Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesarchivs über die Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs für den Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2025
Text
Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesarchivs über die Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs für den Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2025
[Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesarchivs
über die Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs
für den Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2025
Seite
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ............................................................................................................... 5
1 Rahmenbedingungen für die weitere Integration
der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv ....................................... 7
1.1 Anpassung der Organisationsstruktur .................................................... 7
1.2 Haushalt ................................................................................................. 7
2 Beratungsgremium .............................................................................. 8
3 Standortentwicklung des Bundesarchivs einschließlich
der regionalen Entwicklung der Außenstellen des Stasi-
Unterlagen- Archivs .............................................................................. 9
3.1 Archivstandorte und Außenstellen ......................................................... 9
3.2 Weiterentwicklung der Dienststelle des Bundesarchivs in
Berlin-Lichtenberg (Archivzentrum zur SED-Diktatur) im Kontext
der Weiterentwicklung des Campus für Demokratie .......................... 10
4 Archivbestände ................................................................................... 10
4.1 Überlieferungsformen und Arbeitsschwerpunkte ................................ 10
4.2 Erschließung ........................................................................................ 12
4.3 Digitalisierung ..................................................................................... 14
4.4 Bereitstellung und Recherchen;
KI-gestützte Karteikartenerkennung ................................................... 14
4.5 Bestandserhaltung ................................................................................ 16
4.6 Sichtung und Rekonstruktion zerrissener Unterlagen ......................... 17
Deutscher Bundestag
21. Wahlperiode
Drucksache 21/3000
26.11.2025
Unterrichtung
durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
______________________________________________________________________________________________
Zugeleitet mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 26. November 2025
gemäß § 2 Nummer 11 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.
5 Verwendung der Unterlagen ............................................................. 17
5.1 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft aus, Einsicht in
und Heraus gabe von Unterlagen sowie auf Bekanntgabe von Namen
ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheits dienstes .......................... 18
5.1.1 Antragstellung ...................................................................................... 18
5.1.2 Anträge als Dritte ................................................................................. 19
5.1.3 Anträge naher Angehöriger Vermisster und Verstorbener ................... 19
5.1.4 Bearbeitung und Bearbeitungszeiten ................................................... 19
5.1.5 Eilbedürftigkeit von Anträgen ............................................................. 20
5.1.6 Bekanntgabe von Namen ..................................................................... 20
5.1.7 Bürgerberatung .................................................................................... 20
5.2 Verwendung von Unterlagen durch öffentliche und
nichtöffentliche Stellen ....................................................................... 21
5.2.1 Ersuchen zur Rehabilitierung von Betroffenen und zur
Wiedergutmachung erlittenen Unrechts .............................................. 21
5.2.2 Verwendung für Zwecke der Straf verfolgung und
Gefahrenabwehr .................................................................................. 22
5.2.3 Verwendung von nicht personen bezogenen Unterlagen ..................... 22
5.2.4 Überprüfung von Personen ................................................................. 22
5.2.4.1 Abgeordnete, Mitglieder kommuna ler Vertretungen,
sonstige kommunale Funktionsträgerinnen und Funktions träger
sowie Regierungsmitglieder ............................................................... 22
5.2.4.2 Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie ehrenamtliche
Richterinnen und Richter .................................................................... 23
5.2.4.3 Mitarbeitende öffentlicher Stellen in Leitungspositionen,
von der öffentlichen Hand bestellte Mitglieder von Vertretungs-
und Aufsichtsorganen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst in
tatsachen gestützten Verdachtsfällen ................................................... 23
5.2.4.4 Beratungsgremium nach § 39 StUG; Bundesarchiv,
SED-Opferbeauftragte, Landesbeauftragte zur Aufarbeitung
der SED-Diktatur und deren Mitarbeitende; Beschäftigte,
ehrenamtliche Mitarbeitende und Gremienmitglieder in
Aufarbeitungseinrichtungen ............................................................... 23
5.2.4.5 Sicherheits- und Zuverlässigkeits überprüfungen ............................... 23
5.2.4.6 Rentenangelegenheiten ....................................................................... 24
5.2.4.7 Ordensangelegenheiten ....................................................................... 24
5.2.5 Nutzung des Zentralen Einwohner registers der ehemaligen DDR ...... 24
5.3 Anträge für die Forschung zum Zweck der politischen
und historischen Aufarbeitung sowie für Zwecke der politischen
Bildung sowie von Presse, Rundfunk und Film .................................. 24
5.3.1 Aufarbeitung des NS-Diktatur ............................................................. 25
5.3.2 Extremismus und Minderheiten ........................................................... 25
Seite
– 2 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
5.3.3 Grenze und Flucht ............................................................................... 26
5.3.4 Kunst .................................................................................................... 26
5.3.5 Haft und Militär ................................................................................... 26
5.3.6 Ministerium für Staatssicherheit .......................................................... 27
5.3.7 Bezirke ................................................................................................ 27
5.3.8 Westarbeit und Medien ........................................................................ 27
5.3.9 Medizin ............................................................................................... 28
5.3.10 Kultur ................................................................................................... 28
5.4 Rechtsstreitigkeiten .............................................................................. 28
6 Forschung ........................................................................................... 29
6.1 Die Forschung im Stasi-Unterlagen-Archiv ........................................ 29
6.2 Abgeschlossene und publizierte Forschungsprojekte ......................... 29
6.2.1 Die DDR im Blick der Stasi. Die geheimen Berichte
an die SED-Führung 1954, 1966, 1970, 1972, 1982 und 1985 ........... 29
6.2.2 Die Stasi und die innerdeutschen Grenzübergangsstellen
1961–1989. Eine kommentierte Edition ausgewählter Dokumente .... 30
6.2.3 Geheimdienste, Politik und Krisen im Kalten Krieg ........................... 30
6.2.4 „Kristallhart gegenüber allen Feinden“. Die DDR-Staatsanwaltschaft
und das MfS im politischen Strafprozess ............................................ 30
6.2.5 Die Hauptamtlichen. Fotografische Einblicke und biografische
Skizzen aus den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit ............. 31
6.2.6 Alles Wissen Wollen. Die Stasi und ihre Dokumente. Katalog
zur Wanderausstellung ........................................................................ 31
6.3 Laufende Forschungsprojekte ............................................................. 31
6.3.1 Editionen ............................................................................................. 31
6.3.2 Ablagen, Vorgangskategorien, Informationssysteme .......................... 32
6.3.3 Diensteinheiten des MfS ...................................................................... 32
6.3.4 Audio-visuelle Quellen ........................................................................ 34
6.4 Forschungskolloquium ........................................................................ 34
6.5 Wissenschaftliche Tagung .................................................................... 34
6.6 Spezialbibliothek ................................................................................. 35
7 Unterrichtung und Vermittlung ....................................................... 35
7.1 Archivpädagogik und politisch- historische Bildungsarbeit ................ 35
7.1.1. Bildungsveranstaltungen auf dem Campus für Demokratie ............... 35
7.1.2 Historisch-politische Bildungsarbeit in der Region ............................. 36
7.1.3 Neue Materialien für den Schulunterricht .......................................... 37
7.2 Ausstellungen und Kooperationen ....................................................... 37
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– 3 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 3 –
7.3 Campus für Demokratie ....................................................................... 40
7.3.1 Ausstellung „Einblick ins Geheime“ ................................................... 40
7.3.2 Veranstaltungen am Campus für Demokratie ...................................... 41
7.4 Veranstaltungen in den Regionen ........................................................ 42
7.5 Das Stasi-Unterlagen-Archiv in den Medien und im Internet ............ 44
7.5.1 Medienarbeit ........................................................................................ 44
7.5.2 Digitale Kommunikation und Internet ................................................. 45
7.5.2.1 Gemeinsame Website von Bundesarchiv und
Stasi-Unterlagen-Archiv ...................................................................... 45
7.5.2.2 Stasi-Mediathek ................................................................................... 45
7.5.2.3 Social-Media-Aktivitäten .................................................................... 46
8 Zusammenarbeit mit der Bundes beauftragten
für die Opfer der SED- Diktatur beim Deutschen Bundestag
(SED-Opferbeauftragte) .................................................................... 46
9 Internationales ................................................................................... 47
Anhang .............................................................................................................. 51
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................... 81
Seite
– 4 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
Vorwort
Zu den zentralen Ereignissen und wichtigsten Ergebnissen der Friedlichen Revolution
von 1989/90 gehörte die Sicherung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
DDR durch mutige Bürgerinnen und Bürger. So konnten die Stasi-Unterlagen
weitgehend vor der Vernichtung bewahrt werden in dem sicheren Bewusstsein, dass diese
Unterlagen von größtem Wert sein würden für die Aufarbeitung von SED-Diktatur und
Stasi-Terror im Allgemeinen wie für die Aufklärung zigtausendfacher
Einzelschicksale und auch für die Rehabilitation der Opfer der SED-Diktatur im Besonderen.
Dass die Unterlagen 1990 nicht gleich – wie die zentralen staatlichen Archive der
DDR – dem Bundesarchiv als dem Gedächtnis der deutschen Gesellschaft
übereignet wurden, war dem Umstand geschuldet, dass der Fokus im Umgang mit
diesen Unterlagen noch nicht auf einer historisch-wissenschaftlichen Erforschung der
SED-Diktatur liegen konnte, sondern Aufklärung und Aufarbeitung im Vordergrund
standen. Dafür war die eigens geschaffene Behörde des Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes besser geeignet als ein historisches Archiv.
In drei Jahrzehnten haben die Beauftragten Joachim Gauck, Marianne Birthler und
Roland Jahn und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Aufgabe mit großem
Erfolg gemeistert.
Roland Jahn hat seit 2011 eine Entwicklung angestoßen, die die Frage des dauerhaften
Erhalts der Stasi-Unterlagen als einer zentralen Quelle zur Geschichte der DDR
stärker in das Zentrum des öffentlichen Bewusstseins rückte. Parallel zu der unverändert
notwendigen Aufgabe der Aufarbeitung und Schicksalsklärung wurde nun die
Erhaltung der Unterlagen als Kulturgut als eigenständige Aufgabe und dringende
Notwendigkeit wahrgenommen. Im Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion in Parlament und
Zivilgesellschaft übertrug der Deutsche Bundestag die Verantwortung für die
Bewahrung der Stasi-Unterlagen ebenso wie für die Weiterführung der bisherigen Aufgaben
der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) per Gesetz auf
das Bundesarchiv. Seit dem 17. Juni 2021 sind die Stasi-Unterlagen ein integraler
Bestandteil des Bundesarchivs.
Mit der formalen Übertragung der Verantwortlichkeit wurde ein
Transformationsprozess angestoßen, der sowohl das Bundesarchiv als auch die ehemalige Stasi-
Unterlagen-Behörde vor erhebliche Herausforderungen gestellt hat und bis heute stellt. So
bedeutete das Hinzukommen der Stasi-Unterlagen nach der Übernahme der
zentralen staatlichen Archive der DDR im Jahre 1990 den zweitgrößten Archivgutzuwachs
in der Geschichte des Bundesarchivs, dessen Bestände mit dem 17. Juni 2021 von
ca. 430 laufenden Kilometern auf über 540 laufende Kilometer Schriftgut
anwuchsen. Die genuin fachliche Verpflichtung des Bundesarchivs zur materiellen Sicherung,
zur inhaltlichen Erschließung und auch zur Digitalisierung des Archivguts des
Bundes bezieht nun die Stasi-Unterlagen vollumfänglich mit ein. Dazu müssen
Restaurierungs- und Digitalisierungswerkstätten eingerichtet bzw. ausgebaut werden.
Archivische IT-Anwendungen müssen so überarbeitet werden, dass sie möglichst auch für
die IT-gestützte, archivische Verwaltung der Stasi-Unterlagen passen. Neue
Magazine werden zu errichten sein.
Für die Stasi-Unterlagen-Behörde bedeutete die Transformation zum Bereich Stasi-
Unterlagen-Archiv des Bundesarchivs, dass den genannten genuin archivfachlichen
Aspekten nun ein viel höheres Gewicht zukommt. Dabei blieb das
Aufgabenportfolio in Bezug auf die Bearbeitung von Anträgen und Ersuchen, die Forschung und die
Unterrichtung der Öffentlichkeit unverändert erhalten. Auch hat das 2021 geänderte
Stasi-Unterlagen-Gesetz Aufträge explizit ausformuliert, die bis dato eher als
„implizite“ Aufgaben des BStU aufgefasst wurden, denen aber nun vom Gesetzgeber eine
deutlich höhere Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Dazu gehört die virtuelle
Rekonstruktion der noch durch die Stasi zerrissenen Unterlagen. In diesem
Zusammenhang spielt auch die Umgestaltung der Standortstruktur des früheren BStU und
– 5 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 5 –
die damit verbundene Neuverteilung von Verantwortlichkeiten auf sechs
Archivstandorte und acht Außenstellen ohne Archiv eine wichtige Rolle.
Diese Aufgaben sind nun gemeinsame Aufgaben und Herausforderungen des
Bundesarchivs. Sicher darf nach vier Jahren nicht erwartet werden, dass Bundesarchiv und
Stasi-Unterlagen-Archiv schon ein Amalgam bilden, in dem die früheren
Unterschiede nicht mehr sichtbar sind. Aber der fachliche Wille und die hohe Bereitschaft der
Kolleginnen und Kollegen aus beiden „Herkunftsbehörden“, das neue und größere
Bundesarchiv aktiv zu gestalten, haben bereits bemerkenswerte Fortschritte erzielen
lassen. Die beiden früheren Verwaltungen funktionieren bereits als eine. Die
archivischen Fachabteilungen arbeiten – nachdem an vielen Stellen unterschiedliche
Auffassungen und Arbeitsweisen zunächst erkannt und dann harmonisiert werden mussten –
zunehmend enger, vertrauensvoller und vor allem selbstverständlicher zusammen.
Das durfte 2021 vielleicht erhofft, nicht aber mit Gewissheit erwartet werden.
Unterstützt wurde und wird das Bundesarchiv durch das Beratungsgremium. Unter
dem Vorsitz von Katrin Budde hat es die Transformation des Stasi-Unterlagen-Archivs
kritisch und aufmerksam, gleichzeitig aber konstruktiv begleitet. Dafür schuldet das
Bundesarchiv den Gremiumsmitgliedern ebenso großen Dank wie den Beauftragten
für Kultur und Medien Claudia Roth und Wolfram Weimer und deren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu danken ist schließlich den vielen Bundes- und
Landtagsabgeordneten, deren Interesse an der Transformation des Stasi-Unterlagen-Archivs für
das Bundesarchiv von großer Bedeutung ist.
Leider hält die Ausstattung des Bundesarchivs mit Personal und Sachmitteln nicht
Schritt mit den gewachsenen Pflichtaufgaben und den immer höheren Erwartungen in
Politik und Öffentlichkeit. Um bei der Digitalisierung der Stasi-Unterlagen – wie des
übrigen Archivguts des Bundes auch – zur Sicherung der materiell gefährdeten Akten,
zur Beschleunigung der Arbeitsprozesse bei der Beauskunftung und zur digitalen
Bereitstellung von Unterlagen weiter voranzuschreiten, sind erhebliche Investitionen in
Digitalisierungstechnik, Software und Speichersysteme dringend notwendig. Bei der
personellen Ausstattung müssen die dem Bundesarchiv insgesamt durch den
Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Stellen und Planstellen mit den erforderlichen
Haushaltsmitteln hinterlegt werden, damit diese Stellen auch tatsächlich besetzt werden
können. Und last but not least muss das Bundesarchiv in die Lage versetzt werden,
die im Stasi-Unterlagen-Gesetz vorgesehenen Standorte auch tatsächlich zu errichten.
Gerade der Bau fachlich geeigneter Archivmagazine ist eine unerlässliche
Voraussetzung für die Erhaltung der Stasi-Unterlagen.
Der vorliegende Tätigkeitsbericht soll dazu beitragen, dass Politik und Öffentlichkeit
die Fortschritte bei der Integration der Stasi-Unterlagen nicht nur zur Kenntnis nehmen,
sondern – im Bewusstsein um die gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche
Bedeutung dieser Aufgabe – mehr Verständnis für die keineswegs unerheblichen
Bedarfe des Bundesarchivs entwickeln. Ohne den Beitrag des Bundesarchivs insgesamt und
des Stasi-Unterlagen-Archivs im Besonderen können die Erforschung und
Aufarbeitung der SED-Diktatur, des Stasi-Terrors und ihrer Folgewirkungen nicht gelingen.
Ich empfinde großen Respekt und tiefe Dankbarkeit für die hoch professionelle und
qualitativ beeindruckende Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen. Dass wir
nunmehr auf vier arbeits- und erfolgreiche gemeinsame Jahre zurückschauen dürfen,
verdankt sich einer großartigen Gemeinschaftsleistung.
Koblenz, im Juli 2025
Prof. Dr. Michael Hollmann
Präsident des Bundesarchivs
– 6 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
1 Rahmenbedingungen für die weitere
Integration der Stasi-Unterlagen in das
Bundesarchiv
Der vorliegende Zweite Tätigkeitsbericht umfasst den
Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2025. Er baut inhaltlich
auf dem Ersten Tätigkeitsbericht auf und schreibt die
darin aufgeführten Sachstände fort. Alle
Tätigkeitsberichte des Bundesarchivs sowie die der früheren Behörde des
Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen sind auf der
Homepage des Bundesarchivs einsehbar.
Im aktuellen Berichtszeitraum wurde die Integration der
Stasi-Unterlagen in die Archivverwaltung des
Bundesarchivs fortgeführt. In diesem Zusammenhang wurden
diverse Arbeitsprozesse im Stasi-Unterlagen-Archiv auf den
Prüfstand gestellt und weiter vereinheitlicht.
Auf interner fachlicher Ebene haben sich der Austausch
und die Zusammenarbeit vor allem mit den beiden
Querschnittsabteilungen Archiv- und Informationstechnik
weiter verstetigt. Die mit Abstand größte
Herausforderung besteht dabei weiterhin in der Einführung des
Bundesarchivinformationssystems BASYS, die eine
Migration aller im Stasi-Unterlagen-Archiv enthaltenen
Erschließungsinformationen erfordert. Es ist absehbar,
dass dieses Projekt noch weitere Zeit in Anspruch
nehmen wird. Zu nennen sind ferner die gemeinsamen
Anstrengungen zur in- und externen Digitalisierung der
Stasi-Unterlagen. Beide Themen werden ausführlich in
Kapitel 4 dargestellt.
Vertieft wurde auch der Austausch zwischen den
Fachbereichen des Bundesarchivs, die für die Erschließung und
Nutzung von DDR-Archivgut zuständig sind, und den
Fachabteilungen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Die so
zu gewinnende übergreifende Kenntnis der vorhandenen
Bestände zur Überlieferung der DDR soll den
Nutzerinnen und Nutzern durch gezielte Verweise auf die
gesamte Quellenlage die optimale Nutzung des
Archivgutes ermöglichen.
Für das gesamte Bundesarchiv ist die theoretische und
praktische Ausbildung künftiger Archivarinnen und
Archivare zur Nachwuchsgewinnung wichtig. Hierin sind
Beschäftigte des Stasi-Unterlagen-Archivs zunehmend
einbezogen, wirken in Auswahl- oder Prüfungskommissionen
mit oder sind mit der Begutachtung schriftlicher
Prüfungsarbeiten betraut.
1.1 Anpassung der Organisationsstruktur
Die beiden Verwaltungsabteilungen nehmen die
Querschnittsaufgaben für das gesamte Bundesarchiv wahr.
Im Berichtszeitraum wurde die Organisationsstruktur des
Bundesarchivs auf Abteilungsebene jenseits des Bereichs
Stasi-Unterlagen weiter gestrafft. Zudem wurden die
Erschließungsreferate in der Abteilung Archiv verdichtet.
Einen Überblick über die aktuelle Organisationsstruktur
gibt Anhang 1, der vollständige Organisationsplan steht
unter www.bundesarchiv.de/organisationsplan zur
Verfübgung.
Die Anschriften aller Dienststellen des Bundesarchivs
finden sich in Anhang 13.
1.2 Haushalt
Die finanzielle Ausstattung des Bundesarchivs ist die
Voraussetzung für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben.
Etwa 90 Prozent der Gesamtausgaben des Bundesarchivs
resultieren aus Fixkosten: Etwa 60 Prozent des Etats
entfallen auf Personalausgaben, 20 Prozent auf Mieten und
10 Prozent auf Betriebs- und Nebenkosten. Daher besteht
nur ein sehr geringer Gestaltungsspielraum, um
investive Ausgaben in die Weiterentwicklung des Bundesarchivs
zu tätigen.
