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Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V.

lobbyregister / register_entry 07.11.2022 · Original ↗

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Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser ist rechtlich durch den Verein "Gewalt gegen Frauen beenden e.V." mit Sitz in Osnabrück, vertreten. Die ZIF ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig, hat ein feministisches und rassismuskritisches Selbstverständnis und arbeitet parteilich für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Die ZIF finanziert sich ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge der in ihr organisierten Frauenhausvereine und Spenden. Die ZIF koordiniert und moderiert den politischen und den fachlich-konzeptionellen Austausch der Autonomen Frauenhäuser. Die ZIF ist die Stimme der Autonomen Frauenhäuser auf bundespolitischer Ebene und verfasst in deren Auftrag Stellungnahmen und Pressemitteilungen zu den Themen Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Mädchen und Jungen und die Situation der Autonomen Frauenhäuser. Wichtige Themen der politischen Lobbyarbeit sind: Finanzierung der Frauenhäuser, Gewalt im Kontext Sorge- und Umgangsrecht, Umsetzung der Istanbul- Konvention, asylrechtliche Hürden im Gewaltschutz, Prävention und Beendigung von Gewalt. Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik; Familienpolitik; Rechtspolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Migration; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Geschlechterpolitik; Strafrecht; Grundsicherung; Diversitätspolitik; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Opferschutz; Kriminalitätsbekämpfung; Zivilrecht; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration; Sonstiges im Bereich "Bundestag" Regelungsvorhaben: - geplantes Gewalthilfegesetz: - bundeseinheitliche und einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhhäuser und Beratungsstellen auf gesetzlicher Grundlage - Beteiligung aller staatlichen Ebenen an der Finanzierung des Frauenunterstützungsstruktur - Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht: Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht. - Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) und der Täterarbeit im Gewaltschutz: Die ZIF begrüßt grundsätzlich Gesetzesänderungen zur Prävention geschlechtsspezifischer und sog. häuslicher Gewalt und von Femiziden. Durch diese nähert sich Deutschland immer weiter der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt an. Jedoch hält die ZIF die eAÜ nicht für das richtige Mittel zur nachhaltigen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifischer Gewalt, da es alleinstehend nicht zur langfristigen Verhaltensänderung des Täters führen, die unerlässlich für die Verhinderung weiterer Gewaltausübung ist. - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen: Alle geschlechtsspezifischen Gewalttaten müssen verhindert werden – darunter fällt auch (sexualisierte) Gewalt unter Anwendung von K.O.-Tropfen als gefährliches Mittel. Alle Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt müssen eingebettet sein in eine ineinandergreifende Gesamtstrategie, die nachhaltig frauenfeindliche Geschlechterrollenbilder abbaut. Diese sind Grundlage jeder ausgeführten geschlechtsspezifischer Gewalt.

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