Evaluierungsbericht zum Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv
Text
Evaluierungsbericht zum Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6550
21. Wahlperiode 17.06.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Evaluierungsbericht zum Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs
in das Bundesarchiv
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Einleitung ........................................................................................... 2
2 Das Stasi-Unterlagen-Archiv als Teil des Bundesarchivs .............. 2
2.1 Digitalisierung von Stasi-Unterlagen .................................................. 3
2.2 Rekonstruktion von Unterlagen........................................................... 3
2.3 Ausrichtung der Forschung auf Grundlagen- und Quellenforschung .. 4
2.4 Erschließung und Bereitstellung der Unterlagen, Beratung und
Zugang ................................................................................................. 5
2.5 Strukturelle Zusammenführung des Stasi-Unterlagen-Archivs mit
dem Bundesarchiv ............................................................................... 5
2.6 Öffentliche Kommunikation und Vermittlungsangebote .................... 8
2.7 Beratungsgremium nach § 39 StUG .................................................... 9
3 Bewertung und Empfehlungen ......................................................... 9
Anhang .......................................................................................................... 11
Zugeleitet mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 16. Juni 2026 gemäß
§ 48 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.
1 Einleitung
Die Sicherung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR ist eine Errungenschaft der
Friedlichen Revolution. Mit der Besetzung der Stasi-Zentralen um die Jahreswende 1989/90 bewahrten mutige
Bürgerinnen und Bürger die Akten vor der Vernichtung. Die Stasi-Unterlagen sind für die Aufarbeitung der SED-
Diktatur von zentraler Bedeutung und müssen für Gesellschaft und Wissenschaft dauerhaft gesichert und zugänglich
gemacht werden. Sie dokumentieren die staatliche Überwachung, Repression und Willkürherrschaft durch die
Staatspartei SED in der DDR bis 1989.
Gesetzliche Grundlage für die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung der Stasi-Unterlagen ist das Stasi-
Unterlagen-Gesetz (StUG). Es ist in Anlehnung an das Datenschutzrecht als Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt
ausgestaltet und unterscheidet sich daher grundlegend vom Bundesarchivgesetz (BArchG). Nur der übergeordnete
Zweck der Aufarbeitung und das hohe öffentliche Interesse hieran ermöglichen den Aktenzugang zu Lebzeiten
der Betroffenen und den damit verbundenen weitgehenden Verzicht auf die im allgemeinen Archivrecht üblichen
Schutzfristen. Das StUG wurde mehrfach novelliert, zuletzt im Dezember 2022.
Mit dem StUG wurde zugleich die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) geschaffen, die zwischen 1991 und 2021 neben der Sicherung,
Erschließung, Zugänglichmachung und Vermittlung der Akten auch für Belange der Stasi-Opfer zuständig war. In der
18. Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag eine Expertenkommission zur Zukunft des BStU und der Stasi-
Akten eingesetzt, die zu dem Ergebnis kam, dass die Stasi-Unterlagen als Archivgut von nationaler Bedeutung
ins Bundesarchiv (BArch) zu überführen seien. Dafür hat sie BStU und BArch zur Erarbeitung eines Konzepts
aufgefordert. Der Deutsche Bundestag hat das vorgelegte „Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-
Unterlagen und des Bundesarchivs für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-
Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“ (Bundestagsdrucksache 19/8201) begrüßt und die Bundesregierung mit
der Umsetzung sowie der Vorbereitung der entsprechenden Novellierungen des StUG und des BArchG beauftragt
(Bundestagsdrucksache 19/12115).
Zum 17. Juni 2021 wurden gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages die Stasi-Unterlagen in das BArch
überführt. Der BStU wurde aufgelöst und die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag mit
eigenständiger gesetzlicher Grundlage eingeführt, die die Aufgabe übernommen hat, für die Anliegen der Opfer der SED-
Diktatur zu wirken. Mit dieser Entscheidung hat der Gesetzgeber die Grundlage für die dauerhafte Sicherung der
Stasi-Unterlagen geschaffen und im neu aufgenommenen § 3b des Bundesarchivgesetzes festgeschrieben. Darin
heißt es, dass die Stasi-Unterlagen in ihrem Gesamtbestand Archivgut des Bundes sind. Die Nutzungszahlen
bleiben seit dem Jahr 2021 stabil auf dem Niveau von durchschnittlich circa 41.000 Eingängen pro Jahr. Wegen der
novellierten Unrechtsbereinigungsgesetze zeichnet sich für 2026 eine signifikante Erhöhung ab.
Im § 48 StUG hat der Gesetzgeber den Auftrag an die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde
festgeschrieben, dem Deutschen Bundestag nach Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen
Evaluierungsbericht zum Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs (StUA) in das BArch vorzulegen
und zu prüfen, ob das Bestehen des Beratungsgremiums nach § 39 Absatz 1 für weitere fünf Jahre erforderlich
ist.
Mit dem vorliegenden Bericht kommt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seiner
Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag nach.
2 Das Stasi-Unterlagen-Archiv als Teil des Bundesarchivs
Die organisatorische Integration des StUA in das BArch ist abgeschlossen. Die Verwaltungsbereiche des BArch
und des früheren BStU wurden zusammengeführt und in zwei nach fachlichen Schwerpunkten unterteilte
Abteilungen strukturiert. Diese stellen die administrativen Querschnittsaufgaben für über 2.100 Beschäftigte an
23 Standorten sicher. Archivische Querschnittsbereiche und die IT wurden ebenfalls zusammengeführt und in den
Abteilungen Archivtechnik und IT gebündelt.
Ab dem 17. Juni 2021 wurden die im StUA wahrgenommenen archivfachlichen Querschnittsaufgaben
schrittweise in die korrespondierenden Organisationsstrukturen des BArch integriert. Seit Januar 2022 werden die
Bestandserhaltung, Restaurierung und Digitalisierung von Stasi-Unterlagen in der Abteilung Archivtechnik des
BArch realisiert. Die Vereinheitlichung der Prozesse ist inzwischen weit fortgeschritten, alle Werkstätten und
Standorte arbeiten nach gleichen Qualitätsstandards und mit der gleichen innovativen Technik.
Der aktuelle Organisationsplan ist als Anhang beigefügt. Die Organisationsstruktur wird fortlaufend überprüft
und bei Bedarf angepasst.