Im Berichtszeitraum hat sich die Haushaltssituation
folgendermaßen entwickelt:
Im Haushaltsjahr 2023 beliefen sich die Ausgaben des
Bundesarchivs auf 209 158 000 Euro, davon 204 804 000
Euro im Kapitel 0453 sowie 4 354 000 Euro im
Zentralkapitel 0451. Insgesamt betrug der Anteil der
Personalausgaben 59 Prozent.
Im Haushaltsjahr 2024 hat das Bundesarchiv 214 067 000
Euro verausgabt, anteilig 209 379 000 Euro im Kapitel
0453 sowie 4 688 000 Euro im Zentralkapitel 0451.
Davon wurden 59 Prozent für Personalausgaben benötigt.
Im zweiten Regierungsentwurf des Haushaltsplans 2025
wurden für das Bundesarchiv Ausgabemittel in Höhe von
209 201 000 Euro veranschlagt, davon 204 709 000 Euro
im Kapitel 0453 sowie 4 492 000 Euro im Zentralkapitel
0451. Für Personalausgaben ist ein Anteil von 61 Prozent
vorgesehen.
Zur Stärkung der Bildungs- und Vermittlungsarbeit in
Zusammenhang mit § 2 Absatz 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz
wurde im Haushaltsjahr 2024 ein neuer Titel (543 02) im
Kapitel des Bundesarchivs mit einem Ansatz in Höhe von
200 000 Euro ausgebracht. Für die Folgejahre ist – im
Unterschied zu 2024 – nicht vorgesehen, dass das
Bundesarchiv zusätzliche Mittel zur finanziellen Unterlegung des
neuen Titels erhält. Um dennoch sicherzustellen, dass für
diesen Aufgabenschwerpunkt auch weiterhin Finanzmittel
auf dem Niveau von 2024 zur Verfügung stehen, musste
das Bundesarchiv innerhalb seines Kapitels zugunsten des
neuen Titels umschichten.
Seit dem Haushaltsjahr 2024 bleiben die veranschlagten
Haushaltsmittel hinter den vorhandenen Bedarfen zurück.
Das bestehende hohe strukturelle Defizit tritt spätestens
seit Ende 2024 deutlich zutage. Bis zu diesem Zeitpunkt
konnten strukturelle Defizite mit Ausgaberesten ausge-
– 7 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 7 –
glichen werden. Ausgabereste, die zumindest in Anteilen
zur Bedarfsdeckung herangezogen werden konnten,
stehen – soweit nicht vertraglich gebunden – nicht mehr zur
Verfügung. Erschwerend tritt hinzu, dass die Tarif- und
Besoldungserhöhungen in den Jahren 2023 und 2024 nicht
etatisiert wurden. Erstmals im Haushalt 2024 mussten
Personalverstärkungsmittel aus dem Einzelplan 60 in
Anspruch genommen werden. Ab dem laufenden
Haushaltsjahr 2025 sind erhebliche finanzielle Engpässe zu
erwarten, die sich im Jahr 2026 weiter verschärfen dürften.
Die noch im November 2024 getroffenen
Einzelplanbeschlüsse des Deutschen Bundestages zur finanziellen
Stärkung der Digitalisierung der NS-Bestände als auch zur
Unterlegung des Ausbaus der
Katastrophenschutzinfrastruktur wurden nahezu zeitgleich durch Auferlegung einer
Globalen Minderausgabe in gleicher Höhe konterkariert.
Für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung ist im
Ergebnis eine deutliche Anhebung des Plafonds des Kapitels des
Bundesarchivs zwingend erforderlich. Diese ist
beispielhaft und neben der angespannten Situation im
Personalhaushalt für die nachstehenden Bereiche geboten, um die
Erledigung des gesetzlichen Handlungsauftrages
sicherstellen zu können:
• Mieten und Nebenkosten im Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement (ELM)
• Verpflichtungsermächtigung (VE) des Parlaments zur
Digitalisierung zentraler Bestände aus der NS-Zeit
• Digitalisierung von Stasi-Unterlagen und zentraler
Karteien (F 16, später auch F 22)
• Instandsetzung und Upgrades der
Umlaufkarteischränke des Stasi-Unterlagen-Archivs
• Nicht mehr zentral finanziell geförderte IT-Maßnahmen
• Weiterentwicklung BASYS und Ausbau digitaler
Lesesaal
• Jährliche Hardwareerweiterung für umfangreiche
Digitalisierungsprojekte
• Lizenzkosten für das KI-Projekt und
Weiterentwicklung der KI
• Weiterer Ausbau der Katastrophenschutzinfrastruktur
• Neuaufnahme des Projekts der virtuellen
Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen
Die genannten Bereiche erfassen die allermeisten
Funktionsbereiche des Bundesarchivs. Die defizitäre
Ausstattung mit Haushaltsmitteln trifft somit den gesamten
Aufgabenbestand. Es steht zu befürchten, dass die IT-
Infrastruktur und die eingesetzte Software nicht mehr auf
einem Stand gehalten werden können, der den aktuellen
Anforderungen an die Verfügbarkeit und die Sicherheit
der IT entspricht. Eine zusehends störungs- und
bedrohungsanfälligere IT wird die Folge sein. Dies hat
unmittelbare Auswirkungen u. a. auf die Digitalisierung, die als
das zentrale Mittel der langfristigen Sicherung der
Unterlagen und Informationen gilt. Die Digitalisierung gewinnt
aufgrund des geänderten Nutzerverhaltens immer mehr an
Bedeutung, wenn es um die schnelle und
ortsunabhängige Bereitstellung von Informationen aus dem Archivgut
geht. Auch die Weiterentwicklung der
Verwaltungsprozesse und -strukturen ist im Sinne der
Nutzerorientierung des Bundesarchivs nicht ohne Digitalisierung und
eine zukunftsfähige IT-Architektur denkbar. Längere
Bearbeitungszeiten und vermeidbare Ineffizienzen wären die
Konsequenz.
Auf der Ebene der Lagerung des physischen Archivguts,
das auf unterschiedlichsten Trägermaterialien vorliegt,
bedarf es darüber hinaus einer auskömmlichen
Finanzausstattung. Die derzeitigen Magazinkapazitäten genügen
nicht mehr, um dem steten Zuwachs an Archivgut gerecht
zu werden. Die Schaffung neuer Magazinflächen ist zur
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages unumgänglich.
Tragfähige Genehmigungen stehen diesbezüglich aus.
2 Beratungsgremium
Das auf der Grundlage von § 39 Stasi-Unterlagen-Gesetz
(StUG) eingerichtete Beratungsgremium hat die Aufgabe,
den Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs
in das Bundesarchiv zu begleiten und das Bundesarchiv in
Belangen, die die Stasi-Unterlagen berühren, zu beraten.
Das Gremium hat zwölf Mitglieder, von denen drei vom
Deutschen Bundestag und sechs von den Regierungen der
Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen benannt
werden. Drei weitere Mitglieder, von denen eines einem
Verband der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft oder
einer Vereinigung oder Interessengemeinschaft von
Betroffenen staatlicher Repressionen der ehemaligen DDR
angehört, benennt die für Kultur und Medien zuständige
oberste Bundesbehörde. Diese Zusammensetzung soll
sicherstellen, dass Belange der Opfer der SED-Diktatur und
der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen
Besatzungszone sowie landesspezifische Besonderheiten bei
der Beratung angemessene Berücksichtigung finden. Zur
Übersicht der Mitglieder siehe Anhang 2.
Vorsitzende des Gremiums ist Katrin Budde (in der 19.
und 20. Wahlperiode Mitglied des Deutschen
Bundestages und dort Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und
Medien), ihr Stellvertreter ist Dieter Dombrowski
(Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände
Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) und früherer
Vizepräsident des Brandenburger Landtages).
Das Gremium trat im Berichtszeitraum zu acht Sitzungen
zusammen und befasste sich mit zahlreichen Themen, die
sowohl den Transformationsprozess im Allgemeinen als
auch die Entwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und
den Umgang mit den Stasi-Unterlagen im Besonderen
betrafen.
Regelmäßig informierte sich das Gremium zum aktuellen
Sachstand der Entwicklung der Standorte des Stasi-Unter-
– 8 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
lagen-Archivs, zur geplanten Neuaufnahme des Projekts
der virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasi-
Unterlagen und zur Haushaltslage und tauschte sich dazu mit dem
Bundesarchiv aus. Die Fortführung der virtuellen
Rekonstruktion von zerrissenen Stasi-Unterlagen steht dabei
weiterhin in einem besonderen Fokus des Gremiums ( siehe
Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 1.6, S. 13).
Darüber hinaus wurde mit dem Gremium im
Berichtszeitraum unter anderem das neue Klassifikationsschema
für die Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs, mit dem
die Stasi-Unterlagen in die Gesamtsystematik des
Bundesarchivs integriert werden, diskutiert. Es brachte sich
ferner mit Hinweisen und Vorschlägen in die Gestaltung
der gemeinsamen Website von Bundesarchiv und Stasi-
Unterlagen-Archiv ein und diskutierte die neuen
Konzepte zur Bildungs- und Vermittlungsarbeit in den
Regionen.
Einen großen Raum nahm die regionale Entwicklung
des Stasi-Unterlagen-Archivs in den Sitzungen des
Gremiums ein. In einer internen Arbeitsgruppe beschäftigten
sich dessen Mitglieder mit der Ausgestaltung der
künftigen Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs. Die dazu
erarbeiteten Vorschläge für die künftigen Archivstandorte
und Außenstellen ohne Archiv wurden im gesamten
Gremium intensiv erörtert und mündeten im März bzw.
September 2024 in dem Beschluss „Konzeption der Arbeit
der Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs beim
Bundesarchiv“.
Eine weitere Arbeitsgruppe befasste sich mit dem
Forschungskonzept des Stasi-Unterlagen-Archivs und der
darin verankerten Ausrichtung der behördeneigenen
Forschung. Das Beratungsgremium fasste hierzu den
Beschluss „Stärkung der Grundlagenforschung im Stasi-
Unterlagen-Archiv“.
Die Vorsitzende versandte die beiden genannten
Beschlüsse am 19. September 2024 an die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien und die
Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des
Deutschen Bundestages sowie den Beschluss zur Stärkung der
Grundlagenforschung im Stasi-Unterlagen-Archiv an den
Präsidenten des Bundesrechnungshofes und den
Rechnungsprüfungsausschuss im Deutschen Bundestag.
Aktuell setzt sich das Beratungsgremium mit den
Zugängen zu den Stasi-Unterlagen für die externe Forschung,
die politische Bildung und die Medien auseinander und
erörtert in diesem Zusammenhang Überlegungen, eine
Änderung des StUG anzuregen. Auch hierzu wurde eine
interne Arbeitsgruppe eingerichtet.
In den Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Medien
im Deutschen Bundestag am 17. Januar und 9. Oktober
2024 berichtete der stellvertretende Vorsitzende, Dieter
Dombrowski, über die Arbeit des Beratungsgremiums und
die Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv.
3 Standortentwicklung des Bundesarchivs
einschließlich der regionalen Entwicklung
der Außenstellen des Stasi-Unterlagen-
Archivs
Die Standortentwicklung im Bundesarchiv (siehe Erster
Tätigkeitsbericht, Abschnitt 1.7, S. 13 ff.) wurde
vorangetrieben. Der zugrundeliegende Masterplan sieht die
epochenbasierte Konzentration des Archivgutes auf die
Standorte Koblenz (Überlieferungsbereich Bundesrepublik
Deutschland), Berlin-Lichterfelde (Überlieferungsbereich
Deutsches Reich) und Berlin-Lichtenberg
(Überlieferungsbereich DDR) vor, ebenso die regionale
Weiterentwicklung der Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs. Im
Berichtszeitraum wurden die erforderlichen Raum- und
Flächenbedarfe erarbeitet, abgestimmt und bei der
Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) und dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Billigung vorgelegt.
Dieser Prozess dauert gegenwärtig an.
Der derzeitige allgemeine Prozess des wirtschaftlichen
Umgangs mit Steuermitteln und der Entwicklung der
Arbeitswelt wird sich künftig auch entscheidend auf die
Standortentwicklung auswirken. In den meisten Fällen
wird sich das Flächenbudget zur Bürogestaltung
minimieren. Dies kommt vor allem durch den vom BMF
festgelegten künftigen wirtschaftlicheren Umgang mit Nutzflächen
zum Ausdruck. Im Kern geht es darum, nur so viel Fläche
vorzuhalten, wie zur Erfüllung der Aufgabenstellung
erforderlich ist. Hierbei sind solche Faktoren wie Teilzeit und
mobiles Arbeiten noch stärker in den Fokus der
Flächennutzung zu stellen. Gleichermaßen geht es darum,
wesentliche Einsparungen in Bezug auf Mietmittel und
Betriebskosten umzusetzen, um die knappen Haushaltsmittel auch
für Sach- bzw. Fachaufgaben zur Verfügung zu haben.
3.1 Archivstandorte und Außenstellen
Für die Errichtung der künftigen zentralen
Archivstandorte Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle (Saale), Leipzig und
Rostock wurden Machbarkeitsstudien erstellt, die durch
das Bundesarchiv ausgewertet und in einen Vorschlag zur
Umsetzung überführt wurden. Der Ergebnisbericht wurde
nach mehrmaliger Erörterung im Beratungsgremium des
Bundesarchivs der BKM vorgelegt. Nach erfolgter
Billigung durch die BKM liegt der Bericht aktuell dem BMF
zur weiteren Billigung vor.
Gegenwärtig werden auf der Grundlage der
Abstimmungen mit dem Beratungsgremium die Bedarfsunterlagen für
die Bauprojekte an den zukünftigen Archivstandorten
erstellt. Ziel ist es, diese bis zur Mitte des dritten Quartals
2025 bei der BKM zur Billigung vorzulegen.
Zu den künftigen Außenstellen ohne Archiv (Schwerin,
Neubrandenburg, Cottbus, Magdeburg, Dresden,
Chemnitz, Suhl und Gera) hat das Beratungsgremium
ebenfalls einen Strukturvorschlag vorgelegt, der in die weite-
– 9 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 9 –
ren Planungen eingeflossen ist. Ziel ist es, eine tragfähige,
dem Bedarf angepasste Lösung für die künftige
Aufgabenerledigung zu finden.
Die aktuellen Planungen für die im Aufbau befindliche
Außenstelle in Cottbus gehen von einer Sanierung des
Torhauses in der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus aus.
Hierzu befinden sich das Land Brandenburg und der Bund in
Abstimmung. Mögliche Vereinbarungen stehen allerdings
unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellungen auf
Bundes- und Landesebene. Seitens des Bundes wurde eine
Förderung ausgereicht, um die Grundlage für prüfbare
Planungsunterlagen zu schaffen. Die bereits etablierten
Angebote vor Ort wurden im Berichtszeitraum
fortgeführt. Sehr unterstützend ist hierbei die gute
Zusammenarbeit mit den in der AG „Politische Bildung“ in Cottbus
vertretenen Partnern.
3.2 Weiterentwicklung der Dienststelle des
Bundesarchivs in Berlin-Lichtenberg
(Archivzentrum zur SED-Diktatur) im
Kontext der Weiterentwicklung des
Campus für Demokratie
Die für die Weiterentwicklung der Dienststelle des
Bundesarchivs in Berlin-Lichtenberg notwendige
Überarbeitung einer Machbarkeitsstudie wurde fertiggestellt.
Im Ergebnis sind die für die Unterbringung der DDR-
Unterlagen einschließlich der vom Staatssicherheitsdienst
hinterlassenen Unterlagen erforderlichen Kapazitäten auf
der Liegenschaft darstellbar. Neben der weiteren Nutzung
bereits in Betrieb befindlicher Häuser sind die Sanierung
des Hauses 22 (ehemaliges Offizierskasino) und des
Nordflügels Haus 7 sowie Neubauten auf mehreren Flächen
erforderlich. Um die baurechtlichen, städtebaulichen und
die durch den Bebauungsplan vorgegebenen
Rahmenbedingungen zu erfüllen, ist der Erwerb zweier Grundstücke
durch den Bund notwendig. Jetzige Eigentümer sind das
Land Berlin bzw. ein privater Investor.
In die Untersuchungen einbezogen wurden auch die
Unterbringung der Robert-Havemann-Gesellschaft e. V. sowie
Überlegungen für ein künftiges „Forum Opposition und
Widerstand 1945–1990“ auf dem Gelände. Die
Umsetzung der Ergebnisse der überarbeiteten
Machbarkeitsstudie ist daher auch davon abhängig, welche
Entscheidungen auf politischer Ebene hierzu getroffen werden.
Hauptziel muss es sein, die erforderlichen
Projektunterlagen bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
zeitnah zu beauftragen. Diese werden Grundlage für
Entscheidungen zur finanziellen Sicherstellung des Projektes sein.
Im Rahmen der Gesamtentwicklung wird weiterhin an
der vorgezogenen Sanierung des Hauses 22 festgehalten.
Hier soll ein modernes, den denkmalgerechten
Verhältnissen angepasstes, zentrales Besucherzentrum für den
Campus für Demokratie entstehen. Die Bedarfsplanung
ist erstellt und liegt dem BKM sowie dem BMF zur
Billigung vor.
4 Archivbestände
4.1 Überlieferungsformen und
Arbeitsschwerpunkte
Die Überlieferung des Staatssicherheitsdienstes gliedert
sich in 17 Archivbestände. Neben den Unterlagen auf
zentraler Ebene aus dem Ministerium für
Staatssicherheit (MfS) in Berlin (Bestand MfS 1) umfasst sie das
Archivgut der 15 Bezirksverwaltungen des MfS
(Bestände MfS 2 bis 16), eingeschlossen sind hierin jeweils auch
die Unterlagen aus den zuletzt über 200
Kreisdienststellen und Objektdienststellen der Staatssicherheit. In einem
eigenen Bestand zusammengefasst werden darüber
hinaus die Unterlagen aus den Gliederungen der SED und
DDR-Massenorganisationen, namentlich aus der eigens
beim Staatssicherheitsdienst eingerichteten SED-
Kreisparteiorganisation sowie den Leitungen der SED-
Parteiorganisation bei den MfS-Bezirksverwaltungen (Bestand
MfS 17).
Der Überlieferungsumfang an Schriftgut des
Staatssicherheitsdienstes beläuft sich insgesamt auf ca. 112 500
lfd. M., darunter 47,8 Millionen Karteikarten. Ferner
zählen zur Überlieferung noch verschiedene weitere
Unterlagenarten, namentlich Bild- und Tonaufnahmen, aber
auch Behältnisse mit zerrissenen Unterlagen, die vom
MfS im Zuge seiner Auflösung noch beseitigt werden
sollten (für nähere Angaben zu den Bestandsumfängen siehe
Anhang 3). In großen Mengen vorhanden ist schließlich
noch bereits vom MfS verfilmtes Schriftgut, das generell
als Informationsersatz für einen Katastrophenfall
vorgehalten wurde, teilweise aber auch als Ersatz für vom MfS
selbst in die Wege geleitete Vernichtungen von physischen
Unterlagen fungierte.
Inhaltlich lässt sich die Überlieferung des
Staatssicherheitsdienstes grundsätzlich weiter in zwei große
Komplexe unterteilen. Einen Komplex bilden die Unterlagen der
Diensteinheiten, die dezentral zum Beispiel in den
einzelnen Hauptabteilungen, Abteilungen, Kreis- oder
Objektdienststellen des MfS geführt wurden oder sich während
der Auflösung des MfS Ende 1989 bzw. Anfang 1990 noch
in den Dienstzimmern der Stasi-Mitarbeiter befanden.
Den zweiten Komplex bilden die vom MfS angelegten
„archivierten“ Ablagen, für deren Verwaltung einheitlich
die Abteilungen XII (Auskunft/Speicher) im Ministerium
in Berlin sowie in den Bezirksverwaltungen zuständig
waren. Der Staatssicherheitsdienst hat diese archivierten
Ablagen auch als „Archivbestände“ bezeichnet. Dies darf
nicht darüber hinwegtäuschen, dass das MfS hieraus
wiederholt Unterlagen entnommen und vernichtet hat, nach
eigenen Richtlinien, die bereits vor der Auflösungsphase
der Staatssicherheit galten. Um Missverständnissen
vorzubeugen, wird deshalb mit Blick auf die Praxis des Staats-
– 10 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
sicherheitsdienstes der Begriff „archivierte Ablagen“
vorgezogen, da Inhalt eines Archivbestands nach
heutigem Fachverständnis grundsätzlich nur Unterlagen sind,
denen bleibender Wert zugesprochen wurde. Die
überlieferten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes aus dessen
„archivierten Ablagen“ sind heute Teil der
Archivbestände des Bundesarchivs und werden folglich dauerhaft
aufbewahrt.
