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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren grund) zu heben sowie unternehmensgrößenspezifische Wettbewerbsnachteile abzubauen, indem kleine und mittlere Unternehmen externes, qualifiziertes Know-how zu allen Fragen der Unternehmensführung frühzeitig in Anspruch nehmen können. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 4, 7, 8, 9 und 13 der DNS bei. Überblick zum Kapitel 0902 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 33 265 33 265 - 21 655 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 507 Gesamteinnahmen.................................................. 33 265 33 265 - 23 162 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 398 010 425 076 -27 066 4 940 394 896 Ausgaben für Investitionen...................................... 735 026 741 926 -6 900 688 385 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 133 036 1 167 002 -33 966 4 940 1 083 281 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 133 036 1 167 002 -33 966 4 940 1 083 281 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 125 378 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 410 624 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 354 399 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 279 486 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 33 373 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 31 073 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 5 423 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 4 500 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 3 600 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 2 200 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 700 - 43 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 89 -691 Vermischte Einnahmen 33 265 33 265 21 655 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 02. Erläuterungen: Von den Investoren zurückfließende Mittel gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können zur Verstärkung der GRW-Förderung bei Kap. 0902 Tit. 882 02 eingesetzt werden. Übrige Einnahmen 346 01 -692 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - - 1 507 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 03. 2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 346 02 -692 Einnahmen aus Zuschüssen des europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 04. 2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07. 3. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. - 44 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 662 02 -634 Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen 41 160 50 789 20 470 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 44 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 200 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 4 800 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 3 600 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 700 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige werden durch das Programm Darlehen zinsverbilligt. Aus dem Bundeshaushalt wird bei Neuzusagen maximal die Hälfte der Förderlast und nicht mehr als ein Prozentpunkt Zinsverbilligung getragen. Die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung in dem Programm. Der für die Laufzeit der Darlehen feste Zins wird in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung flexibel gesteuert. Das Förderprogramm wird durch die KfW auf der Grundlage einer Richtlinie durchgeführt. 671 01 -691 Deutschlandfonds - 686 01 -692 Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen 8 000 8 000 6 090 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 675 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 025 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 650 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Begleitvorhaben.................................................................................... 98 - 45 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 686 02 -165 Mittelstandsinstitute und Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. 13 105 11 774 11 535 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 355 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 145 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts...................................................................... 86,84 100,00 7 461 7 061 6 866 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn........................................ 57,70 67,00 1 859 1 638 1 638 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin.................................... 25,85 38,09 1 644 1 475 1 431 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 4. Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV), Eschborn........................................................................................................ 87,50 100,00 1 791 1 600 1 600 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 Zusammen................................................................................................. 12 755 11 774 11 535 - Summe Tit. 686 02................................................................................... 12 755 11 774 11 535 Projektförderung 5. Projekt Entwicklung von ÜLU-Plänen der Fachstufe für das Bauhauptgewerbe................................................................................................. 350 - - Insgesamt.................................................................................................. 13 105 11 774 11 535 - Summe Tit. 686 02................................................................................... 