2.1 Digitalisierung von Stasi-Unterlagen
Im Januar 2022 hat das BArch ein Konzept vorgelegt, das Grundlage für die strategische Ausrichtung der
Bestandserhaltung im gesamten BArch ist. Es definiert insbesondere die Digitalisierung als wichtige Maßnahme,
um den Informationsgehalt des Archivguts dauerhaft zu sichern und die originalen Unterlagen dadurch zu
schützen, dass an ihrer Stelle digitale Reproduktionen zur Nutzung bereitgestellt werden. Neben der Überlieferung aus
der Zeit des Nationalsozialismus ist die Digitalisierung der Stasi-Unterlagen ein Schwerpunkt in der Strategie des
BArch.
Für die Digitalisierung von Akten, Karteikarten, Bildern, Großformaten und Mikroformen (verfilmtes Schriftgut)
sind innerhalb des BArch mittlerweile sechs Werkstätten eingerichtet worden, davon drei am Standort Berlin-
Lichtenberg für die Verarbeitung von Stasi-Unterlagen. Zum Teil haben die Werkstätten auch
standortübergreifende Aufgaben, z. B. erfolgt die Digitalisierung von besonders großen Überformaten nur in Lichtenberg und
Freiburg, die von verfilmtem Schriftgut nur in Lichtenberg.
Während die internen Werkstätten überwiegend Unterlagen digitalisieren, die für die unmittelbare Nutzung
angefordert sind (Digitalisierung on demand), verarbeiten externe Dienstleister besonders priorisierte, geschlossene
Schriftgutkomplexe in höherer Qualität (systematische Digitalisierung). Jährlich werden circa 6 Mio. Seiten (das
entspricht circa 0,5 Prozent) des Aktenbestands der Stasi-Unterlagen digitalisiert. Insgesamt liegen circa 1,4 Mrd.
Aktenseiten in physischer Form in den Regalen des StUA, von denen bis Jahresende 2025 11,5 Mio. Seiten
systematisch digitalisiert wurden. Bis 2035 sollen circa 25 Prozent der sogenannten Kernüberlieferung digitalisiert
werden, die rund 10 Prozent der Stasi-Unterlagen umfasst und zentrale Überlieferungen wie die Sachablage des
Ministers oder ausgewählte Überwachungsdokumente beinhaltet.
Das BArch betreibt weiterhin die Digitalisierung von Karteien des MfS: Zum Jahresende 2025 wurde das
Scanning der Personenklarnamenkartei (F 16) mit circa 5,5 Mio. Karteikarten am Standort Berlin-Lichtenberg
abgeschlossen. Damit liegt ein zentrales Findmittel digital vor. Um darin effizient zu recherchieren, wurde ein KI-
Projekt aufgelegt, damit die auf den Karteikarten befindlichen Daten maschinell ausgelesen und für die digitale
standortunabhängige Recherche bereitgestellt werden können. Die digitale Bearbeitung weiterer zentraler
Karteien des Stasi-Unterlagen-Archivs wird fortgesetzt mit dem nächsten Zwischenziel, dass im Jahr 2026 50 Prozent
der Karteien betreffend Strafnachrichten zur allgemeinen Kriminalität und zu Sowjetischen Militärtribunalen
(Speicher XII/01) digitalisiert werden sollen.
Die vom MfS hinterlassenen Tonträger sind bis auf wenige Reste vollständig digitalisiert. Die noch nicht
bearbeiteten Videobänder werden durch einen externen Dienstleister bis Ende 2026 in digitaler Form geliefert.
2.2 Rekonstruktion von Unterlagen
Mit Inkrafttreten des novellierten StUG am 17. Juni 2021 ist die Rekonstruktion und Erschließung von zerrissenen
MfS-Unterlagen Teil des gesetzlichen Auftrags des BArch (§ 2 Absatz 2 Nummer 10) geworden. Der Gesetzgeber
verband damit die Hoffnung, dass diese Unterlagen den Betroffenen noch zu Lebzeiten vollständig zur Verfügung
gestellt werden könnten. Der BStU hatte 1990 rund 16.000 Behältnisse (meist Säcke) mit zerrissenen Unterlagen
in sein Archiv übernommen. Bis Januar 2026 konnten aus diesem Bestand insgesamt circa 1,74 Mio. Blatt aus
rund 600 Behältnissen manuell sowie circa 91.000 Seiten IT-gestützt (virtuell) aus 23 Behältnissen ganz oder
teilweise wiederhergestellt werden.
Das BArch führt parallel eine Feinsichtung aller Behältnisse mit zerrissenem Material durch. Diese ist weit
vorangeschritten, mehr als die Hälfte der Behältnisse wurde bereits gesichtet. Die dabei aufgenommenen
Informationen erlauben bei Bedarf eine Priorisierung, welche Behältnisse aufgrund des darin angenommenen Inhalts
zuerst rekonstruiert werden sollen.
Während die manuelle Rekonstruktion kontinuierlich fortgesetzt wird, ruhte ein 2007 begonnenes Pilotprojekt
der virtuellen Rekonstruktion seit 2016. Es war aufgesetzt worden, um Arbeitsabläufe zu beschleunigen und
Material zusammenzusetzen, das sich wegen seines hohen Zerstörungsgrades manuell nicht bearbeiten lässt. Zwar
ließ sich mit einer speziell entwickelten Software das Schriftgut wieder lesbar machen. Die Scantechnik war
jedoch den Anforderungen an ein Massenverfahren nicht gewachsen, und der Automatisierungsgrad der Software
erreichte nicht das erforderliche Niveau, so dass manuelle Nacharbeiten in unverhältnismäßigem Umfang nötig
gewesen wären. Gespräche über eine Neuausrichtung des Projekts, die das BArch ab Juni 2021 führte, verliefen
ergebnislos. Ende Januar 2023 kündigte das Beschaffungsamt des BMI auf Veranlassung des BArch daraufhin
den Forschungsvertrag.
Mitte Juni 2023 leitete das BArch ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel einer erneuten virtuellen
Rekonstruktion der Unterlagen ein, auf das sich Firmen und Konsortien aus der IT-Branche, dem Bereich
Scandienstleistungen sowie Hochschulen meldeten. Kein Interessent konnte Produkte anbieten, die bereits im
Produktivbetrieb eine vergleichbare Aufgabe bewältigen. Es konnte auch nicht dargestellt werden, dass existierende
Teillösungen oder Konzepte wirtschaftlich skalierbar sind. Jedoch stellten einzelne Anbieter bereits existente
Technologien sowohl für das Scannen als auch für die Rekonstruktion vor, die auf die Zielstellung hin weiterentwickelt
werden könnten. Die Entwicklungs- und Nutzungskosten für diese Verfahren sind zum gegenwärtigen Stand der
technologischen Entwicklung nicht belastbar zu prognostizieren, könnten sich aber auf einen zwei- bis
dreistelligen Millionenbetrag summieren.