Teil der Überlieferung des MfS sind weiterhin auch solche
Unterlagen, die dem Staatssicherheitsdienst von anderen
Stellen der DDR zur Verwendung überlassen wurden. Dies
betrifft beispielsweise Altakten von Staatsanwaltschaften
und aus konspirativen Ermittlungen der Kriminalpolizei
(Arbeitsgebiet I).
Vom Bereich Stasi-Unterlagen-Archiv wurden für den
Berichtszeitraum weiterhin hauptsächlich die
archivfachlichen Aufgabenfelder der Erschließung, Recherche,
Bereitstellung und manuellen Rekonstruktion verantwortet.
Darüber hinaus gab es erneut ein enges Zusammenwirken
mit den für Bestandserhaltung und Digitalisierung zentral
zuständigen Fachabteilungen des Bundesarchivs.
Hervorzuheben sind hier die notwendigen Vorlauf- und
Begleitarbeiten zur Auswahl und Bereitstellung von Archivgut
für die systematische Digitalisierung von größeren
zusammenhängenden Archivgutkomplexen
(Programmdigitalisierung) oder die Zusammenarbeit bei der Digitalisierung
der zentralen Personenklarnamenkartei F 16 des
Ministeriums in Berlin (siehe Abschnitte 4.2 und 4.3).
Stark geprägt waren die Tätigkeiten ferner von der
intensiven Zusammenarbeit mit der für die
Informationstechnik zuständigen Abteilung. Dies betraf die schrittweise
Nutzung des Bundesarchivinformationssystems BASYS
in den verschiedenen Bereichen des Stasi-Unterlagen-
Archivs sowie die Migration von
Erschließungsinformationen aus Altanwendungen des ehemaligen
Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) nach BASYS.
Ebenfalls zu nennen sind Anpassungen in BASYS zur
technischen Erleichterung von datenschutzgerechten
Online-Veröffentlichungen für
Erschließungsinformationen zu Stasi-Unterlagen sowie der Einstieg in die
physische Neusignierung von MfS-Archivgut zur Integration
der Stasi-Überlieferung in das einheitliche Signatursystem
des Bundesarchivs (siehe Abschnitte 4.2 und 4.4).
Insbesondere die Arbeiten zur Datenmigration und technischen
Anpassung für die Online-Veröffentlichung von
Erschließungsinformationen erzielten Ergebnisse, die die
Serviceleistungen im Bereich der Erschließung verbessern.
Wesentlich für die Erschließungstätigkeit im
Berichtszeitraum waren zudem weitere Klärungen zum Inhalt der
Behältnisse mit zerrissenen Unterlagen (siehe Abschnitte 4.2
und 4.6).
Die Mitarbeit in den behördenweiten Arbeitsgruppen zur
Erschließung und Digitalisierungssteuerung (siehe
Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitte 2.2, S. 16 f., und 2.5.3,
S. 21 f.) wurde fortgesetzt. Die Erschließungsbereiche
des Stasi-Unterlagen-Archivs wirken hier
insbesondere in zwei neu gebildeten Arbeitsgruppen mit, in denen
Vorschläge für eine neue, gemeinsame
Verwaltungsvorschrift zur Schriftguterschließung und speziell zur
Praxis der sachthematischen Erschließung erarbeitet werden.
Fortgesetzt und vertieft wurde auch die Zusammenarbeit
mit den anderen Fachbereichen des Bundesarchivs, die für
die Erschließung und Nutzung von DDR-Archivgut
zuständig sind. Hier lag das Augenmerk insbesondere auf
dem Umgang mit Parallel- und Doppelüberlieferungen,
d. h. Unterlagen, die sich sowohl in den Archivbeständen
des MfS als auch in anderen Archivbeständen mit DDR-
Provenienz finden lassen. Darüber hinaus wurde die
Kooperation mit dem Fachbereich des Bundesarchivs weiter
gepflegt, in dessen Zuständigkeit die Überlieferung des
ehemaligen NS-Archivs der Staatssicherheit liegt.
Weiterhin fokussiert blieb die Arbeit im Berichtszeitraum
auch auf die Möglichkeit zur Unterstützung von
Einrichtungen und Gedenkstätten zur Aufarbeitung der
Geschichte der DDR und des SED-Regimes. Eine besonders enge
Form der Kooperation konnte dabei mit der Stiftung
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen abgestimmt
werden. So werden am Standort Berlin-Lichtenberg des
Stasi-Unterlagen-Archivs nach Maßgabe der Gedenkstätte
weitere Informationen erhoben, die künftig zur
Ausweitung der von der Gedenkstätte im Projekt „Daten
politischer Verfolgung“ angelegten Datenbasis genutzt
werden und in die auch online zugängliche Datensammlung
„Haft in der DDR“ einfließen sollen. Abgeschlossen
werden konnte im Berichtszeitraum das mit dem Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
gemeinsam initiierte Projekt zur Auswahl von Archivgut des
MfS, das zentral für eine Sicherung als national wertvolles
Kulturgut vorgesehen ist (siehe Erster Tätigkeitsbericht,
Abschnitt 2.5.2, S. 21). Daraus resultierende
Nachlaufarbeiten werden als Regelaufgabe in der
Linienorganisation fortgeführt.
Im Berichtszeitraum wurden schließlich erneut
Kenntnisse, die aus der Arbeit mit den Stasi-Unterlagen erwachsen
sind, in den nationalen und internationalen Fachaustausch
eingebracht und dort zur Diskussion gestellt. Das betraf
beispielsweise die Darstellung von Zwischenergebnissen
aus dem Projekt zur Karteikartenerkennung mittels
Künstlicher Intelligenz (siehe Abschnitt 4.4) auf dem 91.
Deutschen Archivtag in Suhl im Oktober 2024 oder auf dem
7. Berliner Archivtag im November 2024. Ein anderes
Beispiel ist die Berichterstattung während der
Jahrestagung des Europäischen Netzwerks der für die
Geheimpolizeiakten zuständigen Behörden im Oktober 2023 zu den
Nutzungspotenzialen der Online-Rechercheplattform
Archives Portal Europe (Archivportal Europa) und des
internationalen Standards EAD (Encoded Archival
Description) als Austauschformat zur öffentlichen Präsentation
von Erschließungsinformationen im Internet.
– 11 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 11 –
4.2 Erschließung
Insgesamt 109 850 lfd. M. der Stasi-Überlieferung sind
personenbezogen zugänglich; dies entspricht einem
Erschließungsstand von 97,6 Prozent. Sachthematisch erschlossen
sind zudem 44 660 lfd. M. (zur sachthematischen
Erschließung siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 2.3.1, S. 17).
Etwa 2 650 lfd. M. bedürfen generell noch der
Verzeichnung, hierbei handelt es sich um Unterlagen der
Diensteinheiten aus dem Archivbestand des Ministeriums in Berlin
(Bestand MfS 1) sowie in geringerem Maße aus der MfS-
Bezirksverwaltung Suhl (Bestand MfS 16).
Im Berichtszeitraum wurde deshalb die Erschließung von
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes fortgesetzt. Dies
betraf zum einen die personenbezogene und
sachthematische Erschließung von Unterlagen der Diensteinheiten,
aus dem Archivbestand des Ministeriums für
Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg (Bestand MfS 1)
beispielsweise Unterlagen der Teilbestände Abteilung XI
(Chiffrierwesen), Abteilung XIII (Zentrale Rechenstation), Abteilung
Nachrichten (N), der Verwaltung Rückwärtige Dienste
(VRD), des Wachregiments (WR) „Feliks E. Dzierżyński“
oder des Zentralen Medizinischen Dienstes (ZMD). Im
Archivbestand der MfS-Bezirksverwaltung Suhl (Bestand
MfS 16) bezogen sich die Arbeiten u. a. auf die
Teilbestände Abteilung III (Funkaufklärung, Funkabwehr) und
Abteilung XVIII (Volkswirtschaft).
Zum anderen wurde die sachthematische Erschließung
von Unterlagen insbesondere aus den archivierten
Ablagen des MfS fortgesetzt. Hierbei standen erneut vor allem
Betroffenenunterlagen im Vordergrund: Akten, die vom
Staatssicherheitsdienst angelegt wurden mit dem Ziel der
Ausspähung, Überwachung oder verdeckten Verfolgung
und Bekämpfung von Personen, Gruppierungen und
Organisationen, die das MfS als „feindlich“ einschätzte, denen
es misstraute oder die es ganz generell für
beobachtungsrelevant hielt.
Zusammen konnten im Berichtszeitraum ca. 875 lfd. M.
Schriftgut archivisch bearbeitet werden. Ferner wurden
erneut zahlreiche Bildaufnahmen erschlossen, die lose
überliefert sind und aus verschiedenen Archivbeständen der
Staatssicherheit stammen. Im Berichtszeitraum betraf dies
knapp 108 000 Fotos. Darüber hinaus wurden weitere
Tonaufzeichnungen aus der MfS-Überlieferung erschlossen.
Erschließung bedeutet das Öffnen („Aufschließen“) der
historischen Überlieferung durch ihre
Zugänglichmachung, soweit dies im Rahmen der rechtlichen Vorschriften
möglich ist. Dies schließt auch alle technisch-
organisatorischen Maßnahmen der Zugänglichmachung ein, darunter
insbesondere solche, die der praktischen
Zugangserleichterung und -vereinfachung dienen. Um vorzugsweise auch
in dieser Hinsicht die Service- und Arbeitsleistungen im
Bereich der Erschließung weiter zu verbessern, wurden
im aktuellen Berichtszeitraum zahlreiche Anstrengungen
unternommen und Arbeitsaufgaben fortgeführt, die der
Integration und Erweiterung des Datenbestandes an
Erschließungsinformationen über Archivgut der Staatssicherheit
innerhalb des einheitlichen
Bundesarchivinformationssystems BASYS dienen. Das betraf einerseits die Migration
von Erschließungsinformationen aus der Altanwendung
SAE (Sachaktenerschließung) des Stasi-Unterlagen-
Archivs nach BASYS sowie die Aufnahme einer Vielzahl
der retrokonvertierten Daten aus analogen
Nachweisangaben, sogenannten Archivregistrierbüchern. Im Rahmen der
skizzierten Migrations- bzw. Integrationsarbeiten
konnten im Berichtszeitraum ca. eine Million Datensätze nach
BASYS migriert werden und stehen dort für die
Bearbeitung von Anfragen oder Anträgen auf Nutzung zur
Verfügung. Dies betrifft Erschließungsinformationen zu
Teilbeständen aus der Überlieferung des Ministeriums in Berlin
(Bestand MfS 1) sowie aus den MfS-Bezirksverwaltungen
Cottbus (Bestand MfS 3), Halle (Saale) (Bestand MfS 8)
und Magdeburg (Bestand MfS 11).
Mit den genannten Arbeiten verbunden ist die Nutzung
von BASYS im Wirkbetrieb, die im Berichtszeitraum in
den Erschließungsbereichen des Stasi-Unterlagen-Archivs
aufgenommen werden konnte. Mit der Integration der
Daten nach BASYS kann zugleich die
Rechercheapplikation invenio im Stasi-Unterlagen-Archiv zunehmend
genutzt werden, was vor allem die Recherche- und
Bestellprozesse zwischen den Arbeitsbereichen im Stasi-
Unterlagen-Archiv wesentlich effizienter macht.
Aufgrund der Fortschritte bei der Karteikartendigitalisierung
(siehe Abschnitte 4.3 und 4.4) kann nun auch in BASYS
die interne Recherche und Konsultation der digitalisierten
Karteikarten erfolgen.
Andererseits konnten im Berichtszeitraum die
Voraussetzungen dafür erarbeitet werden, dass mit Hilfe von BASYS
künftig auch das Verfahren zur Online-Veröffentlichung
von Erschließungsinformationen technisch vereinfacht
wird. Aufgrund der Vorschriften des Stasi-Unterlagen-
Gesetzes zum bereichsspezifischen Datenschutz müssen
auch weiterhin alle zu den MfS-Unterlagen vorhandenen
Erschließungsinformationen einzeln auf ihre
Veröffentlichungsfähigkeit geprüft und gegebenenfalls durch
Anonymisierung oder Pseudonymisierung für eine
Veröffentlichung überarbeitet werden. Dieser Prozess war und bleibt
arbeits- und personalaufwändig, er wird künftig aber durch
eine Anpassung in BASYS in der technischen
Durchführung wesentlich erleichtert. Insgesamt stehen derzeit ca.
300 000 Titelangaben über BASYS bzw. invenio im
Internet für eine Konsultation zur freien Verfügung. Dies
betrifft Erschließungsinformationen aus allen 17
Archivbeständen des MfS, neben Angaben zur Überlieferung aus
dem Ministerium in Berlin ebenso aus den 15 MfS-
Bezirksverwaltungen, knapp 100 MfS-Kreisdienststellen
oder zu den Leitungsebenen der SED im Ministerium und
in den Bezirksverwaltungen. Das Angebot umfasst ferner
ca. 17 400 Spielzeitminuten Tonaufzeichnungen sowie di-
– 12 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
gitale Reproduktionen von Schriftgut im Umfang von ca.
66 000 Aktenseiten aus verschiedenen MfS-
Diensteinheiten und der SED-Kreisparteileitung im Ministerium.
In gleicher Weise stellt das Stasi-Unterlagen-Archiv
Erschließungsinformationen auch weiterhin in nationalen
und internationalen Internet-Verbundportalen zur
Verfügung, um vernetzte Recherchen und Forschungen zu
unterstützen. Im Berichtszeitraum betraf dies im
nationalen Bereich wiederum die Online-Rechercheplattformen
Archivportal-D und Deutsche Digitale Bibliothek (DDB),
im internationalen Bereich das Archivportal Europa
(Archives Portal Europe).
Der Verbesserung von Service- und Arbeitsleistungen
dienen ferner die gemeinsamen Befassungen mit
anderen Fachabteilungen des Bundesarchivs zur
Weiterentwicklung von Standards und Strategien der Erschließung.
Durch die seit der Integration neu gegebene Einbettung der
Stasi-Unterlagen in den Kontext der beim Bundesarchiv
vorhandenen DDR-Überlieferung können die
Unterlagen noch stärker inhaltlich aufeinander bezogen
betrachtet werden. So kann unter übergreifenden
Gesichtspunkten die Praxis der archivischen Erschließung gemeinsam
auf Angleichungs- bzw. Vereinheitlichungspotenziale hin
überprüft werden, bei gleichzeitiger Beachtung der
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nach Bundesarchivgesetz
und Stasi-Unterlagen-Gesetz, die auch künftig zu
differenzierten Bearbeitungsweisen führen können.
In besonderer Weise – aber nicht ausschließlich – trifft dies
auf solche Unterlagen zu, die als Doppel- oder
Parallelüberlieferungen anzusehen sind, beispielsweise weil sich
Schriftstücke von anderen Stellen der DDR in Kopie in der
MfS-Überlieferung befinden, etwa Beteiligungsvorlagen
aus dem DDR-Ministerrat oder Schriftverkehr zwischen
Staatssicherheit und SED. Auch an parallel vorkommende
Überlieferungsformen wie Akten der DDR-
Staatsanwaltschaften bzw. Militärstaatsanwaltschaften,
Gefangenenpersonalakten u. a. m., die sich sowohl in den Beständen
des MfS als auch in anderen DDR-Beständen des
Bundesarchivs befinden, ist hier zu denken.
Das Bundesarchiv als Gesamthaus widmet sich dieser
Thematik auf mehreren Ebenen. Hervorgehoben werden kann
dabei zunächst die Tätigkeit der behördenweiten
Arbeitsgruppe Erschließung (siehe Erster Tätigkeitsbericht,
Abschnitt 2.2, S. 16 f.). Die dort gemeinsam definierten
Aufgabenstellungen werden in zwei hierfür speziell
eingerichteten Arbeitsgruppen fortgeführt. Eine
Arbeitsgruppe widmet sich der Erarbeitung eines Vorschlags für eine
neue, gemeinsame Erschließungsrichtlinie für Schriftgut
(Akten und Karteien), die andere vertieft die
gemeinsamen Betrachtungen speziell zur Thematik der
sachbezogenen Erschließung. In beiden Gruppen werden intensiv die
Potenziale zur Verbesserung und Vereinheitlichung von
Erschließungsvorgaben und ihrer Umsetzung in der
Praxis erörtert.
Darüber hinaus fand im Berichtszeitraum weiterhin ein
intensiver Austausch zwischen den für die DDR-
Überlieferung zuständigen Erschließungs- und Nutzungsbereichen
des Bundesarchivs sowie den betreffenden Abteilungen
aus dem Bereich Stasi-Unterlagen-Archiv statt. Hierbei
stand im Besonderen der Umgang mit den bereits
erwähnten Parallel- und Doppelüberlieferungen im Fokus. Ziel ist
es nicht zuletzt auch, den Beratungsprozess für
Nutzende zu optimieren, etwa durch intensivere Verweise auf
inhaltlich einander entsprechende oder ergänzende bzw.
anverwandte Überlieferungsformen oder durch Schritte zu
nutzungserleichternden Steuerungsangeboten „aus einer
Hand“. Dies wiederum zeitigt Auswirkungen auf die
konkrete Ausgestaltung des Arbeitsprozesses auch bei der
Erschließung von MfS-Archivgut.
Als Sonderaufgabe ist dem Stasi-Unterlagen-Archiv der
fachliche Umgang mit den zerrissen überlieferten
Unterlagen des MfS gestellt. Ebenfalls Erschließungszwecken,
wenn auch zunächst auf der Ebene einer Sichtungsstufe,
dient die nähere Klärung des Inhalts jener Behältnisse, in
welchen die zerrissenen Unterlagen überliefert sind (siehe
Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt 2.6, S. 22 f.). Zumeist
handelt es sich dabei um Säcke. Die
Sichtungsergebnisse erlauben insbesondere eine exaktere Priorisierung der
Reihenfolge zur Rekonstruktion der zerrissenen
Unterlagen (siehe Abschnitt 4.6). Im Berichtszeitraum wurden die
Arbeiten zur Feinsichtung der Behältnisse mit zerrissenen
Unterlagen wesentlich ausgeweitet, um in näherer Zeit zu
einem Abschluss dieser gleichermaßen umfangreichen
wie aufwändigen Arbeitsaufgabe zu gelangen.
Der Zugangserleichterung dienen schließlich auch die
verschiedenen Vorhaben zur Digitalisierung bzw. digitalen
Verfügbarkeit des Archivgutes. Neben der Digitalisierung
zu Nutzungszwecken im Rahmen der Antragstellung
(Digitalisierung on demand) sowie der inhäusig betriebenen
systematischen Digitalisierung gilt dies auch für die im
Berichtszeitraum vorangetriebene systematische
Digitalisierung bzw. Programmdigitalisierung von
Aktenschriftgut (siehe Abschnitt 4.3). In die dazu erforderlichen Vor-
und Nachlaufarbeiten (siehe Abschnitt 4.4) sind auch die
Erschließungsbereiche des Stasi-Unterlagen-Archivs
eingebunden. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden
beispielsweise aus der Überlieferung des Ministeriums für
Staatssicherheit in Berlin (Bestand MfS 1) die Unterlagen aus den
Diensteinheiten bzw. Teilbeständen Abteilung X
(Internationale Verbindungen), Arbeitsgruppe Bereich
Kommerzielle Koordinierung (AG BKK), Hauptverwaltung A
(HV A), Sekretariat des Ministers für Staatssicherheit
(SdM), Sekretariate der Stellvertreter des Ministers
(Sekretariate Rudi Mittig, Gerhard Neiber, Rolf Schwanitz) und
Zentraler Operativstab (ZOS), ferner die Dissertationen
und Diplomarbeiten der Juristischen Hochschule (JHS)
sowie die Sammlung der MfS-eigenen zentralen dienstlichen
Bestimmungen aus der Dokumentenstelle beim Büro der
Leitung (BdL/Dok.) unter wesentlicher Mitwirkung auch
– 13 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 13 –
der Erschließungsbereiche für die
Programmdigitalisierung vorbereitet; dies schloss die Überarbeitung und
Anpassung von Erschließungsinformationen zur Migration in
das Bundesarchivinformationssystem BASYS ein.
4.3 Digitalisierung
Die Digitalisierung von Archivgut ist ein
Tätigkeitsfeld von zentraler Bedeutung für das Bundesarchiv. Ein
Schwerpunkt in der Strategie des Gesamthauses sind
neben der Überlieferung aus der Zeit des
Nationalsozialismus die Stasi-Unterlagen. Die Herstellung digitaler
Reproduktionen dient mehreren Zielen: Einmal
digitalisierte Unterlagen werden im Regelfall Antragstellerinnen und
Antragstellern nicht mehr im Original zur Benutzung
bereitgestellt. Gerade bei häufig angefragten Unterlagen hat
die Digitalisierung einen konkreten Nutzen für den Erhalt
der Originale. Da zudem vielen Papieren aus DDR-
Produktion nur eine begrenzte Lebensdauer zuzumessen ist
(siehe Abschnitt 4.5), dient die Digitalisierung der
Sicherung der auf den Unterlagen überlieferten Informationen.
