Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes - Funktionsfähigkeit der Verwaltung und möglicher Anfragen-Missbrauch
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Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes - Funktionsfähigkeit der Verwaltung und möglicher Anfragen-Missbrauch
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8289
21. Wahlperiode 30.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes – Funktionsfähigkeit der
Verwaltung und möglicher Anfragen-Missbrauch
Eine leistungsfähige und effiziente öffentliche Verwaltung ist das Fundament
eines funktionierenden Staates. Das Ziel der Staatsmodernisierung muss es
daher sein, Verwaltungsprozesse von unnötigen administrativen Lasten zu
befreien, den Erfüllungsaufwand für Beamte zu reduzieren und die Konzentration auf
Kernaufgaben zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang steht auch das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf dem Prüfstand, dessen praktische Anwendung
in den vergangenen Jahren zu einer administrativen Belastung der
Bundesbehörden geführt hat.
Die ursprüngliche Intention des IFG, die Ermöglichung des Zugangs zu
amtlichen Informationen für den einzelnen Bürger in begründeten Einzelfällen, wird
auch durch eine systematische und teils automatisierte Abfragepraxis
konterkariert. Insbesondere gewerbliche oder sogenannte „zivilgesellschaftliche“
Transparenzplattformen nutzen das Gesetz für massenhafte, oft inhaltsgleiche
Anfragen, die in den Behörden personellen und finanziellen Aufwand für die
Sichtung, Schwärzung und rechtliche Prüfung von Dokumenten auslösen. Diese
Praxis bindet hochqualifizierte Kapazitäten, die für die eigentliche Sacharbeit
und den digitalen Umbau des Staates fehlen (vgl. auch www.baden-wuerttembe
rg.datenschutz.de/ifk-kritik-kahlschlag-if/).
Trotz der auch zu beobachtenden Fehlentwicklungen bei der Anwendung des
IFG hat es die Bundesregierung auch Sicht der Fragesteller bislang versäumt,
einen wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Verwaltung vor
systematischer Überlastung schützt. Statt die Staatsmodernisierung dazu zu nutzen, klare
Grenzen für missbräuchliche oder massenhafte Abfragen zu ziehen, verharrt die
Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in einer passiven Haltung.
Dies führt nach ihrer Einschätzung dazu, dass weiterhin erhebliche
Steuergelder für die Bearbeitung von Kleinstanfragen und politisch motivierten
Kampagnen-Abfragen verschwendet werden, während dringende
Digitalisierungsprojekte stocken. Es ist in ihren Augen ein Ausdruck mangelnder
Steuerungskompetenz, wenn die Bundesregierung einerseits von Bürokratieabbau
spricht, andererseits aber zulässt, dass spezialisierte Plattformen die
behördliche Kapazität durch automatisierte Abfrage-Zyklen binden (vgl. auch www.deu
tschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-1
00.html).
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches
Informationsbedürfnis darüber, wie die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Re-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
form des Informationsfreiheitsgesetzes sicherstellen will, dass künftige
gesetzliche Regelungen eine mögliche missbräuchliche Inanspruchnahme der
Verwaltung effektiv verhindern. Es gilt zu klären, welche konkreten Maßnahmen im
reformierten Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen sind, um den
massenhaften Abruf von Informationen durch spezialisierte Plattformen zu begrenzen und
die administrative Effizienz der Bundesbehörden zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele IFG-Anfragen gingen in den Jahren 2024, 2025 sowie im ersten
Halbjahr 2026 bei den Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden insgesamt ein?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geschätzte
personelle Aufwand sowie der damit verbundene Kostenaufwand, der jährlich für
die Sichtung, Schwärzung und rechtliche Prüfung von IFG-Anfragen
anfällt?
3. Inwieweit hat die Bundesregierung eine Aufschlüsselung der Anfragen
vorgenommen, die durch automatisierte oder semi-automatisierte
Plattformen (z. B. FragDenStaat) generiert wurden?
4. Wie viele der insgesamt eingegangenen Anfragen waren nach
Einschätzung der Bundesregierung als „Kampagnen-Anfragen“ zu werten, bei
denen innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl nahezu identischer Fragen an
unterschiedliche Stellen gerichtet wurde?
5. Wie viele IFG-Anfragen wurden in den Jahren 2024 und 2025 mit dem
Hinweis auf einen „rechtsmissbräuchlichen Antrag“ oder eine
„unverhältnismäßige Belastung der Verwaltung“ abgelehnt und wie hat sich diese
Zahl im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?
6. Inwieweit plant die Bundesregierung, im Rahmen der Überarbeitung des
IFG spezifische Ausschlusskriterien für Anfragen zu schaffen, die über
automatisierte Drittplattformen gestellt werden?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebührenfreiheit für einfache
Auskünfte abzuschaffen oder eine „Bearbeitungspauschale“ für
plattformgestützte Anfragen einzuführen, um den massenhaften Abruf von
Informationen ohne individuelles Interesse einzudämmen?
8. Welche Pläne bestehen innerhalb der Bundesregierung, den Begriff des
„Rechtsmissbrauchs“ im Informationsfreiheitsrecht präziser zu definieren,
um Kampagnenanfragen und systematische Behördenüberlastungen
rechtssicher ablehnen zu können?
9. Warum hat die Bundesregierung trotz der bekannten Belastungssituation
bisher keine technischen oder rechtlichen Hürden (z. B.
Identitätsnachweis ohne Portalschnittstelle) implementiert, um die Anonymität und
Massenhaftigkeit von Portal-Anfragen zu erschweren?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Ziel der
Staatsmodernisierung (Effizienzsteigerung) nicht durch eine uferlose Ausweitung von
Transparenzpflichten konterkariert wird, die im Kern nur von
spezialisierten Portalen genutzt werden?
11. Plant die Bundesregierung, im reformierten Informationsfreiheitsgesetz
eine Priorisierung festzulegen, nach der die operative Sacharbeit der
Verwaltung grundsätzlich Vorrang vor der Bearbeitung von IFG-Anfragen
hat?
12. Welche technischen Möglichkeiten prüft die Bundesregierung, um
automatisierte Abfrage-Bots von Transparenzportalen an den digitalen Ein-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
gangsschnittstellen der Ministerien technisch zu identifizieren und
gegebenenfalls zu filtern?
13. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass
Transparenzplattformen durch die Verknüpfung massenhaft abgefragter Daten eine „Schatten-
Datenbank“ staatlichen Handelns aufbauen, die die Datensouveränität des
Bundes unterwandert?
14. Verfolgt die Bundesregierung Pläne, die Auskunftspflicht von Behörden
auf Dokumente zu beschränken, die in der jeweiligen Behörde selbst
erstellt wurden, und wenn ja, wie begründet sie dies und wie bewertet sie
die dadurch entstehende bürokratische Mehrbelastung für Bürger, die für
einen Gesamtvorgang nun mehrere Behörden einzeln kontaktieren
müssen?
15. Wenn die Vorfrage bejaht wird, inwieweit widerspricht die etwaige
Aufsplitterung von IFG-Anfragen dem Ziel der Staatsmodernisierung,
Verwaltungsleistungen bürgerfreundlich und nach dem „Once-Only-Prinzip“
effizient aus einer Hand anzubieten, anstatt Antragsteller zu einer Vielzahl
von Einzelanfragen bei unterschiedlichen Behörden zu zwingen?
Berlin, den 25. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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