Um die Umsetzbarkeit von Lösungsansätzen zu prüfen und für deren Bewertung belastbare Daten zu ermitteln,
hat das BArch vorgeschlagen, ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt im Umfang von zunächst drei Millionen Euro
durchzuführen. Hierin könnte neben der grundsätzlichen Machbarkeit auch nachgewiesen werden, ob die
Gesamtaufgabe innerhalb eines begrenzten Zeitraums in einem wirtschaftlichen Kostenrahmen erledigt werden kann.
Voraussetzung für die Nutzung der rekonstruierten Unterlagen ist über die Rekonstruktion hinaus deren
Erschließung. Das BArch strebt deshalb parallel ein Projekt zur KI-gestützten Erschließung der zu rekonstruierenden
Seiten und ihres Kontextes an, um die wiederhergestellten Unterlagen in den Gesamtzusammenhang der
Überlieferung des StUA einzuordnen.
Mit den verfügbaren Ressourcen setzt das BArch die manuelle Rekonstruktion weiter fort. Für weitere
Pilotprojekte einer virtuellen Rekonstruktion und Erschließung stehen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
2.3 Ausrichtung der Forschung auf Grundlagen- und Quellenforschung
Mit der Integration der Stasi-Unterlagen in das BArch wurde in § 2 Absatz 2 Nummer 6 StUG die
quellenkundliche Forschung zur Erschließung der Bestände normiert. Sie dient der Unterstützung der Forschung und der
politischen Bildung sowie von Einrichtungen und Gedenkstätten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die
Notwendigkeit quellenkundlicher Forschung begründet sich vor allem durch den besonderen Entstehungszusammenhang
der Unterlagen.
Die Überlieferung der Stasi spiegelt die geheimdienstliche Logik ihrer Urheber wider, deren Begrifflichkeiten
und Ordnungsprinzipien sich signifikant von klassischen Verwaltungsakten unterscheiden. Die quellengestützte
Analyse von Aufbau, Strukturen und Funktionslogiken des MfS selbst und seiner Überlieferung ist daher
unverzichtbar, um die historische Relevanz einzelner Quellengruppen für Betroffene, Verwaltung, Bildung,
Öffentlichkeit und Forschung entsprechend den jeweiligen Anliegen nutzbar und verstehbar zu machen.
Das Konzept für die quellenkundliche Forschung im StUA wurde im Evaluationszeitraum weiterentwickelt und
zuletzt im Juni 2025 aktualisiert (https://www.bundesarchiv.de/assets/bundesarchiv/de/Downloads/forschung_kon-
zept.pdf). Es stellt sicher, dass die Archivbestände nicht nur physisch zugänglich, sondern auch inhaltlich und im
historischen Zusammenhang verständlich gemacht werden. Dieser Anspruch spiegelt sich auch in der Struktur
des Forschungsbereichs wider. 2021 ist das Forschungsreferat in drei Projektbereiche strukturiert worden: 1)
Editionen, 2) Ablagen, Vorgangskategorien und Informationssysteme sowie 3) Diensteinheiten des MfS.
Die quellenbezogene Ausrichtung der Forschung zeigt sich auch in den neu aufgesetzten Forschungsprojekten:
So wurden zum einen Projekte begonnen, die sich dezidiert mit dem Machtgefüge im MfS beschäftigen
(„Kooperation und Konflikte zwischen Diensteinheiten des MfS: Aushandlungsprozesse um Ressourcen“ sowie „Offiziere
im besonderen Einsatz des MfS“). Damit wird das für das Quellenstudium unabdingbare Verständnis der
Stasiinternen Kommunikation und Zusammenarbeit der Diensteinheiten untereinander erweitert und gefestigt. Zum
anderen werden spezifische Stasi-Unterlagen und -Ablagen erstmals in ihrer Gesamtheit betrachtet, konkret die
„Operativen Personenkontrollen und Operativen Vorgänge“ sowie die „Geheime Ablage“ des MfS. Mit diesen
Untersuchungen erarbeitet der Forschungsbereich quellenkundliches Basiswissen, das vor allem auch externen
Forschenden zur Bewertung wichtiger Kernbestände der Staatssicherheit von Nutzen sein wird.
Mit dem Projekt „Töne der Repression“ wurde eine methodisch und technisch innovative Online-Edition auf- und
umgesetzt. Erstmals werden Audiomitschnitte von DDR-Spionageprozessen nicht nur digital zur Verfügung
gestellt. Es wurde auch eigens eine Online-Audio-Edition mit umfassenden Anwendungen für die Nutzung und
Auswertung dieser besonderen Quellen durch Forschung und die interessierte Öffentlichkeit entwickelt, die in
Kürze verfügbar sein wird. Neben einem speziell konzipierten Audioplayer werden Transkripte, Metadaten sowie
weiterführende Unterlagen angeboten.
2.4 Erschließung und Bereitstellung der Unterlagen, Beratung und Zugang
Nach Maßgabe des StUG § 2 bildet die Erschließung der überlieferten MfS-Unterlagen eine zentrale Aufgabe des
BArch. Sie erstreckt sich grundlegend auf zwei Überlieferungsformen: die Unterlagen der Diensteinheiten (circa
61,5 km) und die vom MfS bereits archivierten Ablagen (circa 51 km). Hinzu kommen die Film- und
Videobestände sowie Bild- und Tonaufnahmen, vom MfS mikroverfilmtes Material und vom MfS zerrissene Unterlagen.
Während inzwischen fast die gesamte Stasi-Überlieferung personenbezogen zugänglich ist (Erschließungsstand
97,6 Prozent), wurde insbesondere im Bereich der Unterlagen der Betroffenen und der Akten inoffizieller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MfS ein stärkerer Fokus auf eine sachthematische Verzeichnung gelegt, um
themenbezogene Forschungsinteressen zusätzlich zur persönlichen Akteneinsicht besser bedienen zu können. Die
Gesamtmenge sachthematisch bisher erschlossener Unterlagen beläuft sich auf circa 45 km.
Die Schaffung vielfältigerer Zugangs- und Verknüpfungsmöglichkeiten für das Archivgut des MfS wurde seit
2021 mit einer intensivierten Bereitstellung von Online-Erschließungs-informationen in der gemeinsamen
Rechercheapplikation des BArch verbunden, welche auch die Entstehungszusammenhänge und Ordnungsstrukturen
der Unterlagen anschaulich machen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben
grundsätzlich nur sachbezogene Informationen frei zugänglich gemacht werden können.