Schließlich ist es generell zunehmend die
Erwartungshaltung der Öffentlichkeit, Dokumente digital bereitgestellt
zu bekommen; sofern die Rechtsvorschriften es zulassen,
auch über die entsprechenden Online-Portale.
Zur Herstellung von Digitalisaten im Bereich Stasi-
Unterlagen unterhält das Bundesarchiv eine
Digitalisierungsstrecke am Standort Berlin-Lichtenberg, die im
Berichtszeitraum personell und mit zusätzlicher Scantechnik
ausgebaut wurde. Neben weiteren standardisierten
Digitalisierungsarbeitsplätzen für die Akten- und
Karteikartenüberlieferung wurden auch Scanner für
Großformate und für Mikroformen (verfilmtes Schriftgut) in Betrieb
genommen. Sowohl die Mikrofilm- und
Mikrofichescanner als auch die Großformatscanner erhöhen die Effizienz
und den Durchsatz signifikant. Die bereits durch den
ehemaligen BStU eingerichtete Digitalisierungsstrecke in der
Außenstelle Schwerin wurde mit neuer Scantechnik
ausgestattet und in die standardisierten Abläufe im
Bundesarchiv integriert. Für die Bearbeitung von Anträgen und
Ersuchen (Digitalisierung on demand) wurden im
Berichtszeitraum 8,3 Millionen Schriftgutdigitalisate
angefertigt, davon fünf Millionen von papiergebundenen
Vorlagen und 3,3 Millionen von Mikrofilm.
Daneben werden geschlossene größere
Schriftgutkomplexe systematisch digitalisiert. Im Bereich der
Aktenüberlieferung erfolgt dies durch einen externen Dienstleister.
Vorrangig werden hier besonders bedeutende und viel
genutzte Unterlagenkomplexe digitalisiert, die
insbesondere als Teil des Kernbestandsprofils der Überlieferung
des MfS gelten (siehe Erster Tätigkeitsbericht, Abschnitt
2.5.2, S. 21). Im Berichtszeitraum betraf dies zunächst die
dem Bestand MfS 1 (Ministerium für Staatssicherheit)
zugehörige Überlieferung der Hauptverwaltung A, der
Stellvertreterbereiche des Ministers (Sekretariate Rudi Mittig,
Gerhard Neiber, Wolfgang Schwanitz) sowie
verschiedene Überlieferungsteile aus dem Sekretariat des Ministers
(Teilbestand SdM). Insgesamt entstanden in diesem
Zusammenhang bislang rund 430 000 Digitalisate.
Inhäusig fortgeführt wurde die systematische
Digitalisierung der zentralen Personenklarnamenkartei F 16 am
Standort Berlin. Insgesamt sind inzwischen über vier
Millionen Karteikarten der F 16 digitalisiert. Dies entspricht
über 70 Prozent der zu dieser Kartei erhaltenen
Karteikarten. Die Digitalisate stehen anschließend für eine
Recherche im Bundesarchivinformationssystem BASYS zur
Verfügung. Ziel ist es, in einem weiteren Schritt die
Texterfassung und Recherchierbarkeit in einer Datenbank
mittels Künstlicher Intelligenz herzustellen. Das Vorhaben
steht im Kontext eines übergreifenden Projektes zum
Einsatz Künstlicher Intelligenz im Bundesarchiv (siehe dazu
Abschnitt 4.4).
Fortgesetzt wurde auch die Digitalisierung von
audiovisuellem Archivgut aus der Überlieferung der
Staatssicherheit. Der Prozess ist für Videos und Tonträger des MfS
bereits sehr weit fortgeschritten. Insgesamt liegen über
20 300 digitalisierte Tondokumente mit einer Spielzeit
von ca. zwei Millionen Minuten vor. Die auf Video
überlieferten Eigenproduktionen des MfS sind bereits
vollständig digitalisiert. Auf Antrag werden noch
Videodokumente mit Fremdrechten (z. B. Medienmitschnitte) bearbeitet.
Insgesamt liegen im Bereich Video fast 1 100 Einheiten
mit einer Spielzeit von über 113 500 Minuten digital vor.
Die Digitalisierung von fotografischen Materialien
wurde ebenfalls fortgeführt. Neben der Digitalisierung im
Rahmen der Antragsbearbeitung ist weiter die
systematische Identifizierung und Digitalisierung von
Fotonegativen auf Cellulosenitratträger (sogenannter Nitrofilm)
Schwerpunkt der Tätigkeit der Fotowerkstatt. Insgesamt
liegen rund 300 000 Bilder digital vor. Davon entstanden
ca. 54 000 Digitalisate im Berichtszeitraum.
4.4 Bereitstellung und Recherchen;
KI-gestützte Karteikartenerkennung
Unverändert gehörten die Bereitstellung von Unterlagen
sowie die Bearbeitung von Rechercheanforderungen zu
den zentralen Arbeits- und Serviceleistungen des
Archivbereichs im Stasi-Unterlagen-Archiv. Im Berichtszeitraum
wurden ca. 190 000 Archivalien für Nutzungszwecke nach
dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch die
Magazindienste bereitgestellt. Die Karteibereiche bearbeiteten in dieser
Zeit insgesamt etwa 364 500 Personenrecherchen.
Im Bereich der Personenrecherchen beginnen die
Bearbeitungen weiterhin sehr oft mit der Konsultation der vom
MfS einheitlich in dessen Abteilungen XII (Auskunft/
Speicher) geführten Karteien F 16 und F 22. Die Kartei
F 16 enthält als Personenklarnamenkartei die Angaben zu
allen Personen, die vom Staatssicherheitsdienst zentral er-
– 14 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
fasst wurden. Sie ist nach dem phonetischen Alphabet
geordnet und verweist in vielen Fällen mittels einer
individuellen Registriernummer auf der jeweiligen Karteikarte auf
die Kartei F 22. Diese diente dem Nachweis
verschiedener Aktenarten, die ebenfalls zentral nachweispflichtig
innerhalb des Staatssicherheitsdienstes waren (zentrale
Vorgangskartei). Das betrifft neben Akten, die aus Aufträgen
zur Ausspähung oder verdeckten Bekämpfung und
Verfolgung resultierten, beispielsweise auch Vorgangskategorien
aus der Zusammenarbeit mit geheimen Zuträgern. Die
F 22 ist nach der Reihenfolge der Registriernummern
sortiert. Die Aufteilung der beiden Karteien diente der
sogenannten inneren Konspiration der Stasi: Während aus der
F 22 die Klarnamen der Personen nicht ersichtlich sind,
zu denen die jeweiligen Akten geführt wurden, ist aus der
Kartei F 16 in den entsprechenden Fällen nicht
erkennbar, welchen Aktenkategorien die dort im Klarnamen
genannten Personen zugeordnet sind. Lediglich in vom MfS
als geheimpolizeilich minderrelevant angesehenen Fällen
wurden die zu den Unterlagen führenden Nachweise
bereits direkt in der Personenkartei F 16 vermerkt.
Beide Karteiarten wurden nicht nur dazu verwendet,
laufende Vorgangsarten nachzuweisen, sondern auch, um nach
Abschluss der Aktenführung den Standort der Unterlagen in
den archivierten Ablagen des MfS festzuhalten. So enthält
die Kartei F 16 beispielsweise die vom MfS vergebenen
Archivsignaturen für die von den DDR-
Staatsanwaltschaften übernommenen Altakten, die Kartei F 22 hingegen die
MfS-Archivsignaturen zu den erwähnten Akten der
Staatssicherheit. Für die heutige Praxis der archivischen
Recherche und Beauskunftung folgt daraus, dass sehr häufig beide
Karteien konsultiert werden müssen, um zunächst überhaupt
feststellen zu können, ob und welche Unterlagen zu einer
Person vorhanden sind. Der überlieferte Umfang der vom
Staatssicherheitsdienst geführten Karteien F 16 und F 22 ist
erheblich: Er beläuft sich für den Bereich der ehemaligen
Stasi-Zentrale (Ministerium in Berlin, einschließlich
Bezirksverwaltung Berlin) auf ca. 5,45 Millionen
Karteikarten der F 16 sowie auf etwa 1,4 Millionen Karteikarten der
F 22. Aus den 14 MfS- Bezirksverwaltungen außerhalb
Berlins sind insgesamt ca. 2,7 Millionen Karten zur Kartei F 16
sowie 910 000 Karteikarten zur F 22 erhalten.
Die digitale Nutzbarkeit von Karteibeständen wird die
Serviceleistungen im Bereich der personenbezogenen
Recherchen verbessern und beschleunigen. Mit der im
Berichtszeitraum fortgesetzten Digitalisierung der Kartei
F 16 aus der Zentrale des Staatssicherheitsdienstes in
Berlin (siehe Abschnitt 4.3) ist ein Projekt zur
Karteikartenerkennung mittels Künstlicher Intelligenz (KI) verbunden,
in welches die digitalen Reproduktionen der Kartei
einbezogen sind. Das Vorhaben soll dazu beitragen, die auf
den Karteikarten erfassten Informationen KI-gestützt zu
erkennen und die digitale Recherche zu unterstützen.
Verschiedene auf den Karten enthaltene Informationen (z. B.
Name, Geburtsdatum, Registriernummer) sollen dabei
durch das KI-Modell erkannt und im
Bundesarchivinformationssystem BASYS mit Bezug auf die jeweilige
Karteikarte gespeichert werden. Dazu werden neuronale
Netze zur Texterkennung und zur Werte-Extraktion trainiert.
Die in BASYS gespeicherten Informationen sollen die
digitale Recherche nach Karteikarten und darauf erfassten
Daten wie Personen oder Registriernummern erleichtern.
Dadurch werden nicht nur Bearbeitungszeiten verkürzt,
sondern auch die originalen Karteikarten geschont
werden, sodass dieses Projekt gleichzeitig der
konservatorischen Bestandserhaltung dient (siehe Abschnitt 4.5).
Im Berichtszeitraum wurde das Training neuronaler Netze
für die Texterkennung und Werte-Extraktion fortgesetzt.
Anschließend an die erste Projektphase, in der
Softwareprodukte zur Werte-Extraktion auf ihre Eignung geprüft
und ein Konzept zur Integration der KI-Modelle und der
erkannten Daten in die IT-Systeme des Bundesarchivs
entworfen worden waren, konnten im Berichtszeitraum die
nächsten beiden Projektphasen umgesetzt werden. In der
zweiten Phase wurden Trainings- und Validierungsdaten
für Modelle zur Textfindung, zum Lesen sowie zur
Werte-Extraktion für die je drei häufigsten Formblätter der
beteiligten Karteibestände erstellt. Die Modelle wurden mit
Trainingsdaten einem „Finetuning“ zur Erkennung der
ausgewählten Karteibestände unterzogen. Um das
Einlesen der durch die Modelle erzeugten Daten in BASYS
zu erproben, entwickelte die beauftragte Firma eine
Testanwendung. Diese verarbeitete ausgewählte
Karteikartendigitalisate und lieferte kleine Datenmengen in das
Testsystem von BASYS, um die Verwendbarkeit der
Erkennungsdaten zu prüfen.
Nach Auswertung der Testergebnisse begann die
dritte Projektphase zur Verbesserung der
Erkennungsqualität. Zum Ende dieser Phase konnte für die Kartei F 16
die Erkennungsqualität der Felder „Nachname“,
„Vorname“, „Geburtsdatum“ und „Geburtsort“ deutlich
verbessert werden. Aufgrund der hohen Varianz im Layout der
Karteikarten sollen die Modelle aber an weiteren
Formblättern getestet werden, um die Übertragbarkeit der
bisherigen Trainingsergebnisse zu ermitteln. Dazu wurde für
insgesamt 30 Formblätter je ein Testdatenset erstellt. Um
die Karteikartenerkennung langfristig produktiv nutzen zu
können, wird aktuell eine Ausschreibung vorbereitet.
Neben den beiden zentral von den Abteilungen XII des
MfS geführten Karteien F 16 und F 22 sind viele
weitere personenbezogene Karteiarten des
Staatssicherheitsdienstes erhalten, die bei den Recherchen häufig zu
berücksichtigen sind. Viele dieser Karteien wurden von den
verschiedenen Diensteinheiten der Staatssicherheit
eigenständig geführt; sie werden daher als dezentrale
Karteiarten bezeichnet. Hervorzuheben sind hier die sogenannten
Vorverdichtungs-, Such- und Hinweiskarteien (VSH-
Karteien). Sie stellten für das MfS sehr wichtige
Informationsspeicher dar und führen häufig ebenfalls noch zu Unter-
– 15 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 15 –
lagen, die in den jeweiligen Diensteinheiten geführt und
dort auch nach Bearbeitungsschluss verwahrt wurden. Der
Umfang der überlieferten VSH-Karteien ist gleichfalls
beträchtlich: ca. 3,56 Millionen Karteikarten sind für das
Ministerium in Berlin sowie die Berliner Bezirksverwaltung
und Kreisdienststellen erhalten, etwa 9,6 Millionen
Karteikarten sind aus den 14 Bezirksverwaltungen und ihren
Kreisdienststellen außerhalb Berlins vorhanden.
Weitere personen- oder sachbezogen aufgebaute
Arbeitskarteien aus den verschiedenen Diensteinheiten des MfS
werden bei Rechercheanfragen bedarfsweise ebenfalls
herangezogen. Insgesamt sind im Stasi-Unterlagen-Archiv etwa
11 200 personen- oder sachbezogene Karteien überliefert,
die zusammen ca. 47,8 Millionen Karteikarten umfassen.
Unverändert wurden im Berichtszeitraum Recherchen in
den vom Stasi-Unterlagen-Archiv betriebenen
personenbezogenen Datenbanken durchgeführt. Hervorzuheben ist
hier die Fachanwendung EPR (Elektronisches
Personenregister), die aktuell über 34 Millionen Datensätze enthält.
Zunehmend werden daneben bereits Personenrecherchen
im Bundesarchivinformationssystem BASYS
durchgeführt. Am Standort Berlin-Lichtenberg werden darüber
hinaus weitere IT-Fachanwendungen zur
personenbezogenen Recherche genutzt, beispielsweise die Datenbank
„Rosenholz“ zu Personen, die von der Hauptverwaltung A
des MfS erfasst waren.
Die Magazindienste des Stasi-Unterlagen-Archivs waren
im Berichtszeitraum weiter wesentlich mit der
Vorbereitung von Unterlagen zur systematischen Digitalisierung
von Aktenschriftgut (Programmdigitalisierung) befasst.
Im Berichtszeitraum wurden hierzu ca. sieben
Millionen Einzelseiten aus verschiedenen MfS-
Archivbeständen technisch so vorbereitet, dass sie durch einen externen
Dienstleister effektiv verarbeitet werden können. Nach
Rückgabe der Originale und Übermittlung der Digitalisate
durch die externe Firma sind die Qualität der Ergebnisse
und die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen.
Zu den Serviceleistungen der Magazindienste
gehörte im Berichtszeitraum schließlich unverändert die
technische Aufbereitung von Archivgut für die Nutzung. Die
Zahl der im Berichtszeitraum hierzu bearbeiteten
Unterlagen beläuft sich auf 74 000 Archivalieneinheiten. Mit
diesem Service nehmen die Magazindienste gleichzeitig
Aufgaben der präventiven Bestandserhaltung wahr. Ihnen
obliegt zudem die physische Vergabe der neuen,
einheitlichen Archivsignaturen (Etikettierung) für die Unterlagen
aus den Archivbeständen des MfS.
4.5 Bestandserhaltung
Der Erhalt der Stasi-Unterlagen im Original als
einzigartige Überlieferung und wertvolles Kulturgut ist eine
zentrale Aufgabe des Bundesarchivs. Das Bundesarchiv legt
den Schwerpunkt beim Originalerhalt auf präventive
Bestandserhaltungsmaßnahmen, um Schäden zu vermeiden
und den Erhalt der Unterlagen für einen möglichst langen
Zeitraum zu gewährleisten (siehe Erster Tätigkeitsbericht,
Abschnitt 2.5.1, S. 20 f.). Dafür ist die Herstellung
fachgerechter Aufbewahrungsbedingungen die wichtigste
Maßnahme. Im Bereich des Stasi-Unterlagen-Archivs werden
an den Standorten Berlin-Lichtenberg, Halle und
Chemnitz fach- und normgerechte Klimabedingungen erreicht.
An den anderen Standorten ist die Unterbringung als nicht
fachgerecht anzusehen. Jedoch konnte an keinem Standort
im Berichtszeitraum eine signifikante Verschlechterung des
Zustandes der Stasi-Unterlagen festgestellt werden. Eine
akute Gefährdungslage für ihren Erhalt besteht daher nicht.
Die Stasi-Unterlagen sind weit überwiegend auf
säurehaltigem Papier von teils minderer Qualität überliefert.
Natürliche Zersetzungsprozesse begrenzen dessen
Benutzbarkeit. Kühle und trockene Lagerung sowie eine
Verringerung der mechanischen Einwirkungen auf die
Objekte begünstigen den langfristigen Erhalt.
Konkrete Aussagen zur Benutzbarkeit des Papiers sind aufgrund
fehlender wissenschaftlicher Untersuchungen kaum zu
treffen. Das Bundesarchiv hat daher ein Projekt initiiert, in
dem mittels Messungen mit Nahfeldinfrarotspektroskopie
Erkenntnisse über materielle Beschaffenheit und Zustand,
insbesondere das Ausmaß des Substanzabbaus, der Stasi-
Unterlagen gewonnen werden sollen. Mit Hilfe etablierter
Modelle können aus solchen Messdaten Prognosen für die
Benutzbarkeit der Papiere unter unterschiedlichen
Lagerungsbedingungen erstellt werden. Strategien zur
Digitalisierung und zur weiteren Unterbringung der Unterlagen
können auf solchen Prognosen aufbauen.
Eine sehr wichtige präventive Maßnahme zum Schutz des
Archivgutes ist die fachgerechte Verpackung. Die
systematische Verpackung von Stasi-Unterlagen wurde im
Berichtszeitraum fortgeführt. Dabei ist aber der Fortgang der
Verpackungsmaßnahmen an vielen Standorten, u. a. in
Berlin-Lichtenberg, zunehmend von der Bereitstellung
zusätzlicher Unterbringungsflächen abhängig, denn die das
Archivgut umschließenden Verpackungsmaterialien
führen zu einem relevanten Volumenzuwachs, der in den
Bestandsgebäuden nicht völlig abgedeckt werden kann.
Ein Schwerpunkt der Bestandserhaltung für das
gesamte Bundesarchiv war im Berichtszeitraum der Ausbau der
Notfallinfrastruktur. Starkregen, Hochwasser und andere
Naturkatastrophen bedrohen zunehmend das Kulturgut in
Deutschland. Archive müssen daher für Szenarien, in denen
Archivgut durch Wasser, Feuer oder mechanische
Einwirkungen geschädigt wird, vorbereitet sein. Alle Standorte
des Stasi-Unterlagen-Archivs sind mit Notfallboxen
ausgestattet, die hinreichend Materialien enthalten, um
kleinere Havarien bewältigen zu können. Für mittlere und große
Havarien hat das Bundesarchiv 2023 drei mobile
Erstversorgungszentren (sogenannte Notfallanhänger) für
geschädigtes Archivgut in Dienst gestellt. Das mobile Erstversor-
– 16 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
gungszentrum Berlin versorgt dabei die Dienststellen des
Stasi-Unterlagen-Archivs. Um Abläufe für den Notfall zu
trainieren, fand im Mai 2024 eine Notfallübung des
Bundesarchivs in Koblenz statt, an der auch nahezu alle
Dienststellen des Stasi-Unterlagen-Archivs teilnahmen.
Durchnässtes Archivgut muss eingefroren und in
speziellen Gefriertrocknungsanlagen schonend und langsam
getrocknet werden. In der Außenstelle Chemnitz hat das
Bundesarchiv 2025 eine zusätzliche
Gefriertrocknungsanlage (weitere Anlagen befinden sich in Berlin-Lichterfelde
und Koblenz) in Betrieb genommen, die insbesondere bei
entsprechenden Notfällen in Sachsen und den
benachbarten Bundesländern zum Einsatz kommen soll.
In der Restaurierungswerkstatt am Standort Berlin-
Lichtenberg wurden im Berichtszeitraum ca. 100 000 Aktenseiten,
ca. 1 500 Karteikarten, 197 Registrierbücher, ca. 25 200
fotografische Materialien sowie ca. 250 Großformate (vor
allem Karten und Pläne) restauriert.
