Ärzte ohne Grenzen e.V.
Text
Ärzte ohne Grenzen e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Als humanitäre medizinische Organisation setzt sich Ärzte ohne Grenzen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung in Ländern ein, in denen das Überleben von Menschen durch Krankheiten, Kriege und Katastrophen in Gefahr ist. Wir betreiben medizinische Projekte in weltweit mehr als 70 Ländern und nehmen Themen in den Fokus, die Millionen Menschen betreffen, aber in der öffentlichen Wahrnehmung nicht ausreichend Beachtung finden.
Auf politischer Ebene setzt sich Ärzte ohne Grenzen für die Achtung der humanitären Prinzipien, die Verbesserung der medizinischen Versorgung in Krisen und Konfliktkontexten, sowie für den Zugang zu lebenswichtigen Gesundheitsprodukten und Dienstleistungen für die bedürftigsten Menschen in Ländern, in denen Ärzte ohne Grenzen arbeitet, ein.
Wir stellen unsere fachliche Expertise aus der operationellen Arbeit zur Verfügung, indem wir berichten, was unsere Mitarbeitenden und Patienten bezeugen und erleben. Dazu führt Ärzte ohne Grenzen Gespräche mit Vertreter*innen der Bundesregierung sowie des Bundestages und erfragen politische Unterstützung in Briefen oder E-Mails. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Vereinzelt laden wir Vertreter*innen des politischen Berlins auch zu Veranstaltungen, z.B. zu parlamentarischen Frühstücken oder Konferenzen, ein.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz): Wir setzen uns für die Verringerung des Strafbarkeitsrisikos für humanitär arbeitende Personen ein, indem wir auf die Aufnahme einer humanitären Klausel in § 96 Abs. 2 und 4 AufenthG hinwirken
- Schutz vor Kriminalisierung in EU-Richtlinie zur Verhinderung der Schleusung von Migranten: Wir setzen uns dafür ein, dass der Straftatbestand auf die Schleusung von Migranten beschränkt wird, wenn tatsächlich ein finanzieller oder materieller Vorteil erzielt wird sowie, dass eine Ausnahmeklausel für humanitäre Hilfe im Text der Richtlinie aufgenommen wird.
- Gegen die Einführung eines Gesetzes zur Auslagerung von Asylverfahren: Wir sprechen uns gegen die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten aus.
- Für den Ausbau staatlicher Such-, Rettungs- und Monitoring-Kapazitäten einschließlich unabhängiger Überwachungsstelle.: Wir fordern den Ausbau staatlicher und proaktiver Such- und Rettungskapazitäten sowie die Einrichtung einer unabhängigen Überwachungsstelle z.B. der EU, um Menschenleben zu retten und die Einhaltung der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen sicherzustellen.
- Für die Einführung menschenrechtlicher Leitlinien für Migrationspartnerschaften (inkl. Transparenz, Monitoring und Rechenschaftspflicht): Wir fordern die Einführung menschenrechtlicher Leitlinien für Migrationspartnerschaften auf EU-Ebene sowie mehr Transparenz, Monitoring und Rechenschaftspflicht in der EU-Migrationspolitik, damit nachweisliche Menschenrechtsverletzungen von Kooperationspartnern klare Konsequenzen nach sich ziehen.
- Gegen die Ausweitung medizinischer Alterseinschätzung im SGB VIII zulasten des Kindeswohls: Wir sprechen uns gegen die geplante Ausweitung medizinischer Verfahren zur Alterseinschätzung im Rahmen des § 42f SGB VIII aus. Wir warnen davor, dass medizinisch und medizinethisch nicht vertretbare Untersuchungen faktisch zum Regelfall werden könnten, obwohl sie keine verlässliche Grundlage zur Feststellung der Volljährigkeit bieten. Stattdessen fordern wir, dass das Kindeswohl konsequent im Mittelpunkt steht und bei bestehenden Zweifeln weiterhin von Minderjährigkeit auszugehen ist, im Einklang mit internationalen und europäischen Vorgaben.
Relationen
Keine Relationen.