Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
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Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der Förderverein PRO ASYL e.V. realisiert konkrete Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge, die Einzelfall- und Rechtshilfe sowie Projekte, Dokumentationen und Recherchen. Er organisiert politische Kampagnen, die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung mit nationalen und internationalen Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen.
Interessenbereiche: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Asyl und Flüchtlingsschutz; EU-Gesetzgebung; Außenpolitik; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Grundsicherung; Integration; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Menschenrechte; Ausländer- und Aufenthaltsrecht
Regelungsvorhaben:
- Umsetzung Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Nach Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat die Bundesregierung zwei Jahr Zeit, dies in Deutschland umzusetzen. Hierbei muss eine menschenrechtskonforme Umsetzung gewährleistet werden.
- Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und
Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest
entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines
»aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden
führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres
aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
- Keine Auslagerung von Asylverfahren: Die Bundesregierung prüft, ob der Schutzstatus von Asylsuchenden im Einklang mit der GFK und der EMRK außerhalb der EU festgestellt werden kann. Hiergegeben gibt es zahlreiche rechtliche und praktische Bedenken, insbesondere führen solche Modelle regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen. PRO ASYL lehnt die Auslagerung von Asylverfahren ab. Der in Deutschland gestellte Asylantrag sollte auch hier geprüft werden.
- Leistungsrechtsanpassungsgesetz (Regierungsentwurf) BT-Drucksache 21/3539: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine „mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sofern sie bedürftig sind.“ Das Ziel ist die Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage für die betroffene Gruppe.
Relationen
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