4.6 Sichtung und Rekonstruktion
zerrissener Unterlagen
Zwischen Bestandserhaltung und Erschließung
angesiedelt sind als spezifische Aufgabenstellung für den Bereich
des Stasi-Unterlagen-Archivs die Sichtung und
Wiederherstellung der vom Staatssicherheitsdienst während
seiner Auflösung 1989/90 noch zerrissenen Unterlagen.
Beide Aufgaben wurden auch im aktuellen Berichtszeitraum
fortgeführt.
So fand weiter die sogenannte Feinsichtung der Behältnisse
mit zerrissenen Unterlagen statt, um das Material inhaltlich
zu priorisieren und anhand der feststellbaren
Schadensbilder mit verfahrenstechnischen Empfehlungen für die
Rekonstruktion zu versehen. Auf diese Weise konnten bisher
rund 8 900 Behältnisse mit zerrissenen Unterlagen
bearbeitet (feingesichtet) werden; dies entspricht etwa 58 Prozent
der erhaltenen Lagerungsmenge. Hiervon sind ca. 3 800
Lagerungseinheiten feingesichtet mit Materialien aus der
ehemaligen MfS-Zentrale in Berlin sowie 5 100
Behältnisse aus den Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen der
Staatssicherheit in den ostdeutschen Regionen.
Im Rahmen der manuellen Rekonstruktion wurden im
Berichtszeitraum ca. 23 000 Blatt an zerrissenen
Dokumenten, Vorgängen und Aktenteilen händisch
zusammengesetzt und zur weiteren archivischen Bearbeitung an die
Erschließungsbereiche übergeben. Mit der Erschließung
werden die Recherche und die Bereitstellung dieser
Unterlagen möglich. Insgesamt wurden im Wege der
händischen Wiederherstellung bisher ca. 1,73 Millionen Blatt
aus etwa 600 Behältnissen rekonstruiert.
Im Auftrag des Deutschen Bundestages erprobte der
damalige Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen seit
dem Jahr 2007 gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut
für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK)
die IT-gestützte, virtuelle Rekonstruktion der zerrissenen
Stasi- Unterlagen. Ziel war es, den Arbeitsprozess
insgesamt wesentlich zu beschleunigen und auch solches
Material wieder lesbar zu machen, das sich händisch nicht
bearbeiten lässt. Zwar konnten mit einem vom
Fraunhofer IPK entwickelten Verfahren Inhalte aus 23
Behältnissen mit zerrissenen Unterlagen ganz oder teilweise
wieder zusammengesetzt werden, für ein Massenverfahren zur
Verarbeitung des insgesamt noch vorhandenen zerstörten
Schriftguts war das System jedoch nicht geeignet. Ende
Januar 2023 kündigte das Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des Innern den Vertrag mit dem Fraunhofer IPK.
Mitte Juni 2023 leitete das Bundesarchiv mit dem Ziel der
Neuaufnahme des Projekts „Virtuelle Rekonstruktion
zerrissener Stasi-Unterlagen“ ein
Interessenbekundungsverfahren ein, auf das sich Firmen und Konsortien aus der
IT-Branche und dem Bereich Scandienstleistungen sowie
Hochschulen meldeten. Mit allen Interessenten hat sich das
Bundesarchiv im Berichtszeitraum nicht nur zu ihren
technologischen Konzepten, sondern auch zu Fragen der
Kostenkalkulation im operativen Betrieb intensiv ausgetauscht.
Um die produktive Umsetzbarkeit vorliegender
Lösungsansätze zu prüfen und für deren Bewertung belastbare Daten
zu ermitteln, wird es notwendig sein, der Vergabe eines
Gesamtauftrages ein überschaubares Pilotprojekt
vorzuschalten. In einem solchen Projekt sollte neben der
grundsätzlichen Machbarkeit auch nachgewiesen werden, dass
die Gesamtaufgabe, also die Verarbeitung der sehr großen
Datenmengen, innerhalb eines begrenzten Zeitraums
erledigt werden kann, damit die neu gewonnenen Akteninhalte
insbesondere den von DDR-Unrecht Betroffenen noch zu
Lebzeiten zur Verfügung gestellt werden können.
Unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung der
rekonstruierten Unterlagen ist deren Erschließung. Das
Bundesarchiv strebt deshalb parallel ein Projekt zur KI-gestützten
Erschließung der zu rekonstruierenden Seiten und ihres
Kontextes an, da die wiederhergestellten Unterlagen in
den Gesamtzusammenhang der Überlieferung der Stasi-
Unterlagen eingeordnet werden müssen.
Die notwendigen finanziellen Mittel für eine virtuelle
Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen sowie deren
Erschließung sind im Haushalt des Bundesarchivs bislang
nicht etatisiert. Seinem gesetzlichen Auftrag zur
Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen kommt das
Bundesarchiv deshalb weiterhin durch die manuelle
Rekonstruktion nach.
5 Verwendung der Unterlagen
Bei der im Stasi-Unterlagen-Archiv verwahrten
Überlieferung des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
handelt es sich nach heutigem Verständnis um Material,
das zu großen Teilen unter Verletzung der Rechtsstaatlich-
– 17 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 17 –
keit und von Grundsätzen der Menschlichkeit zustande
gekommen ist. Um die vom Staatssicherheitsdienst
begangenen Rechtsbrüche nicht fortzusetzen, sind mit dem Ende
1991 verabschiedeten Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)
besondere Benutzungsbedingungen für die Stasi-
Unterlagen festgeschrieben worden. Als Spezialgesetz regelt
es unter strenger Beachtung des Schutzes der
Persönlichkeitsrechte jeder und jedes Einzelnen den Zugang zu den
Unterlagen. Ihre Verwendung ist nur nach Maßgabe der im
Gesetz genannten Zwecke zulässig. Erst durch diesen mit
dem StUG gesetzten Rahmen ist der sofortige Zugang zu
den Stasi-Unterlagen möglich, unabhängig von den im
allgemeinen Archivrecht geltenden Schutzfristen.
Das Gesetz ist auch nach der Transformation der
Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen unter
das Dach des Bundesarchivs maßgebliche
Arbeitsgrundlage des Stasi-Unterlagen-Archivs. Seit seinem Inkrafttreten
sind insgesamt 7 540 177 Anträge und Ersuchen
eingegangen, davon 79 496 im Berichtszeitraum. Eine Übersicht
über die Eingänge und Erledigungen von Anträgen und
Ersuchen bieten die Anhänge 4 und 5.
Ein wichtiges Thema war im Berichtszeitraum die
zunehmende Digitalisierung der Arbeitsprozesse. Damit steigert
das Stasi-Unterlagen-Archiv nicht nur die Effizienz bei
der Bearbeitung, sondern kommt auch den Erwartungen
der Nutzerinnen und Nutzer entgegen, die eine digitale
Herausgabe von Unterlagen seit einigen Jahren verstärkt
nachfragen. Insgesamt erfolgten im Berichtszeitraum für
7 956 Vorgänge digitale Übermittlungen, zu denen u. a.
mehr als 70 600 Dokumente und knapp 13 900 Fotos
hochgeladen wurden.
Die im Ersten Tätigkeitsbericht (dort Kapitel 3, S. 23)
beschriebene Nutzung zeitgemäßer und zugleich sicherer
digitaler Arbeitsverfahren hat sich – auch in mobiler
Arbeitsumgebung – im gesamten Auskunftsbereich etabliert und
verstetigt. Die digitale Antragsbearbeitung hat neben einer
höheren Effizienz auch hinsichtlich der visuellen Qualität
des Arbeitsergebnisses einen Vorteil gegenüber dem
ausschließlich analogen Prozess.
Ein weiterer wichtiger Vorteil digitaler Arbeitsverfahren
liegt in der Option einer mehrfachen Nutzung und
Herausgabe von digital vorliegendem Archivgut, das im
Gegensatz zu den originalen Unterlagen bei einer nochmaligen
Nutzung nicht erneut ausgehoben, transportiert und
auszugsweise oder vollständig kopiert und anschließend ins
Magazin zurücktransportiert und reponiert werden muss.
Der damit verbundene bestandsschonende Effekt ist aus
archivfachlicher Sicht nicht hoch genug zu bewerten.
Zudem lassen sich Anträge und Ersuchen, für die auf
dieselben Akten zugegriffen werden muss, nun parallel
bearbeiten. Mitunter längere Wartezeiten darauf, dass eine Akte
stofflich wieder für die Recherche zur Verfügung steht,
entfallen damit. Die Kapazitäten für die Digitalisierung on
demand (Anforderung von Archivgut als Digitalisat)
wurden im Berichtszeitraum technisch und personell deutlich
erweitert.
Die Integration der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv
zog auch einen Wechsel von der gewachsenen IT-
Landschaft der ehemaligen Behörde des Bundesbeauftragten
für die Stasi-Unterlagen hin zu Anwendungen des
Bundesarchivs nach sich. So findet beispielweise die
dauerhafte Speicherung von Digitalisaten nunmehr in der
Anwendung DiMAG (Digitales Magazin) statt und der gesetzlich
vorgeschriebene Nutzungsnachweis nach § 40 StUG
wurde in die Rechercheapplikation invenio des Bundesarchivs
integriert.
Zwei im Berichtszeitraum neu eingeführte IT-Systeme
ermöglichen eine rechtssichere Einsicht in Digitalisate in
den Lesesälen und die elektronische Buchung von
Lesesaalplätzen an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-
Archivs einschließlich automatisierter Terminbestätigung
und -erinnerung.
5.1 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern
auf Auskunft aus, Einsicht in und
Heraus gabe von Unterlagen sowie
auf Bekanntgabe von Namen ehemaliger
Mitarbeiter des
Staatssicherheitsdienstes
Seit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurden
bis zum 30. Juni 2025 von Bürgerinnen und Bürgern rund
3,5 Millionen Anträge gestellt. Davon sind rund 17 000
noch nicht abschließend erledigt. Ein Überblick über die
Antrags- und Erledigungszahlen findet sich in den
Anhängen 4 und 5.
Insgesamt blieben die Antragszahlen auf dem Niveau des
letzten Berichtszeitraums. Das Stasi-Unterlagen-Archiv
registrierte 39 825 Erstanträge und 13 821
Wiederholungsanträge von Bürgerinnen und Bürgern auf
persönliche Akteneinsicht.
Folgeanträge mit der Bitte um Übersendung von Kopien
oder die Bekanntgabe von Namen der Personen, die in
den betreffenden Unterlagen nur mit einem Decknamen
genannt waren, summierten sich im Berichtszeitraum auf
5 499.
Knapp zwei Drittel aller Anträge wurden in den
Außenstellen registriert und bearbeitet.
5.1.1 Antragstellung
Die Gründe für die Antragstellung sind vielfältig, oft sehr
persönlich und komplex. So ist der Beginn eines neuen
Lebensabschnittes, der zum Beispiel mit dem Erreichen des
Rentenalters einhergeht, Anlass, sich mit der
Vergangenheit auseinanderzusetzen. Zunehmend werden
rentenrelevante Unterlagen benötigt, die infolge von Haft oder
Ausbürgerung verloren gegangen sind. Darüber hinaus können
– 18 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
Nachweise zu Beschäftigungszeiten für die
Kontenklärung oder zu Haftzeiten im Rahmen von
Rehabilitierungsansprüchen von Bedeutung sein. Manche Bürgerinnen und
Bürger nehmen die wiederkehrenden Jahrestage um die
historischen Ereignisse von 1989/90 oder die öffentlichen
Veranstaltungen auf dem Campus für Demokratie in Berlin
und in den Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs zum
Anlass, erstmalig einen Akteneinsichtsantrag zu stellen.
Der Zugang zu den Unterlagen kann durch persönliche
Akteneinsicht, schriftliche Auskunft oder die Herausgabe
von Duplikaten erfolgen. Ein entsprechender
Antragsvordruck ist in allen Dienststellen des Bundesarchivs
erhältlich. Das Angebot zur Antragsannahme und die
Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsbestätigung
vor Ort zu erhalten, wurde im Berichtszeitraum über die
Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs hinaus auf alle
Dienststellen des Bundesarchivs ausgeweitet. Erste
Erfahrungen zeigen, dass dieses Angebot sich etabliert. Es
wurde im Berichtszeitraum über 160 Mal in Anspruch
genommen. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger ihre
Anträge auch mittels des Personalausweises in Verbindung
mit der AusweisApp2 online stellen. Diese Option wird
zunehmend genutzt. Im Berichtszeitraum wurden 14 930
Anträge online gestellt.
Viele Antragstellende, zu denen in den Anfangsjahren
der Behörde keine Unterlagen aufgefunden wurden,
stellten erneut Anträge auf persönliche Akteneinsicht. Im
Berichtszeitraum wurden rund ein Viertel der eingehenden
Anträge als Wiederholungsanträge registriert.
5.1.2 Anträge als Dritte
Zu etwa 40 Prozent der Anfragen ergeben die
Erstrecherchen, dass keine Unterlagen zur antragstellenden Person
im erschlossenen Archivbestand aufgefunden werden
können. In diesen Fällen kann eine Antragstellung als
sogenannter Dritter im Sinne des StUG zum Auffinden von
Unterlagen führen. Oft erinnern sich Antragstellerinnen
und Antragsteller an besondere Ereignisse oder
bestimmte Sachverhalte und damals involvierte Personen, in
deren möglicherweise vorhandenen Unterlagen sie auch
Informationen zu ihrer Person vermuten, weil das MfS bei
beobachteten Personen oder auffälligen Sachverhalten
regelmäßig auch Informationen zum Umfeld
dokumentierte. In Beratungsgesprächen oder bei Rückfragen wird über
die Balance zwischen der Wahrscheinlichkeit, dass die
Recherchen als Dritter in Unterlagen zu anderen Personen
erfolgversprechend sein könnten und dem damit
verbundenen Aufwand der Recherchen vermittelnd informiert.
Bei einer solchen Antragstellung muss schlüssig
dargelegt werden, warum oder inwiefern Informationen in den
Unterlagen zu anderen Personen oder auch Sachverhalten
vermutet werden. Dies kann beispielsweise durch die
Beschreibung von Umständen, die zur gemeinsamen
Erwähnung des Antragstellers mit weiteren Beteiligten geführt
haben könnten, plausibel erklärt werden. Grundsätzlich
muss der Antragsteller Angaben machen, um die
Recherchen und das Auffinden der vermuteten Informationen zu
ermöglichen. Im Berichtszeitraum wurden rund 7 500
solcher zusätzlichen Recherchen durchgeführt.
5.1.3 Anträge naher Angehöriger Vermisster
und Verstorbener
Von einem starken Aufarbeitungswunsch geprägt sind
auch Anträge von nahen Angehörigen, die den Einfluss
des Staatssicherheitsdienstes auf die Lebens- oder
Todesschicksale ihrer nahen Angehörigen aufklären oder sie
vom Vorwurf einer inoffiziellen Mitarbeit entlasten
möchten. Darüber hinaus gehen zunehmend Anträge von
jüngeren Menschen ein, die bemüht sind, Familienbiografien zu
verstehen, weil die nahen Angehörigen schon lange
verstorben sind und über die früheren Geschehnisse nicht
mehr persönlich berichten konnten.
Nahe Angehörige ersten und zweiten Grades können nicht
nur zu den im § 15 Absatz 1 Satz 1 StUG genannten
Zwecken der Rehabilitierung, zum Schutz des
Persönlichkeitsrechts, insbesondere der Klärung des Vorwurfs der
Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst, oder der
Aufklärung des Schicksals Vermisster oder Verstorbener
den Zugang beantragen, sondern können auch sonstige
berechtigte Interessen glaubhaft machen, die allerdings im
Zusammenhang mit dem Aufarbeitungszweck des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes stehen müssen. Mitunter nehmen
Bürgerinnen und Bürger an, dass eine uneingeschränkte
Einsicht in die vom Staatssicherheitsdienst zur Person der
oder des Vermissten oder Verstorbenen angelegten
Unterlagen möglich sei. Jedoch macht der Gesetzgeber hier nur
eine Ausnahme vom Grundsatz, dass jede oder jeder
Einzelne nur Informationen zur eigenen Person erhält, die in
jedem Einzelfall zu begründen ist, weil die oder der nahe
Angehörige nicht die gleichen Einsichtsrechte hat, die die
oder der Verstorbene oder Vermisste gehabt hätte. In
jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob die Zweckbegründung des
Antrages die Auskunft oder Einsichtnahme rechtfertigt.
Im Berichtszeitraum gingen 10 004 Erstanträge naher
Angehöriger zu verstorbenen oder vermissten Personen ein.
Das entspricht einem Anteil von inzwischen 25 Prozent an
der Gesamtmenge der eingegangenen Anträge und damit
einer Steigerung von vier Prozent gegenüber dem
vorangegangenen Berichtszeitraum.
5.1.4 Bearbeitung und Bearbeitungszeiten
Alle Anträge auf persönliche Akteneinsicht werden,
nachdem sie registriert worden sind, auf ihre Zulässigkeit
geprüft. Die Antragstellenden erhalten eine
Eingangsbestätigung. Wenn die Zugangsvoraussetzungen vorliegen, wird
zunächst eine automatische Recherche zu den im Antrag
gemachten Personenangaben ausgelöst. Die
Rechercheaufwände können variieren, weil gegebenenfalls in verschie-
– 19 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 19 –
denen Archivbeständen in Berlin und den Außenstellen zu
recherchieren ist oder sich weitere Ansätze aus den
Regelrecherchen ergeben. Im Ergebnis werden die ermittelten
Signaturhinweise zusammengeführt und personenbezogen
ausgewertet. In einem letzten Schritt werden die relevanten
Aktenteile entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
anonymisiert und den Antragstellenden zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen von standortübergreifenden Kooperationen
werden Anträge zur Bearbeitung zwischen den
Dienststellen des Stasi-Unterlagen-Archivs umverteilt. Auf die
inhaltliche Bearbeitung hat diese interne
Kapazitätssteuerung keine Auswirkungen. Diese Verfahrensweise dient
der optimalen Nutzung der Ressourcen und unterstützt
dabei, die Wartezeiten weiter zu verkürzen.
So erhalten Bürgerinnen und Bürger die Auskunft, dass
keine Erfassungen oder lediglich Karteikarten vorliegen,
bereits nach drei bis sechs Monaten. Eine
Zwischennachricht, dass Unterlagen vorhanden sein könnten, wird den
Antragstellenden nach durchschnittlich drei Monaten
übersandt. Die maximale Bearbeitungszeit bis zu einer
Auskunft mit Übersendung von Unterlagen oder einer
Akteneinsicht sank im Berichtszeitraum von 18 auf 15 Monate.
Zu Anträgen, bei denen im Ergebnis der Recherche
Unterlagen in nur geringfügigem Umfang ermittelt werden
können, wird das Material kopiert und den Antragstellern direkt
zugeschickt, um ihnen den Aufwand für die Wahrnehmung
einer persönlichen Akteneinsicht zu ersparen. Der größte
Teil der Erledigungen erfolgt inzwischen auf diesem Wege.
Seit 2021 können sich Bürgerinnen und Bürger auch für
eine Zusendung auf elektronischem Wege entscheiden.
Bei der Online-Bereitstellung von Digitalisaten erhalten
die Antragstellenden einen individuellen Zugangscode zu
einer Online-Plattform. Damit können die
bereitgestellten Digitalisate innerhalb von vier Wochen per Download
abgerufen werden. Das Online-Verfahren hat sich im
Berichtszeitraum weiter etabliert. Die Zahl der auf diesem
Wege zur Verfügung gestellten Unterlagen stieg stetig
an. So wurden 1 551 Anträge im zweiten Halbjahr 2023
und 2 852 Anträge im Jahr 2024 auf diese Weise erledigt.
Im ersten Halbjahr 2025 erhielten 1 505 Bürgerinnen und
Bürger die beantragten Duplikate als Digitalisate im
Online-Verfahren.
Darüber hinaus ist weiterhin auch die persönliche
Akteneinsicht möglich, deren Zahl jedoch stark rückläufig ist.
Zwar nutzen jährlich noch etwa 300 Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit der persönlichen Akteneinsicht vor
Ort, jedoch lag der Anteil der Einsichten an den
Gesamterledigungen im Berichtszeitraum bei einem Prozent. In den
Außenstellen ist die persönliche Akteneinsicht aufgrund
der Wohnortnähe oder der regionalen Verbundenheit
stärker nachgefragt. Im Berichtszeitraum wurden fast 90
Prozent der Einsichtnahmen in den Lesesälen der
Außenstellen durchgeführt.
Seit dem Jahr 2021 besteht die Möglichkeit der
Akteneinsicht in allen Dienststellen des Bundesarchivs. Im
Berichtszeitraum wurde an den westdeutschen Standorten
keine Akteneinsicht durchgeführt, weil sich gezeigt hat,
dass sich Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in den
alten Bundesländern weiterhin direkt an die Standorte des
Stasi-Unterlagen-Archivs wenden bzw. bei der
Antragstellung eine Zusendung von Kopien oder die digitale
Übermittlung der MfS-Unterlagen zu ihrer Person vereinbaren.
