Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH
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Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der ZVEH vertritt die Interessen von rund 49.000 Unternehmen aus den system- und klimarelevanten Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit rund 450.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, darunter mehr als 46.000 Auszubildende, erwirtschafteten die Unternehmen 2025 einen Jahresumsatz von rund 88,2 Milliarden Euro. Die E-Handwerke stellen damit die größte installierende Handwerksbranche dar. Dem Bundesverband gehören zwölf Landesverbände mit 313 Innungen an.
Die Kernkompetenzen der Elektrohandwerke liegen dort, wo es um die informationstechnische Infrastruktur, um elektrische Anwendungen, innovative Gebäudetechnologien, die Nutzung von Strom und den Einsatz regenerativer Energien geht. Mit ihrer Arbeit und ihrem Know-how in Sachen Photovoltaik, E-Mobilität, Wärmepumpen smarte Gebäudetechnik, Digitalisierung und vernetzte Energiemanagement-Lösungen unterstützen die Mitgliedsbetriebe des ZVEH die nachhaltige Nutzung von Energie, die Schonung wichtiger Ressourcen sowie die Reduktion von CO2-Emissionen. Sie leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende beziehungsweise zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung.
Als Bundesinnungsverband der elektro- und informationstechnischen Handwerke setzt sich der ZVEH auf nationaler und europäischer Ebene für die wirtschaftlichen, rechtlichen und fachlichen Interessen der elektro- und informationstechnischen Innungsbetriebe ein, so zum Beispiel in folgenden Bereichen: berufliche Bildung, Datenschutz und -ökonomie, Digitalisierung, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Handwerksordnung, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsrecht.
Unter anderem verfasst der ZVEH Stellungnahmen, Positionspapiere und Bewertungen zu Gesetzesvorhaben und -novellen. Der Verband organisiert Veranstaltungen, nimmt zudem an Veranstaltungen des Bundestages und einzelner Ministerien teil und sucht den direkten Austausch mit Regierungsvertretern/-innen und Politikern/-innen. Zum Selbstverständnis des Verbandes gehören darüber hinaus die Darstellung der gesellschaftlichen Relevanz der E-Handwerke sowie eine engagierte Nachwuchsförderung.
Interessenbereiche: Handwerk
Regelungsvorhaben:
- Entbürokratisierung von (Elektro-)Handwerksunternehmen: Einheitliche Größenklassen bei Photovoltaikanlagen definieren und konsequent anwenden.
Amtliche Statistik fortentwickeln.
Sozialversicherungsbeiträge: Umlageverfahren entbürokratisieren bzw. mittelfristig teils abschaffen.
- Schutz der dualen beruflichen Ausbildung: Einführung einer Mindest-Altersgrenze von 25 Jahren.
Anhebung der Referenzzeit auf das 2,5-fache der regulären Ausbildungsdauer.
Validierungsbescheid anstatt -zeugnis.
- Vereinfachung von Netzanschlussverfahren und Abbau unnötiger Bürokratielasten: Vereinheitlichung von Netzanschlussverfahren. Gesetzliche Vorgaben müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Bearbeitungsfrist für Netzbetreiber muss mit einer Obergrenze versehen werden.
Der gesamte Netzanschlussprozess muss vereinheitlicht werden. Hierzu muss eine einheitliche digitale Plattform mit standardisierten Schnittstellen geschafffen werden.
Bei Photovoltaikanalgen müssen einheitliche Größenklassen definiert werden.
Ausnahmen für PV-Kleinstanlagen sowie Bestandsanlagen bei der Pflicht zur Steuerbarkeit.
Technische Anwendungsregeln für den Anschluss von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz (TAR des FNN) und die organisatorischen Bedingungen, den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (Muster-TAB des BDEW) müssen zusammengelegt werden.
- Rückgabe von Elektroaltgeräten müssen für Handel und Verbraucher einfacher werden: Die Ausweitung von Rücknahmepflichten für Vertreiber wird das Ziel der Steigerung der Sammelquote nicht erreichen, andere Maßnahmen wären effektiver. Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher erleichtern durch das flächendeckende Aufstellen von Rückgabecontainern. Die Regelungen für Hersteller zur Rücknahme von Elektroaltgeräten und die Einbindung von Rücknahmesystemen müssen verbessert werden. Die Kontrolle zur Einhaltung bereits bestehender Vorschriften muss verbessert werden.
- Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E": Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
- Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung: Das Regelungsvorhaben zielt auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Netzanschlussprozesses ab sowie darauf, die Einspeisung von Strom aus dezentralen Erzeugungsanlagen (Photovoltaikanlagen) in das Niederspannungsnetz zu optimieren. Der ZVEH unterstützt dieses Vorhaben grundsätzlich und benennt die Herausforderungen aus der Sicht des installierenden Handwerks..
- Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) für eine verlässliche Wärmewende: Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Praxisgerechtes Solarspitzengesetz: Der ZVEH setzt sich dafür ein, dass Regelungen für eine markt- und netzdienliche Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen praxistauglich ausgestaltet werden. Der Verband setzt sich dafür ein, dass installierende Handwerksbetriebe Klarheit bei der Umsetzung der Regeln haben.
- Recht auf Reparatur handwerksgerecht ausgestalten: Der ZVEH unterstützt das Ziel der EU-Richtlinie, Reparaturen zu stärken und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. In seiner Stellungnahme setzt sich der Verband dafür ein, dass die deutsche Umsetzung praxisgerecht erfolgt und keine nationalen Verschärfungen über die europäischen Vorgaben hinaus eingeführt werden. Wichtig sind aus Sicht des ZVEH insbesondere Rechtssicherheit und verhältnismäßige Anforderungen für Handwerksbetriebe, etwa im Kaufrecht und bei neuen Informationspflichten. Zugleich betont der Verband die Rolle des Elektrohandwerks als qualifizierte Fachreparateure und spricht sich dafür aus, dass Reparaturen im Rahmen der Herstellerpflicht auch an Fachbetriebe untervergeben werden können.
- Änderung der EEG-Reform für einen praxistauglichen Ausbau erneuerbarer Energien: Änderung der geplanten EEG-Reform mit dem Ziel, verlässliche Förderbedingungen für PV-Anlagen, insbesondere kleine Dachanlagen und Mieterstrom, beizubehalten, keine generelle Pflicht zur Direktvermarktung ohne massengeschäftstaugliche Angebote einzuführen, den Smart-Meter- und Steuerungs-Rollout auf neue PV-Anlagen zu fokussieren und pauschale Wirkleistungsbegrenzungen nach Einbau und Testung intelligenter Mess- und Steuerungstechnik zu vermeiden.
- Änderung des Netzpakets zur Beschleunigung und Digitalisierung von Netzanschlussverfahren: Änderung des Netzpakets mit dem Ziel, digitale und beschleunigte Netzanschluss- und Inbetriebnahmeprozesse praxistauglich auszugestalten, zugleich aber investitionshemmende Redispatch-Regelungen in netzlimitierten Gebieten zu vermeiden und den Ausbau erneuerbarer Energien nicht an einem unzureichenden Netzausbau auszurichten.
- Technologieoffene Ausgestaltung des StromVKG für Speicher und hybride Lösungen: Änderung des StromVKG mit dem Ziel, Kapazitätsmechanismen technologieoffen auszugestalten, Batteriespeicher und hybride Lösungen wie Kombinationen aus Gaskraftwerken und Batteriespeichern oder systemdienliche Speicherpark-Cluster in Ausschreibungen zuzulassen und kostengünstige Beiträge zur Versorgungssicherheit nicht auszuschließen.
- ÖkodesignG und ÖkodesignGV praxistauglich für fachkundige Reparaturen ausgestalten: Änderung des Ökodesign-Gesetzes und der ÖkodesignG-Verordnung mit dem Ziel, die Reparaturfähigkeit elektrischer und elektronischer Produkte praxistauglich zu sichern. Herstellerpflichten zur Bereitstellung von Ersatzteilen, Reparatur- und Wartungsinformationen sowie Demontageanleitungen sollen mit klaren Fristen, angemessenen Kostenregelungen und wirksamer Durchsetzung ausgestaltet werden. Der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen soll fachlich kompetenten Reparateuren unter Anerkennung der Handwerksrolleneintragung vorbehalten bleiben; die Gewerke Informationstechniker, Elektrotechniker und Elektromaschinenbauer sollen für die einschlägigen Produktbereiche vollständig berücksichtigt werden.
Relationen
Keine Relationen.