Die Standortentwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und der Masterplan Bundesarchiv 2035
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Die Standortentwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und der Masterplan Bundesarchiv 2035
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/734
21. Wahlperiode 02.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Dr. Alexander Gauland, Sven Wendorf, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Die Standortentwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und der Masterplan
Bundesarchiv 2035
„Häufig stehen die Archive nicht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.
Vielmehr sind es die Erkenntnisse, die mithilfe des Archivguts gewonnen
werden, die die Aufmerksamkeit finden“, so ist es treffend im aktuellen Bericht der
SED-Opferbeauftragten des Deutschen Bundestages formuliert
(Bundestagsdrucksache 21/520, S. 76). An anderer Stelle heißt es: „Die Akten helfen dabei,
aufzuklären. […] Für die politischen Häftlinge sind die Akten, wie
beispielsweise die der Staatssicherheit, häufig die einzigen Zeugen des begangenen
Unrechts“ (ebd., S. 75). Dies unterstreicht nach Auffassung der Fragesteller die
herausragende Bedeutung der Unterlagen für die Aufarbeitung des DDR-
Unrechtsstaates.
Allerdings steht es um den Erhalt der Unterlagen nicht gut. „Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllen ca. 85 Prozent der Standorte des Stasi-Unterlagen-
Archivs – vor allem im Hinblick auf die dauerhafte physische Erhaltung der
Unterlagen – nicht die erforderlichen Bedingungen“, so der Bericht des
Bundesarchivs für den Zeitraum vom Januar 2021 bis Juni 2023
(Bundestagsdrucksache 20/8800, S. 13). Davon betroffen sind alle im Stasi-Unterlagen-Gesetz
(StUG) vorgesehenen fünf zentralen Archivstandorte und acht Außenstellen
(ebd.). Diese sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 StUG wie folgt benannt:
Berlin sowie die regionalen Standorte „Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle (Saale),
Leipzig und Rostock“. Die Außenstellen sind in „Chemnitz, Cottbus, Dresden,
Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl“ vorgesehen (ebd.).
Um die erforderlichen Bedingungen für den dauerhaften physischen Erhalt der
Stasi-Unterlagen zu schaffen, wurde nach Aussage des Berichts des
Bundesarchivs „auf Anforderung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein
sogenannter Masterplan ‚Bundesarchiv 2035‘ entwickelt, der sich zurzeit noch in
der näheren Abstimmung mit dem BMF befindet“ (ebd.).
Am 9. Oktober 2024 berichtete der Präsident des Bundesarchivs in der
öffentlichen 63. Sitzung des Kulturausschusses dem Ausschuss für Kultur und
Medien im Deutschen Bundestag, dass das Bundesarchiv dabei sei, „einen
Masterplan umzusetzen. Dementsprechend werden alle Unterlagen zur Geschichte der
DDR einschließlich der SBZ in Berlin-Lichtenberg gebündelt“ (Protokoll der
63. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien vom 9. Oktober
2024, S. 14). In diesem Zusammenhang verwies er auf die schwierige
Haushaltslage: „Der Haushalt umfasse 192 Mio. Euro, davon seien 118 Mio. Euro
durch Personal und 69 Mio. Euro durch sächliche Verwaltungsausgaben (davon
37,6 Mio. Euro für Mieten und 10 Mio. Euro für die Bewirtschaftung der
Liegenschaften) gebunden. Das bedeute, es fehlten Mittel für die dringend
benötigten Investitionen, insbesondere im Bereich Digitalisierung“ (ebd.).
Des Weiteren seien 35 Stellen im Bereich des Gesetzes über die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
nicht besetzt, wobei sich dieser Wert erhöhe, wenn man die 80 nicht besetzten
Stellen für die sogenannten Querschnittsaufgaben wie IT, Magazinwesen und
Werkstätten einbeziehe (ebd.).
Die ebenfalls anwesende Vizepräsidentin des Bundesarchivs ergänzte hierzu,
dass „die Machbarkeitsstudien für die künftigen Archivstandorte“ bereits
vorlägen und das Votum des Bundesarchivs durch die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigt worden sei. Daher könnten „die
für die Bau- und Finanzplanung notwendigen Unterlagen erstellt werden“.
Jedoch stehe der Umbau der anderen Dienststellen zu Auskunfts-, Beratungs- und
Informationsstandorten noch zurück, da zunächst „Klarheit über die Errichtung
der Archivstandorte“ benötigt werde (ebd.).
