, vertrauensvoller und vor allem selbstverständlicher zusammen. Das durfte 2021 vielleicht erhofft, nicht aber mit Gewissheit erwartet werden. Unterstützt wurde und wird das Bundesarchiv durch das Beratungsgremium. Unter dem Vorsitz von Katrin Budde hat es die Transformation des Stasi-Unterlagen-Archivs kritisch und aufmerksam, gleichzeitig aber konstruktiv begleitet. Dafür schuldet das Bundesarchiv den Gremiumsmitgliedern ebenso großen Dank wie den Beauftragten für Kultur und Medien Claudia Roth und Wolfram Weimer und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu danken ist schließlich den vielen Bundes- und Landtagsabgeordneten, deren Interesse an der Transformation des Stasi-Unterlagen-Archivs für das Bundesarchiv von großer Bedeutung ist. Leider hält die Ausstattung des Bundesarchivs mit Personal und Sachmitteln nicht Schritt mit den gewachsenen Pflichtaufgaben und den immer höheren Erwartungen in Politik und Öffentlichkeit. Um bei der Digitalisierung der Stasi-Unterlagen – wie des übrigen Archivguts des Bundes auch – zur Sicherung der materiell gefährdeten Akten, zur Beschleunigung der Arbeitsprozesse bei der Beauskunftung und zur digitalen Bereitstellung von Unterlagen weiter voranzuschreiten, sind erhebliche Investitionen in Digitalisierungstechnik, Software und Speichersysteme dringend notwendig. Bei der personellen Ausstattung müssen die dem Bundesarchiv insgesamt durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Stellen und Planstellen mit den erforderlichen Haushaltsmitteln hinterlegt werden, damit diese Stellen auch tatsächlich besetzt werden können. Und last but not least muss das Bundesarchiv in die Lage versetzt werden, die im Stasi-Unterlagen-Gesetz vorgesehenen Standorte auch tatsächlich zu errichten. Gerade der Bau fachlich geeigneter Archivmagazine ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung der Stasi-Unterlagen. Der vorliegende Tätigkeitsbericht soll dazu beitragen, dass Politik und Öffentlichkeit die Fortschritte bei der Integration der Stasi-Unterlagen nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern – im Bewusstsein um die gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Bedeutung dieser Aufgabe – mehr Verständnis für die keineswegs unerheblichen Bedarfe des Bundesarchivs entwickeln. Ohne den Beitrag des Bundesarchivs insgesamt und des Stasi-Unterlagen-Archivs im Besonderen können die Erforschung und Aufarbeitung der SED-Diktatur, des Stasi-Terrors und ihrer Folgewirkungen nicht gelingen. Ich empfinde großen Respekt und tiefe Dankbarkeit für die hoch professionelle und qualitativ beeindruckende Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen. Dass wir nunmehr auf vier arbeits- und erfolgreiche gemeinsame Jahre zurückschauen dürfen, verdankt sich einer großartigen Gemeinschaftsleistung. Koblenz, im Juli 2025 Prof. Dr. Michael Hollmann Präsident des Bundesarchivs – 6 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – 1 Rahmenbedingungen für die weitere Integration der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv Der vorliegende Zweite Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2025. Er baut inhaltlich auf dem Ersten Tätigkeitsbericht auf und schreibt die darin aufgeführten Sachstände fort. Alle Tätigkeitsberichte des Bundesarchivs sowie die der früheren Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen sind auf der Homepage des Bundesarchivs einsehbar. Im aktuellen Berichtszeitraum wurde die Integration der Stasi-Unterlagen in die Archivverwaltung des Bundesarchivs fortgeführt. In diesem Zusammenhang wurden diverse Arbeitsprozesse im Stasi-Unterlagen-Archiv auf den Prüfstand gestellt und weiter vereinheitlicht. Auf interner fachlicher Ebene haben sich der Austausch und die Zusammenarbeit vor allem mit den beiden Querschnittsabteilungen Archiv- und Informationstechnik weiter verstetigt. Die mit Abstand größte Herausforderung besteht dabei weiterhin in der Einführung des Bundesarchivinformationssystems BASYS, die eine Migration aller im Stasi-Unterlagen-Archiv enthaltenen Erschließungsinformationen erfordert. Es ist absehbar, dass dieses Projekt noch weitere Zeit in Anspruch nehmen wird. Zu nennen sind ferner die gemeinsamen Anstrengungen zur in- und externen Digitalisierung der Stasi-Unterlagen. Beide Themen werden ausführlich in Kapitel 4 dargestellt. Vertieft wurde auch der Austausch zwischen den Fachbereichen des Bundesarchivs, die für die Erschließung und Nutzung von DDR-Archivgut zuständig sind, und den Fachabteilungen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Die so zu gewinnende übergreifende Kenntnis der vorhandenen Bestände zur Überlieferung der DDR soll den Nutzerinnen und Nutzern durch gezielte Verweise auf die gesamte Quellenlage die optimale Nutzung des Archivgutes ermöglichen. Für das gesamte Bundesarchiv ist die theoretische und praktische Ausbildung künftiger Archivarinnen und Archivare zur Nachwuchsgewinnung wichtig. Hierin sind Beschäftigte des Stasi-Unterlagen-Archivs zunehmend einbezogen, wirken in Auswahl- oder Prüfungskommissionen mit oder sind mit der Begutachtung schriftlicher Prüfungsarbeiten betraut. 1.1 Anpassung der Organisationsstruktur Die beiden Verwaltungsabteilungen nehmen die Querschnittsaufgaben für das gesamte Bundesarchiv wahr. Im Berichtszeitraum wurde die Organisationsstruktur des Bundesarchivs auf Abteilungsebene jenseits des Bereichs Stasi-Unterlagen weiter gestrafft. Zudem wurden die Erschließungsreferate in der Abteilung Archiv verdichtet. Einen Überblick über die aktuelle Organisationsstruktur gibt Anhang 1, der vollständige Organisationsplan steht unter www.bundesarchiv.de/organisationsplan zur Verfübgung. Die Anschriften aller Dienststellen des Bundesarchivs finden sich in Anhang 13. 1.2 Haushalt Die finanzielle Ausstattung des Bundesarchivs ist die Voraussetzung für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Etwa 90 Prozent der Gesamtausgaben des Bundesarchivs resultieren aus Fixkosten: Etwa 60 Prozent des Etats entfallen auf Personalausgaben, 20 Prozent auf Mieten und 10 Prozent auf Betriebs- und Nebenkosten. Daher besteht nur ein sehr geringer Gestaltungsspielraum, um investive Ausgaben in die Weiterentwicklung des Bundesarchivs zu tätigen. Im Berichtszeitraum hat sich die Haushaltssituation folgendermaßen entwickelt: Im Haushaltsjahr 2023 beliefen sich die Ausgaben des Bundesarchivs auf 209 158 000 Euro, davon 204 804 000 Euro im Kapitel 0453 sowie 4 354 000 Euro im Zentralkapitel 0451. Insgesamt betrug der Anteil der Personalausgaben 59 Prozent. Im Haushaltsjahr 2024 hat das Bundesarchiv 214 067 000 Euro verausgabt, anteilig 209 379 000 Euro im Kapitel 0453 sowie 4 688 000 Euro im Zentralkapitel 0451. Davon wurden 59 Prozent für Personalausgaben benötigt. Im zweiten Regierungsentwurf des Haushaltsplans 2025 wurden für das Bundesarchiv Ausgabemittel in Höhe von 209 201 000 Euro veranschlagt, davon 204 709 000 Euro im Kapitel 0453 sowie 4 492 000 Euro im Zentralkapitel 0451. Für Personalausgaben ist ein Anteil von 61 Prozent vorgesehen. Zur Stärkung der Bildungs- und Vermittlungsarbeit in Zusammenhang mit § 2 Absatz 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz wurde im Haushaltsjahr 2024 ein neuer Titel (543 02) im Kapitel des Bundesarchivs mit einem Ansatz in Höhe von 200 000 Euro ausgebracht. Für die Folgejahre ist – im Unterschied zu 2024 – nicht vorgesehen, dass das Bundesarchiv zusätzliche Mittel zur finanziellen Unterlegung des neuen Titels erhält. Um dennoch sicherzustellen, dass für diesen Aufgabenschwerpunkt auch weiterhin Finanzmittel auf dem Niveau von 2024 zur Verfügung stehen, musste das Bundesarchiv innerhalb seines Kapitels zugunsten des neuen Titels umschichten. Seit dem Haushaltsjahr 2024 bleiben die veranschlagten Haushaltsmittel hinter den vorhandenen Bedarfen zurück. Das bestehende hohe strukturelle Defizit tritt spätestens seit Ende 2024 deutlich zutage. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten strukturelle Defizite mit Ausgaberesten ausge- – 7 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 7 – glichen werden. Ausgabereste, die zumindest in Anteilen zur Bedarfsdeckung herangezogen werden konnten, stehen – soweit nicht vertraglich gebunden – nicht mehr zur Verfügung. Erschwerend tritt hinzu, dass die Tarif- und Besoldungserhöhungen in den Jahren 2023 und 2024 nicht etatisiert wurden. Erstmals im Haushalt 2024 mussten Personalverstärkungsmittel aus dem Einzelplan 60 in Anspruch genommen werden. Ab dem laufenden Haushaltsjahr 2025 sind erhebliche finanzielle Engpässe zu erwarten, die sich im Jahr 2026 weiter verschärfen dürften. Die noch im November 2024 getroffenen Einzelplanbeschlüsse des Deutschen Bundestages zur finanziellen Stärkung der Digitalisierung der NS-Bestände als auch zur Unterlegung des Ausbaus der Katastrophenschutzinfrastruktur wurden nahezu zeitgleich durch Auferlegung einer Globalen Minderausgabe in gleicher Höhe konterkariert. Für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung ist im Ergebnis eine deutliche Anhebung des Plafonds des Kapitels des Bundesarchivs zwingend erforderlich. Diese ist beispielhaft und neben der angespannten Situation im Personalhaushalt für die nachstehenden Bereiche geboten, um die Erledigung des gesetzlichen Handlungsauftrages sicherstellen zu können: • Mieten und Nebenkosten im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement (ELM) • Verpflichtungsermächtigung (VE) des Parlaments zur Digitalisierung zentraler Bestände aus der NS-Zeit • Digitalisierung von Stasi-Unterlagen und zentraler Karteien (F 16, später auch F 22) • Instandsetzung und Upgrades der Umlaufkarteischränke des Stasi-Unterlagen-Archivs • Nicht mehr zentral finanziell geförderte IT-Maßnahmen • Weiterentwicklung BASYS und Ausbau digitaler Lesesaal • Jährliche Hardwareerweiterung für umfangreiche Digitalisierungsprojekte • Lizenzkosten für das KI-Projekt und Weiterentwicklung der KI • Weiterer Ausbau der Katastrophenschutzinfrastruktur • Neuaufnahme des Projekts der virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen Die genannten Bereiche erfassen die allermeisten Funktionsbereiche des Bundesarchivs. Die defizitäre Ausstattung mit Haushaltsmitteln trifft somit den gesamten Aufgabenbestand. Es steht zu befürchten, dass die IT- Infrastruktur und die eingesetzte Software nicht mehr auf einem Stand gehalten werden können, der den aktuellen Anforderungen an die Verfügbarkeit und die Sicherheit der IT entspricht. Eine zusehends störungs- und bedrohungsanfälligere IT wird die Folge sein. Dies hat unmittelbare Auswirkungen u. a. auf die Digitalisierung, die als das zentrale Mittel der langfristigen Sicherung der Unterlagen und Informationen gilt. Die Digitalisierung gewinnt aufgrund des geänderten Nutzerverhaltens immer mehr an Bedeutung, wenn es um die schnelle und ortsunabhängige Bereitstellung von Informationen aus dem Archivgut geht. Auch die Weiterentwicklung der Verwaltungsprozesse und -strukturen ist im Sinne der Nutzerorientierung des Bundesarchivs nicht ohne Digitalisierung und eine zukunftsfähige IT-Architektur denkbar. Längere Bearbeitungszeiten und vermeidbare Ineffizienzen wären die Konsequenz. Auf der Ebene der Lagerung des physischen Archivguts, das auf unterschiedlichsten Trägermaterialien vorliegt, bedarf es darüber hinaus einer auskömmlichen Finanzausstattung. Die derzeitigen Magazinkapazitäten genügen nicht mehr, um dem steten Zuwachs an Archivgut gerecht zu werden. Die Schaffung neuer Magazinflächen ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages unumgänglich. Tragfähige Genehmigungen stehen diesbezüglich aus. 2 Beratungsgremium Das auf der Grundlage von § 39 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) eingerichtete Beratungsgremium hat die Aufgabe, den Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv zu begleiten und das Bundesarchiv in Belangen, die die Stasi-Unterlagen berühren, zu beraten. Das Gremium hat zwölf Mitglieder, von denen drei vom Deutschen Bundestag und sechs von den Regierungen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen benannt werden. Drei weitere Mitglieder, von denen eines einem Verband der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft oder einer Vereinigung oder Interessengemeinschaft von Betroffenen staatlicher Repressionen der ehemaligen DDR angehört, benennt die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde. Diese Zusammensetzung soll sicherstellen, dass Belange der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone sowie landesspezifische Besonderheiten bei der Beratung angemessene Berücksichtigung finden. Zur Übersicht der Mitglieder siehe Anhang 2. Vorsitzende des Gremiums ist Katrin Budde (in der 19. und 20. Wahlperiode Mitglied des Deutschen Bundestages und dort Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien), ihr Stellvertreter ist Dieter Dombrowski (Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) und früherer Vizepräsident des Brandenburger Landtages). Das Gremium trat im Berichtszeitraum zu acht Sitzungen zusammen und befasste sich mit zahlreichen Themen, die sowohl den Transformationsprozess im Allgemeinen als auch die Entwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und den Umgang mit den Stasi-Unterlagen im Besonderen betrafen. Regelmäßig informierte sich das Gremium zum aktuellen Sachstand der Entwicklung der Standorte des Stasi-Unter- – 8 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – lagen-Archivs, zur geplanten Neuaufnahme des Projekts der virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasi- Unterlagen und zur Haushaltslage und tauschte sich dazu mit dem Bundesarchiv aus. Die Fortführung der virtuellen Rekonstruktion von zerrissenen Stasi-Unterlagen steht dabei weiterhin in einem besonderen Fokus des Gremiums ( siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 1.6, S. 13). Darüber hinaus wurde mit dem Gremium im Berichtszeitraum unter anderem das neue Klassifikationsschema für die Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs, mit dem die Stasi-Unterlagen in die Gesamtsystematik des Bundesarchivs integriert werden, diskutiert. Es brachte sich ferner mit Hinweisen und Vorschlägen in die Gestaltung der gemeinsamen Website von Bundesarchiv und Stasi- Unterlagen-Archiv ein und diskutierte die neuen Konzepte zur Bildungs- und Vermittlungsarbeit in den Regionen. Einen großen Raum nahm die regionale Entwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs in den Sitzungen des Gremiums ein. In einer internen Arbeitsgruppe beschäftigten sich dessen Mitglieder mit der Ausgestaltung der künftigen Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs. Die dazu erarbeiteten Vorschläge für die künftigen Archivstandorte und Außenstellen ohne Archiv wurden im gesamten Gremium intensiv erörtert und mündeten im März bzw. September 2024 in dem Beschluss „Konzeption der Arbeit der Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs beim Bundesarchiv“. Eine weitere Arbeitsgruppe befasste sich mit dem Forschungskonzept des Stasi-Unterlagen-Archivs und der darin verankerten Ausrichtung der behördeneigenen Forschung. Das Beratungsgremium fasste hierzu den Beschluss „Stärkung der Grundlagenforschung im Stasi- Unterlagen-Archiv“. Die Vorsitzende versandte die beiden genannten Beschlüsse am 19. September 2024 an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages sowie den Beschluss zur Stärkung der Grundlagenforschung im Stasi-Unterlagen-Archiv an den Präsidenten des Bundesrechnungshofes und den Rechnungsprüfungsausschuss im Deutschen Bundestag. Aktuell setzt sich das Beratungsgremium mit den Zugängen zu den Stasi-Unterlagen für die externe Forschung, die politische Bildung und die Medien auseinander und erörtert in diesem Zusammenhang Überlegungen, eine Änderung des StUG anzuregen. Auch hierzu wurde eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet. In den Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag am 17. Januar und 9. Oktober 2024 berichtete der stellvertretende Vorsitzende, Dieter Dombrowski, über die Arbeit des Beratungsgremiums und die Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv. 3 Standortentwicklung des Bundesarchivs einschließlich der regionalen Entwicklung der Außenstellen des Stasi-Unterlagen- Archivs Die Standortentwicklung im Bundesarchiv (siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 1.7, S. 13 ff.) wurde vorangetrieben. Der zugrundeliegende Masterplan sieht die epochenbasierte Konzentration des Archivgutes auf die Standorte Koblenz (Überlieferungsbereich Bundesrepublik Deutschland), Berlin-Lichterfelde (Überlieferungsbereich Deutsches Reich) und Berlin-Lichtenberg (Überlieferungsbereich DDR) vor, ebenso die regionale Weiterentwicklung der Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs. Im Berichtszeitraum wurden die erforderlichen Raum- und Flächenbedarfe erarbeitet, abgestimmt und bei der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Billigung vorgelegt. Dieser Prozess dauert gegenwärtig an. Der derzeitige allgemeine Prozess des wirtschaftlichen Umgangs mit Steuermitteln und der Entwicklung der Arbeitswelt wird sich künftig auch entscheidend auf die Standortentwicklung auswirken. In den meisten Fällen wird sich das Flächenbudget zur Bürogestaltung minimieren. Dies kommt vor allem durch den vom BMF festgelegten künftigen wirtschaftlicheren Umgang mit Nutzflächen zum Ausdruck. Im Kern geht es darum, nur so viel Fläche vorzuhalten, wie zur Erfüllung der Aufgabenstellung erforderlich ist. Hierbei sind solche Faktoren wie Teilzeit und mobiles Arbeiten noch stärker in den Fokus der Flächennutzung zu stellen. Gleichermaßen geht es darum, wesentliche Einsparungen in Bezug auf Mietmittel und Betriebskosten umzusetzen, um die knappen Haushaltsmittel auch für Sach- bzw. Fachaufgaben zur Verfügung zu haben. 