13 105 11 774 11 535 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 0902. Zu 1. : Das RKW Kompetenzzentrum fördert als gemeinnützige Forschungs- und Entwicklungseinrichtung des RKW e. V. auf Bundesebene Produktivität sowie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Die praxisnahen branchenübergreifenden Lösungen und Handlungsempfehlungen des RKW Kompetenzzentrums richten sich an Unternehmer:innen, die ihre Produkte und betriebliche Abläufe an neue gesellschaftliche und technologische Herausforderungen zukunftsorientiert anpassen möchten. Sie adressieren auch potenzielle Gründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen. Bei der Auswahl der Unterstützungsangebote kooperiert das RKW Kompetenzzentrum eng mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Ist 2023 in Spalte 6 ist zu bereinigen um vom RKW zurückgezahlte Beträge in Höhe von 236 T€. Zu 2. : Das IfM, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn, hat die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstandes zu erforschen und damit zur Erfüllung von Aufgaben der Ressorts der Stifter beizutragen. Stifter sind der Bund und das Land Nordrhein- Westfalen. Der Bund bringt zwei Drittel, das Land Nordrhein-Westfalen ein Drittel der Mittel auf. Zu 3. : Das DHI ist das zentrale, anwendungsorientierte Forschungsinstitut für das Handwerk. Fünf zum DHI zusammengeschlossene Institute haben - ihren unterschiedlichen Schwerpunkten entsprechend - die Kernaufgabe, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung vorwiegend in den Bereichen Innovation, Technik und Betriebsführung für das Handwerk zugänglich und für die betriebliche Praxis nutzbar zu machen. Für den Bund und die im gleichen Umfang mitfinanzierenden Länder leistet das DHI Gutachter- und Beratungstätigkeiten in der Gewerbeförderung. Ist 2023 in Spalte 6 ist zu bereinigen um vom DHI zurückgezahlte Beträge in Höhe von 2 T€. Zu 4. : Die AWV hat die Aufgabe, als gemeinnütziger Verein die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in den Dienstleistungsbereichen der gewerblichen Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Durch diese Aufgabenstellung und ihre Mitgliederstruktur (Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Freie Berufe) erfüllt sie eine zentrale Scharnierfunktion zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Die AWV befasst sich verstärkt mit Fragestellungen des Bürokratieabbaus und erarbeitet anhand praktischer - 46 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 02 Fälle in der Wirtschaft Wege, die dazu beitragen, Verwaltungsanforderungen und -verfahren gegenüber der Wirtschaft zu reduzieren oder zu vereinfachen und dadurch die entstehenden Kosten für alle Beteiligten zu senken. Ist 2023 in Spalte 6 ist zu bereinigen um von der AWV zurückgezahlte Beträge in Höhe von 56 T€. Zu 5. : Des Weiteren unterstützt das BMWE einmalig unmittelbar die umfangreiche Entwickung von Unterweisungs- und Durchschnittskostenplänen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung der Fachstufe für 13 klimarelevante Berufe des Bauhauptgewerbes durch die Interessengemeinschaft des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover e. V. (IGHPI), welche aus der Novellierung der Ausbildungsordnungen für 19 Berufe des Bauhauptgewerbes resultiert. Bezeichnung 1 000 € 1. RKW e. V......................................................................................... 7 918 2. IFM Bonn......................................................................................... 1 340 3. DHI e. V. ......................................................................................... 1 644 4. AWV e. V.......................................................................................... 1 728 5. Projekt Entwicklung von ÜLU-Plänen der Fachstufe für das Bauhauptgewerbe.................................................................................. 350 Zusammen............................................................................................ 12 980 686 04 -153 Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung und Berufswettbewerbe 70 000 70 000 69 843 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 05, 686 08 und 893 01. 3. Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln aus Vorjahren fließen den Ausgaben zu. 4. Ein etwaiger Aufwuchs der Finanzierungsmittel des Bundes ab 2025 wird nur verausgabt werden dürfen, wenn das jeweilige Bundesland einen komplementären Ko-Finanzierungsanteil von einem Drittel garantiert. Zur Berechnung des Finanzierungsanteils der Länder wird nur die Fachstufenförderung heranzuziehen sein. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende der Fachstufe.................................................................................. 69 880 2. Durchführung und Teilnahme Berufswettbewerbe.......................... 120 Zusammen............................................................................................ 70 000 Zu 1.: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die berufliche Bildung im Handwerk durch Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende der Fachstufe (Ermäßigung der von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangsgebühren). Die Lehrgänge dienen u. a. der Anpassung des personellen Leistungsstandes an den technischen und ökonomischen Fortschritt. Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 2.: Ferner unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Durchführung von Berufswettbewerben und die Teilnahme an diesen, so dass Fachkräfte zu einer erhöhten Leistungsbereitschaft angereizt und zu Bestleistungen motiviert werden und schließlich die Qualität des deutschen Ausbildungssystems insgesamt erhöht wird. - 47 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 04 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten .............................................................................. 250 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200 686 05 -253 Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen 25 449 26 057 22 333 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 19 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 900 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 04. 4. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0904 Tit. 687 05. 5. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Inländische und ausländische Fachkräftepotenziale für KMU heben ("KOFA", "Make it in Germany", Pilotprojekte)......................... 