5.1.5 Eilbedürftigkeit von Anträgen
Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung aller Anträge in
der Reihenfolge ihres Eingangs. Gesetzlich vorgesehen
ist allerdings eine vorrangige Bearbeitung von Anträgen
zu Zwecken der Rehabilitierung, Wiedergutmachung, zur
Abwehr einer Gefährdung des Persönlichkeitsrechts oder
zur Entlastung vom Vorwurf einer Zusammenarbeit mit
dem Staatssicherheitsdienst. Neben den vom Gesetzgeber
fixierten Gründen werden auch Anträge von Personen mit
lebensbedrohenden oder lebensverkürzenden Krankheiten
bevorzugt bearbeitet, wenn dies begründet dargelegt wird.
Darüber hinaus werden Erstanträge von über 80-jährigen
Bürgerinnen und Bürgern bevorzugt in die laufende
Bearbeitungsfolge eingeordnet.
5.1.6 Bekanntgabe von Namen
Im Anschluss an eine Akteneinsicht bzw. nach Erhalt der
Kopien von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes räumt
§ 13 Absatz 5 StUG Betroffenen die Möglichkeit ein, zu
den in den Unterlagen enthaltenen Decknamen ehemaliger
MfS-Mitarbeiter die Bekanntgabe der Klar namen zu
beantragen.
Im Berichtszeitraum gingen 5 000 dieser Folgeanträge ein,
wobei 4 058 Anträge in den Außenstellen registriert
wurden. Inzwischen können über 64 Prozent der Decknamen
entschlüsselt und die Klarnamen mitgeteilt werden.
5.1.7 Bürgerberatung
Bürgerinnen und Bürger, öffentliche und nichtöffentliche
Stellen, Forschende sowie Medienvertreterinnen und
Medienvertreter können sich persönlich, telefonisch oder per
E-Mail an die Bürgerberatung im Stasi-Unterlagen-Archiv
wenden, um Informationen zu den gesetzlichen
Nutzungsmöglichkeiten der Stasi-Unterlagen oder Unterstützung
bei der Antragstellung zu erhalten. Die angefragten
Themen sind vielfältig.
Für die zentrale Bürgerberatung am Standort des Stasi-
Unterlagen-Archivs in Berlin sind seit Sommer 2023 zwei
Mitarbeitende eingesetzt. Damit kann der weiter
steigenden Anzahl von Beratungen und Anfragen besser als zuvor
begegnet werden. Im Jahr 2023 wandten sich 3 872
Ratsuchende persönlich, telefonisch oder per E-Mail an die
zentrale Bürgerberatung. 2024 gingen 5 119 Anfragen ein, bis
– 20 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
zum 30. Juni 2025 waren es 2 846. Die Kontaktaufnahme
erfolgt überwiegend telefonisch (rund 70 Prozent aller
Anfragen), gefolgt von E-Mails (rund 23 Prozent) und
persönlichen Gesprächen (knapp 7 Prozent). Zwar nehmen
persönliche Gespräche prozentual den kleinsten Teil der
Beratungsleistungen ein, sie sind aber in der Regel sehr
zeitaufwändig.
Nach dem Umzug der Liegenschaft von Berlin-Mitte in
die Frankfurter Allee nach Berlin-Lichtenberg zeigt sich,
dass der neue Standort gut angenommen wird. In
unmittelbarer Nähe zum Archiv am historischen Ort der
ehemaligen Stasi-Zentrale kommen viele Menschen zur
persönlichen Beratung und nutzen dabei auch das Angebot, die
gesetzlich vorgesehene Bestätigung der Identität gleich
vor Ort zu erhalten und ihren Antrag abzugeben.
Neben Anfragen aus dem Inland erreichen die
Bürgerberatung viele E-Mails oder Telefonate aus dem Ausland, vor
allem aus den europäischen Nachbarländern sowie
Skandinavien, Großbritannien, aber auch aus Nordamerika und vom
asiatischen Kontinent. Dabei handelt es sich oft um
Bürgerinnen und Bürger aus der ehemaligen DDR, die ihren
Lebensmittelpunkt dorthin verlagert haben oder um Personen
mit verschiedensten Kontakten in die frühere DDR.
Neben Beratungen zum Zugang zu Stasi-Unterlagen zur
eigenen Person bezieht sich ein Großteil der Anfragen auf
die Antragstellung als naher Angehöriger Vermisster oder
Verstorbener. Insbesondere nachfolgende Generationen
haben hieran ein großes Interesse. Hierbei informiert die
Bürgerberatung zu Fragen der Formulierung des
glaubhaft zu machenden berechtigten Interesses oder zu den
benötigten Nachweisen und weist auf hilfreiche Angaben
für die Recherchen hin. Es ist festzustellen, dass der
Beratungsbedarf zum Teil sehr umfassend ist, insbesondere,
wenn es um komplexe familiäre Sachverhalte und
Schicksale geht, deren Aufklärung man sich durch den Zugang zu
den Stasi-Unterlagen erhofft.
Wenn erkennbar ist, dass es bei der Forschung zur
eigenen Familie auch um allgemeine Fragen zur
Familiengeschichte bis zu den Urgroßeltern und ferneren Verwandten
geht, wird zu weiteren Recherchemöglichkeiten in den
anderen Archivbeständen des Bundesarchivs beraten.
Wenn die Themenstellung es anzeigt oder erkennbar wird,
dass weitere Unterstützung angebracht wäre, z. B. wenn es
um in der DDR erlittenes Unrecht geht, werden
Kontaktdaten anderer Ansprechpartner wie der SED-
Opferbeauftragten, der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der
SED-Diktatur oder der Opferverbände bereitgestellt.
Bei Veranstaltungen auf dem Campus der Demokratie wird
oftmals zusätzlich eine Bürgerberatung angeboten. Dieser
begleitende Service wird von den Gästen intensiv genutzt.
Bürgerberatungen werden ebenso an allen weiteren
Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs angeboten, außerdem
beispielsweise bei Veranstaltungen in Städten und
Gemeinden oder in Gedenkstätten. Regional kann auf eine
langjährige gute Zusammenarbeit mit verschiedenen
Aufarbeitungseinrichtungen zurückgeblickt werden. Die
Beratungstage in der Region finden oft in Zusammenarbeit
mit den jeweiligen Landesbeauftragten für die
Aufarbeitung der SED-Diktatur statt und werden nach wie vor gut
angenommen.
5.2 Verwendung von Unterlagen durch
öffentliche und nichtöffentliche Stellen
5.2.1 Ersuchen zur Rehabilitierung von
Betroffenen und zur Wiedergutmachung
erlittenen Unrechts
Bei Ersuchen zur sogenannten Opferrente und zur
Kapitalentschädigung für rehabilitierte Haftstrafen wird in der
Regel nur nach möglichen Ausschließungsgründen, d. h.
Hinweisen auf eine hauptamtliche oder inoffizielle
Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst bzw. das
Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei, recherchiert.
Die Ersuchen zur Mitteilung von Sachverhalten zu
rechtsstaatswidrigem Verwaltungshandeln, beruflicher
Benachteiligung, politischer Verfolgung, Anwendungen von
Maßnahmen der Zersetzung durch das MfS sowie zu
gesundheitlichen Schädigungen während der Haft sind in
der Bearbeitung dagegen erheblich komplexer und oft mit
dem Auswerten sehr umfangreicher Akten verbunden, was
den zeitlichen Umfang der Bearbeitung entscheidend
beeinflusst. Dies betrifft in der Regel auch die Verfahren zur
Rehabilitierung.
Die Bearbeitung aller Ersuchen zur Rehabilitierung und
Wiedergutmachung erfolgt grundsätzlich prioritär und bei
besonderen Sachverhalten mit höchster Priorität.
Die konstant zügige Erledigung von Ersuchen zur
sogenannten Opferrente konnte beibehalten werden. Etwa
75 Prozent werden innerhalb von drei Monaten erledigt.
Mit dem Ziel einer künftig reibungsloseren und
schnelleren Bearbeitung von Ersuchen zur Wiedergutmachung
fanden mehrere Gespräche mit den zuständigen
Behörden statt, die die Anträge zur Wiedergutmachung in den
neuen Bundesländern bearbeiten. Dazu waren auch die
jeweiligen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur eingeladen, damit deren Erfahrungen aus der
Beratungspraxis in den Austausch einfließen konnten. Um
Ersuchen zur Wiedergutmachung schnell bearbeiten zu
können, ist es notwendig, dass die anfragenden Stellen die
Unterlagen so vollständig wie möglich einreichen und
dadurch zeitaufwändige Nachforderungen von
Informationen entbehrlich werden. Ebenso waren Inhalt und Umfang
der Mitteilungen des Bundesarchivs Gegenstand der
Gespräche. Bisher fanden vier dieser Austausche statt, die aus
hiesiger Sicht als sehr konstruktiv und ertragreich
eingeschätzt werden.
– 21 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 21 –
Zum Zweck der strafrechtlichen Rehabilitierung
wurde von den Gerichten zu 865 Personen angefragt. Zu den
Wiedergutmachungstatbeständen waren es Ersuchen zu
5 105 Personen, wovon etwa die Hälfte (knapp 48
Prozent) auf die Opferrente entfielen.
5.2.2 Verwendung für Zwecke der
Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
Auch trotz des mittlerweile erreichten Alters der Stasi-
Unterlagen besteht ein gleichbleibendes Interesse an ihrer
Nutzung für Zwecke der Strafverfolgung nach § 23 StUG.
Vorwiegend geht es dabei um die Klärung von
Tötungsdelikten, im Berichtszeitraum insbesondere mit Bezügen zu
terroristischen Anschlägen.
In einem 2023/2024 vor dem Landgericht Berlin
verhandelten Fall zur Tötung eines polnischen Staatsbürgers am
Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Berlin Ende
März 1974 wurden über die gesamte Zeit des Verfahrens
hinweg in kürzester Zeit sehr umfangreiche Recherchen
durchgeführt und Fragen des Gerichts beantwortet.
In einem Verfahren der internationalen Rechtshilfe in
Strafsachen waren außerordentlich viele
Rechercheansätze auszuwerten, die nur unter kurzfristiger Nutzung und
Umverteilung von Personalressourcen im zuständigen
Sachgebiet bewältigt werden konnten.
Im Berichtszeitraum gab es wieder Ansätze für
Mitteilungen ohne Ersuchen in Strafsachen gemäß § 27 Absatz 2
StUG. Dabei handelt es sich um Anhaltspunkte für
Tötungsverbrechen, die sich aus den Unterlagen ergeben und über
ergänzende Recherchen abgeklärt werden müssen. Dies
betraf fünf Fälle. Der Abschluss der Arbeiten dauert noch an.
5.2.3 Verwendung von nicht
personenbezogenen Unterlagen
Zu den Verwendungszwecken nach § 26 Absatz 1 und 2
StUG gingen im Berichtszeitraum 68 Anträge ein. Der
Zugang zu diesen Unterlagen, die vom
Staatssicherheitsdienst nicht gezielt zu Personen angelegt wurden, bedarf
lediglich eines formlosen Antrages. Eine Begründung oder
die Angabe eines Nutzungszwecks sind nicht erforderlich.
Teilweise gestaltet sich die Bearbeitung sehr aufwändig,
damit entsprechendes Material zugänglich gemacht
werden kann. Aber auch unter Berücksichtigung des Themas
ist bereits von Beginn an mit umfangreichem Material zu
rechnen.
Im Berichtszeitraum wurden neben Dokumenten wie
Richtlinien oder Dienstanweisungen des
Staatssicherheitsdienstes auch Dissertationen und Diplomarbeiten
hauptamtlicher Mitarbeiter an der Juristischen Hochschule des
MfS sowie Karten, Fotos, Pläne und Bauunterlagen zu
ehemaligen MfS-Liegenschaften und
Truppenübungsplätzen und zu speziellen Chiffriergeräten der Stasi gesucht.
5.2.4 Überprüfung von Personen
Von der Möglichkeit der Überprüfung von Personen auf
eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für
den Staatssicherheitsdienst wird weiterhin kontinuierlich
Gebrauch gemacht. In zahlreichen politischen Bereichen –
Deutscher Bundestag, Landtage und kommunale
Vertretungen der neuen Bundesländer – sowie im Rahmen von
Sicherheitsüberprüfungen erfolgt diese regelhaft. Zudem
wird die Überprüfung auch bei Ordensangelegenheiten
und im öffentlichen Dienst genutzt.
5.2.4.1 Abgeordnete, Mitglieder kommuna ler
Vertretungen, sonstige kommunale
Funktionsträgerinnen und
Funktionsträger sowie Regierungsmitglieder
Im Berichtszeitraum Juli 2023 bis Juni 2025 wurden
Ersuchen zu 588 Personen eingereicht, die in ihrer Funktion als
Mitglieder einer kommunalen Vertretung bzw. als
kommunale Wahlbeamte (u. a. Landräte und Bürgermeister),
ehrenamtliche Bürgermeister sowie entsprechende Vertreter
eines Gemeindeteils (Ortsvorsteher, Ortsbürgermeister)
überprüft werden sollten. Dabei wurden zu 16 Personen
Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle
Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst festgestellt.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die größte Anzahl der
Ersuchen erst ab dem zweiten Halbjahr 2024 eingereicht
wurde, da im Mai/Juni 2024 in den Ländern Thüringen,
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und
Sachsen-Anhalt Kommunalwahlen stattfanden.
Aufgrund der Wiederholungswahl in Berlin im Februar
2023 wurden Ersuchen zu 61 Mitgliedern des
Abgeordnetenhauses von Berlin, zu sieben Mitgliedern von
Stadtverordnetenversammlungen sowie zu einem
Bezirksstadtrat zur Überprüfung eingereicht.
Nach der Parlamentswahl 2021 in Sachsen-Anhalt wurden
im Jahr 2024 Ersuchen zur Überprüfung von 46
Abgeordneten des Landtages Sachsen-Anhalt gestellt.
Der im Oktober 2021 gewählte Landtag Mecklenburg-
Vorpommern reichte im Juni 2024 Ersuchen zur
Überprüfung von neun Landtagsabgeordneten ein.
Im Jahr 2022 wurde der Landtag Niedersachsen gewählt
und reichte im Februar 2024 neun seiner Mitglieder zur
Überprüfung ein.
Ein Ersuchen zur Überprüfung von 54 Mitgliedern des
im Jahr 2023 gewählten Sächsischen Landtages wurde im
Jahr 2025 eingereicht.
Zur Überprüfung von Mitgliedern des im Jahr 2019
gewählten Thüringer Landtages wurden bereits im Jahr 2021
Ersuchen eingereicht. In den Jahren 2023 und 2024
wurde je eine Person nachgereicht. Nach Beendigung der
Legislaturperiode erfolgte im September 2024 die Neuwahl
– 22 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
des Thüringer Landtags. Im Februar 2025 wurde ein
Ersuchen zur Überprüfung von 30 Abgeordneten nachgereicht.
Im Mai 2025 reichte der im September 2024 gewählte
Landtag von Brandenburg 36 Abgeordnete zur
Überprüfung ein.
Durch den im September 2021 gewählten Bundestag
wurden im Berichtszeitraum Ersuchen auf Überprüfung zu
weiteren 17 Bundestagsabgeordneten nachgereicht.
Die Recherchen ergaben bei acht Abgeordneten der
Länderparlamente Hinweise auf eine hauptamtliche oder
inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst.
Zumindest in vier Fällen war der ersuchenden Stelle diese
Tätigkeit bereits aus einer früheren Überprüfung bekannt.
Des Weiteren wurden zu 21 Personen in Minister-,
Senatoren- und Staatssekretärsfunktion der Länder Berlin,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie zu
einem Staatsrat Hamburgs Ersuchen gestellt. Hierbei
ergaben sich in einem Fall Hinweise auf eine Dienstzeit beim
Staatssicherheitsdienst.
5.2.4.2 Berufsrichterinnen und Berufsrichter
sowie ehrenamtliche Richterinnen und
Richter
Im Berichtszeitraum wurden zu 40 Berufsrichtern aus den
Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen Ersuchen
eingereicht; in einem Fall mussten dazu Erkenntnisse auf eine
Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst
mitgeteilt werden.
Zum Zweck der Überprüfung in ehrenamtlicher
Richterfunktion lagen aus den Ländern Berlin, Mecklenburg-
Vorpommern und Sachsen Ersuchen zu 28 Personen vor. Hier
erfolgte in zwei Fällen eine Mitteilung mit Hinweisen auf
eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst.
Das Ersuchen zu einem Friedensrichter musste wegen der
fehlenden rechtlichen Grundlage abgelehnt werden.
5.2.4.3 Mitarbeitende öffentlicher Stellen in
Leitungspositionen, von der öffentlichen
Hand bestellte Mitglieder von Vertretungs-
und Aufsichtsorganen, Beschäftigte
im öffentlichen Dienst in
tatsachengestützten Verdachtsfällen
Die im Berichtszeitraum eingereichten Ersuchen
öffentlicher Stellen nach §§ 20, 21 Absatz 1 Nr. 6d StUG zu 147
Personen betrafen überwiegend Beschäftigte öffentlicher
Stellen in Leitungsfunktion bzw. Bewerber für eine
Leitungsfunktion. Zu den überprüften Personengruppen
gehörten vor allem die Leitungen von Schulen (rund die
Hälfte aller Anfragen). Danach folgten die Leitungen
von Universitäten/Hochschulen sowie von Behörden und
Staatsanwaltschaften. Des Weiteren wurde unter anderem
um Mitteilung zu Professoren an Hochschulen sowie zu
Leiterinnen und Leitern von Sekretariaten und Referaten
im Deutschen Bundestag gebeten. Zu den genannten
Ersuchen erhielten die Stellen in fünf Fällen eine Mitteilung
mit Hinweisen auf eine Zusammenarbeit mit dem
Staatssicherheitsdienst. Die Ersuchen zu zwei Schulleitern
mussten abgelehnt werden, da diese Personen zum Zeitpunkt
der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und daher eine
Überprüfung gesetzlich nicht zulässig war.
Zu tatsachengestützten Verdachtsfällen bei Beschäftigten
im öffentlichen Dienst bzw. bei Verdachtsfällen zu
Bewerbern für eine Stelle im öffentlichen Dienst wurden zu neun
Personen Ersuchen gestellt (darunter zu einem
Bewerber als Kanzler einer Hochschule), welche alle zu
Mitteilungen mit Hinweisen auf eine Zusammenarbeit mit dem
Staatssicherheitsdienst führten.
5.2.4.4 Beratungsgremium nach § 39 StUG;
Bundesarchiv, SED-Opferbeauftragte,
Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur und deren Mitarbeitende;
Beschäftigte, ehrenamtliche
Mitarbeitende und Gremienmitglieder in
Aufarbeitungseinrichtungen
Zum Zweck der Überprüfung wurden Ersuchen zu zwei
Mitgliedern des Beratungsgremiums des Bundesarchivs
und zu 30 Personen, die sich um eine Tätigkeit im Stasi-
Unterlagen-Archiv beworben haben, eingereicht.
Aus den Ländern Brandenburg und Sachsen sowie von der
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
wurden Ersuchen zu acht Beschäftigten und
Gremienmitgliedern in Aufarbeitungseinrichtungen gestellt. Des Weiteren
wurde ein Ersuchen zu zwölf Bewerbern um die
Funktion des/der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur bearbeitet; wobei vier der
eingereichten Personen mit Verweis auf das am 12.
Januar 1990 noch nicht vollendete 18. Lebensjahr abzulehnen
waren.
Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem
Staatssicherheitsdienst ergaben sich bei allen weiteren, nicht
abzulehnenden Personen in keinem Fall.
5.2.4.5 Sicherheits- und
Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder
ersuchten im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen im
Berichtszeitraum zur Feststellung einer hauptamtlichen oder
inoffiziellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst um
Mitteilung zu 7 574 Personen.
Da die Überprüfungen gemäß den
Sicherheitsüberprüfungsgesetzen in bestimmten Zeitabständen erneut
durchzuführen sind, handelte es sich bei einer Vielzahl von
Ersuchen um wiederholte Anfragen. Die Recherchen (auch
– 23 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 23 –
zu einigen Erstersuchen) ergaben bisher in 390 Fällen
Hinweise auf eine Tätigkeit für das MfS.
Wie im vergangenen Berichtszeitraum waren keine
Ersuchen im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu
verzeichnen.