3.1 Archivstandorte und Außenstellen Für die Errichtung der künftigen zentralen Archivstandorte Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle (Saale), Leipzig und Rostock wurden Machbarkeitsstudien erstellt, die durch das Bundesarchiv ausgewertet und in einen Vorschlag zur Umsetzung überführt wurden. Der Ergebnisbericht wurde nach mehrmaliger Erörterung im Beratungsgremium des Bundesarchivs der BKM vorgelegt. Nach erfolgter Billigung durch die BKM liegt der Bericht aktuell dem BMF zur weiteren Billigung vor. Gegenwärtig werden auf der Grundlage der Abstimmungen mit dem Beratungsgremium die Bedarfsunterlagen für die Bauprojekte an den zukünftigen Archivstandorten erstellt. Ziel ist es, diese bis zur Mitte des dritten Quartals 2025 bei der BKM zur Billigung vorzulegen. Zu den künftigen Außenstellen ohne Archiv (Schwerin, Neubrandenburg, Cottbus, Magdeburg, Dresden, Chemnitz, Suhl und Gera) hat das Beratungsgremium ebenfalls einen Strukturvorschlag vorgelegt, der in die weite- – 9 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 9 – ren Planungen eingeflossen ist. Ziel ist es, eine tragfähige, dem Bedarf angepasste Lösung für die künftige Aufgabenerledigung zu finden. Die aktuellen Planungen für die im Aufbau befindliche Außenstelle in Cottbus gehen von einer Sanierung des Torhauses in der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus aus. Hierzu befinden sich das Land Brandenburg und der Bund in Abstimmung. Mögliche Vereinbarungen stehen allerdings unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellungen auf Bundes- und Landesebene. Seitens des Bundes wurde eine Förderung ausgereicht, um die Grundlage für prüfbare Planungsunterlagen zu schaffen. Die bereits etablierten Angebote vor Ort wurden im Berichtszeitraum fortgeführt. Sehr unterstützend ist hierbei die gute Zusammenarbeit mit den in der AG „Politische Bildung“ in Cottbus vertretenen Partnern. 3.2 Weiterentwicklung der Dienststelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichtenberg (Archivzentrum zur SED-Diktatur) im Kontext der Weiterentwicklung des Campus für Demokratie Die für die Weiterentwicklung der Dienststelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichtenberg notwendige Überarbeitung einer Machbarkeitsstudie wurde fertiggestellt. Im Ergebnis sind die für die Unterbringung der DDR- Unterlagen einschließlich der vom Staatssicherheitsdienst hinterlassenen Unterlagen erforderlichen Kapazitäten auf der Liegenschaft darstellbar. Neben der weiteren Nutzung bereits in Betrieb befindlicher Häuser sind die Sanierung des Hauses 22 (ehemaliges Offizierskasino) und des Nordflügels Haus 7 sowie Neubauten auf mehreren Flächen erforderlich. Um die baurechtlichen, städtebaulichen und die durch den Bebauungsplan vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, ist der Erwerb zweier Grundstücke durch den Bund notwendig. Jetzige Eigentümer sind das Land Berlin bzw. ein privater Investor. In die Untersuchungen einbezogen wurden auch die Unterbringung der Robert-Havemann-Gesellschaft e. V. sowie Überlegungen für ein künftiges „Forum Opposition und Widerstand 1945–1990“ auf dem Gelände. Die Umsetzung der Ergebnisse der überarbeiteten Machbarkeitsstudie ist daher auch davon abhängig, welche Entscheidungen auf politischer Ebene hierzu getroffen werden. Hauptziel muss es sein, die erforderlichen Projektunterlagen bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zeitnah zu beauftragen. Diese werden Grundlage für Entscheidungen zur finanziellen Sicherstellung des Projektes sein. Im Rahmen der Gesamtentwicklung wird weiterhin an der vorgezogenen Sanierung des Hauses 22 festgehalten. Hier soll ein modernes, den denkmalgerechten Verhältnissen angepasstes, zentrales Besucherzentrum für den Campus für Demokratie entstehen. Die Bedarfsplanung ist erstellt und liegt dem BKM sowie dem BMF zur Billigung vor. 4 Archivbestände 4.1 Überlieferungsformen und Arbeitsschwerpunkte Die Überlieferung des Staatssicherheitsdienstes gliedert sich in 17 Archivbestände. Neben den Unterlagen auf zentraler Ebene aus dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in Berlin (Bestand MfS 1) umfasst sie das Archivgut der 15 Bezirksverwaltungen des MfS (Bestände MfS 2 bis 16), eingeschlossen sind hierin jeweils auch die Unterlagen aus den zuletzt über 200 Kreisdienststellen und Objektdienststellen der Staatssicherheit. In einem eigenen Bestand zusammengefasst werden darüber hinaus die Unterlagen aus den Gliederungen der SED und DDR-Massenorganisationen, namentlich aus der eigens beim Staatssicherheitsdienst eingerichteten SED- Kreisparteiorganisation sowie den Leitungen der SED- Parteiorganisation bei den MfS-Bezirksverwaltungen (Bestand MfS 17). Der Überlieferungsumfang an Schriftgut des Staatssicherheitsdienstes beläuft sich insgesamt auf ca. 112 500 lfd. M., darunter 47,8 Millionen Karteikarten. Ferner zählen zur Überlieferung noch verschiedene weitere Unterlagenarten, namentlich Bild- und Tonaufnahmen, aber auch Behältnisse mit zerrissenen Unterlagen, die vom MfS im Zuge seiner Auflösung noch beseitigt werden sollten (für nähere Angaben zu den Bestandsumfängen siehe Anhang 3). In großen Mengen vorhanden ist schließlich noch bereits vom MfS verfilmtes Schriftgut, das generell als Informationsersatz für einen Katastrophenfall vorgehalten wurde, teilweise aber auch als Ersatz für vom MfS selbst in die Wege geleitete Vernichtungen von physischen Unterlagen fungierte. Inhaltlich lässt sich die Überlieferung des Staatssicherheitsdienstes grundsätzlich weiter in zwei große Komplexe unterteilen. Einen Komplex bilden die Unterlagen der Diensteinheiten, die dezentral zum Beispiel in den einzelnen Hauptabteilungen, Abteilungen, Kreis- oder Objektdienststellen des MfS geführt wurden oder sich während der Auflösung des MfS Ende 1989 bzw. Anfang 1990 noch in den Dienstzimmern der Stasi-Mitarbeiter befanden. Den zweiten Komplex bilden die vom MfS angelegten „archivierten“ Ablagen, für deren Verwaltung einheitlich die Abteilungen XII (Auskunft/Speicher) im Ministerium in Berlin sowie in den Bezirksverwaltungen zuständig waren. Der Staatssicherheitsdienst hat diese archivierten Ablagen auch als „Archivbestände“ bezeichnet. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das MfS hieraus wiederholt Unterlagen entnommen und vernichtet hat, nach eigenen Richtlinien, die bereits vor der Auflösungsphase der Staatssicherheit galten. Um Missverständnissen vorzubeugen, wird deshalb mit Blick auf die Praxis des Staats- – 10 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – sicherheitsdienstes der Begriff „archivierte Ablagen“ vorgezogen, da Inhalt eines Archivbestands nach heutigem Fachverständnis grundsätzlich nur Unterlagen sind, denen bleibender Wert zugesprochen wurde. Die überlieferten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes aus dessen „archivierten Ablagen“ sind heute Teil der Archivbestände des Bundesarchivs und werden folglich dauerhaft aufbewahrt. Teil der Überlieferung des MfS sind weiterhin auch solche Unterlagen, die dem Staatssicherheitsdienst von anderen Stellen der DDR zur Verwendung überlassen wurden. Dies betrifft beispielsweise Altakten von Staatsanwaltschaften und aus konspirativen Ermittlungen der Kriminalpolizei (Arbeitsgebiet I). Vom Bereich Stasi-Unterlagen-Archiv wurden für den Berichtszeitraum weiterhin hauptsächlich die archivfachlichen Aufgabenfelder der Erschließung, Recherche, Bereitstellung und manuellen Rekonstruktion verantwortet. Darüber hinaus gab es erneut ein enges Zusammenwirken mit den für Bestandserhaltung und Digitalisierung zentral zuständigen Fachabteilungen des Bundesarchivs. Hervorzuheben sind hier die notwendigen Vorlauf- und Begleitarbeiten zur Auswahl und Bereitstellung von Archivgut für die systematische Digitalisierung von größeren zusammenhängenden Archivgutkomplexen (Programmdigitalisierung) oder die Zusammenarbeit bei der Digitalisierung der zentralen Personenklarnamenkartei F 16 des Ministeriums in Berlin (siehe Abschnitte 4.2 und 4.3). Stark geprägt waren die Tätigkeiten ferner von der intensiven Zusammenarbeit mit der für die Informationstechnik zuständigen Abteilung. Dies betraf die schrittweise Nutzung des Bundesarchivinformationssystems BASYS in den verschiedenen Bereichen des Stasi-Unterlagen- Archivs sowie die Migration von Erschließungsinformationen aus Altanwendungen des ehemaligen Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) nach BASYS. Ebenfalls zu nennen sind Anpassungen in BASYS zur technischen Erleichterung von datenschutzgerechten Online-Veröffentlichungen für Erschließungsinformationen zu Stasi-Unterlagen sowie der Einstieg in die physische Neusignierung von MfS-Archivgut zur Integration der Stasi-Überlieferung in das einheitliche Signatursystem des Bundesarchivs (siehe Abschnitte 4.2 und 4.4). Insbesondere die Arbeiten zur Datenmigration und technischen Anpassung für die Online-Veröffentlichung von Erschließungsinformationen erzielten Ergebnisse, die die Serviceleistungen im Bereich der Erschließung verbessern. Wesentlich für die Erschließungstätigkeit im Berichtszeitraum waren zudem weitere Klärungen zum Inhalt der Behältnisse mit zerrissenen Unterlagen (siehe Abschnitte 4.2 und 4.6). Die Mitarbeit in den behördenweiten Arbeitsgruppen zur Erschließung und Digitalisierungssteuerung (siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitte 2.2, S. 16 f., und 2.5.3, S. 21 f.) wurde fortgesetzt. Die Erschließungsbereiche des Stasi-Unterlagen-Archivs wirken hier insbesondere in zwei neu gebildeten Arbeitsgruppen mit, in denen Vorschläge für eine neue, gemeinsame Verwaltungsvorschrift zur Schriftguterschließung und speziell zur Praxis der sachthematischen Erschließung erarbeitet werden. Fortgesetzt und vertieft wurde auch die Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen des Bundesarchivs, die für die Erschließung und Nutzung von DDR-Archivgut zuständig sind. Hier lag das Augenmerk insbesondere auf dem Umgang mit Parallel- und Doppelüberlieferungen, d. h. Unterlagen, die sich sowohl in den Archivbeständen des MfS als auch in anderen Archivbeständen mit DDR- Provenienz finden lassen. Darüber hinaus wurde die Kooperation mit dem Fachbereich des Bundesarchivs weiter gepflegt, in dessen Zuständigkeit die Überlieferung des ehemaligen NS-Archivs der Staatssicherheit liegt. Weiterhin fokussiert blieb die Arbeit im Berichtszeitraum auch auf die Möglichkeit zur Unterstützung von Einrichtungen und Gedenkstätten zur Aufarbeitung der Geschichte der DDR und des SED-Regimes. Eine besonders enge Form der Kooperation konnte dabei mit der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen abgestimmt werden. So werden am Standort Berlin-Lichtenberg des Stasi-Unterlagen-Archivs nach Maßgabe der Gedenkstätte weitere Informationen erhoben, die künftig zur Ausweitung der von der Gedenkstätte im Projekt „Daten politischer Verfolgung“ angelegten Datenbasis genutzt werden und in die auch online zugängliche Datensammlung „Haft in der DDR“ einfließen sollen. Abgeschlossen werden konnte im Berichtszeitraum das mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam initiierte Projekt zur Auswahl von Archivgut des MfS, das zentral für eine Sicherung als national wertvolles Kulturgut vorgesehen ist (siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 2.5.2, S. 21). Daraus resultierende Nachlaufarbeiten werden als Regelaufgabe in der Linienorganisation fortgeführt. Im Berichtszeitraum wurden schließlich erneut Kenntnisse, die aus der Arbeit mit den Stasi-Unterlagen erwachsen sind, in den nationalen und internationalen Fachaustausch eingebracht und dort zur Diskussion gestellt. Das betraf beispielsweise die Darstellung von Zwischenergebnissen aus dem Projekt zur Karteikartenerkennung mittels Künstlicher Intelligenz (siehe Abschnitt 4.4) auf dem 91. Deutschen Archivtag in Suhl im Oktober 2024 oder auf dem 7. Berliner Archivtag im November 2024. Ein anderes Beispiel ist die Berichterstattung während der Jahrestagung des Europäischen Netzwerks der für die Geheimpolizeiakten zuständigen Behörden im Oktober 2023 zu den Nutzungspotenzialen der Online-Rechercheplattform Archives Portal Europe (Archivportal Europa) und des internationalen Standards EAD (Encoded Archival Description) als Austauschformat zur öffentlichen Präsentation von Erschließungsinformationen im Internet. – 11 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 11 – 4.2 Erschließung Insgesamt 109 850 lfd. M. der Stasi-Überlieferung sind personenbezogen zugänglich; dies entspricht einem Erschließungsstand von 97,6 Prozent. Sachthematisch erschlossen sind zudem 44 660 lfd. M. (zur sachthematischen Erschließung siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 2.3.1, S. 17). Etwa 2 650 lfd. M. bedürfen generell noch der Verzeichnung, hierbei handelt es sich um Unterlagen der Diensteinheiten aus dem Archivbestand des Ministeriums in Berlin (Bestand MfS 1) sowie in geringerem Maße aus der MfS- Bezirksverwaltung Suhl (Bestand MfS 16). Im Berichtszeitraum wurde deshalb die Erschließung von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes fortgesetzt. Dies betraf zum einen die personenbezogene und sachthematische Erschließung von Unterlagen der Diensteinheiten, aus dem Archivbestand des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg (Bestand MfS 1) beispielsweise Unterlagen der Teilbestände Abteilung XI (Chiffrierwesen), Abteilung XIII (Zentrale Rechenstation), Abteilung Nachrichten (N), der Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD), des Wachregiments (WR) „Feliks E. Dzierżyński“ oder des Zentralen Medizinischen Dienstes (ZMD). Im Archivbestand der MfS-Bezirksverwaltung Suhl (Bestand MfS 16) bezogen sich die Arbeiten u. a. auf die Teilbestände Abteilung III (Funkaufklärung, Funkabwehr) und Abteilung XVIII (Volkswirtschaft). Zum anderen wurde die sachthematische Erschließung von Unterlagen insbesondere aus den archivierten Ablagen des MfS fortgesetzt. Hierbei standen erneut vor allem Betroffenenunterlagen im Vordergrund: Akten, die vom Staatssicherheitsdienst angelegt wurden mit dem Ziel der Ausspähung, Überwachung oder verdeckten Verfolgung und Bekämpfung von Personen, Gruppierungen und Organisationen, die das MfS als „feindlich“ einschätzte, denen es misstraute oder die es ganz generell für beobachtungsrelevant hielt. Zusammen konnten im Berichtszeitraum ca. 875 lfd. M. Schriftgut archivisch bearbeitet werden. Ferner wurden erneut zahlreiche Bildaufnahmen erschlossen, die lose überliefert sind und aus verschiedenen Archivbeständen der Staatssicherheit stammen. Im Berichtszeitraum betraf dies knapp 108 000 Fotos. Darüber hinaus wurden weitere Tonaufzeichnungen aus der MfS-Überlieferung erschlossen. Erschließung bedeutet das Öffnen („Aufschließen“) der historischen Überlieferung durch ihre Zugänglichmachung, soweit dies im Rahmen der rechtlichen Vorschriften möglich ist. Dies schließt auch alle technisch- organisatorischen Maßnahmen der Zugänglichmachung ein, darunter insbesondere solche, die der praktischen Zugangserleichterung und -vereinfachung dienen. Um vorzugsweise auch in dieser Hinsicht die Service- und Arbeitsleistungen im Bereich der Erschließung weiter zu verbessern, wurden im aktuellen Berichtszeitraum zahlreiche Anstrengungen unternommen und Arbeitsaufgaben fortgeführt, die der Integration und Erweiterung des Datenbestandes an Erschließungsinformationen über Archivgut der Staatssicherheit innerhalb des einheitlichen Bundesarchivinformationssystems BASYS dienen. Das betraf einerseits die Migration von Erschließungsinformationen aus der Altanwendung