polradar

Bündnis Istanbul-Konvention

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bündnis Istanbul-Konvention Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) ist ein Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen und weiteren Bundesverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Unterstützt wird das Bündnis von beratenden Expertinnen. Das Bündnis verfolgt das Ziel, Gewalt gegen Frauen zu beenden und die Umsetzung des verbindlichen "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (sog. Istanbul-Konvention) in Deutschland voranzubringen. Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert die konsequente Umsetzung des Abkommens in ganz Deutschland ein und begleitet sie kritisch. Das Bündnis arbeitet direkt mit Politik und Verwaltung auf Bundes- und Länderebene zusammen und richtet sich mit Veranstaltungen und Publikationen zusätzlich an Fachöffentlichkeit und nationale Medien. Die Arbeit des Bündnisses kommt Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt in ganz Deutschland zu Gute. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit auf Frauen und Mädchen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Die Zusammenarbeit des Bündnisses beruht dabei auf einem gemeinsam erarbeiteten demokratischen, intersektionalen und antidiskriminierenden Regelwerk. Interessenbereiche: Menschenrechte; Geschlechterpolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Asyl und Flüchtlingsschutz; Strafrecht; Gesundheitsversorgung; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kinder- und Jugendpolitik; Zivilrecht; Integration; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; EU-Gesetzgebung; Schulische Bildung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Diversitätspolitik; Migration; Rechte von Menschen mit Behinderung; Hochschulbildung; Berufliche Bildung Regelungsvorhaben: - Neuregelung des Sorge- und Umgangsrechts innerhalb der Familienrechtsreform: Inhaltlich soll die Sorge- und Umgangsrechtsreform an die Vorgaben der Istanbul- Konvention zum Schutz der Kinder vor häuslicher und sexualisierter Gewalt angepasst werden. - Bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen: Bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Istanbul- Konvention. - Änderung des §31 AufenthG: Änderung des §31 AufenthG unter Berücksihtigung der Vorgaben der Istanbul- Konvetion

Relationen

Keine Relationen.