Der Zugriff auf diese Datenkonvolute (circa 300.000 Titelangaben, circa 66.000 digitalisierte Aktenseiten, 17.400
Spielminuten Tonaufzeichnungen, Stand Dezember 2025) ist der Öffentlichkeit über die Online-
Rechercheanwendung des BArch sowie verschiedene nationale und internationale Archivportale wie das Archivportal-D, die
Deutsche Digitale Bibliothek oder das Archivportal Europa möglich. Auf diese Weise wird eine vernetzte
Recherche und Forschung für die politische, juristische und historische Aufarbeitung der SED-Diktatur unterstützt.
Voraussetzung dafür ist die Integration der Datenbestände in die zentralen Archiv-IT-Fachanwendungen des
BArch. Durch die Migration von Erschließungsinformationen aus älteren Fachanwendungen sowie
retrokonvertierten Daten aus analogen Findmitteln in das Bundesarchivinformationssystem BASYS und die
Rechercheanwendung invenio bzw. den Digitalen Lesesaal (im Aufbau) werden nicht nur Erschließungsprozesse
vereinheitlicht, sondern auch Recherchen für die Beauskunftung und Bereitstellungsabläufe optimiert.
Die Abstimmung archivfachlicher Standards und Vorgaben für das Gesamthaus erfolgt in einer
abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe, die die Aufgabe hat, die Erschließungspraxis zu evaluieren und eine gemeinsame
Erschließungsrichtlinie zu erstellen. Angleichungs- und Vereinheitlichungsprozesse werden zudem durch intensiven
Kontakt zwischen den für die DDR-Bestände (einschließlich MfS) zuständigen Fachabteilungen vertieft, in die
sich die Stasi-Unterlagen durch die bestandsübergreifende Vernetzung nun inhaltlich stärker einfügen können.
Die Integration der Stasi-Unterlagen in das BArch ist auch mit dem Ziel verbunden, die Bereitstellung und den
Zugang zu den Akten für Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern. Anträge auf persönliche Akteneinsicht, also
Anträge auf Zugang zu Unterlagen, die der Staatssicherheitsdienst zur eigenen Person oder zu vermissten bzw.
verstorbenen nahen Angehörigen angelegt hat, sowie Forschungs- und Medienanträge können mittlerweile in
allen Dienststellen des BArch persönlich gestellt werden. Ausgenommen sind die Standorte Hoppegarten und Sankt
Augustin-Hangelar, da diese für die Öffentlichkeit gar nicht oder nur begrenzt zugänglich sind. Die größte Anzahl
der Anträge wird jedoch auf elektronischem Wege gestellt. Ebenso erfolgt die Bereitstellung der Dokumente weit
überwiegend als Digitalisate und nicht mehr im Lesesaal.
2.5 Strukturelle Zusammenführung des Stasi-Unterlagen-Archivs mit dem Bundesarchiv
Organisation
Unter der Zielsetzung, Synergien zu realisieren, führte die organisatorische Eingliederung des StUA in das BArch
zu umfänglichen organisatorischen Veränderungen.
Zunächst wurden die Verwaltungen beider Behörden zusammengeführt und in zwei nach fachlichen
Schwerpunkten unterteilte Abteilungen gegliedert: Abteilung Z I (Personal, Organisation und Justiziariat) und Abteilung Z II
(Haushalt, Beschaffung, Standortplanung, Liegenschaftsverwaltung, Innerer Dienst, Gesundheitsprävention,
Arbeitsschutz, Sicherheit und Bewachung).
Im Anschluss daran folgten weitere Maßnahmen; darunter die Bündelung der IT-Aufgaben in einer Abteilung,
die Zusammenführung von Digitalisierung, Bestandserhaltung und Restaurierung von Archivgut in einer
Abteilung sowie eine Straffung der Abteilungsleitungsebene. Zudem wurde am 1. Mai 2022 die Stabsstelle
Kommunikation eingerichtet, die zentral die Presse-, Politik- und Öffentlichkeitsarbeit für das gesamte BArch sowie die
digitale Kommunikation (insb. die Social-Media-Kanäle) und den Internetauftritt verantwortet. Dadurch ist es
gelungen, die Followerzahlen der Social-Media-Kanäle auch des StUA deutlich zu steigern. Seit August 2024
haben BArch und StUA eine gemeinsame Website, die Nutzerinnen und Nutzern neue Möglichkeiten bietet, die
umfangreichen Angebote zu erschließen, Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen herzustellen
und die Inhalte noch leichter zugänglich zu machen. Der Bereich „Stasi-Unterlagen-Archiv“ orientiert sich an
dessen bisheriger Seite, deren Inhalte vollständig übernommen wurden. Als neuer Kanal wurde ein Newsletter
eingeführt, der ebenfalls auf großes Interesse stößt.
Personal
Die Stellenhaushalte des BArch und des früheren BStU wurden zusammengeführt. Wegen der unterschiedlichen
Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse in den beiden Behörden waren die Vergütungsstrukturen und
Funktionen (Bezeichnungen, Aufgabenprofile) nicht einheitlich.
Für die tarifgerechte Bezahlung der Beschäftigten und entsprechende Eingruppierung in die Entgeltgruppen des
Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (Bund) müssen die Aufgaben der Beschäftigten in sogenannten
Tätigkeitsdarstellungen beschrieben und bewertet werden. Während im BArch vielfach Tätigkeitsdarstellungen für
jeweils einzelne Arbeitsplätze zur Anwendung kamen, wurden im StUA für gleiche Funktionen sogenannte
Eckarbeitsplätze gebildet, die in einem höheren Maße standardisiert waren und für mehrere Beschäftigte gleichermaßen
galten. Im Zuge der Harmonisierung wurden im gesamten BArch vermehrt Eckarbeitsplätze definiert und
Tätigkeitsdarstellungen innerhalb ihres Geltungsbereichs vereinheitlicht. Dies wirkt sich positiv und strukturierend auf
die internen Prozesse aus. Zudem wird Transparenz über das Bewertungsgefüge innerhalb der
Organisationseinheiten geschaffen und höhere Flexibilität in der Einsatzplanung des Personals erreicht. Bisher konnten 150
Eckarbeitsplätze beschrieben und bewertet werden (Stand September 2025).
Eine neu entwickelte Organisations- und Funktionenstruktur für das gesamte BArch sieht innerhalb von Referaten
die Bildung von Sachgebieten und ggf. Arbeitsbereichen vor. Dies schafft weitere Voraussetzungen für gleiche
Vergütungsstrukturen und einen einheitlichen Bewertungsmaßstab.