SAE (Sachaktenerschließung) des Stasi-Unterlagen- Archivs nach BASYS sowie die Aufnahme einer Vielzahl der retrokonvertierten Daten aus analogen Nachweisangaben, sogenannten Archivregistrierbüchern. Im Rahmen der skizzierten Migrations- bzw. Integrationsarbeiten konnten im Berichtszeitraum ca. eine Million Datensätze nach BASYS migriert werden und stehen dort für die Bearbeitung von Anfragen oder Anträgen auf Nutzung zur Verfügung. Dies betrifft Erschließungsinformationen zu Teilbeständen aus der Überlieferung des Ministeriums in Berlin (Bestand MfS 1) sowie aus den MfS-Bezirksverwaltungen Cottbus (Bestand MfS 3), Halle (Saale) (Bestand MfS 8) und Magdeburg (Bestand MfS 11). Mit den genannten Arbeiten verbunden ist die Nutzung von BASYS im Wirkbetrieb, die im Berichtszeitraum in den Erschließungsbereichen des Stasi-Unterlagen-Archivs aufgenommen werden konnte. Mit der Integration der Daten nach BASYS kann zugleich die Rechercheapplikation invenio im Stasi-Unterlagen-Archiv zunehmend genutzt werden, was vor allem die Recherche- und Bestellprozesse zwischen den Arbeitsbereichen im Stasi- Unterlagen-Archiv wesentlich effizienter macht. Aufgrund der Fortschritte bei der Karteikartendigitalisierung (siehe Abschnitte 4.3 und 4.4) kann nun auch in BASYS die interne Recherche und Konsultation der digitalisierten Karteikarten erfolgen. Andererseits konnten im Berichtszeitraum die Voraussetzungen dafür erarbeitet werden, dass mit Hilfe von BASYS künftig auch das Verfahren zur Online-Veröffentlichung von Erschließungsinformationen technisch vereinfacht wird. Aufgrund der Vorschriften des Stasi-Unterlagen- Gesetzes zum bereichsspezifischen Datenschutz müssen auch weiterhin alle zu den MfS-Unterlagen vorhandenen Erschließungsinformationen einzeln auf ihre Veröffentlichungsfähigkeit geprüft und gegebenenfalls durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung für eine Veröffentlichung überarbeitet werden. Dieser Prozess war und bleibt arbeits- und personalaufwändig, er wird künftig aber durch eine Anpassung in BASYS in der technischen Durchführung wesentlich erleichtert. Insgesamt stehen derzeit ca. 300 000 Titelangaben über BASYS bzw. invenio im Internet für eine Konsultation zur freien Verfügung. Dies betrifft Erschließungsinformationen aus allen 17 Archivbeständen des MfS, neben Angaben zur Überlieferung aus dem Ministerium in Berlin ebenso aus den 15 MfS- Bezirksverwaltungen, knapp 100 MfS-Kreisdienststellen oder zu den Leitungsebenen der SED im Ministerium und in den Bezirksverwaltungen. Das Angebot umfasst ferner ca. 17 400 Spielzeitminuten Tonaufzeichnungen sowie di- – 12 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – gitale Reproduktionen von Schriftgut im Umfang von ca. 66 000 Aktenseiten aus verschiedenen MfS- Diensteinheiten und der SED-Kreisparteileitung im Ministerium. In gleicher Weise stellt das Stasi-Unterlagen-Archiv Erschließungsinformationen auch weiterhin in nationalen und internationalen Internet-Verbundportalen zur Verfügung, um vernetzte Recherchen und Forschungen zu unterstützen. Im Berichtszeitraum betraf dies im nationalen Bereich wiederum die Online-Rechercheplattformen Archivportal-D und Deutsche Digitale Bibliothek (DDB), im internationalen Bereich das Archivportal Europa (Archives Portal Europe). Der Verbesserung von Service- und Arbeitsleistungen dienen ferner die gemeinsamen Befassungen mit anderen Fachabteilungen des Bundesarchivs zur Weiterentwicklung von Standards und Strategien der Erschließung. Durch die seit der Integration neu gegebene Einbettung der Stasi-Unterlagen in den Kontext der beim Bundesarchiv vorhandenen DDR-Überlieferung können die Unterlagen noch stärker inhaltlich aufeinander bezogen betrachtet werden. So kann unter übergreifenden Gesichtspunkten die Praxis der archivischen Erschließung gemeinsam auf Angleichungs- bzw. Vereinheitlichungspotenziale hin überprüft werden, bei gleichzeitiger Beachtung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nach Bundesarchivgesetz und Stasi-Unterlagen-Gesetz, die auch künftig zu differenzierten Bearbeitungsweisen führen können. In besonderer Weise – aber nicht ausschließlich – trifft dies auf solche Unterlagen zu, die als Doppel- oder Parallelüberlieferungen anzusehen sind, beispielsweise weil sich Schriftstücke von anderen Stellen der DDR in Kopie in der MfS-Überlieferung befinden, etwa Beteiligungsvorlagen aus dem DDR-Ministerrat oder Schriftverkehr zwischen Staatssicherheit und SED. Auch an parallel vorkommende Überlieferungsformen wie Akten der DDR- Staatsanwaltschaften bzw. Militärstaatsanwaltschaften, Gefangenenpersonalakten u. a. m., die sich sowohl in den Beständen des MfS als auch in anderen DDR-Beständen des Bundesarchivs befinden, ist hier zu denken. Das Bundesarchiv als Gesamthaus widmet sich dieser Thematik auf mehreren Ebenen. Hervorgehoben werden kann dabei zunächst die Tätigkeit der behördenweiten Arbeitsgruppe Erschließung (siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 2.2, S. 16 f.). Die dort gemeinsam definierten Aufgabenstellungen werden in zwei hierfür speziell eingerichteten Arbeitsgruppen fortgeführt. Eine Arbeitsgruppe widmet sich der Erarbeitung eines Vorschlags für eine neue, gemeinsame Erschließungsrichtlinie für Schriftgut (Akten und Karteien), die andere vertieft die gemeinsamen Betrachtungen speziell zur Thematik der sachbezogenen Erschließung. In beiden Gruppen werden intensiv die Potenziale zur Verbesserung und Vereinheitlichung von Erschließungsvorgaben und ihrer Umsetzung in der Praxis erörtert. Darüber hinaus fand im Berichtszeitraum weiterhin ein intensiver Austausch zwischen den für die DDR- Überlieferung zuständigen Erschließungs- und Nutzungsbereichen des Bundesarchivs sowie den betreffenden Abteilungen aus dem Bereich Stasi-Unterlagen-Archiv statt. Hierbei stand im Besonderen der Umgang mit den bereits erwähnten Parallel- und Doppelüberlieferungen im Fokus. Ziel ist es nicht zuletzt auch, den Beratungsprozess für Nutzende zu optimieren, etwa durch intensivere Verweise auf inhaltlich einander entsprechende oder ergänzende bzw. anverwandte Überlieferungsformen oder durch Schritte zu nutzungserleichternden Steuerungsangeboten „aus einer Hand“. Dies wiederum zeitigt Auswirkungen auf die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsprozesses auch bei der Erschließung von MfS-Archivgut. Als Sonderaufgabe ist dem Stasi-Unterlagen-Archiv der fachliche Umgang mit den zerrissen überlieferten Unterlagen des MfS gestellt. Ebenfalls Erschließungszwecken, wenn auch zunächst auf der Ebene einer Sichtungsstufe, dient die nähere Klärung des Inhalts jener Behältnisse, in welchen die zerrissenen Unterlagen überliefert sind (siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 2.6, S. 22 f.). Zumeist handelt es sich dabei um Säcke. Die Sichtungsergebnisse erlauben insbesondere eine exaktere Priorisierung der Reihenfolge zur Rekonstruktion der zerrissenen Unterlagen (siehe Abschnitt 4.6). Im Berichtszeitraum wurden die Arbeiten zur Feinsichtung der Behältnisse mit zerrissenen Unterlagen wesentlich ausgeweitet, um in näherer Zeit zu einem Abschluss dieser gleichermaßen umfangreichen wie aufwändigen Arbeitsaufgabe zu gelangen. Der Zugangserleichterung dienen schließlich auch die verschiedenen Vorhaben zur Digitalisierung bzw. digitalen Verfügbarkeit des Archivgutes. Neben der Digitalisierung zu Nutzungszwecken im Rahmen der Antragstellung (Digitalisierung on demand) sowie der inhäusig betriebenen systematischen Digitalisierung gilt dies auch für die im Berichtszeitraum vorangetriebene systematische Digitalisierung bzw. Programmdigitalisierung von Aktenschriftgut (siehe Abschnitt 4.3). In die dazu erforderlichen Vor- und Nachlaufarbeiten (siehe Abschnitt 4.4) sind auch die Erschließungsbereiche des Stasi-Unterlagen-Archivs eingebunden. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden beispielsweise aus der Überlieferung des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin (Bestand MfS 1) die Unterlagen aus den Diensteinheiten bzw. Teilbeständen Abteilung X (Internationale Verbindungen), Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK), Hauptverwaltung A (HV A), Sekretariat des Ministers für Staatssicherheit (SdM), Sekretariate der Stellvertreter des Ministers (Sekretariate Rudi Mittig, Gerhard Neiber, Rolf Schwanitz) und Zentraler Operativstab (ZOS), ferner die Dissertationen und Diplomarbeiten der Juristischen Hochschule (JHS) sowie die Sammlung der MfS-eigenen zentralen dienstlichen Bestimmungen aus der Dokumentenstelle beim Büro der Leitung (BdL/Dok.) unter wesentlicher Mitwirkung auch – 13 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 13 – der Erschließungsbereiche für die Programmdigitalisierung vorbereitet; dies schloss die Überarbeitung und Anpassung von Erschließungsinformationen zur Migration in das Bundesarchivinformationssystem BASYS ein. 4.3 Digitalisierung Die Digitalisierung von Archivgut ist ein Tätigkeitsfeld von zentraler Bedeutung für das Bundesarchiv. Ein Schwerpunkt in der Strategie des Gesamthauses sind neben der Überlieferung aus der Zeit des Nationalsozialismus die Stasi-Unterlagen. Die Herstellung digitaler Reproduktionen dient mehreren Zielen: Einmal digitalisierte Unterlagen werden im Regelfall Antragstellerinnen und Antragstellern nicht mehr im Original zur Benutzung bereitgestellt. Gerade bei häufig angefragten Unterlagen hat die Digitalisierung einen konkreten Nutzen für den Erhalt der Originale. Da zudem vielen Papieren aus DDR- Produktion nur eine begrenzte Lebensdauer zuzumessen ist (siehe Abschnitt 4.5), dient die Digitalisierung der Sicherung der auf den Unterlagen überlieferten Informationen. Schließlich ist es generell zunehmend die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit, Dokumente digital bereitgestellt zu bekommen; sofern die Rechtsvorschriften es zulassen, auch über die entsprechenden Online-Portale. Zur Herstellung von Digitalisaten im Bereich Stasi- Unterlagen unterhält das Bundesarchiv eine Digitalisierungsstrecke am Standort Berlin-Lichtenberg, die im Berichtszeitraum personell und mit zusätzlicher Scantechnik ausgebaut wurde. Neben weiteren standardisierten Digitalisierungsarbeitsplätzen für die Akten- und Karteikartenüberlieferung wurden auch Scanner für Großformate und für Mikroformen (verfilmtes Schriftgut) in Betrieb genommen. Sowohl die Mikrofilm- und Mikrofichescanner als auch die Großformatscanner erhöhen die Effizienz und den Durchsatz signifikant. Die bereits durch den ehemaligen BStU eingerichtete Digitalisierungsstrecke in der Außenstelle Schwerin wurde mit neuer Scantechnik ausgestattet und in die standardisierten Abläufe im Bundesarchiv integriert. Für die Bearbeitung von Anträgen und Ersuchen (Digitalisierung on demand) wurden im Berichtszeitraum 8,3 Millionen Schriftgutdigitalisate angefertigt, davon fünf Millionen von papiergebundenen Vorlagen und 3,3 Millionen von Mikrofilm. Daneben werden geschlossene größere Schriftgutkomplexe systematisch digitalisiert. Im Bereich der Aktenüberlieferung erfolgt dies durch einen externen Dienstleister. Vorrangig werden hier besonders bedeutende und viel genutzte Unterlagenkomplexe digitalisiert, die insbesondere als Teil des Kernbestandsprofils der Überlieferung des MfS gelten (siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 2.5.2, S. 21). Im Berichtszeitraum betraf dies zunächst die dem Bestand MfS 1 (Ministerium für Staatssicherheit) zugehörige Überlieferung der Hauptverwaltung A, der Stellvertreterbereiche des Ministers (Sekretariate Rudi Mittig, Gerhard Neiber, Wolfgang Schwanitz) sowie verschiedene Überlieferungsteile aus dem Sekretariat des Ministers (Teilbestand SdM). Insgesamt entstanden in diesem Zusammenhang bislang rund 430 000 Digitalisate. Inhäusig fortgeführt wurde die systematische Digitalisierung der zentralen Personenklarnamenkartei F 16 am Standort Berlin. Insgesamt sind inzwischen über vier Millionen Karteikarten der F 16 digitalisiert. Dies entspricht über 70 Prozent der zu dieser Kartei erhaltenen Karteikarten. Die Digitalisate stehen anschließend für eine Recherche im Bundesarchivinformationssystem BASYS zur Verfügung. Ziel ist es, in einem weiteren Schritt die Texterfassung und Recherchierbarkeit in einer Datenbank mittels Künstlicher Intelligenz herzustellen. Das Vorhaben steht im Kontext eines übergreifenden Projektes zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Bundesarchiv (siehe dazu Abschnitt 4.4). Fortgesetzt wurde auch die Digitalisierung von audiovisuellem Archivgut aus der Überlieferung der Staatssicherheit. Der Prozess ist für Videos und Tonträger des MfS bereits sehr weit fortgeschritten. Insgesamt liegen über 20 300 digitalisierte Tondokumente mit einer Spielzeit von ca. zwei Millionen Minuten vor. Die auf Video überlieferten Eigenproduktionen des MfS sind bereits vollständig digitalisiert. Auf Antrag werden noch Videodokumente mit Fremdrechten (z. B. Medienmitschnitte) bearbeitet. Insgesamt liegen im Bereich Video fast 1 100 Einheiten mit einer Spielzeit von über 113 500 Minuten digital vor. Die Digitalisierung von fotografischen Materialien wurde ebenfalls fortgeführt. Neben der Digitalisierung im Rahmen der Antragsbearbeitung ist weiter die systematische Identifizierung und Digitalisierung von Fotonegativen auf Cellulosenitratträger (sogenannter Nitrofilm) Schwerpunkt der Tätigkeit der Fotowerkstatt. Insgesamt liegen rund 300 000 Bilder digital vor. Davon entstanden ca. 54 000 Digitalisate im Berichtszeitraum. 4.4 Bereitstellung und Recherchen; KI-gestützte Karteikartenerkennung Unverändert gehörten die Bereitstellung von Unterlagen sowie die Bearbeitung von Rechercheanforderungen zu den zentralen Arbeits- und Serviceleistungen des Archivbereichs im Stasi-Unterlagen-Archiv. Im Berichtszeitraum wurden ca. 190 000 Archivalien für Nutzungszwecke nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch die Magazindienste bereitgestellt. Die Karteibereiche bearbeiteten in dieser Zeit insgesamt etwa 364 500 Personenrecherchen. Im Bereich der Personenrecherchen beginnen die Bearbeitungen weiterhin sehr oft mit der Konsultation der vom MfS einheitlich in dessen Abteilungen XII (Auskunft/ Speicher) geführten Karteien F 16 und F 22. Die Kartei F 16 enthält als Personenklarnamenkartei die Angaben zu allen Personen, die vom Staatssicherheitsdienst zentral er- – 14 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – fasst wurden. Sie ist nach dem phonetischen Alphabet geordnet und verweist in vielen Fällen mittels einer individuellen Registriernummer auf der jeweiligen Karteikarte auf die Kartei F 22. Diese diente dem Nachweis verschiedener Aktenarten, die ebenfalls zentral nachweispflichtig innerhalb des Staatssicherheitsdienstes waren (zentrale Vorgangskartei). Das betrifft neben Akten, die aus Aufträgen zur Ausspähung oder verdeckten Bekämpfung und Verfolgung resultierten, beispielsweise auch Vorgangskategorien aus der Zusammenarbeit mit geheimen Zuträgern. Die F 22 ist nach der Reihenfolge der Registriernummern sortiert. Die Aufteilung der beiden Karteien diente der sogenannten inneren Konspiration der Stasi: Während aus der F 22 die Klarnamen der Personen nicht ersichtlich sind, zu denen die jeweiligen Akten geführt wurden, ist aus der Kartei F 16 in den entsprechenden Fällen nicht erkennbar, welchen Aktenkategorien die dort im Klarnamen genannten Personen zugeordnet sind. Lediglich in vom MfS als geheimpolizeilich minderrelevant angesehenen Fällen wurden die zu den Unterlagen führenden Nachweise bereits direkt in der Personenkartei F 16 vermerkt. Beide Karteiarten wurden nicht nur dazu verwendet, laufende Vorgangsarten nachzuweisen, sondern auch, um nach Abschluss der Aktenführung den Standort der Unterlagen in den archivierten Ablagen des MfS festzuhalten. So enthält die Kartei F 16 beispielsweise die vom MfS vergebenen Archivsignaturen für die von den DDR- Staatsanwaltschaften übernommenen Altakten, die Kartei F 22 hingegen die MfS-Archivsignaturen zu den erwähnten Akten der Staatssicherheit. Für die heutige Praxis der archivischen Recherche und Beauskunftung folgt daraus, dass sehr häufig beide Karteien konsultiert werden müssen, um zunächst überhaupt feststellen zu können, ob und welche Unterlagen zu einer Person vorhanden sind. Der überlieferte Umfang der vom Staatssicherheitsdienst geführten Karteien F 16 und F 22 ist erheblich: Er beläuft sich für den Bereich der ehemaligen Stasi-Zentrale (Ministerium in Berlin, einschließlich Bezirksverwaltung Berlin) auf ca. 5,45 Millionen Karteikarten der F 16 sowie auf etwa 1,4 Millionen Karteikarten der F 22. Aus den 14 MfS- Bezirksverwaltungen außerhalb Berlins sind insgesamt ca. 2,7 Millionen Karten