10 012 2. Fachkräfte sichern insbesondere durch Ausbildung und Qualifizierung ("Allianz für Aus- und Weiterbildung")..................................... 90 3. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul: "Passgenaue Besetzung")..................................................................................... 6 904 4. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul: "Willkommenslotsen")............................................................................. 2 820 5. Erschließung der Ausbildungs- und Beschäftigungspotenziale von Geflüchteten und ausländischen Fachkräften durch Netzwerkarbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ("BQ- Portal", NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge").............. 2 037 6. Attraktivität berufliche Bildung ("DQR", SCHULEWIRTSCHAFT- Preis)............................................................................................... 300 - 48 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 05 Bezeichnung 1 000 € 7. Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften "Berufsbildung ohne Grenzen"....................................................................... 3 286 8. Kofinanzierung zu 3. aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)..................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 25 449 Im Rahmen des Förderfeldes Fachkräftesicherung werden insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Einzelnen folgende Maßnahmen durchgeführt: Zu 1.: Das BMWE unterstützt Unternehmen bei ihrer Fachkräftesicherung und leistet damit einen Beitrag zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das von BMWE geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) sensibilisiert KMU und Multiplikatoren für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer effektiven Fachkräftesicherung und unterstützt sie beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften. Das KOFA stellt KMU und Multiplikatoren spezifisch aufbereitete Informationsangebote bereit und steht ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen. Angesichts der demografischen Entwicklung ist Deutschland auch auf die Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland angewiesen. Das Dachportal der Bundesregierung "Make it in Germany" wird im Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bedarfsorientiert weiterentwickelt. Das Portal informiert ausländische Fachkräfte und Unternehmen über die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Flankierend hierzu fördert das BMWE Pilotprojekte zur gezielten Fachkräftegewinnung aus ausgewählten Herkunftsländern. Ziel dabei ist es, einen optimalen Rekrutierungs- und Einwanderungsprozess zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Zu 2.: Alle Partner der "Allianz für Aus- und Weiterbildung" leisten substantielle Beiträge, um junge Menschen - einheimische wie geflüchtete - in der betrieblichen Ausbildung zu halten, sie für eine betriebliche Ausbildung zu gewinnen und sie hierfür zu befähigen. Die Allianzpartner beobachten kontinuierlich den Ausbildungsmarkt. Das BMWE initiiert und koordiniert Maßnahmen zur Stärkung der dualen Ausbildung und sichert den Informationsaustausch sowohl zwischen den Partnern als auch mit anderen relevanten Arbeitsmarktakteuren (z. B. über themenspezifische Workshops und die Internetseite www.aus-und-weiterbildungsallianz.de. Zu 3. und 4.: Das Förderprogramm "Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund" gliedert sich in zwei Module ("Passgenaue Besetzung" und "Willkommenslotsen") und fördert bundesweit den Einsatz von Beratern und Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen. Im Modul "Passgenaue Besetzung" werden inländische Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund für eine Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis berücksichtigt. Gegenstand des Moduls "Willkommenslotsen" ist die Integration von Geflüchteten und Drittstaatsangehörigen. Die Berater und Willkommenslotsen sensibilisieren in ihren Regionen Unternehmen dafür, dass es sinnvoll ist, bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden für ihre offenen Ausbildungsstellen sowohl inländische als auch ausländische Bewerber mit und ohne Fluchthintergrund sowie mit verschiedenen Lebenshintergründen zu berücksichtigen. Ferner bieten sie den Unternehmen niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen sowie Unterstützungsmaßnahmen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen an. Zu 5.: Das BMWE fördert zur Umsetzung des “Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ eine online Wissens- und Arbeitsplattform für ausländische Berufsabschlüsse (BQ-Portal). Den durch das Gesetz mit der Prüfung der Gleichwertigkeit beauftragten Berufskammern wird ein Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt, um eine einheitliche, transparente und schnelle Bewertungspraxis zu sichern. Das BQ-Portal wird fortlaufend um Berufs- und Länderprofile ergänzt, auch um solche, die für die Anerkennung der Qualifikationen von Geflüchteten und von beruflich Qualifizierten, die im Rahmen der geregelten Zuwanderung nach Deutschland kommen wollen, relevant sind. Maßnahmen zur Gewinnung von Migranten für eine duale Ausbildung sollen weiterentwickelt werden. Das von BMWE geförderte NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" richtet sich an Unternehmen, die geflüchtete Menschen in Ausbildung und Beschäftigung bringen (wollen). Das Netzwerk bietet den Mitgliedsunternehmen (2/3 - 49 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 05 sind KMU) die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung von praxisrelevanten Informationen zur Beschäftigung von Geflüchteten. Zu 6.: Mit Hilfe des DQR soll die Transparenz von Bildungsabschlüssen und damit die Mobilität von Fachkräften gefördert werden. Im Fall von Schulungsbedarf auf Kammerebene soll dieser ggfs. unterstützt bzw. die Ordnungsarbeit insbesondere im Bereich Aus- und Fortbildung unterstützt und weiterentwickelt werden. Das Netzwerk SCHULE-WIRTSCHAFT prämiert mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) geförderten Preis Unternehmen, Schulen und Netzwerke für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement an der Schnittstelle Schule und Beruf. Dies dient einer frühzeitigen Nachwuchssicherung. Zu 7.: Mit der “Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften“ sollen bereits während der betrieblichen Ausbildung kleinere und mittlere Unternehmen und Auszubildende für berufliche Mobilität gewonnen werden. Durch sogenannte Mobilitätsberater und Mobilitätsberaterinnen werden sie qualitativ hochwertig beraten sowie bei der Realisierung von Auslandsaufenthalten unterstützt. Die internationale Mobilität von Auszubildenden der beruflichen Bildung soll weiter ausgebaut und besser gefördert werden. Einzelheiten zu Nrn. 3., 4. und 7. