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HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Das Handwerk in Baden-Württemberg wird von Handwerkskammern und Fachverbänden/Landesinnungsverbänden getragen und von handwerksnahen Organisationen unterstützt. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (HANDWERK BW) bildet in Form eines eingetragenen Vereins die gemeinsame Arbeitsplattform von Kammern und Verbänden, die das Handwerk mit einer Stimme gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertritt. Um die Rahmenbedingungen für das Handwerk zu verbessern, informieren wir mithilfe von Positionspapieren, direkten Anschreiben und Austauschveranstaltungen über unsere Forderungen. Interessenbereiche: Handwerk; Bauwesen und Bauwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Rechtspolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Wohnen; Öffentliches Recht; Erneuerbare Energien; Arbeitsmarkt Regelungsvorhaben: - Wir setzen uns gegen eine Aufweichung des Primats der Fach- und Teillosvergabe im Vergaberecht ein.: Wir setzen uns für eine mittelstandsfreundliche Gestaltung des Vergaberechts ein. Zentral hierfür ist die Fach- und Teillosvergabe. Dieser darf nicht weiter aufgeweicht werden. - Gesetzliche Regelung eines Freiwilligen Handwerksjahrs / Berufsorientierungsjahrs: Wir möchten erreichen, dass ein Freiwilliges Handwerksjahr/ Berufsorientierungsjahr flächendeckend eingeführt wird. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass eine gesetzliche Regelung dazu eingeführt wird. - Einführung von staatlich geförderten KI-Gutscheinen auch für Handwerksbetriebe: Es gibt den Vorschlag, staatlich geförderte KI-Gutscheine für mittelständische Unternehmen einzuführen. Dies begrüßt HANDWERK BW. Wir fordern, dass auch Handwerksbetriebe in die Förderung einbezogen werden. - Förderung der handwerklichen Bildungszentren im Bundeshaushalt: HANDWERK BW möchte erreichen, dass die finanzielle Förderung handwerklicher Bildungsstätten erhöht wird. - Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes: Das Vorhaben bezieht sich auf die Entschließung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung. HANDWERK BW spricht sich gegen eine entsprechende Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung aus. - Wir setzen uns gegen eine Abschaffung der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen und für eine Reform ein.: Die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG (umgangssprachlich „Steuerbonus“) steht im Fokus aktueller Konsolidierungsüberlegungen. Eine Abschaffung ist aus Sicht des Handwerks der falsche Weg. Der Steuerbonus ist kein betrieblicher Subventionsmechanismus, sondern ein Anreiz für Verbraucher, Handwerkerleistungen legal zu beauftragen. Gerade in Zeiten hoher Inflation trägt die Regelung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei und entlastet insbesondere Geringverdienerhaushalte. Diese Ziele sind auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich verankert. Die Devise muss daher lauten: Reform statt Abschaffung - Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028: Die Wirtschaft steht zur E-Rechnung. Damit dieses Digitalisierungsprojekt aber nicht auf einer unsicheren Normbasis startet und die Betriebe in rechtliche und finanzielle Risiken laufen, ist eine punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz vom 1.1.2027 auf den 1.1.2028 nötig.

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