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Unternehmer Baden-Württemberg e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Unternehmer Baden-Württemberg e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Verband Unternehmer Baden-Württemberg e.V. (UBW) bündelt und moderiert die Interessen seiner Mitglieder (Verbände und Unternehmen) in Baden-Württemberg. Dabei vernetzt der Verband seine Mitglieder mit relevanten Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Als Landesverband liegt der Schwerpunkt der Verbandstätigkeit auf Landesebene. Um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg zu verbessern, vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog sowie den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu fördern. Dafür werden regelmäßig Fachveranstaltungen und Diskussionspodien organisiert. Weiter verfasst der Verband regelmäßig Positionspapiere und Stellungnahmen, um über die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen zu informieren und Vorschläge für gesetzliche Regulierungen zu machen. Auf Bundesebene erfolgt die Interessenvertretung im Wesentlichen über die Dachverbände. Interessenbereiche: Energienetze; Hochschulbildung; Verkehrspolitik; Klimaschutz; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Cybersicherheit; Berufliche Bildung; Erneuerbare Energien; Verkehrsinfrastruktur; Außenwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Energie" Regelungsvorhaben: - Positionspapier: Energiepolitische Forderungen aus dem Südwesten für die neue Bundesregierung: Energiepolitische Forderungen aus dem Südwesten für die neue Bundesregierung zu den Themen Energieversorgungssicherheit, Kraftwerksstrategie, Kapazitätsmarkt, Ausbau Erneuerbare Energien, Wasserstoff, Stromnetze, Speicher, Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Baden-Württemberg, Transformation des Energiesystems. Gemeinsames Positionspapier von UBW, BWIHK, VfEW, ISTE, VCI BW, GAV, terranets BW, TransnetBW, BWP - Umstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom jetzigen "pull"- auf ein sog. "push"-Verfahren: Ziel ist die Umstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) vom jetzigen "pull"- auf ein sog. "push"-Verfahren. Durch diese Umstellung wird bei einer Krankschreibung eines Arbeitnehmers durch den Arzt die eAU automatisch an den Arbeitgeber gesandt. Umständliche Umwege und Zwischenmeldungen zwischen Beteiligten werden vermieden. - Ersatz-Papierbescheinigung - Übermittlung im elektronischen Verfahren: Bei fehlender Übermittlung im elektronischen Verfahren muss Ersatz-Papierbescheinigung vorgelegt werden. Durch eine Ergänzung des Entgeltfortzahlungsgesetzes sollte für Fälle einer fehlenden Übermittlung im elektronischen Verfahren Klarheit geschaffen werden, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer Ersatz-Papierbescheinigung verlangen kann. - Energieeffizienzgesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie).: Änderungen an der Novelle des Energieeffizienzgesetzes (neu: Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie) hinsichtlich der Konformitätsbewertungsstelle im Rahmen der Akkreditierung eines Energiemanagementsystems - Positionspapier: Notwendige Reform des EU-ETS 1 zum Schutz vor Carbon Leakage: Es bedarf einer notwendige Reform des EU-ETS 1 zum Schutz vor Carbon Leakage auf europäischer Ebene. Dies beinhaltet auch eine Reform des BEHG auf Bundesebene

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