zur Kartei F 16 sowie 910 000 Karteikarten zur F 22 erhalten. Die digitale Nutzbarkeit von Karteibeständen wird die Serviceleistungen im Bereich der personenbezogenen Recherchen verbessern und beschleunigen. Mit der im Berichtszeitraum fortgesetzten Digitalisierung der Kartei F 16 aus der Zentrale des Staatssicherheitsdienstes in Berlin (siehe Abschnitt 4.3) ist ein Projekt zur Karteikartenerkennung mittels Künstlicher Intelligenz (KI) verbunden, in welches die digitalen Reproduktionen der Kartei einbezogen sind. Das Vorhaben soll dazu beitragen, die auf den Karteikarten erfassten Informationen KI-gestützt zu erkennen und die digitale Recherche zu unterstützen. Verschiedene auf den Karten enthaltene Informationen (z. B. Name, Geburtsdatum, Registriernummer) sollen dabei durch das KI-Modell erkannt und im Bundesarchivinformationssystem BASYS mit Bezug auf die jeweilige Karteikarte gespeichert werden. Dazu werden neuronale Netze zur Texterkennung und zur Werte-Extraktion trainiert. Die in BASYS gespeicherten Informationen sollen die digitale Recherche nach Karteikarten und darauf erfassten Daten wie Personen oder Registriernummern erleichtern. Dadurch werden nicht nur Bearbeitungszeiten verkürzt, sondern auch die originalen Karteikarten geschont werden, sodass dieses Projekt gleichzeitig der konservatorischen Bestandserhaltung dient (siehe Abschnitt 4.5). Im Berichtszeitraum wurde das Training neuronaler Netze für die Texterkennung und Werte-Extraktion fortgesetzt. Anschließend an die erste Projektphase, in der Softwareprodukte zur Werte-Extraktion auf ihre Eignung geprüft und ein Konzept zur Integration der KI-Modelle und der erkannten Daten in die IT-Systeme des Bundesarchivs entworfen worden waren, konnten im Berichtszeitraum die nächsten beiden Projektphasen umgesetzt werden. In der zweiten Phase wurden Trainings- und Validierungsdaten für Modelle zur Textfindung, zum Lesen sowie zur Werte-Extraktion für die je drei häufigsten Formblätter der beteiligten Karteibestände erstellt. Die Modelle wurden mit Trainingsdaten einem „Finetuning“ zur Erkennung der ausgewählten Karteibestände unterzogen. Um das Einlesen der durch die Modelle erzeugten Daten in BASYS zu erproben, entwickelte die beauftragte Firma eine Testanwendung. Diese verarbeitete ausgewählte Karteikartendigitalisate und lieferte kleine Datenmengen in das Testsystem von BASYS, um die Verwendbarkeit der Erkennungsdaten zu prüfen. Nach Auswertung der Testergebnisse begann die dritte Projektphase zur Verbesserung der Erkennungsqualität. Zum Ende dieser Phase konnte für die Kartei F 16 die Erkennungsqualität der Felder „Nachname“, „Vorname“, „Geburtsdatum“ und „Geburtsort“ deutlich verbessert werden. Aufgrund der hohen Varianz im Layout der Karteikarten sollen die Modelle aber an weiteren Formblättern getestet werden, um die Übertragbarkeit der bisherigen Trainingsergebnisse zu ermitteln. Dazu wurde für insgesamt 30 Formblätter je ein Testdatenset erstellt. Um die Karteikartenerkennung langfristig produktiv nutzen zu können, wird aktuell eine Ausschreibung vorbereitet. Neben den beiden zentral von den Abteilungen XII des MfS geführten Karteien F 16 und F 22 sind viele weitere personenbezogene Karteiarten des Staatssicherheitsdienstes erhalten, die bei den Recherchen häufig zu berücksichtigen sind. Viele dieser Karteien wurden von den verschiedenen Diensteinheiten der Staatssicherheit eigenständig geführt; sie werden daher als dezentrale Karteiarten bezeichnet. Hervorzuheben sind hier die sogenannten Vorverdichtungs-, Such- und Hinweiskarteien (VSH- Karteien). Sie stellten für das MfS sehr wichtige Informationsspeicher dar und führen häufig ebenfalls noch zu Unter- – 15 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 15 – lagen, die in den jeweiligen Diensteinheiten geführt und dort auch nach Bearbeitungsschluss verwahrt wurden. Der Umfang der überlieferten VSH-Karteien ist gleichfalls beträchtlich: ca. 3,56 Millionen Karteikarten sind für das Ministerium in Berlin sowie die Berliner Bezirksverwaltung und Kreisdienststellen erhalten, etwa 9,6 Millionen Karteikarten sind aus den 14 Bezirksverwaltungen und ihren Kreisdienststellen außerhalb Berlins vorhanden. Weitere personen- oder sachbezogen aufgebaute Arbeitskarteien aus den verschiedenen Diensteinheiten des MfS werden bei Rechercheanfragen bedarfsweise ebenfalls herangezogen. Insgesamt sind im Stasi-Unterlagen-Archiv etwa 11 200 personen- oder sachbezogene Karteien überliefert, die zusammen ca. 47,8 Millionen Karteikarten umfassen. Unverändert wurden im Berichtszeitraum Recherchen in den vom Stasi-Unterlagen-Archiv betriebenen personenbezogenen Datenbanken durchgeführt. Hervorzuheben ist hier die Fachanwendung EPR (Elektronisches Personenregister), die aktuell über 34 Millionen Datensätze enthält. Zunehmend werden daneben bereits Personenrecherchen im Bundesarchivinformationssystem BASYS durchgeführt. Am Standort Berlin-Lichtenberg werden darüber hinaus weitere IT-Fachanwendungen zur personenbezogenen Recherche genutzt, beispielsweise die Datenbank „Rosenholz“ zu Personen, die von der Hauptverwaltung A des MfS erfasst waren. Die Magazindienste des Stasi-Unterlagen-Archivs waren im Berichtszeitraum weiter wesentlich mit der Vorbereitung von Unterlagen zur systematischen Digitalisierung von Aktenschriftgut (Programmdigitalisierung) befasst. Im Berichtszeitraum wurden hierzu ca. sieben Millionen Einzelseiten aus verschiedenen MfS- Archivbeständen technisch so vorbereitet, dass sie durch einen externen Dienstleister effektiv verarbeitet werden können. Nach Rückgabe der Originale und Übermittlung der Digitalisate durch die externe Firma sind die Qualität der Ergebnisse und die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen. Zu den Serviceleistungen der Magazindienste gehörte im Berichtszeitraum schließlich unverändert die technische Aufbereitung von Archivgut für die Nutzung. Die Zahl der im Berichtszeitraum hierzu bearbeiteten Unterlagen beläuft sich auf 74 000 Archivalieneinheiten. Mit diesem Service nehmen die Magazindienste gleichzeitig Aufgaben der präventiven Bestandserhaltung wahr. Ihnen obliegt zudem die physische Vergabe der neuen, einheitlichen Archivsignaturen (Etikettierung) für die Unterlagen aus den Archivbeständen des MfS. 4.5 Bestandserhaltung Der Erhalt der Stasi-Unterlagen im Original als einzigartige Überlieferung und wertvolles Kulturgut ist eine zentrale Aufgabe des Bundesarchivs. Das Bundesarchiv legt den Schwerpunkt beim Originalerhalt auf präventive Bestandserhaltungsmaßnahmen, um Schäden zu vermeiden und den Erhalt der Unterlagen für einen möglichst langen Zeitraum zu gewährleisten (siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 2.5.1, S. 20 f.). Dafür ist die Herstellung fachgerechter Aufbewahrungsbedingungen die wichtigste Maßnahme. Im Bereich des Stasi-Unterlagen-Archivs werden an den Standorten Berlin-Lichtenberg, Halle und Chemnitz fach- und normgerechte Klimabedingungen erreicht. An den anderen Standorten ist die Unterbringung als nicht fachgerecht anzusehen. Jedoch konnte an keinem Standort im Berichtszeitraum eine signifikante Verschlechterung des Zustandes der Stasi-Unterlagen festgestellt werden. Eine akute Gefährdungslage für ihren Erhalt besteht daher nicht. Die Stasi-Unterlagen sind weit überwiegend auf säurehaltigem Papier von teils minderer Qualität überliefert. Natürliche Zersetzungsprozesse begrenzen dessen Benutzbarkeit. Kühle und trockene Lagerung sowie eine Verringerung der mechanischen Einwirkungen auf die Objekte begünstigen den langfristigen Erhalt. Konkrete Aussagen zur Benutzbarkeit des Papiers sind aufgrund fehlender wissenschaftlicher Untersuchungen kaum zu treffen. Das Bundesarchiv hat daher ein Projekt initiiert, in dem mittels Messungen mit Nahfeldinfrarotspektroskopie Erkenntnisse über materielle Beschaffenheit und Zustand, insbesondere das Ausmaß des Substanzabbaus, der Stasi- Unterlagen gewonnen werden sollen. Mit Hilfe etablierter Modelle können aus solchen Messdaten Prognosen für die Benutzbarkeit der Papiere unter unterschiedlichen Lagerungsbedingungen erstellt werden. Strategien zur Digitalisierung und zur weiteren Unterbringung der Unterlagen können auf solchen Prognosen aufbauen. Eine sehr wichtige präventive Maßnahme zum Schutz des Archivgutes ist die fachgerechte Verpackung. Die systematische Verpackung von Stasi-Unterlagen wurde im Berichtszeitraum fortgeführt. Dabei ist aber der Fortgang der Verpackungsmaßnahmen an vielen Standorten, u. a. in Berlin-Lichtenberg, zunehmend von der Bereitstellung zusätzlicher Unterbringungsflächen abhängig, denn die das Archivgut umschließenden Verpackungsmaterialien führen zu einem relevanten Volumenzuwachs, der in den Bestandsgebäuden nicht völlig abgedeckt werden kann. Ein Schwerpunkt der Bestandserhaltung für das gesamte Bundesarchiv war im Berichtszeitraum der Ausbau der Notfallinfrastruktur. Starkregen, Hochwasser und andere Naturkatastrophen bedrohen zunehmend das Kulturgut in Deutschland. Archive müssen daher für Szenarien, in denen Archivgut durch Wasser, Feuer oder mechanische Einwirkungen geschädigt wird, vorbereitet sein. Alle Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs sind mit Notfallboxen ausgestattet, die hinreichend Materialien enthalten, um kleinere Havarien bewältigen zu können. Für mittlere und große Havarien hat das Bundesarchiv 2023 drei mobile Erstversorgungszentren (sogenannte Notfallanhänger) für geschädigtes Archivgut in Dienst gestellt. Das mobile Erstversor- – 16 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – gungszentrum Berlin versorgt dabei die Dienststellen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Um Abläufe für den Notfall zu trainieren, fand im Mai 2024 eine Notfallübung des Bundesarchivs in Koblenz statt, an der auch nahezu alle Dienststellen des Stasi-Unterlagen-Archivs teilnahmen. Durchnässtes Archivgut muss eingefroren und in speziellen Gefriertrocknungsanlagen schonend und langsam getrocknet werden. In der Außenstelle Chemnitz hat das Bundesarchiv 2025 eine zusätzliche Gefriertrocknungsanlage (weitere Anlagen befinden sich in Berlin-Lichterfelde und Koblenz) in Betrieb genommen, die insbesondere bei entsprechenden Notfällen in Sachsen und den benachbarten Bundesländern zum Einsatz kommen soll. In der Restaurierungswerkstatt am Standort Berlin- Lichtenberg wurden im Berichtszeitraum ca. 100 000 Aktenseiten, ca. 1 500 Karteikarten, 197 Registrierbücher, ca. 25 200 fotografische Materialien sowie ca. 250 Großformate (vor allem Karten und Pläne) restauriert. 4.6 Sichtung und Rekonstruktion zerrissener Unterlagen Zwischen Bestandserhaltung und Erschließung angesiedelt sind als spezifische Aufgabenstellung für den Bereich des Stasi-Unterlagen-Archivs die Sichtung und Wiederherstellung der vom Staatssicherheitsdienst während seiner Auflösung 1989/90 noch zerrissenen Unterlagen. Beide Aufgaben wurden auch im aktuellen Berichtszeitraum fortgeführt. So fand weiter die sogenannte Feinsichtung der Behältnisse mit zerrissenen Unterlagen statt, um das Material inhaltlich zu priorisieren und anhand der feststellbaren Schadensbilder mit verfahrenstechnischen Empfehlungen für die Rekonstruktion zu versehen. Auf diese Weise konnten bisher rund 8 900 Behältnisse mit zerrissenen Unterlagen bearbeitet (feingesichtet) werden; dies entspricht etwa 58 Prozent der erhaltenen Lagerungsmenge. Hiervon sind ca. 3 800 Lagerungseinheiten feingesichtet mit Materialien aus der ehemaligen MfS-Zentrale in Berlin sowie 5 100 Behältnisse aus den Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen der Staatssicherheit in den ostdeutschen Regionen. Im Rahmen der manuellen Rekonstruktion wurden im Berichtszeitraum ca. 23 000 Blatt an zerrissenen Dokumenten, Vorgängen und Aktenteilen händisch zusammengesetzt und zur weiteren archivischen Bearbeitung an die Erschließungsbereiche übergeben. Mit der Erschließung werden die Recherche und die Bereitstellung dieser Unterlagen möglich. Insgesamt wurden im Wege der händischen Wiederherstellung bisher ca. 1,73 Millionen Blatt aus etwa 600 Behältnissen rekonstruiert. Im Auftrag des Deutschen Bundestages erprobte der damalige Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen seit dem Jahr 2007 gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK) die IT-gestützte, virtuelle Rekonstruktion der zerrissenen Stasi- Unterlagen. Ziel war es, den Arbeitsprozess insgesamt wesentlich zu beschleunigen und auch solches Material wieder lesbar zu machen, das sich händisch nicht bearbeiten lässt. Zwar konnten mit einem vom Fraunhofer IPK entwickelten Verfahren Inhalte aus 23 Behältnissen mit zerrissenen Unterlagen ganz oder teilweise wieder zusammengesetzt werden, für ein Massenverfahren zur Verarbeitung des insgesamt noch vorhandenen zerstörten Schriftguts war das System jedoch nicht geeignet. Ende Januar 2023 kündigte das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern den Vertrag mit dem Fraunhofer IPK. Mitte Juni 2023 leitete das Bundesarchiv mit dem Ziel der Neuaufnahme des Projekts „Virtuelle Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen“ ein Interessenbekundungsverfahren ein, auf das sich Firmen und Konsortien aus der IT-Branche und dem Bereich Scandienstleistungen sowie Hochschulen meldeten. Mit allen Interessenten hat sich das Bundesarchiv im Berichtszeitraum nicht nur zu ihren technologischen Konzepten, sondern auch zu Fragen der Kostenkalkulation im operativen Betrieb intensiv ausgetauscht. Um die produktive Umsetzbarkeit vorliegender Lösungsansätze zu prüfen und für deren Bewertung belastbare Daten zu ermitteln, wird es notwendig sein, der Vergabe eines Gesamtauftrages ein überschaubares Pilotprojekt vorzuschalten. In einem solchen Projekt sollte neben der grundsätzlichen Machbarkeit auch nachgewiesen werden, dass die Gesamtaufgabe, also die Verarbeitung der sehr großen Datenmengen, innerhalb eines begrenzten Zeitraums erledigt werden kann, damit die neu gewonnenen Akteninhalte insbesondere den von DDR-Unrecht Betroffenen noch zu Lebzeiten zur Verfügung gestellt werden können. Unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung der rekonstruierten Unterlagen ist deren Erschließung. Das Bundesarchiv strebt deshalb parallel ein Projekt zur KI-gestützten Erschließung der zu rekonstruierenden Seiten und ihres Kontextes an, da die wiederhergestellten Unterlagen in den Gesamtzusammenhang der Überlieferung der Stasi- Unterlagen eingeordnet werden müssen. Die notwendigen finanziellen Mittel für eine virtuelle Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen sowie deren Erschließung sind im Haushalt des Bundesarchivs bislang nicht etatisiert. Seinem gesetzlichen Auftrag zur Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen kommt das Bundesarchiv deshalb weiterhin durch die manuelle Rekonstruktion nach. 5 Verwendung der Unterlagen Bei der im Stasi-Unterlagen-Archiv verwahrten Überlieferung des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR handelt es sich nach heutigem Verständnis um Material, das zu großen Teilen unter Verletzung der Rechtsstaatlich- – 17 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 17 – keit und von Grundsätzen der Menschlichkeit zustande gekommen ist. Um die vom Staatssicherheitsdienst begangenen Rechtsbrüche nicht fortzusetzen, sind mit dem Ende 1991 verabschiedeten Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) besondere Benutzungsbedingungen für die Stasi- Unterlagen festgeschrieben worden. Als Spezialgesetz regelt es unter strenger Beachtung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte jeder und jedes Einzelnen den Zugang zu den Unterlagen. Ihre Verwendung ist nur nach Maßgabe der im Gesetz genannten Zwecke zulässig. Erst durch diesen mit dem StUG gesetzten Rahmen ist der sofortige Zugang zu den Stasi-Unterlagen möglich, unabhängig von den im allgemeinen Archivrecht geltenden Schutzfristen. Das Gesetz ist auch nach der Transformation der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen unter das Dach des Bundesarchivs maßgebliche Arbeitsgrundlage des Stasi-Unterlagen-Archivs. Seit seinem Inkrafttreten sind insgesamt 7 540 177 Anträge und Ersuchen eingegangen, davon 79 496 im Berichtszeitraum. Eine Übersicht über die Eingänge und Erledigungen von Anträgen und Ersuchen bieten die Anhänge 4 und 5. Ein wichtiges Thema war im Berichtszeitraum die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsprozesse. Damit steigert das Stasi-Unterlagen-Archiv nicht nur die Effizienz bei der Bearbeitung, sondern kommt auch den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entgegen, die eine digitale Herausgabe von Unterlagen seit einigen Jahren verstärkt nachfragen. Insgesamt erfolgten im Berichtszeitraum für 7 956 Vorgänge digitale Übermittlungen, zu denen u. a. mehr als 70 600 Dokumente und knapp 13 900 Fotos hochgeladen wurden. Die im Ersten Tätigkeitsbericht (dort Kapitel 3, S. 23) beschriebene Nutzung zeitgemäßer und zugleich sicherer digitaler Arbeitsverfahren hat sich – auch in mobiler Arbeitsumgebung – im gesamten Auskunftsbereich etabliert und verstetigt. Die digitale Antragsbearbeitung hat neben einer höheren Effizienz auch hinsichtlich der visuellen Qualität des Arbeitsergebnisses einen Vorteil gegenüber dem ausschließlich analogen Prozess. Ein weiterer wichtiger Vorteil digitaler Arbeitsverfahren liegt in der Option einer mehrfachen Nutzung und Herausgabe von digital vorliegendem Archivgut, das im Gegensatz zu den originalen Unterlagen bei einer nochmaligen Nutzung nicht erneut ausgehoben, transportiert und auszugsweise oder vollständig kopiert und anschließend ins Magazin zurücktransportiert und reponiert werden muss. Der damit verbundene bestandsschonende Effekt ist aus archivfachlicher Sicht nicht hoch genug zu bewerten. Zudem lassen sich Anträge und Ersuchen, für die auf dieselben Akten zugegriffen werden muss, nun parallel bearbeiten. Mitunter längere Wartezeiten darauf, dass eine Akte stofflich wieder für die Recherche zur Verfügung steht, entfallen damit. Die Kapazitäten für die Digitalisierung on demand (Anforderung von Archivgut als Digitalisat) wurden im Berichtszeitraum technisch und personell deutlich erweitert. Die Integration der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv zog auch einen Wechsel von der gewachsenen IT- Landschaft der ehemaligen Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen hin zu Anwendungen des Bundesarchivs nach sich. So findet beispielweise die dauerhafte Speicherung von Digitalisaten nunmehr in der Anwendung DiMAG (Digitales Magazin) statt und der gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsnachweis nach § 40 StUG wurde in die Rechercheapplikation invenio des Bundesarchivs integriert. Zwei im Berichtszeitraum neu eingeführte IT-Systeme ermöglichen eine rechtssichere Einsicht in Digitalisate in den Lesesälen und die elektronische Buchung von Lesesaalplätzen an allen Standorten des Stasi-Unterlagen- Archivs einschließlich automatisierter Terminbestätigung und -erinnerung. 