bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V.
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bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland, im bff sind über 200 dieser ambulanten Fachberatungsstellen zusammengeschlossen. Sie leisten in Deutschland den hauptsächlichen Anteil der ambulanten Beratung und Hilfestellung für weibliche Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt. Hierbei geht es um Gewalt in (Ex)Partnerschaften, sexualisierte Gewalt (in Kindheit und Jugend und im Erwachsenenalter), Stalking, digitale Gewalt, psychische Gewalt und sexualisierte Belästigung, z.B. am Arbeitsplatz.
Auf der Basis der Beratungserfahrungen seiner Mitglieder leistet der bff Interessenvertretung mit dem Ziel, die Lebensbedingungen Gewaltbetroffener zu verbessern, geschlechtsspezifische Gewalt zu reduzieren und die Rahmenbedingungen der Unterstützungsarbeit zu verbessern.
Hauptanliegen der Interessenvertretung des bff sind die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland, eine flächendeckende und bedarfsgerechte qualifizierte Versorgung von Betroffenen und Bezugspersonen nach geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Gewaltprävention im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit. Der bff übt die Interessenvertretung aus durch das Erstellen und Verbreiten praxisfundierter Positionspapiere, Stellungnahmen und Expertisen, durch Gespräche mit relevanten Ministerien und Abgeordneten, durch die Teilnahme an themenrelevanten (fach)politischen Veranstaltungen und durch die Beteiligung an Bündnissen.
Interessenbereiche: Strafrecht; Diversitätspolitik; Asyl und Flüchtlingsschutz; Opferschutz; Zivilrecht; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Geschlechterpolitik; Cybersicherheit; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen: Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Der bff begrüßt die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen, fordert aber darüberhinausgehende Regelungen und Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
- Einführung eines Gewalthilfegesetzes: Der bff fordert, dass die im Koalitionsvertrag verabredete Verbesserung der Unterstützungsstrukturen bei geschlechtsspezifischer Gewalt incl. einer Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung durch ein Gewalthilfegesetz umgesetzt wird.
- Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Der bff fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit dem Ziel, dass mehr Betroffene leichter Zugang zu Diskriminierungsschutz erlangen können.
- Medizinische Akutversorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt: Der bff fordert eine Verbesserung der medizinischen Akutversorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt.
- Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Der bff tritt für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein, also eine Abschaffung des §218 StGB.
- Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit: Der bff tritt dafür ein, dass Sozialarbeiter*innen bzw. Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen bei geschlechtsspezifischer Gewalt ein Zeugnisverweigerungsrecht bekommen.
- Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Der bff setzt sich für eine zeitnahe und umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein. Dies umfasst u.a. das Schließen von Lücken im Strafrecht bezüglich digitaler Gewalt.
- Gesetz gegen Digitale Gewalt: Der bff fordert einen besseren Schutz von Betroffenen vor digitalen Übergriffen.
- Humanitäre Flüchtlingspolitik und Schutz geflüchteter Frauen: Der bff tritt für einen menschenrechtsbasierten Schutz von Geflüchteten sowie ihren Zugang zum recht ein. Er setzt sich dabei besonders für die Unterstützung vulnerabler Gruppen von Geflüchteten ein wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen, traumatisierte Geflüchtete oder queere Geflüchtete.
- Verbesserung des Gewaltschutzes in Einrichtungen der Behindertenhilfe: Der bff tritt dafür ein, dass §37a SGB IX derart refoemiert wird, dass Gewaltschutzmaßnahmen in Einrichtungen der Behindertenhilfe verpflichtend umgesetzt werden, die Umsetzung Mindeststandards entspricht und kontrolliert wird.
- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Der bff begrüßt das Vorhaben, von häuslicher Gewalt bedrohte hoch gefährdete Frauen besser zu schützen, hält jedoch die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen für verbesserungswürdig.
- Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz: Der bff begrüßt das Ansinnen, den Gewaltschutz zu verbessern. Allerdings fordert er die Einbettung der geplanten Maßnahmen in ein Gesamtkonzept.
- Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor so genannten K.o.-Tropfen: Der Referentenentwurf reagiert auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der bei einem sexuellen Übergriff so genannte K.o.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des §177Abs.8Nr1 StGB zu werten seien. Es soll eine Klarstellung erfolgen, die eine Bestrafung gemäß dem Unrechtsgehalt solcher taten ermöglicht, was der bff begrüßt.
- Umsetzung des Digital Services Act zum besseren Schutz Betroffener vor digitaler Gewalt: Der bff hat die Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland in der Praxis gemeinsam mit Betroffenen untersucht und daraus Erkenntnisse abgeleitet, wie Plattformen hinsichtlich ihrer Verantwortung zur Bekämpfung digitaler Gewalt besser reguliert werden sollten.
- Sicherung vo ausreichend Mitteln für Projete gegen geschlechtsspezifische Gwalt und Menschenhandel: Der bff setzt sich dafür ein, dass die im Plan 17 des Bundeshaushalts 2027 vorgesehenen Mittel für Gewaltschutz und -prävention sowie die Bekämpfung des Menschenhandels nicht reduziert, sondern mindestens tarif- und inflationsgerecht erhöht werden. Ziel ist die langfristige Sicherung der bundesweiten fachlichen Vernetzungs- und Koordinierungsstrukturen, die zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und des Menschenhandels, zum Schutz Betroffener sowie zur fachpolitischen Weiterentwicklung des Hilfesystems beitragen.
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