5.2.4.6 Rentenangelegenheiten
Zur Klärung von Ansprüchen und Anwartschaften auf
Rentenleistungen wandten sich die zuständigen Stellen im
Berichtszeitraum in 3 629 Fällen an das Stasi-Unterlagen-
Archiv, vor allem zu ehemaligen Angehörigen der
Nationalen Volksarmee bzw. der Grenztruppen der DDR sowie
zu Angehörigen der Polizei.
Gegenstand von anderen Ersuchen waren zudem
Informationen zu Gesundheitsschädigungen infolge eines
Unfalls oder einer Erkrankung während der hauptamtlichen
oder hauptamtlich-inoffiziellen Zugehörigkeit zum
Staatssicherheitsdienst sowie im Zusammenhang damit jeweils
die Frage, ob Verstöße gegen die Grundsätze der
Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit aus den Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes ersichtlich sind.
Bei einigen wenigen Ersuchen ging es um die
Anerkennung von Beschäftigungs- bzw. ruhegehaltfähigen Zeiten
für Beamtinnen und Beamte.
5.2.4.7 Ordensangelegenheiten
Vor einer vorgesehenen Verleihung eines Ordens wurden
im Berichtszeitraum Ersuchen zu 696 Personen zur
Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit
für den Staatssicherheitsdienst eingereicht. Oft war dies
mit der Bitte um sehr kurzfristige Bereitstellung des
Rechercheergebnisses verbunden.
Die Quote mitgeteilter Hinweise auf eine Tätigkeit für den
Staatssicherheitsdienst lag bei rund vier Prozent.
5.2.5 Nutzung des Zentralen
Einwohnerregisters der ehemaligen DDR
Im Zentralen Einwohnerregister (ZER) wurden
Informationen über alle in der DDR mit Hauptwohnung
gemeldeten DDR-Bürger und Ausländer gespeichert. Hierfür
standen über 60 Datenfelder zur Verfügung. Ein reduzierter
Meldedatenbestand liegt im Bundesarchiv noch vor. Die
Nutzung ist jedoch nur im Rahmen der Erfüllung der
Aufgaben des Bundesarchivs nach dem StUG und auf
Ersuchen von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden zur
Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben möglich.
Für die tägliche Arbeit des Bundesarchivs nach dem StUG
bleibt dieses Register ein wichtiges internes
Recherchehilfsmittel. Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ist
diese Möglichkeit nicht immer bekannt. Daher wird bei
entsprechenden Kontakten dazu beraten und im Anschluss
auch dieses Potenzial genutzt.
5.3 Anträge für die Forschung zum Zweck
der politischen und historischen
Aufarbeitung sowie für Zwecke der
politischen Bildung sowie von Presse,
Rundfunk und Film
Auch nach 35 Jahren Aktenzugang bleibt das Interesse an
den Überlieferungen der DDR-Staatssicherheit in
Wissenschaft und Medien weiterhin sehr hoch. In den 1990er-
Jahren hatten noch Medienanträge überwogen, seit der
Jahrtausendwende prägen nun aber vor allem Anträge
aus der wissenschaftlichen Forschung die Arbeit in
diesem Bereich. Das Verhältnis bewegt sich bei zwei
Dritteln wissenschaftlicher Anträge zu einem Drittel
journalistischer Anfragen.
Das große Interesse findet Niederschlag in einer hohen
Anzahl von Anträgen, die mit durchschnittlich 90 pro Monat
weitgehend konstant bleibt. Im Berichtszeitraum gingen
insgesamt 2 209 Forschungs- und Medienanträge gemäß
§ 32 ff. StUG ein (siehe Anhang 6). 1 687 Anträge stellten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
Forschungseinrichtungen oder Aufarbeitungsinitiativen, 522 Anträge
stammten von Journalistinnen und Journalisten sowie von
Fernseh- und Rundfunkanstalten. Auch das Interesse aus
dem Ausland ist nach wie vor groß: 355 Anträge wurden
von ausländischen Forschenden und Medienvertretern
eingereicht, was einem Anteil von 16 Prozent entspricht.
Das Spektrum der mit den Anträgen verbundenen Themen
ist breit gefächert, entsprechend unterschiedlich sind die
Aufwände für Recherche, Auswahl und Anonymisierung.
Nicht selten werden 40 000 Seiten und mehr ausgewertet,
um die benötigten Informationen für die Antragstellenden
gewinnen zu können. Der fortschreitende
Erschließungsstand der Archivbestände sowie immer weiter
ausdifferenzierte und interdisziplinäre Forschungsansätze tragen
ebenso zu vermehrten Aufwänden bei. Eine Vielzahl von
Antragstellenden nutzte, wie in den vergangenen Jahren
auch, die Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs:
Forschende verschiedener Disziplinen, Doktorandinnen und
Doktoranden sowie Studierende, international, national
und lokal tätige Medienleute, Museen, Mahn- und
Gedenkstätten, Schulen und Universitäten, Vereine und
Verbände sowie Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der
SED-Diktatur. Die Ergebnisse fanden Eingang in viele
Publikationen aus Wissenschaft und Medien, in analoge und
digitale Ausstellungen, in Theater- und Filmproduktionen,
in diverse Kunstprojekte und Belletristik.
Der Alltag der Antragsbearbeitung ist inzwischen
wesentlich von digitalen Arbeitsverfahren geprägt, von der
Kommunikation mit den Antragstellern über die
Anonymisierung und die Nutzung im Lesesaal bis hin zur Übergabe
von Kopien, orts- und zeitunabhängig über eine eigens
eingerichtete Online-Plattform. Digitale Angebote,
insbesondere die Bereitstellung von Online-Findmitteln für
eigenständige Recherchen, wurden weiter ausgebaut.
– 24 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
Aufgrund der Erfordernisse des StUG ist die Bearbeitung
von Forschungs- und Medienanträgen im Stasi-Unterlagen-
Archiv deutlich arbeitsaufwändiger und gänzlich anders
organisiert als in anderen archivbestandsführenden
Fachabteilungen des Bundesarchivs. Bei jeder Herausgabe von
Stasi-Unterlagen ist zwischen dem jeweiligen
Aufarbeitungsinteresse und den betroffenen Persönlichkeitsrechten
abzuwägen. Zu deren Schutz müssen ggf. Passagen
anonymisiert oder Einwilligungen von inhaltlich tangierten
Personen eingeholt werden. Zur Gewährleistung einheitlicher
Bearbeitungen enthalten die internen Richtlinien für die
Antragsbearbeitung Grundsätze, in die auch die insoweit
ergangene Rechtsprechung einfließt. Dieses Verfahren hat sich in
den vergangenen Jahrzehnten gut bewährt. Rückfragen von
Antragstellenden lassen sich in der Regel durch
entsprechende Erläuterungen zum Verfahren einvernehmlich klären.
Um trotz der Vielfalt möglicher Fragestellungen dennoch
eine möglichst effiziente Bearbeitung sicherzustellen,
werden eingehende Anträge auf themenbezogen
spezialisierte Sachgebiete in den beiden zuständigen
Fachreferaten verteilt. Diese Spezialisierung wurde in den
vergangenen Jahrzehnten immer weiter ausdifferenziert. Der hierzu
genutzte Themenschlüssel kombiniert thematische und
chronologische Kriterien und bildet so das Spektrum
möglicher Anträge ab. Diese Themenkomplexe dienen auch
der Strukturierung der folgenden Vorstellung
ausgewählter Anträge. Anträge aus Forschung und Medien werden je
nach Fragestellung und regionalem Bezug in Berlin oder
den Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs bearbeitet.
5.3.1 Aufarbeitung des NS-Diktatur
Auf den ersten Blick überraschend, machen Anträge aus
dem Bereich Forschung und Medien zur Aufarbeitung des
Dritten Reiches über die letzten Jahre durchgehend einen
Anteil von über zehn Prozent aus. Hintergrund ist, dass
das MfS seit den 1960er-Jahren gezielt NS-Akten teils im
Original, teils als Kopien sammelte und sich so einen
beachtlichen Fundus schuf, aus dem es für seine
geheimpolizeiliche Tätigkeit, für Ermittlungsverfahren oder für
Kampagnen zur Kompromittierung bundesrepublikanischer
Politiker und Amtsträger schöpfen konnte. Während die
im Original überlieferten Archivalien nach 1990
provenienzgerecht in die zuständigen Archive abgegeben
wurden, verblieben Kopien, Karteien, Materialsammlungen,
interne Auswertungen und Dossiers sowie auch
Originalakten, die Teil neuer Vorgänge geworden waren, in den
einzelnen Beständen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Sie
sind eine reichhaltige Quelle, bieten eine Komplementär-
und streckenweise auch Ersatzüberlieferung für im Krieg
verlorene oder nicht (mehr) zugängliche Archivbestände
und werden dementsprechend intensiv genutzt.
Im Folgenden seien beispielhaft zwei Anträge vorgestellt,
um insbesondere die Dimensionen der Antragsbearbeitung
und die damit verbundenen Aufwände zu illustrieren.
Ein an der Bergischen Universität Wuppertal
angesiedeltes sehr umfangreiches Projekt widmete sich drei
Einrichtungen der oberen Bundesverwaltung bzw. deren
Vorgängerinstitutionen während der NS- und Nachkriegszeit,
nämlich der Bundesanstalt für Materialforschung und -
prüfung, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Es gehört zu einer wachsenden Zahl von ähnlichen
Forschungsvorhaben, in denen die NS-Geschichte von
Vorläufereinrichtungen der heutigen Ministerien und
Obersten Bundesbehörden aufgearbeitet wird. Die Einbeziehung
der Geschichte von Ressortforschung in der frühen DDR
war für den Nutzer ein ungewöhnlicher, aber sehr
wichtiger Baustein in diesem Kontext. Es ging ihm dabei nicht
nur um Fragen der sogenannten Entnazifizierung, sondern
auch um mentalitätsgeschichtliche Aspekte der Arbeit von
Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. IM-Berichte
aus der frühen DDR (u. a. im OV „Wismut“) sowie
Überlieferungen aus der HA IX/11 (Aufklärung von Nazi- und
Kriegsverbrechen) waren hier eine wichtige Quelle von
Erkenntnissen. Recherchiert wurden insgesamt 2 057
Personen; über 165 000 Seiten wurden durchgesehen, mehr
als 92 000 Seiten wurden zur Einsichtnahme vorgelegt
und fast 11 000 Seiten in Kopie herausgegeben.
Zudem sei ein Dissertationsvorhaben der
Forschungsstelle Antiziganismus der Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg vorgestellt. Es erforscht die Verfolgung der Sinti und
Roma während der NS-Herrschaft in Magdeburg und die
Verfolgung dieser Taten in der Nachkriegsjustiz der SBZ
und DDR. Dabei ist der Untersuchungszeitraum weiter
gefasst, von der ausgehenden Weimarer Republik bis in die
1960er-Jahre. Diese Periodisierung ermöglicht es,
Kontinuitäten und Brüche stärker aufzuzeigen. Unter Rückgriff
auf das erweiterte Konzept der „Transitional Justice“ wird
unter anderem untersucht, ob Täter des NS-Regimes in der
SBZ und DDR strafrechtlich verfolgt oder amnestiert
wurden, inwiefern Opfer Entschädigungsleistungen erhielten,
Maßnahmen zum Gedenken ergriffen und institutionelle
Reformen eingeleitet wurden. Da es im Bereich der
Strafverfolgung von NS-Verbrechen an Sinti und Roma in der
Nachkriegsjustiz auf dem Gebiet der SBZ und DDR
bislang wenige Forschungsarbeiten gibt, wird so ein
drängendes Forschungsdesiderat erfüllt. Recherchen zu 172
Personen führten zu sehr viel Archivmaterial: Aus über 82 000
gelesenen Seiten wurden knapp 49 000 Seiten vorgelegt
und über 7 000 Seiten herausgegeben.
5.3.2 Extremismus und Minderheiten
Für ein Forschungsprojekt zum Rassismus seit 1945 und
der Transformation Deutschlands zur
Einwanderungsgesellschaft in vergleichender Perspektive wurden
Unterlagen des MfS mit Informationen, Analysen und
Bewertungen rassistischer Vorurteile und Vorkommnisse in
bestimmten Städten der ehemaligen DDR, in denen
besonders viele ausländische Vertragsarbeiter lebten und
– 25 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 25 –
arbeiteten, recherchiert. Im Nachgang mehrerer
Akteneinsichten und Herausgaben bildete sich dabei ein
Schwerpunkt auf den Bezirken Karl-Marx-Stadt und Rostock
heraus. Insgesamt konnten 270 Akten mit über 25 000
Seiten vorgelegt und ausgewählte Unterlagen digital
herausgegeben werden.
Zwei Wissenschaftlerinnen vom Institut für Koreastudien
an der Freien Universität Berlin befassten sich in ihrem
Projekt mit Nordkoreanern in der DDR. Hierfür wurden
sämtliche Informationen zu Nordkoreanern in der DDR
(z. B. Studenten, Arbeiter) aus dem Zeitraum 1949 bis
1990 im Bestand des Stasi-Unterlagen-Archivs
recherchiert und ausgewertet. Genauer gesagt wurde die
Überwachung/Absicherung der Beziehungen zwischen
Nordkorea (Koreanische Demokratische Volksrepublik, KDVR)
und der DDR durch das MfS untersucht. Unter anderem
wurde der Aufenthalt koreanischer Studenten/
Aspiranten und Militärkader zwecks Ausbildung in der DDR
sowie die Ausbildung und der Einsatz koreanischer
Werktätiger (Praktikanten, Arbeiter, Spezialisten) in der DDR
erforscht. Aber auch Informationen über Eheschließungen
zwischen DDR-Bürgern und Koreanern oder die
Überwachung von Angehörigen der Botschaft Nordkoreas in der
DDR waren Teil des thematisch breit gefächerten
Antrages. Nicht zuletzt wurden auch die Zusammenarbeit des
MfS mit dem nordkoreanischen Sicherheitsdienst und die
gegenseitigen Staatsbesuche anhand der überlieferten
Stasi-Unterlagen beleuchtet. Insgesamt wurden fast 40 000
Seiten und über 2 500 Fotos gesichtet und schließlich über
3 500 Digitalisate übergeben.
5.3.3 Grenze und Flucht
Die Stiftung Berliner Mauer stellte zusammen mit ihrem
spanischen Partner Musealia Exhibitions & Museums S.L.,
San Sebastian, einen Forschungsantrag unter dem Titel
„Leben in einer geteilten Stadt: Die Berliner Mauer und
der Kalte Krieg“ / „Berlin Wall. Living in a divided world“.
Ziel war es, Informationen, Materialien und Objekte für
eine Ausstellung zu finden. Nach erfolgreicher Recherche
und Akteneinsicht in über 6 000 Seiten erfolgte die
Herausgabe von knapp 300 Seiten und Fotos. Vier Objekte
wurden auf Wunsch der Antragsteller und nach intensiver
Prüfung als Originale zur Einbindung in die Ausstellung als
Leihgabe herausgegeben. Dabei handelt es sich um
Objekte, die für eine stoffliche bzw. museale Präsentation
besonders geeignet sind. Die Ausstellung in Madrid wurde am
9. November 2023 eröffnet und wegen des großen
Interesses der Besucher bis zum 12. Januar 2025 verlängert.
5.3.4 Kunst
Einen Schwerpunkt in diesem Bereich bildeten im
Berichtszeitraum Anträge zu Kunsthandel, Kulturgutentzug
und Provenienzforschung. Zwei Beispiele seien
nachstehend vorgestellt.
Eine Mitarbeiterin der Stiftung Deutsches Historisches
Museum Berlin beschäftigte sich in ihrer Dissertation
mit dem Einfluss des MfS auf Kulturgutexporte aus der
DDR. Dabei ging es um das Aufspüren von unrechtmäßig
durch die DDR erworbenen Kultur- und Kunstschätzen.
Die Auswahl reicht von wertvollen Münzen über Bilder,
Möbel bis Schmuck. Auch hier leistete das MfS durch die
Verfolgung von Bürgern aktive Unterstützung. Aktiv
beteiligt waren die Beschäftigten des MfS in der HA XVIII
(Sicherung der Volkswirtschaft), der Kunst und
Antiquitäten GmbH unter Alexander Schalck-Golodkowski und
Joachim Farken. Auch viele inoffizielle Mitarbeiter des
MfS unterstützten diese Art der „Beschaffung“ durch
entsprechende Hinweise. Einbezogen wurden sowohl die
Berliner Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs als auch
Unterlagen aus den MfS-Bezirksverwaltungen Rostock
und Dresden. Nach der Durchsicht von knapp 26 000
Seiten konnten über 15 500 Seiten vorgelegt und 120 Seiten
herausgegeben werden.
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD)
gingen im Rahmen eines vom Deutschen Zentrum
Kulturgutverluste geförderten Projektes den Beziehungen der SKD
zu Außenhandelsfirmen der DDR, besonders zur Kunst
und Antiquitäten GmbH, nach. Nachweisbar seit 1968
hatten geschäftliche Verbindungen zwischen
Außenhandelsfirmen der DDR, die Kunst und Antiquitäten
exportierten, und den SKD bestanden. In dem ersten bekannten
Fall waren 1968 Museumsbestände zum Verkauf
abgegeben worden, um wiederum den Ankauf des Triptychons
„Der Krieg“ von Otto Dix zu finanzieren. In den
Folgejahren waren mehrfach Anweisungen von staatlicher
Seite ergangen, Kunstwerke zur Devisenbeschaffung aus den
Museumsbeständen auszusondern. Dabei spielte deren
Herkunft, sei es aus dem museumseigenen
Sammlungsbestand, aus Nachlässen und Einlagerungen oder
Enteignungen, keine Rolle. Für dieses Forschungsprojekt wurden
von der Außenstelle Dresden über 77 000 Seiten vorgelegt
und ca. 6 500 Seiten herausgegeben.
5.3.5 Haft und Militär
In der Außenstelle Chemnitz wurde im Berichtszeitraum
ein umfangreicher Antrag eines Kooperationspartners
der Außenstelle, des Lern- und Gedenkorts Kaßberg
Gefängnis e. V., bearbeitet. Das Kaßberg-Gefängnis im
damaligen Karl-Marx-Stadt war die größte
Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit und
die zentrale Durchgangsstation für die meisten der mehr
als 33 000 aus DDR-Gefängnissen freigekauften
politischen Gefangenen. Für den Antrag sind insgesamt knapp
220 000 Seiten ausgewertet und gut 3 500 Seiten
herausgegeben worden. Die im Ergebnis entstandene
Dauerausstellung, deren Eröffnung mit über 3 000 Gästen vom 20.
bis 22. Oktober 2023 begangen wurde, thematisiert unter
anderem den Häftlingsfreikauf. Zahlreiche Dokumente
wie Entlassungsscheine oder Schriftwechsel im Rahmen
– 26 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
des Freikaufs mit bundesdeutschen Behörden sind nun im
Lernort ausgestellt.
Die DDR war im Kalten Krieg ein wichtiger
Waffenexporteur. Bisher weitgehend unbekannt ist dabei bisher
die Rolle des Betriebs Ingenieur-Technischer
Außenhandel (ITA) gewesen. So spielte der ITA zum Beispiel
während des ersten Golfkriegs zwischen Iran und Irak eine
unrühmliche Rolle, als der selbsternannte „Friedensstaat“
DDR beide Kriegsparteien mit Waffen belieferte. Da die
Unterlagen des ITA im Zuge der Friedlichen Revolution
1989/90 offenbar vernichtet worden waren, kam der
Überlieferung aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv eine wichtige
Funktion bei der Erforschung durch den Hamburger
Journalisten und Historiker Wolfgang Klietz zu. Im Rahmen
seines Forschungsantrags in der Außenstelle Rostock
wurden durch die Bearbeiter mehr als 101 000 Seiten
ausgewertet, davon knapp 34 000 Seiten zur Einsicht vorgelegt
und über 2 000 Seiten als Kopie herausgegeben. Die
Ergebnisse erschienen 2024 als Monographie unter dem
Titel „Waffenhändler in Uniform. Geheime Im- und
Exporte der DDR“.
5.3.6 Ministerium für Staatssicherheit
In Vorbereitung der neuen Dauerausstellung „Mut zur
Freiheit! Verfolgung und Widerstehen in der
kommunistischen Diktatur“ forschte die Gedenkstätte Bautzner Straße
Dresden zur Bezirksverwaltung des MfS in Dresden. Mit
Blick auf die Themenfelder politische Haftanstalt,
ehemalige Bezirksverwaltung und Ort der Friedlichen
Revolution recherchierten die Antragsteller in den Unterlagen der
Außenstelle Dresden. Einen Schwerpunkt bildete hier die
Tätigkeit Wladimir Putins in den 1980er-Jahren in
Dresden. Die Dauerausstellung wurde am 28. Mai 2024
eröffnet. Hierfür waren rund 37 000 Seiten zur Akteneinsicht
vorgelegt, fast 7 000 Seiten und gut 600 Fotos
herausgegeben worden.