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 406 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 250 Fachtagungen/Fachinformation............................................................ 35 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. An Auszahlungen der EU für den ESF werden 3 Mio. € in 2025 erwartet. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 686 05 zu buchen. 686 06 -651 Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft 12 080 16 501 9 278 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 127 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 476 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 548 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 103 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 683 22. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 4 700 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 683 22. Haushaltsjahr 2026 ............................................................... 3 200 T€ Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 1 500 T€ 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 50 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 06 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte................................... 8 160 2. Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft..................................................................................... 1 128 3. Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe............ 2 792 Zusammen............................................................................................ 12 080 Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 16 Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 122 Fachtagungen....................................................................................... 260 686 07 -165 Innovative Unternehmensgründungen 176 006 176 856 191 337 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 249 050 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 85 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 75 150 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 48 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0902. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 685 01. 5. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 6. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. 7. Einnahmen aus Kostenerstattungen fließen den Ausgaben zu. - 51 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 07 8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)...................... 107 918 2. INVEST - Zuschuss für Wagniskapital............................................ 42 340 3. Business Angel Markt, innovative Start-ups.................................... 15 520 4. Stärkung der Gründungskultur und Nachfolge, Unterstützungsleistungen für Gründungsinteressierte............................................ 3 728 5. Kofinanzierung der Maßnahme EXIST aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................................................ - 6. Exist Women................................................................................... 6 500 Zusammen............................................................................................ 176 006 Zu 1.: Das Förderprogramm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" hat zum Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. EXIST wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Zu 2.: Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sollen private Investoren dazu ermutigt werden, jungen innovativen Unternehmen Kapital bereitzustellen und sie mit unternehmerischem Know-how zu unterstützen. Dadurch sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für diese Art von risikobehafteten Investitionen gewonnen und die Finanzierungssituation junger innovativer Unternehmen verbessert werden. Der Ansatz schließt begleitende Informationsmaßnahmen ein. Zu 3.: Aus dem Ansatz können Ausgaben für begleitende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Anregung des privaten Beteiligungskapitalmarktes (Business Angel Markt) sowie zur erfolgreichen Gründung und dem Wachstum von innovativen Unternehmen (insbesondere internationale Akzeleratoren) geleistet werden. Einzelheiten zu Nr. 1. und 2. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 4.: Gründungskultur und Nachfolgegründungen sollen durch verschiedene Maßnahmen zur Information und Beratung von Gründungsinteressierten gestärkt werden. So soll u. a. das unternehmerische Wissen von Schülerinnen und Schülern weiter verbessert und Frauen verstärkt ermuntert werden, unternehmerisch tätig zu werden. Dabei wird die Notwendigkeit der Digitalisierung und Vernetzung von Informations- und Beratungsangeboten sowie von Prozessen und Akteuren weiter steigen. Ziel im Bereich Nachfolgegründungen ist ein erfolgreicher Generationswechsel, der durch eine proaktive Ansprache von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Nachfolgeinteressierten und Vernetzung regionaler Unterstützungsangebote bzw. Partner realisiert werden soll. Nachfolgende für wirtschaftlich tragfähige Unternehmen zu gewinnen, ist essentiell, um KMU und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten. Zu 6.: Mit Exist Women sollen mehr Frauen erfolgreiche Ausgründungen aus der Wissenschaft hervorbringen können. Der Anteil der Gründerinnen soll damit erhöht werden. Der Ansatz umfasst auch begleitende Informations- und Vernetzungsmaßnahmen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 5 500 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 350 Fachtagungen und -informationen........................................................ 