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Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes - Funktionsfähigkeit der Verwaltung und möglicher Anfragen-Missbrauch

dip / drucksache 30.09.2026 · WP 21 · 21/8289 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes - Funktionsfähigkeit der Verwaltung und möglicher Anfragen-Missbrauch Deutscher Bundestag Drucksache 21/8289 21. Wahlperiode 30.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes – Funktionsfähigkeit der Verwaltung und möglicher Anfragen-Missbrauch Eine leistungsfähige und effiziente öffentliche Verwaltung ist das Fundament eines funktionierenden Staates. Das Ziel der Staatsmodernisierung muss es daher sein, Verwaltungsprozesse von unnötigen administrativen Lasten zu befreien, den Erfüllungsaufwand für Beamte zu reduzieren und die Konzentration auf Kernaufgaben zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang steht auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf dem Prüfstand, dessen praktische Anwendung in den vergangenen Jahren zu einer administrativen Belastung der Bundesbehörden geführt hat. Die ursprüngliche Intention des IFG, die Ermöglichung des Zugangs zu amtlichen Informationen für den einzelnen Bürger in begründeten Einzelfällen, wird auch durch eine systematische und teils automatisierte Abfragepraxis konterkariert. Insbesondere gewerbliche oder sogenannte „zivilgesellschaftliche“ Transparenzplattformen nutzen das Gesetz für massenhafte, oft inhaltsgleiche Anfragen, die in den Behörden personellen und finanziellen Aufwand für die Sichtung, Schwärzung und rechtliche Prüfung von Dokumenten auslösen. Diese Praxis bindet hochqualifizierte Kapazitäten, die für die eigentliche Sacharbeit und den digitalen Umbau des Staates fehlen (vgl. auch www.baden-wuerttembe rg.datenschutz.de/ifk-kritik-kahlschlag-if/). Trotz der auch zu beobachtenden Fehlentwicklungen bei der Anwendung des IFG hat es die Bundesregierung auch Sicht der Fragesteller bislang versäumt, einen wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Verwaltung vor systematischer Überlastung schützt. Statt die Staatsmodernisierung dazu zu nutzen, klare Grenzen für missbräuchliche oder massenhafte Abfragen zu ziehen, verharrt die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in einer passiven Haltung. Dies führt nach ihrer Einschätzung dazu, dass weiterhin erhebliche Steuergelder für die Bearbeitung von Kleinstanfragen und politisch motivierten Kampagnen-Abfragen verschwendet werden, während dringende Digitalisierungsprojekte stocken. Es ist in ihren Augen ein Ausdruck mangelnder Steuerungskompetenz, wenn die Bundesregierung einerseits von Bürokratieabbau spricht, andererseits aber zulässt, dass spezialisierte Plattformen die behördliche Kapazität durch automatisierte Abfrage-Zyklen binden (vgl. auch www.deu tschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-1 00.html). Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, wie die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Re- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. form des Informationsfreiheitsgesetzes sicherstellen will, dass künftige gesetzliche Regelungen eine mögliche missbräuchliche Inanspruchnahme der Verwaltung effektiv verhindern. Es gilt zu klären, welche konkreten Maßnahmen im reformierten Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen sind, um den massenhaften Abruf von Informationen durch spezialisierte Plattformen zu begrenzen und die administrative Effizienz der Bundesbehörden zu schützen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele IFG-Anfragen gingen in den Jahren 2024, 2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 bei den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden insgesamt ein?  2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geschätzte personelle Aufwand sowie der damit verbundene Kostenaufwand, der jährlich für die Sichtung, Schwärzung und rechtliche Prüfung von IFG-Anfragen anfällt?  3. Inwieweit hat die Bundesregierung eine Aufschlüsselung der Anfragen vorgenommen, die durch automatisierte oder semi-automatisierte Plattformen (z. B. FragDenStaat) generiert wurden?  4. Wie viele der insgesamt eingegangenen Anfragen waren nach Einschätzung der Bundesregierung als „Kampagnen-Anfragen“ zu werten, bei denen innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl nahezu identischer Fragen an unterschiedliche Stellen gerichtet wurde?  5. Wie viele IFG-Anfragen wurden in den Jahren 2024 und 2025 mit dem Hinweis auf einen „rechtsmissbräuchlichen Antrag“ oder eine „unverhältnismäßige Belastung der Verwaltung“ abgelehnt und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?  6. Inwieweit plant die Bundesregierung, im Rahmen der Überarbeitung des IFG spezifische Ausschlusskriterien für Anfragen zu schaffen, die über automatisierte Drittplattformen gestellt werden?  7. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebührenfreiheit für einfache Auskünfte abzuschaffen oder eine „Bearbeitungspauschale“ für plattformgestützte Anfragen einzuführen, um den massenhaften Abruf von Informationen ohne individuelles Interesse einzudämmen?  8. Welche Pläne bestehen innerhalb der Bundesregierung, den Begriff des „Rechtsmissbrauchs“ im Informationsfreiheitsrecht präziser zu definieren, um Kampagnenanfragen und systematische Behördenüberlastungen rechtssicher ablehnen zu können?  9. Warum hat die Bundesregierung trotz der bekannten Belastungssituation bisher keine technischen oder rechtlichen Hürden (z. B. Identitätsnachweis ohne Portalschnittstelle) implementiert, um die Anonymität und Massenhaftigkeit von Portal-Anfragen zu erschweren? 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Ziel der Staatsmodernisierung (Effizienzsteigerung) nicht durch eine uferlose Ausweitung von Transparenzpflichten konterkariert wird, die im Kern nur von spezialisierten Portalen genutzt werden? 11. Plant die Bundesregierung, im reformierten Informationsfreiheitsgesetz eine Priorisierung festzulegen, nach der die operative Sacharbeit der Verwaltung grundsätzlich Vorrang vor der Bearbeitung von IFG-Anfragen hat? 12. Welche technischen Möglichkeiten prüft die Bundesregierung, um automatisierte Abfrage-Bots von Transparenzportalen an den digitalen Ein- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. gangsschnittstellen der Ministerien technisch zu identifizieren und gegebenenfalls zu filtern? 13. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Transparenzplattformen durch die Verknüpfung massenhaft abgefragter Daten eine „Schatten- Datenbank“ staatlichen Handelns aufbauen, die die Datensouveränität des Bundes unterwandert? 14. Verfolgt die Bundesregierung Pläne, die Auskunftspflicht von Behörden auf Dokumente zu beschränken, die in der jeweiligen Behörde selbst erstellt wurden, und wenn ja, wie begründet sie dies und wie bewertet sie die dadurch entstehende bürokratische Mehrbelastung für Bürger, die für einen Gesamtvorgang nun mehrere Behörden einzeln kontaktieren müssen? 15. Wenn die Vorfrage bejaht wird, inwieweit widerspricht die etwaige Aufsplitterung von IFG-Anfragen dem Ziel der Staatsmodernisierung, Verwaltungsleistungen bürgerfreundlich und nach dem „Once-Only-Prinzip“ effizient aus einer Hand anzubieten, anstatt Antragsteller zu einer Vielzahl von Einzelanfragen bei unterschiedlichen Behörden zu zwingen? Berlin, den 25. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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