Die besoldungsrechtlich erforderliche Dienstpostenbewertung für Beamtinnen und Beamte, bei der Funktionen
nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht bewertet und Ämtern zugeordnet werden, ist noch
nicht abgeschlossen. Sie soll im gesamten BArch in den kommenden Jahren auf der Grundlage eines anerkannten
analytischen Bewertungsverfahrens realisiert werden.
Die Nachbesetzung vakanter Stellen bleibt durch Fachkräftemangel, demografischen Wandel und Konkurrenz im
öffentlichen Dienst – insbesondere am Standort Berlin – erschwert. Das BArch arbeitet an einer nachhaltigen
Verbesserung der Personalsituation, etwa durch Hebungen von Stellen, die im eigenen Stellenkontigent zu
erwirtschaften sind.
Vor dem Hintergrund der einzusparenden Personalressourcen in der Bundesverwaltung gilt auch für das BArch,
dass der Fokus auf der Sicherung der gesetzlichen Aufgaben im Rahmen des vorhandenen Finanzrahmens liegen
muss. Das BArch begegnet diesen Herausforderungen, indem es seine Aufgabenwahrnehmung und
organisatorischen Strukturen fortlaufend überprüft und bei Bedarf anpasst.
Standortentwicklung / Sicherung der Unterlagen durch archivgerechte Unterbringung
Das BArch hat mit dem Masterplan „Bundesarchiv 2035“ seine strategische Liegenschafts-ausrichtung für die
nächsten Jahrzehnte dem BKM übermittelt. BKM hat ihn in der Folge dem BMF vorgelegt. Der Masterplan sieht
eine Reduzierung der Standorte durch eine epochenbasierte Konzentration der Unterlagen sowie die Schaffung
technisch geeigneter und moderner Bedingungen für die Langzeitlagerung des Archiv- und Bibliotheksgutes vor.
Standort Berlin-Lichtenberg: Danach sollen die Unterlagen des Überlieferungsbereichs DDR am Berliner
Standort des StUA in Lichtenberg in einem Archivzentrum zur DDR-Geschichte zusammengeführt werden. Seit März
2025 liegt eine Machbarkeitsstudie der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH vor, nach der die Unterbringung
des geplanten Archivzentrums, der Robert-Havemann-Gesellschaft e. V. und ggf. auch eines noch nicht
bestehenden „Forums Opposition und Widerstand“ am Standort grundsätzlich möglich wären. Sie schließt mit einer
Gesamtkostenschätzung für die Baumaßnahme von rund 700 Mio. Euro (brutto) ab. Die Gesamtkosten zzgl.
Finanzierungskosten wären über 30 Jahre von den Nutzern BArch und Robert-Havemann-Gesellschaft über die
Miete zu refinanzieren, eine Kostenschätzung für diese Miete liegt noch nicht vor. Die notwendige
Bebauungsplanung für das gesamte Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale soll durch das Land Berlin 2028 oder 2029
abgeschlossen werden.
13 Standorte in den ostdeutschen Ländern
Der Masterplan schließt die Realisierung der in § 2 Absatz 1 StUG vorgesehenen Regionalstruktur des StUA mit
fünf Archivstandorten (Erfurt, Frankfurt/Oder, Halle/Saale, Leipzig, Rostock) sowie acht Außenstellen ohne
Archiv (Chemnitz, Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin, Suhl) ein. Nach Auswertung
der von BKM beauftragten Machbarkeitsstudien werden folgende Maßnahmen erforderlich sein:
⎯ Umbaumaßnahmen am Standort der Außenstellen Frankfurt/Oder, Leipzig und Erfurt; bei letztgenannten
kämen Neubauten von Archivgebäuden hinzu.
⎯ Am künftigen Archivstandort Rostock wäre die Komplettsanierung der auf dem betreffenden Grundstück
befindlichen Bestandsgebäude notwendig.
⎯ Der Archivstandort Halle/Saale soll nach Umzug der JVA Halle in unmittelbarer Nachbarschaft zur
Gedenkstätte „Roter Ochse“ errichtet werden. Hierfür sind Umbaumaßnahmen im Bestand sowie der Neubau
eines Archivgebäudes erforderlich.
Die Machbarkeitsstudien aus den Jahren 2021 bis 2023 gehen für die Archivstandorte von einer Refinanzierung
der Baukosten über eine jährliche Miete von insgesamt mehr als 12 Mio. Euro für alle Archivstandorte aus
(basierend auf Machbarkeitsstudien, grob prognostizierte jährliche Miete je einzelne Standorte, Stand 2026:
Erfurt 2,2 Mio. Euro, Frankfurt/Oder 0,9 Mio. Euro, Halle 4,4, Mio. Euro, Leipzig 2,3 Mio. Euro, Rostock
2,3 Mio. Euro). Bezüglich der acht Außenstellen ohne Archiv ist von 480 000 Euro jährlicher Miete auszugehen
(60 000 Euro je Standort). Die künftige Personalausstattung der Archivstandorte und Außenstellen des Stasi-
Unterlagen-Archivs ist noch nicht festgelegt.
Die Errichtung des Archivzentrums zur DDR-Geschichte in Berlin-Lichtenberg und die künftigen
Archivstandorte in den fünf ostdeutschen Ländern wurden innerhalb des Masterplans als prioritär bewertet. Die Einrichtung
der Außenstellen ohne Archiv wurden als zweite Priorität eingeordnet. Für alle Baumaßnahmen liegen die
erforderlichen Bedarfsunterlagen (u. a. Flächen, Raumbücher, Grundrisse, Muster-Stellskizzen, Personal) vor. In
einem nächsten Schritt ist die Billigung der Raumbedarfe bei BMF einzuholen.
Bestandsübergreifende Vereinheitlichung, Software
Das mit Blick auf die archivische Informationstechnik zunächst wichtigste Ziel der Transformation besteht in der
Harmonisierung der Archiv-IT-Anwendungen beider Häuser. Diese Aufgabe umfasst vor allem die Integration
aller Daten und Funktionen des StUA in die Datenbanken und IT-Anwendungen des Gesamthauses. Bedingt
durch die sehr großen Datenmengen und die unterschiedlichen Abläufe in den verschiedenen Abteilungen des
BArch sind Anpassungsbedarfe bei der verwendeten Archivverwaltungssoftware entstanden, und es wurden
generelle Prozessveränderungen und mehrstufige Daten-Migrationsprozesse eingeleitet.