1 000 An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 10 Mio. € in 2025 erwartet. - 52 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 07 Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 686 07 zu buchen. 686 08 -680 Förderung unternehmerischen Know-hows 29 598 31 536 4 940 35 950 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 24 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 19 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 893 01. 4. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Steigerung des Know-hows in KMU................................................ 13 451 2. Know-how-Transfer im Handwerk, Bundesinnovationspreis, Leistungsschauen.................................................................................. 16 147 3. Kofinanzierung der Steigerung des Know-hows in KMU aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................. - Zusammen............................................................................................ 29 598 Mit der Förderung des unternehmerischen Know-hows (UT 1 - UT 2) sollen die KMU nachhaltig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Zu 1.: Die Förderung soll KMU Anreize zur frühzeitigen Inanspruchnahme von externen Beratungen zu konkreten unternehmensbezogenen Fragen der Unternehmensführung geben, vor allem zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Themen. Zu 2.: Die zumeist kleinen Handwerksbetriebe sind einem zunehmenden Wettbewerbsdruck, einem immer schnelleren technologischen Wandel und kürzeren Innovationszyklen ausgesetzt. Sie müssen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt und die Bereitschaft zur Existenzgründung muss nachhaltig gestärkt werden. Das BMWE fördert daher ein handwerksinternes Beratungs- und Informationssystem, das niederschwellig erreichbar ist und kostenfrei betriebsnahe Informations- und Beratungsangebote bereit stellt. Dieses Netzwerk besteht aus Betriebsberatern, Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) sowie gewerbespezifischen Informationstransferstellen im Handwerk. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. - 53 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 08 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten .............................................................................. 2 000 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200 An Auszahlungen der EU für den ESF werden bis zu 16 Mio. € in 2025 erwartet. 686 10 -680 Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen - - 9 542 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12 und 687 32. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Erläuterungen: Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU- Vorgaben kann die Weiterleitung der ESF-Mittel an das Sondervermögen nur über den Bundeshaushalt erfolgen. 686 11 -692 Bundeswettbewerb Zukunft Region 6 000 3 563 1 512 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 115 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 623 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 623 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 623 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 623 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 623 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 6 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 246 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 01. Haushaltsjahr 2026 ............................................................. 2 000 T€ Haushaltsjahr 2027 ................................................................ 623 T€ Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 623 T€ 4. Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: In Gebieten außerhalb von strukturschwachen Regionen gemäß der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) dürfen maximal 10 Prozent der Mittel eingesetzt werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 623 - 54 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 686 12 -680 Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) 16 612 30 000 15 630 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 37 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 5 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 687 32. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 4. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Programmausgaben Förderung gemeinwohlorientierter KMU........ 13 137 2. Projektumsetzungskosten............................................................... 3 225 3. EU Zuschüsse zu den Programmausgaben.................................... - 4. EU Zuschüsse zu den Projektumsetzungskosten........................... - 5. Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen.................................... 250 Zusammen............................................................................................ 16 612 Zu 1.: Der Titel dient der Förderung des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums/ Social Entrepreneurships. Aus dem Titel wird die Förderrichtlinie „Nachhaltig wirken - Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“, die am 17. Juni 24 in Kraft trat, gefördert. Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Social Economy insbesondere in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase zu erhöhen. Dazu soll diesen Unternehmen der Zugang zu bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten zur Verfügung gestellt werden. Das Förderprogramm baut auf der zum 31.12.2023 ausgelaufenen Förderrichtlinie „REACT with impact“ auf. Die Programmmittel werden zu ca. 45 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) kofinanziert. Dies erfolgt im Rückerstattungsprinzip. ESF-Mittel werden nachträglich erstattet und können bis zu zwei Jahre nach Bewilligung der Zuwendungen bzw. Projekte bei der KOM abgerechnet werden, sind also im Bundeshaushalt ein durchlaufender Posten. Erstattungsanträge bei der KOM können dreimal jährlich gestellt werden. Die KOM erstattet die Mittel ca. 3-4 Monate nach Antragstellung zurück an DEU. Zu 2.: Aus dem Ansatz werden begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums/Social Entrepreneurship, zur Weiterent- - 55 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 12 wicklung der Förderrichtlinie sowie Fachtagungen und Fachstudien finanziert. Zur Finanzierung der Ausgaben für die Programmumsetzung von „Nachhaltig Wirken“ stehen anteilig EU-Mittel aus der sog. Technischen Hilfe (TH) des ESF zur Verfügung. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 1 812 Strategische Begleitung und Evaluation............................................... 1 263 Fachtagungen und -information............................................................ 150 An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 10 Mio. € in 2025 erwartet. Weniger wegen erwarteter anteiliger Erstattung aus ESF-Mitteln. Ausgaben für Investitionen 882 01 -691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 649 326 679 426 646 935 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 645 271 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 233 428 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 223 233 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 188 610 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0903 Tit. 698 01. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 6 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 11. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 246 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 11. Haushaltsjahr 2026 ............................................................... 2 000 T€ Haushaltsjahr 2027 .................................................................. 623 T€ Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 623 T€ 4. Absehbar nicht verausgabte, den Bundesländern zugewiesene Mittel können anderen Bundesländern zur Verwendung zugewiesen werden. Erläuterungen: Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsätze sowie die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen. Die Durchführung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder. Bund und Länder tragen die Ausgaben für die Förderung je zur Hälfte. Veranschlagt sind außerdem die voraussichtlichen Bürgschaftsausfälle (Bundesanteil) in Höhe von 7 Mio. €, die in dieser Höhe nicht aus dem Epl. 32 geleistet werden. Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach den im gemeinsamen Koordinierungsrahmen durch Beschluss des Koordinierungsausschusses der GRW festgelegten Quoten und Beträgen. Der Bund geht davon aus, dass die Länder die Mittel vorrangig zur Förderung betrieblicher Investitionen einsetzen, soweit eine entsprechende Fördernachfrage von Unternehmen vorliegt. - 56 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 882 01 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Fachtagungen....................................................................................... 500 Analysen zum Stand und zur Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Öffentlichkeitsarbeit.............................................................. 250 882 02 -691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW aus Rückflüssen gemäß § 8 Abs. 3 des GRW-Gesetzes - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 89. 882 03 -692 Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - - 1 507 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 01. 882 04 -692 Zuweisungen an die Länder für wirtschaftsnahe Fördermaßnahmen aus Zuschüssen aus dem europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 02. 882 05 -691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Sonderprogramm 47 700 24 500 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 940 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 9 440 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€ Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 02. Erläuterungen: Die Mittel dienen der Umsetzung des im Zukunftspaket "Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" der Bundesregierung vorgesehenen Sonderprogramms im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)". Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsätze und die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen sowie ggf. weitere Bestimmungen des Sonderprogramms. Die Durchführung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder. Bund und Länder tragen die Ausgaben je zur Hälfte. Mehr gemäß bedarfsgerechter Fortführung des GRW-Sonderprogramms auf Grundlage des Zukunftspakets "Sicherung der PCK und Transformation in den Häfen und Raffineriestandorten beschleunigen". - 57 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 893 01 -153 Berufliche Bildung - Fortbildungseinrichtungen 38 000 38 000 39 943 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 47 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................ 11 800 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 686 08. Erläuterungen: Zur Stärkung der Qualität der beruflichen Weiterbildung werden Investitionszuschüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen. Mit der Förderung soll die Ausbildungsfähigkeit gestärkt und die Fort- und Weiterbildungskosten der kleinen und mittleren Betriebe auf ein wirtschaftlich tragfähiges Maß gesenkt werden. Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der Weiterentwicklung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Externe Gutachten................................................................................ 