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Stiftung Verantwortungseigentum e.V.

lobbyregister / register_entry 04.03.2022 · Original ↗

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Stiftung Verantwortungseigentum e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Die Stiftung Verantwortungseigentum fördert eine nachhaltige und werteorientierte Wirtschaftsweise durch die Weiterentwicklung des Verantwortungseigentums/ Konzepts des treuhändischen Unternehmertums in Deutschland und Europa, bei dem die zweckorientierte Aufgabenerfüllung von Unternehmungen unter Berücksichtigung der Interessen aller Stakeholder im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaft im Fokus steht. Sie vertritt das Konzept Verantwortungseigentum/ treuhändisches Unternehmertum im öffentlichen Diskurs und gestaltet rechtliche und politische Rahmenbedingungen mit. Interessenbereiche: Rechtspolitik; Zivilrecht; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Binnenmarkt; Kleine und mittlere Unternehmen Regelungsvorhaben: - Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird. - Option für treuhändisches Unternehmertum/Steward Ownership in der geplanten EU-Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen (EU Inc.): EU Inc. – VO-Vorschlag für ein 28. Regime (einheitl. europ. Rechtsform): Wir setzen uns für eine freiw. Option für Verantwortungseigentum/Steward Ownership in der VO ein. Unternehmen, die sie aktiv wählen, sollen unionsweit rechtssicher Stimm-/Kontrollrechte von Gewinnbezugsrechten trennen, Kontrollrechte unvererblich und nicht gegen Gegenleistung übertragbar ausgestalten und eine dauerhafte Vermögensbindung absichern können. Für alle übrigen EU-Inc.-Gesellschaften ergeben sich keine Vorgaben; nationale Rechtsordnungen werden nicht ersetzt, sondern ergänzt. Da die BReg über den Rat mitwirkt, adressieren wir auch sie, den BT und die Ständige Vertretung. Anknüpfung: Der KoaV von CDU, CSU und SPD sieht die Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" vor; eine EU-Option wäre konsistent.

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