Die zu einem Antrag durchzuführende Recherche in den Stasi-Unterlagen erstreckt sich beispielsweise
regelmäßig auf mehrere oder alle Standorte und mündet in eine zentrale Beauskunftung, die den vom allgemeinen
Archivrecht abweichenden Bestimmungen des StUG folgt. Da es in dessen Geltungsbereich überwiegend keine
Schutzfristen gibt, ist zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen keine eigene Recherche
der Nutzerinnen und Nutzer in den Unterlagen möglich, sondern diese erfolgt durch die Mitarbeitenden des StUA.
Inzwischen wurden ca. 1,5 Mio. Datensätze mit Erschließungsinformationen aus den Stasi-Unterlagen in das
Informationssystem BASYS migriert. Sie stehen dort für die Bearbeitung von Anfragen oder Anträgen auf Nutzung
zur Verfügung. Dies betrifft Erschließungsinformationen zu Teilbeständen aus der Überlieferung des MfS in
Berlin sowie aus den MfS-Bezirksverwaltungen Cottbus, Halle/Saale, Leipzig und Magdeburg. Weitere
Datenbestände der Bezirksverwaltungen Suhl, Neubrandenburg und Schwerin sowie zu audiovisuellen Medien sind
aktuell in der Bearbeitung und stehen kurz vor der Übernahme nach BASYS. Für die anderen Standorte wird die
Migration vorbereitet. Mit der Migration der Personenangaben aus den Archivregistrierbüchern des MfS nach
BASYS werden die im StUA erschlossenen Personendaten gemeinsam in einer Datenbank recherchierbar sein.
Die fortschreitende Digitalisierung von Karteikarten erlaubt zudem den Einsatz von KI-gestützter Texterkennung.
Das abteilungsübergreifende KI-Programm des BArch hat diesem Ziel ein eigenes Projekt gewidmet, das noch
2026 in den Wirkbetrieb gehen soll. Damit sollen in den kommenden drei Jahren über 5 Mio. Karteikarten
maschinell ausgelesen werden. Die im Pilotverfahren trainierte KI hat hierbei mit einer Trefferquote von circa
50 Prozent fehlerfrei ausgelesene Daten geliefert. In den übrigen Fällen ist es zu (Teil-)Übertragungsfehlern
gekommen, die manuell nachgearbeitet werden. Damit sollen perspektivisch nicht nur Bearbeitungszeiten verkürzt,
sondern auch die originalen Karteikarten geschont werden, sodass dieses Projekt gleichzeitig der
konservatorischen Bestandserhaltung dient.
Mit der Integration von Daten nach BASYS kann zugleich die Rechercheapplikation invenio, die im Jahresverlauf
2026 durch den Digitalen Lesesaal des BArch ersetzt werden soll, im StUA zunehmend genutzt werden. Dies soll
die Recherche- und Bestellprozesse zwischen den Arbeitsbereichen des StUA wesentlich effizienter gestalten,
erfordert aber neben umfangreichen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Veränderung
bisher praktizierter Arbeitsabläufe.
2.6 Öffentliche Kommunikation und Vermittlungsangebote
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Strukturen, Methoden und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR ist eine seit 1992 im StUG festgeschriebene Aufgabe, der das BArch durch historisch-
politische Bildungsarbeit, Veranstaltungen und Ausstellungen nachkommt. Neben dem Campus für Demokratie als
zentralem Lern- und Veranstaltungsort in Berlin spielen die Außenstellen des StUA bei der Bildungs- und
Vermittlungsarbeit eine wichtige Rolle. Für die Veranstaltungs- und Bildungsarbeit in den Regionen wurden in
Abstimmung mit den Außenstellen Entwicklungskonzepte erarbeitet. Ausgehend vom spezifischen
Vermittlungsauftrag und dem Markenkern Archiv geht es dabei auch um die Stärkung und den Ausbau der regionalen und
lokalen Netzwerke. Wichtige Partner sind die jeweiligen Gedenkstätten zur SED-Diktatur. Neben den
bestehenden wurden (und werden) zielgerichtet weitere Kooperationen entwickelt, z. B. mit Hochschulen,
Volkshochschulen, Archiven, Museen und Schulämtern.
Übergreifend wurden in allen Bereichen Online-Angebote etabliert und weiterentwickelt, mit denen
ortsunabhängig Bildungsmaterialien und Handreichungen eingesetzt werden können, Informationen zu den Ausstellungen
verfügbar sind und Veranstaltungen als Stream zur Verfügung gestellt werden.
Im Sinne des „lebenslangen Lernens“ wurden die Angebote für neue Zielgruppen erweitert, beispielsweise mit
Bildungsurlauben für Erwachsene, Veranstaltungen an Volkshochschulen oder speziellen Formaten für
Seniorinnen und Senioren. Praxisseminare für Studierende bieten inhaltliche und quellenkundliche Orientierung zur
Nutzung von Stasi-Unterlagen. Rechtsreferendarinnen und -referendare werden in Zusammenarbeit mit einigen
Landesjustizministerien im Sinne von § 5b des Deutschen Richtergesetzes zum DDR-Unrecht geschult. Regelmäßig
besuchen auch internationale Delegationen aus Ländern mit eigenen Diktatur- und Unrechtsgeschichten (z. B.
zuletzt zahlreiche aus Syrien) die ehemalige Stasi-Zentrale und das StUA, um sich zu Fragen der transitional
justice und der Aufarbeitung über den Umgang mit der DDR und der Staatssicherheit in Deutschland nach 1989
zu informieren.
Eine der Hauptzielgruppen der Bildungsarbeit sind Schülerinnen und Schüler. Allein am Standort Berlin wurden
von Januar 2021 bis Juni 2025 rund 600 Projekttage, Ferienpassaktionen und Schülerevents wie Film- und
Theateraufführungen durchgeführt. Erfreulich ist ebenso die hohe Nachfrage nach Lehrkräftefortbildungen, die online
oder in Präsenz angeboten werden. Printmaterialien wie „Themenmappen“ oder „Quellen für die Schule“ sind
lehrplanrelevant auf den Einsatz im Unterricht ausgerichtet und werden rege genutzt. Alle Materialien sind online
verfügbar.
Das Veranstaltungsprogramm in der „Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie“ spricht verstärkt auch Menschen
ohne unmittelbaren biografischen Bezug zur DDR an. Dazu tragen übergreifende Fragestellungen, neue Formate
und Kooperationen, Schwerpunktführungen, Gastspiele von Theaterproduktionen und
Veranstaltungsschwerpunkte mit starkem Lebensweltbezug oder Formate mit stadtweiter Aufmerksamkeit bei. Das 2020 begonnene
„Campus-Kino“ im Innenhof der ehemaligen Stasi-Zentrale hat sich zu einem Leuchtturmformat entwickelt. Mit
einem Rahmenprogramm aus Gesprächen und Führungen werden jährlich im August kuratierte Filme zu DDR,
Stasi und Aufarbeitung gezeigt. Die Besuchszahlen haben sich seit 2020 mehr als verdreifacht, 2025 kamen rund
10.700 Gäste. Neue inhaltliche Schwerpunkte sind mit der Lesebühne, einem Format für Buchvorstellungen zur
DDR-Geschichte und deren Aufarbeitung, sowie der Campus-Debatte gesetzt worden, bei der die Brücke von
historischen zu tagesaktuellen Fragestellungen geschlagen wird.
