Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)
Text
Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zweck des Bauherren-Schutzbund e.V. ist u.a. ist die Förderung des Verbraucherschutzes.
Der Satzungszweck wird verwirklicht u.a. durch die Vertretung bauorientierter Verbraucherinteressen privater Bauherren im Alt- und Neubau, Immobilienkäufer und -verkäufer sowie von Eigentümern von Wohneigentum gegenüber dem Gesetzgeber, Behörden, Verwaltungen, Institutionen und Organisationen der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie der Kredit- und der Versicherungswirtschaft.
Ziel ist es u.a., durch die Aktivitäten des BSB den Verbraucherschutz zu verbessern und die Verbraucherrechte im Bau- und Immobilienbereich zu stärken.
Interessenbereiche: Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Zivilrecht; Erneuerbare Energien; Öffentliches Recht; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Handwerk; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Ländlicher Raum; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen
Regelungsvorhaben:
- Gebäudeenergiegesetz: Ziel ist es, die vom GEG geforderten Anforderungen an Neubau und Bestand möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten. Dazu gehört u.a. eine unbürokratische Umsetzung, vertretbare Umsetzungsfristen und finanzielle Förderung für Betroffene.
- Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums: Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für das Bauen, Kaufen und Modernisieren von selbstgenutzten Wohneigentum für Verbraucher:innen zu verbessern. Dazu gehört u.a. die finanzielle Förderung, unbürokratische gesetzliche Vorgaben und Verbraucherschutz.
- Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht: Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Grunderwerbsteuerfreibetrag für Selbstnutzer:innen: Ziel ist es, die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer:innen zu ermöglichen.
- Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Fernwärmeverträgen: Ziel ist es, durch eine Novellierung der Fernwärmeverordnung die Wärmenetze inkl. der Fernwärmeverträge verbraucherfreundlicher zu gestalten.
- Verhinderung der Abkehr von a.R.d.T. im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen: Ziel ist es, die aktuellen zivilrechtlichen Regelungen im Wohnungsbau zu den anerkannten Regeln der Technik beizubehalten und die Verhinderung einer Gesetzesänderung im Zivilrecht, die die Abkehr von anerkannten Regeln der Technik im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen ermöglicht.
- Wiedereinführung des Verbraucherprivilegs: Die Wiedereinführung des Verbraucherprivilegs in § 650f BGB zu erreichen, wonach Verbraucher:innen bei einzelnen Handwerker- und Bauaufträgen zur Instandsetzung ihres Hauses keine Sicherheit stellen müssen.
- Verbraucherschutz beim Gebäudetyp E: BMJV und BMWSB haben ein Eckpunktepapier Gebäudetyp E vorgelegt. Ziel des BSB ist es, dass der Verbraucherschutz für private Bauherren nicht hinter die bestehenden Verbraucherschutzregelungen fällt.
- Glasfaserausbau im Sinne privater Bauherren ausgestalten: Ziel ist es, den Glasfaserausbau im Sinne der privaten Bauherren voranzubringen. Dabei geht es auch um Regelungen für Modernisierungen im Bestand insbesondere beim Ein- und Zweifamilienhausbau.
- Verbraucherschutz bei BauGB-Novelle beachten: Bundesregierung will Planungs- und Genehmigungsverfahren mit den Änderungen beschleunigen. Entscheidend dabei ist, dass Beschleunigung nicht nur institutionellen Akteuren zugutekommt, sondern auch privaten Eigentümer:innen, die anbauen, nachverdichten, modernisieren, energetisch sanieren oder auf dem eigenen Grundstück Wohnraum für ihre Familie schaffen wollen. Beschleunigung darf dabei nicht zulasten von Beteiligung, Verständlichkeit, Rechtsschutz und Kostenkalkulierbarkeit gehen.
- Gebäudemodernisierungsgesetz: Verbraucherschutz für Hauseigentümer; Beibehaltung der Energieberatung für Hauseigentümer
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