Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V.
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Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Als Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitgeberverband vertritt der Deutsche Textilreinigungsverband die Interessen von Unternehmen unterschiedlicher Größe und Betriebsform von der traditionellen Textilreinigung bis hin zum industriellen Textildienstleister. Wir engagieren uns in wirtschafts-, tarif-, arbeits- und sozialpolitischen Fragen. Dafür arbeiten wir mit unseren Dachverbänden zusammen, verhandeln eigene Tarifverträge und agieren in zeitgemäßer Netzwerkarbeit mit anderen Verbänden, Instituten und Gremien. Außerdem sind wir der zuständige Fachverband für die Ausbildung zum Textilreiniger. Unser Ziel ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Textil- und Wäschereiservice zu stärken und auf fachlicher, wettbewerbsrechtlicher, berufs- und handwerkspolitischer bzw. politischer Ebene die Interessen der Branche zu vertreten.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Handwerk; Cybersicherheit; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Energie"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Fossile Energien; Gesundheitsversorgung; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; Handel und Dienstleistungen
Regelungsvorhaben:
- Energieeffizienzgesetz praxisgerecht ausgestalten: Das deutsche Energieeffizienz-Gesetz soll für Unternehmen der Textilservicebranche praktikabel ausgestaltet und Betriebe vor einer Schlechterstellung im europäischen Markt geschützt werden. Die Schwellenwerte für die Einführung von Energiemanagementsytemen müssen an die europäischen Werte angepasst werden, damit KMU nicht betroffen sind. Denn Aufwand und Kosten werden KMU deutlich benachteiligen. Die Nichtaufnahme eines Umwelt-Managementsystems nach ISO 14001 im deutschen Gesetz benachteiligt zudem deutsche Betriebe im Vergleich zu anderen EU-Staaten. Wenn Kunden des Textilservice aus Kostengründen dann selbst Wäschereien aufbauen würden, wäre dies für die Energieeffizienz kontraproduktiv, da der Energieverbrauch pro kg Wäsche deutlich steigen und das Ziel des Gesetzes verfehlt würde.
- Einsatz von per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) nicht pauschal verbieten: In einigen Einsatzbereichen ist der kontrollierte Einsatz von Fluor-Chemie aktuell noch alternativlos. Der DTV setzte sich für Ausnahmen im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung sowie textiler Medizinprodukte ein, da es hier um den Schutz von Menschenleben geht. Wir unterstützen bei der Auswahl von Textilien und ihrer Verwendungen, für die es bei einem Verbot der Fluorchemie Ausnahmen bedarf.
- Richtlinienkonforme Ausgestaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Der DTV fordert mit Blick auf die bürokratischen Belastungen die Aussetzung des LkSG bis zur Umsetzung der CSDD-Richtlinie. Die Umsetzung der Richtlinie auf natioanler Ebene darf nicht über die dort gemachten Vorgaben hinausgehen, um die deutschen Unternehmen im Wettbewerb mit anderen europäischen Unternehmen nicht zu benachteiligen.
- Bei der Umsetzung des Vergabetransformationspakets nachhaltigen Textilservice berücksichtigen.: Der Deutsche Textilreinigungs-Verband fordert die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und nachhaltigen Modellen in der öffentlichen Beschaffung. Kreislauffähigkeit von Produkten als umweltbezogenes Kriterium sollte stärker berücksichtigt werden. Leasingmodelle und Product-as-a-Service werden als nachhaltige Alternativen zum Direktkauf aufgezeigt. Der DTV plädieren für die Förderung von Mehrweg- und Leasingmodellen sowie die Reduzierung von Einwegprodukten zugunsten nachhaltiger Alternativen, auch gegenüber Hygienepapieren und Einweg-OP-Textilien.
- Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes: Der DT setzt sich dafür ein, dass die Stromsteuer, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, für alle Unternehmen auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Anlass ist die Entscheidung der Bundesregierung, diese Senkung nur für ausgewählte Industriebranchen umzusetzen. Es wird kritisiert, dass dies eine Benachteiligung des Mittelstands darstellt und es das Vertrauen in die Politik untergräbt. Mittelständische Wäscherei- und Reinigungsbetriebe übernehmen systemrelevante Aufgaben, etwa die Versorgung von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hotels und Industriebetrieben mit hygienisch sauberer Wäsche. Sie sind jedoch stark von hohen Energiekosten betroffen, die rund 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen und seit 2021 erheblich gestiegen sind.
- Systemrelevanz der textilen Klinikversorgung anerkennen und rechtlich absichern: Ziel ist die Anerkennung und Absicherung der Krankenhaus-Wäscheversorgung als systemrelevant für das Gesundheitswesen (KRITIS). Im Krisen-, Katastrophen- oder zivilen Verteidigungsfall bedarf es einer gesetzlichen für die Unternehmen bei der Zuteilung kritischer Ressourcen – insbesondere Energie (Gas/Strom), Wasser und Treibstoffe und Personal. Zudem sind regionale, krisenfeste Mehrweg-Kreisläufe (OP- und Stationsbekleidung) im nationalen Bevorratungskonzept einzuarbeiten, um die Lieferunabhängigkeit von globalen Einweg-Lieferketten zu stärken. Zudem ist betriebsnotwendiges Schlüsselpersonal von zivilen/militärischen Dienstpflichten zu befreien.