Im Ausstellungsbereich liegt der Fokus der Arbeit stärker als noch vor der Transformation auf der Präsentation
der Unterlagen selbst. Ziel ist es, durch die unmittelbare Begegnung mit Objekten und Dokumenten, Tönen und
Filmen dem Publikum einen eigenen Zugang zu den Unterlagen zu ermöglichen und zugleich die Standorte des
StUA als Bildungs- und Vermittlungsorte zu stärken.
Mit der Archivpräsentation „Einblick ins Geheime“ betreibt das StUA seit 2018 eine exponatzentrierte, interaktive
Dauerausstellung auf dem Campus für Demokratie. Eine stetig wachsende und auch im Evaluationszeitraum
erweiterte Beispielaktensammlung ist Teil dieser Dauerausstellung. Hier finden Gäste originalgetreue
Reproduktionen von Aktenvorgängen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit anhand einzelner,
zusammengestellter Ereignisse, Geschichten oder Aspekte. Diese Beispielakten sind auch Teil der Bildungsarbeit. Sie ermöglichen
aufgrund ihrer Vielfalt einen zielgruppengerechten Zugang zu Arbeit und Methoden des MfS. Seit Anfang 2025
ergänzt die Reihe „Beispielakten-Talk“ das öffentliche Vermittlungsangebot der Ausstellung.
Mit dem Übergang ins BArch wurde die Ausstellungsarbeit ausgeweitet auf Archivpräsentationen der anderen
Abteilungen des BArch, vor allem an den Standorten Koblenz und Lichterfelde. In Chemnitz (2023) und Leipzig
(2026) wurden zwei neue Archivpräsentationen eröffnet, die die dortige Bildungs- und Vermittlungsarbeit
flankieren. Alle Ausstellungen in der Region entstehen in enger Abstimmung mit den lokalen Gedenkstätten zur
Aufarbeitung des SED-Unrechts, beispielsweise der Gedenkstätte Andreasstraße Erfurt oder des Lern- und
Gedenkorts Kaßberg-Gefängnis Chemnitz. Darüber hinaus werden regelmäßig neue, mobil einzusetzende
Ausstellungsmodule für die regionale Geschichtsaufarbeitung erstellt und im Rahmen von besonderen Veranstaltungen
(z. B. zum Tag der deutschen Einheit) gezeigt. Vor allem im Westen Deutschlands unterwegs ist die hybrid
konzipierte, analoge und digitale Wanderausstellung „Alles wissen wollen. Die Stasi und ihre Dokumente“. Sie hat
seit ihrer Eröffnung im Frühjahr 2024 im Deutschen Bundestag an 15 Orten Station gemacht.
2.7 Beratungsgremium nach § 39 StUG
Am 22. Juni 2022 konstituierte sich das Beratungsgremium nach § 39 StUG. Es hat die Aufgabe, den
Transformationsprozess zu begleiten und das BArch in Belangen, die die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR berühren, zu beraten. Das Gremium besteht aus zwölf Mitgliedern, die von den
Landesregierungen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
(sechs Mitglieder), dem Deutschen Bundestag (drei Mitglieder) und dem BKM (drei Mitglieder) benannt worden
sind. Es besteht zunächst bis zum Ablauf von fünf Jahren nach seiner konstituierenden Sitzung und damit bis zum
Juni 2027.
In seinen bisher 17 (Stand Januar 2026) regulären Tagungen und einer Sondersitzung befasste sich das
Beratungsgremium mit Themen, die sowohl den Transformationsprozess allgemein als auch speziell die Entwicklung des
StUA betreffen. Diese Unterstützung war zielorientiert und hilfreich. Bezogen auf das StUA standen vor allem
die Standortentwicklung in Berlin und in den Regionen, die Forschung sowie die Bildungs- und
Vermittlungsarbeit, die virtuelle Rekonstruktion zerrissener MfS-Unterlagen, die Sicherstellung der Sichtbarkeit sowie die
bemängelte Personal- und Haushaltssituation im Fokus der Tätigkeit des Gremiums.
Dabei hat es auch eigene Papiere und Vorschläge eingebracht, beispielsweise für die Planung der künftigen
Struktur und personellen Ausstattung der Archivstandorte und Außenstellen ohne Archiv in den Regionen. Es hat
darüber hinaus Vorschläge verschriftlicht, wie z. B. die Forschungsarbeit im StUA perspektivisch durch Änderung
des StUG auf besserer Grundlage aufgestellt werden kann. Alle für den Transformationsprozess relevanten
Themen wurden umfassend behandelt, abgestimmt und durch die Arbeit der Gremien-begleitenden Stabsstelle
festgehalten. Für das BArch und den BKM waren die Beratungstätigkeit und die Grundlagenpapiere eine auf
fachlicher Expertise aufbauende wichtige Unterstützung für die Konzeptionierung und Ausrichtung der Arbeit des
StUA innerhalb des BArch.
3 Bewertung und Empfehlungen
Die weit überwiegend friktionslose Übernahme der Verantwortung für die Stasi-Unterlagen durch das BArch seit dem
17. Juni 2021 kann angesichts der Unterschiedlichkeiten der gesetzlichen Aufträge und der jeweiligen Aktenbestände
als gelungen bewertet werden. Dies gilt umso mehr, als es zuvor deutlich artikulierte Bedenken gab, dass die
Auflösung der Behörde des BStU die Aufarbeitung des SED-Unrechts massiv einschränken oder sogar gänzlich beenden
würde. Diese Bedenken haben sich in der Praxis des StUA als gegenstandslos erwiesen.
Die Sichtbarkeit und Eigenständigkeit des StUA mit nationaler und internationaler Vorbildwirkung ist erhalten
geblieben und konnte auf der breiteren Basis des BArch und mit Hilfe einer abgestimmten Gesamtkommunikation des
Hauses sogar teilweise noch gesteigert werden. Die Schaffung des Amtes einer SED-Opferbeauftragten beim
Deutschen Bundestag hat wiederum dazu beigetragen, archivfremde Aufgaben der unmittelbaren Opfervertretung vom
StUA fernzuhalten. Zugleich konnte beispielsweise die Einwirkung auf die Novellierung der SED-
Unrechtsbereinigungsgesetze oder die Schaffung eines Härtefallfonds für Opfer staatlicher Repression in der ehemaligen DDR durch
die SED-Opferbeauftragte aus dem Deutschen Bundestag heraus effektiver und am Ende auch erfolgreicher
ermöglicht werden.