Rainer Erices vom Institut für Geschichte und Ethik der
Medizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg beschäftigt sich seit längerem mit dem Einsatz
und Nutzen von Lügendetektoren sowie den
diesbezüglichen MfS-eigenen Forschungen. Dabei geht es um
Stimmstressanalysen und weitere psycho-physiologische
Methoden, das Frageverhalten und die eingesetzten Geräte, wie
sie etwa die HV A nutzte. Der Einsatz in der Arbeit mit
inoffiziellen Mitarbeitern und in Operativen Vorgängen
war ein weiterer Aspekt der Forschungen. Die Ergebnisse
wurden unter anderem im Berichtszeitraum während eines
Bürgerberatungs- und Informationstages der Außenstelle
Erfurt im Grenzlandmuseum Eichsfeld e. V. in Teistungen
vorgestellt. Insgesamt wurden für diesen
Forschungsantrag rund 40 000 Seiten ausgewertet, knapp 7 000 Seiten
eingesehen, 100 Fotos gesichtet und rund 1 500 Seiten
Schriftgut sowie 35 Fotos digital herausgegeben – vieles
davon zum ersten Mal.
5.3.7 Bezirke
Ein US-amerikanischer Antragsteller befasste sich mit
der Sammlung, Analyse und Auswertung politischer
Gerüchte und Stimmungen der DDR-Bevölkerung zur
Politik der SED-Regierung. Als Einstieg diente im Vorfeld die
Online-Datenbank ddr-im-blick.de des Stasi-Unterlagen-
Archivs. Diese Edition enthält die geheimen Berichte des
MfS zur Information der DDR-Partei- und Staatsführung
seit dem Juniaufstand von 1953. Im Rahmen der
Antragsbearbeitung wurden Sachrecherchen in allen
Dienststellen des Stasi-Unterlagen-Archivs eingeleitet. Im Laufe der
Bearbeitung fokussierte sich der Antrag auf den Zeitraum
1980 bis 1989 und beispielhaft auf die Städte Guben, Forst
und Cottbus. Neben sachthematischen Unterlagen wurden
auch eine Vielzahl von Akten zu IM des MfS ausgewertet
und darin enthaltene Stimmungs- und Meinungsberichte
aus der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Im
Berichtszeitraum wurden über 1 000 Akten ausgewertet, in 23
Herausgaben wurden insgesamt knapp 20 000 Seiten digital
zur Verfügung gestellt.
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur widmete sich im Rahmen eines Antrags einem
Ausstellungs- und Dokumentationsprojekt der Geschichte der
SED-Herrschaft und der Stasi in der Rennbahngemeinde
Hoppegarten bei Berlin. Von besonderem Interesse waren
Unterlagen zu den örtlichen Dienststellen und
konspirativen Objekten der Stasi, den Sportanlagen der
Sportvereinigung Dynamo, zu deren Nachnutzung, zur Rennbahn
Hoppegarten und zur Überwachung der Kirchen während
der Friedlichen Revolution 1989. Zu diesen und anderen
Aspekten wurden fast 37 000 Seiten gesichtet, über 29 000
Seiten vorgelegt und gut 1 200 Kopien bzw.
Digitalisate herausgegeben. Ergebnisse des Hoppegarten-Projekts
wurden beim Symposium „Gefährlich gefährdet –
Neuaneignung von Orten mit DDR-Geschichte“ am 13./14.
Februar 2025 im Humboldt-Forum präsentiert, die Eröffnung
der Ausstellung ist im Laufe des Jahres 2025 geplant.
5.3.8 Westarbeit und Medien
Die Evangelische Akademie Tutzing widmete sich in
einem Antrag der eigenen Geschichte bzw. der eigenen
Überwachung durch das MfS. Nach Abschluss der
Recherchen konnten insgesamt 428 Aktenseiten als Digitalisat
herausgegeben werden. Die Ergebnisse seiner
Archivrecherchen präsentierte Willi Stöhr, der frühere Studienleiter
der Akademie, am 13. März 2024 in Tutzing. Eine
Druckfassung des Vortrags wurde später in der Reihe „epd-
Dokumentation“ des Evangelischen Pressedienstes (Ausgabe
35/2024) veröffentlicht.
Mitglieder des deutsch-polnisch-ukrainischen Kunstlabors
„Journey from Dangerous to (Un)Safe“ stellten im
Oktober 2024 einen Forschungsantrag. Ziel war die Vertonung
der vom MfS abgefangenen Briefe an die BBC-Sendung
„Briefe ohne Unterschrift“. Die Aufnahmen sollten Teil
– 27 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 27 –
einer 30-minütigen Tonlandschaft zu den Themen
„Erinnerung, kultureller Austausch und Migration“ werden, die
in der zwischen Ost- und Westberlin verkehrenden
Buslinie 100 abgespielt werden sollte. Trotz enger
Terminsetzung konnte der Antrag durch Rückgriff auf bereits
digitalisierte Aktenbestände bzw. Briefe zeitgerecht
abgeschlossen werden. Die Toninstallation läuft seit Herbst
2024 in den Berliner Bussen der Linie 100.
5.3.9 Medizin
Die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig e. V.
beleuchtete in einem Antrag den geschichtlichen Ort Riebeckstraße
63 in Leipzig, unter anderem mit Schwerpunkt auf der
Nutzung als „Geschlossene Venerologische Station“. Seit Ende
2024 setzt diese Forschung der neu gegründete Verein
Riebeckstraße 63 e. V. fort. Die Geschichte und die
Schicksale der Frauen in der „Geschlossenen Venerologischen
Station“ Leipzig als Außenstelle Riebeckstraße/Thonberg des
Bezirkskrankenhauses St. Georg lagen bisher im Dunkeln.
Erstmalig haben umfangreiche Recherchen zum Ort und
den Akteuren, Ärzten, Krankenschwestern und Insassinnen
zahlreiche Dokumente ans Licht gebracht. So wurde
bekannt, dass sich bis 1970 eine konspirative Wohnung auf
dem Gelände befunden hatte. Die Ergebnisse sind in die
Gestaltung einer Gedenkstätte eingeflossen: Im
ehemaligen Pförtnerhaus entstand ein erster Ausstellungsraum, in
dem Dokumente aus dem Forschungsantrag gezeigt
werden. Insgesamt wurden knapp 100 000 Seiten gelesen, rund
2 000 Seiten zur Einsicht vorgelegt und anschließend ca.
900 Seiten als Kopien herausgegeben.
5.3.10 Kultur
Genannt sei hier ein Antrag für eine im Auftrag von ARTE
produzierte Dokumentation zu deutsch-französischen
Beziehungen zu DDR-Zeiten, speziell zur Beobachtung des
Französischen Kulturzentrums in Ost-Berlin und dessen
Eröffnung, zur Observierung von Mitarbeitern und
Besuchern, insbesondere zu ggf. überlieferten Fotos und Videos.
Zusätzlich sollten Dokumente bereitgestellt werden über
die Überwachung der Gestattungsproduktion von Citroën
im Zwickauer Gelenkwellenwerk Mosel. Eine besondere
Herausforderung war der zeitliche Druck dieses
Medienantrags, denn die Recherchen mussten innerhalb von sechs
Wochen abgeschlossen sein. Umfangreiche
Sachrecherchen, zeitaufwändige Decknamenrecherchen und
nachfolgende Aktenauswertungen von über 17 000 Seiten führten
schließlich zur Herausgabe von mehr als 50 Dokumenten
inklusive Fotos mit über 1 300 Seiten.
5.4 Rechtsstreitigkeiten
Im Berichtszeitraum befand sich das Bundesarchiv in neun
Rechtsstreitigkeiten vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der Verwendung von
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Die Anzahl der gegen
das Bundesarchiv erhobenen Klagen mit Bezug zu Fragen
des Zugangs zu den Unterlagen ist damit weiterhin gering.
Zwei Verfahren wurden im Berichtszeitraum vom
Verwaltungsgericht entschieden.
In einer der Entscheidungen wurde das Begehr der
Klägerin auf Informationen zu einem Grundstücksverkauf
abgelehnt. Ein hiergegen gerichteter Antrag auf Zulassung der
Berufung wurde von dem Oberverwaltungsgericht Berlin-
Brandenburg abgelehnt.
In der zweiten Entscheidung lehnte das
Verwaltungsgericht eine Klage ab, mit der sich die Klägerin gegen die
Einordnung eines Teils der vom Staatssicherheitsdienst zu
ihr angelegten Unterlagen als solche zu einer
inoffiziellen Mitarbeiterin gewandt hatte. In den Unterlagen finden
sich hinreichende Belege für die Bereiterklärung zur
Berichterstattung an den Staatssicherheitsdienst, die zu einer
Einstufung der entsprechenden Aktenteile als zu einer
Mitarbeiterin angelegt führten. Zu dieser Entscheidung
ist beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein
Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt.
Eine anhängige Klage eines Medienschaffenden richtet
sich auf die Herausgabe von Informationen über drei von
ihm genannte Personen, die teilweise nach der
Wiedervereinigung öffentliche Funktionen und Ämter bekleideten.
Da keiner der in § 32 Absatz 2 StUG normierten
Tatbestände für eine Zurverfügungstellung etwaiger Unterlagen
gegeben ist, konnte dem Antrag des Klägers nicht
entsprochen werden. Die nachträgliche Überprüfung von
Personen, die in bestimmten Positionen tätig waren, auf eine
frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit
ist nach StUG nicht zulässig.
Ein Kläger begehrt mit seiner Klage die Entschlüsselung
eines Decknamens in den eigenen Unterlagen. Da der
Kläger selbst Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes war,
kommt eine Decknamenentschlüsselung nach § 13
Absatz 5 StUG nicht in Betracht. Der Kläger führt hiergegen
die eigene Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der
Verpflichtungserklärung an und sieht sich insofern als Betroffener.
Die Minderjährigkeit vermag an der Einstufung als
Mitarbeiter nach dem StUG jedoch nichts zu ändern.
Ein anderer Kläger wehrt sich mit seiner Klage gegen die
Einstufung von zu ihm angelegten Unterlagen als solche
zu einem Begünstigten. Nach seiner Ansicht bedarf es für
die Kategorisierung als Begünstigter nach § 6 Absatz 1
Nr. 2 StUG neben der wissentlichen Schonung vor
Strafverfolgung einer eigenen Gegenleistung des
Begünstigten wie bei Mitarbeitern. Ferner sei das Motivbündel des
Staatssicherheitsdienstes maßgeblich. Tatsächlich bedarf
es für den genannten Tatbestand jedoch nur der Schonung
vor Strafverfolgung durch den Staatssicherheitsdienst
sowie der Kenntnis des Begünstigten hiervon.
Ein weiterer Kläger zielt mit seiner Klage auf die
Herausgabe von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu einer
– 28 –Drucksache 21/3000 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
bestimmten Person, mit der er und weitere Dritte sich
aktuell in zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen
im Zusammenhang mit der Frage, ob diese Person als
Mitarbeiter im Sinne von § 6 Absatz 4 StUG einzustufen
ist, befinden.
Zwei weitere Verfahren zum Zugang zu Unterlagen zu
verstorbenen Elternteilen konnten im Wege der
Erledigung beigelegt werden.
Eine Klage auf Akteneinsicht zu einem verstorbenen
Großonkel war mangels naher Angehörigeneigenschaft gemäß
§ 15 Absatz 3 und 4 StUG nicht gegeben. Die Klägerin hat
die Klage im Verfahren zurückgenommen.
6 Forschung
6.1 Die Forschung im Stasi-Unterlagen-
Archiv
Die Forschung im Bereich Stasi-Unterlagen-Archiv
basiert auf § 2 Absatz 2 Nr. 5 und 6 Stasi-Unterlagen-
Gesetz (StUG). Hiernach zählt zu den Aufgaben des
Bundesarchivs, die Tätigkeit der Staatssicherheit durch
Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden
und Wirkungsweise des Ministeriums für Staatssicherheit
aufzuarbeiten und externe Forschung und politische
Bildung bei der historischen und politischen Aufarbeitung zu
unterstützen.
Im Bundesarchiv wurden zur Erledigung dieser
gesetzlichen Aufgaben ein Forschungskonzept entwickelt und
das Forschungsreferat des Stasi-Unterlagen-Archivs neu
strukturiert. Die Forschung im Bundesarchiv ist auf die
Produktion von Basiswissen ausgerichtet, das erforderlich
ist, die Institution des MfS als Aktenproduzenten, seine
Rolle in der SED-Diktatur und die von ihm hinterlassenen
Unterlagen zu verstehen. Die seit Jahren aufgebauten
besonderen Kompetenzen in der Forschung wurden
weiterentwickelt, damit für Nutzerinnen und Nutzer dieses
kontextualisierende Basiswissen bereitgestellt werden kann.
Die Forschungsschwerpunkte wurden neu gefasst und
konzentrieren sich seither auf drei Säulen:
kontextualisierende Forschung zur Entstehung und zur Struktur der
Unterlagen des MfS; Edition zentraler Quellenkorpora
und Erforschung von Basiswissen zu den
Diensteinheiten des MfS als geheimpolizeiliche Akteure und als
Aktenbildner im Kontext der SED-Diktatur.
6.2 Abgeschlossene und publizierte
Forschungsprojekte
Im Berichtszeitraum erschienen sieben Editionsbände, ein
Sammelband, zwei Monografien, ein Ausstellungskatalog
sowie diverse Neuauflagen.
Mit sechs Editionsbänden aus der Reihe „Die DDR im
Blick der Stasi“ in 24 Monaten konnte die Anzahl der
jährlich erscheinenden Jahrgänge deutlich gesteigert
werden – damit liegen jetzt die Berichte der Zentralen
Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) des MfS an
die Partei- und Staatsführung aus den Jahren 1954, 1966,
1970, 1972, 1982 und 1985 vor. Neben den ZAIG-
Jahrgängen ediert und kommentiert eine Eigenpublikation
Dokumente zur Überwachung der innerdeutschen
Grenzübergangsstellen durch die Staatssicherheit.
Ein im November 2024 erschienener Sammelband
beleuchtet die Rolle der Geheimdienste im Kalten Krieg aus
unterschiedlichen Blickwinkeln. In der Reihe „Analysen
und Dokumente“ liegt jetzt eine Untersuchung zum
Verhältnis von MfS und DDR-Staatsanwaltschaft in
politischen Prozessen vor. Ein Band mit Fotografien
hauptamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zeigt das Personal
und die Tätigkeiten des MfS und verbindet die Darstellung
mit biografischen Skizzen der Mitarbeitenden. Zur neuen
Wanderausstellung des Stasi-Unterlagen-Archivs „Alles
Wissen Wollen“ erschien unter gleichem Titel der Katalog.
Die Publikationen werden entweder als Verlags- oder als
Eigenveröffentlichung herausgegeben.
Eigenpublikationen stehen als barrierefreie PDF-Dateien kostenlos online
zur Verfügung, die Verlagsbände sind überwiegend auch
als E-Book erhältlich. Betreut werden ferner
Nachschlagewerke wie das Abkürzungsverzeichnis der häufig
verwendeten Abkürzungen und Begriffe des MfS (mittlerweile in
13. Auflage) sowie Nach- und Neuauflagen von
Publikationen des Stasi-Unterlagen-Archivs. Im Folgenden
werden die im Berichtszeitraum erschienenen Publikationen
vorgestellt (siehe auch Anhang 7).
Die Mitarbeitenden des Forschungsbereiches haben im
Berichtszeitraum außerdem zahlreiche wissenschaftliche
Aufsätze veröffentlicht (siehe Anhang 8).
6.2.1 Die DDR im Blick der Stasi. Die geheimen
Berichte an die SED-Führung 1954, 1966,
1970, 1972, 1982 und 1985
Die Reihe der geheimen Berichte an die SED-Führung
wurde im September 2023 mit dem Jahrgang 1970
fortgesetzt – ein Jahr, das ganz im Zeichen der deutsch- deutschen
Annäherung stand. Bundeskanzler Willy Brandt
besuchte Erfurt, DDR-Regierungschef Willi Stoph reiste nach
Kassel. Während sich die SED eine internationale
Aufwertung von den Treffen erhoffte und die Staats sicherheit
vor den Folgen solch „westlicher Einflussnahme“
warnte, erwartete die DDR-Bevölkerung vor allem eins – eine
Durchlässigkeit der Mauer. Die ZAIG-Berichte spiegeln
diese unterschiedlichen Erwartungshaltungen eindrücklich
wider.
2024 konnten erstmals vier Bände der Edition in einem
Jahr veröffentlicht werden: zunächst der Editionsband
zum Jahr 1982, das geprägt war von einer
Versorgungskrise, Hochrüstung und der Entstehung einer
unabhängigen Friedensbewegung. Hier dokumentieren die Berichte
– 29 –Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3000– 29 –
marode Industriebetriebe, Friedensaktionen unter dem
Dach der evangelischen Kirche, Fluchtversuche und
Missstimmung in der Bevölkerung angesichts der
anhaltenden Versorgungskrise. Es folgte der Band zum Jahr 1954,
das in die heiße Phase des Kalten Krieges fällt. Neben der
Stimmung im Innern zeichnen die Tagesrapporte ein
schillerndes Bild von der wechselseitigen Blockkonfrontation
mit Schauprozessen, Zwangsverschleppungen und
Sabotageaktionen antikommunistischer Widerstandsgruppen.
Besonders intensiv wird über die Viermächtekonferenz
zu Beginn des Jahres berichtet, die zunächst Hoffnung
auf nationale Einheit weckte und am Ende die Teilung
Deutschlands und Europas zementierte. Das in diesen
frühen Jahren noch recht ungeregelte Berichtswesen führte
dazu, dass für diesen Jahrgang die besonders
umfangreiche Edition von mehr als 3 500 Berichtsseiten
bearbeitet werden musste. Das gesamte Korpus findet sich in der
Datenbank www.ddr-im-blick.de, etwa zehn Prozent der
Berichte wurden für die Druckfassung ausgewählt.
Parallel erschien der Jahrgang zu 1972, dem Jahr, in dem mit
dem Abschluss des Grundlagenvertrages die DDR-Grenze
wieder durchlässig wurde: Erstmals nach dem Mauerbau
bekamen Westdeutsche und Westberliner ein Anrecht auf
ständige Einreisen in den Osten. Die Staatssicherheit
protokollierte das Reisegeschehen akribisch und warnte
zugleich vor den Gefahren dieser einseitigen Maueröffnung.
Im Inneren versuchte die SED mit sozialpolitischen
Verbesserungen und einer vorsichtigen Liberalisierung die
Bevölkerung für sich zu gewinnen. Der vierte
Editionsband präsentiert das Jahr 1985, in dem sich die
Dauerkrise der DDR fortsetzte. Zwar hatten die Milliardenkredite
aus der Bundesrepublik 1983 und 1984 den
Staatsbankrott abgewendet, doch der Problemdruck war weiterhin
hoch: die miserable Versorgungslage, die marode
Volkswirtschaft, wachsende Umweltprobleme und
Abertausende Menschen, die das Land verlassen wollten. Die
Stimmung in der Bevölkerung war stark von Unzufriedenheit
und Resignation geprägt, doch verbanden sich mit Michail
Gorbatschow als neuem sowjetischen Machthaber auch
Hoffnungen auf Veränderung.
2025 setzt sich die Reihe der Stasi-Berichte an die
Staatsführung mit dem Band zum Jahr 1966 fort. Nach dem
„Kahlschlag“-Plenum im Dezember 1965 kehrte die SED
zu einer repressiveren Jugend- und Kulturpolitik zurück.
Auch die Front gegenüber der evangelischen Kirche
verhärtete sich und die großen Wirtschaftsreformen gingen in
die „zweite Etappe“. Das Berichtswesen der Stasi sollte
die SED dabei unterstützen, ihren Kurs in allen politischen
und vorpolitischen Bereichen durchzusetzen.
Auch die Datenbank der ZAIG-Edition ddr-im-blick.de
wurde kontinuierlich aktualisiert. Im Berichtszeitraum
wurden dort die Jahrgänge 1959, 1970, 1971, 1982 und
1983 online gestellt. Die Reihe „Die DDR im Blick der
Stasi“ wird 2025 fortgesetzt mit den Jahrgangsbänden
1973 und 1986.
6.2.2 Die Stasi und die innerdeutschen
Grenzübergangsstellen 1961–1989.
Eine kommentierte Edition ausgewählter
Dokumente
Die innerdeutschen Grenzübergänge waren ganz
unmittelbare Berührungsstellen zwischen Ost und West und
deshalb neuralgische Punkte für die Staatssicherheit. Die
kommentierte Edition ze
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesarchivs über die Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs für den Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2025 (Unterrichtung)