- Sicherstellungs- und Versorgungsgesetze: Der Verband vertritt die Interessen der Textildienstleister im Kontext der nationalen Krisenvorsorge sowie der Sicherstellungs- und Versorgungsgesetze. Ziel ist es, die industrielle Krankenhaus-Wäscheversorgung als kritische Infrastruktur abzusichern und die Betriebe bei der Rohstoff- und Energieversorgung im Krisenfall rechtlich zu priorisieren. Flankierend setzt sich der Verband bei den relevanten Versorgungs- und Energiegesetzen (wie dem EnEfG) für eine mittelstandsfreundliche, bürokratiearme Ausgestaltung ein, die europäische Standards harmonisiert und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sichert.
- Krankenhaus-Wäscheversorgung als Kritische Infrastruktur (KRITIS) absichern: Wir setzen uns für die explizite Anerkennung der Krankenhaus-Wäscheversorgung und Textillogistik als kritische Dienstleistung im Rahmen des KRITIS-Dachgesetzes (BT-Drs. 21/2510) sowie der anstehenden Rechtsverordnungen des Bundesinnenministeriums ein. Da über 95 % der deutschen Kliniken die Versorgung mit sterilen OP-Textilien und Stationswäsche an private Dienstleister ausgegliedert haben, führt ein Ausfall dieser Betriebe binnen 24 bis 48 Stunden zum Stillstand des stationären Gesundheitswesens. Wir fordern, Textildienstleister im Gesundheitswesen als Betreiber kritischer Infrastrukturen einzustufen. Nur dieser Status sichert Unternehmen im Krisenfall notwendige Vorrangrechte bei der Energie-, Wasser- und Logistikversorgung sowie den Schutz ihres Schlüsselpersonals.
- Bezahlbaren Zugang zu Wasserstoff und Prozesswärme für den Textilservice sichern: Wir fordern im Zuge der EnWG-Novelle (BT-Drs. 21/5440) eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. Großwäschereien benötigen erhebliche Mengen an Prozesswärme und sind für eine erfolgreiche Dekarbonisierung zwingend auf bezahlbare klimaneutrale Gase angewiesen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass beim Umbau der Netze nicht nur die Großindustrie, sondern auch der dezentrale, systemrelevante Mittelstand direkt an das Wasserstoffnetz angeschlossen wird. Die Transformation darf nicht zu einer Kostenfalle werden; Netzentgelte müssen fair verteilt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wäscheversorgung für Krankenhäuser und Pflegeheime nicht zu gefährden.
- Netzstabilität und bezahlbare Strompreise für mittelständische KRITIS-Dienstleister garantieren: Wir setzen uns im Rahmen des Stromversorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) für eine absolut verlässliche und bezahlbare Stromversorgung ein. Da industrielle Textildienstleister im Gesundheitswesen zeitkritische KRITIS-Dienstleistungen erbringen, sind ungeplante Netzschwankungen oder Stromausfälle existenzgefährdend. Der Verband fordert, dass bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und dem künftigen Kapazitätsmarkt die Kostenbelastung für den energieintensiven Mittelstand strikt begrenzt wird. Zudem fordern wir, dass die im Gesetz vorgesehenen steuerbaren Kapazitäten im Ernstfall vorrangig zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungsinfrastruktur – inklusive der externen Krankenhaus-Wäschereien – eingesetzt werden.
- flexible und bezahlbare Minijobs für den Dienstleistungsbereich erhalten: Wir positionieren uns gegen die Pläne zur faktischen Abschaffung von Minijobs durch eine drastische Erhöhung der Pauschalabgaben. Textildienstleister sind auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse angewiesen, um volatile Auftragsvolumina flexibel und verlässlich abzufangen. Eine faktische Abschaffung durch höhere Sozialabgaben würde zum Wegfall von Beschäftigung und zu Leistungseinschränkungen führen. Vielen Beschäftigten würde die Möglichkeit des Nebenerwerbs genommen. Der Verband fordert den Erhalt des bewährten Minijob-Modells.
- Textilservice-Modellen bei der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien berücksichtigen: Der Deutsche Textilreinigungs-Verband setzt sich für eine unionsrechtskonforme und praxistaugliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe ein. Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung, dass Textilservice-Unternehmen (Textilleasing/-miete einschließlich Pflege, Reparatur und Rückführung) nicht als Hersteller im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie gelten und daher nicht den EPR-Pflichten unterfallen. Zudem soll sich der Anwendungsbereich der EPR auf Konsumtextilien beschränken und gewerblich genutzte Textilien (B2B) ausnehmen. Bestehende, funktionierende Kreislauf- und Mehrwegsysteme des Textilservice sowie die besonderen Anforderungen an Berufs-, Schutz- und Hygienetextilien sind bei der nationalen Umsetzung ausdrücklich zu berücksichtigen.
- Rechtssicherheit für das zirkuläre Miettextil-Modell garantieren: Wir begleiten die Umsetzung des Ökodesign-Modernisierungsgesetzes und fordern eine rechtsverbindliche Klarstellung, dass das Überlassen von Textilien im Leasing- oder Mietservice kein „Bereitstellen auf dem Markt“ darstellt. Textildienstleister sind Eigentümer und Endnutzer, keine Hersteller. Sie dürfen nicht mit den Kennzeichnungs- und Haftungspflichten der Ökodesign-Verordnung belastet werden, da sie keinen Einfluss auf das Produktdesign haben. Zudem lehnen wir produktspezifische ökologische Profile für Wäschereien ab; deren Ressourcenverbrauch wird bereits praxisgerecht über das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfasst und lässt sich nicht auf Einzeltextilien herunterbrechen. Wir fordern den Schutz zirkulärer B2B-Mehrwegmodelle vor bürokratischen Doppelbelastungen.
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