250 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (155) - 58 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Anlage zu Kapitel 0902 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 8 546 8 146 7 589 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 838 5 538 5 037 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 038 1 938 2 257 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 9 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 60 60 107 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 600 600 179 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 8 546 8 146 7 825 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 085 1 085 959 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 461 7 061 6 866 aus Kap. 0902 Tit. 686 02..................................................................................................... 7 461 7 061 6 866 Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushalt 2024 zurückgezahlten, in 2023 nicht in Anspruch genommenen Beträge. Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt. - 59 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 0902 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen finanzwirksamen Schwerpunkte der Klimaschutz- und Energiepolitik zusammengefasst. Der gesamte Bereich umfasst ein Mittelvolumen von rd. 1 128 Mio. Euro. Ein großer Ausgabenbereich in Höhe von 487 Mio. Euro ist für die Projektförderung der angewandten Forschung und Entwicklung von Energietechnologien und dem Innovationstransfer vorgesehen. Diese Mittel dienen der Umsetzung des Energieforschungsprogramms in den Bereichen effiziente Energienutzung in den Verbrauchssektoren, klimafreundliche Energiebereitstellung, effektive Systemintegration sowie systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende. Weitere Mittel in Höhe von rd. 84 Mio. Euro werden für Reallabore der Energiewende bereitgestellt, welche im Realbetrieb mehrere Energietechnologien im systemischen Zusammenwirken und in industrierelevanter Größenordnung demonstrieren und auf diese Weise Innovationen aus der Forschung beschleunigen und an den Markt heranführen. Darüber hinaus sind in dem Kapitel Mittel für die im Rahmen des Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) vorgesehene Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Power-to-X (PtX) inklusive einer Demonstrationsanlage in der Lausitz veranschlagt. Die Erzeugung und Verwendung von PtX ist ein elementarer Baustein zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Das Anpassungsgeld für ehemalige Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, wird zusammen mit den Ausgaben für die Wismut-Sanierung mit insgesamt rd. 158 Mio. Euro finanziert. Veranschlagt sind zudem Mittel für das Anpassungsgeld gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes für die künftigen Anpassungsgeldempfänger im Braunkohletagebau und der Stein- und Braunkohleanlagen in Höhe von rd. 180 Mio. Euro. Unternehmen der Innovation und Transformation werden in der Titelgruppe 02 zusammengefasst. Jedes von ihnen ist Wegbereiter für die Energiesicherheit, das Vorantreiben von Innovation und der Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland. Dafür werden im Jahr 2025 Mittel in Höhe von rd. 83 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden in dem Kapitel die Ausgaben für die weltweite Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien über die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) finanziert. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit der Energieforschung werden drei Ziele verfolgt: Die Technologieentwicklung für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft zu beschleunigen, das hohe Niveau deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet moderner Energietechnologien auch mit Blick auf weltweite Märkte zu festigen und auszubauen, sowie technologische Optionen langfristig zu sichern. Der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis wird durch die Forschungsnetzwerke Energie unterstützt. Die Transformationsziele Defossilisierung, Versorgungssicherheit, Sektorkopplung, Digitalisierung und Ressourceneffizienz rücken weiter in den Fokus der Projektförderung und systemanalytische und sozioökonomische Fragestellungen treten hinzu. Auch werden Förderinstrumente für Reallabore der Energiewende und Start-ups verstärkt. Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergbausicherheitsaspekten ab. Die Kernsanierung wird nach der Vorausschau im Sanierungsprogramm 2020 bis 2028 abgeschlossen sein, danach folgen ausschließlich Langzeitaufgaben. Aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes wurde ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte eingeführt, um die sozialen Folgen abzufedern, die durch die Reduzierung und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Steinkohle- und Braunkohleanlagen entstehen. Die veranschlagten Mittel der Titelgruppe 02 dienen insbesondere dem Führen der jeweiligen Beteiligung zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 7, 9, 11, 13, 15 und 17 der DNS bei. - 60 - 0902 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2025 Soll 2024 besetzt am 1. Oktober 2024 1 2 3 4 Zu Titel 686 02 2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (W 3).............................................................................. 1,0 1,0 0,8 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 2,0 2,0 2,0 E 14................................................................................... 3,0 3,0 3,0 E 13................................................................................... 11,8 11,8 11,8 E 11................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 9b................................................................................... 1,9 1,9 1,6 E 6..................................................................................... 2,0 2,0 2,0 Zusammen........................................................................ 21,7 21,7 21,4 Insgesamt.......................................................................... 22,7 22,7 22,2 - 244 - 0902 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0903 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 686 90 Stiftung Umweltenergierecht - 245 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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