Bei der Berichterstattung im Ausschuss für Kultur und Medien war auch der
Vorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft
(UOKG) als Vertreter des Beratungsgremiums zur Begleitung des
Transformationsprozesses des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv (§ 39 StUG)
anwesend. Er deutete an, dass das Gremium mit den Arbeitsfortschritten nicht
zufrieden sei: „Die Stimmung sei besser als die Lage“ (ebd., S. 15). „Das
Konzept des Bundesarchivs zum Thema „Wissensvermittlung und Bildung sei
inhaltlich richtig, enthalte jedoch keinerlei Angaben zu Zeitplan,
Personalausstattung und Finanzen.“ Er fuhr fort, dass der Beirat mit einer Arbeitsgruppe ein
fundiertes Papier zu Inhalten und Personal für den Bildungsbereich sowie für
die Arbeit der Außenstellen beschlossen und als Empfehlung an die
Hausleitung und die Bundesregierung gegeben habe. Demnach entspreche der
derzeitige Personalbestand nicht dem tatsächlichen Personalbedarf (ebd.).
Zum Schluss merkte er an, dass vor dem Hintergrund der Aussage des
Präsidenten des Bundesarchivs, der Transformationsprozess werde noch zehn Jahre
dauern, der Gesetzgeber gebeten werde, die Laufzeit des Beratungsgremiums
zu verlängern: „Die Begleitung des Transformationsprozesses durch einen
sachkundigen Beirat sei nötig, wenn der Auftrag des Gesetzgebers erfüllt
werden solle“ (ebd., S. 16).
Die Vertreter der neuen Bundesregierung scheinen sich des Handlungsbedarfs
für den Erhalt des Archivguts bewusst zu sein, da sie im Koalitionsvertrag 2025
zwischen CDU, CSU und SPD ankündigen, dass man „die Digitalisierung und
die Standortentwicklung des Bundesarchivs mit seinen Außenstellen des Stasi-
Unterlagen-Archivs vorantreiben“ werde (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/
www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 121).
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, den Stand der Umsetzung sowie die
weiteren Pläne der neuen Bundesregierung zu erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Masterplan „Bundesarchiv 2035“ einsehbar, und wenn ja, wo?
2. Ist die Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
bezüglich des Masterplans „Bundesarchiv 2035“ abgeschlossen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Für welche Standorte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
die Machbarkeitsstudien vor, und wo sind diese abrufbar (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte einzeln für jeden Standort angeben sowie
zwischen dem Bereich Archiv und Auskunfts-, Beratungs- und Information
unterscheiden)?
4. Wie hoch wird der Investitionsbedarf beziffert (vgl. Frage 3, bitte einzeln
für jeden Standort angeben, sowie zwischen dem Bereich Archiv und
Auskunfts-, Beratungs- und Information unterscheiden)?
5. Wie ist der Stand bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen für die
Bau- und Finanzplanung, und wie lange wird dieser Prozess
voraussichtlich noch dauern (vgl. Frage 3, bitte einzeln für jeden Standort angeben,
sowie zwischen dem Bereich Archiv und Auskunfts-, Beratungs- und
Information unterscheiden)?
6. Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sind aus Sicht der Bundesregierung
in den Jahren 2026 bis 2030 für die Umsetzung des Masterplans in Bezug
auf die Standorte der Stasi-Unterlagen-Archive ggf. erforderlich?
7. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem 9. Oktober 2024 zur
Umsetzung des Masterplans „Bundesarchiv 2035“ ggf. eingeleitet?
8. Welche zeitlichen Meilensteine sind für die Umsetzung des Masterplans in
Bezug auf die Standorte der Stasi-Unterlagen-Archive ggf. vorgesehen?
9. Welche Fortschritte wurden bislang bei der Digitalisierung der Stasi-
Unterlagen erzielt (bitte differenziert nach Umfang in Seiten bzw.
Aktenmetern, Zeitraum und Standort angeben)?
10. Wie hoch ist der derzeitige und zukünftige Finanzbedarf für die
Digitalisierung der betreffenden Unterlagen (vgl. Frage 9, bitte aufgeschlüsselt
nach Jahr und Standort angeben)?
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur
Verbesserung der IT-Infrastruktur an den Standorten des Stasi-Unterlagen-
Archivs?
12. Wie hoch ist der aktuelle Personalbedarf für die Umsetzung des
Masterplans im Bereich des Stasi-Unterlagen-Archivs sowie für den laufenden
Betrieb der Archiv- und Auskunftsstellen (bitte nach Aufgabenbereichen
differenzieren)?
13. Wie viele Stellen sind derzeit im Bereich des Stasi-Unterlagen-Archivs
und den Querschnittsbereichen unbesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach
Archiv, Querschnittsbereichen, Digitalisierung und Bildung angeben)?
14. Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um offene Stellen (vgl. Frage 13)
insbesondere an den Standorten sowie den Bereichen IT, Magazinwesen,
Werkstätten und Bildung zeitnah zu besetzen?
15. Welche Empfehlungen des Beratungsgremiums wurden nach
Kenntnisstand der Bundesregierung bisher aufgegriffen und umgesetzt?
16. Plant die Bundesregierung, die Laufzeit des Beratungsgremiums zur
Begleitung des Transformationsprozesses des Stasi-Unterlagen-Archivs in
das Bundesarchiv (§ 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes) durch eine
entsprechende Gesetzesänderung zu verlängern?
Berlin, den 30. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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