Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V.
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Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) ist der größte Stahlrecyclingverband Europas und vertritt die Interessen von ca. 650 Mitgliedsunternehmen.
Grundlagen unserer Arbeit sind die Vernetzung, der fachliche Austausch und die Kooperation zwischen den Mitgliedsunternehmen der Stahl- und Metallrecyclingbranche sowie mit externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik. Um die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ein leistungsfähiges und klimafreundliches Stahl- und Metallrecycling sowie eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu verbessern, führen wir einen strukturierten Dialog mit relevanten Abgeordneten und den zuständigen Bundesministerien. Mithilfe von Positions- und Hintergrundpapieren, Gutachten und Studien sowie Branchenkennzahlen informieren wir über Herausforderungen und Potenziale des Stahl- und Metallrecyclings – insbesondere im Umwelt-, Klima-, Energie-, Handels- und Transportrecht – und unterbreiten konkrete Vorschläge für gesetzliche Regelungen. Der Verband vernetzt seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, organisiert Fachveranstaltungen, Betriebsbesichtigungen und Podien und beteiligt sich an Anhörungen und Konsultationen. Darüber hinaus erstellen wir Stellungnahmen und Gutachten, die wir unmittelbar an Abgeordnete des Deutschen Bundestages, an die Bundesregierung sowie an nachgeordnete Behörden übermitteln.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"; Schienenverkehr; Industriepolitik; Allgemeine Energiepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Vereinfachung von Genehmigungsverfahren im Umweltbereich für Stahlrecyclingunternehmen: BImSchG: Änderungen vorgeschlagen für § 15 zu genehmigungsbedürftigen Änderungen, insbesondere zur Mengenerhöhung bei der Produktion.
§ 33 Bauartzulassungen im BImSchG: Vorschlag für eine neue Rechtsverordnung über die Bauartzulassung von Betriebsstätten und sonstigen Einrichtungen (Bauartzulassungsverordnung – BauZulV), um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen.
4. BImSchV: Änderungen vorgeschlagen für § 1 bezüglich des Probebetriebs von semimobilen Anlagen.
AwSV: Änderungen vorgeschlagen für § 1 und § 2 zur Klarstellung des Anwendungsbereichs und der Definitionen im Hinblick auf mobile Anlagen.
(AbwV) : Änderungen vorgeschlagen für § 1, um die Einführung von Anforderungen gemäß Anhang 27 zu verschieben und die Vorrangstellung kommunaler Abwassersatzungen zu stärken.
Technis
- Anpassung der Industrieemissions-Richtlinie: Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.
- Referentenentwurf einer Verordnung zur Ãnderung der Abwasserverordnung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des zweiten Referentenentwurfs einer Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (AbwV) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Angestrebt werden insbesondere eine Beschränkung der Anhänge 27 und 23 auf eine 1:1-Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen, die Herausnahme von Schrottplätzen ohne Schredder und Nicht-IED-Anlagen aus dem Anwendungsbereich, realistische Übergangs-, Mess- und Betreiberpflichten, eine Öffnungsklausel für Indirekteinleitungen sowie praxistaugliche Ausnahmen für Baustellen- und Aufbereitungsbereiche.
- Umsetzung der neuen EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen (Verordnung (EU) 2024/1157): Ziel des Regelungsvorhabens ist die nationale Durchführung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen. Hierzu soll das bisherige Abfallverbringungsgesetz abgelöst und das deutsche Abfallverbringungsrecht an die neuen europäischen Vorgaben angepasst werden. Die Interessenvertretung zielt auf eine praxistaugliche Ausgestaltung der nationalen Vollzugs-, Zuständigkeits-, Verfahrens-, Kontroll- und Sanktionsregelungen, insbesondere mit Blick auf rechtssichere, effiziente und mittelstandsgerechte Verfahren für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen und Sekundärrohstoffen.
Relationen
Keine Relationen.