Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.
Text
Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL ist ein Zusammenschluss von Mitarbeitenden aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen und landesweiten Flüchtlingsräten. Sie verbindet die Überzeugung, dass es die Pflicht einer demokratischen und humanen Gesellschaft ist, Flüchtlinge und verfolgte Menschen zu schützen. In der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL werden inhaltliche Positionen zur Flüchtlingsarbeit entwickelt und folgend an die Politik herangetragen.
Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Grundsicherung; Integration; Kriminalitätsbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Außenpolitik; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Terrorismusbekämpfung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Menschenrechte; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Extremismusbekämpfung
Regelungsvorhaben:
- Umsetzung Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Nach Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat die Bundesregierung zwei Jahr Zeit, dies in Deutschland umzusetzen. Hierbei muss eine menschenrechtskonforme Umsetzung gewährleistet werden.
- Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und
Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest
entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines
»aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden
führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres
aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
- Keine Auslagerung von Asylverfahren: Die Bundesregierung prüft, ob der Schutzstatus von Asylsuchenden im Einklang mit der GFK und der EMRK außerhalb der EU festgestellt werden kann. Hiergegeben gibt es zahlreiche rechtliche und praktische Bedenken, insbesondere führen solche Modelle regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen. PRO ASYL lehnt die Auslagerung von Asylverfahren ab. Der in Deutschland gestellte Asylantrag sollte auch hier geprüft werden.
- Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems: PRO ASYL möchte bezüglich diesem Gesetzentwurf auf die aus Sicht der Organisation gravierendste Verschärfung aufmerksam machen: Der geplante Sozialleistungsausschluss von Asylsuchenden, die dem Dublin-Verfahren unterliegen. Das Ziel der Interessensvertretung ist, dass der Ausschluss aus dem gesetz gestrichen wird.
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten: Die Bundesregierung plant, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen. PRO ASYL lehnt dies klar ab und schlägt stattdessen vor, subsidiär Schutzberechtigte erneut mit Flüchtlingen nach der GFK beim Familiennachzug gleich zu stellen.
- Ablehnung des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes: PRO ASYL lehnt den Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in Gänze ab, da er zu einer massiven sozialen Schlechterstellung eines Teils der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland führt. PRO ASYL setzt sich für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz ein.
- Ablehnung des Gesetzentwurfes zur RVO sicherer Herkunftsstaaten zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam: Mit dem vorliegenden Gesetz plant der Gesetzgeber, zukünftig „sichere Herkunftsstaaten“ per Rechtsverordnung zu bestimmen und die Bestellung eines Anwalts/einer Anwältin in der Abschiebungshaft und in dem Ausreisegewahrsam abzuschaffen.
- Leistungsrechtsanpassungsgesetz (Regierungsentwurf): Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine „mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sofern sie bedürftig sind.“ Das Ziel ist die Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage für die betroffene Gruppe.
- Ablehnung der Pläne, KI-Systeme für die Polizeiarbeit zu erlauben: Der Gesetzentwurf umfasst Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Dafür enthält er Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, Bundespolizeigesetz und Asylgesetz. PRO ASYL empfiehlt die Rücknahme des Vorhabens.
- Ablehnung der Pläne, KI-Systeme für die Polizeiarbeit zu erlauben: Der Gesetzentwurf umfasst Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Dafür enthält er Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, Bundespolizeigesetz und Asylgesetz. PRO ASYL empfiehlt die Rücknahme des Vorhabens.
- Ablehnung der Pläne, KI-Systeme in der Migrationsverwaltung zu erlauben: Der Gesetzentwurf soll "die zuständigen Behörden dazu befähigen, personenbezogene Daten rechtssicher zu verarbeiten, um automatisierte Anwendungen der Datenverarbeitung – insbesondere KI-Systeme und KI-Modelle – zu entwickeln, zu trainieren, zu validieren und zu testen." Wir lehnen das ab.
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