Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.
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Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. - ist eine Nichtregierungsorganisation, die gleichstellungspolitische Arbeit betreibt. Als bundesweiter Dachverband vernetzt das Bundesforum Männer seit 2010 Akteure, die im Feld der Jungen-, Väter- und Männerarbeit tätig sind. Kernaufgaben sind politische Interessenvertretung und fachliche Vernetzung. Das Hauptaugenmerk gilt den Anliegen von Jungen, Männern und (Groß-)Vätern und den Konfliktlagen, die sich aus den eigenen und den gesellschaftlich verankerten Männlichkeits- und Geschlechterbildern ergeben sowie darauf, gleichstellungsorientierte Männerpolitik als Teil einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik zu verankern.
Für Verbände und Politik ist das Bundesforum Ansprechpartner, um Gleichstellungspolitik zu gestalten.
Dazu werden Austausch- und Fachveranstaltungen wie Fachtage, Vernetzungstreffen, Arbeitsgespräche etc. organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages und Vertreter:innen der Exekutive eingeladen werden. Kontakt zu MdB besteht darüber hinaus im Rahmen von anlassbezogenen Einzelterminen oder des i.d.R. einmal jährlich durch das BFM organisierten Parlamentarischen Frühstücks.
Unsere Arbeit der Interessenvertretung richtet sich auch auf konkrete politische Vorhaben resp. Gesetzgebungsverfahren, im Wesentlichen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In diesem Zusammenhang werden - i.d.R. im Rahmen der vorgesehenen Verbändebeteiligung - auch Stellungnahmen zu einzelnen Regelungsvorhaben erstellt.
Interessenbereiche: Familienpolitik; Geschlechterpolitik
Regelungsvorhaben:
- Einführung eines Familienstartzeitgesetzes: Es handelt sich um die Umsetzung des im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" vom Dezember 2021 genannten Vorhabens, eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Bekannt ist diese Maßnahme auch als Vaterschaftsfreistellung. Wir möchten, dass diese neue familien- und gleichstellungspolitische Maßnahme tatsächlich noch bis Ende der Legislatur 2025 eingeführt wird. Dabei ist uns wichtig, dass insb. Väter als primärer Adressatenkreis offensiv adressiert werden.
- Reform des Unterhaltsrechts: Es handelt sich um die Umsetzung des im Koalitionsvertrags "Mehr Fortschritt wagen" genannten Vorhabens, im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser zu berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. In der Umsetzung ist dem Kindeswohl und dem Existenzminium des Kindes unbedingt Vorrang einzuräumen. Eine geänderte Berechnung des Unterhalts mussnicht nur Betreuungsanteile nach sondern auch vor einer Trennung adäquat berücksichtigen. Die Ausgestaltung des Unterhalts entlang verschiedener Betreuungsmodelle muss die Schwellenwerte an allen Übergängen angemessen bestimmen und geeignete Kriterien festlegen, sodass die Übernahme von Betreuung des einen Elternteils Optionen auf Erwerbsbeteiligung des anderen Elternteils eröffnet und vice versa.
- Reform des Abstammungsrechts: Es handelt sich um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" angeführten verschiedenen Bestandteile einer Liberalisierung und Modernisierung des Abstammungsrechts und einer Stärkung der Kinderrechte. Wir halten eine Reform für überfällig und begrüßen eine Modernisierung, die den Wandel gesellschaftlicher Verhältnisse und die Pluralität von Familienformen adäquat widerspiegelt. Dabei sind Lösungen zu finden, die bei unterschiedlichen Familienkonstellationen (etwa hinsichtlich schwuler Vaterschaft) und mit Blick auf leibliche bzw. rechtiche Elternschaft der Vielfalt familialer Verhältnisse Rechnnug tragen, etwaige Interessensgegensätze zwischen erwachsenen Bezugspersonen konstruktiv aufnehmen und die Interessen des Kindes besser berücksichtigen.
- Reform des Kindschaftsrechts (Sorge-, Umgangs-, Adoptionsrecht): Es handelt sich um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" angeführten Bestandteile einer Liberalisierung und Modernisierung des Kindschaftsrechts (Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht). Wir halten eine Reform für überfällig und begrüßen eine Modernisierung, die den Wandel gesellschaftlicher Verhältnisse aufnimmt, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreung auch im Trennungsfall unterstützen, den Schutz vor häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren stärken, die Rechtsstellung von Kindern stärken und das Adoptionsrecht liberalisieren will. Dabei sind für uns sowohl die rechtstatsächlichen und normativen Wirkungen auf Väter, als auch Wirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Kindeswohlorientierung zentrale Anliegen.
- Stärkung und Ausbau des Gewalthilfegesetzes: Es handelt sich um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" angeführten Vorhaben zur Bekämpfung von Gewalt, zur Stärkung und zum Ausbau des Gewaltschutzes sowie der Gewaltprävention bzw. präventiven Täterarbeit, auch im Kontext der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir begrüßen diese Vorhaben ausdrücklich und sehen diese auch im Zusammenhang mit der im Frühjahr 2024 verabschiedeten EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Wir begrüßen, dass im Koalitionsvertrag auch männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt dezidiert in den Blick geraten. Wir drängen darauf, dass durch den Auf- und Ausbau geschlechterreflektierter Jungen- und Männerarbeit sowie von Gewaltberatung und Täterarbeit mit Männern die Prävention nachhaltig gestärkt wird.
- Elternzeit und Elterngeld: Weiterentwicklung des Elterngeldes in Bezug auf eine Ausweitung der Partnermonate und eine dynamische Anpassung der Bezugshöhe an die allgemeine Preisentwicklung.
- Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten: Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten und eine Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Rente
- Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung: Entwurf zur Umsetzung des BVerfG-Urteils bzgl. des geplanten Gesetzes zur Vaterschaftsanfechtung
- Stärkung des Gewaltschutzes: Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes, insbes. der elektronischen Aufenthaltsüberwachung
- Gesetzesentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen: Das BFM kritisiert den vorliegenden Entwurf und empfiehlt Empfehlungen zur Balance zwischen Missbrauchsverhütung, sozialer Verantwortung und kindeswohlorientierter Gesetzgebung.
- Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen: Das BFM begrüßt die geplante Strafverschärfung und fordert darüber hinaus umfassende Präventionsanstrengungen, um (sexualisierte) Gewalt einzudämmen.
Relationen
Keine Relationen.