Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V.
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Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Boerse Stuttgart Group ist die sechstgrößte Börsengruppe in Europa mit strategischen Standbeinen im Kapitalmarktgeschäft sowie im Digital- und Kryptogeschäft. Sie betreibt Börsen in Deutschland, Schweden und der Schweiz und hat als Vorreiter das größte Digital- und Kryptogeschäft aller europäischen Börsengruppen aufgebaut. Die Boerse Stuttgart Group beschäftigt 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Standorten in Stuttgart, Berlin, Frankfurt, Ljubljana, Mailand, Stockholm und Zürich.
Durch die Tätigkeiten in hochregulierten Bereichen wie dem Kapitalmarkt- und Kryptogeschäft ist der Austausch mit Politik und Aufsichtsbehörden unerlässlich. In einem sich stetig wandelndem Kapitalmarkt bietet die Boerse Stuttgart Group eine ausgezeichnete Expertise. Sie nimmt an Konsultationen zu politischen oder regulatorischen Initiativen teil und adressiert wichtige Themen z.B. in Form von White Papern. Außerdem setzt sich die Boerse Stuttgart Group einerseits insbesondere für die Belange von Privatanlegern im Kapital- und Kryptomarkt ein, andererseits ist sie über verschiedene Verbände in der Interessenvertretung aktiv und organisiert Veranstaltungen mit wichtigen Vertretern von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft, um zum Informationsaustausch beizutragen.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Digitalisierung; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Bank- und Finanzwesen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verbraucherschutz; Terrorismusbekämpfung; Handel und Dienstleistungen; Cybersicherheit; Kommunikations- und Informationstechnik; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Rente/Alterssicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
Regelungsvorhaben:
- DLT Pilotregime praxisnah gestalten: "Die Verordnung legt die Grundlage für den Handel und die Abwicklung von DLT-basierten Wertpapieren in der EU.
Sein Kern: drei sogenannte Erlaubnistatbestände mit Blick auf DLT-Handels- und Abwicklungssysteme, die die Tür aufstoßen zu neuen Betätigungsfeldern und Geschäftsmodellen. Allerdings sollte mit Blick auf die Attraktivität für mittlere und größere Marktteilnehmer die Asset-Klassen und die jeweiligen Volumen ausgeweitet bzw. erhöht werden. Zudem wäre es sinnvoll das DLT-Pilot-Regime für auch bereits bestehende Regulierungen, bspw. CSDR zu öffnen."
- Verhältnismäßige risikogewichtete Eigenmittelanforderungen bei Krypto-Assets CRR III & BIS: BIS-Bericht gilt für Unternehmen, die unter die CRR fallen und in Krypto-Assets investieren. Augenmerk liegt auf der Risikogewichtung von Krypto-Assets. Hierzu beinhaltet der Bericht eine Einordnung in zwei Gruppen (1/2). Es wird eine sehr kritisch zu beurteilende Gewichtung von 1250% bei Gruppe 2-Assets vorgeschlagen. Diese würde eine 1:1 Unterlegung mit Eigenkapital erfordern. Zudem legt der Bericht eine sehr nachteilige Einordnung von tokenisierten Wertpapieren, die auf einer „permissionless“ (öffentlichen) Blockchain begeben werden, in die Gruppe 2 nahe, was diese Assets für institutionelle Investoren unattraktiv macht. Generell sollte die Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere technologieoffen und –neutral erfolgen.
- Einheitliches Insolvenzrecht in der EU: Ziel ist es, auf ein möglichst einheitliches Insolvenzregime in der EU hinzuwirken, um Investitionshemnisse abzubauen und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern
- Öffnung der EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) für DLT: Ziel ist es, die EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) dahingehend zu ändern, dass die Verwahrung von z.B. tokenisierten Wertpapieren (Kryptowertpapieren) auf DLT-Basis eingeführt wird und zugleich ein Sekundärmarkthandel ohne Einbuchung in das Effektengiro möglich ist.
- Produktzugang von Privatanlegern erleichtern, Handelbarkeit von Unternehmensanleihen stärken: Die RIS enthält zahlreiche Änderungen an MiFID II und PRIIP-VO mit Bezug auf Anlegerschutz, z.B. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit einer „make-whole“-Klausel vom Anwendungsbereich der PRIIP-VO, Verbot von Zuwendungen im beratungsfreien Geschäft, verpflichtende Warnmeldungen bei „particularly risky products“, Einführung eines „Value for Money“-Ansatzes in der Product Governance. Produktzugang von Privatanlegern soll nicht durch überbordende Vorschriften erschwert werden, wie zusätzliche Warnmeldungen, verschärfte
Angemessenheitstests u. Benchmarking von Produkten im Rahmen
eines „Value for Money“-Ansatzes. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit „make-whole“ Klausel ist zu begrüßen, da sie zu deutlicher Verbesserung der Handelbarkeit von Unternehmensanleihen für Privatanleger führt.
- Rahmenbedingungen für Börsengänge erleichtern: Der EU Listing Act soll die Anforderungen, die an ein Unternehmen gestellt werden, wenn es den Prozess der Börsenzulassung durchläuft, erleichtern und gleichzeitig die Transparenz, den Anlegerschutz und die Marktintegrität wahren. Die Vorschriften werden vereinfacht, insbesondere auch für KMUs. Es müssen kluge Anreize für Börsengänge gesetzt werden, denn so werden Investitionen in z.B. Schlüsseltechnologien, wie KI, Cloud oder Blockchain gefördert. Das wiederum stärkt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Hier muss weiter gedacht werden und neue Anreize geschaffen werden.
- EU Market Integration Package (MIP): Forderung nach Quick-fix beim Review des DLT-Pilot-Regimes; Anpassungen bei Zentralisierung der Aufsicht bei ESMA: Das Marktintegrationspaket (MIP) der EU-Kommission beinhaltet das Potenzial, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten von Börsen und anderen Marktteilnehmern in der EU zu erleichtern. Besonders hervorzuheben sind die innovativen Aspekte des Pakets, die wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Marktinfrastrukturen und die Nutzung neuer Technologien wie die die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) setzen. Da dies zur Stärkung eines integrierten und wettbewerbsfähigen Kapitalmarkts in der EU beiträgt, be-grüßen wir das Paket ausdrücklich. Wir sehen allerdings im vorliegenden Vorschlag noch Anpassungsbedarfe beim Review des DLT-Pilot Regimes sowie beim Vorhaben zur Zentralisierung der Aufsicht über Börsen und Crypto-Asset-Provider (CASPs)
- Beabsichtigte Änderung der Kryptobesteuerung in Deutschland (Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG): Der Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 (Kabinettsbeschluss 6. Juli 2026) kündigt eine Anpassung der Kryptobesteuerung an. Details fehlen bisher. Im Raum steht die Abschaffung der Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist für Kryptowährungen (§ 23 EStG).
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