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Schriftliche Frage 23 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – gegebenenfalls gemeinsam mit den Bundesländern –, um durch Digitalisierung, effizientere Verwal…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 23 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – gegebenenfalls gemeinsam mit den Bundesländern –, um durch Digitalisierung, effizientere Verwal… Frage 23 (Macit Karaahmetoğlu, SPD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – gegebenenfalls gemeinsam mit den Bundesländern –, um durch Digitalisierung, effizientere Verwaltungsabläufe, verbesserten Datenaustausch sowie vergleichbare Kennzahlen zu zügigeren, transparenteren und planbareren Einbürgerungsverfahren beizutragen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Oktober 2026: Die Bundesregierung plant, den rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von KI-Technologien in Einbürgerungsverfahren zu ermöglichen. Dadurch sollen die Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher, qualitativ hochwertiger und sicherer gestaltet werden. Es sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Entwickeln, insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von KI-Systemen oder anderen automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung durch die mit dem Einbürgerungsverfahren betrauten Behörden. Im Weiteren soll die Möglichkeit des Einsatzes einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung vorgesehen werden, um ein automatisiertes Verfahrensmonitoring durchzuführen, das der Analyse von Verfahrensabläufen und Entscheidungsmustern dient, um strukturelle Muster, Beschleunigungspotenziale und Optimierungsbedarfe zu identifizieren. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Verifizierung einzelner Antragsangaben, durch einen automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten eröffnet, sofern begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und der Abgleich zur Aufklärung dieser Zweifel erforderlich ist. Darüber hinaus soll der Einbürgerungstest voraussichtlich ab dem Jahr 2028 digital und dann durch behördeneigene Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgenommen werden. Die Digitalisierung des Testverfahrens lässt eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung beim BAMF erwarten. Die Tests sollen weiterhin vor Ort und unter Aufsicht absolviert werden (d. h. Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und/oder privaten Räumlichkeiten), aber an digitalen Endgeräten. Ziel ist, dass die Prüfungsergebnisse im Ausländerzentralregister zum automatisierten Abruf durch Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden bereitgestellt werden.

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