5.1 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft aus, Einsicht in und Heraus gabe von Unterlagen sowie auf Bekanntgabe von Namen ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes Seit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurden bis zum 30. Juni 2025 von Bürgerinnen und Bürgern rund 3,5 Millionen Anträge gestellt. Davon sind rund 17 000 noch nicht abschließend erledigt. Ein Überblick über die Antrags- und Erledigungszahlen findet sich in den Anhängen 4 und 5. Insgesamt blieben die Antragszahlen auf dem Niveau des letzten Berichtszeitraums. Das Stasi-Unterlagen-Archiv registrierte 39 825 Erstanträge und 13 821 Wiederholungsanträge von Bürgerinnen und Bürgern auf persönliche Akteneinsicht. Folgeanträge mit der Bitte um Übersendung von Kopien oder die Bekanntgabe von Namen der Personen, die in den betreffenden Unterlagen nur mit einem Decknamen genannt waren, summierten sich im Berichtszeitraum auf 5 499. Knapp zwei Drittel aller Anträge wurden in den Außenstellen registriert und bearbeitet. 5.1.1 Antragstellung Die Gründe für die Antragstellung sind vielfältig, oft sehr persönlich und komplex. So ist der Beginn eines neuen Lebensabschnittes, der zum Beispiel mit dem Erreichen des Rentenalters einhergeht, Anlass, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Zunehmend werden rentenrelevante Unterlagen benötigt, die infolge von Haft oder Ausbürgerung verloren gegangen sind. Darüber hinaus können – 18 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – Nachweise zu Beschäftigungszeiten für die Kontenklärung oder zu Haftzeiten im Rahmen von Rehabilitierungsansprüchen von Bedeutung sein. Manche Bürgerinnen und Bürger nehmen die wiederkehrenden Jahrestage um die historischen Ereignisse von 1989/90 oder die öffentlichen Veranstaltungen auf dem Campus für Demokratie in Berlin und in den Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs zum Anlass, erstmalig einen Akteneinsichtsantrag zu stellen. Der Zugang zu den Unterlagen kann durch persönliche Akteneinsicht, schriftliche Auskunft oder die Herausgabe von Duplikaten erfolgen. Ein entsprechender Antragsvordruck ist in allen Dienststellen des Bundesarchivs erhältlich. Das Angebot zur Antragsannahme und die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsbestätigung vor Ort zu erhalten, wurde im Berichtszeitraum über die Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs hinaus auf alle Dienststellen des Bundesarchivs ausgeweitet. Erste Erfahrungen zeigen, dass dieses Angebot sich etabliert. Es wurde im Berichtszeitraum über 160 Mal in Anspruch genommen. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge auch mittels des Personalausweises in Verbindung mit der AusweisApp2 online stellen. Diese Option wird zunehmend genutzt. Im Berichtszeitraum wurden 14 930 Anträge online gestellt. Viele Antragstellende, zu denen in den Anfangsjahren der Behörde keine Unterlagen aufgefunden wurden, stellten erneut Anträge auf persönliche Akteneinsicht. Im Berichtszeitraum wurden rund ein Viertel der eingehenden Anträge als Wiederholungsanträge registriert. 5.1.2 Anträge als Dritte Zu etwa 40 Prozent der Anfragen ergeben die Erstrecherchen, dass keine Unterlagen zur antragstellenden Person im erschlossenen Archivbestand aufgefunden werden können. In diesen Fällen kann eine Antragstellung als sogenannter Dritter im Sinne des StUG zum Auffinden von Unterlagen führen. Oft erinnern sich Antragstellerinnen und Antragsteller an besondere Ereignisse oder bestimmte Sachverhalte und damals involvierte Personen, in deren möglicherweise vorhandenen Unterlagen sie auch Informationen zu ihrer Person vermuten, weil das MfS bei beobachteten Personen oder auffälligen Sachverhalten regelmäßig auch Informationen zum Umfeld dokumentierte. In Beratungsgesprächen oder bei Rückfragen wird über die Balance zwischen der Wahrscheinlichkeit, dass die Recherchen als Dritter in Unterlagen zu anderen Personen erfolgversprechend sein könnten und dem damit verbundenen Aufwand der Recherchen vermittelnd informiert. Bei einer solchen Antragstellung muss schlüssig dargelegt werden, warum oder inwiefern Informationen in den Unterlagen zu anderen Personen oder auch Sachverhalten vermutet werden. Dies kann beispielsweise durch die Beschreibung von Umständen, die zur gemeinsamen Erwähnung des Antragstellers mit weiteren Beteiligten geführt haben könnten, plausibel erklärt werden. Grundsätzlich muss der Antragsteller Angaben machen, um die Recherchen und das Auffinden der vermuteten Informationen zu ermöglichen. Im Berichtszeitraum wurden rund 7 500 solcher zusätzlichen Recherchen durchgeführt. 5.1.3 Anträge naher Angehöriger Vermisster und Verstorbener Von einem starken Aufarbeitungswunsch geprägt sind auch Anträge von nahen Angehörigen, die den Einfluss des Staatssicherheitsdienstes auf die Lebens- oder Todesschicksale ihrer nahen Angehörigen aufklären oder sie vom Vorwurf einer inoffiziellen Mitarbeit entlasten möchten. Darüber hinaus gehen zunehmend Anträge von jüngeren Menschen ein, die bemüht sind, Familienbiografien zu verstehen, weil die nahen Angehörigen schon lange verstorben sind und über die früheren Geschehnisse nicht mehr persönlich berichten konnten. Nahe Angehörige ersten und zweiten Grades können nicht nur zu den im § 15 Absatz 1 Satz 1 StUG genannten Zwecken der Rehabilitierung, zum Schutz des Persönlichkeitsrechts, insbesondere der Klärung des Vorwurfs der Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst, oder der Aufklärung des Schicksals Vermisster oder Verstorbener den Zugang beantragen, sondern können auch sonstige berechtigte Interessen glaubhaft machen, die allerdings im Zusammenhang mit dem Aufarbeitungszweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stehen müssen. Mitunter nehmen Bürgerinnen und Bürger an, dass eine uneingeschränkte Einsicht in die vom Staatssicherheitsdienst zur Person der oder des Vermissten oder Verstorbenen angelegten Unterlagen möglich sei. Jedoch macht der Gesetzgeber hier nur eine Ausnahme vom Grundsatz, dass jede oder jeder Einzelne nur Informationen zur eigenen Person erhält, die in jedem Einzelfall zu begründen ist, weil die oder der nahe Angehörige nicht die gleichen Einsichtsrechte hat, die die oder der Verstorbene oder Vermisste gehabt hätte. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob die Zweckbegründung des Antrages die Auskunft oder Einsichtnahme rechtfertigt. Im Berichtszeitraum gingen 10 004 Erstanträge naher Angehöriger zu verstorbenen oder vermissten Personen ein. Das entspricht einem Anteil von inzwischen 25 Prozent an der Gesamtmenge der eingegangenen Anträge und damit einer Steigerung von vier Prozent gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum. 5.1.4 Bearbeitung und Bearbeitungszeiten Alle Anträge auf persönliche Akteneinsicht werden, nachdem sie registriert worden sind, auf ihre Zulässigkeit geprüft. Die Antragstellenden erhalten eine Eingangsbestätigung. Wenn die Zugangsvoraussetzungen vorliegen, wird zunächst eine automatische Recherche zu den im Antrag gemachten Personenangaben ausgelöst. Die Rechercheaufwände können variieren, weil gegebenenfalls in verschie- – 19 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 19 – denen Archivbeständen in Berlin und den Außenstellen zu recherchieren ist oder sich weitere Ansätze aus den Regelrecherchen ergeben. Im Ergebnis werden die ermittelten Signaturhinweise zusammengeführt und personenbezogen ausgewertet. In einem letzten Schritt werden die relevanten Aktenteile entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anonymisiert und den Antragstellenden zur Verfügung gestellt. Im Rahmen von standortübergreifenden Kooperationen werden Anträge zur Bearbeitung zwischen den Dienststellen des Stasi-Unterlagen-Archivs umverteilt. Auf die inhaltliche Bearbeitung hat diese interne Kapazitätssteuerung keine Auswirkungen. Diese Verfahrensweise dient der optimalen Nutzung der Ressourcen und unterstützt dabei, die Wartezeiten weiter zu verkürzen. So erhalten Bürgerinnen und Bürger die Auskunft, dass keine Erfassungen oder lediglich Karteikarten vorliegen, bereits nach drei bis sechs Monaten. Eine Zwischennachricht, dass Unterlagen vorhanden sein könnten, wird den Antragstellenden nach durchschnittlich drei Monaten übersandt. Die maximale Bearbeitungszeit bis zu einer Auskunft mit Übersendung von Unterlagen oder einer Akteneinsicht sank im Berichtszeitraum von 18 auf 15 Monate. Zu Anträgen, bei denen im Ergebnis der Recherche Unterlagen in nur geringfügigem Umfang ermittelt werden können, wird das Material kopiert und den Antragstellern direkt zugeschickt, um ihnen den Aufwand für die Wahrnehmung einer persönlichen Akteneinsicht zu ersparen. Der größte Teil der Erledigungen erfolgt inzwischen auf diesem Wege. Seit 2021 können sich Bürgerinnen und Bürger auch für eine Zusendung auf elektronischem Wege entscheiden. Bei der Online-Bereitstellung von Digitalisaten erhalten die Antragstellenden einen individuellen Zugangscode zu einer Online-Plattform. Damit können die bereitgestellten Digitalisate innerhalb von vier Wochen per Download abgerufen werden. Das Online-Verfahren hat sich im Berichtszeitraum weiter etabliert. Die Zahl der auf diesem Wege zur Verfügung gestellten Unterlagen stieg stetig an. So wurden 1 551 Anträge im zweiten Halbjahr 2023 und 2 852 Anträge im Jahr 2024 auf diese Weise erledigt. Im ersten Halbjahr 2025 erhielten 1 505 Bürgerinnen und Bürger die beantragten Duplikate als Digitalisate im Online-Verfahren. Darüber hinaus ist weiterhin auch die persönliche Akteneinsicht möglich, deren Zahl jedoch stark rückläufig ist. Zwar nutzen jährlich noch etwa 300 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der persönlichen Akteneinsicht vor Ort, jedoch lag der Anteil der Einsichten an den Gesamterledigungen im Berichtszeitraum bei einem Prozent. In den Außenstellen ist die persönliche Akteneinsicht aufgrund der Wohnortnähe oder der regionalen Verbundenheit stärker nachgefragt. Im Berichtszeitraum wurden fast 90 Prozent der Einsichtnahmen in den Lesesälen der Außenstellen durchgeführt. Seit dem Jahr 2021 besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht in allen Dienststellen des Bundesarchivs. Im Berichtszeitraum wurde an den westdeutschen Standorten keine Akteneinsicht durchgeführt, weil sich gezeigt hat, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in den alten Bundesländern weiterhin direkt an die Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs wenden bzw. bei der Antragstellung eine Zusendung von Kopien oder die digitale Übermittlung der MfS-Unterlagen zu ihrer Person vereinbaren. 5.1.5 Eilbedürftigkeit von Anträgen Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung aller Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Gesetzlich vorgesehen ist allerdings eine vorrangige Bearbeitung von Anträgen zu Zwecken der Rehabilitierung, Wiedergutmachung, zur Abwehr einer Gefährdung des Persönlichkeitsrechts oder zur Entlastung vom Vorwurf einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst. Neben den vom Gesetzgeber fixierten Gründen werden auch Anträge von Personen mit lebensbedrohenden oder lebensverkürzenden Krankheiten bevorzugt bearbeitet, wenn dies begründet dargelegt wird. Darüber hinaus werden Erstanträge von über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürgern bevorzugt in die laufende Bearbeitungsfolge eingeordnet. 5.1.6 Bekanntgabe von Namen Im Anschluss an eine Akteneinsicht bzw. nach Erhalt der Kopien von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes räumt § 13 Absatz 5 StUG Betroffenen die Möglichkeit ein, zu den in den Unterlagen enthaltenen Decknamen ehemaliger MfS-Mitarbeiter die Bekanntgabe der Klar namen zu beantragen. Im Berichtszeitraum gingen 5 000 dieser Folgeanträge ein, wobei 4 058 Anträge in den Außenstellen registriert wurden. Inzwischen können über 64 Prozent der Decknamen entschlüsselt und die Klarnamen mitgeteilt werden. 5.1.7 Bürgerberatung Bürgerinnen und Bürger, öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Forschende sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter können sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail an die Bürgerberatung im Stasi-Unterlagen-Archiv wenden, um Informationen zu den gesetzlichen Nutzungsmöglichkeiten der Stasi-Unterlagen oder Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Die angefragten Themen sind vielfältig. Für die zentrale Bürgerberatung am Standort des Stasi- Unterlagen-Archivs in Berlin sind seit Sommer 2023 zwei Mitarbeitende eingesetzt. Damit kann der weiter steigenden Anzahl von Beratungen und Anfragen besser als zuvor begegnet werden. Im Jahr 2023 wandten sich 3 872 Ratsuchende persönlich, telefonisch oder per E-Mail an die zentrale Bürgerberatung. 2024 gingen 5 119 Anfragen ein, bis – 20 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – zum 30. Juni 2025 waren es 2 846. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend telefonisch (rund 70 Prozent aller Anfragen), gefolgt von E-Mails (rund 23 Prozent) und persönlichen Gesprächen (knapp 7 Prozent). Zwar nehmen persönliche Gespräche prozentual den kleinsten Teil der Beratungsleistungen ein, sie sind aber in der Regel sehr zeitaufwändig. Nach dem Umzug der Liegenschaft von Berlin-Mitte in die Frankfurter Allee nach Berlin-Lichtenberg zeigt sich, dass der neue Standort gut angenommen wird. In unmittelbarer Nähe zum Archiv am historischen Ort der ehemaligen Stasi-Zentrale kommen viele Menschen zur persönlichen Beratung und nutzen dabei auch das Angebot, die gesetzlich vorgesehene Bestätigung der Identität gleich vor Ort zu erhalten und ihren Antrag abzugeben. Neben Anfragen aus dem Inland erreichen die Bürgerberatung viele E-Mails oder Telefonate aus dem Ausland, vor allem aus den europäischen Nachbarländern sowie Skandinavien, Großbritannien, aber auch aus Nordamerika und vom asiatischen Kontinent. Dabei handelt es sich oft um Bürgerinnen und Bürger aus der ehemaligen DDR, die ihren Lebensmittelpunkt dorthin verlagert haben oder um Personen mit verschiedensten Kontakten in die frühere DDR. Neben Beratungen zum Zugang zu Stasi-Unterlagen zur eigenen Person bezieht sich ein Großteil der Anfragen auf die Antragstellung als naher Angehöriger Vermisster oder Verstorbener. Insbesondere nachfolgende Generationen haben hieran ein großes Interesse. Hierbei informiert die Bürgerberatung zu Fragen der Formulierung des glaubhaft zu machenden berechtigten Interesses oder zu den benötigten Nachweisen und weist auf hilfreiche Angaben für die Recherchen hin. Es ist festzustellen, dass der Beratungsbedarf zum Teil sehr umfassend ist, insbesondere, wenn es um komplexe familiäre Sachverhalte und Schicksale geht, deren Aufklärung man sich durch den Zugang zu den Stasi-Unterlagen erhofft. Wenn erkennbar ist, dass es bei der Forschung zur eigenen Familie auch um allgemeine Fragen zur Familiengeschichte bis zu den Urgroßeltern und ferneren Verwandten geht, wird zu weiteren Recherchemöglichkeiten in den anderen Archivbeständen des Bundesarchivs beraten. Wenn die Themenstellung es anzeigt oder erkennbar wird, dass weitere Unterstützung angebracht wäre, z. B. wenn es um in der DDR erlittenes Unrecht geht, werden Kontaktdaten anderer Ansprechpartner wie der SED- Opferbeauftragten, der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur oder der Opferverbände bereitgestellt. Bei Veranstaltungen auf dem Campus der Demokratie wird oftmals zusätzlich eine Bürgerberatung angeboten. Dieser begleitende Service wird von den Gästen intensiv genutzt. Bürgerberatungen werden ebenso an allen weiteren Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs angeboten, außerdem beispielsweise bei Veranstaltungen in Städten und Gemeinden oder in Gedenkstätten. Regional kann auf eine langjährige gute Zusammenarbeit mit verschiedenen Aufarbeitungseinrichtungen zurückgeblickt werden. Die Beratungstage in der Region finden oft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur statt und werden nach wie vor gut angenommen. 5.2 Verwendung von Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen 5.2.1 Ersuchen zur Rehabilitierung von Betroffenen und zur Wiedergutmachung erlittenen Unrechts Bei Ersuchen zur sogenannten Opferrente und zur Kapitalentschädigung für rehabilitierte Haftstrafen wird in der Regel nur nach möglichen Ausschließungsgründen, d. h. Hinweisen auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst bzw. das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei, recherchiert. Die Ersuchen zur Mitteilung von Sachverhalten zu rechtsstaatswidrigem Verwaltungshandeln, beruflicher Benachteiligung, politischer Verfolgung, Anwendungen von Maßnahmen der Zersetzung durch das MfS sowie zu gesundheitlichen Schädigungen während der Haft sind in der Bearbeitung dagegen erheblich komplexer und oft mit dem Auswerten sehr umfangreicher Akten verbunden, was den zeitlichen Umfang der Bearbeitung entscheidend beeinflusst. Dies betrifft in der Regel auch die Verfahren zur Rehabilitierung. Die Bearbeitung aller Ersuchen zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung erfolgt grundsätzlich prioritär und bei besonderen Sachverhalten mit höchster Priorität. Die konstant zügige Erledigung von Ersuchen zur sogenannten Opferrente konnte beibehalten werden. Etwa 75 Prozent werden innerhalb von drei Monaten erledigt. Mit dem Ziel einer künftig reibungsloseren und schnelleren Bearbeitung von Ersuchen zur Wiedergutmachung fanden mehrere Gespräche mit den zuständigen Behörden statt, die die Anträge zur Wiedergutmachung in den neuen Bundesländern bearbeiten. Dazu waren auch die jeweiligen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED- Diktatur eingeladen, damit deren Erfahrungen aus der Beratungspraxis in den Austausch einfließen konnten. Um Ersuchen zur Wiedergutmachung schnell bearbeiten zu können, ist es notwendig, dass die anfragenden Stellen die Unterlagen so vollständig wie möglich einreichen und dadurch zeitaufwändige Nachforderungen von Informationen entbehrlich werden. Ebenso waren Inhalt und Umfang der Mitteilungen des Bundesarchivs Gegenstand der Gespräche. Bisher fanden vier dieser Austausche statt, die aus hiesiger Sicht als sehr konstruktiv und ertragreich eingeschätzt werden. – 21 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 21 – Zum Zweck der strafrechtlichen Rehabilitierung wurde von den Gerichten zu 865 Personen angefragt. Zu den Wiedergutmachungstatbeständen waren es Ersuchen zu 5 105 Personen, wovon etwa die Hälfte (knapp 48 Prozent) auf die Opferrente entfielen. 5.2.2 Verwendung für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr Auch trotz des mittlerweile erreichten Alters der Stasi- Unterlagen besteht ein gleichbleibendes Interesse an ihrer Nutzung für Zwecke der Strafverfolgung nach § 23 StUG. Vorwiegend geht es dabei um die Klärung von Tötungsdelikten, im Berichtszeitraum insbesondere mit Bezügen zu terroristischen Anschlägen. In einem 2023/2024 vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall zur Tötung eines polnischen Staatsbürgers am Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Berlin Ende März 1974 wurden über die gesamte Zeit des Verfahrens hinweg in kürzester Zeit sehr umfangreiche Recherchen durchgeführt und Fragen des Gerichts beantwortet. In einem Verfahren der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen waren außerordentlich viele Rechercheansätze auszuwerten, die nur unter kurzfristiger Nutzung und Umverteilung von Personalressourcen im zuständigen Sachgebiet bewältigt werden konnten. Im Berichtszeitraum gab es wieder Ansätze für Mitteilungen ohne Ersuchen in Strafsachen gemäß § 27 Absatz 2 StUG. Dabei handelt es sich um Anhaltspunkte für Tötungsverbrechen, die sich aus den Unterlagen ergeben und über ergänzende Recherchen abgeklärt werden müssen. Dies betraf fünf Fälle. Der Abschluss der Arbeiten dauert noch an. 5.2.3 Verwendung von nicht personenbezogenen Unterlagen Zu den Verwendungszwecken nach § 26 Absatz 1 und 2 StUG gingen im Berichtszeitraum 68 Anträge ein. Der Zugang zu diesen Unterlagen, die vom Staatssicherheitsdienst nicht gezielt zu Personen angelegt wurden, bedarf lediglich eines formlosen Antrages. Eine Begründung oder die Angabe eines Nutzungszwecks sind nicht erforderlich. Teilweise gestaltet sich die Bearbeitung sehr aufwändig, damit entsprechendes Material zugänglich gemacht werden kann. Aber auch unter Berücksichtigung des Themas ist bereits von Beginn an mit umfangreichem Material zu rechnen. Im Berichtszeitraum wurden neben Dokumenten wie Richtlinien oder Dienstanweisungen des Staatssicherheitsdienstes auch Dissertationen und Diplomarbeiten hauptamtlicher Mitarbeiter an der Juristischen Hochschule des MfS sowie Karten, Fotos, Pläne und Bauunterlagen zu ehemaligen MfS-Liegenschaften und Truppenübungsplätzen und zu speziellen Chiffriergeräten der Stasi gesucht. 5.2.4 Überprüfung von Personen Von der Möglichkeit der Überprüfung von Personen auf eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst wird weiterhin kontinuierlich Gebrauch gemacht. In zahlreichen politischen Bereichen – Deutscher Bundestag, Landtage und kommunale Vertretungen der neuen Bundesländer – sowie im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen erfolgt diese regelhaft. Zudem wird die Überprüfung auch bei Ordensangelegenheiten und im öffentlichen Dienst genutzt. 5.2.4.1 Abgeordnete, Mitglieder kommuna ler Vertretungen, sonstige kommunale Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Regierungsmitglieder Im Berichtszeitraum Juli 2023 bis Juni 2025 wurden Ersuchen zu 588 Personen eingereicht, die in ihrer Funktion als Mitglieder einer kommunalen Vertretung bzw. als kommunale Wahlbeamte (u. a. Landräte und Bürgermeister), ehrenamtliche Bürgermeister sowie entsprechende Vertreter eines Gemeindeteils (Ortsvorsteher, Ortsbürgermeister) überprüft werden sollten. Dabei wurden zu 16 Personen Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst festgestellt. Hierbei ist zu erwähnen, dass die größte Anzahl der Ersuchen erst ab dem zweiten Halbjahr 2024 eingereicht wurde, da im Mai/Juni 2024 in den Ländern Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt Kommunalwahlen stattfanden. Aufgrund der Wiederholungswahl in Berlin im Februar 2023 wurden Ersuchen zu 61 Mitgliedern des Abgeordnetenhauses von Berlin, zu sieben Mitgliedern von Stadtverordnetenversammlungen sowie zu einem Bezirksstadtrat zur Überprüfung eingereicht. Nach der Parlamentswahl 2021 in Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2024 Ersuchen zur Überprüfung von 46 Abgeordneten des Landtages Sachsen-Anhalt gestellt. Der im Oktober 2021 gewählte Landtag Mecklenburg- Vorpommern reichte im Juni 2024 Ersuchen zur Überprüfung von neun Landtagsabgeordneten ein. Im Jahr 2022 wurde der Landtag Niedersachsen gewählt und reichte im Februar 2024 neun seiner Mitglieder zur Überprüfung ein. Ein Ersuchen zur Überprüfung von 54 Mitgliedern des im Jahr 2023 gewählten Sächsischen Landtages wurde im Jahr 2025 eingereicht. Zur Überprüfung von Mitgliedern des im Jahr 2019 gewählten Thüringer Landtages wurden bereits im Jahr 2021 Ersuchen eingereicht. In den Jahren 2023 und 2024 wurde je eine Person nachgereicht. Nach Beendigung der Legislaturperiode erfolgte im September 2024 die Neuwahl – 22 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – des Thüringer Landtags. Im Februar 2025 wurde ein Ersuchen zur Überprüfung von 30 Abgeordneten nachgereicht. Im Mai 2025 reichte der im September 2024 gewählte Landtag von Brandenburg 36 Abgeordnete zur Überprüfung ein. Durch den im September 2021 gewählten Bundestag wurden im Berichtszeitraum Ersuchen auf Überprüfung zu weiteren 17 Bundestagsabgeordneten nachgereicht. Die Recherchen ergaben bei acht Abgeordneten der Länderparlamente Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst. Zumindest in vier Fällen war der ersuchenden Stelle diese Tätigkeit bereits aus einer früheren Überprüfung bekannt. Des Weiteren wurden zu 21 Personen in Minister-, Senatoren- und Staatssekretärsfunktion der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie zu einem Staatsrat Hamburgs Ersuchen gestellt. Hierbei ergaben sich in einem Fall Hinweise auf eine Dienstzeit beim Staatssicherheitsdienst. 5.2.4.2 Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter Im Berichtszeitraum wurden zu 40 Berufsrichtern aus den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen Ersuchen eingereicht; in einem Fall mussten dazu Erkenntnisse auf eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst mitgeteilt werden. Zum Zweck der Überprüfung in ehrenamtlicher Richterfunktion lagen aus den Ländern Berlin, Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen Ersuchen zu 28 Personen vor. Hier erfolgte in zwei Fällen eine Mitteilung mit Hinweisen auf eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst. Das Ersuchen zu einem Friedensrichter musste wegen der fehlenden rechtlichen Grundlage abgelehnt werden. 5.2.4.3 Mitarbeitende öffentlicher Stellen in Leitungspositionen, von der öffentlichen Hand bestellte Mitglieder von Vertretungs- und Aufsichtsorganen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst in tatsachengestützten Verdachtsfällen Die im Berichtszeitraum eingereichten Ersuchen öffentlicher Stellen nach §§ 20, 21 Absatz 1 Nr. 6d StUG zu 147 Personen betrafen überwiegend Beschäftigte öffentlicher Stellen in Leitungsfunktion bzw. Bewerber für eine Leitungsfunktion. Zu den überprüften Personengruppen gehörten vor allem die Leitungen von Schulen (rund die Hälfte aller Anfragen). Danach folgten die Leitungen von Universitäten/Hochschulen sowie von Behörden und Staatsanwaltschaften. Des Weiteren wurde unter anderem um Mitteilung zu Professoren an Hochschulen sowie zu Leiterinnen und Leitern von Sekretariaten und Referaten im Deutschen Bundestag gebeten. Zu den genannten Ersuchen erhielten die Stellen in fünf Fällen eine Mitteilung mit Hinweisen auf eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst. Die Ersuchen zu zwei Schulleitern mussten abgelehnt werden, da diese Personen zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und daher eine Überprüfung gesetzlich nicht zulässig war. Zu tatsachengestützten Verdachtsfällen bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst bzw. bei Verdachtsfällen zu Bewerbern für eine Stelle im öffentlichen Dienst wurden zu neun Personen Ersuchen gestellt (darunter zu einem Bewerber als Kanzler einer Hochschule), welche alle zu Mitteilungen mit Hinweisen auf eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst führten. 5.2.4.4 Beratungsgremium nach § 39 StUG; Bundesarchiv, SED-Opferbeauftragte, Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und deren Mitarbeitende; Beschäftigte, ehrenamtliche Mitarbeitende und Gremienmitglieder in Aufarbeitungseinrichtungen Zum Zweck der Überprüfung wurden Ersuchen zu zwei Mitgliedern des Beratungsgremiums des Bundesarchivs und zu 30 Personen, die sich um eine Tätigkeit im Stasi- Unterlagen-Archiv beworben haben, eingereicht. Aus den Ländern Brandenburg und Sachsen sowie von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wurden Ersuchen zu acht Beschäftigten und Gremienmitgliedern in Aufarbeitungseinrichtungen gestellt. Des Weiteren wurde ein Ersuchen zu zwölf Bewerbern um die Funktion des/der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur bearbeitet; wobei vier der eingereichten Personen mit Verweis auf das am 12. Januar 1990 noch nicht vollendete 18. Lebensjahr abzulehnen waren. Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst ergaben sich bei allen weiteren, nicht abzulehnenden Personen in keinem Fall. 5.2.4.5 Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen Die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder ersuchten im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen im Berichtszeitraum zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst um Mitteilung zu 7 574 Personen. Da die Überprüfungen gemäß den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen in bestimmten Zeitabständen erneut durchzuführen sind, handelte es sich bei einer Vielzahl von Ersuchen um wiederholte Anfragen. Die Recherchen (auch – 23 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 23 – zu einigen Erstersuchen) ergaben bisher in 390 Fällen Hinweise auf eine Tätigkeit für das MfS. Wie im vergangenen Berichtszeitraum waren keine Ersuchen im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu verzeichnen. 5.2.4.6 Rentenangelegenheiten Zur Klärung von Ansprüchen und Anwartschaften auf Rentenleistungen wandten sich die zuständigen Stellen im Berichtszeitraum in 3 629 Fällen an das Stasi-Unterlagen- Archiv, vor allem zu ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee bzw. der Grenztruppen der DDR sowie zu Angehörigen der Polizei. Gegenstand von anderen Ersuchen waren zudem Informationen zu Gesundheitsschädigungen infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung während der hauptamtlichen oder hauptamtlich-inoffiziellen Zugehörigkeit zum Staatssicherheitsdienst sowie im Zusammenhang damit jeweils die Frage, ob Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ersichtlich sind. Bei einigen wenigen Ersuchen ging es um die Anerkennung von Beschäftigungs- bzw. ruhegehaltfähigen Zeiten für Beamtinnen und Beamte. 5.2.4.7 Ordensangelegenheiten Vor einer vorgesehenen Verleihung eines Ordens wurden im Berichtszeitraum Ersuchen zu 696 Personen zur Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst eingereicht. Oft war dies mit der Bitte um sehr kurzfristige Bereitstellung des Rechercheergebnisses verbunden. Die Quote mitgeteilter Hinweise auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst lag bei rund vier Prozent. 5.2.5 Nutzung des Zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR Im Zentralen Einwohnerregister (ZER) wurden Informationen über alle in der DDR mit Hauptwohnung gemeldeten DDR-Bürger und Ausländer gespeichert. Hierfür standen über 60 Datenfelder zur Verfügung. Ein reduzierter Meldedatenbestand liegt im Bundesarchiv noch vor. Die Nutzung ist jedoch nur im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben des Bundesarchivs nach dem StUG und auf Ersuchen von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben möglich. Für die tägliche Arbeit des Bundesarchivs nach dem StUG bleibt dieses Register ein wichtiges internes Recherchehilfsmittel. Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ist diese Möglichkeit nicht immer bekannt. Daher wird bei entsprechenden Kontakten dazu beraten und im Anschluss auch dieses Potenzial genutzt. 5.3 Anträge für die Forschung zum Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung sowie für Zwecke der politischen Bildung sowie von Presse, Rundfunk und Film Auch nach 35 Jahren Aktenzugang bleibt das Interesse an den Überlieferungen der DDR-Staatssicherheit in Wissenschaft und Medien weiterhin sehr hoch. In den 1990er- Jahren hatten noch Medienanträge überwogen, seit der Jahrtausendwende prägen nun aber vor allem Anträge aus der wissenschaftlichen Forschung die Arbeit in diesem Bereich. Das Verhältnis bewegt sich bei zwei Dritteln wissenschaftlicher Anträge zu einem Drittel journalistischer Anfragen. Das große Interesse findet Niederschlag in einer hohen Anzahl von Anträgen, die mit durchschnittlich 90 pro Monat weitgehend konstant bleibt. Im Berichtszeitraum gingen insgesamt 2 209 Forschungs- und Medienanträge gemäß § 32 ff. StUG ein (siehe Anhang 6). 