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Landesverband Bayerischer Bauinnungen

lobbyregister / register_entry 12.01.2023 · Original ↗

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Landesverband Bayerischer Bauinnungen Tätigkeit: Arbeitgeberverband Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen ist der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband des bayerischen Baugewerbes. Er vertritt die Interessen von rund 3.000 mittelständischen Bauunternehmen, die bayernweit in den örtlichen Bauinnungen organisiert sind. Als Wirtschaftsverband kommuniziert er die Interessen und Positionen der Mitgliedsbetriebe und macht sich dafür stark, dass die Themen der Bauwirtschaft in den politischen Entscheidungsprozess einbezogen werden. Das wirtschaftspolitische Engagement konzentriert sich auf faire Spielregeln für mittelständische Bauunternehmen. Er setzt sich für mehr Investitionen in Bauprojekte in Bayern ein, im Wohnungs- und Wirtschaftsbau wie im Öffentlichen Bau. Darüber hinaus wirbt er für mittelstandsgerechte Vergabeverfahren. Zudem fordert er langfristige Rahmenbedingungen, die den Mitgliedsbetrieben Planungssicherheit geben. Als Tarifpartner in Bayern setzt er sich für maßvolle, der wirtschaftlichen Situation der Mitgliedsbetriebe angepasste Tarifabschlüsse ein. Er steht für einen fairen Wettbewerb ein und lehnt jede Form von Schwarzarbeit und Sozialbetrug ab. Darüber hinaus unterstützt er die Mitgliedsinnungen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben. Interessenbereiche: Wohnen; Verkehrsinfrastruktur; Digitalisierung; Zivilrecht; Stadtentwicklung; Kleine und mittlere Unternehmen; Datenschutz und Informationssicherheit; Öffentliches Recht; Arbeitsmarkt; Bauwesen und Bauwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Berufliche Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handwerk; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Ländlicher Raum; Straßenverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung und Vereinfachung des Bauplanungsrechts. Dies beinhaltet insbesondere die Stärkung der Wohnbebauung, die Straffung der Umweltprüfung, die Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen, die Einführung von Verfahrensfristen sowie die materielle Präklusion. - Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge: Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz): Ziel des Gesetzes ist es, dass die öffentliche Beschaffung unter Wahrung des fairen Wettbewerbs einfacher, schneller und flexibler wird. Auftraggeber und Auftragnehmer sollen so entlastet werden und Unternehmen sich wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben.

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