Wesentliche Aufgaben der organisatorischen Zusammenführung wurden erfolgreich abgeschlossen. Das BArch
verfügt über eine einheitliche Verwaltungsstruktur und hat wichtige Bereiche wie die IT-Aufgaben oder die Presse-,
Politik- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die digitale Kommunikation zusammengefasst. Insbesondere wurden die
Stellenhaushalte von BStU und altem BArch zusammengeführt und für die Beschäftigten unmittelbar wesentliche Fragen
der Vergütungsstruktur, der Dienstpostenbewertungen und der Funktionsbezeichnungen angeglichen. Dabei wurde
gewährleistet, dass niemand persönliche Nachteile durch die Zusammenlegung in Kauf nehmen musste. Das
gewachsene BArch bietet Optionen für die Erweiterung der persönlichen Verwendungsbreite und einen durchlässigen Einsatz
im gesamten Haus.
Die Forschungsabteilung des StUA wurde gemäß StUG auf die quellenkundliche Forschung zur Erschließung der
Bestände ausgerichtet. Die Ablagen und Archive des MfS entsprachen der geheimdienstlichen Logik ihrer Urheber,
mit eigenen Begrifflichkeiten und Ordnungsprinzipien, die sich signifikant von klassischen Verwaltungsakten
unterscheiden. Ohne Erläuterung dieser besonderen Strukturen und Zugangswege können die Stasi-Akten nicht
erschlossen, ausgewertet und für die historische Forschung nutzbar gemacht werden. Das Konzept für die quellenkundliche
Forschung im StUA wurde im Evaluationszeitraum weiterentwickelt und zuletzt im Juni 2025 aktualisiert.
Die vollständige Digitalisierung der Stasi-Unterlagen und die dauerhafte Unterbringung der Papierakten nach
archivfachlichen Standards stoßen dagegen weiterhin an Grenzen. Angesichts von 112,5 km Aktenbestand im StUA wird
selbst bei einer hohen Digitalisierungsquote lediglich ein jährlicher Zuwachs von 0,5 Prozent des Gesamtbestands
(entspricht circa 6 Mio. Seiten von 1,4 Mrd. Seiten, ohne Karteien) erreicht. Die Digitalisierung eines priorisierten
Kernbestands und von konkret zur Benutzung vorgesehenen Akten (on demand) erscheint hier als ein akzeptabler
Kompromiss. Die dauerhafte Unterbringung der Stasi-Akten ist wie dargestellt in einem Archivzentrum in Berlin-
Lichtenberg und an fünf Standorten in den ostdeutschen Ländern vorgesehen. Hier sind zwar die vorbereitenden
Maßnahmen erfolgt, aber die aufwändigen und umfangreichen Bauplanungen noch nicht begonnen worden. Die dazu
erforderlichen Entscheidungen bedürfen jedoch auch einer entsprechenden haushälterischen Grundlage.
Ausreichende Haushaltsmittel stehen dem BArch bisher im eigenen Haushaltsansatz nicht zur Verfügung.
Die Rekonstruktion der vorvernichteten Stasi-Unterlagen konnte im Evaluierungszeitraum nicht entscheidend
vorangetrieben werden. Die manuelle Rekonstruktion wurde fortgesetzt. Im Juni 2023 leitete das BArch ein
Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel einer virtuellen Rekonstruktion der Unterlagen ein. Kein Interessent konnte jedoch
ein bereits im Produktivbetrieb bewährtes Verfahren und eine belastbare Kostenprognose anbieten. Daher ist zunächst
ein begrenztes Pilotprojekt vorgesehen, um die grundsätzliche Machbarkeit zu erproben. Hierfür stehen dem BArch
allerdings derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Darüber hinaus müssten die rekonstruierten Seiten auch archivisch erschlossen werden. Auch hier stellt die
Größenordnung von circa 15.400 Behältnissen (Säcken) noch nicht rekonstruierter Unterlagen die größte Herausforderung
dar.
Die Sachstände bei der Digitalisierung und archivgerechten Unterbringung der Stasi-Unterlagen sowie bei der
Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Unterlagen stehen zudem nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit deren
Übernahme in die Verantwortung des BArch. Angesichts der materiellen und finanziellen Größenordnungen, die diese
Aufgaben determinieren, erscheinen hier zunächst realistische Einschätzungen der zeitlichen Bedarfe erforderlich.
Weiterhin wird das BArch sowohl unmittelbar – etwa für die Steigerung der Digitalisierungsquote oder das
Vorantreiben der virtuellen Rekonstruktion – als auch mittelbar – für die Realisierung von Baumaßnahmen durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – eine entsprechende Mittelausstattung durch den Haushaltsgesetzgeber
benötigen.
Auf diese und weitere Notwendigkeiten hat das Beratungsgremium nach § 39 StUG hingewiesen und dies auch im
parlamentarischen Raum artikuliert. Gerade in der Anfangsphase der Transformation hat es das BArch sowohl in
Fragen der Sichtbarmachung und Kommunikation des StUA beraten als auch zu Aspekten der Bildung und
Vermittlung sowie zum Fortgang der virtuellen Rekonstruktion Stellung genommen. Zahlreiche Vorschläge hat sich das
BArch bei seiner Arbeit zu eigen gemacht. Durch eine Änderung im StUG soll der Zugang der Forschung zu den
Stasi-Akten verbessert werden. Aus Sicht des Gremiums weiterhin bestehende Defizite wird es mit einem eigenen
„Evaluierungsbericht“ den Fraktionen des Deutschen Bundestages und voraussichtlich einzelnen Kabinettmitgliedern
zur Kenntnis geben. Aus Sicht des BArch selbst, die der BKM teilt, ist das Gremium seiner Beratungsaufgabe damit
umfassend und hilfreich nachgekommen. Angesichts des erreichten Arbeitsstands der Transformation erscheint eine
Verlängerung seiner Amtszeit nicht mehr erforderlich.
Das StUG soll in der Folge entsprechend den Ergebnissen dieser Evaluierung noch in der laufenden
Legislaturperiode in den §§ 32, 39 und 48 geändert werden.
Anhang
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ISSN 0722-8333
Relationen
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