1 687 Anträge stellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Forschungseinrichtungen oder Aufarbeitungsinitiativen, 522 Anträge stammten von Journalistinnen und Journalisten sowie von Fernseh- und Rundfunkanstalten. Auch das Interesse aus dem Ausland ist nach wie vor groß: 355 Anträge wurden von ausländischen Forschenden und Medienvertretern eingereicht, was einem Anteil von 16 Prozent entspricht. Das Spektrum der mit den Anträgen verbundenen Themen ist breit gefächert, entsprechend unterschiedlich sind die Aufwände für Recherche, Auswahl und Anonymisierung. Nicht selten werden 40 000 Seiten und mehr ausgewertet, um die benötigten Informationen für die Antragstellenden gewinnen zu können. Der fortschreitende Erschließungsstand der Archivbestände sowie immer weiter ausdifferenzierte und interdisziplinäre Forschungsansätze tragen ebenso zu vermehrten Aufwänden bei. Eine Vielzahl von Antragstellenden nutzte, wie in den vergangenen Jahren auch, die Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs: Forschende verschiedener Disziplinen, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Studierende, international, national und lokal tätige Medienleute, Museen, Mahn- und Gedenkstätten, Schulen und Universitäten, Vereine und Verbände sowie Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die Ergebnisse fanden Eingang in viele Publikationen aus Wissenschaft und Medien, in analoge und digitale Ausstellungen, in Theater- und Filmproduktionen, in diverse Kunstprojekte und Belletristik. Der Alltag der Antragsbearbeitung ist inzwischen wesentlich von digitalen Arbeitsverfahren geprägt, von der Kommunikation mit den Antragstellern über die Anonymisierung und die Nutzung im Lesesaal bis hin zur Übergabe von Kopien, orts- und zeitunabhängig über eine eigens eingerichtete Online-Plattform. Digitale Angebote, insbesondere die Bereitstellung von Online-Findmitteln für eigenständige Recherchen, wurden weiter ausgebaut. – 24 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – Aufgrund der Erfordernisse des StUG ist die Bearbeitung von Forschungs- und Medienanträgen im Stasi-Unterlagen- Archiv deutlich arbeitsaufwändiger und gänzlich anders organisiert als in anderen archivbestandsführenden Fachabteilungen des Bundesarchivs. Bei jeder Herausgabe von Stasi-Unterlagen ist zwischen dem jeweiligen Aufarbeitungsinteresse und den betroffenen Persönlichkeitsrechten abzuwägen. Zu deren Schutz müssen ggf. Passagen anonymisiert oder Einwilligungen von inhaltlich tangierten Personen eingeholt werden. Zur Gewährleistung einheitlicher Bearbeitungen enthalten die internen Richtlinien für die Antragsbearbeitung Grundsätze, in die auch die insoweit ergangene Rechtsprechung einfließt. Dieses Verfahren hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gut bewährt. Rückfragen von Antragstellenden lassen sich in der Regel durch entsprechende Erläuterungen zum Verfahren einvernehmlich klären. Um trotz der Vielfalt möglicher Fragestellungen dennoch eine möglichst effiziente Bearbeitung sicherzustellen, werden eingehende Anträge auf themenbezogen spezialisierte Sachgebiete in den beiden zuständigen Fachreferaten verteilt. Diese Spezialisierung wurde in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter ausdifferenziert. Der hierzu genutzte Themenschlüssel kombiniert thematische und chronologische Kriterien und bildet so das Spektrum möglicher Anträge ab. Diese Themenkomplexe dienen auch der Strukturierung der folgenden Vorstellung ausgewählter Anträge. Anträge aus Forschung und Medien werden je nach Fragestellung und regionalem Bezug in Berlin oder den Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs bearbeitet. 5.3.1 Aufarbeitung des NS-Diktatur Auf den ersten Blick überraschend, machen Anträge aus dem Bereich Forschung und Medien zur Aufarbeitung des Dritten Reiches über die letzten Jahre durchgehend einen Anteil von über zehn Prozent aus. Hintergrund ist, dass das MfS seit den 1960er-Jahren gezielt NS-Akten teils im Original, teils als Kopien sammelte und sich so einen beachtlichen Fundus schuf, aus dem es für seine geheimpolizeiliche Tätigkeit, für Ermittlungsverfahren oder für Kampagnen zur Kompromittierung bundesrepublikanischer Politiker und Amtsträger schöpfen konnte. Während die im Original überlieferten Archivalien nach 1990 provenienzgerecht in die zuständigen Archive abgegeben wurden, verblieben Kopien, Karteien, Materialsammlungen, interne Auswertungen und Dossiers sowie auch Originalakten, die Teil neuer Vorgänge geworden waren, in den einzelnen Beständen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Sie sind eine reichhaltige Quelle, bieten eine Komplementär- und streckenweise auch Ersatzüberlieferung für im Krieg verlorene oder nicht (mehr) zugängliche Archivbestände und werden dementsprechend intensiv genutzt. Im Folgenden seien beispielhaft zwei Anträge vorgestellt, um insbesondere die Dimensionen der Antragsbearbeitung und die damit verbundenen Aufwände zu illustrieren. Ein an der Bergischen Universität Wuppertal angesiedeltes sehr umfangreiches Projekt widmete sich drei Einrichtungen der oberen Bundesverwaltung bzw. deren Vorgängerinstitutionen während der NS- und Nachkriegszeit, nämlich der Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Es gehört zu einer wachsenden Zahl von ähnlichen Forschungsvorhaben, in denen die NS-Geschichte von Vorläufereinrichtungen der heutigen Ministerien und Obersten Bundesbehörden aufgearbeitet wird. Die Einbeziehung der Geschichte von Ressortforschung in der frühen DDR war für den Nutzer ein ungewöhnlicher, aber sehr wichtiger Baustein in diesem Kontext. Es ging ihm dabei nicht nur um Fragen der sogenannten Entnazifizierung, sondern auch um mentalitätsgeschichtliche Aspekte der Arbeit von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. IM-Berichte aus der frühen DDR (u. a. im OV „Wismut“) sowie Überlieferungen aus der HA IX/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen) waren hier eine wichtige Quelle von Erkenntnissen. Recherchiert wurden insgesamt 2 057 Personen; über 165 000 Seiten wurden durchgesehen, mehr als 92 000 Seiten wurden zur Einsichtnahme vorgelegt und fast 11 000 Seiten in Kopie herausgegeben. Zudem sei ein Dissertationsvorhaben der Forschungsstelle Antiziganismus der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg vorgestellt. Es erforscht die Verfolgung der Sinti und Roma während der NS-Herrschaft in Magdeburg und die Verfolgung dieser Taten in der Nachkriegsjustiz der SBZ und DDR. Dabei ist der Untersuchungszeitraum weiter gefasst, von der ausgehenden Weimarer Republik bis in die 1960er-Jahre. Diese Periodisierung ermöglicht es, Kontinuitäten und Brüche stärker aufzuzeigen. Unter Rückgriff auf das erweiterte Konzept der „Transitional Justice“ wird unter anderem untersucht, ob Täter des NS-Regimes in der SBZ und DDR strafrechtlich verfolgt oder amnestiert wurden, inwiefern Opfer Entschädigungsleistungen erhielten, Maßnahmen zum Gedenken ergriffen und institutionelle Reformen eingeleitet wurden. Da es im Bereich der Strafverfolgung von NS-Verbrechen an Sinti und Roma in der Nachkriegsjustiz auf dem Gebiet der SBZ und DDR bislang wenige Forschungsarbeiten gibt, wird so ein drängendes Forschungsdesiderat erfüllt. Recherchen zu 172 Personen führten zu sehr viel Archivmaterial: Aus über 82 000 gelesenen Seiten wurden knapp 49 000 Seiten vorgelegt und über 7 000 Seiten herausgegeben. 5.3.2 Extremismus und Minderheiten Für ein Forschungsprojekt zum Rassismus seit 1945 und der Transformation Deutschlands zur Einwanderungsgesellschaft in vergleichender Perspektive wurden Unterlagen des MfS mit Informationen, Analysen und Bewertungen rassistischer Vorurteile und Vorkommnisse in bestimmten Städten der ehemaligen DDR, in denen besonders viele ausländische Vertragsarbeiter lebten und – 25 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 25 – arbeiteten, recherchiert. Im Nachgang mehrerer Akteneinsichten und Herausgaben bildete sich dabei ein Schwerpunkt auf den Bezirken Karl-Marx-Stadt und Rostock heraus. Insgesamt konnten 270 Akten mit über 25 000 Seiten vorgelegt und ausgewählte Unterlagen digital herausgegeben werden. Zwei Wissenschaftlerinnen vom Institut für Koreastudien an der Freien Universität Berlin befassten sich in ihrem Projekt mit Nordkoreanern in der DDR. Hierfür wurden sämtliche Informationen zu Nordkoreanern in der DDR (z. B. Studenten, Arbeiter) aus dem Zeitraum 1949 bis 1990 im Bestand des Stasi-Unterlagen-Archivs recherchiert und ausgewertet. Genauer gesagt wurde die Überwachung/Absicherung der Beziehungen zwischen Nordkorea (Koreanische Demokratische Volksrepublik, KDVR) und der DDR durch das MfS untersucht. Unter anderem wurde der Aufenthalt koreanischer Studenten/ Aspiranten und Militärkader zwecks Ausbildung in der DDR sowie die Ausbildung und der Einsatz koreanischer Werktätiger (Praktikanten, Arbeiter, Spezialisten) in der DDR erforscht. Aber auch Informationen über Eheschließungen zwischen DDR-Bürgern und Koreanern oder die Überwachung von Angehörigen der Botschaft Nordkoreas in der DDR waren Teil des thematisch breit gefächerten Antrages. Nicht zuletzt wurden auch die Zusammenarbeit des MfS mit dem nordkoreanischen Sicherheitsdienst und die gegenseitigen Staatsbesuche anhand der überlieferten Stasi-Unterlagen beleuchtet. Insgesamt wurden fast 40 000 Seiten und über 2 500 Fotos gesichtet und schließlich über 3 500 Digitalisate übergeben. 5.3.3 Grenze und Flucht Die Stiftung Berliner Mauer stellte zusammen mit ihrem spanischen Partner Musealia Exhibitions & Museums S.L., San Sebastian, einen Forschungsantrag unter dem Titel „Leben in einer geteilten Stadt: Die Berliner Mauer und der Kalte Krieg“ / „Berlin Wall. Living in a divided world“. Ziel war es, Informationen, Materialien und Objekte für eine Ausstellung zu finden. Nach erfolgreicher Recherche und Akteneinsicht in über 6 000 Seiten erfolgte die Herausgabe von knapp 300 Seiten und Fotos. Vier Objekte wurden auf Wunsch der Antragsteller und nach intensiver Prüfung als Originale zur Einbindung in die Ausstellung als Leihgabe herausgegeben. Dabei handelt es sich um Objekte, die für eine stoffliche bzw. museale Präsentation besonders geeignet sind. Die Ausstellung in Madrid wurde am 9. November 2023 eröffnet und wegen des großen Interesses der Besucher bis zum 12. Januar 2025 verlängert. 5.3.4 Kunst Einen Schwerpunkt in diesem Bereich bildeten im Berichtszeitraum Anträge zu Kunsthandel, Kulturgutentzug und Provenienzforschung. Zwei Beispiele seien nachstehend vorgestellt. Eine Mitarbeiterin der Stiftung Deutsches Historisches Museum Berlin beschäftigte sich in ihrer Dissertation mit dem Einfluss des MfS auf Kulturgutexporte aus der DDR. Dabei ging es um das Aufspüren von unrechtmäßig durch die DDR erworbenen Kultur- und Kunstschätzen. Die Auswahl reicht von wertvollen Münzen über Bilder, Möbel bis Schmuck. Auch hier leistete das MfS durch die Verfolgung von Bürgern aktive Unterstützung. Aktiv beteiligt waren die Beschäftigten des MfS in der HA XVIII (Sicherung der Volkswirtschaft), der Kunst und Antiquitäten GmbH unter Alexander Schalck-Golodkowski und Joachim Farken. Auch viele inoffizielle Mitarbeiter des MfS unterstützten diese Art der „Beschaffung“ durch entsprechende Hinweise. Einbezogen wurden sowohl die Berliner Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs als auch Unterlagen aus den MfS-Bezirksverwaltungen Rostock und Dresden. Nach der Durchsicht von knapp 26 000 Seiten konnten über 15 500 Seiten vorgelegt und 120 Seiten herausgegeben werden. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) gingen im Rahmen eines vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Projektes den Beziehungen der SKD zu Außenhandelsfirmen der DDR, besonders zur Kunst und Antiquitäten GmbH, nach. Nachweisbar seit 1968 hatten geschäftliche Verbindungen zwischen Außenhandelsfirmen der DDR, die Kunst und Antiquitäten exportierten, und den SKD bestanden. In dem ersten bekannten Fall waren 1968 Museumsbestände zum Verkauf abgegeben worden, um wiederum den Ankauf des Triptychons „Der Krieg“ von Otto Dix zu finanzieren. In den Folgejahren waren mehrfach Anweisungen von staatlicher Seite ergangen, Kunstwerke zur Devisenbeschaffung aus den Museumsbeständen auszusondern. Dabei spielte deren Herkunft, sei es aus dem museumseigenen Sammlungsbestand, aus Nachlässen und Einlagerungen oder Enteignungen, keine Rolle. Für dieses Forschungsprojekt wurden von der Außenstelle Dresden über 77 000 Seiten vorgelegt und ca. 6 500 Seiten herausgegeben. 5.3.5 Haft und Militär In der Außenstelle Chemnitz wurde im Berichtszeitraum ein umfangreicher Antrag eines Kooperationspartners der Außenstelle, des Lern- und Gedenkorts Kaßberg Gefängnis e. V., bearbeitet. Das Kaßberg-Gefängnis im damaligen Karl-Marx-Stadt war die größte Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit und die zentrale Durchgangsstation für die meisten der mehr als 33 000 aus DDR-Gefängnissen freigekauften politischen Gefangenen. Für den Antrag sind insgesamt knapp 220 000 Seiten ausgewertet und gut 3 500 Seiten herausgegeben worden. Die im Ergebnis entstandene Dauerausstellung, deren Eröffnung mit über 3 000 Gästen vom 20. bis 22. Oktober 2023 begangen wurde, thematisiert unter anderem den Häftlingsfreikauf. Zahlreiche Dokumente wie Entlassungsscheine oder Schriftwechsel im Rahmen – 26 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – des Freikaufs mit bundesdeutschen Behörden sind nun im Lernort ausgestellt. Die DDR war im Kalten Krieg ein wichtiger Waffenexporteur. Bisher weitgehend unbekannt ist dabei bisher die Rolle des Betriebs Ingenieur-Technischer Außenhandel (ITA) gewesen. So spielte der ITA zum Beispiel während des ersten Golfkriegs zwischen Iran und Irak eine unrühmliche Rolle, als der selbsternannte „Friedensstaat“ DDR beide Kriegsparteien mit Waffen belieferte. Da die Unterlagen des ITA im Zuge der Friedlichen Revolution 1989/90 offenbar vernichtet worden waren, kam der Überlieferung aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv eine wichtige Funktion bei der Erforschung durch den Hamburger Journalisten und Historiker Wolfgang Klietz zu. Im Rahmen seines Forschungsantrags in der Außenstelle Rostock wurden durch die Bearbeiter mehr als 101 000 Seiten ausgewertet, davon knapp 34 000 Seiten zur Einsicht vorgelegt und über 2 000 Seiten als Kopie herausgegeben. Die Ergebnisse erschienen 2024 als Monographie unter dem Titel „Waffenhändler in Uniform. Geheime Im- und Exporte der DDR“. 5.3.6 Ministerium für Staatssicherheit In Vorbereitung der neuen Dauerausstellung „Mut zur Freiheit! Verfolgung und Widerstehen in der kommunistischen Diktatur“ forschte die Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden zur Bezirksverwaltung des MfS in Dresden. Mit Blick auf die Themenfelder politische Haftanstalt, ehemalige Bezirksverwaltung und Ort der Friedlichen Revolution recherchierten die Antragsteller in den Unterlagen der Außenstelle Dresden. Einen Schwerpunkt bildete hier die Tätigkeit Wladimir Putins in den 1980er-Jahren in Dresden. Die Dauerausstellung wurde am 28. Mai 2024 eröffnet. Hierfür waren rund 37 000 Seiten zur Akteneinsicht vorgelegt, fast 7 000 Seiten und gut 600 Fotos herausgegeben worden. Rainer Erices vom Institut für Geschichte und Ethik der Medizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg beschäftigt sich seit längerem mit dem Einsatz und Nutzen von Lügendetektoren sowie den diesbezüglichen MfS-eigenen Forschungen. Dabei geht es um Stimmstressanalysen und weitere psycho-physiologische Methoden, das Frageverhalten und die eingesetzten Geräte, wie sie etwa die HV A nutzte. Der Einsatz in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und in Operativen Vorgängen war ein weiterer Aspekt der Forschungen. Die Ergebnisse wurden unter anderem im Berichtszeitraum während eines Bürgerberatungs- und Informationstages der Außenstelle Erfurt im Grenzlandmuseum Eichsfeld e. V. in Teistungen vorgestellt. Insgesamt wurden für diesen Forschungsantrag rund 40 000 Seiten ausgewertet, knapp 7 000 Seiten eingesehen, 100 Fotos gesichtet und rund 1 500 Seiten Schriftgut sowie 35 Fotos digital herausgegeben – vieles davon zum ersten Mal. 5.3.7 Bezirke Ein US-amerikanischer Antragsteller befasste sich mit der Sammlung, Analyse und Auswertung politischer Gerüchte und Stimmungen der DDR-Bevölkerung zur Politik der SED-Regierung. Als Einstieg diente im Vorfeld die Online-Datenbank ddr-im-blick.de des Stasi-Unterlagen- Archivs. Diese Edition enthält die geheimen Berichte des MfS zur Information der DDR-Partei- und Staatsführung seit dem Juniaufstand von 1953. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wurden Sachrecherchen in allen Dienststellen des Stasi-Unterlagen-Archivs eingeleitet. Im Laufe der Bearbeitung fokussierte sich der Antrag auf den Zeitraum 1980 bis 1989 und beispielhaft auf die Städte Guben, Forst und Cottbus. Neben sachthematischen Unterlagen wurden auch eine Vielzahl von Akten zu IM des MfS ausgewertet und darin enthaltene Stimmungs- und Meinungsberichte aus der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Im Berichtszeitraum wurden über 1 000 Akten ausgewertet, in 23 Herausgaben wurden insgesamt knapp 20 000 Seiten digital zur Verfügung gestellt. Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur widmete sich im Rahmen eines Antrags einem Ausstellungs- und Dokumentationsprojekt der Geschichte der SED-Herrschaft und der Stasi in der Rennbahngemeinde Hoppegarten bei Berlin. Von besonderem Interesse waren Unterlagen zu den örtlichen Dienststellen und konspirativen Objekten der Stasi, den Sportanlagen der Sportvereinigung Dynamo, zu deren Nachnutzung, zur Rennbahn Hoppegarten und zur Überwachung der Kirchen während der Friedlichen Revolution 1989. Zu diesen und anderen Aspekten wurden fast 37 000 Seiten gesichtet, über 29 000 Seiten vorgelegt und gut 1 200 Kopien bzw. Digitalisate herausgegeben. Ergebnisse des Hoppegarten-Projekts wurden beim Symposium „Gefährlich gefährdet – Neuaneignung von Orten mit DDR-Geschichte“ am 13./14. Februar 2025 im Humboldt-Forum präsentiert, die Eröffnung der Ausstellung ist im Laufe des Jahres 2025 geplant. 5.3.8 Westarbeit und Medien Die Evangelische Akademie Tutzing widmete sich in einem Antrag der eigenen Geschichte bzw. der eigenen Überwachung durch das MfS. Nach Abschluss der Recherchen konnten insgesamt 428 Aktenseiten als Digitalisat herausgegeben werden. Die Ergebnisse seiner Archivrecherchen präsentierte Willi Stöhr, der frühere Studienleiter der Akademie, am 13. März 2024 in Tutzing. Eine Druckfassung des Vortrags wurde später in der Reihe „epd- Dokumentation“ des Evangelischen Pressedienstes (Ausgabe 35/2024) veröffentlicht. Mitglieder des deutsch-polnisch-ukrainischen Kunstlabors „Journey from Dangerous to (Un)Safe“ stellten im Oktober 2024 einen Forschungsantrag. Ziel war die Vertonung der vom MfS abgefangenen Briefe an die BBC-Sendung „Briefe ohne Unterschrift“. Die Aufnahmen sollten Teil – 27 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 27 – einer 30-minütigen Tonlandschaft zu den Themen „Erinnerung, kultureller Austausch und Migration“ werden, die in der zwischen Ost- und Westberlin verkehrenden Buslinie 100 abgespielt werden sollte. Trotz enger Terminsetzung konnte der Antrag durch Rückgriff auf bereits digitalisierte Aktenbestände bzw. Briefe zeitgerecht abgeschlossen werden. Die Toninstallation läuft seit Herbst 2024 in den Berliner Bussen der Linie 100. 5.3.9 Medizin Die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig e. V. beleuchtete in einem Antrag den geschichtlichen Ort Riebeckstraße 63 in Leipzig, unter anderem mit Schwerpunkt auf der Nutzung als „Geschlossene Venerologische Station“. Seit Ende 2024 setzt diese Forschung der neu gegründete Verein Riebeckstraße 63 e. V. fort. Die Geschichte und die Schicksale der Frauen in der „Geschlossenen Venerologischen Station“ Leipzig als Außenstelle Riebeckstraße/Thonberg des Bezirkskrankenhauses St. Georg lagen bisher im Dunkeln. Erstmalig haben umfangreiche Recherchen zum Ort und den Akteuren, Ärzten, Krankenschwestern und Insassinnen zahlreiche Dokumente ans Licht gebracht. So wurde bekannt, dass sich bis 1970 eine konspirative Wohnung auf dem Gelände befunden hatte. Die Ergebnisse sind in die Gestaltung einer Gedenkstätte eingeflossen: Im ehemaligen Pförtnerhaus entstand ein erster Ausstellungsraum, in dem Dokumente aus dem Forschungsantrag gezeigt werden. Insgesamt wurden knapp 100 000 Seiten gelesen, rund 2 000 Seiten zur Einsicht vorgelegt und anschließend ca. 900 Seiten als Kopien herausgegeben. 5.3.10 Kultur Genannt sei hier ein Antrag für eine im Auftrag von ARTE produzierte Dokumentation zu deutsch-französischen Beziehungen zu DDR-Zeiten, speziell zur Beobachtung des Französischen Kulturzentrums in Ost-Berlin und dessen Eröffnung, zur Observierung von Mitarbeitern und Besuchern, insbesondere zu ggf. überlieferten Fotos und Videos. Zusätzlich sollten Dokumente bereitgestellt werden über die Überwachung der Gestattungsproduktion von Citroën im Zwickauer Gelenkwellenwerk Mosel. Eine besondere Herausforderung war der zeitliche Druck dieses Medienantrags, denn die Recherchen mussten innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein. Umfangreiche Sachrecherchen, zeitaufwändige Decknamenrecherchen und nachfolgende Aktenauswertungen von über 17 000 Seiten führten schließlich zur Herausgabe von mehr als 50 Dokumenten inklusive Fotos mit über 1 300 Seiten. 5.4 Rechtsstreitigkeiten Im Berichtszeitraum befand sich das Bundesarchiv in neun Rechtsstreitigkeiten vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der Verwendung von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Die Anzahl der gegen das Bundesarchiv erhobenen Klagen mit Bezug zu Fragen des Zugangs zu den Unterlagen ist damit weiterhin gering. Zwei Verfahren wurden im Berichtszeitraum vom Verwaltungsgericht entschieden. In einer der Entscheidungen wurde das Begehr der Klägerin auf Informationen zu einem Grundstücksverkauf abgelehnt. Ein hiergegen gerichteter Antrag auf Zulassung der Berufung wurde von dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg abgelehnt. In der zweiten Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht eine Klage ab, mit der sich die Klägerin gegen die Einordnung eines Teils der vom Staatssicherheitsdienst zu ihr angelegten Unterlagen als solche zu einer inoffiziellen Mitarbeiterin gewandt hatte. In den Unterlagen finden sich hinreichende Belege für die Bereiterklärung zur Berichterstattung an den Staatssicherheitsdienst, die zu einer Einstufung der entsprechenden Aktenteile als zu einer Mitarbeiterin angelegt führten. Zu dieser Entscheidung ist beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt. Eine anhängige Klage eines Medienschaffenden richtet sich auf die Herausgabe von Informationen über drei von ihm genannte Personen, die teilweise nach der Wiedervereinigung öffentliche Funktionen und Ämter bekleideten. Da keiner der in § 32 Absatz 2 StUG normierten Tatbestände für eine Zurverfügungstellung etwaiger Unterlagen gegeben ist, konnte dem Antrag des Klägers nicht entsprochen werden. Die nachträgliche Überprüfung von Personen, die in bestimmten Positionen tätig waren, auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit ist nach StUG nicht zulässig. Ein Kläger begehrt mit seiner Klage die Entschlüsselung eines Decknamens in den eigenen Unterlagen. Da der Kläger selbst Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes war, kommt eine Decknamenentschlüsselung nach § 13 Absatz 5 StUG nicht in Betracht. Der Kläger führt hiergegen die eigene Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Verpflichtungserklärung an und sieht sich insofern als Betroffener. Die Minderjährigkeit vermag an der Einstufung als Mitarbeiter nach dem StUG jedoch nichts zu ändern. Ein anderer Kläger wehrt sich mit seiner Klage gegen die Einstufung von zu ihm angelegten Unterlagen als solche zu einem Begünstigten. Nach seiner Ansicht bedarf es für die Kategorisierung als Begünstigter nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 StUG neben der wissentlichen Schonung vor Strafverfolgung einer eigenen Gegenleistung des Begünstigten wie bei Mitarbeitern. Ferner sei das Motivbündel des Staatssicherheitsdienstes maßgeblich. Tatsächlich bedarf es für den genannten Tatbestand jedoch nur der Schonung vor Strafverfolgung durch den Staatssicherheitsdienst sowie der Kenntnis des Begünstigten hiervon. Ein weiterer Kläger zielt mit seiner Klage auf die Herausgabe von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu einer – 28 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – bestimmten Person, mit der er und weitere Dritte sich aktuell in zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Frage, ob diese Person als Mitarbeiter im Sinne von § 6 Absatz 4 StUG einzustufen ist, befinden. Zwei weitere Verfahren zum Zugang zu Unterlagen zu verstorbenen Elternteilen konnten im Wege der Erledigung beigelegt werden. Eine Klage auf Akteneinsicht zu einem verstorbenen Großonkel war mangels naher Angehörigeneigenschaft gemäß § 15 Absatz 3 und 4 StUG nicht gegeben. Die Klägerin hat die Klage im Verfahren zurückgenommen. 6 Forschung 6.1 Die Forschung im Stasi-Unterlagen- Archiv Die Forschung im Bereich Stasi-Unterlagen-Archiv basiert auf § 2 Absatz 2 Nr. 5 und 6 Stasi-Unterlagen- Gesetz (StUG). Hiernach zählt zu den Aufgaben des Bundesarchivs, die Tätigkeit der Staatssicherheit durch Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des Ministeriums für Staatssicherheit aufzuarbeiten und externe Forschung und politische Bildung bei der historischen und politischen Aufarbeitung zu unterstützen. Im Bundesarchiv wurden zur Erledigung dieser gesetzlichen Aufgaben ein Forschungskonzept entwickelt und das Forschungsreferat des Stasi-Unterlagen-Archivs neu strukturiert. Die Forschung im Bundesarchiv ist auf die Produktion von Basiswissen ausgerichtet, das erforderlich ist, die Institution des MfS als Aktenproduzenten, seine Rolle in der SED-Diktatur und die von ihm hinterlassenen Unterlagen zu verstehen. Die seit Jahren aufgebauten besonderen Kompetenzen in der Forschung wurden weiterentwickelt, damit für Nutzerinnen und Nutzer dieses kontextualisierende Basiswissen bereitgestellt werden kann. Die Forschungsschwerpunkte wurden neu gefasst und konzentrieren sich seither auf drei Säulen: kontextualisierende Forschung zur Entstehung und zur Struktur der Unterlagen des MfS; Edition zentraler Quellenkorpora und Erforschung von Basiswissen zu den Diensteinheiten des MfS als geheimpolizeiliche Akteure und als Aktenbildner im Kontext der SED-Diktatur. 6.2 Abgeschlossene und publizierte Forschungsprojekte Im Berichtszeitraum erschienen sieben Editionsbände, ein Sammelband, zwei Monografien, ein Ausstellungskatalog sowie diverse Neuauflagen. Mit sechs Editionsbänden aus der Reihe „Die DDR im Blick der Stasi“ in 24 Monaten konnte die Anzahl der jährlich erscheinenden Jahrgänge deutlich gesteigert werden – damit liegen jetzt die Berichte der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) des MfS an die Partei- und Staatsführung aus den Jahren 1954, 1966, 1970, 1972, 1982 und 1985 vor. Neben den ZAIG- Jahrgängen ediert und kommentiert eine Eigenpublikation Dokumente zur Überwachung der innerdeutschen Grenzübergangsstellen durch die Staatssicherheit. Ein im November 2024 erschienener Sammelband beleuchtet die Rolle der Geheimdienste im Kalten Krieg aus unterschiedlichen Blickwinkeln. In der Reihe „Analysen und Dokumente“ liegt jetzt eine Untersuchung zum Verhältnis von MfS und DDR-Staatsanwaltschaft in politischen Prozessen vor. Ein Band mit Fotografien hauptamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zeigt das Personal und die Tätigkeiten des MfS und verbindet die Darstellung mit biografischen Skizzen der Mitarbeitenden. Zur neuen Wanderausstellung des Stasi-Unterlagen-Archivs „Alles Wissen Wollen“ erschien unter gleichem Titel der Katalog. Die Publikationen werden entweder als Verlags- oder als Eigenveröffentlichung herausgegeben. Eigenpublikationen stehen als barrierefreie PDF-Dateien kostenlos online zur Verfügung, die Verlagsbände sind überwiegend auch als E-Book erhältlich. Betreut werden ferner Nachschlagewerke wie das Abkürzungsverzeichnis der häufig verwendeten Abkürzungen und Begriffe des MfS (mittlerweile in 13. Auflage) sowie Nach- und Neuauflagen von Publikationen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Im Folgenden werden die im Berichtszeitraum erschienenen Publikationen vorgestellt (siehe auch Anhang 7). Die Mitarbeitenden des Forschungsbereiches haben im Berichtszeitraum außerdem zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze veröffentlicht (siehe Anhang 8). 6.2.1 Die DDR im Blick der Stasi. Die geheimen Berichte an die SED-Führung 1954, 1966, 1970, 1972, 1982 und 1985 Die Reihe der geheimen Berichte an die SED-Führung wurde im September 2023 mit dem Jahrgang 1970 fortgesetzt – ein Jahr, das ganz im Zeichen der deutsch- deutschen Annäherung stand. Bundeskanzler Willy Brandt besuchte Erfurt, DDR-Regierungschef Willi Stoph reiste nach Kassel. Während sich die SED eine internationale Aufwertung von den Treffen erhoffte und die Staats sicherheit vor den Folgen solch „westlicher Einflussnahme“ warnte, erwartete die DDR-Bevölkerung vor allem eins – eine Durchlässigkeit der Mauer. Die ZAIG-Berichte spiegeln diese unterschiedlichen Erwartungshaltungen eindrücklich wider. 2024 konnten erstmals vier Bände der Edition in einem Jahr veröffentlicht werden: zunächst der Editionsband zum Jahr 1982, das geprägt war von einer Versorgungskrise, Hochrüstung und der Entstehung einer unabhängigen Friedensbewegung. Hier dokumentieren die Berichte – 29 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 29 – marode Industriebetriebe, Friedensaktionen unter dem Dach der evangelischen Kirche, Fluchtversuche und Missstimmung in der Bevölkerung angesichts der anhaltenden Versorgungskrise. Es folgte der Band zum Jahr 1954, das in die heiße Phase des Kalten Krieges fällt. Neben der Stimmung im Innern zeichnen die Tagesrapporte ein schillerndes Bild von der wechselseitigen Blockkonfrontation mit Schauprozessen, Zwangsverschleppungen und Sabotageaktionen antikommunistischer Widerstandsgruppen. Besonders intensiv wird über die Viermächtekonferenz zu Beginn des Jahres berichtet, die zunächst Hoffnung auf nationale Einheit weckte und am Ende die Teilung Deutschlands und Europas zementierte. Das in diesen frühen Jahren noch recht ungeregelte Berichtswesen führte dazu, dass für diesen Jahrgang die besonders umfangreiche Edition von mehr als 3 500 Berichtsseiten bearbeitet werden musste. Das gesamte Korpus findet sich in der Datenbank www.ddr-im-blick.de, etwa zehn Prozent der Berichte wurden für die Druckfassung ausgewählt. Parallel erschien der Jahrgang zu 1972, dem Jahr, in dem mit dem Abschluss des Grundlagenvertrages die DDR-Grenze wieder durchlässig wurde: Erstmals nach dem Mauerbau bekamen Westdeutsche und Westberliner ein Anrecht auf ständige Einreisen in den Osten. Die Staatssicherheit protokollierte das Reisegeschehen akribisch und warnte zugleich vor den Gefahren dieser einseitigen Maueröffnung. Im Inneren versuchte die SED mit sozialpolitischen Verbesserungen und einer vorsichtigen Liberalisierung die Bevölkerung für sich zu gewinnen. Der vierte Editionsband präsentiert das Jahr 1985, in dem sich die Dauerkrise der DDR fortsetzte. Zwar hatten die Milliardenkredite aus der Bundesrepublik 1983 und 1984 den Staatsbankrott abgewendet, doch der Problemdruck war weiterhin hoch: die miserable Versorgungslage, die marode Volkswirtschaft, wachsende Umweltprobleme und Abertausende Menschen, die das Land verlassen wollten. Die Stimmung in der Bevölkerung war stark von Unzufriedenheit und Resignation geprägt, doch verbanden sich mit Michail Gorbatschow als neuem sowjetischen Machthaber auch Hoffnungen auf Veränderung. 2025 setzt sich die Reihe der Stasi-Berichte an die Staatsführung mit dem Band zum Jahr 1966 fort. Nach dem „Kahlschlag“-Plenum im Dezember 1965 kehrte die SED zu einer repressiveren Jugend- und Kulturpolitik zurück. Auch die Front gegenüber der evangelischen Kirche verhärtete sich und die großen Wirtschaftsreformen gingen in die „zweite Etappe“. Das Berichtswesen der Stasi sollte die SED dabei unterstützen, ihren Kurs in allen politischen und vorpolitischen Bereichen durchzusetzen. Auch die Datenbank der ZAIG-Edition ddr-im-blick.de wurde kontinuierlich aktualisiert. Im Berichtszeitraum wurden dort die Jahrgänge 1959, 1970, 1971, 1982 und 1983 online gestellt. Die Reihe „Die DDR im Blick der Stasi“ wird 2025 fortgesetzt mit den Jahrgangsbänden 1973 und 1986. 6.2.2 Die Stasi und die innerdeutschen Grenzübergangsstellen 1961–1989. Eine kommentierte Edition ausgewählter Dokumente Die innerdeutschen Grenzübergänge waren ganz unmittelbare Berührungsstellen zwischen Ost und West und deshalb neuralgische Punkte für die Staatssicherheit. Die kommentierte Edition ze

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